KNE-Konferenz 2023

Wie gestalten wir jetzt den Artenschutz?

Bundes- und EU-Politik wirken darauf hin, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erleichtern, zu beschleunigen und rechtssicherer zu machen. Unter anderem auch, indem der Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren neu ausgestaltet wird. Parallel dazu werden neue Naturschutzinstrumente geschaffen (Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, nationales Artenhilfsprogramm, Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, Naturflächenbedarfsgesetz).

Die KNE-Konferenz „Wie gestalten wir jetzt den Artenschutz?“ sollte positive Naturschutzvorstellungen skizzieren, aber auch auf die vielfältigen Voraussetzungen hinweisen, die dafür erfüllt werden müssen. Wir diskutierten, wie diese neuen Ansätze so ausgestaltet werden können, dass sie Natur und Arten effektiv schützen.

Wie bedanken uns bei allen Gästen und Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die interessanten Beiträge und spannenden Diskussionen.

Rückblick 5. September - Konferenz

Einordnung der neuen Ansätze für den Artenschutz in der Energiewende

Es gab einen politischen Impuls von Stefan Tidow, Staatssekretär im BMUV, und eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem eingeläuteten Wandel und den darin enthaltenen Naturschutzvorstellungen „Energiewende und Naturschutz – Ethische und nachhaltigkeitspolitische Perspektiven auf eine komplexe Beziehung“ durch Prof. Dr. Thomas Potthast, Professor für Ethik, Theorie und Geschichte der Biowissenschaften an der Universität Tübingen.

Es wurden Thesen aufgestellt, was in dieser Veränderung für den Naturschutz besonders relevant sei und welche Folgen sich daraus ergeben würden. Diese Thesen haben wir mit unseren Podiumsgästen diskutiert, die alle aus ihrer jeweiligen Perspektive beleuchteten, wie es den Artenschutz nun auszugestalten gilt.

Gäste

  • Stefan Tidow, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
  • Prof. Dr. Thomas Potthast, Professor für Ethik, Theorie und Geschichte der Biowissenschaften, Eberhard Karls Universität Tübingen
  • Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings
  • Oliver Conz, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Rüdiger Nebelsieck, LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Mohr Rechtsanwälte
  • Matthias Herbert, Leiter der Abteilung Natur und Landschaft in Planung und Projekten, erneuerbare Energien im Bundesamt für Naturschutz
  • Dr. Elke Bruns, stellvertretende Direktorin KNE

Rückblick 6. September - Modul 2

Vernetzte Lebensräume und Eingriffskompensation

Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten von Ersatzzahlungen sieht der Gesetzgeber nun wei-tere Möglichkeiten vor. Anstelle von Kompensation durch projektbezogene Maßnahmen fließen die Gelder in Programme, für die nicht die Vorhabenträger, sondern andere Akteure verantwortlich sind. Dabei sind die Ansprüche an die Umsetzung und Zielerreichung hoch: Es sollen vernetzte und ökolo-gisch wertvolle Lebensräume entstehen, die mehr leisten sollen, als es punktuelle Eingriffsausgleiche können.
Wir diskutierten, vor welchen Herausforderungen die Akteure bei der Umsetzung dieser Ideen stehen, welche guten Ansätze es in der Wissenschaft und in der Länderpraxis bereits gibt und welche Synergien im Kontext von Schutz, Vernetzung und Aufwertung bzw. Wiederherstellung mit Kompensationsverpflichtungen erzielt werden können.

Gäste

  • Klaus Müller-Pfannenstiel, geschäftsführender Gesellschafter der Bosch & Partner GmbH
  • Anne Schöps, Vorsitzende des Bundesverbands der Flächenagenturen in Deutschland e. V.
  • Iris Otto, Referatsleiterin Integrierte Umweltplanung im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
  • Sebastian Franke, Oberste Naturschutzbehörde, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Rückblick 6. September - Modul 3

Datenverfügbarkeit und Monitoring

Durch die Veränderung der Gesetzeslage ändert sich auch, wann welche Daten zur Verfügung stehen sollten. Wenn in Windenergiegebieten keine projektbezogenen Daten mehr erhoben werden müssen, erhalten die staatlich vorgehaltenen Daten und Monitoringsysteme eine noch größere Bedeutung. Wenn dafür im Gegenzug der Artenschutz bereits auf der Ebene der Planung berücksichtigt werden soll, bedarf es auch dafür geeigneter und verlässlicher Daten.
Fragen, die erörtert wurden: Haben wir ausreichend belastbare Daten, um ohne projektbezogene Daten für den Erhalt von Arten sachgerechte Entscheidungen treffen zu können? Welches Monitoring würde für verlässliche Daten benötigt? Können wir zur Lösung dieser Fragen auf technischen Fortschritt bauen oder überwiegen Herausforderungen bei der Umsetzung?

Gäste

  • Heiner Blischke, Referat Artenschutz, Auen und Moore – Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen
  • Wolfgang Peters, Geschäftsführender Gesellschafter der Bosch & Partner GmbH
  • Dr. Christian Schneider, Leiter Fachgebiet Strategische Digitalisierung in Natur und Gesellschaft, Bundesamt für Naturschutz