Stand und Entwicklung von Signifikanzschwellen für Fledermäuse bei Windenergievorhaben

Frage

Welche Schlagopferschwellen für Fledermäuse werden derzeit in den Ländern bei Windenergievorhaben an Land zugrunde gelegt? Wie haben sich die Schlagopferschwellen über die Zeit entwickelt und welche Studien spielten dabei eine maßgebliche Rolle?

Vollständige Antwort

Welche Schlagopferschwellen für Fledermäuse werden derzeit in den Ländern bei Windenergievorhaben an Land zugrunde gelegt?

Für Fledermäuse existiert bisher keine bundesweit einheitliche Schlagopferschwelle (auch „Signifikanzschwelle“ genannt). Die meisten Bundesländer haben eigene Artenschutzleitfäden mit Schwellenwerten veröffentlicht, die für die Genehmigungsbehörden grundsätzlich handlungsleitend sind. Die Schwellenwerte sind in Form einer maximal zulässigen Zahl an Fledermaus-Schlagopfern pro Windenergieanlage (WEA) und Jahr angegeben. Die Zahl kommt bei der Überprüfung und Optimierung von ab Inbetriebnahme festgelegter Abschaltungen zum Fledermausschutz zur Anwendung (KNE 2025, S. 2) und liegt aktuell zwischen weniger als einem bzw. weniger als zwei Schlagopfern pro WEA und Jahr. Die Werte sind artübergreifend definiert. Das Ergebnis einer Auswertung der aktuell gültigen Leitfäden und einer ergänzenden Länderabfrage im März 2026 finden sich der untenstehenden Tabelle 1.

Wie haben sich die Schlagopferschwellen über die Zeit entwickelt und welche Studien spielten dabei eine maßgebliche Rolle?

Nach Brinkmann et al. (2011, S. 433) formulierten Schleswig-Holstein und Brandenburg als erste Bundesländer Schwellenwerte. In Schleswig-Holstein wurde 2008 eine bis heute gültige Schwelle von weniger als einem Schlagopfer definiert.

Einen maßgeblichen Einfluss auf die Einführung von Schwellenwerten in den Länderleitfäden hatten die sogenannten RENEBAT-Forschungsvorhaben. In der ersten RENEBAT-Studie von Brinkmann et al. (2011) wurden Schlagopferzahlen an WEA über Schlagopfersuchen und ergänzende Berücksichtigung von Korrekturfaktoren abgeschätzt. Zudem wurde eine Methode (ein statistisches Modell) entwickelt, mit der sich das Schlagrisiko anlagenspezifisch quantifizieren und wirksam reduzieren lässt.[1] Beispielhaft wurde dabei auf eine Reduktion auf zwei Schlagopfer pro Anlage und Jahr abgestellt (ebd., S. 355 ff.).

Im Rahmen der zweiten RENEBAT II-Studie wurde das statistische Modell validiert und dieses in das sogenannte Tool „ProBat“ integriert, mit dem sich anlagenspezifische Abschaltalgorithmen zur Einhaltung eines beliebigen ganzzahligen Schlagopfer-Schwellenwertes berechnen lassen. Seitdem wurde ProBat stetig weiterentwickelt (u. a. Behr et al. 2018).

Aufgrund der Erkenntnisse der RENEBAT-Vorhaben führten die Länder sukzessive die Möglichkeit der anlagenspezifischen Berechnung von Abschaltalgorithmen nach den Methoden der RENEBAT-Vorhaben ein. Von mehreren Ländern wurde in diesem Zusammenhang eine Schwelle von unter zwei Schlagopfern festgelegt, die entsprechend bei der Anwendung von ProBat zugrunde zu legen ist (z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland). Aus den Rückmeldungen der Länder ist bekannt, dass die in den Leitfäden festgelegten Schwellenwerte überwiegend weiterhin Anwendung finden, so zum Beispiel in Bayern[2], Hessen[3], Mecklenburg-Vorpommern[4] und Rheinland-Pfalz[5]. Im Saarland wird mittlerweile abweichend vom Leitfaden ein Schwellenwert von unter 1 angewendet.[6]

In Thüringen wurde bereits 2015 ein Schwellenwert unter 1 eingeführt. In Brandenburg waren über mehrere Jahre artspezifische Schwellen von 0,5 bis 2 Schlagopfern gültig. Seit dem Erlass von 2023 gilt hier jedoch die Schwelle von unter 2.

