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Aufbereitung von Fachwissen zur naturvertrÀglichen Energiewende
Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstĂŒtzt das KNE mit fundierten AuskĂŒnften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlĂ€sslicher Informationen fĂŒr unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.
Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen fĂŒr den Wissenstransfer – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle AnsĂ€tze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturvertrĂ€glichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.
Zusammenstellungen zu ausgewÀhlten Themen
Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.
Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.
Auswahlbibliografien zur Vertiefung
Die KNE-JahrbĂŒcher berichteten aus der vielfĂ€ltigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.
Schlagworte: "Genehmigungsverfahren" (13 Dokumente gefunden)
Juli 2024
Die LĂ€nder erstellen in Form von Erlassen, LeitfĂ€den und Hinweisschreiben landesspezifische Handreichungen zu Natur- und Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen sind sowohl fĂŒr die zustĂ€ndigen Behörden als auch fĂŒr die Projektierer und die GutachterbĂŒros wichtige Orientierungshilfen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Genehmigung von Windenergievorhaben.
Die Bundesregierung hat mit der Ănderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 2022 sowie mit § 6 WindenergieflĂ€chenbedarfsgesetz (WindBG) gesetzliche Regelungen zur Handhabung des Artenschutzes geschaffen, die zu einer beschleunigten Genehmigung von Windenergievorhaben an Land fĂŒhren sollen. Dadurch entsteht die Notwendigkeit der Anpassung bzw. Neufassung der lĂ€nderspezifischen Artenschutz-Handreichungen.
Die meisten LĂ€nder haben bereits entweder ihre LeitfĂ€den aktualisiert oder diese durch Erlasse oder ministerielle Hinweisschreiben ergĂ€nzt. Bekannt sind laufendende FortschreibungsaktivitĂ€ten in Brandenburg, Sachsen und ThĂŒringen. Geplant sind weitere in Hessen und Rheinland-Pfalz und Saarland.
Durch die Ăbergangsregeln im BNatSchG (§ 74 Abs. 4 und 5) besitzen eine Reihe Ă€lterer LeitfĂ€den zunĂ€chst weiterhin Relevanz, weshalb sie auch weiterhin in der Ăbersicht zu finden sind.
Die Standardisierung, Vereinfachung und Beschleunigung auf Bundesebene fĂŒhrt auf LĂ€nderebene zunĂ€chst zu zusĂ€tzlichem Klarstellungsbedarf. Diesem wird verstĂ€rkt durch vergleichsweise kurze Hinweisschreiben und Erlasse begegnet, die die bestehenden Handreichungen ergĂ€nzen oder teilweise ersetzen. ZusĂ€tzlich fĂŒhren aktuelle rechtliche Ăbergangsregeln und -fristen zu einer erhöhten KomplexitĂ€t der Genehmigungspraxis. Perspektivisch wird sich das in einigen Jahren wieder Ă€ndern.
Die Ăbersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.
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Januar 2023
Das Vierte Gesetz zur Ănderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 20. Juli 2022 enthĂ€lt Neuregelungen, die Genehmigungsverfahren fĂŒr Windenergieanlagen an Land vereinfachen und beschleunigen sollen. Es legt bundeseinheitliche und bindende Vorgaben zur Beurteilung fest, ob sich das Tötungs- und Verletzungsrisiko fĂŒr Brutvögel beim Betrieb von WEA im Umfeld ihrer BrutplĂ€tze signifikant erhöht.
Von verschiedenen Praxisakteuren kam in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Frage auf. Können die neuen Regelungen des § 45b Abs. 2 bis 6 zur bundeseinheitlichen Standardisierung auch auf solche Windenergieanlagen (WEA) angewendet werden, die schon vor der Novellierung bestandskrÀftig zugelassen wurden, wenn der Genehmigungsinhaber oder der Betreiber dies anstreben.
