Frage
Wie können Hecken gestaltet und gepflegt werden, um die Artenvielfalt in Solarparks zu fördern und ihre Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu minimieren?
Vollständige Antwort
Warum werden Heckenpflanzungen um und in Solarparks vorgenommen?
Solarparks stellen eine technische Überformung der Kulturlandschaft dar und verändern den Charakter, also die Vielfalt, Eigenart und Schönheit, des Landschaftsraumes (Seidel und Schmidt 2024, S. 31). Neben der Standortwahl ist die Eingrünung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) eine häufig geforderte Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahme für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (vgl. KNE 2025, S. 1 ff.). Dabei ist es nicht erforderlich, die gesamte Anlagenfläche vollständig durch Hecken zu verdecken. Vielmehr sollen die Begrünungsmaßnahmen in das optische Beziehungsgefüge der Landschaft integriert werden (NLT et al. 2023, S. 251). Zudem können Heckenpflanzungen innerhalb großflächiger PV-FFA als Gliederungselemente genutzt werden (ebd.).
Welche Funktionen erfüllt eine Hecke?
Hecken sind wichtige Strukturelemente in der Agrarlandschaft. Sie bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen, regulieren das Mikroklima, verringern die Bodenerosion und gliedern die Landschaft optisch und räumlich (Dürr et al. 2024, S. 24; Gyimóthy und Schumacher 2019, S. 6). Sie sind außerdem ein wichtiges Element der Biotopvernetzung (Kühne et al. 2018, S. 24) und stellen historisch gewachsene Landschaftselemente von hohem kulturellen Wert dar (Dürr et al. 2023, S. 17).
Damit eine Hecke ihre vielfältigen Funktionen erbringen kann, sind bei ihrer Gestaltung und Pflege einige Kriterien zu berücksichtigen.
Wie sollte eine Hecke angelegt werden, damit sie sich positiv auf das Landschaftsbild und die Artenvielfalt auswirkt?
Hecken sind lineare Gehölzstrukturen (Schweiger 2016, S. 41), die in Form und Funktion regionale Unterschiede aufweisen (Dürr et al. 2023, S. 17 nach Wright). Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Solarparks zu mindern, sind Heckentypen anzupflanzen, die für den jeweiligen Landschaftsraum charakteristisch sind. Häufig wird zwischen Nieder-, Hoch- und Baumhecke bzw. Strauchhecke, gemischter Hecke und Baumhecke differenziert, wobei sich die verschiedenen Heckentypen kombinieren lassen (Biodivers 2023; Dürr et al. 2023, S. 6).[1] Die angepflanzten Sträucher sollten eine Wuchshöhe erreichen, die mindestens der Höhe des Solarparks entspricht (NLT et al. 2023, S. 251). Nur so lassen sich Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaftsbild mindern oder ausgleichen. Eine Verschattung der PV-Module kann durch entsprechende Abstände sowie einen regelmäßigen Rückschnitt reduziert werden.
Gemäß der Anlage 6 der Bundeskompensationsverordnung (BKompV) sollte eine Hecke eine Mindestbreite von 5 Metern aufweisen und eine maximale Breite von 20 Metern nicht überschreiten. Die Nutzung von Düngemitteln sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist unzulässig. Je struktur- und abwechslungsreicher eine Hecke angelegt ist, desto besser ist sie für die Biodiversität (Lembke 2024, S. 3). Dafür kann sie sowohl buchtig als auch mit krautigen Abschnitten gestaltet werden (Benz et al. 2021, S. 5). Eine drei- bis fünfreihige Bepflanzung mit verschiedenen Sträuchern schafft eine gestufte Struktur und trägt zu einem höheren Nahrungs- und Nistplatzangebot sowie zu verbessertem Erosions- und Sichtschutz bei. Je nach Landschaftsraum, Geländestruktur und Einsehbarkeit des Solarparks kann ein entsprechender Baumanteil erforderlich sein, um eine Integration der PV-FFA in die Umgebung zu erreichen (NLT et al. 2023, S. 251; Gyimóthy et al. 2019, S. 12 ff.).
Um Vögeln eine Nistmöglichkeit, Nahrung und Schutz vor Feinden zu bieten, sollten mindestens 20 Prozent beeren- und dornentragende Sträucher gepflanzt werden (Gyimóthy et al. 2019, S. 13; Benz et al. 2021, S. 5). Hecken können auch genutzt werden, um regional bestimmte Zielarten zu fördern.
Was ist bei der Anpflanzung zu beachten und wie sollten Hecken gepflegt werden?
