Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturvertrÀglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstĂŒtzt das KNE mit fundierten AuskĂŒnften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlĂ€sslicher Informationen fĂŒr unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen fĂŒr den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle AnsĂ€tze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturvertrĂ€glichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewÀhlten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Auswahlbibliografien zur Vertiefung

Die KNE-JahrbĂŒcher berichteten aus der vielfĂ€ltigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Symbole auf grĂŒnem Hintergrund
Illustration: Tino Herrmann
Dezember 2017

Wissenschaftliches Gutachten zum Thema „Gerichtliche Auseinandersetzungen im Konfliktfeld Naturschutz und Energiewende“

Die Energiewende ist erklĂ€rtes Ziel der Bundesregierung. Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie ist beschlossene Sache. Die dadurch erforderliche Umstellung der Energieerzeugung vor allem auch auf dezentrale Energieformen, die in erster Linie auf regenerative EnergietrĂ€ger zurĂŒckgreifen, stellt eine wichtige und herausfordernde Aufgabe dar, der sich die Gesellschaft stellen muss. Erneuerbare Energien sind weitestgehend klimaneutral. Deshalb dient ihre Nutzung auch der ErfĂŒllung der von Deutschland international eingegangenen Klimaschutzziele. Zudem wird durch den RĂŒckgriff auf heimische Energieformen die AbhĂ€ngigkeit von Rohstoffimporten zur Energieerzeugung gemindert. Dem Beitrag zum Klimaschutz stehen jedoch je nach regenerativem EnergietrĂ€ger unterschiedliche Umweltauswirkungen gegenĂŒber. Die Nutzung erneuerbarer Energien ist also nicht per se umweltvertrĂ€glich. Vielmehr tritt sie auf regionaler und lokaler Ebene hĂ€ufig in Konflikt mit dort vorhandenen Interessen des Umwelt- und Naturschutzes. Diese Konfliktlage kann zwar zum Teil durch planerische und genehmigungsrechtliche Entscheidungen gemindert oder beseitigt werden, grundsĂ€tzlich Auseinandersetzungen in Bezug auf die Nutzung eines bestimmten EnergietrĂ€gers vermag Planung und Zulassung jedoch nicht auszuschließen. Insofern sind auch die erneuerbaren EnergietrĂ€ger Gegenstand von gerichtlichen Verfahren. Je weiter der Ausbau voranschreitet, desto mehr wird die Gesellschaft in der Umwelt mit diesen Energieformen konfrontiert und desto mehr finden sich gerichtliche Auseinandersetzungen unterschiedlichster Art. Auch Belange des Naturschutzes können der Nutzung regenerativer EnergietrĂ€ger entgegenstehen und Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sein. Aufgabe des wissenschaftlichen Gutachtens ist es, gerichtliche Auseinandersetzungen im Konfliktfeld Naturschutz und Energiewende zu untersuchen. Dabei soll ein akteursbezogener Blick eingenommen und eine Analyse im Hinblick auf eine zukĂŒnftige Verminderung oder Vermeidung gerichtlicher Konfliktlösungen vorgenommen werden. Konkret soll sich das Gutachten vor allem auf folgende Fragen beziehen: Wer sind die typischen Kontrahenten gerichtlicher Auseinandersetzungen um Naturschutzbelange in der Energiewende? Als typische Kontrahenten gerichtlicher Auseinandersetzungen konnten fĂŒr alle vier untersuchten erneuerbaren EnergietrĂ€ger natĂŒrliche Personen und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften und Genehmigungsbehörden identifiziert werden. Dabei sind die zu betrachtenden Konstellationen jedoch unterschiedliche. NatĂŒrliche Personen und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften können als BefĂŒrworter (dann in der Rolle eines potenziellen Anlagenbetreibers) oder als Gegner eines Vorhabens (dann in der Rolle eines ggf. in seinen Rechten beeintrĂ€chtigten Dritten) auftreten. In Bezug auf Anlagen zur Nutzung von Wasserkraft und Windenergie können die Seite des Gegners der Anlage auch Vereinigungen und VerbĂ€nde einnehmen. Bei Biomasse- und Windenergieanlagen stehen sich auf der Planungsebene hĂ€ufig natĂŒrliche Personen und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften auf der einen Seite und Gemeinden oder sonstige PlanungstrĂ€ger (in Bezug auf die Regionalplanung) auf der anderen Seite gegenĂŒber. FĂŒr die regionalplanerische Steuerung von Windenergieanlagen lassen sich auch gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Gemeinden und Plangeber identifizieren. Wie wurden Informationen mitgeteilt? Wie wurden sie jeweils verarbeitet und welche SchlĂŒsse wurden gezogen? Informationen werden auf der Planungsebene vor allem ĂŒber die Beteiligungsmöglichkeiten bei der Planerstellung weitergegeben. Hier kann es zu einem mehrmaligen Austausch kommen, wenn die Planung ggf. mehrfach geĂ€ndert wird. Schließlich sind die der Planung zugrunde gelegten Informationen im Plan selbst, als auch im dazu verfassten Umweltbericht sowie der jeweiligen BegrĂŒndung zu entnehmen. Wird ein Normenkontrollverfahren eingeleitet, werden von den jeweiligen Parteien SchriftsĂ€tze ausgetauscht, die die jeweiligen Positionen und Einwendungen darstellen und auf die der Gegenpartei reagieren. Auf der Genehmigungsebene stellt der VorhabentrĂ€ger der Genehmigungsbehörde die Informationen zu seinem Vorhaben mittels Antragsunterlagen zur VerfĂŒgung. In einem förmlichen Verfahren werde diese auch der Öffentlichkeit – mit Ausnahme der GeschĂ€ftsund Betriebsgeheimnisse – zugĂ€nglich gemacht. In einem nicht förmlichen Verfahren erfahren nur unmittelbare Nachbarn von dem Vorhaben. Soll gegen die Genehmigung vorgegangen werden, werden zunĂ€chst im Widerspruchsverfahren und sodann im Klageverfahren SchriftsĂ€tze ausgetauscht, die den Standpunkt der jeweiligen Seite darstellen und auf die Einwendungen und das Vorbringen der Gegenseite reagieren. Wie ist deren ProzessstĂ€rke einzuschĂ€tzen? Eine pauschale Aussage hierzu lĂ€sst sich nicht treffen. Entscheidend ist die jeweilige Sachkonstellation. Auch ist zwischen den EnergietrĂ€gern zu unterscheiden. Gab es ein unterschiedliches VerstĂ€ndnis gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen oder gab es durchaus ein gemeinsames VerstĂ€ndnis (Verstehen als Voraussetzung gelingender Kommunikation)? Hierzu kann keine allgemeine Aussage getroffen werden. In Bezug auf die Nutzung der Wasserkraft lag der Konflikt bei den Entscheidungen zum Restwasserabfluss trotz Vorliegens von LeitfĂ€den zwischen Behörde und Anlagenbetreiber zum Teil in einem unterschiedlichen VerstĂ€ndnis von deren Anwendung. Auch in Bezug auf die Nutzung der Windenergie konnte ein unterschiedliches VerstĂ€ndnis bei der Bemessung der Ausgleichszahlungen von LandschaftsbildbeeintrĂ€chtigungen und bei der Anwendung artenschutzrechtlicher LeitfĂ€den (Helgoland-Papier) als Konfliktgegenstand identifiziert werden. In Bezug auf die Biomassenutzung entzĂŒnden sich Streitigkeiten zum Teil an den Anforderungen fĂŒr die Privilegierung dieser Anlagen im Außenbereich. Schließlich kommt es bei der Anwendung von Ausnahmeregelungen oder Befreiungsmöglichkeiten zu Streitigkeiten in Bezug auf das Ergebnis. In Bezug auf die planerische Steuerung von Windenergieanlagen war festzustellen, dass die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes von den Plangebern unterschiedlich angewandt wurden. Und auch die Zuordnung der Kriterien zu „harten“ und „weichen“ Tabuzonen ist auf Grund unterschiedlicher Einordnungen durch die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe konfliktbehaftet. Gibt es typische Gewinner gerichtlicher Auseinandersetzungen? Ein typischer „Gewinner“ oder „Verlierer“ konnte fĂŒr die vier untersuchten erneuerbaren EnergietrĂ€ger nicht identifiziert werden. DafĂŒr sind die jeweiligen Konflikte auch zu speziell und zum Teil einzigartig. Weder „gewinnt“ immer die Behörde oder der Umweltverband noch „verliert“ stets der Gegner einer Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien oder umgekehrt. Allenfalls fĂŒr bestimmte Fallkonstellationen lassen sich Aussagen treffen. So wurden im hier untersuchten Umfang Verfahren, die eine Anlagenerrichtung oder eine AnlagenĂ€nderung ohne Genehmigung (Solaranlage, Wasserkraftanlage) zum Gegenstand hatten, immer zugunsten der Behörde entschieden. Auch scheinen potenzielle Windkraftanlagenbetreiber hĂ€ufig mit ihren NormenkontrollantrĂ€gen gegen Konzentrationszonenplanungen durchzudringen, was jedoch vor allem daran liegt, dass die jeweiligen PlanungstrĂ€ger Fehler in der Planungsaufstellung begehen, die zum Teil einfach zu rĂŒgen sind. Welche Konfliktinhalte wurden im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung von den Akteuren kommuniziert, sofern aus den Urteilen erkennbar?

