Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturvertrÀglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstĂŒtzt das KNE mit fundierten AuskĂŒnften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlĂ€sslicher Informationen fĂŒr unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen fĂŒr den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle AnsĂ€tze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturvertrĂ€glichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewÀhlten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Auswahlbibliografien zur Vertiefung

Die KNE-JahrbĂŒcher berichteten aus der vielfĂ€ltigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Schlagworte: "Solarenergie" (16 Dokumente gefunden)

Januar 2025

Handreichungen der LĂ€nder zu Naturschutz und Solarparks

Die LĂ€nder erstellen in Form von Erlassen, LeitfĂ€den, Verwaltungsvorschriften und weiteren Informationen landesspezifische Handreichungen zu Naturschutz und Solarenergie-FreiflĂ€chenanlagen. Diese Handreichungen sind sowohl fĂŒr die zustĂ€ndigen Behörden als auch fĂŒr die Projektierer und die GutachterbĂŒros wichtige Orientierungshilfen bzw. Vorgaben zum Umgang mit naturschutzrechtlichen Anforderungen bei der Planung und Genehmigung von Solarenergie-FreiflĂ€chenanlagen.

Um neue Erkenntnisse aus der Forschung, Praxis und Rechtsprechung berĂŒcksichtigen zu können, ist es sinnvoll, die Handreichungen in regelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden zu aktualisieren und fortzuschreiben. Die tabellarische Übersicht stellt den Stand der vorliegenden Handreichungen der LĂ€nder zu Naturschutz und Solarenergie-FreiflĂ€chenanlagen dar und enthĂ€lt Angaben zu bekannten laufenden und geplanten Aktualisierungen. Über angegebene Links können Sie schnell auf die jeweiligen Dokumente zugreifen. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.
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Dezember 2024

Schutzgebiete des Naturschutzrechts und erneuerbare Energien

Die erneuerbaren Energien sollen weiter zĂŒgig ausgebaut werden. Hierbei kommen zunehmend auch FlĂ€chen in den Fokus, die innerhalb von Schutzgebieten nach dem Bundesnaturschutzgesetz liegen. Zugleich sind Schutzgebiete eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes zum Erhalt von Arten und LebensrĂ€umen. Um einen schnellen und praxisorientierten Überblick ĂŒber die Schutzgebiete und die rechtlichen Rahmenbedingungen fĂŒr Windenergie- und Photovoltaikanlagen in diesen zu geben, hat das KNE eine entsprechende Übersicht erstellt. Es werden Hinweise zu Merkmalen, zu NutzungseinschrĂ€nkungen und zur Realisierbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) gegeben. Die Übersicht verzichtet auf eine vollumfĂ€ngliche Darstellung aller maßgeblichen Vorschriften des Bau- und Umweltrechts. FĂŒr eine abschließende Beurteilung der ZulĂ€ssigkeit einer EE-Anlage in einem Schutzgebiet sind jedoch sowohl die bundes- und landesrechtlichen Regelungen als auch die geltende Schutzgebietsverordnung und deren Festlegungen zugrunde zu legen. Die Publikation (Erstveröffentlichung im Mai 2022) wurde neu strukturiert und inhaltlich umfassend aktualisiert.
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Dezember 2024

