Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturvertrÀglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstĂŒtzt das KNE mit fundierten AuskĂŒnften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlĂ€sslicher Informationen fĂŒr unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen fĂŒr den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle AnsĂ€tze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturvertrĂ€glichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewÀhlten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Auswahlbibliografien zur Vertiefung

Die KNE-JahrbĂŒcher berichteten aus der vielfĂ€ltigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Windrad vor Himmel
April 2020

10 Fragen – 10 Antworten zu Detektionssystemen

Faktenpapier zur automatisierten Detektion und ereignisbezogenen Abschaltung zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien kommt der Windenergienutzung aufgrund des großen Potenzials eine bedeutende Rolle zu. Jedoch sind konfliktarme FlĂ€chen fĂŒr Windenergieanlagen mittlerweile knapp geworden. Um den Ausbau naturvertrĂ€glich fortsetzen zu können, können innovative LösungsansĂ€tze dabei helfen, die negativen Auswirkungen auf windenergiesensible Tierarten effizient zu vermindern. Detektionssysteme zur automatischen Vogelerfassung und ereignisbezogenen Betriebsregulierung haben das Potenzial, das Kollisionsrisiko von Vögeln an Windenergieanlagen und damit artenschutzrechtliche Konflikte zu reduzieren. Das KNE erreichen immer wieder Fragen zu den Funktionsweisen, den Einsatzmöglichkeiten und dem Erprobungsstand von existierenden sowie in der Entwicklung befindlichen Radar- und Kamerasystemen. Welche Detektionssysteme können fĂŒr die Erkennung von Vögeln eingesetzt werden? Inwieweit sind diese Systeme bisher erprobt, und welche Studien liegen hierĂŒber vor? Wie hoch sind die Abschaltzeiten, und mit welchen Einbußen muss gerechnet werden? Wo wird aktuell noch der grĂ¶ĂŸte Entwicklungsbedarf gesehen? Diese und andere hĂ€ufig gestellten Fragen greift das Papier auf. Es bietet damit eine gemeinsame Wissensbasis fĂŒr die nun im Weiteren anzugehende Diskussion ĂŒber Mindestanforderungen, Eignungsbedingungen und Wirksamkeitsschwellen.
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Weißstorch im Flug
Februar 2020

KNE-FachgesprÀch zu Artenhilfsprogrammen und Ausnahmeerteilung

Im Anschluss an das FachgesprĂ€ch „Artenhilfsprogramme und Ausnahmeerteilung nach § 45 Absatz 7 BNatSchG“ am 24. Januar 2020 in Berlin hat das KNE nun die Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht. Die Veröffentlichung fasst die BeitrĂ€ge der Referentinnen und Referenten zusammen und gibt die maßgeblichen Inhalte der Diskussionen wieder. Abschließend bietet die Dokumentation ein Stimmungsbild der Teilnehmenden zur Wirksamkeit von Artenhilfsprogrammen, der Operationalisierung der Ausnahme und einer Kopplung beider Instrumente. Die rund 35 Vertreterinnen und Vertreter von Naturschutzorganisationen und EnergieverbĂ€nden, vom Bundesministerium fĂŒr Umwelt, vom Bundesamt fĂŒr Naturschutz, weiteren Landesministerien und Behörden und der Rechtswissenschaft erörterten die Voraussetzungen, die Machbarkeit und die Relevanz von Artenhilfsprogrammen und der Ausnahmeerteilung fĂŒr die Genehmigung von Windenergieanlagen.
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November 2019

Die Ausnahme im besonderen Artenschutzrecht

Die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) kommt dann im Genehmigungsverfahren fĂŒr Windenergieanlagen ins Spiel, wenn das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbote auslösen wĂŒrde, die nicht vermieden werden können. Die zustĂ€ndige Behörde prĂŒft, ob die strengen Voraussetzungen fĂŒr eine Ausnahme von dem betreffenden Verbot vorliegen. Vor dem Hintergrund, dass sich in Genehmigungsverfahren fĂŒr Windenergieanlagen zunehmend Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Verboten ergeben, ist eine intensive Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen fĂŒr die Ausnahme und ihre Anwendung geboten. HierfĂŒr befasst sich der vorliegende Beitrag zunĂ€chst mit den Rahmenbedingungen, bevor die rechtlichen Details untersucht (juristische Analyse) und die Anwendungspraxis in den einzelnen BundeslĂ€ndern dargelegt wird. Dabei erweist sich die Ausnahme als ein Instrument, um das SpannungsverhĂ€ltnis zwischen Windenergievorhaben und Artenschutz im Einzelfall aufzulösen. Allerdings ist die Ausnahme keine Standardlösung fĂŒr die Probleme, die sich im Rahmen des besonderen Artenschutzes und dem Ausbau der Windenergie auftun.