Das im Auftrag des KNE von Dr. Frank Fellenberg â Rechtsanwalt und Partner bei Redeker Sellner Dahs RechtsanwĂ€lte â erstellte Rechtsgutachten widmet sich ausfĂŒhrlich der Fragestellung, inwiefern sich gerichtlich oder gesetzgeberisch zu klĂ€rende Fragen aus dieser Neuerung ergeben. Gemeint ist damit, dass aufgrund der neuen Artenschutzregelung Betriebserleichterungen fĂŒr WEA denkbar sind. Eine Ăbertragbarkeit auf Altanlagen lieĂe sich möglicherweise auf die im Zuge der Novelle geschaffene Ăbergangsregelung des § 74 Abs. 4 und 5 BNatSchG stĂŒtzen.
Das Gutachten analysiert darĂŒber hinaus die Rechtslage und den Anwendungsbereich weiterer umwelt- und verwaltungsrechtlicher Vorschriften. Diskutiert werden mögliche Betriebsanpassungen durch ein Wiederaufgreifen des Verfahrens, eine Ănderungsanzeige, eine nachtrĂ€gliche immissionsschutzrechtliche Anordnung, eine Anordnung nach BNatSchG, einen Neuantrag oder einen Widerspruch gegen die Anordnung. AbschlieĂend werden diesbezĂŒgliche Handlungsoptionen fĂŒr den Gesetzgeber aufgezeigt.
KNE-Geleitwort zum Rechtsgutachten
FĂŒr das Kompetenzzentrum war fĂŒr die Gutachtenvergabe allein die Fragestellung leitend, inwiefern sich gerichtlich oder gesetzgeberisch zu klĂ€rende Fragen aus den Neuregelungen ergeben. Das Gutachten geht dabei nicht auf die Konsequenzen fĂŒr den Artenschutz ein, das war nicht Auftrag des Gutachters.
Lesen hier das vollstÀndige KNE-Geleitwort zum Rechtsgutachten.
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Dezember 2021
Mit dem Koalitionsvertrag âMehr Fortschritt wagenâ von SPD, BĂNDNIS 90/DIE GRĂNEN und FDP gibt es eine klare politische Festlegung: Das Erneuerbare-Energien-Zeitalter in Deutschland kommt â im Strombereich, aber auch im Bereich der WĂ€rme und der MobilitĂ€t. Die zeitliche Reichweite der umzusetzenden politischen Vereinbarungen zielt insbesondere auf das Jahr 2030, in dem der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bei 80 Prozent liegen soll (2020: 47 Prozent).
In der PrĂ€ambel des Koalitionsvertrages heiĂt es: âDie Klimaschutzziele von Paris zu erreichen, hat fĂŒr uns oberste PrioritĂ€tâ. Dementsprechend gelte es, âden Ausbau der erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle HĂŒrden und Hemmnisse aus dem Weg zu rĂ€umenâ.
Mit der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, artenschutzrechtliche Regelungen fĂŒr die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen neu auszugestalten, sollen insbesondere Artenschutz-Konflikte, die durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen an Land zu erwarten sind, gelöst werden.
In KĂŒrze
In seiner Analyse dieser Vereinbarungen der Koalitionsparteien erlĂ€utert das KNE die sich daraus ergebenden Regelungsoptionen und deren Chancen und Risiken sowie die erforderlichen nĂ€chsten Arbeitsschritte. Dabei wird deutlich, dass durchaus verschiedene Wege eingeschlagen werden können, und daher bestimmte Arbeiten noch geleistet werden mĂŒssen, um die erwĂŒnschte gröĂere Rechtssicherheit â auch und gerade im Detail â fĂŒr die komplexen ArtenschutzprĂŒfungen zu schaffen.