Herstellung
Es sind nur standortheimische Gehölzarten des jeweiligen Vorkommensgebietes anzupflanzen (vgl. § 40 BNatSchG).
Für die Neuanlage einer Hecke sind bodenvorbereitende Maßnahmen erforderlich. Die fachgerechte Ausführung ist u. a. der DIN 18915 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten“ zu entnehmen. Verdichtete Böden, etwa infolge der Errichtung einer Zaunanlage um den Solarpark, sollten vor der Pflanzung gelockert werden, ohne dabei die Bodenschichten zu durchmischen.
Auch bei der Durchführung der Pflanzarbeiten sollte sich an bestehenden Qualitätsnormen (z. B. DIN 18916 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten“) orientiert werden. Die folgenden Abschnitte fassen grundlegende Hinweise zur Anpflanzung und Pflege von Hecken zusammen, die auf Fachquellen und Leitfäden beruhen.
Sträucher werden in der Regel im Abstand von einem Meter gepflanzt. Lichtbedürftige Arten sollten nicht zusammen mit hochwüchsigen Gehölzen gepflanzt werden, die stark verschatten, da ihre Entwicklung durch Lichtkonkurrenz sonst stark eingeschränkt würde. Schwachwüchsige Arten sind dagegen in größeren, homogenen Gruppen von etwa zwei bis fünf Exemplaren pro Art zu pflanzen, um ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber schnellwachsenden Arten zu verbessern (Landkreis Mittelsachsen 2022, S. 6; Kühne et al. 2018, S. 74). Höherwüchsige Baumarten werden in der mittleren Reihe in Abständen von rund zehn Metern gesetzt. Die genaue Zusammenstellung der Gehölzarten und die jeweiligen Pflanzabstände werden in einem Pflanzplan festgehalten, der die Standorte der Setzlinge eindeutig dokumentiert und zugleich der späteren Erfolgskontrolle dient (Kühne et al. 2018, S. 73 f.).
Der ideale Pflanzzeitpunkt liegt im Spätherbst, vorzugsweise bei feuchter Witterung, Windstille und bedecktem Himmel, um Wasserstress sowie Wurzelverluste zu vermeiden. Für frostempfindliche Gehölze ist hingegen eine Frühjahrspflanzung empfehlenswert. Kleinere Setzlinge können in Spalten mit der Hacke gesetzt werden, während größere ein ausreichend tiefes Pflanzloch benötigen. Pfosten sind nur in windexponierten Lagen und bei Setzlingen über 1,50 Meter erforderlich; sie werden mindestens 30 Zentimeter tief im Boden verankert (Kühne et al. 2018, S. 76; Landkreis Mittelsachsen 2022, 6).
Zum Schutz vor Wildverbiss in der Anwuchsphase können Zäune mit einer Mindesthöhe von 1,6 Metern bei Rehwild bzw. 1,8 Metern bei Rotwild errichtet werden (Landkreis Mittelsachsen 2022, S. 6). Eintriebige Bäume können mit sogenannten Drahthosen vor Verbiss geschützt werden, Knospen mit Verbissschutzmitteln (Kühne et al. 2018, S. 76 f.).
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
Der Zeitraum für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege umfasst in der Regel fünf Jahre (Landkreis Mittelsachsen 2022, 7). Die Fertigstellungspflege beginnt unmittelbar nach der Pflanzung und ist entscheidend für das erfolgreiche Anwachsen der Gehölze. Dazu gehört insbesondere eine bedarfsgerechte Bewässerung, vor allem bei ausbleibenden Niederschlägen. Die benötigte Wassermenge kann je nach Standortbedingungen und Art der Bepflanzung variieren (vgl. NABau 2016, S. 12 f.). Gespräche mit lokalen Akteuren können dabei unterstützen, Pflanzen auszuwählen, die zur Wasserverfügbarkeit des jeweiligen Standorts passen.
In den ersten Jahren werden Krautschichten ein- bis zweimal jährlich gemäht, um ein Überwachsen der Setzlinge zu vermeiden. Farbliche Markierungen helfen, Beschädigungen der Gehölze zu verhindern. Eine Ausfallquote von fünf bis sieben Prozent gilt als üblich; Nachpflanzungen sind erst bei höheren Verlusten vorzunehmen (Kühne et al. 2018, S. 76).
Ein selektiver Rückschnitt schnell wachsender Gehölzarten während der Entwicklungspflege fördert zudem die Artenvielfalt (Land schafft Wasser und SymBio 2022, S. 12).
Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss können nach der Entwicklungspflege demontiert werden (Anonymus o. J., S. 17).
Bis eine Hecke vollständig entwickelt ist und die beschriebenen ökologischen Funktionen erfüllt, vergehen mindestens zehn bis fünfzehn Jahre (Landkreis Mittelsachsen 2022, S. 7; siehe auch DIN 18916 und 18919 für weitere Informationen).
Unterhaltungspflege
Durch die Unterhaltungspflege wird die nachhaltige Entwicklung der Hecke gesichert. Sie verhindert Strukturverlust, Verholzung, das Zusammenbrechen der Hecke, ihr Aushöhlen sowie ihre Ausbreitung auf angrenzende Flächen (Lembke 2024, S. 3; Benz et al. 2021, S. 7).
Eine Heckenpflege ist im Zeitraum vom 1. März bis 30. September gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG grundsätzlich unzulässig – ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Dabei ist sicherzustellen, dass Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Tierarten nicht beeinträchtigt werden.
Zur Pflege werden Hecken etwa alle zehn bis fünfzehn Jahre stark zurückgeschnitten, ein Verfahren, das als „auf den Stock setzen“ bezeichnet wird. Die Höhe des Rückschnitts orientiert sich dabei vor allem an der Stärke der Triebe: Dünnere Triebe (circa 15 Zentimeter) können etwa 20 bis 30 Zentimeter über dem Boden gekürzt werden, während bei stärkeren Stämmen der Schnitt höher anzusetzen ist, nämlich in einer Höhe von etwa 60 bis 80 Zentimetern über dem Boden (KÖN 2020, S. 2). Langsam wachsende Arten wie Weißdorn sowie einzelne große Bäume werden stehen gelassen und lediglich eingekürzt, um ihre Wuchsform zu erhalten (LfL Bayern 2025, S. 12 ff.).
Um die ökologischen Funktionen der Hecke zu erhalten, sollte der Rückschnitt grundsätzlich abschnittsweise erfolgen. Es ist empfehlenswert, pro Jahr höchstens rund 20 Prozent der Hecke auf den Stock zu setzen. Dieses gestaffelte Vorgehen ermöglicht es dort lebenden Tieren, in angrenzende, ungeschnittene Bereiche auszuweichen. Die einzelnen Rückschnittabschnitte sollten eine Länge von etwa 20 bis maximal 50 Metern nicht überschreiten (KÖN 2020, S. 2).
Fazit
Hecken stellen im Zusammenhang mit Solarparks ein zentrales landschaftsgestalterisches und ökologisches Element dar. Ihre fachgerechte Gestaltung und Pflege leisten einen wichtigen Beitrag, Solarparks besser in die Kulturlandschaft zu integrieren und zugleich zahlreichen Tieren und Pflanzen hochwertige Lebensräume zu bieten. Strukturreiche, mehrreihige Hecken aus heimischen Gehölzen fördern die Artenvielfalt und Biotopvernetzung, reduzieren visuelle Beeinträchtigungen und tragen zur Minderung von Bodenerosion bei. Entscheidend ist eine standortangepasste Planung ebenso wie eine abschnittsweise Pflege, die naturschutzfachliche Aspekte berücksichtigt. Nur so kann die Eingrünung von Solarparks einen ökologischen und gestalterischen Mehrwert erzielen.
Das primäre Ziel der Eingrünung von Solarparks ist in der Regel die Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (vgl. KNE 2025, S. 1 f.). Im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung werden Hecken aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen multifunktional angerechnet, da sie Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt mindern oder ausgleichen können. Angesichts der zunehmenden Flächenknappheit ist die Umsetzung multifunktionaler Maßnahmen besonders zu berücksichtigen.
Der Solarpark sollte jedoch nicht mit einer Hecke umfriedet werden, wenn dort Vogelarten vorkommen, die auf offenes Gelände angewiesen sind und eine hohe Fluchtdistanz aufweisen. Außerdem sollte auf eine Heckenpflanzung verzichtet werden, wenn sich auf der Fläche schutzwürdige Biotope wie Magerwiesen befinden (Gyimóthy und Schumacher 2019, S 12).
[1] Eine Niederhecke besteht aus Sträuchern, die eine Höhe und Breite von ein bis drei Metern erreichen. Hochhecken setzen sich aus Sträuchern und kleinen Bäumen mit einer Höhe von circa fünf Metern und einer Breite von drei bis acht Metern zusammen. Eine Baumhecke kann dagegen bis zu 25 Meter hoch und 15 Meter breit werden (Benz et al. 2021, S. 5).
Quellen
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