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Veröffentlicht
14.10.2020
Schlagworte
  • Abschaltungen
  • Fledermäuse
  • Windenergie

Frage

Wie hoch ist die Zahl der Windenergieanlagen an Land in Deutschland, die mit nächtlichen Abschaltungen zum Schutz von Fledermäusen betrieben werden?

!Antwort

Dies kann derzeit nicht genau beantwortet werden. Zwar werden mittlerweile alle in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen (WEA) in Deutschland im sogenannten Marktstammdatenregister erfasst, nicht aber die naturschutzfachlichen Auflagen, wie Abschaltungen zum Fledermausschutz. Auch gibt es unseres Wissens in den Ländern bislang kaum entsprechende systematische Auswertungen der zum Teil bei einer Vielzahl von Genehmigungsbehörden und Betreibern liegenden Genehmigungsbescheide.

1. Umfragen zu Abschaltungen für Fledermäuse und daraus bundesweit ableitbare Zahlen

Ergebnisse von Umfragen zu Fledermaus-Abschaltungen an WEA liegen recht weit auseinander.

Die Autoren Fritze et al. publizierten in der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ im Januar 2019 die Ergebnisse einer nicht repräsentativen Umfrage zu Fledermaus-Abschaltungen an WEA, die bereits 2016 unter Behördenvertretern, Fachgutachtern, NGO-Ehrenamtlern, Windenergie-Vertretern und Wissenschaftlern durchgeführt wurde. In der Umfrage sollte unter anderem der relative Anteil an WEA geschätzt werden, für die entsprechende Abschaltzeiten gelten. Fritze et al. (2019, S. 24) analysierten dass, der „größte Anteil der Umfrageteilnehmer (40-50 Prozent) schätzt, dass weit weniger als 25 Prozent der in Deutschland gebauten WEA mit Abschaltzeiten laufen, während knapp ein Drittel der Windenergievertreter meint, dieser Anteil betrage mehr als 75 Prozent.“

Weit auseinander und breit gefächert liegen auch die Antworten von Behördenvertreterinnen und -vertretern, die insgesamt rund die Hälfte der Antwortenden ausmachte. Sie schätzten zu jeweils ungefähr zehn Prozent, dass der Anteil an WEA mit Abschaltungen zwischen 76 und 100 Prozent bzw. 51 und 75 Prozent läge. Jeweils weitere 20 Prozent entfielen auf die Antworten „zwischen 26 und 50 Prozent“, „zwischen 5 und 25 Prozent“ und „kleiner 5 Prozent“. Die restlichen zirka 20 Prozent konnten in der Frage keine Einschätzung abgeben.

Die sehr unterschiedlichen Einschätzungen dürften aus unserer Sicht wesentlich damit zusammenhängen, dass die Antwortenden jeweils nur vor dem Hintergrund ihrer eigenen Projekterfahrungen bzw. projekt- bzw. raumbezogenen Zuständigkeiten antworten (konnten).

In einer im Frühjahr 2020 von der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind 2020) durchgeführten Umfrage unter Betreibern zu Abschaltungen und Gondelmonitorings an WEA waren 95 Prozent der insgesamt 440 „gemeldeten“ WEA mit Abschaltungen zum Fledermausschutz belegt. (ebd., S. 9) Trotz immerhin insgesamt 113 auswertbaren Datensätzen der Umfrage bildet sie mit knapp fünf Prozent der im Analysezeitraum 2012 bis 2018 in Betrieb genommenen Anlagen nur einen kleinen und nicht repräsentativen Ausschnitt ab (ebd., S. 9 sowie S. 38).

Zudem ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich Betreiber eher nicht an der Umfrage beteiligten, wenn ihre Vorhaben nicht mit Abschaltungen beauflagt wurden bzw. solche Vorhaben nicht oder zumindest nur in geringer Zahl gemeldet wurden, da hier die Motivation bzw. der „Leidensdruck“ durch Ertragseinbußen vergleichsweise geringer sein dürfte.[1]

Daher kann man aus den in Umfragen gewonnenen Zahlen kaum belastbare Schlussfolgerungen hinsichtlich der Frage der Gesamtzahl von in Deutschland mit Abschaltungen zum Fledermausschutz betriebener WEA ziehen.

