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Aufbereitung von Fachwissen zur naturverträglichen Energiewende
Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstützt das KNE mit fundierten Auskünften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlässlicher Informationen für unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berücksichtigt. Darüber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.
Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle Ansätze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.
Zusammenstellungen zu ausgewählten Themen
Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.
Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.
Auswahlbibliografien zur Vertiefung
Die KNE-Jahrbücher berichteten aus der vielfältigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.
Schlagworte: "Windenergie" (31 Dokumente gefunden)
KNE
Januar 2025
Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen, auch Antikollisionssysteme genannt, besitzen das Potenzial, Vogelkollisionen wirkungsvoll zu vermeiden. Der Einsatz dieser Systeme kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko von kollisionsgefährdeten Vogelarten senken und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindern. Mit der vorliegenden Systemübersicht aktualisiert das KNE die inzwischen vorliegenden Informationen über die Systemspezifika, den Stand der Erprobung und Anwendung und weist auf die zum Nachweis der grundsätzlichen Vermeidungswirksamkeit erforderlichen Erprobungsberichte hin.
Neu aufgenommen wurden Neuentwicklungen von Kamerasystemen zur Detektion der Bewirtschaftung (Agri Oculus, FlexiBird). Diese zielen darauf ab, den Anlass für eine bewirtschaftungsabhängige Abschaltung – also die relevanten Bewirtschaftungsformen auf Flurstücken (im Radius von 250 Metern oder mehr) zu identifizieren. Daran kann sich eine manuelle oder auch eine automatische Abschaltung der WEA für den vorgegebenen Zeitraum anschließen.
Während sich die technischen Komponenten und die Funktionsweise der Systeme kaum verändert haben, gibt es neue Informationen über den Erprobungsstand und erste Anwendungen. Die Informationen für die Aktualisierung stammen in erster Linie von den Systemanbietern und wurden vor dem Hintergrund des Wissensstands im KNE verifiziert. Darüber hinaus flossen die Ergebnisse laufender und abgeschlossenen Erprobungsvorhaben ein.
Das KNE verfolgt das Potenzial von Antikollisionssystemen zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie seit 2018. Es versteht sich als Plattform für den Wissenstransfer, auf der die Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereiche zusammenkommen. Durch Übersichten, einen regelmäßigen Fachaustausch, Positionspapiere mit dem Bundesamt für Naturschutz und die Publikation von Forschungsergebnissen hat das KNE den Wissensstand erweitert und zu einer sachlichen Debatte über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes beigetragen.
Das KNE führt auch ein FuE-Projekt zum Thema Antikollisionssysteme in der Praxis durch. Ziel des Vorhabens ist es, die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Antikollisionssystemen (AKS) zu klären, um die Anwendung von Antikollisionssystemen in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen.
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Dezember 2024
Die erneuerbaren Energien sollen weiter zügig ausgebaut werden. Hierbei kommen zunehmend auch Flächen in den Fokus, die innerhalb von Schutzgebieten nach dem Bundesnaturschutzgesetz liegen. Zugleich sind Schutzgebiete eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes zum Erhalt von Arten und Lebensräumen.
Um einen schnellen und praxisorientierten Überblick über die Schutzgebiete und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen in diesen zu geben, hat das KNE eine entsprechende Übersicht erstellt. Es werden Hinweise zu Merkmalen, zu Nutzungseinschränkungen und zur Realisierbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) gegeben.
Die Übersicht verzichtet auf eine vollumfängliche Darstellung aller maßgeblichen Vorschriften des Bau- und Umweltrechts. Für eine abschließende Beurteilung der Zulässigkeit einer EE-Anlage in einem Schutzgebiet sind jedoch sowohl die bundes- und landesrechtlichen Regelungen als auch die geltende Schutzgebietsverordnung und deren Festlegungen zugrunde zu legen.
Die Publikation (Erstveröffentlichung im Mai 2022) wurde neu strukturiert und inhaltlich umfassend aktualisiert.
