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Aufbereitung von Fachwissen zur naturvertrÀglichen Energiewende
Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstĂŒtzt das KNE mit fundierten AuskĂŒnften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlĂ€sslicher Informationen fĂŒr unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.
Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen fĂŒr den Wissenstransfer – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle AnsĂ€tze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturvertrĂ€glichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.
Zusammenstellungen zu ausgewÀhlten Themen
Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.
Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.
Auswahlbibliografien zur Vertiefung
Die KNE-JahrbĂŒcher berichteten aus der vielfĂ€ltigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.
Schlagworte: "Artenschutz" (26 Dokumente gefunden)
August 2024
Bis 2040 soll die installierte Leistung der Solarenergie in Deutschland auf 400 Gigawatt gesteigert werden. Es ist zu erwarten, dass beim Ausbau der Photovoltaik in der FreiflĂ€che artenschutzrechtliche VerbotstatbestĂ€nde nicht vollstĂ€ndig vermieden werden können. Im Falle der BeeintrĂ€chtigung von Fortpflanzungs- und RuhestĂ€tten besonders und streng geschĂŒtzter Arten ist laut Gesetz ein (vorgezogener) artenschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. HierfĂŒr mĂŒssen zusĂ€tzliche FlĂ€chen planungsrechtlich gesichert werden.
Kommunen mĂŒssen diesen Bedarf in ihrer Planung mitbedenken. Wenn sich der artenschutzrechtliche Ausgleich direkt im Solarpark verwirklichen lieĂe, wĂŒrde das FlĂ€chen sparen und den Aufwand fĂŒr die Aufstellung von BebauungsplĂ€nen begrenzen.
Im Rahmen des FuE-Projekts âSolarenergie und Naturschutz: Mehr BiodiversitĂ€t in Solarparks umsetzen" (SuN-divers) hat das KNE daher ein Fachgutachten beauftragt. Das GutachterbĂŒro BGH-Plan, Umweltplanung und Landschaftsarchitektur hat untersucht, ob und fĂŒr welche Arten der artenschutzrechtliche Ausgleich innerhalb der VorhabenflĂ€chen von Solarparks umgesetzt werden kann.
Das Fachgutachten bietet eine EinfĂŒhrung in planungsrechtliche Grundlagen und eine Darstellung der von Solarparks ausgehenden Wirkungen. Basierend auf aktueller Literatur zu den Auswirkungen auf Arten und Biotope werden mögliche BeeintrĂ€chtigungen, deren Vermeidung und AusgleichsmaĂnahmen fĂŒr ausgewĂ€hlte Artengruppen des Offenlandes steckbriefartig dargestellt.
Ergebnisse der Untersuchung
Zur Frage der Eignung von Solarparks als Lebensraum besteht immer noch ein erhebliches Defizit an systematischen, methodisch robusten Studien. Die Autorinnen und Autoren kommen dennoch zu verallgemeinerbaren Ergebnissen:
- GröĂere FreiflĂ€chen ohne Module stellen die wichtigsten LebensrĂ€ume fĂŒr die meisten wertgebenden Arten(-gruppen) dar.
- Eine standortgerechte extensive Pflege muss erfolgen, um artenreiche Offenlandbiotope zu entwickeln und bestenfalls einen Ausgleich fĂŒr betroffene Offenlandarten zu schaffen.
- Die groĂteils beschatteten Bereiche zwischen oder unterhalb der Modulreihen eignen sich eher als Lebensraum fĂŒr artenĂ€rmere VegetationsbestĂ€nde und verbreitete, anspruchslose Arten.
- Die im öffentlichen Diskurs oft undifferenzierte Betrachtung von Solarparks kann zu unzulĂ€ssigen Schlussfolgerungen fĂŒhren. Der Artenreichtum einiger Vorzeigeanlagen mit hochwertigem Ausgangszustand oder im Umfeld von hochwertigen sogenannten Spenderbiotopen sollte nicht ohne PrĂŒfung auf die mit Modulen ĂŒberstellten Bereiche naturferner Anlagen in ausgerĂ€umten Agrarlandschaften ĂŒbertragen werden.
Nach aktuellem Stand des Wissens können BeeintrĂ€chtigungen hochwertiger Biotoptypen und Arten nur mit einem erhöhten Bedarf an externen FlĂ€chen oder mit gröĂeren modulfreien Bereichen und damit geringerem Stromertrag in der Anlage vermieden werden.