2. Grobe Abschätzung auf Grundlage der rechtlichen Entwicklung, der Forschung, Experten-Einschätzungen sowie der Entwicklung des Anlagenbestands

Eine andere Möglichkeit, zumindest zu einer groben Zahl zu kommen, stellt eine Abschätzung anhand chronologischer Zahlen des WEA-Bestands beziehungsweise des Zu- und Rückbaus dar, die die Entwicklung des Artenschutzrechts, die Forschung zum Thema Fledermaus-Abschaltungen und deren Eingang in die Praxis mit einbezieht. Hierzu soll nachfolgend ein Versuch unternommen werden.

Rechtliche Entwicklung sowie Entwicklung der Forschung und der Vorgaben der Länder mit Auswirkung auf die Genehmigungspraxis

Erst seit Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 2007 – mit der Einführung des "Besonderen Artenschutzrechts" – besteht das Erfordernis, zur Einhaltung des Tötungsverbots und zur Abwendung von Tötungsereignissen Abschaltauflagen für Fledermäuse (und Vögel) zu erlassen. Nur in sehr wenigen Fällen dürften Anlagen mit Abschaltungen belegt sein, die vorher in Betrieb gingen.

Erste, zum Teil unveröffentlichte Studien zu Fledermaus-Schlagopfern an Windenergieanlagen und zu Abschaltungen zu deren Reduktion gab es in Deutschland jedoch bereits Mitte der 2000er Jahre. Diese flossen in Verbindung mit weiteren Schlagopferstudien in eine Broschüre des Regierungspräsidiums Freiburg ein, in der bereits Abschaltungen in Zeiträumen mit hohem Kollisionsrisiko empfohlen wurden (RP Freiburg 2006).

Die maßgebliche Erforschung von Schlagopferzahlen an einer größeren Zahl an Anlagen und die Entwicklung von Abschaltalgorithmen erfolgte in den Jahren 2007 bis 2009 im sog. RENEBAT-I-Vorhaben. Die Ergebnisse und die Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der Ermittlung und Festlegung von (pauschalen) Abschaltungen sowie zur Durchführung von Gondelmonitorings wurden durch Brinkmann et al. (2011) veröffentlicht. In Folgeprojekten (Behr et al. 2015 und 2018) wurden die Ergebnisse überprüft und die Methoden optimiert.

Die Hinweise und Empfehlungen zur Umsetzung von Fledermausabschaltungen in der Genehmigungspraxis wurden seit 2011 sukzessive in den Erlassen und Artenschutzleitfäden der Länder zur Windenergie aufgenommen. Bereits 2008 enthielt der Artenschutzleitfaden Schleswig-Holsteins allgemeine Empfehlungen zu Abschaltungen bei hoher Fledermausaktivität (LANU SH 2008, S. 69). Noch vor der Veröffentlichung der ersten RENEBAT-Studie folgten bereits umfangreiche Empfehlungen aus Brandenburg (s. MUGV BB 2010[2]). Nach Mayer et al. (2015, S. 287) enthielt auch der Windenergieerlass Bayern (seinerzeit von 2011) umfangreiche Empfehlungen zu Betriebsalgorithmen. 2012 folgten die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und auch Schleswig-Holstein mit einem separaten Empfehlungspapier zu Abschaltbedingungen zum Fledermausschutz, das Saarland 2013.[3]

Eine aktualisierte Auswertung veröffentlichter Länderhandreichungen im RENEBAT-III-Vorhaben durch Reinhard und Brinkmann (2018) führte zusätzliche Leitfäden mit entsprechenden Vorgaben auf, so aus Baden-Württemberg (2014), Niedersachsen (2014 und 2016), Thüringen (2015), aus dem Landkreis Mittelsachsen (2015) und aus Bayern (2016 und 2017). Damit gab es bereits bis August 2016 „in den meisten Bundesländern“ Vorgaben und Abhandlungen zu Abschaltzeiten. In fast allen gültigen Leitfäden wurden pauschale Betriebsalgorithmen als Maßnahmen genannt und diese auch im ersten Betriebsjahr parallel zu der Erfassung der Fledermausaktivität in Gondelhöhe eingesetzt. (ebd., S. 387)

