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Veröffentlicht
20.01.2022
Schlagworte
  • Artenhilfsprogramme
  • Artenschutz
  • Bestandsentwicklung
  • Rotmilan
  • Vögel
  • Windenergie

Frage

Welche Artenschutz- und Artenhilfsprogramme bzw. entsprechende Konzepte oder Projekte gibt es für windenergiesensible Brutvogelarten in den Ländern und auf Bundesebene?

 

!Antwort

Zum methodischen Vorgehen

Durch eine Abfrage bei den Vogelschutzwarten bzw. den für den Vogelschutz zuständigen Fachbehörden der (Flächen-) Länder und eine ergänzende Internetrecherche haben wir die auf Länderebene bestehenden Artenhilfsprogramme, -projekte und -konzepte für windenergiesensible Brutvogelarten zusammengestellt (siehe Tabelle unten).

Berücksichtigt wurden die Arten, für die in der Dokumentation der Vogelschutzwarte Brandenburg (LfU BB 2021) Hinweise auf Kollisionen oder auf Meideverhalten an Windenergieanlagen vorliegen (vgl. auch LAG VSW 2021, S. 7).

Nicht mit aufgeführt werden Hinweise auf landesweite Arbeitsgemeinschaften, die Artenhilfsmaßnahmen oder Brutplatzmonitorings umsetzen (wie die AG Wiesenweihenschutz in Brandenburg oder die AG Adlerschutz Niedersachsen) oder auch koordinierte Netze von Horstbetreuern in mehreren Bundesländern (vgl. z. B. LUNG MV 2011 sowie Langgemach 2008, S. 44 f.). Auch vereinzelt ermittelte regionale oder örtliche Initiativen und Projekte werden nicht mit aufgeführt.

Rechercheergebnisse

Auf Bundesebene wurde der Rotmilan im Rahmen des Bundesprogramms „Land zum Leben“ von 2013 bis 2019 in neun Projektregionen gefördert. Die Projektregionen des Teilprojekts „Rotmilan“ waren auf sieben Bundesländer verteilt. In diesem Zusammenhang wurden zum Teil regionale Schutz- und Entwicklungskonzepte erarbeitet und auch Maßnahmen zur Bestandssicherung des Rotmilans durchgeführt (etwa das Rotmilanprojekt Rhön in Landkreisen Bayerns, Hessens und Thüringens, siehe Hampel-Güttler et al. 2016 sowie Landkreis Fulda 2018).

Zudem wurden verschiedene Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin wissenschaftlich untersucht (z. B. Karthäuser et al. 2019). Zentrale Ergebnisse des Vorhabens, die auch zukünftig für die Planung und Durchführung von Artenhilfsmaßnahmen genutzt werden können, finden sich auf der Internetseite des Projektes zum Download (z. B. Böhner & Schmidt 2019, Deutsche Wildtier Stiftung 2016 und 2020, DVL 2014) bzw. beim Deutschen Verband für Landschaftspflege, welcher das Projekt koordiniert hat (z. B. DVL 2020).

 

Land Artenhilfsprogramme, -projekte bzw. -konzepte Ansprechpartner
BB Artenschutzprogramm Adler (Langgemach 2012, Müller et al. 2005). VSW Brandenburg
BY Artenhilfsprojekte für:

-   Weißstorch,

-   Uhu,

-   Wiesenweihe (LfU BY & LBV BY 2009),

-   Wanderfalke,

-   Wiesenbrüterarten,

-   (Steinadler).

LfU Bayern
BW Aktionsplan Auerhuhn (Döpper et al. 2019, MLR BW 2018). Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
HE Artenhilfskonzepte für:

-   Kiebitz (Stübing & Bauschmann 2011),

-   Rohrweihe (Kreuziger & Hormann 2015),

-   Rotmilan (Gelpke & Hormann 2012),

-   Schwarzstorch (VSW HE, RP, SL 2012),

-   Wespenbussard (in Vorbereitung, s. MUKLV 2021).

Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen
Artenhilfsprogramm für windenergiesensible Arten (u. a. Schwarzstorch, Rotmilan, einschließlich Identifikation von Schwerpunkträumen für entsprechende Aufwertungsmaßnahmen; MUKLV 2021). Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
MV Modellprojekt: Aufwertung eines Eschen-Kalamitätswaldes als Lebensraum für den Schreiadler. LUNG Mecklenburg-Vorpommern
NI Artenhilfsprogramme für:

-   Wiesenweihe (NLWKN NI 2016),

-   Birkhuhn (Wübbenhorst und Prüter 2007).

Staatliche Vogelschutzwarte Niedersachsen
NW Keine.
RP Artenhilfsprogramm „Gefährdete Bodenbrüter“ (u. a. Rohrweihe, Kornweihe und Wiesenweihe; GNOR 2007). LfU Rheinland-Pfalz
Kiebitzprojekt Rheinland-Pfalz[1]. Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e. V.
SL Keine.
SN Artenschutzprogramm Weißstorch (Bäßler et al. 2000). LfULG Sachsen
Artenschutzprogramm Birkhuhn (LfULG SN et al. 2019). LfULG Sachsen
Bodenbrüterprojekt (u. a. Kiebitz) (Schmidt et al. 2015). Förderverein Sächsische Vogelschutzwarte Neschwitz e. V.
Wiesenbrüterprojekt (u. a. Wachtelkönig). Landratsamt Erzgebirgskreis/Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verantwortungsart Rotmilan – Praxishandbuch für Maßnahmen in Sachsen (Dämmig und Nachtigall 2014).[2] Förderverein Sächsische Vogelschutzwarte Neschwitz e. V.
SH Artenschutzprojekt Seeadler. Projektgruppe Seeadlerschutz
Artenschutzprojekt Schwarzstorch. AG Schwarzstorchschutz
Artenhilfsprogramm Eulen. Landesverband Eulen-Schutz in Schleswig-Holstein e. V.
Artenschutzprojekt Wiesenweihe (Hertz-Kleptow 2017). Wildtierkataster Schleswig-Holstein
ST Artenhilfsprogramm Rotmilan (Mammen et al. 2014). LfU Sachsen-Anhalt
TH Keine.

Einordnung der Rechercheergebnisse

Die überschlägige Auswertung der Rechercheergebnisse ergibt ein heterogenes Bild. So gibt es Länder, in denen entsprechende Programme, Projekte oder Konzepte für mehrere Arten oder Artengruppen existieren, und solche, in denen keine ermittelt werden konnten.

In einigen Fällen finden sich Gutachten mit umfangreichen Zusammenstellungen fachlicher Grundlagen in Form von Text und Karte, in anderen Fällen eine Internetseite mit unterschiedlich detaillierten Informationen oder lediglich ein zusammenfassendes Faltblatt. Letzteres bedeutet jedoch nicht, dass den knapp präsentierten Inhalten nicht ebenfalls umfangreiche fachliche Informationen und Dokumente zu Grunde liegen können.

Grundlage der Programme, Projekte und Konzepte ist in den meisten Fällen eine Ermittlung des Bestands und des Bruterfolgs – auch über längere Zeiträume hinweg – sowie von artspezifischen Habitatansprüchen und zum Teil Gefährdungsfaktoren. Darauf basierend werden unterstützende Maßnahmenvorschläge abgeleitet.

Die Maßnahmenumsetzung erfolgt dann entweder über mehrjährige landes- bzw. bundesseitig bereitgestellte Mittel oder soll in Form von Einzelprojekten erfolgen. Teilweise werden auch der Maßnahmenerfolg bzw. die Bestandsentwicklung durch ein begleitendes Monitoring überwacht. Sowohl bei der langfristigen Ermittlung des Bestandes und des Bruterfolges als auch bei der Umsetzung von Maßnahmen und deren Monitorings sind die Naturschutzfachbehörden und Vogelschutzwarten überwiegend auf ehrenamtliche Unterstützung und/oder auf die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen anderer Förderprogramme angewiesen (KNE 2020).