Bilanzierung des Kompensationsbedarfs bei Solarparkprojekten

Solarparks sind ein Vorhabentyp mit spezifischen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Zur BewĂ€ltigung der Eingriffsregelung sind deswegen an das Vorhaben angepasste Hinweise erforderlich. Außerdem könnten die mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) eingefĂŒhrten Kriterien im Einzelfall geeignet sein, als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme berĂŒcksichtigt zu werden. Die Publikation zeigt auf, wie der Kompensationsbedarf fĂŒr Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bei Solarparkprojekten bilanziert wird. Dazu werden aktuelle LeitfĂ€den und Arbeitshilfen der LĂ€nder gesichtet und bestehende Bilanzierungen vorgestellt und verglichen. Das KNE hat recherchiert, dass sechs BundeslĂ€nder fachliche Hinweise zur Erfassung, zur Bewertung und zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs fĂŒr Solarparks veröffentlicht haben. Ihr Vorgehen orientiert sich an der Entscheidungskaskade der Eingriffsregelung. Die BilanzierungsansĂ€tze basieren – jeweils in abgewandelter Form – auf dem so genannten Biotopwertverfahren. Dabei wird entweder ein Vorher-Nachher-Vergleich der Biotopwerte (ggf. mit Modifikationsmöglichkeiten) vorgenommen oder der Bilanzierungsumfang mit Hilfe eines pauschal festgelegten Faktors bestimmt. Gemeinsam ist den betrachteten LĂ€nderdokumenten, dass sie Empfehlungen zur Reduzierung des Kompensationsbedarfs enthalten. In allen LĂ€ndern werden beispielsweise aus diesem Grund die IntensitĂ€t der FlĂ€cheninanspruchnahme begrenzt, Standards fĂŒr die Gestaltung oder Pflege der Anlage formuliert oder die Nutzung unempfindlicher Standorte empfohlen. Die Kompensation des Eingriffs soll vorzugsweise auf der FlĂ€che des Solarparks selbst erfolgen. Die im Vergleich zu anderen Bauvorhaben sehr speziellen BeeintrĂ€chtigungen, insbesondere die großflĂ€chigen Überstellungen bei gleichzeitig geringen Versiegelungsanteilen, stellen neue Anforderungen an die Eingriffsbilanzierung. Um diese möglichst einheitlich und effizient durchfĂŒhren zu können, ist es fĂŒr die am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden wĂŒnschenswert, dass in den BundeslĂ€ndern einheitliche Standards entwickelt werden. Die vorliegenden LeitfĂ€den bieten hierfĂŒr einen guten Ausgangspunkt.
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August 2024

Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks

Bis 2040 soll die installierte Leistung der Solarenergie in Deutschland auf 400 Gigawatt gesteigert werden. Es ist zu erwarten, dass beim Ausbau der Photovoltaik in der FreiflĂ€che artenschutzrechtliche VerbotstatbestĂ€nde nicht vollstĂ€ndig vermieden werden können. Im Falle der BeeintrĂ€chtigung von Fortpflanzungs- und RuhestĂ€tten besonders und streng geschĂŒtzter Arten ist laut Gesetz ein (vorgezogener) artenschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. HierfĂŒr mĂŒssen zusĂ€tzliche FlĂ€chen planungsrechtlich gesichert werden. Kommunen mĂŒssen diesen Bedarf in ihrer Planung mitbedenken. Wenn sich der artenschutzrechtliche Ausgleich direkt im Solarpark verwirklichen ließe, wĂŒrde das FlĂ€chen sparen und den Aufwand fĂŒr die Aufstellung von BebauungsplĂ€nen begrenzen. Im Rahmen des FuE-Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr BiodiversitĂ€t in Solarparks umsetzen" (SuN-divers) hat das KNE daher ein Fachgutachten beauftragt. Das GutachterbĂŒro BGH-Plan, Umweltplanung und Landschaftsarchitektur hat untersucht, ob und fĂŒr welche Arten der artenschutzrechtliche Ausgleich innerhalb der VorhabenflĂ€chen von Solarparks umgesetzt werden kann. Das Fachgutachten bietet eine EinfĂŒhrung in planungsrechtliche Grundlagen und eine Darstellung der von Solarparks ausgehenden Wirkungen. Basierend auf aktueller Literatur zu den Auswirkungen auf Arten und Biotope werden mögliche BeeintrĂ€chtigungen, deren Vermeidung und Ausgleichsmaßnahmen fĂŒr ausgewĂ€hlte Artengruppen des Offenlandes steckbriefartig dargestellt.

