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Veröffentlicht
7.04.2017
Schlagworte
  • Grundwasser
  • Photovoltaik
  • Wasser

Frage

Welche naturschutzfachlichen Auswirkungen haben Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Wasserhaushalt, das Grundwasser sowie die Grundwasserneubildung?

!Antwort

In Abhängigkeit vom konkreten Vorhaben kommen technisch und baulich unterschiedliche PV-Anlagentypen zum Einsatz. So gibt es zum einen Anlagen, die starr auf Metallgestellen montiert und in mehr oder weniger engen parallelen Reihen angeordnet sind. Zum anderen gibt es ein- oder zweiachsig dem Sonnenlauf nachführbare Anlagen (sog. Tracker bzw. Mover), die häufig in größerem Abstand auf motorisierten Ständern montiert sind.

Erstgenannte Anlagen in Reihenaufstellung werden in der Regel mittels Rammpfählen oder Schraubdübeln im Untergrund verankert. Schwimmende, das heißt, auf dem Boden aufliegende Schwerlastgründungen mit Betonschwellen aus Ortbeton kommen nur zum Einsatz, wenn der Untergrund Rammhindernisse aufweist, ein Eindringen in den Boden aufgrund vorhandener Altlasten untersagt ist oder aus Gründen des Grundwasserschutzes unterbleiben muss. Zudem gibt es noch Gründungen auf versenkten bzw. teilweise versenkten Betonfundamenten (ARGE Monitoring PV-Anlagen 2007, S. 6ff.).

Aufgrund der lediglich punktuellen Versiegelung geht man davon aus, dass durch PV-FFA anlage- und betriebsbedingt in der Regel nicht mit nennenswerten negativen Auswirkungen auf das Grundwasser zu rechnen ist. Das auf den Flächen auftreffende Niederschlagswasser kann trotz der punktuellen Versiegelung und der Überdeckung mit Modulen im Allgemeinen vollständig im Boden versickern, selbst wenn die Niederschlagsintensität zwischen den Modulen und unter den Modulen selbst sich in Abhängigkeit von der Windstärke unterschiedlich darstellen wird (ARGE Monitoring PV-Anlagen 2007, S. 30). Auch mögliche anlage- und baubedingte Verdichtungserscheinungen von Böden dürften in der Regel bei entsprechender Gestaltung keinen erheblichen Einfluss auf die Grundwasserneubildung haben (Jessel und Kuler 2006, S. 230).

Mögliche relevante Auswirkungen könnte eine für die Gründung oder Kabelverlegung notwendige Grundwasserabsenkung während der Bauphase haben, die jedoch nur in Bereichen mit hoch anstehendem Grundwasser auftreten dürften (ebd.). Weiterhin kann es in der Bauphase prinzipiell zu einer Belastung des Grundwassers durch Schadstoffeintrag und damit zur Minderung der Grundwasserqualität kommen. Derartige Beeinträchtigungen sind jedoch nur im Einzelfall zu erwarten (ARGE Monitoring PV-Anlagen 2007, S. 40) und bei sachgemäßem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der Regel vermeidbar (ebd., S. 31).

Ein Forschungsvorhaben zur Naturschutzrelevanz raumbedeutsamer Auswirkungen der Energiewende ergab im Rahmen der Auswertung von Literatur, Forschungsberichten sowie Akteursbefragungen und Workshops diesbezüglich keine ergänzenden oder anderslautenden Einschätzungen (Mengel et al. 2010, S. 64).

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Literaturverzeichnis

ARGE Monitoring PV-Anlage (2007): Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen. 126 S.

Jessel, B., B. Kuler (2006): Naturschutzfachliche Beurteilung von Freilandphotovoltaikanlagen. Analysen und Vorschläge zur Beurteilung am Beispiel Brandenburgs. S. 225-232.

Mengel, A., A. Reiß, A. Thömmes, U. Hahne, S. von Kampen, M. Klement (2010): Steuerungspotenziale im Kontext naturschutzrelevanter Auswirkungen erneuerbarer Energien. Abschlussbericht des F+E-Vorhabens (FKZ 806 82 110) „Naturschutzrelevanz raumbedeutsamer Auswirkungen der Energiewende“. Schriftenreihe Naturschutz und Biologische Vielfalt 97. BfN – Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), Bonn-Bad Godesberg. 367 S.