EinschÀtzung des KNE
Aus Sicht des KNE erfordert die BerĂŒcksichtigung schutzbedĂŒrftiger Arten und Lebensgemeinschaften bei der Planung und dem Bau von Solarparks weiterhin besondere Aufmerksamkeit. Die umfassende Literaturauswertung zeigt, dass sich oftmals nur Teilbereiche der Anlagen zu hochwertigen LebensrĂ€umen entwickeln können. Das ist zudem nur mit fachgerechten PflegemaĂnahmen zu erreichen. Artspezifische Ausgleichsziele können zwar in gĂŒnstigen FĂ€llen im Solarpark erreicht werden, dies dĂŒrfte aber nicht die Regel sein. Somit ist nicht auszuschlieĂen, dass weiterhin ein Bedarf an AusgleichsflĂ€chen besteht und planerisch abzusichern ist.
Das Gutachten zeigt aber auch die nach wie vor groĂen WissenslĂŒcken auf. Weitere Forschung sollte unbedingt stattfinden, um die Auswirkungen der sehr verschiedenen technischen Komponenten eines Solarparks frĂŒhzeitig zu erfassen und negativen Entwicklungen entgegenzutreten.
Projektseite: FuE-Vorhaben Solarenergie und Naturschutz
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Juli 2024
Die LĂ€nder erstellen in Form von Erlassen, LeitfĂ€den und Hinweisschreiben landesspezifische Handreichungen zu Natur- und Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen sind sowohl fĂŒr die zustĂ€ndigen Behörden als auch fĂŒr die Projektierer und die GutachterbĂŒros wichtige Orientierungshilfen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Genehmigung von Windenergievorhaben.
Die Bundesregierung hat mit der Ănderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 2022 sowie mit § 6 WindenergieflĂ€chenbedarfsgesetz (WindBG) gesetzliche Regelungen zur Handhabung des Artenschutzes geschaffen, die zu einer beschleunigten Genehmigung von Windenergievorhaben an Land fĂŒhren sollen. Dadurch entsteht die Notwendigkeit der Anpassung bzw. Neufassung der lĂ€nderspezifischen Artenschutz-Handreichungen.
Die meisten LĂ€nder haben bereits entweder ihre LeitfĂ€den aktualisiert oder diese durch Erlasse oder ministerielle Hinweisschreiben ergĂ€nzt. Bekannt sind laufendende FortschreibungsaktivitĂ€ten in Brandenburg, Sachsen und ThĂŒringen. Geplant sind weitere in Hessen und Rheinland-Pfalz und Saarland.
Durch die Ăbergangsregeln im BNatSchG (§ 74 Abs. 4 und 5) besitzen eine Reihe Ă€lterer LeitfĂ€den zunĂ€chst weiterhin Relevanz, weshalb sie auch weiterhin in der Ăbersicht zu finden sind.
Die Standardisierung, Vereinfachung und Beschleunigung auf Bundesebene fĂŒhrt auf LĂ€nderebene zunĂ€chst zu zusĂ€tzlichem Klarstellungsbedarf. Diesem wird verstĂ€rkt durch vergleichsweise kurze Hinweisschreiben und Erlasse begegnet, die die bestehenden Handreichungen ergĂ€nzen oder teilweise ersetzen. ZusĂ€tzlich fĂŒhren aktuelle rechtliche Ăbergangsregeln und -fristen zu einer erhöhten KomplexitĂ€t der Genehmigungspraxis. Perspektivisch wird sich das in einigen Jahren wieder Ă€ndern.
Die Ăbersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.
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© Bas Spanjers
Mai 2024
Der Ausbau der Solarenergie nimmt Fahrt auf â in der FreiflĂ€che wird ein regelrechter Boom erwartet. Gleichzeitig ist jedoch FlĂ€che ein knappes Gut. Deswegen muss auf Mehrfachnutzungen gesetzt werden. Im Falle der Solarparks sollten diese groĂen, zusammenhĂ€ngenden FlĂ€chen, die einen weitgehend störungsarmen Betrieb ermöglichen, nicht nur fĂŒr den Klimaschutz, sondern auch fĂŒr die BiodiversitĂ€t fruchtbar gemacht werden. FĂŒr einen naturvertrĂ€glichen Ausbau der Solarenergie sind daher die Standortwahl sowie die Ausgestaltung der Solar-FreiflĂ€chenanlagen entscheidend.
Die Ăbersicht zeigt MaĂnahmen sowie weiterfĂŒhrende Hinweise fĂŒr eine ökologisch hochwertige Ausgestaltung und Pflege von Solarparks. Sie basiert auf Handreichungen der LĂ€nder, FachbeitrĂ€gen sowie Positionspapieren bundesweiter Akteure und ist unterteilt in fest aufgestĂ€nderte Solarparks, schwimmende PV-Anlagen und Moor-PV-Anlagen.