Ergebnisse der Untersuchung

Zur Frage der Eignung von Solarparks als Lebensraum besteht immer noch ein erhebliches Defizit an systematischen, methodisch robusten Studien. Die Autorinnen und Autoren kommen dennoch zu verallgemeinerbaren Ergebnissen:
  • GrĂ¶ĂŸere FreiflĂ€chen ohne Module stellen die wichtigsten LebensrĂ€ume fĂŒr die meisten wertgebenden Arten(-gruppen) dar.
  • Eine standortgerechte extensive Pflege muss erfolgen, um artenreiche Offenlandbiotope zu entwickeln und bestenfalls einen Ausgleich fĂŒr betroffene Offenlandarten zu schaffen.
  • Die großteils beschatteten Bereiche zwischen oder unterhalb der Modulreihen eignen sich eher als Lebensraum fĂŒr artenĂ€rmere VegetationsbestĂ€nde und verbreitete, anspruchslose Arten.
  • Die im öffentlichen Diskurs oft undifferenzierte Betrachtung von Solarparks kann zu unzulĂ€ssigen Schlussfolgerungen fĂŒhren. Der Artenreichtum einiger Vorzeigeanlagen mit hochwertigem Ausgangszustand oder im Umfeld von hochwertigen sogenannten Spenderbiotopen sollte nicht ohne PrĂŒfung auf die mit Modulen ĂŒberstellten Bereiche naturferner Anlagen in ausgerĂ€umten Agrarlandschaften ĂŒbertragen werden.
Nach aktuellem Stand des Wissens können BeeintrĂ€chtigungen hochwertiger Biotoptypen und Arten nur mit einem erhöhten Bedarf an externen FlĂ€chen oder mit grĂ¶ĂŸeren modulfreien Bereichen und damit geringerem Stromertrag in der Anlage vermieden werden.

EinschÀtzung des KNE

Aus Sicht des KNE erfordert die BerĂŒcksichtigung schutzbedĂŒrftiger Arten und Lebensgemeinschaften bei der Planung und dem Bau von Solarparks weiterhin besondere Aufmerksamkeit. Die umfassende Literaturauswertung zeigt, dass sich oftmals nur Teilbereiche der Anlagen zu hochwertigen LebensrĂ€umen entwickeln können. Das ist zudem nur mit fachgerechten Pflegemaßnahmen zu erreichen. Artspezifische Ausgleichsziele können zwar in gĂŒnstigen FĂ€llen im Solarpark erreicht werden, dies dĂŒrfte aber nicht die Regel sein. Somit ist nicht auszuschließen, dass weiterhin ein Bedarf an AusgleichsflĂ€chen besteht und planerisch abzusichern ist. Das Gutachten zeigt aber auch die nach wie vor großen WissenslĂŒcken auf. Weitere Forschung sollte unbedingt stattfinden, um die Auswirkungen der sehr verschiedenen technischen Komponenten eines Solarparks frĂŒhzeitig zu erfassen und negativen Entwicklungen entgegenzutreten. Projektseite: FuE-Vorhaben Solarenergie und Naturschutz
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Juli 2024

Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und GrĂŒnland

Der Ausbau von Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. So ist die gesamte installierte Leistung im letzten Jahr um etwa 6.000 Megawatt auf 66.498 Megawatt angestiegen, was eine leichte Erhöhung gegenĂŒber dem Zuwachs des Vorjahres darstellt. Die Ausbaumenge der Solarenergie soll mittels der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) noch deutlich gesteigert werden. FĂŒr den Ausbau großer Photovoltaik-Anlagen wird insbesondere im lĂ€ndlichen Raum die Nutzung weiterer FlĂ€chen erforderlich sein. Ein Großteil dieser FlĂ€chen wird auch aus der Landwirtschaft kommen mĂŒssen. Durch das ZurverfĂŒgungstellen von FlĂ€chen fĂŒr den Ausbau von PV-Anlagen können Landwirte und Landwirtinnen damit nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern auch durchaus profitable Einkommensquellen erschließen. Auf lange Sicht gesehen, fĂŒhrt die Herausnahme einer FlĂ€che aus der landwirtschaftlichen Nutzung jedoch zu der Frage, ob nach Abschluss der PV-Nutzung wieder Landwirtschaft auf der FlĂ€che betrieben werden kann und welche rechtlichen Anforderungen dazu erfĂŒllt werden mĂŒssen? Diese Fragen sind fĂŒr Landwirte und Landwirtinnen, bei der Entscheidung, ob Sie FlĂ€chen zum PV-Ausbau zur VerfĂŒgung stellen, von großer Bedeutung. Je mehr Sicherheit fĂŒr eine etwaige landwirtschaftliche Folgenutzung dieser FlĂ€chen gegeben wird, desto eher werden diese zur VerfĂŒgung gestellt werden. In der aktualisierten Publikation (Erstveröffentlichung im April 2023) wurde die neue Rechtsprechung berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinaus beschĂ€ftigt sie sich intensiver und umfassender mit den gĂ€ngigen Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen. Die vorliegende Veröffentlichung gibt Akteuren und Interessierten einen umfassenden Überblick.

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Photovoltaik auf Moorboden
© Bas Spanjers
Juni 2024

Photovoltaik auf wiedervernÀssten Moorböden

Eine neue FlÀchenkulisse im EEG 2023

Moore erfĂŒllen in der Landschaft vielfĂ€ltige Funktionen: Sie binden in naturnahem oder natĂŒrlichem Zustand Kohlenstoff bzw. das klimaschĂ€dliche Kohlenstoffdioxid (CO2), bieten seltenen Arten sowie spezialisierten Lebensgemeinschaften LebensrĂ€ume und leisten einen Beitrag zur WasserrĂŒckhaltung in der FlĂ€che. Als mögliche FlĂ€chen fĂŒr die Errichtung von Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen sind sie aktuell in der Diskussion. Das KNE greift in der Publikation den Diskussions- und Wissensbedarf auf und stellt Anforderungen an die Umsetzung von Moor-PV dar. Warum ist WiedervernĂ€ssung unserer Moore notwendig? Was sind die Erfolgsbedingungen fĂŒr PV-FFA auf wiedervernĂ€ssten Moorböden? Welche standortspezifische Technik ist erforderlich? Wie kann der Bau von PV-FFA auf wiedervernĂ€ssten Moorböden naturvertrĂ€glich gestaltet werden? Diese und weitere Aspekte werden in der Publikation erörtert, um einen Überblick zu verschaffen. Zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung im Dezember 2022 war im § 37 EEG die Errichtung von Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen (PV-FFA) auf entwĂ€sserten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden als förderfĂ€hig benannt, sofern diese FlĂ€chen dauerhaft wiedervernĂ€sst wĂŒrden. NĂ€here ErlĂ€uterungen fehlten zunĂ€chst. Anlass fĂŒr die Aktualisierung der Publikation sind die im Juli 2023 festgelegten Anforderungen der Bundesnetzagentur (in Abstimmung mit dem BfN und dem UBA). 

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Mai 2024

NaturvertrĂ€gliche Gestaltung von Solarparks – Maßnahmen und Hinweise zur Gestaltung