In Sachsen-Anhalt wiederum wenden die Behörden seit 2023 bei allen Vorhaben eine Schwelle von unter 1 an. Dieser Wert ist bislang jedoch nicht in den Leitfaden aufgenommen.

Vom Bundesamt für Naturschutz wurde 2024 ein Diskussionspapier veröffentlicht. Darin empfehlen die Autoren auf Grundlage des bekannten Wissens, u. a. zur Sensitivität von Fledermauspopulationen gegenüber erhöhter (anthropogener) Mortalität, kurzfristig nicht zu schließender Kenntnislücken und rechtlichen Erwägungen, vorsorglich einen Wert von unter 1 (Dietz et al. 2024, S. 62). Der Bundesverband Windenergie hat diesen Vorschlag kritisiert (vgl. BWE 2023a) und hat seinerseits Vorschläge zu rechtlichen und praktischen Anforderungen an bundesweite Schlagopferschwellen gemacht (BWE 2023b, S. 9 f.).

Die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, die bislang keine Leitfäden veröffentlicht haben, legen seit der Veröffentlichung des Diskussionspapiers ebenfalls die Schwelle von unter 1 zugrunde bzw. beabsichtigen dies bei zukünftigen Vorhaben.

Rückmeldungen aus Ländern, in denen keine Schwelle in den Leitfäden vorgegeben ist (Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen), ergaben, dass hier zum Teil ebenfalls der Empfehlung der „Einser-Schwelle“ gefolgt wird, zum Teil aber auch eine Schwelle von unter 2 zugrunde gelegt wird oder die Überprüfung und Anpassung pauschaler Abschaltungen einzelfallspezifisch ggf. mit unterschiedlichen Schwellen erfolgt.

Tab. 1: Signifikanzschwellen der Länder für Fledermäuse bei Windenergievorhaben an Land. Angaben in den Artenschutzleitfäden der Länder, ergänzt durch schriftliche und mündliche Mitteilungen der Länderministerien bzw. Fachbehörden.

Land Quelle Signifikanzschwelle

[Schlagopfer pro WEA und Jahr]

Baden-Württemberg LUBW (2014, S. 15) < 2
Bayern LfU Bayern (2017, S. 7) < 2
Berlin SenMVKU (2026, mdl.) < 1[7]
Brandenburg MLUK (2023, S. 5) < 2
Bremen SenUKW (2026, schriftl.) < 1
Hamburg BUKEA (2026, mdl.) < 1
Hessen HMUKLV; HMWEVW (2020, S. 45) im Regelfall <2[8]
Mecklenburg-Vorpommern LUNG MV (2016, S. 21) < 2, bei Betroffenheit des Kleinen Abendseglers, der Zweifarbfledermaus (und ggf. der Nordfledermaus) ggf. niedriger[9]
Niedersachsen MUEK NI (2016) k. A.[10]
Nordrhein-Westfalen MUNV NW; LANUV NW (2024) k. A.[11]
Rheinland-Pfalz MULEWF RP (2012, S. 136) im Regelfall < 2[12]
Saarland LUA SL (2026, schriftl.) < 1[13]
Sachsen SMEKUL SN (2024, S. 12) < 2
Sachsen-Anhalt KFSA (2026, schriftl.) < 1
Schleswig-Holstein LANU (2008, S. 77) < 1
Thüringen TLUG (2015, S. 44) < 1

 

Zusammenfassung und Einordnung

Der Anteil der Länder, die einen Schwellenwert von unter einem Schlagopfer anwenden, steigt tendenziell. Dies zeigt sich in den jüngeren Leitfäden sowie in den aktuellen Rückmeldungen aus den jeweiligen Länderministerien bzw. Naturschutzfachbehörden. Es gibt aber auch Länder, die an ihrem Schwellenwert von weniger als zwei Schlagopfern festhalten. Einige haben die Schwelle von unter zwei Schlagopfern erst vor wenigen Jahren eingeführt.