Das KNE spricht sich dafĂŒr aus, zunĂ€chst auf eine abstandsbasierte Regelvermutung zu setzen. Vorteil fĂŒr den Artenschutz ist es dabei, dass etablierte Parameter wie Arten, individuenbezogene AbstĂ€nde und SchutzmaĂnahmen bestehen bleiben, der PrĂŒfprozess sich aber beschleunigt und mehr Rechtssicherheit erhĂ€lt. Bei der Ausarbeitung der neuen Regelung könnte und sollte auf den Ergebnissen des laufenden Arbeitsprozesses der Umweltministerkonferenz (UMK) aufgebaut werden.
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Foto: Holger Ohlenburg
November 2021
Damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden können, muss auch der Ausbau der Windenergie an Land vorangetrieben und deutlich beschleunigt werden. Seit einiger Zeit befindet sich die Windenergie allerdings â mit Einbruch der Ausbauzahlen und nur langsamer Erholung â in einer Krise. Die GrĂŒnde hierfĂŒr sind vielfĂ€ltig und reichen von Problemen im Bereich der Landes- und Regionalplanung bis hinein in die anspruchsvollen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land. Ebenso unterschiedlich wie die Probleme sind die AnsĂ€tze, die notwendige Beschleunigung des Ausbaus zu erreichen.
FĂŒr einen zeitlich und mengenmĂ€Ăig beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land liegen viele kluge VorschlĂ€ge auf dem Tisch. Inwiefern aber genĂŒgen diese den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes?
Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende hat ausgewÀhlte VorschlÀge in Hinblick auf den Artenschutz eingeordnet.
In KĂŒrze
In der vorliegenden Publikation fasst das KNE wesentliche VorschlĂ€ge zum beschleunigten bzw. erleichterten Ausbau der Windenergie an Land inhaltlich zusammen und bewertet sie hinsichtlich der BedĂŒrfnisse des Artenschutzes, einer tatsĂ€chlich eintretenden Beschleunigung und einer Verbesserung der Rechtssicherheit. Ein Themenblock befasst sich mit den VorschlĂ€gen, die sich im derzeit geltenden Rechtsrahmen bewegen. Ein zweiter Teil ordnet diejenigen VorschlĂ€ge ein, die auf neue gesetzliche Regelungen setzen und die Planungs- bzw. die Genehmigungsebene betreffen. Auf eine Zuordnung der ausgewĂ€hlten AnsĂ€tze zu konkreten Autorinnen und Autoren wird verzichtet, um den Blick auf den Kern der jeweiligen VorschlĂ€ge richten zu können.
In der nĂ€chsten Zeit wird eine Konkretisierung und Operationalisierung jener VorschlĂ€ge im Mittelpunkt stehen, fĂŒr die sich die neue Bundesregierung entscheidet. Umso wichtiger ist es, bei der Vorlage fĂŒr die politische Beschlussfassung Weitsicht zu beweisen.
AnsÀtze, die eine Einordnung erfahren sind unter anderem:
- bundesweite Mengenvorgaben,
- Kopplung der Mengenvorgabe an die Freihaltung des ĂŒbrigen AuĂenbereichs oder Weiterentwicklung der Konzentrationszonenplanung zur Positivplanung,
- bundeseinheitliche AbstÀnde zur Wohnbebauung,
- Schaffung eines Windenergie-an-Land-Gesetzes,
- Vereinfachung der SignifikanzprĂŒfung,
- verlĂ€ssliche Kriterien zum Eintritt in die AusnahmeprĂŒfung,
- zuverlĂ€ssige Umsetzung populationsstĂŒtzender MaĂnahmen.
Das KNE nimmt mit dieser Einordnung weder ein Ranking vor, noch werden die Differenzen der zum Teil konkurrierenden VorschlÀge herausgearbeitet.
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Oktober 2021
Technische Ăberwachungs- und Abschaltsysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen, auch Antikollisionssysteme genannt, können signifikant erhöhte Tötungsrisiken von windenergiesensiblen Vogelarten senken und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindern. Eine hohe Wirksamkeit der Systeme ist jedoch nur bei ausreichender LeistungsfĂ€higkeit und ZuverlĂ€ssigkeit wahrscheinlich. Die Systemwirksamkeit sollte daher durch Erprobungen nach fachwissenschaftlichen MaĂstĂ€ben (s. KNE-Anforderungsprofil Erprobung) nachgewiesen werden.
