Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturverträglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstützt das KNE mit fundierten Auskünften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlässlicher Informationen für unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berücksichtigt. Darüber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen fĂĽr den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle Ansätze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewählten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Auswahlbibliografien zur Vertiefung

Die KNE-Jahrbücher berichteten aus der vielfältigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

April 2023

KNE-Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK

Das KNE hat die Erstellung eines ambitionierten und thematisch breit aufgestellten Entwurfes einer Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gewürdigt und hierzu einige fachliche Empfehlungen ausgesprochen. Deutschland plant bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dafür ist unter anderem ein enormer Ausbau der Photovoltaik (PV) notwendig. Bereits im Jahr 2022 wurden im Rahmen einer EEG-Novelle die Ausbauziele für die Photovoltaik deutlich erhöht und erste Maßnahmen, die zur Beschleunigung des Ausbaus beitragen sollen, verabschiedet. Angesichts dieser gesteigerten Ziele und der nach wie vor zahlreichen Hürden, diese zu erreichen, ist entschiedenes zielgerichtetes Handeln des Gesetzgebers notwendig. Mit dem am 10. März 2023 vorgelegten Entwurf der Photovoltaik-Strategie (PV-Strategie) stellt das BMWK neue Anforderungen an den Ausbau der Solarenergienutzung auf. Oberstes Ziel der Beteiligten muss es dabei sein, schwerwiegende Zielkonflikte – etwa mit dem Artenschutz – zu vermeiden beziehungsweise Instrumente zur Verfügung zu stellen, diese aufzulösen. In diesem Sinne ist auch das KNE aktiv. Für das KNE stehen beim Ausbau der Photovoltaik die schon jetzt deutlich zugespitzte Flächenkonkurrenz und die Naturverträglichkeit des Solarausbaus im Fokus. Aber auch für den städtischen Bereich sind für die Artenvielfalt wichtige Hinweise an das KNE herangetragen worden.
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Januar 2023

Zur Anwendbarkeit des Prüfungsmaßstabs aus § 45b BNatSchG auf bereits bestandskräftig zugelassene Windenergieanlagen

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 20. Juli 2022 enthält Neuregelungen, die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land vereinfachen und beschleunigen sollen. Es legt bundeseinheitliche und bindende Vorgaben zur Beurteilung fest, ob sich das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Brutvögel beim Betrieb von WEA im Umfeld ihrer Brutplätze signifikant erhöht. Von verschiedenen Praxisakteuren kam in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Frage auf. Können die neuen Regelungen des § 45b Abs. 2 bis 6 zur bundeseinheitlichen Standardisierung auch auf solche Windenergieanlagen (WEA) angewendet werden, die schon vor der Novellierung bestandskräftig zugelassen wurden, wenn der Genehmigungsinhaber oder der Betreiber dies anstreben. Das im Auftrag des KNE von Dr. Frank Fellenberg – Rechtsanwalt und Partner bei Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte – erstellte Rechtsgutachten widmet sich ausführlich der Fragestellung, inwiefern sich gerichtlich oder gesetzgeberisch zu klärende Fragen aus dieser Neuerung ergeben. Gemeint ist damit, dass aufgrund der neuen Artenschutzregelung Betriebserleichterungen für WEA denkbar sind. Eine Übertragbarkeit auf Altanlagen ließe sich möglicherweise auf die im Zuge der Novelle geschaffene Übergangsregelung des § 74 Abs. 4 und 5 BNatSchG stützen. Das Gutachten analysiert darüber hinaus die Rechtslage und den Anwendungsbereich weiterer umwelt- und verwaltungsrechtlicher Vorschriften. Diskutiert werden mögliche Betriebsanpassungen durch ein Wiederaufgreifen des Verfahrens, eine Änderungsanzeige, eine nachträgliche immissionsschutzrechtliche Anordnung, eine Anordnung nach BNatSchG, einen Neuantrag oder einen Widerspruch gegen die Anordnung. Abschließend werden diesbezügliche Handlungsoptionen für den Gesetzgeber aufgezeigt.

