Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturvertrÀglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstĂŒtzt das KNE mit fundierten AuskĂŒnften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlĂ€sslicher Informationen fĂŒr unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen fĂŒr den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle AnsĂ€tze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturvertrĂ€glichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewÀhlten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Auswahlbibliografien zur Vertiefung

Die KNE-JahrbĂŒcher berichteten aus der vielfĂ€ltigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Schlagworte: "Landschaftsbild" (9 Dokumente gefunden)

Dezember 2024

Bilanzierung des Kompensationsbedarfs bei Solarparkprojekten

Solarparks sind ein Vorhabentyp mit spezifischen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Zur BewĂ€ltigung der Eingriffsregelung sind deswegen an das Vorhaben angepasste Hinweise erforderlich. Außerdem könnten die mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) eingefĂŒhrten Kriterien im Einzelfall geeignet sein, als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme berĂŒcksichtigt zu werden. Die Publikation zeigt auf, wie der Kompensationsbedarf fĂŒr Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bei Solarparkprojekten bilanziert wird. Dazu werden aktuelle LeitfĂ€den und Arbeitshilfen der LĂ€nder gesichtet und bestehende Bilanzierungen vorgestellt und verglichen. Das KNE hat recherchiert, dass sechs BundeslĂ€nder fachliche Hinweise zur Erfassung, zur Bewertung und zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs fĂŒr Solarparks veröffentlicht haben. Ihr Vorgehen orientiert sich an der Entscheidungskaskade der Eingriffsregelung. Die BilanzierungsansĂ€tze basieren – jeweils in abgewandelter Form – auf dem so genannten Biotopwertverfahren. Dabei wird entweder ein Vorher-Nachher-Vergleich der Biotopwerte (ggf. mit Modifikationsmöglichkeiten) vorgenommen oder der Bilanzierungsumfang mit Hilfe eines pauschal festgelegten Faktors bestimmt. Gemeinsam ist den betrachteten LĂ€nderdokumenten, dass sie Empfehlungen zur Reduzierung des Kompensationsbedarfs enthalten. In allen LĂ€ndern werden beispielsweise aus diesem Grund die IntensitĂ€t der FlĂ€cheninanspruchnahme begrenzt, Standards fĂŒr die Gestaltung oder Pflege der Anlage formuliert oder die Nutzung unempfindlicher Standorte empfohlen. Die Kompensation des Eingriffs soll vorzugsweise auf der FlĂ€che des Solarparks selbst erfolgen. Die im Vergleich zu anderen Bauvorhaben sehr speziellen BeeintrĂ€chtigungen, insbesondere die großflĂ€chigen Überstellungen bei gleichzeitig geringen Versiegelungsanteilen, stellen neue Anforderungen an die Eingriffsbilanzierung. Um diese möglichst einheitlich und effizient durchfĂŒhren zu können, ist es fĂŒr die am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden wĂŒnschenswert, dass in den BundeslĂ€ndern einheitliche Standards entwickelt werden. Die vorliegenden LeitfĂ€den bieten hierfĂŒr einen guten Ausgangspunkt.
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Juli 2024

Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und GrĂŒnland

Der Ausbau von Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. So ist die gesamte installierte Leistung im letzten Jahr um etwa 6.000 Megawatt auf 66.498 Megawatt angestiegen, was eine leichte Erhöhung gegenĂŒber dem Zuwachs des Vorjahres darstellt. Die Ausbaumenge der Solarenergie soll mittels der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) noch deutlich gesteigert werden. FĂŒr den Ausbau großer Photovoltaik-Anlagen wird insbesondere im lĂ€ndlichen Raum die Nutzung weiterer FlĂ€chen erforderlich sein. Ein Großteil dieser FlĂ€chen wird auch aus der Landwirtschaft kommen mĂŒssen. Durch das ZurverfĂŒgungstellen von FlĂ€chen fĂŒr den Ausbau von PV-Anlagen können Landwirte und Landwirtinnen damit nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern auch durchaus profitable Einkommensquellen erschließen. Auf lange Sicht gesehen, fĂŒhrt die Herausnahme einer FlĂ€che aus der landwirtschaftlichen Nutzung jedoch zu der Frage, ob nach Abschluss der PV-Nutzung wieder Landwirtschaft auf der FlĂ€che betrieben werden kann und welche rechtlichen Anforderungen dazu erfĂŒllt werden mĂŒssen? Diese Fragen sind fĂŒr Landwirte und Landwirtinnen, bei der Entscheidung, ob Sie FlĂ€chen zum PV-Ausbau zur VerfĂŒgung stellen, von großer Bedeutung. Je mehr Sicherheit fĂŒr eine etwaige landwirtschaftliche Folgenutzung dieser FlĂ€chen gegeben wird, desto eher werden diese zur VerfĂŒgung gestellt werden. In der aktualisierten Publikation (Erstveröffentlichung im April 2023) wurde die neue Rechtsprechung berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinaus beschĂ€ftigt sie sich intensiver und umfassender mit den gĂ€ngigen Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen. Die vorliegende Veröffentlichung gibt Akteuren und Interessierten einen umfassenden Überblick.