Das KNE hat im Rahmen des vom BfN geförderten FuE-Vorhabens âAnforderungen an technische Ăberwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagenâ MaĂstĂ€be zur Beurteilung von Erprobungsergebnissen formuliert â eine wichtige Voraussetzung fĂŒr die fachliche Anerkennung von Antikollisionssystemen in den LeitfĂ€den der BundeslĂ€nder zu Windenergie und Artenschutz. Im Einzelnen geht es um Anforderungen an die systemseitige Detektionsleistung, die sich aus Erfassungsreichweite, Erfassungsrate und der fakultativen Erkennungsrate zusammensetzt, um Anforderungen an die Abschaltreaktion der Windenergieanlage und die rĂ€umliche Abdeckungsrate durch das System. AuĂerdem werden Empfehlungen fĂŒr die Beurteilung der Gesamtwirksamkeit der MaĂnahme im Einzelfall sowie fĂŒr die Genehmigung und den behördlichen Vollzug gegeben. Die Anforderungen und Empfehlungen wurden im Rahmen einer Workshopreihe mit Fachexpertinnen und Fachexperten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Es werden die in den Diskussionen vorgebrachten Argumente wiedergegeben und eingeordnet.
Aufbauend auf dem FuE-Bericht hat das KNE auch eine âCheckliste fĂŒr eine qualifizierte Entscheidung ĂŒber die Anwendbarkeit von Antikollisionssystemenâ veröffentlicht. Anhand der Checkliste kann herausgearbeitet werden, inwieweit die entscheidungsrelevanten Wirksamkeitsanforderungen im Einzelfall erfĂŒllt werden können. So soll eine erste EinschĂ€tzung ermöglicht werden, ob der Einsatz eines Antikollisionssystem am fraglichen Standort erfolgversprechend sein kann.
Die Veröffentlichung stellt den Endbericht des FuE-Vorhabens âTechnische Ăberwachungs- und Abschaltsysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagenâ dar. Es wurde durch das Bundesamt fĂŒr Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums fĂŒr Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert.
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Juni 2021
Technische Ăberwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen (Antikollisionssysteme) besitzen das Potenzial, Vogelkollisionen wirkungsvoll zu vermeiden. Durch den Einsatz dieser Systeme sollen signifikant erhöhte Tötungsrisiken von windenergiesensiblen Vogelarten gesenkt und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindert werden.
Eine hohe Wirksamkeit der Systeme ist jedoch nur bei ausreichender LeistungsfĂ€higkeit und ZuverlĂ€ssigkeit wahrscheinlich. Das KNE hat Wirksamkeitsanforderungen an Antikollisionssysteme formuliert und diese in eine Arbeitshilfe beziehungsweise Checkliste ĂŒbersetzt. Die Checkliste soll Behörden dabei unterstĂŒtzen, zu beurteilen, ob ein Antikollisionssystem zur Senkung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos in Frage kommt und ob es im fraglichen Fall eine ausreichend hohe Vermeidungswirksamkeit erzielen kann.
In der Checkliste werden die entscheidungsrelevanten Parameter abgefragt. Dazu gehören das Vorliegen der Eingangsvoraussetzungen, die technische LeistungsfĂ€higkeit der Detektion, die sich aus Erfassungsreichweite, Erfassungsrate und der fakultativen Erkennungsrate zusammensetzt, sowie die rechtzeitige Reaktion. DarĂŒber hinaus spielt es eine zentrale Rolle, ob eine ausreichende rĂ€umliche Abdeckung am Standort erreicht werden kann. Mithilfe der Antwortvorgaben kann herausgearbeitet werden, inwieweit die Anforderungen erfĂŒllt werden. Die Anwendung der Checkliste ermöglicht eine erste EinschĂ€tzung, ob der Einsatz eines Antikollisionssystem am fraglichen Standort erfolgversprechend sein kann.