KNE-Geleitwort zum Rechtsgutachten

Für das Kompetenzzentrum war für die Gutachtenvergabe allein die Fragestellung leitend, inwiefern sich gerichtlich oder gesetzgeberisch zu klärende Fragen aus den Neuregelungen ergeben. Das Gutachten geht dabei nicht auf die Konsequenzen für den Artenschutz ein, das war nicht Auftrag des Gutachters. Lesen hier das vollständige KNE-Geleitwort zum Rechtsgutachten.
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Installation einer Dachphotovoltaik-Anlage, Foto: © anatoliy_gleb – adobe.stock.com
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September 2022

Photovoltaiknutzung auf Gebäuden ausbauen

Ein Großteil der Dachflächen in Deutschland wird nach wie vor zur Stromerzeugung aus Solarenergie nicht genutzt. Dabei besteht im Bereich der Dach-Photovoltaik (Dach-PV) ein erhebliches Potenzial hinsichtlich einer Dezentralisierung der Energieversorgung, einer stärkeren Bürgerbeteiligung an der Energiewende sowie einer mittelbaren Schonung von Freiflächen insbesondere im ländlichen Raum, was sich günstig auf Naturschutzbelange auswirkt. Die Publikation befasst sich vorrangig mit Anlagen, die entweder auf öffentlichen, betrieblichen oder auf Gebäuden in Privateigentum errichtet und unmittelbar angeschlossen werden. Mit der Nutzung dieser Dachflächen gehen auch rechtliche Fragen und Verwaltungsrestriktionen einher: Welche Anlagentypen sind unter Dach-PV genau zu verstehen? Was bietet der Förderrahmen des neuen EEG 2023? Aber auch andersherum – welche neuen Konflikte mit dem Naturschutz entstehen durch Dach-PV? Jene und weitere Aspekte werden in dieser Ausarbeitung skizziert, um Beteiligten und Interessierten einen Überblick zu verschaffen.

Ausgangslage

Die Energiegewinnung mittels aktiver Nutzung der Solarenergie ist ein unverzichtbarer Teil des deutschen Energiemixes und wird dies auch in den nächsten Jahrzehnten bleiben. Schon jetzt unterschreiten die Stromgestehungskosten von Solarenergie diejenigen von konventionellen Energiequellen deutlich. Dieser Trend wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach – trotz Lieferschwierigkeiten – weiter fortsetzen. Aus gemeldeten Zahlen geht hervor, dass im Juni 2022 in Deutschland insgesamt rund 2,4 Millionen Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Grundstücken mit einer Leistung von 62,873 Megawatt installiert waren. Die realen Zahlen dürften mithin höher liegen, da von einer gewissen Anzahl nicht erfasster Anlagen auszugehen ist. Das Potenzial heißt es auszuschöpfen. Zudem können mit den entsprechenden politischen Signalen langfristig Arbeitsplätze und ganze Branchen etabliert sowie der Gebäudesektor als „klimatechnisches Sorgenkind“ mit Nachdruck in Richtung Treibhausgasneutralität geführt werden. Auf den Gebäudesektor allein entfielen im Jahr 2020 rund 16 Prozent der Gesamtemissionen Deutschlands an CO2.
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Juni 2022

Regelungen zu Antikollisionssystemen in den Leitfäden der Länder

Im Eckpunktepapier zur Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land haben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Antikollisionssysteme (AKS) als eine mögliche Vermeidungsmaßnahme genannt. Sie sollen das Tötungsrisiko von Vögeln unter die Signifikanzschwelle senken. Auf saisonale Abschaltungen soll verzichtet werden. Als Ausgangspunkt für die Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Systeme haben wir eine Übersicht zusammengestellt, welche Regelungen zu AKS in den artenschutzrechtlichen Leitfäden der Bundesländer bereits enthalten sind. Bisher führen fünf Bundesländer (Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) AKS im Katalog der geeigneten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zur Minderung von Vogelkollisionen auf. Für die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben wir den Entwurfsstand abgefragt. Ihre Anwendung ist zumeist unter den Vorbehalt der weiteren Erprobung gestellt. Es wird dabei offengelassen, wie und wodurch der Nachweis der Vermeidungswirksamkeit erfolgen soll und in wessen Verantwortung die weitere Klärung liegt. In einigen Bundesländern (Bayern, Brandenburg, Hessen und Schleswig-Holstein) wurden Forschungsprojekte gestartet, die weitere verallgemeinerbare Erkenntnisse über die Vermeidungswirksamkeit von Antikollisionssystemen erbringen sollen. Erste Ergebnisse sind allerdings frühestens Anfang 2023 zu erwarten.
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Seeadler im Flug, Foto: © andreanita - adobe.stock.com
Seeadler im Flug, Foto: © andreanita - adobe.stock.com
April 2022

