Stand der Vereinheitlichung von Artenschutzvorgaben in Deutschland

Frage

Länderspezifisch liegen teilweise starke Unterschiede beim Umgang mit dem Artenschutz vor. Wie ist der aktuelle Stand der bundesweiten Vereinheitlichung der Artenschutz-Grundlagen und welche Bestrebungen gibt es bezüglich einer weiteren Vereinheitlichung?

Vollständige Antwort

Immer wieder werden von verschiedener Seite Wünsche nach einer bundesweiten Vereinheitlichung der Grundlagen zum Artenschutz artikuliert. Dies ist vor dem Hintergrund des auf EU-Recht basierten und im Bundesnaturschutzgesetz entsprechend umgesetzten Artenschutzrechts durchaus nachvollziehbar. Andererseits ist es Aufgabe und Recht der Bundesländer, jeweils ihre eigenen fachlichen und fachrechtlichen Bestimmungen und deren Auslegung zu formulieren. Diese finden sich zum Beispiel für Windenergievorhaben in entsprechenden Erlassen und Leitfäden, die zu einer zumindest landesweit einheitlichen Planungs- und Genehmigungspraxis beitragen. Im Rahmen der Erarbeitung dieser Handreichungen werden die bestehenden Ausgestaltungsspielräume in unterschiedlichem Ausmaß genutzt.

Die Fortschreibung und Anpassung der Ländervorgaben, zum Beispiel aufgrund neuer Forschungserkenntnisse, wird von den Ländern mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Prioritäten vorgenommen. Die Vorreiter-Rolle einzelner Länder kann dabei aber auch einen gewissen vereinheitlichenden Effekt haben, wenn andere Länder an den geleisteten (Vor-)Arbeiten partizipieren, in dem sie Teile der Vorgaben anderer Länder in ihre Handreichungen übernehmen.

Ein zentrales Gremium der länderübergreifenden Zusammenarbeit stellt die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) mit einem eigenen Ausschuss zum Thema „Arten- und Biotopschutz“ dar. Die LANA hat zuletzt im Jahr 2010 „Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht“ (LANA 2010a) sowie – in diesem Zusammenhang ebenfalls relevant – „Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes“ (LANA 2010b) veröffentlicht. Eine Anfrage beim genannten LANA-Ausschuss ergab, dass es bezüglich einer weiteren Vereinheitlichung der Artenschutz-Grundlagen aktuell weder Bestrebungen der Länder noch des Bundes gibt. Dies bestätigt für den Bund auch die Sichtung des aktuellen Koalitionsvertrags der Bundesregierung für die 19. Legislaturperiode, der in punkto Vereinheitlichung nur die Schaffung einer Bundeskompensationsverordnung vorsieht.

Potenziale einer Standardisierung im Bereich der arten- und gebietsschutzrechtlichen PrĂĽfung wurden von Wulfert et al. (2015) im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens untersucht.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass – auch nach Auffassung des KNE – vor dem Hintergrund regional unterschiedlicher Artvorkommen bzw. unterschiedlicher Verhaltensweisen von Arten (z. B. jahreszeitliche und regional unterschiedliche Fledermausaktivitäten) eine Differenzierung beim Umgang mit dem Artenschutzrecht fachlich nachvollziehbar und sachgerecht ist.

Quellen

LANA – Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (2010a): „Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht“. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 04.04.2018).

LANA – Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (2010b): Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes. 26 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 04.04.2018).

Wulfert, K., Lau, M., Widdig, T., Müller-Pfannenstiel, K., Mengel, A. (2015): Standardi­sierungspotenzial im Bereich der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung. Abschlussbericht des F+E-Vorhabens (FKZ 3512 82 2100). 452 S. Herne, Leipzig, Marburg, Kassel. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 16.04.2018).