
Besondere Solaranlagen
Besondere Solaranlagen bieten viele Möglichkeiten fĂĽr eine multifunktionale Nutzung von Landschaften. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz werden vier sogenannte „besondere Solaranlagen“ speziell gefördert, mit denen eine Doppelnutzung von Flächen erreicht werden soll: Â
- Parkplatz-Photovoltaik mit hoch aufgeständerten Solarpaneelen ĂĽber Parkplätzen, mit denen die Inanspruchnahme von Flächen im AuĂźenbereich verringert werden soll.Â
- Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlich genutzten Flächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau oder Viehhaltung. Â
- Moor-Photovoltaik auf dauerhaft wiedervernässten Moorböden. Sie gilt als mögliche Alternative zur bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung, mit der Stromerträge erzielt und bodenbĂĽrtige Emissionen von Treibhausgasen verringert werden können. Â
- Schwimmende Photovoltaik (Floating-Photovoltaik) auf kĂĽnstlichen oder erheblich veränderten Wasserflächen wie gefluteten Tagebauen, Kiesgruben und Stauseen. Â
Jede dieser besonderen Solaranlagen hat unterschiedliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft und unterliegt jeweils speziellen Anforderungen bei Planung und Genehmigung. Es bestehen noch groĂźe WissenslĂĽcken, wie der Ausbau naturverträglich gestaltet werden kann.Â