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Juli 2024
Die Länder sind gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) dazu verpflichtet, länderspezifische Flächenziele für die Windenergienutzung zu erfüllen und entsprechende “Flächenbeitragswerte” bis 2027 bzw. 2032 zu erreichen. Daher laufen aktuell in allen Bundesländern Prozesse zur Aktualisierung oder Neuausweisung der Flächen für die Windenergie.
Für die Planungsebene erstellen die Länder landesspezifische Handreichungen in Form von Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben zu Natur- und Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen enthalten unter anderem Kriterien, die bei der Abgrenzung von Gebieten für die Windenergie berücksichtigt werden sollen. Dies bietet die Möglichkeit, den Artenschutz bereits auf Planungsebene zu berücksichtigen und somit die Windenergieentwicklung auf potenziell konfliktärmere Flächen zu lenken.
Im Zuge der Novellierung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) und deren Umsetzung in Deutschland ergeben sich weitere neue Anforderungen für die Planungsebene, die sich perspektivisch auch in bestehenden bzw. neuen Handreichungen niederschlagen werden.
Die tabellarische Übersicht zeigt den aktuellen Stand der Handreichungen der Länder und verlinkt zu den entsprechenden Dokumenten. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.
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Juli 2024
Die Länder erstellen in Form von Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben landesspezifische Handreichungen zu Natur- und Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen sind sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Projektierer und die Gutachterbüros wichtige Orientierungshilfen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Genehmigung von Windenergievorhaben.
Die Bundesregierung hat mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 2022 sowie mit § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gesetzliche Regelungen zur Handhabung des Artenschutzes geschaffen, die zu einer beschleunigten Genehmigung von Windenergievorhaben an Land führen sollen. Dadurch entsteht die Notwendigkeit der Anpassung bzw. Neufassung der länderspezifischen Artenschutz-Handreichungen.
Die meisten Länder haben bereits entweder ihre Leitfäden aktualisiert oder diese durch Erlasse oder ministerielle Hinweisschreiben ergänzt. Bekannt sind laufendende Fortschreibungsaktivitäten in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Geplant sind weitere in Hessen und Rheinland-Pfalz und Saarland.
Durch die Übergangsregeln im BNatSchG (§ 74 Abs. 4 und 5) besitzen eine Reihe älterer Leitfäden zunächst weiterhin Relevanz, weshalb sie auch weiterhin in der Übersicht zu finden sind.
Die Standardisierung, Vereinfachung und Beschleunigung auf Bundesebene führt auf Länderebene zunächst zu zusätzlichem Klarstellungsbedarf. Diesem wird verstärkt durch vergleichsweise kurze Hinweisschreiben und Erlasse begegnet, die die bestehenden Handreichungen ergänzen oder teilweise ersetzen. Zusätzlich führen aktuelle rechtliche Übergangsregeln und -fristen zu einer erhöhten Komplexität der Genehmigungspraxis. Perspektivisch wird sich das in einigen Jahren wieder ändern.
Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.
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Mai 2024
Die Publikation geht der Frage nach, welche Investitionsspielräume insbesondere für Antikollisionssysteme innerhalb der im Bundesnaturschutzgesetz formulierten Zumutbarkeitsgrenzen bestehen. Diese Zumutbarkeitsgrenzen variieren in Abhängigkeit davon, ob die Windenergieanlagen an einem Standort mit hoher Ertragsleistung (Zumutbarkeitsschwelle 8 Prozent) oder verminderter Ertragsleistung (Zumutbarkeitsschwelle 6 Prozent) errichtet werden sollen.
Für eine Übergangszeit, nämlich so lange, wie es Standorte außerhalb von bzw. in noch nicht rechtskräftig ausgewiesenen Windenergiegebieten gibt und/oder die Bundesländer die Zielgrößen für die Flächenbereitstellung für Windenergie noch nicht vollständig erfüllt haben, wird es zwei Genehmigungssituationen geben, in denen die Anwendung und Zumutbarkeit zu prüfen ist:
- die privilegierte Genehmigung nach § 35 BauGB auf Grundlage der artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 45b BNatSchG außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete,
- die Genehmigung auf Grundlage einer modifizierten artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 6 WindBG bei Vorhaben innerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete.