Das Gesamtbild zeigt, dass sich bislang noch kein einheitlicher Standard für eine Signifikanzschwelle herausgebildet hat. Die Zusammenstellung der Schwellenwerte und Informationen zu ihrer Entstehung stellt Hintergrundwissen für weitergehende Standardisierungsprozesse auf Bundes- und/oder Länderebene bereit und schafft Transparenz.


[1]  Dazu wurden mögliche Szenarien für Abschaltalgorithmen berechnet, die auf der statistischen Vorhersage der Fledermausaktivität an WEA anhand der Parameter Windgeschwindigkeit auf Gondelhöhe, Monat und Nachtzeit basierten.

[2] LfU BY (2026, schriftl.).

[3] HMWEVW (2026, schriftl.).

[4] MKLLU MV (2026, schriftl.).

[5] LUA RP (2026, schriftl.).

[6] LUA SL (2026, schriftl.).

[7]  Vorbehaltlich einer noch offiziell zu treffenden landesspezifischen Regelung der Obersten Naturschutzbehörde.

[8]  Vor dem Hintergrund der vergleichsweise kleineren Anlagenzahl und überwiegend kleinerer bis mittlerer Windparks wird eine Signifikanzschwelle von unter 2 Individuen als verhältnismäßig angesehen. Eine strengere Schwelle ginge in Richtung eines Nullrisikos, das nicht mehr einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko entspräche (ebd.).

[9]  Eine ggf. niedrigere Schwelle wird mit der Seltenheit der Arten in Mecklenburg-Vorpommern begründet. Damit soll eine Beeinträchtigung der lokalen und landesweiten Population verhindert werden.

[10] Es liegt keine Signifikanz vor, wenn ein „Vorhaben […] unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelindividuen verursacht.“ (ebd., S. 221). Gemäß Rückmeldungen aus der Genehmigungspraxis wird in Niedersachsen zumindest zum Teil eine Schlagopferschwelle von < 1 bzw. dieser Schwelle entsprechende, angepasste Abschaltparameter angewendet.

[11] Bei der Festlegung des Abschalt-Algorithmus muss berücksichtigt werden, dass betriebsbedingte Tötungen auf unvermeidbare Verluste von Einzelindividuen begrenzt werden (ebd., S. 49).

[12] Es findet sich der – nach heutigem Stand aus Sicht des KNE veraltete – Hinweis, dass die „für den Regelfall geltende Formulierung ‚weniger als 2 Fledermäuse je Anlage und Jahr‘ […] derzeit noch eingeschränkt praxistauglich“ ist. […] (ebd.)

[13] Der Leitfaden (MUV SL 2013, S. 93) beinhaltete noch die Schwelle von „im Regelfall <2“. In der Vollzugs- und Genehmigungspraxis findet jedoch aus europarechtlichen Erwägungen und im Lichte der Publikationslage eine Schwelle von unter 1 Anwendung.

Quellen

Behr, O., Brinkmann, R., Korner-Nievergelt, F., Nagy, M., Niermann, I., Reich, M., Simon, R. (2018): Bestimmung des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen in der Planungspraxis (RENEBAT III) – Endbericht des Forschungsvorhabens gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Förderkennzeichen 0327638E). Erlangen, Freiburg, Ettiswil. 415 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

Behr, O., Brinkmann, R., Korner-Nievergelt, F., Nagy, M., Niermann, I., Reich, M., Simon, R. (2015): Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen (RENEBAT II). Schriftenreihe Institut für Umweltplanung 7. Leibniz Universität, Hannover. 368 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

Brinkmann, R., Behr, O., Niermann, I. & Reich, M. (2011): Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen. Cuvillier-Verlag, Göttingen. 470 Seiten.