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Photovoltaik auf Moorboden
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Juni 2024

Photovoltaik auf wiedervernÀssten Moorböden

Eine neue FlÀchenkulisse im EEG 2023

Moore erfĂŒllen in der Landschaft vielfĂ€ltige Funktionen: Sie binden in naturnahem oder natĂŒrlichem Zustand Kohlenstoff bzw. das klimaschĂ€dliche Kohlenstoffdioxid (CO2), bieten seltenen Arten sowie spezialisierten Lebensgemeinschaften LebensrĂ€ume und leisten einen Beitrag zur WasserrĂŒckhaltung in der FlĂ€che. Als mögliche FlĂ€chen fĂŒr die Errichtung von Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen sind sie aktuell in der Diskussion. Das KNE greift in der Publikation den Diskussions- und Wissensbedarf auf und stellt Anforderungen an die Umsetzung von Moor-PV dar. Warum ist WiedervernĂ€ssung unserer Moore notwendig? Was sind die Erfolgsbedingungen fĂŒr PV-FFA auf wiedervernĂ€ssten Moorböden? Welche standortspezifische Technik ist erforderlich? Wie kann der Bau von PV-FFA auf wiedervernĂ€ssten Moorböden naturvertrĂ€glich gestaltet werden? Diese und weitere Aspekte werden in der Publikation erörtert, um einen Überblick zu verschaffen. Zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung im Dezember 2022 war im § 37 EEG die Errichtung von Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen (PV-FFA) auf entwĂ€sserten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden als förderfĂ€hig benannt, sofern diese FlĂ€chen dauerhaft wiedervernĂ€sst wĂŒrden. NĂ€here ErlĂ€uterungen fehlten zunĂ€chst. Anlass fĂŒr die Aktualisierung der Publikation sind die im Juli 2023 festgelegten Anforderungen der Bundesnetzagentur (in Abstimmung mit dem BfN und dem UBA). 

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Strasse und Solarpark mit Landschaft
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Februar 2024

Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-FreiflÀchenanlagen

Ein rechtlicher und naturschutzfachlicher Vergleich mit nicht-privilegierten Anlagen

Der Gesetzgeber möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter erleichtern und beschleunigen. Nicht nur fĂŒr die Windenergie werden daher gesetzliche Änderungen vorgenommen. Auch der Ausbau der Solarenergie wird befördert und schreitet voran. Die insgesamt installierte Leistung im Jahr 2023 um etwa 13.000 Megawatt auf rund 80.000 Megawatt angestiegen. Eine deutliche Erhöhung zum Zuwachs des Vorjahres. Weil diese Zahlen aber noch weit von der anvisierten Ausbaumenge entfernt waren, hat der Gesetz-geber Anfang 2023 eine rechtliche Erleichterung fĂŒr den Ausbau von Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen (PV-FFA) vorgenommen. Das betrifft die seit Anfang 2023 geltende Teilprivilegierung von PV-FFA im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Geregelt ist diese Teilprivilegierung im Baugesetzbuch. Die Regelung gilt aber nur fĂŒr PV-FFA entlang von bestimmten Straßen und Gleisen.

Was ist der Anlass der Aktualisierung?