Ausgangslage

Die Windenergie soll nach dem Willen der Bundesregierung weiter ausgebaut werden. Hierbei werden sich verstĂ€rkt Konflikte mit dem Artenschutzrecht ergeben. Dieses Spannungsfeld ist bereits spĂŒrbar; so stellt laut einer Erhebung der Fachagentur Windenergie an Land der Artenschutz das zweitgrĂ¶ĂŸte Hemmnis fĂŒr die Realisierung von Windenergieanlagen dar. Gleichzeitig hat die Bundesregierung beschlossen, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben, um die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenĂŒber 1990 zu senken. Die Bundesrepublik strebt an, bis zur Mitte des Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Strom aus erneuerbaren Energien, und insbesondere aus Wind, soll hierbei der zentrale EnergietrĂ€ger sein. Die Ausnahme nach §  45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) soll nach dem Willen des Gesetzgebers als letztes Mittel dienen, um VerbotstatbestĂ€nde zu ĂŒberwinden und Projekte zuzulassen. Sie ist aber nicht als grundsĂ€tzliche Lösung fĂŒr eine stockende Energiewende gedacht. Es mĂŒssen zunĂ€chst andere Lösungswege gesucht werden, die eine Regelgenehmigung ermöglichen könnten. Insbesondere sollten Standorte fĂŒr Windenergieanlagen gewĂ€hlt werden, die artenschutzrechtlich möglichst unproblematisch sind. Allerdings wird es – aus verschiedenen GrĂŒnden  – immer schwieriger, konfliktfreie Standorte zu finden. Eine aktuelle Studie des Bundesamtes fĂŒr Naturschutz (BfN) kommt zu dem Ergebnis, dass nur noch wenige konfliktfreie FlĂ€chen zur VerfĂŒgung stehen. Dieses Dilemma von mangelnder VerfĂŒgbarkeit konfliktfreier FlĂ€chen einerseits und dem geplanten Ausbau der Windenergie andererseits, gilt es politisch und praktisch zu lösen. Die Ausnahme kann hierbei eines von mehreren Mitteln darstellen, um im Einzelfall artenschutzrechtliche Konfliktlagen zu ĂŒberwinden.
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Burgturm vor HĂŒgel mit BĂ€umen
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Oktober 2019

Empfehlungen zur Vereinbarkeit von WINDENERGIEAUSBAU und UNESCO-WELTERBESTÄTTEN in Deutschland

In den vergangenen Jahren ist es in Deutschland immer wieder zu Diskussionen darĂŒber gekommen, wann geplante Windenergieanlagen zu BeeintrĂ€chtigungen von StĂ€tten des UNESCO-Welterbes fĂŒhren können. Betroffene aller Akteursgruppen empfinden die Prozesse, die zur KlĂ€rung der VertrĂ€glichkeit von Anlagen fĂŒhren sollen, als unbefriedigend und formulieren Verbesserungsbedarf. Der Fachdialog war ein Diskussions- und Arbeitsprozess, an dem Mitglieder aller relevanten Akteursgruppen mitarbeiteten. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende agierte als neutraler Dialoggestalter und Moderator. Er erarbeitete drei gemeinsame Empfehlungen fĂŒr die bessere Vereinbarkeit von Windenergieausbau und UNESCO-WelterbestĂ€tten in Deutschland. Diese betreffen
  • unterschiedliche VorschlĂ€ge, die zu besser ablaufenden Prozessen, klareren Rollen und ZustĂ€ndigkeiten beitragen sollen,
  • das Ziel, allen Beteiligten mehr VerlĂ€sslichkeit in der Frage zu bieten, aus welchen GrĂŒnden welche Eigenschaften einer WelterbestĂ€tte bei der KlĂ€rung der VertrĂ€glichkeit von geplanten Anlagen berĂŒcksichtigt werden mĂŒssen. DafĂŒr wird vorgeschlagen, eine in der Praxis handhabbare Operationalisierung des außergewöhnlichen universellen Wertes und der geschĂŒtzten Attribute der WelterbestĂ€tte anzufertigen.
  • die Ausarbeitung einer guten fachlichen Praxis der Visualisierung von Windenergieanlagen vor, weil es in der Praxis immer wieder zu mangelhaften Visualisierungen komme und dies sachliche Auseinandersetzungen um Planungen erschwere.
DarĂŒber hinaus diskutierte der Fachdialog weitere VorschlĂ€ge, die aus unterschiedlichen GrĂŒnden nicht in gemeinsame Empfehlungen mĂŒndeten, aber wichtige Hinweise, Argumente und Anliegen enthalten.

Gegenstand des Fachdialogs

Einen ersten Anstoß zum Fachdialog „Energiewende in der NĂ€he von UNESCO-Welterbe“ gab die Deutsche UNESCO-Kommission. Sie hatte Konflikte zwischen Windenergieplanungen und WelterbestĂ€tten beobachtet und machte das KNE auf den Diskussionsbedarf aufmerksam. In weiteren GesprĂ€chen zeigte sich, dass Konflikte insbesondere bezĂŒglich der Bewertung von AnsprĂŒchen der WelterbestĂ€tten und deren eventueller BeeintrĂ€chtigung durch Windenergieanlagen entstehen. Recherchen des KNE ergaben, dass es in den letzten Jahren mindestens an fĂŒnfzehn deutschen WelterbestĂ€tten zu Auseinandersetzungen bezĂŒglich etwaiger BeeintrĂ€chtigungen durch Vorhaben der Windenenergienutzung gekommen war. Je hĂ€ufiger Fragestellungen zu der Vereinbarkeit von Windenergieplanungen und WelterbeansprĂŒchen in guten Verfahren, mit angemessenen Methoden und gelingender Kommunikation geklĂ€rt werden können, desto besser wird es gelingen, die beiden wichtigen Ziele der Verringerung der ErderwĂ€rmung mit Hilfe der Energiewende und des Schutzes des menschlichen Erbes zu erreichen, und in EinzelfĂ€llen angemessen auszutarieren. Hierzu hat der Fachdialog einen Beitrag geleistet.
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Fledermaus hĂ€ngt kopfĂŒber.
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Oktober 2019