BWE – Bundesverband WindEnergie (2023a): Stellungnahme zu den Ergebnissen des F+E-Vorhabens des BfN zur Bewertung der Signifikanzschwelle für Fledermäuse. Berlin. 12 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

BWE – Bundesverband WindEnergie (2023b): Praxisvorschläge zum Umgang mit Fledermäusen bei Windenergievorhaben. Positionspapier. Berlin. 15 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

Dietz, M., Fritzsche, A., Johst, A., Ruhl, N. (2024): Diskussionspapier: Fachempfehlung für eine bundesweite Signifikanzschwelle für Fledermäuse und Windenergieanlagen. BfN-Schriften 682. BfN – Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.). 114 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

HMUKLV – Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz; HMWEVW – Hessisches Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (2020): Verwaltungsvorschrift (VwV) „Naturschutz/Windenergie“. Staatsanzeiger für das Land Hessen. Wiesbaden. 51 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

KNE (2025): Anfrage Nr. 377 zum Parameter Windgeschwindigkeit für pauschale Abschaltungen zum Fledermausschutz. Antwort vom 27.05.2025. 6 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026)

LANU SH – Landesamt für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein (2008): Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein. Kiel. 26 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

LfU Bayern – Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.) (2017): Arbeitshilfe Fledermausschutz und Windkraft -Teil 1: Fragen und Antworten. Fachfragen des bayerischen Windenergie-Erlasses. 25 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

LUBW – Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.) (2014): Hinweise zur Untersuchung von Fledermausarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von Anlagen. 39 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

LUNG MV – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (2016): Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (AAB-WEA), Teil Fledermäuse. 37 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

MLUK – Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (2023): Anlage 3 zum AGW-Erlass – Anforderungen an den Umgang mit Fledermäusen im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsvorhaben zu Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Bundesland Brandenburg (Fledermäuse und WEA). Potsdam. 15 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

MUEK NI – Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (2016): Leitfaden Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen. Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 7/2016 Anlage 2. S. 212-225. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

MULE ST − Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (2018): Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt. Magdeburg. 47 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

MULEWF RP – Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2012): Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz Artenschutz (Vögel, Fledermäuse) und NATURA 2000-Gebiete. 145 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

MUNV NW – Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen; LANUV NW – Landesamt für Natur, Umwelt und Klima des Landes Nordrhein-Westfalen (2024): Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen – Modul A: Genehmigungen außerhalb planerisch gesicherter Flächen/Gebiete“. 94 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

MUV SL – Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland (Hrsg.) (2013): Leitfaden zur Beachtung artenschutz-rechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland betreffend die besonders relevanten Artengruppen der Vögel und Fledermäuse. 112 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

SMEKUL SN – Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (2024): Leitfaden Fledermausschutz an Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen. 45 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

TLUG – Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (Hrsg.) (2015): Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Fledermausschutzes bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) in Thüringen. 121 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.03.2026).

Mündliche und schriftliche Mitteilungen

BUKEA – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrawirtschaft der Hansestadt Hamburg (2026): Mündliche Mitteilung am 20.03.2026.

HMWEVW – Hessisches Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (2026, schriftl.): Schriftliche Mitteilung am 24.03.2026.

KFSA – Kompetenzstelle für Fledermausschutz Sachsen-Anhalt (2026): Schriftliche Mitteilung am 24.03.2026.

LfU BY – Bayerisches Landesamt für Umwelt (2026): Schriftliche Mitteilung am 25.03.2026.

LUA RP – Landesumweltamt Rheinland-Pfalz (2026): Schriftliche Mitteilung am 24.03.2026.

LUA SL – Landesumweltamt Saarland (2026): Schriftliche Mitteilung am 25.03.2026.

MKLLU MV – Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (2026): Schriftliche Mitteilung am 25.03.2026.

SenMVKU – Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin (2026): Mündliche Mitteilung am 23.03.2026.

SenUKW – Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen (2026): Schriftliche Mitteilung am 23.03.2026.