Auch wenn bei „Konzepten“ in der Regel keine Finanzierung der Maßnahmenumsetzung erfolgt und die Begriffe „Programm“ und „Projekt“ eine solche Finanzierung suggerieren, zeigt sich, dass die reine Betitelung diesbezüglich keine verlässlichen Rückschlüsse zulässt. So soll beispielsweise die Umsetzung des Arthilfsprogramms Rotmilan aus Sachsen-Anhalt (Mammen et al. 2014) in „Projekten“ erfolgen. Allein aus dem Vorliegen eines Artenhilfsprogramms oder eines entsprechenden Gutachtens kann also nicht geschlossen werden, in welchem Umfang eine Maßnahmenum­setzung erfolgt und auf welche Zeiträume diese ausgelegt ist. Um derartige Informationen, aber auch um weitere Detailinformationen zu erhalten, wären vertiefende Recherchen erforderlich.

Unterschiede gibt es auch bei der Adressierung der jeweiligen artspezifischen Gefährdungsfaktoren. Die Windenergie – als einer von mehreren Gefährdungsfaktoren – wird in manchen Dokumenten ausführlich angesprochen und es werden ergänzend Maßnahmen zur Verringerung von Gefährdungen formuliert (beispielsweise in Mammen et al. 2014, S. 97ff.). In anderen Dokumenten wird auf die Windenergie kaum oder gar nicht eingegangen. Dies mag zum einen damit zusammenhängen, dass der inhaltliche Fokus in der Darstellung stärker auf die Aspekte der Bestandsentwicklung und auf Maßnahmen zu deren positiven Beeinflussung gelegt wird und weniger auf eine tiefere Analyse einzelner Gefährdungsursachen. Es hängt zum anderen aber auch daran, dass zum Zeitpunkt der Erarbeitung mancher Programme, Projekte oder Konzepte die Windenergienutzung lediglich eine untergeordnete Rolle gespielt hat.

Ausblick

Die aktuelle Bundesregierung soll laut Koalitionsvertrag 2021-2025 ein finanziell umfangreiches nationales Artenhilfsprogramm auflegen, von dem insbesondere die Arten profitieren, bei denen Konflikte beim Ausbau der erneuerbaren Energien bestehen. An der Finanzierung sollen sich zudem die Betreiber entsprechender Anlagen finanziell beteiligen.

Es ist davon auszugehen, dass auch die Länder und Naturschutzverbände Mittel aus dem Programm beantragen können. Insgesamt ist daher eine Dynamisierung der Aktivitäten im Bereich der Artenhilfsprojekte und -programme zu erwarten.

[1] Projektbeginn war am 1. Juli 2019. Das zu erarbeitende Schutzkonzept soll als neues Modul in das Artenhilfsprogramm „gefährdete Bodenbrüter“ aufgenommen werden.

[2] Das Praxishandbuch enthält unter anderem Hinweise, wie ausgewählte Hilfsmaßnahmen über das Sächsische Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm bzw. anderweitig gefördert werden können.

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Literaturverzeichnis

Bäßler, R., Schimkat, J., Ulbricht, J. (2000): Artenschutzprogramm Weißstorch in Sachsen. Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege 2000. LfULG SN – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Hrsg.). 116 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 20.01.2022).

Böhner, H., Schmidt, T. (2019): Beratung als Instrument für mehr Naturschutz in der Landwirtschaft. Evaluierung des Beratungsangebotes im Verbundprojekt „Rotmilan – Land zum Leben“. Thünen Working Paper 130. 120 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 20.01.2022).

Dämmig, M., Nachtigall, W. (2014): Verantwortungsart Rotmilan - Praxishandbuch für Maßnahmen in Sachsen. leben.natur.vielfalt das Bundesprogramm. Förderverein Sächsische Vogelschutzwarte Neschwitz e. V.; Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e.V., Neschwitz; Eilenburg. 29 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 20.01.2022).

Deutsche Wildtier Stiftung (2020): Schutz der Verantwortungsart Rotmilan – Ergebnisse des Verbundprojekts Rotmilan – Land zum Leben. Tagungsband zur Abschlussveranstaltung am 22.10.2019. 105 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 20.01.2022).

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