Empfehlungen fĂŒr die QUALITÄTSSICHERUNG von FLEDERMAUSGUTACHTEN in Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

Anstoß fĂŒr den Fachdialog war die zunehmende Diskussion um die QualitĂ€t von Artenschutzgutachten, die sich inzwischen in unterschiedlichen Untersuchungen und Initiativen niederschlĂ€gt. Der Fachdialog war ein Diskussions- und Arbeitsprozess, an dem Mitglieder aller relevanten Akteursgruppen mitarbeiteten. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende agierte als neutraler Dialoggestalter und Moderator. Der Fachdialog erarbeitete drei gemeinsame Empfehlungen fĂŒr die QualitĂ€tssicherung von Fledermausgutachten in Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. Diese betreffen
  • die naturschutzfachlichen LeitfĂ€den der BundeslĂ€nder. Die Empfehlung beschreibt, zu welchen Aspekten die LeitfĂ€den Regeln und Hinweise bieten sollen, damit fĂŒr alle betreffenden Personen deutlich ist, welche Aufgaben sie zu erfĂŒllen haben.
  • die notwendigen Kompetenzen von Behördenmitarbeitern, die Fledermausgutachten beurteilen. Die Empfehlung formuliert den Bedarf an einem Fortbildungssystem, das die fortlaufende Qualifizierung der Behördenmitarbeiter sicherstellt.
  • die Qualifikation von Gutachtern. Die Empfehlung benennt notwendige Kompetenzen und beschreibt den Bedarf an einem geeigneten Fortbildungssystem und Anreizen.
DarĂŒber hinaus diskutierte der Fachdialog weitere VorschlĂ€ge und Themen, die aus unterschiedlichen GrĂŒnden nicht in gemeinsame Empfehlungen mĂŒndeten, aber wichtige Hinweise, Argumente und Anliegen enthalten.

Gegenstand des Fachdialogs

Fledermausgutachten werden regelmĂ€ĂŸig im Zuge der Planung und Genehmigung von Windenergievorhaben sowie beim Gondelmonitoring zur Anpassung standardisierter Abschaltzeiten erstellt und im Zusammenhang mit der Bewertung der artenschutzrechtlichen VertrĂ€glichkeit, von den PrĂŒfbehörden zugrunde gelegt.

Auf einen Handlungsbedarf hinsichtlich der QualitÀtssicherung von Fledermausgutachten weisen NaturschutzverbÀnde, Organisationen sowie einzelne wissenschaftliche Studien hin. VorgesprÀche des KNE bestÀtigten, dass vornehmlich Behörden- und Naturschutzverbandsvertreter VerstÀndigungs- und Handlungsbedarf zur verbesserten QualitÀtssicherung der Gutachten sahen.

Vertreter der Windenergiebranche hielten das Thema auch vor dem Hintergrund der ĂŒblichen pauschalen Abschaltungen fĂŒr FledermĂ€use eher fĂŒr eine "kleine Baustelle". Sie erklĂ€rten sich aber bereit, im Fachdialog mitzudiskutieren und ihn mit ihren Kenntnissen zu bereichern.

Hinweis der Redaktion zum verwendeten Titelbild

Den Experten und Expertinnen unter Ihnen wird nicht entgehen, dass es sich bei der auf dem Titelbild dieser Publikation abgebildeten Fledermaus mitnichten um eine windenergiesensible Art handelt. Das Bild haben wir nach gestalterischen und Ă€sthetischen Kriterien ausgewĂ€hlt. Wir hoffen sehr, dass unsere – möglicherweise leicht irritierende – Bildauswahl Sie nicht zu stark von der inhaltlichen Rezeption der Publikation ablenkt – und danken fĂŒr Ihr VerstĂ€ndnis.
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Greifvogel vor Himmel und WindrÀdern
Oktober 2019

Dokumentation zur KNE-Fachkonferenz „Vogelschutz an Windenergieanlagen“

Die Dokumentation fasst die Ergebnisse der zweitĂ€gigen KNE-Fachkonferenz "Vogelschutz an Windenergieanlagen - Detektionssysteme als Chance fĂŒr einen naturvertrĂ€glichen Windenergieausbau?" am 15. und 16. Mai 2019 in Kassel zusammen und gibt einen Überblick ĂŒber den aktuellen Kenntnisstand. Neben den BeitrĂ€gen der Referentinnen und Referenten zu laufenden Erprobungsvorhaben von Kamera- und Radarsystemen in Deutschland und zu genehmigungsrechtlichen Aspekten eines Systemeinsatzes, findet sich zudem ein ResĂŒmee der Podiumsdiskussion. Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, der behördlichen Praxis und des Naturschutzes, erörterten auf dem Podium den Bedarf nach weitergehenden technischen Vermeidungslösungen und diskutierten ĂŒber potenzielle AnwendungsfĂ€lle. Trotz der unterschiedlichen Blickwinkel und Anliegen bestand Einigkeit darĂŒber, dass Detektionssysteme einen Beitrag zum Abbau des aktuellen Genehmigungsstaus leisten können. Die Fachkonferenz verfolgte nicht nur das Ziel, Informationen bereitzustellen. Sie bot den Teilnehmenden aus allen Akteursgruppen eines naturvertrĂ€glichen Windenergieausbaus auch die Möglichkeit, ihre Meinung zu den Chancen und Grenzen der Technischen Systeme zu Ă€ußern. Die EinschĂ€tzungen der mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in der Publikation nachzulesen. Die Tagungsdokumentation wird auch in englischer Sprache veröffentlicht werden.