Die Checkliste ist ein Ergebnis, das im Rahmen des vom BfN geförderten FuE-Vorhabens âAnforderungen an technische Ăberwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagenâ erarbeitet wurde.
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April 2021
Die BerĂŒcksichtigung artenschutzrechtlicher Belange sowohl bei der Ausweisung von Gebieten fĂŒr die Windenergie auf der planerischen Ebene als auch auf Ebene der Genehmigung ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Durch eine entsprechende Ausgestaltung der Regionalplanung kann die BerĂŒcksichtigung artenschutzrechtlicher Belange auf der Ebene der Genehmigung jedoch erheblich erleichtert und beschleunigt werden, um artenschutzrechtlich möglichst konfliktarme Windenergiebereiche festlegen zu können.
In diesem Zusammenhang könnten Dichtezentren einen Lösungsbeitrag darstellen. Dichtezentren sind Gebiete, in denen windenergieempfindliche und reviertreue Arten eine hohe Siedlungsdichte aufweisen. Mit Hilfe der Dichtezentrenkonzepte können die fĂŒr den Schutz und die Reproduktion von Arten wichtigen Gebiete gekennzeichnet und dargestellt werden. Sie stellen einen raumbezogenen Ansatz dar, der es erlaubt, eine Differenzierung der Bedeutung von RĂ€umen fĂŒr den Erhalt von Arten bereits auf Planungsebene vorzunehmen. Durch seine Raumbezogenheit können Bereiche hoher Siedlungsdichte, die als Quellpopulationen dienen, bereits im Rahmen der planerischen Steuerung von WEA berĂŒcksichtigt werden. Eine Reihe von BundeslĂ€ndern hat inzwischen so genannte Dichtezentrenkonzepte (u. a. auch als SchwerpunktrĂ€ume oder -vorkommen bezeichnet) fĂŒr windenergieempfindliche Vogelarten, wie den Rotmilan, entwickelt.
Ziel
Das KNE hat ein Gutachten an das PlanungsbĂŒro Bosch & Partner vergeben, in dem die verschiedenen Herangehensweisen zur Abgrenzung von Dichtezentren in den LĂ€ndern ermittelt wurden. Es lassen sich raster- und schwellenwertbasierte AnsĂ€tze, KerndichteschĂ€tzungen, vektorbasierte GIS-Ermittlungen von Vorkommensschwerpunkten sowie auf Habitatpotenziale gestĂŒtzte AnsĂ€tze unterscheiden. Es liegt nahe zu vermuten, dass die Methode Einfluss auf die rĂ€umliche Abgrenzung und ZuverlĂ€ssigkeit der Analyse hat.  Es soll als Grundlage fĂŒr die weitere Diskussion dienen, in der die bestehenden Möglichkeiten und Grenzen der Dichtezentrenkonzepte fĂŒr die planerische Festlegung von Gebieten fĂŒr die Windenergienutzung als auch fĂŒr die Ebene der Genehmigung beleuchtet werden sollen.
Das KNE möchte dafĂŒr sensibilisieren, dass es angesichts der Bedeutung des Konzeptes fĂŒr eine artenschutzkonforme Steuerung des Windenergieausbaus auf einen Konsens ĂŒber die fachwissenschaftliche Belastbarkeit ankommt und regt an, die Konzepte auf der Grundlage einheitlicher Anforderungen weiterzuentwickeln.