Das KNE gibt die MaĂnahmenempfehlungen der Akteure aus Verwaltung, Politik und Naturschutz wieder, ohne diese zu bewerten. Ziel ist es, die an der Planung von Solarparks beteiligten Personen dabei zu unterstĂŒtzen, AnsprĂŒche an die ökologisch hochwertige Gestaltung und Pflege zu formulieren. Aus der Anzahl der Nennungen in den Quellen kann nicht auf eine höhere Bedeutung einer MaĂnahme geschlossen werden. Die MaĂnahmenauswahl und -umsetzung muss aufgrund lokal-rĂ€umlicher Erfordernisse standortspezifisch und projektbezogen erfolgen.
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© Tino Herrmann
Mai 2024
Die Publikation geht der Frage nach, welche InvestitionsspielrĂ€ume insbesondere fĂŒr Antikollisionssysteme innerhalb der im Bundesnaturschutzgesetz formulierten Zumutbarkeitsgrenzen bestehen. Diese Zumutbarkeitsgrenzen variieren in AbhĂ€ngigkeit davon, ob die Windenergieanlagen an einem Standort mit hoher Ertragsleistung (Zumutbarkeitsschwelle 8 Prozent) oder verminderter Ertragsleistung (Zumutbarkeitsschwelle 6 Prozent) errichtet werden sollen.
FĂŒr eine Ăbergangszeit, nĂ€mlich so lange, wie es Standorte auĂerhalb von bzw. in noch nicht rechtskrĂ€ftig ausgewiesenen Windenergiegebieten gibt und/oder die BundeslĂ€nder die ZielgröĂen fĂŒr die FlĂ€chenbereitstellung fĂŒr Windenergie noch nicht vollstĂ€ndig erfĂŒllt haben, wird es zwei Genehmigungssituationen geben, in denen die Anwendung und Zumutbarkeit zu prĂŒfen ist:
- die privilegierte Genehmigung nach § 35 BauGB auf Grundlage der artenschutzrechtlichen PrĂŒfung nach § 45b BNatSchG auĂerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete,
- die Genehmigung auf Grundlage einer modifizierten artenschutzrechtlichen PrĂŒfung nach § 6 WindBG bei Vorhaben innerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete.
ZunĂ€chst werden die neuen Regelungen nach § 45b BNatSchG sowie nach § 6 WindBG erlĂ€utert. AnschlieĂend wird auf die Berechnung der Zumutbarkeit von Schutz- und MinderungsmaĂnahmen und die dafĂŒr wichtigen StellgröĂen eingegangen. Weiterhin befasst sich die Publikation mit den InvestitionsspielrĂ€umen fĂŒr Antikollisionssystemen. Dazu werden drei exemplarische Fallbeispiele mit unterschiedlichen hohem Ertragsniveau gebildet. Es werden Berechnungen fĂŒr maximale Investitionskosten fĂŒr Schutz- bzw. MinderungsmaĂnahmen durchgefĂŒhrt und damit der jeweils nĂ€herungsweise verfĂŒgbare Kostenrahmen fĂŒr Antikollisionssysteme innerhalb und auĂerhalb von Windenergiegebieten aufgezeigt. Folgend wird auf die ErwĂ€gungen zum Einsatz von Antikollisionssystemen unter ZumutbarkeitsbeschrĂ€nkungen eingegangen und schlieĂlich aufgezeigt, welcher MaĂnahmenumfang â alternativ zu Antikollisionssystemen â fĂŒr weitere AbschaltmaĂnahmen zur VerfĂŒgung stĂŒnde.
Die Publikation (Erstveröffentlichung im Oktober 2023) wurde um ausgewĂ€hlte Fragen der Teilnehmenden aus einer Begleitveranstaltung im November 2023 erweitert (Teil B). Die Fragen sind thematisch sortiert und werden in dieser Publikation ausfĂŒhrlich beantwortet.
Bei den insgesamt 17 Fragen geht es um Fragestellungen zum GĂŒtefaktor, zur Berechnung der Zumutbarkeit, zu Kosten und Einsatzbereichen von AKS, zu AKS in der Betriebsphase und zu Kombinationsmöglichkeiten von MaĂnahmen.