Wie geht es weiter?

Das KNE wird auch weiterhin zu dieser Thematik arbeiten. Das Kompetenzzentrum begleitet zudem als unabhĂ€ngiger Akteur mehrere ErprobungsfĂ€lle im Bundesgebiet. Dadurch soll das Wissen ĂŒber die LeistungsfĂ€higkeit und Einsatzmöglichkeiten der Systeme unter unterschiedlichen Standortbedingungen weiter verbessert werden. Zudem sind FachgesprĂ€che und Workshops geplant, die sich mit den Fragen beschĂ€ftigen, wo zukĂŒnftig die „Untergrenzen“, das heißt Schwellenwerte und Mindestanforderungen, fĂŒr den Systemeinsatz liegen werden. Zusammen mit dem Bundesamt fĂŒr Naturschutz (BfN) und der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) ist darĂŒber hinaus ein gemeinsames Papier geplant, in dem der Erkenntnisfortschritt dokumentiert und fortgeschrieben wird. Eine FortfĂŒhrung der Fachkonferenz ist fĂŒr 2021 vorgesehen.

Weitere Dokumente

Sprötge, M. (2019): Erprobung von DTBird als technisches System zum Schutz brĂŒtender Greifvögel – Erfahrungen aus der ersten Testphase . PrĂ€sentation . KNE-Fachkonferenz „Vogelschutz an Windenergieanlagen“ am 15. und 16. Mai 2019 in Kassel. 
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Greifvogel vor Himmel und WindrÀdern
April 2019

Anforderungen an eine fachlich valide Erprobung von technischen Systemen zur bedarfsgerechten Betriebsregulierung von Windenergieanlagen

Der Einsatz von technischen Systemen (insbesondere Kamera- und Radarsysteme) zur Verminderung von Vogelkollisionsrisiken an Windenergieanlagen (WEA) durch bedarfsgerechte Betriebsregulierung wird aktuell intensiv diskutiert. Es stellen sich die Fragen, ob a) diese Systeme Prognoseunsicherheiten ĂŒber Kollisionsrisiken am Standort verringern können und ob b) durch die mit der Vogelerkennung gekoppelte, bedarfsgerechte Abschaltung das Kollisionsrisiko unter die Signifikanzschwelle gesenkt werden kann. Sowohl von Betreiber- als auch von Behörden- und Verbandsseite besteht ein Interesse daran, Antworten auf diese Fragen zu erhalten und Klarheit ĂŒber die Einsatzmöglichkeiten von Detektionssystemen mit automatisierter Abschaltung zu gewinnen. Ob die marktverfĂŒgbaren Detektionssysteme hinreichend leistungsfĂ€hig und zuverlĂ€ssig sind, um das Kollisionsrisiko unter die Signifikanzschwelle senken zu können, wurde bislang noch kaum fachwissenschaftlich untersucht. Durch die Entwicklung eines Anforderungsprofils fĂŒr die fundierte Erprobung der Systeme möchte das KNE mit UnterstĂŒtzung von Fachexperten und -expertinnen einen Beitrag zur KlĂ€rung dieser Frage leisten. In betreiberinitiierten ErprobungsfĂ€llen, in denen das KNE als „neutrale Instanz und WissenstrĂ€ger“ einbezogen ist, dient das Anforderungsprofil als Grundlage der Beratung. Es wird jeweils zu entscheiden sein, wie die Anforderungen in den ErprobungsfĂ€llen bestmöglich erfĂŒllt werden können. Das Anforderungsprofil kann – unter Einbeziehung von Anwendungserfahrungen aus den ErprobungsfĂ€llen in Forschung und Praxis – in einen „Leitfaden Erprobung“ mĂŒnden. HierfĂŒr werden weitere Abstimmungsschritte erforderlich sein.