Weitere AktivitÀten und Veröffentlichungen zum Thema Dichtezentren
Bereits am 11. Dezember 2020 veranstaltete das KNE ein FachgesprĂ€ch zum Thema Dichtezentren, damals mit rechtlichem Fokus. Im FachgesprĂ€ch âDie rechtliche Einordnung eines Ansatzes fĂŒr mehr Artenschutz und Windenergieâ am 11. Dezember 2020 standen die Fragen im Zentrum, wie das fachwissenschaftliche Konzept der Dichtezenten rechtssicher in die Planungs- und Genehmigungsverfahren der Windenergieanlagen integriert werden kann, so dass ein höheres populationsbezogenes Artenschutzniveau sowie ein erleichtertes und beschleunigtes Planungs- und Genehmigungsverfahren fĂŒr WEA rechtmĂ€Ăig sichergestellt werden kann. Hier finden Sie die Dokumentation âFachgesprĂ€ch Dichtezentren â Die rechtliche Einordnung eines Ansatzes fĂŒr mehr Artenschutz und Windenergieâ.
Foto vorherige Seite mit Verweis auf die Publikation: ©John - stock.adobe.com
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Ausschnitt Titelblatt der Publikation zur Visualisierung von Windenergieanlagen
April 2021
Bei der Planung von Windenergieanlagen spielen optische Auswirkungen eine zentrale Rolle. Sachgerechte Visualisierungen sind ein wichtiges Instrument, um im Genehmigungsverfahren mögliche BeeintrĂ€chtigungen von Anwohnenden, der Landschaft oder von DenkmĂ€lern möglichst objektiv einzuschĂ€tzen. In einem einjĂ€hrigen Prozess mit Expertinnen und Experten haben die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind), die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) sowie das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) nun einen praxisorientierten Leitfaden erarbeitet, um eine verlĂ€sslichere Handhabung und PrĂŒfung von 2-D-Visualisierungen von Windenergieanlagen zu ermöglichen.
Hintergrund
Der Leitfaden âGute fachliche Praxis fĂŒr die Visualisierung von Windenergieanlagenâ beschreibt Anforderungen an eine fotobasierte 2-D-Visualisierung hinsichtlich Methodik und Darstellung sowie spezielle Erfordernisse je nach Fachbereich und Aufgabenstellung. ZusĂ€tzlich enthĂ€lt er hilfreiche und praxisorientierte Informationen hinsichtlich Auswahl, Festlegung, Anfertigung und Darstellung vonâBetrachtungspunkten.
Die gute fachliche Praxis wurde von der Ramboll Deutschland GmbH im Auftrag der FA Wind, der LEKA MV und des KNE erarbeitet und mit Hilfe von Expertinnen und Experten aus Fachbehörden des Denkmalschutzes, von Fachgutachtern, Visualisierungsexperten sowie Praktikerinnen und Praktikern der Windenergiebranche in drei umfangreichen Workshops ĂŒberarbeitet und verbessert.
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April 2020
Faktenpapier zur automatisierten Detektion und ereignisbezogenen Abschaltung zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen
Beim Ausbau der erneuerbaren Energien kommt der Windenergienutzung aufgrund des groĂen Potenzials eine bedeutende Rolle zu. Jedoch sind konfliktarme FlĂ€chen fĂŒr Windenergieanlagen mittlerweile knapp geworden.
Um den Ausbau naturvertrÀglich fortsetzen zu können, können innovative LösungsansÀtze dabei helfen, die negativen Auswirkungen auf windenergiesensible Tierarten effizient zu vermindern. Detektionssysteme zur automatischen Vogelerfassung und ereignisbezogenen Betriebsregulierung haben das Potenzial, das Kollisionsrisiko von Vögeln an Windenergieanlagen und damit artenschutzrechtliche Konflikte zu reduzieren.
Das KNE erreichen immer wieder Fragen zu den Funktionsweisen, den Einsatzmöglichkeiten und dem Erprobungsstand von existierenden sowie in der Entwicklung befindlichen Radar- und Kamerasystemen.
Welche Detektionssysteme können fĂŒr die Erkennung von Vögeln eingesetzt werden? Inwieweit sind diese Systeme bisher erprobt, und welche Studien liegen hierĂŒber vor? Wie hoch sind die Abschaltzeiten, und mit welchen EinbuĂen muss gerechnet werden? Wo wird aktuell noch der gröĂte Entwicklungsbedarf gesehen?