Der Ausbau der Solarenergie nimmt Fahrt auf – in der FreiflĂ€che wird ein regelrechter Boom erwartet. Gleichzeitig ist jedoch FlĂ€che ein knappes Gut. Deswegen muss auf Mehrfachnutzungen gesetzt werden. Im Falle der Solarparks sollten diese großen, zusammenhĂ€ngenden FlĂ€chen, die einen weitgehend störungsarmen Betrieb ermöglichen, nicht nur fĂŒr den Klimaschutz, sondern auch fĂŒr die BiodiversitĂ€t fruchtbar gemacht werden. FĂŒr einen naturvertrĂ€glichen Ausbau der Solarenergie sind daher die Standortwahl sowie die Ausgestaltung der Solar-FreiflĂ€chenanlagen entscheidend. Die Übersicht zeigt Maßnahmen sowie weiterfĂŒhrende Hinweise fĂŒr eine ökologisch hochwertige Ausgestaltung und Pflege von Solarparks. Sie basiert auf Handreichungen der LĂ€nder, FachbeitrĂ€gen sowie Positionspapieren bundesweiter Akteure und ist unterteilt in fest aufgestĂ€nderte Solarparks, schwimmende PV-Anlagen und Moor-PV-Anlagen. Das KNE gibt die Maßnahmenempfehlungen der Akteure aus Verwaltung, Politik und Naturschutz wieder, ohne diese zu bewerten. Ziel ist es, die an der Planung von Solarparks beteiligten Personen dabei zu unterstĂŒtzen, AnsprĂŒche an die ökologisch hochwertige Gestaltung und Pflege zu formulieren. Aus der Anzahl der Nennungen in den Quellen kann nicht auf eine höhere Bedeutung einer Maßnahme geschlossen werden. Die Maßnahmenauswahl und -umsetzung muss aufgrund lokal-rĂ€umlicher Erfordernisse standortspezifisch und projektbezogen erfolgen.
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April 2024

Kriterien fĂŒr eine naturvertrĂ€gliche Standortwahl von Solar-FreiflĂ€chenanlagen

Der Ausbau der Solarenergie nimmt Fahrt auf – in der FreiflĂ€che wird ein regelrechter Boom erwartet. Gleichzeitig ist jedoch FlĂ€che ein knappes Gut. Deswegen muss auf Mehrfachnutzungen gesetzt werden. Im Falle der Solarparks sollten diese großen, zusammenhĂ€ngenden FlĂ€chen, die einen weitgehend störungsarmen Betrieb ermöglichen, nicht nur fĂŒr den Klimaschutz, sondern auch fĂŒr die BiodiversitĂ€t fruchtbar gemacht werden. FĂŒr einen naturvertrĂ€glichen Ausbau der Solarenergie ist die Standortwahl sehr entscheidend. Viele Akteure aus den Bereichen Forschung, Verwaltung, Politik, Energiewirtschaft und Naturschutz haben daher fĂŒr sich FlĂ€chentypen definiert, die entweder von einer Überstellung durch Solar-FreiflĂ€chenanlagen ausgeschlossen werden sollten, sich besonders gut als Standort eignen oder bei denen es einer EinzelfallprĂŒfung bedarf. Dieser Kriterienkatalog bietet eine Übersicht ĂŒber die Forderungen der verschiedenen Akteure und gibt die Zuordnung der FlĂ€chentypen zu den Ausschluss-, Eignungs- und PrĂŒfgebieten durch die Akteure wieder, ohne diese zu bewerten. Sie soll an der Planung von Solar-FreiflĂ€chenanlagen beteiligte Personen dabei zu unterstĂŒtzen, einschĂ€tzen zu können, welche Standorte im Allgemeinen fĂŒr die Errichtung als geeignet bzw. ungeeignet eingestuft werden. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit und wird regelmĂ€ĂŸig um neue oder aktualisierte Quellen erweitert.

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Strasse und Solarpark mit Landschaft
© Mathias Weil - stock.adobe.com
Februar 2024

Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-FreiflÀchenanlagen

Ein rechtlicher und naturschutzfachlicher Vergleich mit nicht-privilegierten Anlagen

Der Gesetzgeber möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter erleichtern und beschleunigen. Nicht nur fĂŒr die Windenergie werden daher gesetzliche Änderungen vorgenommen. Auch der Ausbau der Solarenergie wird befördert und schreitet voran. Die insgesamt installierte Leistung im Jahr 2023 um etwa 13.000 Megawatt auf rund 80.000 Megawatt angestiegen. Eine deutliche Erhöhung zum Zuwachs des Vorjahres. Weil diese Zahlen aber noch weit von der anvisierten Ausbaumenge entfernt waren, hat der Gesetz-geber Anfang 2023 eine rechtliche Erleichterung fĂŒr den Ausbau von Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen (PV-FFA) vorgenommen. Das betrifft die seit Anfang 2023 geltende Teilprivilegierung von PV-FFA im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Geregelt ist diese Teilprivilegierung im Baugesetzbuch. Die Regelung gilt aber nur fĂŒr PV-FFA entlang von bestimmten Straßen und Gleisen.