Vielfach lassen sich die im Vorfeld einer gerichtlichen Entscheidung geĂ€ußerten Konfliktinhalte der Tatbestandsschilderung in der Entscheidung entnehmen. Dies gilt sowohl fĂŒr erstinstanzliche als auch fĂŒr obergerichtliche Entscheidungen. Eine pauschalisierte Aussage auf alle EnergietrĂ€ger bezogen kann hier nicht getroffen werden.

Woran scheiterte eine Regelung ggf. trotz eines gemeinsamen VerstĂ€ndnisses? Waren VersĂ€umnisse nur noch mit grĂ¶ĂŸerem zeitlichen und finanziellen Aufwand zu beheben (z. B. nachtrĂ€gliche FFH-VertrĂ€glichkeitsprĂŒfung) oder bestand eine Alternative gar nur noch im Abbruch des Vorhabens? Hierzu lassen sich keine Aussagen treffen. An wem und woran scheiterte eine gĂŒtliche Lösung des Konflikts? Grund fĂŒr das Scheitern einer gĂŒtlichen Lösung waren grundsĂ€tzlich unterschiedliche Interessenlagen, die durch die Planungsverfahren und Genehmigungsverfahren nicht gelöst werden konnten.
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Text mit Bild
Validierung von Methoden zur Bewertung von Vogelkollisionen – Die „PROGRESS-Studie“ (GrĂŒnkorn et al. 2016)
Oktober 2017

Studien-Steckbrief zur „PROGRESS-Studie“ – Validierung von Methoden zur Bewertung von Vogelkollisionen

Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif-)Vögeln und Schaffung planungsbezogener Grundlagen fĂŒr die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen (PROGRESS)

Die Studie befasst sich mit der Validierung von Methoden zur Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos. Insbesondere Greifvögel kollidieren bezogen auf ihre BestandsgrĂ¶ĂŸe ĂŒberproportional hĂ€ufig, darunter auch der MĂ€usebussard als vergleichsweise hĂ€ufige Art. Ob und wie er in Planungs- und Genehmigungsverfahren zu berĂŒcksichtigen ist, ist weiterhin strittig. Ob sich die Auffassung, dass der MĂ€usebussard im Regelfall keine planungsrelevante Art ist (vgl. auch VGH Mannheim) durchsetzt, bleibt abzuwarten.

