Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss wird die Öffentlichkeit in den Planungsprozess einbezogen. Dies ist möglich durch die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderats, deren Termine und Tagesordnungen im Vorfeld bekannt gemacht werden. Die Diskussionen sind oft intensiv und emotional. Umso wichtiger ist es, dass alle Gemeinderäte gut informiert in die Sitzung gehen.
Instrumente für mehr Naturverträglichkeit in diesem Prozessschritt
Kommunen können den Ausbau der Solarenergie durch Grundsatzbeschlüsse und Standortkonzepte vorausschauend steuern: Während in Grundsatzbeschlüssen allgemeinere Ziele und Vorgaben dargelegt → Mehr lesen
Städtebauliche Verträge beinhalten freiwillige Vereinbarungen zwischen Kommunen und Projektierern, die Planungsprozesse erleichtern und Kosten senken können, insbesondere bei Projekten erneuerbarer → Mehr lesen