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Veröffentlicht
12.06.2018
Schlagworte
  • Photovoltaik

Frage

Der Entwurf eines Bebauungsplans beinhaltet, dass PV- und Solarthermieanlagen nicht errichtet werden dürfen, wenn sie von der Erschließungsstraße aus sichtbar wären. Dadurch werden Hauseigentümer benachteiligt, die durch die Lage ihrer Häuser Anlagen nur auf der Nordseite ihrer Gebäude errichten dürfen. Was kann man gegen die ungerechte und den deutschen Klimaschutzzielen zuwiderlaufende Festlegung tun?

 

 

 

!Antwort

Im Rahmen der örtlichen Bebauungsplanung ist es möglich, dass Belange zum Schutz des Landschafts- bzw. Ortsbilds über die Belange bzw. Interessen von Grundstückseigentümern gestellt werden.

Derartige Festlegungen beinhalten immer dann ein großes Potenzial für Konflikte und Unzufriedenheit, wenn die untersagte Nutzung aus Sicht der Betroffenen ebenfalls im allgemeinen Interesse läge, positive Entwicklungen dadurch unterbunden werden und einzelne Grundeigentümer aufgrund der Lage und Ausrichtung ihrer Grundstücke bei der Umsetzung bestimmter Nutzungen benachteiligt werden.

Dies dürfte alles auch in diesem Falle zutreffen. Ob eine derartige Festlegung aus Gründen der Ungleichbehandlung von Grundstückseigentümern rechtlich anfechtbar wäre, müsste im Rahmen einer gesonderten rechtlichen Beratung geklärt werden.

Eine gangbare Alternative ist jedoch die Sensibilisierung und Überzeugung der für die Planung verantwortlichen politischen Entscheidungsträger und gegebenenfalls auch der Bürger vor Ort. Durch entsprechende Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan kann einem Änderungsansinnen Nachdruck verliehen werden. Dabei ist es auch relevant, wenn dem Ortsbild insgesamt, einzelnen Ortsteilen oder einzelnen Gebäuden im Geltungsbereich des Bebauungsplans kein besonderer historischer oder denkmalschützerischer Wert beigemessen wird.

Dass für das Gelingen der Energiewende weitere beträchtliche Anstrengungen bei Energieeinsparungen, aber auch bei der Steigerung von vergleichsweise klimaschonend erzeugter Energie unternommen werden müssen, ist allgemein bekannt. Eine dezentrale, Flächen sparende Energieerzeugung auf Dachflächen von Gebäuden kann hierbei ein wichtiger Baustein zur Ergänzung bzw. eine Alternative zu großflächigen industriellen Anlagen der Stromerzeugung und zum Energietransport durch groß dimensionierte Verteil- und Übertragungsnetze über weite Strecken darstellen. Gegenüber Freiflächenanlagen dürften auf Dächern installierte Anlagen zur solaren Strom- und Wärmeerzeugung stets naturverträglicher sein. Natürlich kann weiterhin in der Argumentation auf bestehende Klimaschutzziele sowohl auf Bundes- und Landesebene als auch auf regionaler oder lokaler Ebene Bezug genommen werden.

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