Individuen- und Populationsschutz beim Ausbau der Windenergie an Land

In seinem neuen Publikationsformat „Ausgangspunkte“ veröffentlicht das KNE Ausarbeitungen zu grundsätzlichen Fragestellungen der naturverträglichen Energiewende. Jede Ausgabe der Reihe soll interessierte Leserinnen und Leser gut verständlich in ein anspruchsvolles Thema einführen. Die erste Ausgabe  zum „Individuen- und Populationsschutz beim Ausbau der Windenergie an Land“ geht auf Grundfragen ein, die sich beim Ausbau der Windenergie an Land bezüglich des Artenschutzes stellen:
  • Wie wird der Schutz der Wildtiere vor Verletzung und Tod durch Windenergieanlagen an Land gewährleistet?
  • Wie unterscheiden sich Individuenschutz und Populationsschutz?
  • Welche Vorgaben mach das Europarecht und wie verhalten sich diese zu den nationalen Regelungen?
Die „Ausgangspunkte“-Ausgaben verzichten auf eine umfangreiche wissenschaftliche Untersetzung. Im Mittelpunkt stehen die wesentlichen Fakten, rechtlichen Vorgaben und politischen Geschichtspunkte, die zum Verständnis in der Sache beitragen. Titelbild - Foto: © andreanita - stock.adobe.com
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Photovoltaikanlagen auf der Freifläche, Foto: Natalie Arnold
Foto: Natalie Arnold
Januar 2022

Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren

Die Ausbauziele der neuen Bundesregierung für Photovoltaik mit 200 Gigawatt bis zum Jahr 2030 sind ausgesprochen ambitioniert und stellen eine Verdreifachung der installierten Leistung gegenüber 2020 dar. Das bedeutet, dass es einen großen Zubau an Photovoltaikanlagen in der Freifläche (Solarparks), insbesondere in den ländlichen Regionen geben wird. Ihnen als Kommune bietet sich dabei die Chance, den Solarpark so zu gestalten, dass er sowohl wirtschaftlich als auch in Hinblick auf die biologische Vielfalt ein Gewinn für Ihre Gemeinde wird. Mit einer naturverträglichen Gestaltung tragen Solarparks zum Klimaschutz bei, sichern der Kommune eine klimaneutrale und zukunftssichere Energieversorgung und leisten einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Artenschutz in der Region. Die Kommunen verfügen über die entscheidenden Hebel, um an dieser Stelle etwas zu bewirken. In unserer digitalen Broschüre geben wir Hinweise, wie sie bereits bei der Projektplanung darauf hinwirken können, dass Ihr Solarpark Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt.

In KĂĽrze

Die Broschüre zeigt zunächst die Artenschutz-Potenziale von Solarparks auf. Mit einem guten naturschutzfachlichen Entwicklungskonzept können die zuvor häufig intensiv genutzten oder versiegelten Flächen ökologisch erheblich aufgewertet werden. Hinweise zur Standortwahl sollen dabei helfen, möglichst konfliktarme Flächen zu finden und geeignete Standorte zu identifizieren. Wie und mit welchen Instrumenten bereits im Bebauungsplanverfahren der Naturschutz mitgedacht werden kann, darüber gibt ein weiteres Kapitel Auskunft. Die Broschüre gibt außerdem Hinweise, was die Kommunen, über die obligatorischen Ausgleichsmaßnahmen hinaus, tun bzw. mit dem Projektierer vereinbaren können, damit sich die Situation von Flora und Fauna in und um einen Solarpark deutlich verbessert und wertvolle, störungsarme Lebensräume entstehen.

Hinweis Die BroschĂĽre ist nur digital verfĂĽgbar.
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Blume mit Wiese
Abyan Athif on Unsplash
Dezember 2021

Artenschutz im Koalitionsvertrag

Mit dem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gibt es eine klare politische Festlegung: Das Erneuerbare-Energien-Zeitalter in Deutschland kommt – im Strombereich, aber auch im Bereich der Wärme und der Mobilität. Die zeitliche Reichweite der umzusetzenden politischen Vereinbarungen zielt insbesondere auf das Jahr 2030, in dem der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bei 80 Prozent liegen soll (2020: 47 Prozent). In der Präambel des Koalitionsvertrages heißt es: „Die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen, hat für uns oberste Priorität“. Dementsprechend gelte es, „den Ausbau der erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen“. Mit der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, artenschutzrechtliche Regelungen für die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen neu auszugestalten, sollen insbesondere Artenschutz-Konflikte, die durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen an Land zu erwarten sind, gelöst werden.