Hintergrund
Im Sommer 2022 wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) novelliert, um die Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zu vereinfachen und zu beschleunigen. Wesentlicher Bestandteil der Novellierung ist der neue § 45b BNatSchG mit ergĂ€nzenden Gesetzesanlagen, durch den eine Standardisierung der SignifikanzprĂŒfung und die Konkretisierung der AusnahmeprĂŒfung erfolgen soll. Die neuen Regelungen sehen eine Liste von SchutzmaĂnahmen vor, darunter auch Antikollisionssysteme, die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko wirksam senken können. Gleichzeitig unterliegt der vom VorhabentrĂ€ger zu tragende Aufwand fĂŒr SchutzmaĂnahmen nun einer Zumutbarkeitsgrenze. Diese gilt auch im Rahmen des neu eingefĂŒhrten § 6 WindenergieÂflĂ€chenbedarfsgesetz (WindBG) fĂŒr die Genehmigung von WEA in Windenergiegebieten.
Die Publikation ist im Rahmen des FuE-Projektes âAKS-Praxisâ, gefördert vom Bundesamt fĂŒr Naturschutz (FKZ 3522 860800), entstanden.
Mehr zum Thema
FuE-Projekt âAKS-Praxisâ
Veröffentlichungen zu Antikollisionssystemen
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April 2024
Der Ausbau der Solarenergie nimmt Fahrt auf â in der FreiflĂ€che wird ein regelrechter Boom erwartet. Gleichzeitig ist jedoch FlĂ€che ein knappes Gut. Deswegen muss auf Mehrfachnutzungen gesetzt werden. Im Falle der Solarparks sollten diese groĂen, zusammenhĂ€ngenden FlĂ€chen, die einen weitgehend störungsarmen Betrieb ermöglichen, nicht nur fĂŒr den Klimaschutz, sondern auch fĂŒr die BiodiversitĂ€t fruchtbar gemacht werden.
FĂŒr einen naturvertrĂ€glichen Ausbau der Solarenergie ist die Standortwahl sehr entscheidend. Viele Akteure aus den Bereichen Forschung, Verwaltung, Politik, Energiewirtschaft und Naturschutz haben daher fĂŒr sich FlĂ€chentypen definiert, die entweder von einer Ăberstellung durch Solar-FreiflĂ€chenanlagen ausgeschlossen werden sollten, sich besonders gut als Standort eignen oder bei denen es einer EinzelfallprĂŒfung bedarf. Dieser Kriterienkatalog bietet eine Ăbersicht ĂŒber die Forderungen der verschiedenen Akteure und gibt die Zuordnung der FlĂ€chentypen zu den Ausschluss-, Eignungs- und PrĂŒfgebieten durch die Akteure wieder, ohne diese zu bewerten. Sie soll an der Planung von Solar-FreiflĂ€chenanlagen beteiligte Personen dabei zu unterstĂŒtzen, einschĂ€tzen zu können, welche Standorte im Allgemeinen fĂŒr die Errichtung als geeignet bzw. ungeeignet eingestuft werden. Die Ăbersicht erhebt keinen Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit und wird regelmĂ€Ăig um neue oder aktualisierte Quellen erweitert.
Mehr zum Thema
Kriterien fĂŒr eine naturvertrĂ€gliche Gestaltung von Solar-FreiflĂ€chenanlagen - Ăbersicht und Hinweise zur Gestaltungâ
KNE-Publikation: "Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung"
KNE-Auswahlbibliografie âPhotovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen und Naturschutzâ
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MĂ€rz 2024
Am 27. Februar 2024 hat das EuropÀische Parlament den Verordnungsentwurf zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law - NRL) mit 329 Ja-Stimmen, 275 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen. Das Gesetz muss nun noch vom Rat angenommen werden, bevor es im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird und 20 Tage spÀter in Kraft tritt.
Am 22. Juni 2022 prĂ€sentierte die EuropĂ€ische Kommission erstmals das im Green Deal angekĂŒndigte NRL. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des European Green Deals und zielt darauf ab, verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur in der EU festzulegen. Das NRL soll bestehende Rechtsinstrumente ergĂ€nzen und KohĂ€renz mit Umweltpolitiken schaffen. Es soll einen Beitrag zur Erholung der biologischen Vielfalt leisten, die WiderstandsfĂ€higkeit der Natur erhöhen, zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur ErfĂŒllung internationaler Verpflichtungen beitragen. Die Verordnung setzt konkrete Ziele fĂŒr die Wiederherstellung verschiedener Ăkosysteme bis 2050 und verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Entwicklung nationaler WiederherstellungsplĂ€ne. Mit der Annahme durch das EuropĂ€ische Parlament rĂŒckt das NRL nĂ€her an seine Umsetzung.
Der Ausgangspunkt âDie EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Naturâ gibt eine kurze Ăbersicht ĂŒber GrĂŒnde, Ziele und zentrale Regelungsinhalte der Verordnung und liefert Antworten auf folgende Fragen:
- Welche GrĂŒnde haben die EinfĂŒhrung des NRL veranlasst?