Zunächst werden die neuen Regelungen nach § 45b BNatSchG sowie nach § 6 WindBG erläutert. Anschließend wird auf die Berechnung der Zumutbarkeit von Schutz- und Minderungsmaßnahmen und die dafür wichtigen Stellgrößen eingegangen. Weiterhin befasst sich die Publikation mit den Investitionsspielräumen für Antikollisionssystemen. Dazu werden drei exemplarische Fallbeispiele mit unterschiedlichen hohem Ertragsniveau gebildet. Es werden Berechnungen für maximale Investitionskosten für Schutz- bzw. Minderungsmaßnahmen durchgeführt und damit der jeweils näherungsweise verfügbare Kostenrahmen für Antikollisionssysteme innerhalb und außerhalb von Windenergiegebieten aufgezeigt. Folgend wird auf die Erwägungen zum Einsatz von Antikollisionssystemen unter Zumutbarkeitsbeschränkungen eingegangen und schließlich aufgezeigt, welcher Maßnahmenumfang – alternativ zu Antikollisionssystemen – für weitere Abschaltmaßnahmen zur Verfügung stünde.
Die Publikation (Erstveröffentlichung im Oktober 2023) wurde um ausgewählte Fragen der Teilnehmenden aus einer Begleitveranstaltung im November 2023 erweitert (Teil B). Die Fragen sind thematisch sortiert und werden in dieser Publikation ausführlich beantwortet.
Bei den insgesamt 17 Fragen geht es um Fragestellungen zum Gütefaktor, zur Berechnung der Zumutbarkeit, zu Kosten und Einsatzbereichen von AKS, zu AKS in der Betriebsphase und zu Kombinationsmöglichkeiten von Maßnahmen.
Hintergrund
Im Sommer 2022 wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) novelliert, um die Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zu vereinfachen und zu beschleunigen. Wesentlicher Bestandteil der Novellierung ist der neue § 45b BNatSchG mit ergänzenden Gesetzesanlagen, durch den eine Standardisierung der Signifikanzprüfung und die Konkretisierung der Ausnahmeprüfung erfolgen soll. Die neuen Regelungen sehen eine Liste von Schutzmaßnahmen vor, darunter auch Antikollisionssysteme, die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko wirksam senken können. Gleichzeitig unterliegt der vom Vorhabenträger zu tragende Aufwand für Schutzmaßnahmen nun einer Zumutbarkeitsgrenze. Diese gilt auch im Rahmen des neu eingeführten § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für die Genehmigung von WEA in Windenergiegebieten.
Die Publikation ist im Rahmen des FuE-Projektes „AKS-Praxis“, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz (FKZ 3522 860800), entstanden.
Mehr zum Thema
FuE-Projekt „AKS-Praxis“
Veröffentlichungen zu Antikollisionssystemen
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Januar 2024
Kurz vor Jahresende 2022 hat die Europäische Union (EU) die „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ (kurz: EU-NotfallVO) für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien erlassen.
Am 11. Januar 2024 ist nun die novellierte EU-NotfallVO in Kraft getreten. Hierbei wurde dasselbe Verfahren durchlaufen. Diese Neuerungen werden zusätzlich in der neuen Version* des Ausgangspunktes aufgezeigt.
Die Kernbestimmungen sind im Wesentlichen gleichgeblieben, wobei es zu gewissen Anpassungen bzgl. Alternativenprüfung und Ausgleichsmaßnahmen gekommen ist. Ferner gibt es eine Verlängerung der Geltungsdauer ausgewählter Vorschriften bis 2025, andere laufen wie geplant Mitte dieses Jahres aus. Darüber hinaus werden Überleitungsvorschriften für die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) angepasst.