Stand des Wissens und Notwendigkeit der Erprobung

Das vorliegende Papier fasst den Stand des Wissens ĂŒber Rahmenbedingungen der Erprobung sowie ĂŒber die DurchfĂŒhrung einer strukturierten und fachlich validen Erprobung der Technologien auf der Basis des FachgesprĂ€chs zusammen. Auch wurden schriftliche Kommentare der Experten und Expertinnen zum Anforderungsprofil bei einer nachfolgenden Überarbeitung berĂŒcksichtigt und das Papier dadurch konsolidiert. Der Fokus liegt auf Systemen zur Erkennung einzelner, sich der WEA annĂ€hernden mittelgroßen bis großen Vögeln. Systeme, die eine Quantifizierung der generellen FlugaktivitĂ€t von insbesondere Zugvögeln (Anzahl der Vögel pro Kilometer und Stunde) vorsehen, um dann, ab einer gewissen Anzahl, abzuschalten, werden im Folgenden nicht weiter behandelt. Der Einsatz erfolgt bei Letzteren insbesondere zur Erkennung von Kleinvögeln, die vor allem zur Zugzeit in großer Dichte vorkommen und in topografisch beeinflussten Gebieten an WEA verunfallen (schriftlicher Kommentar Janine Aschwanden). Das vorliegende Anforderungsprofil stellt einen fachlich konsolidierten Arbeitsstand dar, der durch einen fortschreitenden Erkenntnisgewinn aus ersten ErprobungsfĂ€llen iterativ weiterentwickelt werden soll. Ziel ist es, durch die Bereitstellung des Anforderungsprofils eine Orientierung fĂŒr die DurchfĂŒhrung von Systemerprobungen in der Praxis zu leisten, um die NeutralitĂ€t und QualitĂ€t der Erprobungsergebnisse zu sichern. Die Erprobungen tragen so zur Bildung einer fundierten Entscheidungsgrundlage bei, um die grundsĂ€tzliche, systemspezifische Eignung von Detektionssystemen als wirksame Verminderungsmaßnahme zu beurteilen und um eine Identifikation sinnvoller AnwendungsfĂ€lle zu ermöglichen. NatĂŒrlich kann es auch FĂ€lle geben, in denen es der Behörde zur KlĂ€rung der GenehmigungsfĂ€higkeit einer Einzelanlage genĂŒgt, wenn nicht das vollstĂ€ndige PrĂŒfprogramm entsprechend dem Anforderungsprofil durchgefĂŒhrt wird. In solchen FĂ€llen kann jedoch keine generalisierte Zulassung des Systems als „geeignete und wirksame Verminderungsmaßnahme“ daraus abgeleitet werden.

Vorgehensweise bei der Erstellung des vorliegenden Papiers

Am 5. Juli 2018 fand ein FachgesprĂ€ch mit Experten bzw. Expertinnen aus Wissenschaft und Genehmigungspraxis (s. Anhang 10.1) statt. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen waren eingeladen, sich ĂŒber den bisherigen Wissensstand bezĂŒglich der Erprobung von marktverfĂŒgbaren Kamera- und Radarsystemen zu informieren. Anschließend brachten die Teilnehmenden ihre Erfahrungen in die Diskussion ĂŒber Eckpunkte eines Anforderungsprofils fĂŒr die DurchfĂŒhrung „Bottom-up“-initiierter Erprobungen ein.

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Vogel vor Himmel
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Juli 2018

Abschaltzeiten fĂŒr Windenergieanlagen zum Vogelschutz nach Schreiber (2016)

Nach Auffassung von Schreiber (2016)* ist der derzeitige Umgang mit dem individuenbezogenen Tötungsverbot nach § 44 BNatSchG bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) unbefriedigend. Er schwanke zwischen einem Totalverbot bei Vorkommen „prominenter“ kollisionsgefĂ€hrdeter Vogelarten und der weitgehenden Ignorierung des Tötungsverbots bei Vorkommen hĂ€ufigerer Arten. Ebenso fehlten AnsĂ€tze, die die rĂ€umliche und zeitliche VariabilitĂ€t des Auftretens kollisionsgefĂ€hrdeter Vogelarten ĂŒber die Laufzeit von WEA berĂŒcksichtigen. Von artenschutzrechtlichen Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wĂŒrde nur selten und lediglich pauschal Gebrauch gemacht, obwohl das Ausnahmeverfahren zwischen den genannten Polen vermitteln wĂŒrde. Abschaltzeiten fĂŒr Vogelarten wĂŒrden selten festgesetzt – das Potenzial derartiger Maßnahmen der Risikominimierung wĂŒrde somit nicht ausgeschöpft. Der Landkreis OsnabrĂŒck beauftragte daher ein Gutachten, in dem ein Verfahrensansatz zur Festlegung von Abschaltzeiten fĂŒr die im Landkreis vorkommenden windenergiesensiblen Brutvogelarten entwickelt werden sollte. Das KNE fasst die wesentlichen Inhalte und Besonderheiten des Ansatzes zusammen und ordnet diese unter BerĂŒcksichtigung von Diskussionen, veröffentlichten Fachmeinungen und weiteren Quellen sowie eines am KNE im Dezember 2017 durchgefĂŒhrten FachgesprĂ€chs in den aktuellen fachlichen, rechtlichen und praktischen Kontext ein. Im Fokus:
  • Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) im Ausnahmeverfahren.
  • Festlegung von „Abschaltkontingenten“ in AbhĂ€ngigkeit von der wirtschaftlichen Zumutbarkeit.
  • Flexibilisierung durch jĂ€hrliche Anpassung der Abschaltungen wĂ€hrend der gesamten Betriebslaufzeit.
Zentrale Inhalte:
  • Verfahrensvorschlag zur Genehmigung von WEA im Landkreis OsnabrĂŒck im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Ausnahme.
  • Erweiterte Liste zu betrachtender windenergiesensibler Brutvogelarten.
  • Methodischer Ansatz zur flexiblen Steuerung anlagenspezifischer Abschaltzeiten auf Grundlage der vorkommenden Arten sowie der NiststĂ€tten- und Revierdynamik (extensives Monitoring) ĂŒber die gesamte Betriebslaufzeit.
  • VorschlĂ€ge zur Festlegung und Bemessung möglicher funktionserhaltender Maßnahmen (FCS-Maßnahmen) fĂŒr unvermeidbare BeeintrĂ€chtigungen.
Relevanz fĂŒr die Praxis:
  • Der Ansatz wurde bisher in einzelnen Landkreisen Niedersachsens angewendet.
  • Mit der Genehmigung im Ausnahmeverfahren sollen EinschrĂ€nkungen und Defizite einer „herkömmlichen“ Genehmigungspraxis bezĂŒglich signifikant erhöhter Tötungsrisiken gemindert werden. Die Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen de facto als Regelfall ist rechtlich jedoch umstritten.
  • Der Ansatz bedarfsabhĂ€ngig nachsteuerbarer Abschaltungen bietet prinzipiell Möglichkeiten fĂŒr eine flexiblere und damit problemadĂ€quatere Handhabung.
  • Die RechtmĂ€ĂŸigkeit der Bemessung von Abschaltkontingenten als Obergrenze in einem Aushandlungsprozess auf Basis der wirtschaftlichen Zumutbarkeit bedarf jedoch weiterer Diskussion und KlĂ€rung.
  • Die Anwendung setzt eine „Freiwilligkeit“ der Projektierer bzw. Betreiber zur wirtschaftlichen Transparenz voraus.
  • Gegen eine breite Anwendung und generelle Übertragbarkeit sprechen eine Reihe noch ungeklĂ€rter rechtlicher und fachlicher Fragen.
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Vogelschwarm vor WindrÀdern und Himmel mit Wiese
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Januar 2018