Nicht mehr in der Auswertung berücksichtigt werden konnten entsprechende Vorgaben aus Mecklenburg-Vorpommern (2016), und seit 2018 hat auch Sachsen-Anhalt einen Artenschutzleitfaden, der Abschaltungen zum Fledermausschutz vorsieht. Somit fehlen aktuell entsprechende Vorgaben mittlerweile nur noch für die Stadtstaaten sowie für (größere) Teile Sachsens.

Auf Grundlage der Forschungsergebnisse und ihrer Verankerung in den Leitfäden dürfte die Zahl an Vorhaben mit Fledermaus-Abschaltungen sukzessive deutlich zugenommen haben. Dies deckt sich mit weiteren Erkenntnissen aus der Forschung.

So konnten Reichenbach et al. (2015) Daten von 193 Gondelmonitorings der Fledermausaktivität von 130 WEA auf Offenland- und Waldstandorten aus den Jahren 2008 bis 2014 zusammentragen und analysieren. Ein Großteil der Monitorings entfiel hierbei auf die Jahre 2012 bis 2014.[4]  Im Rahmen von Auswertungen finaler Fassungen von Landschaftspflegerischen Begleitplänen von 66 Windenergievorhaben auf Waldstandorten aus den Jahren 2003 bis 2014 tauchen Abschaltungen für Fledermäuse als Schutzmaßnahmen ebenfalls seit 2009 auf: Fast ein Drittel sahen "Abschaltungen ab Inbetriebnahme" vor, mehr als ein Drittel "Abschaltung je nach Monitoring-Ergebnissen" und knapp unter einem Drittel sahen "keine Abschaltungen" vor. Dabei nahm die Zahl der Vorhaben, in denen weder Abschaltung ab Inbetriebnahme noch Monitoring mit möglicher darauf basierender Abschaltung vorgesehen war, bei den jüngeren Gutachten immer weiter ab. Im Jahr 2012 sahen bereits 50 Prozent der Gutachten Abschaltungen ab Inbetriebnahme vor (2013: 25 Prozent, 2014: 75 Prozent). Der Anteil an Gutachten zu Vorhaben aus diesen Jahren, in denen Abschaltungen nicht als Maßnahme vorgesehen waren, lag bei rund 15, zehn bzw. null Prozent.  (Reichenbach et al. 2015, S. 292 ff.)

Die Zahlen können – wie auch die aus den oben genannten Umfragen – keinen Anspruch auf eine deutschlandweite Repräsentativität erheben, da nur Gutachten ausgewertet werden konnten, die freiwillig zur Verfügung gestellt wurden. Alle Standorte aus den seinerzeit sieben Bundesländern, in denen WEA auf Waldstandorten nicht zulässig waren, flossen nicht mit in die Auswertung ein, ebenso keine reinen Offenlandstandorte. Für die Länder, in denen WEA auf Waldstandorten zulässig waren, konnten die Forscher allerdings insgesamt etwas über die Hälfte der realisierten WEA im Wald berücksichtigen (ebd., S. 240 f.). Für die von Reichenbach et al. berücksichtigten Länder ist aus unserer Sicht davon auszugehen, dass die Praxis bezüglich Fledermaus-Abschaltungen auf Offenlandstandorten nicht wesentlich von denen auf Waldstandorten abwich, zumal die Schutzmaßnahmen an Offenlandstandorten entwickelt wurden und es aus diesem Grunde zunächst gewisse Bedenken gab, ob die Abschalt-Maßnahmen in gleicher Form auch auf Anlagenstandorte im Wald übertragbar seien.

