Betrieb der Anlage

Ist die Anlage in Betrieb genommen, wird der Solarpark in der Regel mindestens 20 Jahre lang nicht mehr baulich verändert. In dieser Zeit finden lediglich Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten statt, um die Stromproduktion zu gewährleisten. Gleichzeitig kann sich in dieser Zeit die Biodiversität entwickeln. Neben der Erhaltung der vorhandenen Biotop können auch gezielt Arten angesiedelt werden. Welche dies sind und welche Pflegemaßnahmen dafür erforderlich sind, sollte in einem projektbezogenen Pflege- und Entwicklungskonzept festgehalten werden. Mit einem städtebaulichen Vertrag können Zuständigkeiten und Kosten während des langen Betriebszeitraums geregelt werden.

Instrumente für mehr Naturverträglichkeit in diesem Prozessschritt

Pflege- und Entwicklungskonzept

Solarparks können neben der Stromproduktion gezielt zur Förderung der Biodiversität genutzt werden, indem neue Lebensräume entwickelt werden. Hierfür ist ein → Mehr lesen

Städtebaulicher Vertrag

Städtebauliche Verträge beinhalten freiwillige Vereinbarungen zwischen Kommunen und Projektierern, die Planungsprozesse erleichtern und Kosten senken können, insbesondere bei Projekten erneuerbarer → Mehr lesen

Steuerung durch EEG-Förderung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bildet den Rahmen für die Energiewende. Hier werden die Höhe der finanziellen Vergütung und Förderkriterien für die verschiedenen → Mehr lesen

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