In KĂĽrze

In seiner Analyse dieser Vereinbarungen der Koalitionsparteien erläutert das KNE die sich daraus ergebenden Regelungsoptionen und deren Chancen und Risiken sowie die erforderlichen nächsten Arbeitsschritte. Dabei wird deutlich, dass durchaus verschiedene Wege eingeschlagen werden können, und daher bestimmte Arbeiten noch geleistet werden müssen, um die erwünschte größere Rechtssicherheit – auch und gerade im Detail – für die komplexen Artenschutzprüfungen zu schaffen. Das KNE spricht sich dafür aus, zunächst auf eine abstandsbasierte Regelvermutung zu setzen. Vorteil für den Artenschutz ist es dabei, dass etablierte Parameter wie Arten, individuenbezogene Abstände und Schutzmaßnahmen bestehen bleiben, der Prüfprozess sich aber beschleunigt und mehr Rechtssicherheit erhält. Bei der Ausarbeitung der neuen Regelung könnte und sollte auf den Ergebnissen des laufenden Arbeitsprozesses der Umweltministerkonferenz (UMK) aufgebaut werden.
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Gondel einer Windenergiealnlage, Foto: Holger Ohlenburg
Foto: Holger Ohlenburg
November 2021

Aktuelle Vorschläge zur Veränderung von Planung und Genehmigung der Windenergie an Land

Damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden können, muss auch der Ausbau der Windenergie an Land vorangetrieben und deutlich beschleunigt werden. Seit einiger Zeit befindet sich die Windenergie allerdings – mit Einbruch der Ausbauzahlen und nur langsamer Erholung – in einer Krise. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von Problemen im Bereich der Landes- und Regionalplanung bis hinein in die anspruchsvollen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land. Ebenso unterschiedlich wie die Probleme sind die Ansätze, die notwendige Beschleunigung des Ausbaus zu erreichen. Für einen zeitlich und mengenmäßig beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land liegen viele kluge Vorschläge auf dem Tisch. Inwiefern aber genügen diese den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes? Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende hat ausgewählte Vorschläge in Hinblick auf den Artenschutz eingeordnet.

In KĂĽrze

In der vorliegenden Publikation fasst das KNE wesentliche Vorschläge zum beschleunigten bzw. erleichterten Ausbau der Windenergie an Land inhaltlich zusammen und bewertet sie hinsichtlich der Bedürfnisse des Artenschutzes, einer tatsächlich eintretenden Beschleunigung und einer Verbesserung der Rechtssicherheit. Ein Themenblock befasst sich mit den Vorschlägen, die sich im derzeit geltenden Rechtsrahmen bewegen. Ein zweiter Teil ordnet diejenigen Vorschläge ein, die auf neue gesetzliche Regelungen setzen und die Planungs- bzw. die Genehmigungsebene betreffen. Auf eine Zuordnung der ausgewählten Ansätze zu konkreten Autorinnen und Autoren wird verzichtet, um den Blick auf den Kern der jeweiligen Vorschläge richten zu können. In der nächsten Zeit wird eine Konkretisierung und Operationalisierung jener Vorschläge im Mittelpunkt stehen, für die sich die neue Bundesregierung entscheidet. Umso wichtiger ist es, bei der Vorlage für die politische Beschlussfassung Weitsicht zu beweisen. Ansätze, die eine Einordnung erfahren sind unter anderem:
  • bundesweite Mengenvorgaben,
  • Kopplung der Mengenvorgabe an die Freihaltung des ĂĽbrigen AuĂźenbereichs oder Weiterentwicklung der Konzentrationszonenplanung zur Positivplanung,
  • bundeseinheitliche Abstände zur Wohnbebauung,
  • Schaffung eines Windenergie-an-Land-Gesetzes,
  • Vereinfachung der SignifikanzprĂĽfung,
  • verlässliche Kriterien zum Eintritt in die AusnahmeprĂĽfung,
  • zuverlässige Umsetzung populationsstĂĽtzender MaĂźnahmen.
Das KNE nimmt mit dieser Einordnung weder ein Ranking vor, noch werden die Differenzen der zum Teil konkurrierenden Vorschläge herausgearbeitet.
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Rotmilan im Flug_Sven-Lachmann_Pixabay
Oktober 2021