Der Stand der Artenschutzleitfäden der Länder (s. o.) verdeutlicht, dass sich pauschale Fledermaus-Abschaltungen ab Inbetriebnahme sowie deren Anpassung anhand von Gondelmonitorings mittlerweile zu einem "Standard" in der Genehmigungspraxis entwickelt haben. Dies unterstreichen zum Beispiel aktuelle Untersuchungen aus Baden-Württemberg, wo in rund 80 Prozent aller zwischen 2011 und 2016 landesweit erteilten Genehmigungsbescheide Abschalt-Auflagen enthalten waren (Kron und Frey 2020 mdl.). Auch die Auswertung „junger“ Genehmigungsunterlagen aus dem Zeitraum August 2019 bis Februar 2020 (37 Vorhaben aus zehn Bundesländern) ergab, dass 97 Prozent der WEA mit Schutzabschaltungen genehmigt wurden (FA Wind 2020, S. 28). Dem gegenüber stehen Einzelmeldungen und -meinungen, dass weiterhin auch Vorhaben gänzlich ohne Abschaltungen bzw. Gondelmonitorings genehmigt würden.

Zusammenfassend gehen wir für die weiteren Abschätzungen vereinfachend davon aus, dass Abschaltauflagen zum Fledermausschutz nennenswert erst ab dem Jahr 2009 sukzessive Einzug in die Genehmigungspraxis fanden. Die Aufnahme in die Länderleitfäden ab Anfang 2011 dürfte sich spätestens für Inbetriebnahmen von WEA ab 2012 ausgewirkt haben. Ab 2018 dürften auf die allermeisten Neuerrichtungen von WEA entweder pauschale oder in Folge von Gondelmonitorings in den meisten Fällen anlagenspezifische Abschaltungen zum Fledermausschutz beauflagt worden sein.

Grobe Abschätzung anhand der chronologischen Entwicklung des Anlagenbestands

Legt man die Zahlen der Anlagen- und Zubau-Statistik des BWE bzw. der Deutschen Windguard zu Grunde, gab es in Deutschland Ende 2019 rund 29.450 Windenergieanlagen an Land. Aufgrund der Rechtslage (s. o.) dürften die bis Ende 2008 bereits knapp 20.300 errichteten WEA sehr wahrscheinlich nur in vernachlässigbar geringer Zahl mit Fledermaus-Abschaltungen belegt worden sein. Ein Abgleich von Zahlen des jährlichen Zubaus mit den jeweiligen Gesamtanlagenbeständen zum Jahresende ergibt, dass im Zeitraum von 2009 bis 2019 gut 3.200 dieser Anlagen durch neue Anlagen ersetzt wurden. Diese dürften, je kürzer die Inbetriebnahme zurückliegt, umso wahrscheinlicher mit Abschaltungen genehmigt worden sein.

Vereinfachend und konservativ gehen wir für die weitere Abschätzung anhand der jährlichen Zubauzahlen und der oben aufgeführten Informationen davon aus, dass vom Gesamtzubau von rund 12.350 WEA seit 2009 folgende Anteile mit Fledermausabschaltungen betrieben werden:

2009 bis 2011: 30 Prozent = ~780 WEA,

2012 bis 2014: 60 Prozent = ~2.350 WEA,

2015 bis 2017: 90 Prozent = ~3.825 WEA,

2018 bis 2019: 95 Prozent = ~1.015 WEA.

Unter diesen Annahmen kommen wir zum Stand Ende 2019 auf insgesamt etwas mehr als 6.950 Windenergieanlagen, die mit Abschaltungen zum Fledermausschutz betrieben werden. Dies entspricht knapp einem Viertel des seinerzeitigen Anlagenbestands. Je nach Anzahl der in den kommenden Jahren aufgrund des Herausfallens aus der EEG-Vergütung oder aus anderen Gründen zurückgebauten, repowerten bzw. neu errichteten WEA wird sich der Anteil an WEA mit Abschaltungen erhöhen.

Es ist zu betonen, dass die geschätzten Zahlen durch die getroffenen Setzungen Unsicherheiten aufweisen. Sie sollten daher nicht für weitere „Hochrechnungen“, beispielsweise zu Schlagopferzahlen von Fledermäusen, verwendet werden.