„PROGRESS-Studie“ – KNE-Befragung zum Stand des Wissenstransfers

Das KNE fĂŒhrte 2017 eine Befragung zur „PROGRESS-Studie“ durch, um den Verbreitungsgrad von Ergebnissen der Studie sowie bestehende Unklarheiten ĂŒber deren Anwendung zu erfassen und daraus RĂŒckschlĂŒsse auf den Vermittlungsbedarf zwischen Wissenschaft und Praxis zu ziehen. Rund 160 Vertreterinnen und Vertreter der Naturschutz- und WindenergieverbĂ€nde, Vogelschutzwarten, Naturschutzbehörden, Planungs- und Genehmigungsbehörden, regionalen PlanungsverbĂ€nde, GutachterbĂŒros und Projektierer bzw. Betreiber aus allen BundeslĂ€ndern nahmen an der Befragung teil. Problemaufriss Die durch das Bundesumweltministerium als Forschungsverbundprojekt geförderte1 „PROGRESS-Studie“ startete im Jahr 2011 und wurde im Juni 2016 veröffentlicht (GrĂŒnkorn et al. 2016). Im Vordergrund stand eine Validierung von Methoden zur EinschĂ€tzung von Vogel-Kollisionsraten an Windenergieanlagen (WEA). Das Forschungsprojekt sollte zur KlĂ€rung von Umfang und Ausmaß der Kollisionsrisiken von Vögeln beitragen und bestehende Prognoseunsicherheiten reduzieren. Bereits wĂ€hrend der Bearbeitung traten die unterschiedlichen Erwartungen an das Projekt zu Tage: WĂ€hrend Vertreter des Naturschutzes davon ausgingen, dass sich das GefĂ€hrdungspotenzial von WEA fĂŒr Vögel bestĂ€tigen wĂŒrde, erwarteten Vertreter der Windenergie Belege dafĂŒr, dass die Kollisionsrisiken – zumindest bei einigen Arten – ĂŒberschĂ€tzt wĂŒrden. Die wissenschaftlichen Forschungsziele traten angesichts der kontroversen Erwartungen und der vermuteten Konsequenzen fĂŒr die Planung und Genehmigung von WEA in den Hintergrund. Hinzu kam, dass die GĂŒltigkeit und Übertragbarkeit der gefundenen Erkenntnisse angezweifelt wurden. Die KomplexitĂ€t der untersuchten Sachverhalte und angewandten Methoden, erwartete und unerwartete Ergebnisse eröffneten SpielrĂ€ume fĂŒr die Auslegung. Potenzielle Anwender der Ergebnisse waren verunsichert, welche Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen zu ziehen wĂ€ren. Diese unĂŒbersichtliche Situation empfanden zahlreiche Akteure als kontraproduktiv und unbefriedigend. Strittige Punkte zum Zeitpunkt der Befragung Im November 2016 fĂŒhrte die Fachagentur Windenergie an Land eine Diskussionsveranstaltung zu den Ergebnissen der „PROGRESS-Studie“ durch. Ziel der Veranstaltung war es zum einen, die neuen Erkenntnisse der Studie darzulegen, zu diskutieren und zu bewerten. Zum anderen sollten mögliche planungsrelevante Konsequenzen fĂŒr die Praxis behandelt werden. Die Ergebnisse wurden im April 2017 veröffentlicht (FA Wind 2017). WĂ€hrend der Veranstaltung artikulierten vor allem die Vertreter von Naturschutzbehörden den Bedarf nach Hilfestellungen beim Umgang mit den Erkenntnissen der Studie. Im Zentrum stand die Frage, wie mit dem in den UntersuchungsrĂ€umen Norddeutschlands festgestellten Kollisionsrisiko des MĂ€usebussards – angesichts des nahezu flĂ€chendeckenden Vorkommens dieser Art – umzugehen sei. Die Vertreterin des Bundesamtes fĂŒr Naturschutz (BfN) stellte im Rahmen der abschließenden Diskussionsrunde klar, dass der MĂ€usebussard im Regelfall keine Planungsrelevanz habe und er daher derzeit nicht regelmĂ€ĂŸig erfasst werden mĂŒsse. Lediglich in Dichtezentren des MĂ€usebussards könne eine Planungsrelevanz gegeben und eine Erfassung notwendig sein (FA Wind 2017). Das „HelgolĂ€nder Papier“ (LAG VSW 2015) fĂŒhrt den MĂ€usebussard bisher nicht als kollisionssensible Art auf. Bisher sei der MĂ€usebussard nur in der niedersĂ€chsischen Handlungsempfehlung zum Ausbau der Windenergienutzung (NLT 2014) als zu erfassende Art genannt. Eine Positionierung der LĂ€nderfachbehörden fĂŒr Naturschutz sowie der LĂ€nderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten, wie hinsichtlich der neuen Ergebnisse zukĂŒnftig mit dem MĂ€usebussard umgegangen werden solle, steht noch aus. Die Projektierer bekundeten grundsĂ€tzlich Bereitschaft sich bei der Windenergieplanung mit dem MĂ€usebussard zu befassen. Vielfach werde er bereits mitkartiert. WĂŒrden jedoch Abstandsempfehlungen fĂŒr den flĂ€chendeckend vorkommenden MĂ€usebussard zum Tragen kommen, wĂŒrde dies den Ausbau der WEA allerdings zum Erliegen bringen. Ziel der Befragung Etwa ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung der Studie fĂŒhrte das KNE eine Befragung unter den Adressaten und potenziellen Anwendern der „PROGRESS-Studie“ durch. Diese sollte Aufschluss ĂŒber die Verbreitung und den Kenntnisstand ĂŒber die Ergebnisse in der Praxis geben und eine EinschĂ€tzung ermöglichen, welcher Bedarf fĂŒr einen Wissenstransfer besteht und wie dieser ausgerichtet sein sollte. Mit Hilfe eines Fragebogens wurde erfasst, ob und wenn ja, welche Anwender und Anwenderinnen sich bereits mit den Studienergebnissen befasst hatten, wie der Verbreitungsgrad der Ergebnisse einzuschĂ€tzen ist und bezĂŒglich welcher Aussagen und Sachverhalte Unklarheiten bzw. abweichende Auffassungen bestehen. Aus den Ergebnissen sollten RĂŒckschlĂŒsse