Diese und andere hĂ€ufig gestellten Fragen greift das Papier auf. Es bietet damit eine gemeinsame Wissensbasis fĂŒr die nun im Weiteren anzugehende Diskussion ĂŒber Mindestanforderungen, Eignungsbedingungen und Wirksamkeitsschwellen.
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Foto: malp - adobestock.com
November 2019
Die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) kommt dann im Genehmigungsverfahren fĂŒr Windenergieanlagen ins Spiel, wenn das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbote auslösen wĂŒrde, die nicht vermieden werden können. Die zustĂ€ndige Behörde prĂŒft, ob die strengen Voraussetzungen fĂŒr eine Ausnahme von dem betreffenden Verbot vorliegen. Vor dem Hintergrund, dass sich in Genehmigungsverfahren fĂŒr Windenergieanlagen zunehmend Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Verboten ergeben, ist eine intensive Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen fĂŒr die Ausnahme und ihre Anwendung geboten. HierfĂŒr befasst sich der vorliegende Beitrag zunĂ€chst mit den Rahmenbedingungen, bevor die rechtlichen Details untersucht (juristische Analyse) und die Anwendungspraxis in den einzelnen BundeslĂ€ndern dargelegt wird. Dabei erweist sich die Ausnahme als ein Instrument, um das SpannungsverhĂ€ltnis zwischen Windenergievorhaben und Artenschutz im Einzelfall aufzulösen. Allerdings ist die Ausnahme keine Standardlösung fĂŒr die Probleme, die sich im Rahmen des besonderen Artenschutzes und dem Ausbau der Windenergie auftun.
Ausgangslage
Die Windenergie soll nach dem Willen der Bundesregierung weiter ausgebaut werden. Hierbei werden sich verstĂ€rkt Konflikte mit dem Artenschutzrecht ergeben. Dieses Spannungsfeld ist bereits spĂŒrbar; so stellt laut einer Erhebung der Fachagentur Windenergie an Land der Artenschutz das zweitgröĂte Hemmnis fĂŒr die Realisierung von Windenergieanlagen dar. Gleichzeitig hat die Bundesregierung beschlossen, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben, um die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenĂŒber 1990 zu senken. Die Bundesrepublik strebt an, bis zur Mitte des Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Strom aus erneuerbaren Energien, und insbesondere aus Wind, soll hierbei der zentrale EnergietrĂ€ger sein.
Die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) soll nach dem Willen des Gesetzgebers als letztes Mittel dienen, um VerbotstatbestĂ€nde zu ĂŒberwinden und Projekte zuzulassen. Sie ist aber nicht als grundsĂ€tzliche Lösung fĂŒr eine stockende Energiewende gedacht. Es mĂŒssen zunĂ€chst andere Lösungswege gesucht werden, die eine Regelgenehmigung ermöglichen könnten. Insbesondere sollten Standorte fĂŒr Windenergieanlagen gewĂ€hlt werden, die artenschutzrechtlich möglichst unproblematisch sind. Allerdings wird es â aus verschiedenen GrĂŒnden â immer schwieriger, konfliktfreie Standorte zu finden. Eine aktuelle Studie des Bundesamtes fĂŒr Naturschutz (BfN) kommt zu dem Ergebnis, dass nur noch wenige konfliktfreie FlĂ€chen zur VerfĂŒgung stehen. Dieses Dilemma von mangelnder VerfĂŒgbarkeit konfliktfreier FlĂ€chen einerseits und dem geplanten Ausbau der Windenergie andererseits, gilt es politisch und praktisch zu lösen. Die Ausnahme kann hierbei eines von mehreren Mitteln darstellen, um im Einzelfall artenschutzrechtliche Konfliktlagen zu ĂŒberwinden.
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