Vorentwurf des Bebauungsplans

Der Vorentwurf informiert über Ziel und Zwecke der Planung sowie mögliche Auswirkungen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind berechtigt, sich zu dem Vorhaben zu äußern – schriftlich oder während eines Erörterungstermins.

Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gibt es keine formellen Vorgaben. In vielen Fällen werden Bürgerversammlungen durchgeführt und dort der Stand der Projektplanung vorgestellt. Auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden über den Aufstellungsbeschluss informiert und aufgefordert, sich zur Planung zu äußern. Auf diese Weise erfolgt die Abstimmung wechselseitig berührter Planungen und Maßnahmen. Die Institutionen bringen ihre umweltbezogenen Kenntnisse ein und unterstützen die Gemeinde bei den Planungsanforderungen. Auf dieser Grundlage kann der Rahmen der im weiteren Prozess erforderlichen Umweltprüfung abgesteckt werden.

Die Übernahme der Planungskosten kann in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Kommune und Projektierer festgelegt werden. Hierzu zählen auch die Kosten der Erstellung eines kommunalen Standortkonzeptes, die dem Projektierer im Nachhinein anteilig übertragen werden können.

 

Instrumente für mehr Naturverträglichkeit in diesem Prozessschritt

Flächennutzungs- und Bebauungsplan

Flächennutzungs- und Bebauungspläne stellen die Nutzung von Flächen innerhalb des Gemeindegebiets in Text und Karte dar. Während der Flächennutzungsplan langfristige → Mehr lesen

Städtebaulicher Vertrag

Städtebauliche Verträge beinhalten freiwillige Vereinbarungen zwischen Kommunen und Projektierern, die Planungsprozesse erleichtern und Kosten senken können, insbesondere bei Projekten erneuerbarer → Mehr lesen

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