zum einen auf den Vermittlungs- bzw. Transferbedarf der Studienergebnisse und zum anderen auf die dafĂŒr infrage kommenden Formate gezogen werden. Im Folgenden werden jeweils das Ziel der gestellten Frage sowie wichtige Erkenntnisse und Kernaussagen, die aus den gegebenen Antworten abgeleitet wurden, kursiv dargestellt. Einordnung der Ergebnisse Die Veröffentlichung der „PROGRESS-Studie“ hat fĂŒr kontroverse Diskussionen gesorgt, da sie in Teilen den bisherigen Empfehlungen des naturschutzfachlichen Regelwerks widerspricht und sich möglicherweise – bei breiter BerĂŒcksichtigung – auf den Planungs- und Genehmigungsprozess von WEA restriktiv auswirken könnte. Aktuell lösen sowohl VorschlĂ€ge zur Erweiterung der Liste kollisionsempfindlicher Arten (z. B. um den MĂ€usebussard) als auch die Streichung einzelner Arten erhebliche Kontroversen aus.  Die Auffassungen darĂŒ- ber, welche Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Studie angemessen bzw. erforderlich sind, gehen in den befragten Nutzergruppen (z. T. aber auch innerhalb dieser) auseinander. Kontroverse Auffassungen bestehen, wie die Befragung und die ausgewerteten DiskussionsbeitrĂ€ge (u. a. FA Wind 2017) zeigen, ĂŒber
  • fachwissenschaftliche Aspekte (Sind die Methoden valide, die Ergebnisse reprĂ€sentativ und belastbar? Welchen Geltungsanspruch haben sie?),
  • anwendungsbezogene Aspekte (Sind die Ergebnisse in der Praxis anwendbar bzw. handhabbar? Tragen sie zum Abbau von Hemmnissen fĂŒr den Windenergieausbau bzw. zur Lösung aktueller artenschutzrechtlicher Fragen bei?) und
  • politische Aspekte (Was wĂŒrde die Anwendung der Ergebnisse fĂŒr die Anlagenbetreiber und den Windenergieausbau bedeuten? Wie passen die Ergebnisse in das bestehende Regelwerk?).
Am Beispiel der „PROGRESS-Studie“ zeigt sich, dass es fĂŒr den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse darauf ankommt, einer interessengeleiteten Interpretation von Teilergebnissen – mit entsprechenden RĂŒckwirkungen auf deren (Nicht-)Implementierung – durch eine sorgfĂ€ltige Kommunikationsstrategie vorzubeugen. In vielen FĂ€llen hat der „Transfer“ bzw. die Kommunikation der Ergebnisse in den Forschungsprojekten einen zu geringen Stellenwert. Allein die Studienergebnisse allgemeinverstĂ€ndlich zu formulieren, reicht in einem kontroversen Handlungsfeld wie dem Windenergieausbau unter UmstĂ€nden nicht aus, um Fehlinterpretationen oder eine interessensgeleitete Verwendung der Ergebnisse zu verhindern. Das KNE hat mit seiner Befragung zunĂ€chst die fachwissenschaftlichen Themen und Ergebnisse angesprochen und versucht, die Rahmenbedingungen fĂŒr deren Anwendung in der Praxis herauszuarbeiten. In den „qualitativen“ Antworten und ErlĂ€uterungen zeigt sich aber, dass energie- oder naturschutzpolitische ErwĂ€gungen bei der fachwissenschaftlichen EinschĂ€tzung eine wichtige Rolle spielen und sich fachwissenschaftliche und interessensgeleitete Argumentationslinien vermischen. So scheinen zum Beispiel die grundlegende Kritik am Untersuchungsdesign der Studie und die Zweifel an den GeltungsansprĂŒchen mit der BefĂŒrchtung verbunden zu sein, die Studienergebnisse könnten unreflektiert umgesetzt werden. Die Befragung hat mit der befragten Stichprobe nur einen ersten Einblick in die Rezeption der Studie in der Praxis ermöglicht und ist nicht reprĂ€sentativ. Dennoch ermöglicht sie Erkenntnisse darĂŒber, wie der Prozess des Wissenstransfers in die Praxis untersĂŒtzt werden kann Schlussfolgerungen fĂŒr die Arbeit des KNE
  1. Das KNE wird sich weiterhin mit der Aufbereitung des Standes der Forschung zur Ermittlung von Vogel-Kollisionsrisiken einschlĂ€giger nationaler und internationaler Fachveröffentlichungen befassen. Als ersten Schritt erstellte das KNE einen Steckbrief zur „PROGRESS-Studie“ in dem die wichtigsten Ergebnisse der Studie zusammengefasst und soweit möglich, eingeordnet wurden. Das Papier wurde mit den Autoren abgestimmt. – https://www.naturschutz-energiewende.de/fachwissen/publikationen/
  2. Mit dem Dokument 10 Fragen–10 Antworten zur „PROGRESS-Studie“ greift das KNE einzelne fachliche Aspekte der „PROGRESS-Studie“ auf, ĂŒber die Unklarheiten bestehen oder die unterschiedlich interpretiert werden. Ziel ist es, den Diskurs der Fachöffentlichkeit zu unterstĂŒtzen und weiter zu versachlichen. – https://www.naturschutz-energiewende.de/fachwissen/publikationen/
  3. Der Prozess der Einordnung der Ergebnisse der „PROGRESS-Studie“ (hier: Relevanz fĂŒr behördliche Entscheidungen) ist noch nicht abgeschlossen. Das KNE kann den Prozess der Entscheidungsfindung ĂŒber notwendige Anpassungen des Regelwerks durch Fach- und SondierungsgesprĂ€che unterstĂŒtzen und somit ein Forum fĂŒr den Austausch bieten.
Das komplette Dossier „PROGRESS-Studie“ (GrĂŒnkorn et al. 2016) KNE-Befragung zum Stand des Wissenstransfers, finden Sie im PDF zum Download.
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Vogelschwarm vor WindrÀdern und Himmel mit Wiese
©Oskar - adobe.stock.com
Januar 2018