Anlass fĂŒr die Aktualisierung der Publikation (Erstveröffentlichung im Mai 2023) sind relevante GesetzesĂ€nderungen. Angepasst wurden der Wegfall der Restriktionen aus dem Bundesfernstraßengesetz nach § 9 Abs. 2c FStrG und die Skizzierung der neuen Privilegierung fĂŒr Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB. Die Publikation befasst sich mit den Regelungen unter Einbeziehung der rechtlichen Änderungen mit den Fragen:
  • Was beinhaltet die neue Teilprivilegierung und welchen Anwendungsbereich hat sie?
  • Welche Restriktionen ergeben sich aus dem Straßenrecht?
  • Wie gestaltet sich das VerhĂ€ltnis der Teilprivilegierung zum Anspruch auf EinspeisevergĂŒtung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
  • Wie ist die Novelle aus naturschutzfachlicher Sicht einzuschĂ€tzen?
  • Ändert sich die UmweltprĂŒfung und welche Steuerungsmöglichkeit haben die Kommunen?
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Solaranlage und Landwirtschaft,
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September 2023

Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und GrĂŒnland – Teil 2

Der Ausbau von Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Ausbaumenge der Solarenergie soll mittels der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) weiter deutlich gesteigert werden. Eine Publikation des KNE vom April 2023 beschĂ€ftigte sich bereits mit der Folgenutzung von Photovoltaik-Anlagen. In dieser zweiten Publikation zu Folgenutzungsfragen wird insbesondere auf die Regelungen des Naturschutzrechts im Hinblick auf eine mögliche landwirtschaftliche Folgenutzung von PV-FlĂ€chen eingegangen. Dem Fokus dieser Publikation liegt folgender Aspekt zugrunde: durch die langjĂ€hrige Entwicklung einer FlĂ€che unterhalb einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) entsteht mitunter ein neuer und zu schĂŒtzender Naturhaushalt. Das wirft unter anderem die Frage auf, ob die erneute Anwendung der Eingriffsregelung bei einem RĂŒckbau der PV-Anlage relevant wĂŒrde. Zur Erörterung dessen wird dazu im Wesentlichen auf das Bundesnaturschutzgesetz eingegangen. ZunĂ€chst werden die dortigen Eingriffs-, Privilegierungs- und Kompensationsvorschriften untersucht. Folgend werden besondere Vorschriften innerhalb von Schutzgebieten, der Vertragsnaturschutz sowie Sonderregelungen fĂŒr europĂ€ische Schutzgebiete skizziert. Der dritte Abschnitt handelt von dem Artenschutzrecht und einer möglichen naturschutzrechtlichen Befreiung fĂŒr eine landwirtschaftliche Folgenutzung. Abschließend werden eine Zusammenfassung und eine EinschĂ€tzung der Thematik gegeben

In der  KNE-Publikation (4. April 2023)" Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und GrĂŒnland" wurden folgende Aspekte dargestellt: ausgehend vom Bauplanungsrecht, ĂŒber die unterschiedlichen Definitionen von GrĂŒnland, DauergrĂŒnland und Ackerland lag der Fokus insbesondere auf dem europĂ€ischen und nationalen Agrarbeihilferecht. FĂŒr nĂ€here Informationen zu diesen Themen sowie fĂŒr eine generelle EinfĂŒhrung in die Folgenutzungs-Problematik, ist die erste Publikation aufschlussreich.

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Photovoltaikanlagen auf der FreiflÀche, Foto: Natalie Arnold
Foto: Natalie Arnold
Januar 2022

Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren

Die Ausbauziele der neuen Bundesregierung fĂŒr Photovoltaik mit 200 Gigawatt bis zum Jahr 2030 sind ausgesprochen ambitioniert und stellen eine Verdreifachung der installierten Leistung gegenĂŒber 2020 dar. Das bedeutet, dass es einen großen Zubau an Photovoltaikanlagen in der FreiflĂ€che (Solarparks), insbesondere in den lĂ€ndlichen Regionen geben wird. Ihnen als Kommune bietet sich dabei die Chance, den Solarpark so zu gestalten, dass er sowohl wirtschaftlich als auch in Hinblick auf die biologische Vielfalt ein Gewinn fĂŒr Ihre Gemeinde wird. Mit einer naturvertrĂ€glichen Gestaltung tragen Solarparks zum Klimaschutz bei, sichern der Kommune eine klimaneutrale und zukunftssichere Energieversorgung und leisten einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Artenschutz in der Region. Die Kommunen verfĂŒgen ĂŒber die entscheidenden Hebel, um an dieser Stelle etwas zu bewirken. In unserer digitalen BroschĂŒre geben wir Hinweise, wie sie bereits bei der Projektplanung darauf hinwirken können, dass Ihr Solarpark Belange des Natur- und Artenschutzes berĂŒcksichtigt.