Das KNE hat den Entstehungsprozess von Anfang mitverfolgt. Was ist der Anlass und wie gestaltete sich das abgekürzte Gesetzgebungsverfahren zwischen EU-Kommission und Rat der Europäischen Union? Welche rechtliche Wirkung entfaltet die EU-Notfallverordnung innerhalb Deutschlands? Was sind ihre Inhalte und welche Teile haben besondere Relevanz für naturschutzrechtliche Prüfungen?
Die vorliegende Publikation erörtert daher vertieft die Art. 3, 3a und 6 der Verordnung, die im Hinblick auf das Natur- und Artenschutzrecht relevant sind. Diese betreffen die Auswirkungen auf umweltrechtliche Schutzgüterabwägungen sowie die Auswirkungen auf die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Bewertungen im Rahmen des Artenschutzrechts in Gebieten mit beschleunigter Genehmigung.
*Hinweis: Das KNE hatte sich bereits im Januar 2023 in einem Ausgangspunkt mit dem Thema befasst.
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Juni 2023
Überblick über die neuen naturschutzrechtlichen Regelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land mit dem Fokus auf die Signifikanz- und Ausnahmeprüfung
Der Bundesgesetzgeber hat mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ im Sommer 2022 neue Regelungen für den Arten- und Landschaftsschutz bei Windenergievorhaben verabschiedet. Dies erfolgte mit dem Ziel, eine bundesweite Standardisierung und Konkretisierung der Signifikanz- und Ausnahmeprüfung zu erreichen. Hierdurch soll die Genehmigung von Windenergieanlagen einfacher und schneller werden, um das von der Bundesregierung gesetzte Ziel von insgesamt 115 GW installierter Windenergieleistung an Land bis 2030 zu erreichen.
Das KNE hat anlässlich der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Ende im Herbst 2022 insgesamt drei große Online-Veranstaltungen durchgeführt, in denen die neuen Regelungen mit dem Fokus auf die Signifikanz- und Ausnahmeprüfung aus rechtlicher und fachlicher Perspektive in einem interdisplinären Vortrag vorgestellt wurden. Ergänzt wurde der Vortrag durch erste Einschätzungen von Praxisakteuren der Energiewende und des Naturschutzes.
Die Veröffentlichung „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022 - Überblick über die neuen naturschutzrechtlichen Regelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land mit Fokus auf die Signifikanz- und Ausnahmeprüfung“ fasst die Inhalte der BNatSchG-Novelle zusammen und nimmt eine Einordnung der Regelungen vor. Ergänzend gibt sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die seit den Rechtsänderungen an das KNE herangetragen wurden.
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Januar 2023
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 20. Juli 2022 enthält Neuregelungen, die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land vereinfachen und beschleunigen sollen. Es legt bundeseinheitliche und bindende Vorgaben zur Beurteilung fest, ob sich das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Brutvögel beim Betrieb von WEA im Umfeld ihrer Brutplätze signifikant erhöht.
Von verschiedenen Praxisakteuren kam in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Frage auf. Können die neuen Regelungen des § 45b Abs. 2 bis 6 zur bundeseinheitlichen Standardisierung auch auf solche Windenergieanlagen (WEA) angewendet werden, die schon vor der Novellierung bestandskräftig zugelassen wurden, wenn der Genehmigungsinhaber oder der Betreiber dies anstreben.
Das im Auftrag des KNE von Dr. Frank Fellenberg – Rechtsanwalt und Partner bei Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte – erstellte Rechtsgutachten widmet sich ausführlich der Fragestellung, inwiefern sich gerichtlich oder gesetzgeberisch zu klärende Fragen aus dieser Neuerung ergeben. Gemeint ist damit, dass aufgrund der neuen Artenschutzregelung Betriebserleichterungen für WEA denkbar sind. Eine Übertragbarkeit auf Altanlagen ließe sich möglicherweise auf die im Zuge der Novelle geschaffene Übergangsregelung des § 74 Abs. 4 und 5 BNatSchG stützen.