Was ist der Anlass der Aktualisierung?

Anlass fĂŒr die Aktualisierung der Publikation (Erstveröffentlichung im Mai 2023) sind relevante GesetzesĂ€nderungen. Angepasst wurden der Wegfall der Restriktionen aus dem Bundesfernstraßengesetz nach § 9 Abs. 2c FStrG und die Skizzierung der neuen Privilegierung fĂŒr Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB. Die Publikation befasst sich mit den Regelungen unter Einbeziehung der rechtlichen Änderungen mit den Fragen:
  • Was beinhaltet die neue Teilprivilegierung und welchen Anwendungsbereich hat sie?
  • Welche Restriktionen ergeben sich aus dem Straßenrecht?
  • Wie gestaltet sich das VerhĂ€ltnis der Teilprivilegierung zum Anspruch auf EinspeisevergĂŒtung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
  • Wie ist die Novelle aus naturschutzfachlicher Sicht einzuschĂ€tzen?
  • Ändert sich die UmweltprĂŒfung und welche Steuerungsmöglichkeit haben die Kommunen?
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Solaranlage und Landwirtschaft,
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September 2023

Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und GrĂŒnland – Teil 2

Der Ausbau von Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Ausbaumenge der Solarenergie soll mittels der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) weiter deutlich gesteigert werden. Eine Publikation des KNE vom April 2023 beschĂ€ftigte sich bereits mit der Folgenutzung von Photovoltaik-Anlagen. In dieser zweiten Publikation zu Folgenutzungsfragen wird insbesondere auf die Regelungen des Naturschutzrechts im Hinblick auf eine mögliche landwirtschaftliche Folgenutzung von PV-FlĂ€chen eingegangen. Dem Fokus dieser Publikation liegt folgender Aspekt zugrunde: durch die langjĂ€hrige Entwicklung einer FlĂ€che unterhalb einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) entsteht mitunter ein neuer und zu schĂŒtzender Naturhaushalt. Das wirft unter anderem die Frage auf, ob die erneute Anwendung der Eingriffsregelung bei einem RĂŒckbau der PV-Anlage relevant wĂŒrde. Zur Erörterung dessen wird dazu im Wesentlichen auf das Bundesnaturschutzgesetz eingegangen. ZunĂ€chst werden die dortigen Eingriffs-, Privilegierungs- und Kompensationsvorschriften untersucht. Folgend werden besondere Vorschriften innerhalb von Schutzgebieten, der Vertragsnaturschutz sowie Sonderregelungen fĂŒr europĂ€ische Schutzgebiete skizziert. Der dritte Abschnitt handelt von dem Artenschutzrecht und einer möglichen naturschutzrechtlichen Befreiung fĂŒr eine landwirtschaftliche Folgenutzung. Abschließend werden eine Zusammenfassung und eine EinschĂ€tzung der Thematik gegeben

In der  KNE-Publikation (4. April 2023)" Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und GrĂŒnland" wurden folgende Aspekte dargestellt: ausgehend vom Bauplanungsrecht, ĂŒber die unterschiedlichen Definitionen von GrĂŒnland, DauergrĂŒnland und Ackerland lag der Fokus insbesondere auf dem europĂ€ischen und nationalen Agrarbeihilferecht. FĂŒr nĂ€here Informationen zu diesen Themen sowie fĂŒr eine generelle EinfĂŒhrung in die Folgenutzungs-Problematik, ist die erste Publikation aufschlussreich.

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