In KĂŒrze

Die BroschĂŒre zeigt zunĂ€chst die Artenschutz-Potenziale von Solarparks auf. Mit einem guten naturschutzfachlichen Entwicklungskonzept können die zuvor hĂ€ufig intensiv genutzten oder versiegelten FlĂ€chen ökologisch erheblich aufgewertet werden. Hinweise zur Standortwahl sollen dabei helfen, möglichst konfliktarme FlĂ€chen zu finden und geeignete Standorte zu identifizieren. Wie und mit welchen Instrumenten bereits im Bebauungsplanverfahren der Naturschutz mitgedacht werden kann, darĂŒber gibt ein weiteres Kapitel Auskunft. Die BroschĂŒre gibt außerdem Hinweise, was die Kommunen, ĂŒber die obligatorischen Ausgleichsmaßnahmen hinaus, tun bzw. mit dem Projektierer vereinbaren können, damit sich die Situation von Flora und Fauna in und um einen Solarpark deutlich verbessert und wertvolle, störungsarme LebensrĂ€ume entstehen.

Hinweis Die BroschĂŒre ist nur digital verfĂŒgbar.
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Ausschnitt Titelblatt der Publikation zur Visualisierung von Windenergieanlagen
Ausschnitt Titelblatt der Publikation zur Visualisierung von Windenergieanlagen
April 2021

Gute fachliche Praxis fĂŒr die Visualisierung von Windenergieanlagen

Bei der Planung von Windenergieanlagen spielen optische Auswirkungen eine zentrale Rolle. Sachgerechte Visualisierungen sind ein wichtiges Instrument, um im Genehmigungsverfahren mögliche BeeintrĂ€chtigungen von Anwohnenden, der Landschaft oder von DenkmĂ€lern möglichst objektiv einzuschĂ€tzen. In einem einjĂ€hrigen Prozess mit Expertinnen und Experten haben die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind), die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) sowie das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) nun einen praxisorientierten Leitfaden erarbeitet, um eine verlĂ€sslichere Handhabung und PrĂŒfung von 2-D-Visualisierungen von Windenergieanlagen zu ermöglichen.

Hintergrund

Der Leitfaden „Gute fachliche Praxis fĂŒr die Visualisierung von Windenergieanlagen“ beschreibt Anforderungen an eine fotobasierte 2-D-Visualisierung hinsichtlich Methodik und Darstellung sowie spezielle Erfordernisse je nach Fachbereich und Aufgabenstellung. ZusĂ€tzlich enthĂ€lt er hilfreiche und praxisorientierte Informationen hinsichtlich Auswahl, Festlegung, Anfertigung und Darstellung von Betrachtungspunkten. Die gute fachliche Praxis wurde von der Ramboll Deutschland GmbH im Auftrag der FA Wind, der LEKA MV und des KNE erarbeitet und mit Hilfe von Expertinnen und Experten aus Fachbehörden des Denkmalschutzes, von Fachgutachtern, Visualisierungsexperten sowie Praktikerinnen und Praktikern der Windenergiebranche in drei umfangreichen Workshops ĂŒberarbeitet und verbessert.
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Solarpark in Landschaft
November 2020

Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild

Der Ausbau der Solarenergie in der FreiflĂ€che steigt stark an. Es wird angenommen, dass die BeeintrĂ€chtigung des Landschaftsbildes durch Solarparks die Akzeptanz des Ausbaus in der Bevölkerung maßgeblich beeinflusst. Eine fundierte Methode zur Bewertung der Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild ist Voraussetzung fĂŒr eine angemessene BerĂŒcksichtigung des Landschaftsbildes bei der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Nachvollziehbare Bewertungsschritte können die Transparenz und damit die Akzeptanz der Bewertungsergebnisse steigern sowie die Planungssicherheit fĂŒr Projektierer verbessern. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Ausarbeitung aktuelle Bewertungsverfahren und formuliert Empfehlungen fĂŒr deren Verbesserung.