- Welche Ziele werden mit dem NRL angestrebt?
- Welche Anforderungen stellt das NRL an die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten?
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Februar 2024
Ein rechtlicher und naturschutzfachlicher Vergleich mit nicht-privilegierten Anlagen
Der Gesetzgeber möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter erleichtern und beschleunigen. Nicht nur fĂŒr die Windenergie werden daher gesetzliche Ănderungen vorgenommen. Auch der Ausbau der Solarenergie wird befördert und schreitet voran.
Die insgesamt installierte Leistung im Jahr 2023 um etwa 13.000 Megawatt auf rund 80.000 Megawatt angestiegen. Eine deutliche Erhöhung zum Zuwachs des Vorjahres. Weil diese Zahlen aber noch weit von der anvisierten Ausbaumenge entfernt waren, hat der Gesetz-geber Anfang 2023 eine rechtliche Erleichterung fĂŒr den Ausbau von Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen (PV-FFA) vorgenommen. Das betrifft die seit Anfang 2023 geltende Teilprivilegierung von PV-FFA im bauplanungsrechtlichen AuĂenbereich. Geregelt ist diese Teilprivilegierung im Baugesetzbuch. Die Regelung gilt aber nur fĂŒr PV-FFA entlang von bestimmten StraĂen und Gleisen.
Was ist der Anlass der Aktualisierung?
Anlass fĂŒr die Aktualisierung der Publikation (Erstveröffentlichung im Mai 2023) sind relevante GesetzesĂ€nderungen. Angepasst wurden der Wegfall der Restriktionen aus dem BundesfernstraĂengesetz nach § 9 Abs. 2c FStrG und die Skizzierung der neuen Privilegierung fĂŒr Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB.
Die Publikation befasst sich mit den Regelungen unter Einbeziehung der rechtlichen Ănderungen mit den Fragen:
- Was beinhaltet die neue Teilprivilegierung und welchen Anwendungsbereich hat sie?
- Welche Restriktionen ergeben sich aus dem StraĂenrecht?
- Wie gestaltet sich das VerhĂ€ltnis der Teilprivilegierung zum Anspruch auf EinspeisevergĂŒtung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
- Wie ist die Novelle aus naturschutzfachlicher Sicht einzuschÀtzen?
- Ăndert sich die UmweltprĂŒfung und welche Steuerungsmöglichkeit haben die Kommunen?
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Januar 2024
Kurz vor Jahresende 2022 hat die EuropĂ€ische Union (EU) die âVerordnung zur Festlegung eines Rahmens fĂŒr einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energienâ (kurz: EU-NotfallVO) fĂŒr einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien erlassen.
Am 11. Januar 2024 ist nun die novellierte EU-NotfallVO in Kraft getreten. Hierbei wurde dasselbe Verfahren durchlaufen. Diese Neuerungen werden zusÀtzlich in der neuen Version* des Ausgangspunktes aufgezeigt.
Die Kernbestimmungen sind im Wesentlichen gleichgeblieben, wobei es zu gewissen Anpassungen bzgl. AlternativenprĂŒfung und AusgleichsmaĂnahmen gekommen ist. Ferner gibt es eine VerlĂ€ngerung der Geltungsdauer ausgewĂ€hlter Vorschriften bis 2025, andere laufen wie geplant Mitte dieses Jahres aus. DarĂŒber hinaus werden Ăberleitungsvorschriften fĂŒr die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) angepasst.
Das KNE hat den Entstehungsprozess von Anfang mitverfolgt. Was ist der Anlass und wie gestaltete sich das abgekĂŒrzte Gesetzgebungsverfahren zwischen EU-Kommission und Rat der EuropĂ€ischen Union? Welche rechtliche Wirkung entfaltet die EU-Notfallverordnung innerhalb Deutschlands? Was sind ihre Inhalte und welche Teile haben besondere Relevanz fĂŒr naturschutzrechtliche PrĂŒfungen?
Die vorliegende Publikation erörtert daher vertieft die Art. 3, 3a und 6 der Verordnung, die im Hinblick auf das Natur- und Artenschutzrecht relevant sind. Diese betreffen die Auswirkungen auf umweltrechtliche SchutzgĂŒterabwĂ€gungen sowie die Auswirkungen auf die UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung und die Bewertungen im Rahmen des Artenschutzrechts in Gebieten mit beschleunigter Genehmigung.
*Hinweis: Das KNE hatte sich bereits im Januar 2023 in einem Ausgangspunkt mit dem Thema befasst.
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