3. Fazit

Die uns vorliegenden Umfrage-Ergebnisse zur Zahl von Windenergieanlagen mit Abschaltungen zum Fledermausschutz in Deutschland liegen sehr weit auseinander und sind daher in Hinblick auf eine Gesamtschau als eher nicht verlässlich anzusehen. Nach unserer groben Schätzung anhand der jährlichen Anlagenbestände und Zubauraten sowie der Entwicklung von Recht, Forschung, Ländervorgaben und Genehmigungspraxis könnte der Anteil an WEA in Deutschland mit Abschaltungen zum Fledermausschutz mit lediglich einem Viertel des Anlagenbestands noch überraschend niedrig sein.

Eine verlässlichere Klärung der Frage, wie viele Windenergieanlagen tatsächlich mit Fledermausabschaltungen betrieben werden, kann aber nur durch eine systematische und repräsentative Auswertung von WEA-Genehmigungsunterlagen erreicht werden.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Erkenntnisse zum Anteil an WEA mit Abschaltungen zum Fledermausschutz gehen wir davon, dass – durch Rückbau und Repowering von Altanlagen ohne Abschaltungen – sich in den kommenden Jahren die Zahl an WEA mit Abschaltungen wesentlich erhöhen und das Verhältnis von WEA mit Abschaltungen zu solchen ohne sich deutlich verbessern wird.

[1] Vgl. Diskussion der Autoren zu besonders rückmeldungsstarken Bundesländern mit vergleichsweise hohen geschätzten Einbußen durch die Fledermaus-Abschaltungen (FA Wind 2020, S. 33).

[2] Die Anlage 3 zu Fledermäusen und Windenergie vom 13.12.2010 trat zusammen mit dem Windenergieerlass Brandenburg am 01.01.2011 in Kraft.

[3] Befragungen von Naturschutzbehörden im Jahr 2014 ergaben, dass auch in den Bundesländern ohne entsprechende Leitfäden bereits häufig Betriebsalgorithmen nach dem RENEBAT-I-Vorhaben angewendet wurden (TU Berlin et al. 2015, S. 82 f.).

[4] Gondelmonitorings werden entweder zur standortspezifischen Anpassung bereits ab Inbetriebnahme eingerichteter pauschaler Fledermausabschaltungen oder zur nachträglichen Entscheidung, ob solche eingerichtet werden müssen, durchgeführt.

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Literaturverzeichnis

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Fritze, M., Lehnert, L.S., Heim, O., Lindecke, O., Roeleke, M. (2019): Fledermausschutz im Schatten der Windenergie. Naturschutz und Landschaftsplanung 51 (01). S. 20-27.

Mayer, K., Hurst, J., Niermann, I., Reich, M., Brinkmann, R. (2015): Planungsvorgaben bezüglich der Beachtung des Fledermausschutzes bei Planung und Betrieb von Windenergieanlagen - eine Recherche bei Behörden und nicht-staatlichen Organisationen - In: Behr, O., Brinkmann, R., Korner-Nievergelt, F., Nagy, M., Niermann, I., Reich, M., Simon, R. (Hrsg.) (2015): Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen (RENEBAT II). Schriftenreihe Institut für Umweltplanung 7. Leibniz Universität, Hannover. S. 271-315.

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RP Freiburg (2006): Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse. Ergebnisse aus dem Regierungsbezirk Freiburg mit einer Handlungsempfehlung für die Praxis. 20 S.

TU Berlin, FA Wind, WWU Münster (2015): Vermeidungsmaßnahmen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. Bundesweiter Katalog von Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG. FA Wind - Fachagentur Windenergie an Land, Berlin. 124 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 14.10.2020).

Mündliche Quellen:


Kron und Frey (2020, mdl.) - Telefonischer Fachaustausch am 27.08.2020 sowie am 01.09.2020 zu Ergebnissen des Forschungsprojekts „Inhalts- und Nebenbestimmungen in Genehmigungen von Windenergieanlagen“ der Hochschule Kehl.