Relevanz fĂŒr das KNE

Ziel des KNE ist es, sowohl die Energiewende als auch den Naturschutz voranzubringen. Aus diesem Grund ist der Schutz des Naturhaushaltes, aber eben auch der Landschaft, beim Ausbau der Solarenergie ein zentrales Anliegen des KNE. Ein ausreichender Schutz kann aber nur gewÀhrt werden, wenn die BeeintrÀchtigungen des Vorhabens auf einem fachlich hohen Niveau bewertet werden können. Mit der vorliegenden Publikation möchte das KNE auf bestehende MÀngel in der Bewertungspraxis hinweisen und aufzeigen, wie eine fachlich fundierte Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild durch Solarparks aussehen könnte.
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Burgturm vor HĂŒgel mit BĂ€umen
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Oktober 2019

Empfehlungen zur Vereinbarkeit von WINDENERGIEAUSBAU und UNESCO-WELTERBESTÄTTEN in Deutschland

In den vergangenen Jahren ist es in Deutschland immer wieder zu Diskussionen darĂŒber gekommen, wann geplante Windenergieanlagen zu BeeintrĂ€chtigungen von StĂ€tten des UNESCO-Welterbes fĂŒhren können. Betroffene aller Akteursgruppen empfinden die Prozesse, die zur KlĂ€rung der VertrĂ€glichkeit von Anlagen fĂŒhren sollen, als unbefriedigend und formulieren Verbesserungsbedarf. Der Fachdialog war ein Diskussions- und Arbeitsprozess, an dem Mitglieder aller relevanten Akteursgruppen mitarbeiteten. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende agierte als neutraler Dialoggestalter und Moderator. Er erarbeitete drei gemeinsame Empfehlungen fĂŒr die bessere Vereinbarkeit von Windenergieausbau und UNESCO-WelterbestĂ€tten in Deutschland. Diese betreffen
  • unterschiedliche VorschlĂ€ge, die zu besser ablaufenden Prozessen, klareren Rollen und ZustĂ€ndigkeiten beitragen sollen,
  • das Ziel, allen Beteiligten mehr VerlĂ€sslichkeit in der Frage zu bieten, aus welchen GrĂŒnden welche Eigenschaften einer WelterbestĂ€tte bei der KlĂ€rung der VertrĂ€glichkeit von geplanten Anlagen berĂŒcksichtigt werden mĂŒssen. DafĂŒr wird vorgeschlagen, eine in der Praxis handhabbare Operationalisierung des außergewöhnlichen universellen Wertes und der geschĂŒtzten Attribute der WelterbestĂ€tte anzufertigen.
  • die Ausarbeitung einer guten fachlichen Praxis der Visualisierung von Windenergieanlagen vor, weil es in der Praxis immer wieder zu mangelhaften Visualisierungen komme und dies sachliche Auseinandersetzungen um Planungen erschwere.
DarĂŒber hinaus diskutierte der Fachdialog weitere VorschlĂ€ge, die aus unterschiedlichen GrĂŒnden nicht in gemeinsame Empfehlungen mĂŒndeten, aber wichtige Hinweise, Argumente und Anliegen enthalten.

Gegenstand des Fachdialogs

Einen ersten Anstoß zum Fachdialog „Energiewende in der NĂ€he von UNESCO-Welterbe“ gab die Deutsche UNESCO-Kommission. Sie hatte Konflikte zwischen Windenergieplanungen und WelterbestĂ€tten beobachtet und machte das KNE auf den Diskussionsbedarf aufmerksam. In weiteren GesprĂ€chen zeigte sich, dass Konflikte insbesondere bezĂŒglich der Bewertung von AnsprĂŒchen der WelterbestĂ€tten und deren eventueller BeeintrĂ€chtigung durch Windenergieanlagen entstehen. Recherchen des KNE ergaben, dass es in den letzten Jahren mindestens an fĂŒnfzehn deutschen WelterbestĂ€tten zu Auseinandersetzungen bezĂŒglich etwaiger BeeintrĂ€chtigungen durch Vorhaben der Windenenergienutzung gekommen war. Je hĂ€ufiger Fragestellungen zu der Vereinbarkeit von Windenergieplanungen und WelterbeansprĂŒchen in guten Verfahren, mit angemessenen Methoden und gelingender Kommunikation geklĂ€rt werden können, desto besser wird es gelingen, die beiden wichtigen Ziele der Verringerung der ErderwĂ€rmung mit Hilfe der Energiewende und des Schutzes des menschlichen Erbes zu erreichen, und in EinzelfĂ€llen angemessen auszutarieren. Hierzu hat der Fachdialog einen Beitrag geleistet.
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