Information

Veröffentlicht
7.08.2018
Schlagworte
  • Windenergie

Frage

Welche Daten gibt es in den Bundesländern hinsichtlich der Kontrolle und Einhaltung von Nebenbestimmungen bei Windenergie-Verfahren?

 

!Antwort

Offizielle und empirisch belastbare Daten über Art und Umfang von Auflagen, (einschließlich Monitoring), zur Organisation und Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung von Nebenbestimmungen und deren Einhaltung selbst sowie zur Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen sind aus den Bundesländern nicht bekannt. Sie werden von den Behörden nicht regelmäßig erfasst und dokumentiert.

Einzig für das Bundesland Sachsen-Anhalt ist durch die Beantwortung einer Kleinen Anfrage an den Landtag ein erster Schritt in Richtung Transparenz hinsichtlich beauflagter Vermeidungsmaßnahmen getan (LT-Drs. Sachsen-Anhalt 7/823 vom 12.01.2017). Über deren Umsetzung und Wirksamkeit ist jedoch nichts Näheres bekannt. Dies ist allerdings nicht nur bei Windenergievorhaben so, sondern betrifft auch andere Eingriffsvorhaben. Wir wissen tatsächlich nur in Einzelfällen, ob die Nebenbestimmungen (hier: zur Senkung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos) ausreichen, und welche Probleme unter Umständen bei der Handhabung der Auflagen auftreten.

Eine gezielte Auswertung von Genehmigungsfällen, beispielsweise im Rahmen eines Forschungsvorhabens oder Sachverständigengutachtens würde sicher belastbarere Ergebnisse erbringen.

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Literaturverzeichnis

LT–Drs. Sachsen-Anhalt, 7/823 vom 12.01.2017. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 07.08.2018).