Das Gutachten analysiert darüber hinaus die Rechtslage und den Anwendungsbereich weiterer umwelt- und verwaltungsrechtlicher Vorschriften. Diskutiert werden mögliche Betriebsanpassungen durch ein Wiederaufgreifen des Verfahrens, eine Änderungsanzeige, eine nachträgliche immissionsschutzrechtliche Anordnung, eine Anordnung nach BNatSchG, einen Neuantrag oder einen Widerspruch gegen die Anordnung. Abschließend werden diesbezügliche Handlungsoptionen für den Gesetzgeber aufgezeigt.
KNE-Geleitwort zum Rechtsgutachten
Für das Kompetenzzentrum war für die Gutachtenvergabe allein die Fragestellung leitend, inwiefern sich gerichtlich oder gesetzgeberisch zu klärende Fragen aus den Neuregelungen ergeben. Das Gutachten geht dabei nicht auf die Konsequenzen für den Artenschutz ein, das war nicht Auftrag des Gutachters.
Lesen hier das vollständige KNE-Geleitwort zum Rechtsgutachten.
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Seeadler im Flug, Foto: © andreanita - adobe.stock.com
April 2022
In seinem neuen Publikationsformat „Ausgangspunkte“ veröffentlicht das KNE Ausarbeitungen zu grundsätzlichen Fragestellungen der naturverträglichen Energiewende. Jede Ausgabe der Reihe soll interessierte Leserinnen und Leser gut verständlich in ein anspruchsvolles Thema einführen.
Die erste Ausgabe zum „Individuen- und Populationsschutz beim Ausbau der Windenergie an Land“ geht auf Grundfragen ein, die sich beim Ausbau der Windenergie an Land bezüglich des Artenschutzes stellen:
- Wie wird der Schutz der Wildtiere vor Verletzung und Tod durch Windenergieanlagen an Land gewährleistet?
- Wie unterscheiden sich Individuenschutz und Populationsschutz?
- Welche Vorgaben mach das Europarecht und wie verhalten sich diese zu den nationalen Regelungen?
Die „Ausgangspunkte“-Ausgaben verzichten auf eine umfangreiche wissenschaftliche Untersetzung. Im Mittelpunkt stehen die wesentlichen Fakten, rechtlichen Vorgaben und politischen Geschichtspunkte, die zum Verständnis in der Sache beitragen.
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Dezember 2021
Mit dem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gibt es eine klare politische Festlegung: Das Erneuerbare-Energien-Zeitalter in Deutschland kommt – im Strombereich, aber auch im Bereich der Wärme und der Mobilität. Die zeitliche Reichweite der umzusetzenden politischen Vereinbarungen zielt insbesondere auf das Jahr 2030, in dem der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bei 80 Prozent liegen soll (2020: 47 Prozent).
In der Präambel des Koalitionsvertrages heißt es: „Die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen, hat für uns oberste Priorität“. Dementsprechend gelte es, „den Ausbau der erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen“.
Mit der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, artenschutzrechtliche Regelungen für die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen neu auszugestalten, sollen insbesondere Artenschutz-Konflikte, die durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen an Land zu erwarten sind, gelöst werden.
In Kürze
In seiner Analyse dieser Vereinbarungen der Koalitionsparteien erläutert das KNE die sich daraus ergebenden Regelungsoptionen und deren Chancen und Risiken sowie die erforderlichen nächsten Arbeitsschritte. Dabei wird deutlich, dass durchaus verschiedene Wege eingeschlagen werden können, und daher bestimmte Arbeiten noch geleistet werden müssen, um die erwünschte größere Rechtssicherheit – auch und gerade im Detail – für die komplexen Artenschutzprüfungen zu schaffen.
Das KNE spricht sich dafür aus, zunächst auf eine abstandsbasierte Regelvermutung zu setzen. Vorteil für den Artenschutz ist es dabei, dass etablierte Parameter wie Arten, individuenbezogene Abstände und Schutzmaßnahmen bestehen bleiben, der Prüfprozess sich aber beschleunigt und mehr Rechtssicherheit erhält. Bei der Ausarbeitung der neuen Regelung könnte und sollte auf den Ergebnissen des laufenden Arbeitsprozesses der Umweltministerkonferenz (UMK) aufgebaut werden.
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