10 Fragen – 10 Antworten zur „PROGRESS-Studie“

Das KNE fĂŒhrte im FrĂŒhjahr 2017 eine Befragung potenzieller Anwender zur „PROGRESS-Studie“ durch. Das Ziel war es, die Verbreitung der Studienergebnisse zu ermitteln und zu sondieren, ĂŒber welche Ergebnisse und Sachverhalte möglicherweise Unklarheiten oder unterschiedliche Auffassungen bestehen. Die Auswertung der Befragung ergab, dass die Ergebnisse der Studie nicht bei allen Befragten im Detail bekannt waren. Zum anderen zeigte sich, dass die Ergebnisse durchaus uneinheitlich interpretiert und verwendet werden. Dies ist teils auf MissverstĂ€ndnisse oder fehlende Detailkenntnisse, teils auf eine bislang noch nicht abgeschlossene fachliche Einordung der Ergebnisse zurĂŒckzufĂŒhren. Auch wenn eine vertiefte Auseinandersetzung stattgefunden hat, schließt dies eine uneinheitliche (interessengeleitete) Interpretation der Ergebnisse nicht aus. Mit den 10 Fragen – 10 Antworten zur „PROGRESSStudie“ werden zentrale Themen der Studie, ĂŒber deren Einordnung Unsicherheiten oder divergierende Auffassungen bestehen, aufgegriffen und erlĂ€utert. Das Dokument leistet damit einen Beitrag zur Verbreitung der Studieninhalte und zu einer Versachlichung des andauernden Diskurses ĂŒber die ValiditĂ€t der Ergebnisse und die aus den Forschungsergebnissen zu ziehenden Konsequenzen.
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