Anerkennung von Antikollisionssystemen

Frage

Wie erfolgt die Anerkennung von Antikollisionssystemen?

Vollständige Antwort

Antikollisionssysteme (AKS) sollen das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare betroffener besonders geschützter Vogelarten unter die Signifikanzschwelle senken. Sie stellen eine Alternative zu pauschalen, Phänologie-abhängigen Tagabschaltungen dar.

Die artenschutzrechtlichen Leitfäden der jeweiligen Bundesländer zur Windenergie an Land führen in der Regel einen Katalog fachlich geeigneter Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen auf. Den dort genannten Maßnahmen werden eine grundsätzliche Eignung und Vermeidungswirksamkeit zugesprochen.

Die Leitfäden werden entweder von den für Naturschutz oder/und erneuerbare Energien zuständigen Ministerien oder in deren Auftrag von deren nachgeordneten Fachbehörden erstellt, teilweise auch unter Beteiligung weiterer Akteure. Eine Übersicht der aktuell gültigen Leitfäden ist hier zu finden.

Die Leitfäden werden meist im Abstand von einigen Jahren fortgeschrieben, sodass neuere Entwicklungen, wie zum Beispiel auch die derzeit überwiegend noch in Entwicklung oder Optimierung befindlichen AKS, aufgenommen werden können.

Das Verfahren der Anerkennung der Vermeidungswirksamkeit ist nicht formalisiert. Für die fachliche Anerkennung gibt es keine institutionalisierte Zuständigkeit auf Bundesebene. Denkbar wäre es, dass sich ggf. die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) mit der Anerkennung befasst und einen Beschluss hierzu fasst. Die LANA würde sich hierbei, wie auch die für die Leitfadenfortschreibung zuständigen Behörden der Länder, auf den (veröffentlichten) Stand der Wissenschaft stützen.

Für eine Anerkennung von AKS müssen zum Beispiel fachwissenschaftlich belastbare Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit und (potenziellen) Vermeidungswirksamkeit vorliegen. Erprobungen und diese abbildende Berichte über die Leistungskennwerte der Systeme sollten von unabhängigen Dritten qualitätsgesichert sein und an mehr als einem Standort durchgeführt worden sein.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat gemeinsam mit dem KNE und der Fachagentur Windenergie an Land ein Positionspapier veröffentlicht, in dem der Stand des Wissens und die noch zu klärenden Fragen zu AKS zusammengefasst werden (Ammermann et al. 2020). Hierauf aufbauend hat das BfN ein Forschungsvorhaben vergeben, in dem zusammen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie der Praxis Empfehlungen zur Anerkennung formuliert werden sollten. Der Endbericht (Bruns et al. 2021) und eine Checkliste zur Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen (KNE 2021) wurden inzwischen veröffentlicht. Die Landesbehörden können die Erkenntnisse aus diesen Forschungsvorhaben heranziehen und ihre Einschätzung zur fachlichen Eignung hierauf abstützen.

Neben der fachlichen Anerkennung halten die potenziellen Anwender auch eine Zertifizierung der technischen Komponenten und Schnittstellen für sinnvoll. Eine solche Aufgaben kann nur eine Institution übernehmen, die hierfür akkreditiert ist. Gegenwärtig bemüht sich der TÜV Nord um eine solche Akkreditierung.

AKS sind in einzelnen Leitfäden bereits genannt, allerdings wird die Anwendung im jeweiligen Land bisher in der Regel noch unter einen (weiteren) Erprobungsvorbehalt gestellt. Einige Länder interpretieren den Erprobungsvorbehalt so, dass eine Erprobung im eigenen Bundesland erfolgt sein sollte.

Bisher sind AKS noch nicht Teil der regelmäßigen Genehmigungspraxis. Nach Kenntnis des KNE arbeiten aktuell Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg daran, AKS in ihre Leitfäden aufzunehmen bzw. anzupassen. Es wird abzuwarten sein, wie die Bundesländer mit den zwischenzeitig veröffentlichten Erprobungsergebnissen umgehen, und ob sie die ermittelte Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Systeme für übertragbar halten.

Quellen

Ammermann, A., Bruns, E., Ponitka, J., Schuster, E., Sudhaus, D., Tucci, F. (2020): Technische Systeme zur Minderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen – Entwicklungsstand und Fragestellungen. BfN-Skripten 571. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 29.09.2021).

Bruns, E., Schuster, E., Streiffeler, J. (2021): Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen. Abschlussbericht der Workshopreihe „Technische Systeme. BfN-Skript 610. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 28.09.2021).

KNE (2021): Anforderungen an Antikollisionssysteme zum Schutz von Vögeln an Windenergieanlagen – Checkliste für eine qualifizierte Entscheidung über die Anwendbarkeit von Antikollisionssystemen. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 29.09.2021).