KNE-Fachgespräch „Antikollisionssysteme für Vögel“

Die Dokumentation fasst das Fachgespräch „Antikollisionssysteme für Vögel – ready to take off? Ein Blick auf den Entwicklungs- und Erprobungsstand“ vom 7. Juli 2021 zusammen. Das Fachgespräch diente dazu, den Kenntnisstand über Erprobung und Leistungsfähigkeit von zwei Radarsystemen und fünf Kamerasystemen zusammenzutragen und Erprobungsergebnisse zu diskutierten. Dabei standen die Detektionsparameter Erfassungsreichweite, Erfassungsrate und – falls vorgesehen – Erkennungsrate im Fokus. Außerdem wurden die Ziele verschiedener laufender und geplanter Erprobungen sowie die Möglichkeiten einer technischen Validierung von Antikollisionssystemen erörtert. Der Vergleich des heutigen des Erprobungsstandes der Systeme und des Standes zum Zeitpunkt der KNE-Fachkonferenz zu Antikollisionssystemen im Mai 2019 zeigt, dass inzwischen die Detektionsleistung mehrerer Systeme im Gelände ermittelt werden konnte und nun beziffert werden kann.

Hintergrund

Antikollisionssysteme können signifikant erhöhte Tötungsrisiken von windenergiesensiblen Vogelarten senken und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindern. Eine hohe Wirksamkeit der Systeme ist jedoch nur bei ausreichender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wahrscheinlich. Die Systemwirksamkeit sollte daher durch Erprobungen nach fachwissenschaftlichen Maßstäben nachgewiesen werden. Das KNE hat Maßstäbe zur Beurteilung von Erprobungsergebnissen formuliert – eine wichtige Voraussetzung für die fachliche Anerkennung von Antikollisionssystemen. Das KNE wird weiterhin bei Fragen zu Einsatzmöglichkeiten beraten und den Fachaustausch über offene Fragen ermöglichen.
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Oktober 2021

FuE-Bericht „Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen“

Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen, auch Antikollisionssysteme genannt, können signifikant erhöhte Tötungsrisiken von windenergiesensiblen Vogelarten senken und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindern. Eine hohe Wirksamkeit der Systeme ist jedoch nur bei ausreichender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wahrscheinlich. Die Systemwirksamkeit sollte daher durch Erprobungen nach fachwissenschaftlichen Maßstäben (s. KNE-Anforderungsprofil Erprobung) nachgewiesen werden. Das KNE hat im Rahmen des vom BfN geförderten FuE-Vorhabens „Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen“ Maßstäbe zur Beurteilung von Erprobungsergebnissen formuliert – eine wichtige Voraussetzung für die fachliche Anerkennung von Antikollisionssystemen in den Leitfäden der Bundesländer zu Windenergie und Artenschutz. Im Einzelnen geht es um Anforderungen an die systemseitige Detektionsleistung, die sich aus Erfassungsreichweite, Erfassungsrate und der fakultativen Erkennungsrate zusammensetzt, um Anforderungen an die Abschaltreaktion der Windenergieanlage und die räumliche Abdeckungsrate durch das System. Außerdem werden Empfehlungen für die Beurteilung der Gesamtwirksamkeit der Maßnahme im Einzelfall sowie für die Genehmigung und den behördlichen Vollzug gegeben. Die Anforderungen und Empfehlungen wurden im Rahmen einer Workshopreihe mit Fachexpertinnen und Fachexperten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Es werden die in den Diskussionen vorgebrachten Argumente wiedergegeben und eingeordnet. Aufbauend auf dem FuE-Bericht hat das KNE auch eine „Checkliste für eine qualifizierte Entscheidung über die Anwendbarkeit von Antikollisionssystemen“ veröffentlicht. Anhand der Checkliste kann herausgearbeitet werden, inwieweit die entscheidungsrelevanten Wirksamkeitsanforderungen im Einzelfall erfüllt werden können. So soll eine erste Einschätzung ermöglicht werden, ob der Einsatz eines Antikollisionssystem am fraglichen Standort erfolgversprechend sein kann. Die Veröffentlichung stellt den Endbericht des FuE-Vorhabens „Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen“ dar. Es wurde durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert.
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