Im Fokus

  • Vogelkollisionen an Windenergieanlagen (WEA) an Land,
  • SchĂ€tzung der Kollisionsraten fĂŒr einzelne Arten, AbschĂ€tzung der Erheblichkeit fĂŒr Populationen,
  • Bewertung unterschiedlicher Methoden zur Prognose und Bewertung der Kollisionen,
  • Empfehlungen zur KonfliktbewĂ€ltigung in der Planung

Zentrale Ergebnisse

  • Greifvögel kollidieren bezogen auf BestandsgrĂ¶ĂŸe ĂŒberproportional hĂ€ufig mit WEA.
  • HĂ€ufige Arten (z. B. Möwen, Ringeltauben, Stockenten) kollidieren am hĂ€ufigsten; Nachtzieher waren deutlich unterreprĂ€sentiert.
  • Bei weiterem WEA-Ausbau sind negative Auswirkungen fĂŒr MĂ€usebussard und Rotmilan wahrscheinlich; beim MĂ€usebussard bereits bei aktuellem Ausbaustand.
  • Es besteht ein Mangel an validierten Methoden zur Prognosedes Kollisionsrisikos. Das Band-Modell ist hierfĂŒr ungeeignet.
  • Raumnutzungsanalysen sind fĂŒr viele Arten nur begrenzt aussagekrĂ€ftig.
  • Kein signifikanter Zusammenhang zwischen Habitat- oder WEA-Eigenschaften und Vogelkollisionen.
  • Empfehlung: Artenschutzrechtliche Betriebsbegleitung fĂŒr Zielarten.
  • Angesichts kumulativer Effekte ist es erforderlich, projektbezogene Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen durch insgesamt bestandsstĂŒtzende Maßnahmen (ĂŒberregional) zu begleiten.

Formales

  • Forschungsnehmer: BioConsult SH (Leitung), ARSU GmbH, Institut fĂŒr Angewandte Ökosystemforschung GmbH, Lehrstuhl fĂŒr Verhaltensforschung der UniversitĂ€t Bielefeld.
  • Autoren/Hrsg.: GrĂŒnkorn, T., J. Blew, T. Coppack, O. KrĂŒger, G. Nehls, A. Potiek, M. Reichenbach, J. v. Rönn, H. Timmermann, S. Weitekamp.
  • Förderung: BMUB; ab 2013: BMWi, FKZ: 0325300 A-D, Laufzeit: 01.11.2011 - 30.06.2015.
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Symbole Lupe und Buch, Titel als Schrift
September 2017

Untersuchungen und Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen von Windenergieanlagen im Wald

Im Fokus

  • Windenergieanlagen (WEA) im Wald,
  • Erkenntnisse zur rĂ€umlichen und zeitlichen AktivitĂ€t ausgewĂ€hlter Fledermausarten sowie zur AktivitĂ€t in unterschiedlichen Höhen (u. a. Mopsfledermaus),
  • Empfehlungen zu Voruntersuchungen, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

Zentrale Ergebnisse

  • Zusammenstellung des Kenntnisstandes über die Ökologie und Verbreitung verschiedener Waldfledermausarten,
  • Vertiefung des Kenntnisstands bezüglich besonders planungs- und genehmigungsrelevanter Aspekte, Empfehlungen zur Erfassung von FledermĂ€usen vor und nach Errichtung von WEA (Untersuchungsmethoden),
  • Empfehlungen zu Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte und zur Vermeidung und zum Ausgleich von BeeintrĂ€chtigungen durch WEA-Vorhaben.

Relevanz fĂŒr die Praxis

Für den Ausbau der Windenergie werden auch Waldstandorte für WEA-Vorhaben genutzt. FledermĂ€use als besonders und streng geschützte Arten sind dabei regelmĂ€ĂŸig planungsrelevant. Die durchgeführten Analysen resultieren in Empfehlungen für Erfassungsstandards, die genauere Prognosen der Auswirkungen von WEA auf FledermĂ€use ermöglichen. Darüber hinaus macht die Studie VorschlĂ€ge für die Planung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen bei WEA-Vorhaben auf Waldstandorten. Dadurch hat die Studie eine hohe Praxisrelevanz.

Formales

  • Forschungsnehmer: Freiburger Institut für angewandte Tierökologie GmbH (FrInaT) (Projektleitung), NACHTaktiv, Institut für Tierökologie und Naturbildung (ITN), Biologische Gutachten Dietz.
  • Autoren/Hrsg.: Hurst, J., Biedermann, M., Dietz, C., Dietz, M., Karst, I., Krannich, E., Petermann, R., Schorcht, W., Brinkmann, R.
  • Förderung: BfN mit Mitteln des BMUB – FKZ: 3512 84 0200, Laufzeit: 01.08.2012 - 30.04.2016.
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