Publikationen

© fotofabrika - stock-adobe.com

Aufbereitung von Fachwissen zur naturverträglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstützt das KNE mit fundierten Auskünften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlässlicher Informationen für unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berücksichtigt. Darüber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle Ansätze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewählten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Auswahlbibliografien zur Vertiefung

Die KNE-Jahrbücher berichteten aus der vielfältigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Schlagworte: "Abschaltungen" (4 Dokumente gefunden)

Windenergieanlage vor Wald mit Grafiken
KNE
Januar 2025

Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von Windenergieanlagen zum Schutz von tagaktiven Brutvögeln

Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen, auch Antikollisionssysteme genannt, besitzen das Potenzial, Vogelkollisionen wirkungsvoll zu vermeiden. Der Einsatz dieser Systeme kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko von kollisionsgefährdeten Vogelarten senken und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindern. Mit der vorliegenden Systemübersicht aktualisiert das KNE die inzwischen vorliegenden Informationen über die Systemspezifika, den Stand der Erprobung und Anwendung und weist auf die zum Nachweis der grundsätzlichen Vermeidungswirksamkeit erforderlichen Erprobungsberichte hin. Neu aufgenommen wurden Neuentwicklungen von Kamerasystemen zur Detektion der Bewirtschaftung (Agri Oculus, FlexiBird). Diese zielen darauf ab, den Anlass für eine bewirtschaftungsabhängige Abschaltung – also die relevanten Bewirtschaftungsformen auf Flurstücken (im Radius von 250 Metern oder mehr) zu identifizieren. Daran kann sich eine manuelle oder auch eine automatische Abschaltung der WEA für den vorgegebenen Zeitraum anschließen. Während sich die technischen Komponenten und die Funktionsweise der Systeme kaum verändert haben, gibt es neue Informationen über den Erprobungsstand und erste Anwendungen. Die Informationen für die Aktualisierung stammen in erster Linie von den Systemanbietern und wurden vor dem Hintergrund des Wissensstands im KNE verifiziert. Darüber hinaus flossen die Ergebnisse laufender und abgeschlossenen Erprobungsvorhaben ein. Das KNE verfolgt das Potenzial von Antikollisionssystemen zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie seit 2018. Es versteht sich als Plattform für den Wissenstransfer, auf der die Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereiche zusammenkommen. Durch Übersichten, einen regelmäßigen Fachaustausch, Positionspapiere mit dem Bundesamt für Naturschutz und die Publikation von Forschungsergebnissen hat das KNE den Wissensstand erweitert und zu einer sachlichen Debatte über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes beigetragen. Das KNE führt auch ein FuE-Projekt zum Thema Antikollisionssysteme in der Praxis durch. Ziel des Vorhabens ist es, die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Antikollisionssystemen (AKS) zu klären, um die Anwendung von Antikollisionssystemen in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen.
mehr lesen
Simulation Rotmilan vor Windenergieanlage
© Tino Herrmann
Mai 2024

Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit

Die Publikation geht der Frage nach, welche Investitionsspielräume insbesondere für Antikollisionssysteme innerhalb der im Bundesnaturschutzgesetz formulierten Zumutbarkeitsgrenzen bestehen. Diese Zumutbarkeitsgrenzen variieren in Abhängigkeit davon, ob die Windenergieanlagen an einem Standort mit hoher Ertragsleistung (Zumutbarkeitsschwelle 8 Prozent) oder verminderter Ertragsleistung (Zumutbarkeitsschwelle 6 Prozent) errichtet werden sollen. Für eine Übergangszeit, nämlich so lange, wie es Standorte außerhalb von bzw. in noch nicht rechtskräftig ausgewiesenen Windenergiegebieten gibt und/oder die Bundesländer die Zielgrößen für die Flächenbereitstellung für Windenergie noch nicht vollständig erfüllt haben, wird es zwei Genehmigungssituationen geben, in denen die Anwendung und Zumutbarkeit zu prüfen ist:
  • die privilegierte Genehmigung nach § 35 BauGB auf Grundlage der artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 45b BNatSchG außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete,
  • die Genehmigung auf Grundlage einer modifizierten artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 6 WindBG bei Vorhaben innerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete.
Zunächst werden die neuen Regelungen nach § 45b BNatSchG sowie nach § 6 WindBG erläutert. Anschließend wird auf die Berechnung der Zumutbarkeit von Schutz- und Minderungsmaßnahmen und die dafür wichtigen Stellgrößen eingegangen. Weiterhin befasst sich die Publikation mit den Investitionsspielräumen für Antikollisionssystemen. Dazu werden drei exemplarische Fallbeispiele mit unterschiedlichen hohem Ertragsniveau gebildet. Es werden Berechnungen für maximale Investitionskosten für Schutz- bzw. Minderungsmaßnahmen durchgeführt und damit der jeweils näherungsweise verfügbare Kostenrahmen für Antikollisionssysteme innerhalb und außerhalb von Windenergiegebieten aufgezeigt. Folgend wird auf  die Erwägungen zum Einsatz von Antikollisionssystemen unter Zumutbarkeitsbeschränkungen eingegangen und schließlich aufgezeigt, welcher Maßnahmenumfang – alternativ zu Antikollisionssystemen – für weitere Abschaltmaßnahmen zur Verfügung stünde. Die Publikation (Erstveröffentlichung im Oktober 2023) wurde um ausgewählte Fragen der Teilnehmenden aus einer Begleitveranstaltung im November 2023 erweitert (Teil B). Die Fragen sind thematisch sortiert und werden in dieser Publikation ausführlich beantwortet. Bei den insgesamt 17 Fragen geht es um Fragestellungen zum Gütefaktor, zur Berechnung der Zumutbarkeit, zu Kosten und Einsatzbereichen von AKS, zu AKS in der Betriebsphase und zu Kombinationsmöglichkeiten von Maßnahmen.

Hintergrund

Im Sommer 2022 wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) novelliert, um die Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zu vereinfachen und zu beschleunigen. Wesentlicher Bestandteil der Novellierung ist der neue § 45b BNatSchG mit ergänzenden Gesetzesanlagen, durch den eine Standardisierung der Signifikanzprüfung und die Konkretisierung der Ausnahmeprüfung erfolgen soll. Die neuen Regelungen sehen eine Liste von Schutzmaßnahmen vor, darunter auch Antikollisionssysteme, die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko wirksam senken können. Gleichzeitig unterliegt der vom Vorhabenträger zu tragende Aufwand für Schutzmaßnahmen nun einer Zumutbarkeitsgrenze. Diese gilt auch im Rahmen des neu eingeführten § 6 Windenergie­flächenbedarfsgesetz (WindBG) für die Genehmigung von WEA in Windenergiegebieten. Die Publikation ist im Rahmen des FuE-Projektes „AKS-Praxis“, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz (FKZ 3522 860800), entstanden.

Mehr zum Thema

mehr lesen
Rotmilan im Flug
März 2021

Wirtschaftliche Aspekte ereignisbezogener Abschaltung zum Vogelschutz an Windenergieanlagen

Die vom KNE in Auftrag gegebene Studie „Wirtschaftliche Aspekte ereignisbezogener Abschaltung zum Vogelschutz an Windenergieanlagen. Brutplatzszenarien – Ertragseinbußen – Einfluss auf die Anlagentechnik“ von Reichenbach et al. (2020)  gibt Aufschluss darüber, mit welchen Ertragseinbußen in der Stromproduktion zu rechnen ist, wenn Antikollisionssysteme zum Vogelschutz an Windenergieanlagen eingesetzt werden. Die Autoren haben außerdem beispielhafte Szenarien für den Rotmilan entwickelt, um anhand ausgewählter Parameter des Anlagenstandorts die Anzahl der Abschaltungen pro Tag abschätzen zu können. Die jährlichen Ertragseinbußen durch die ereignisbezogene Abschaltung auf Basis der ermittelten Flugaktivitäts-Szenarien betragen an den sechs deutschen Untersuchungsstandorten durchschnittlich 0,4 bis 2,3 Prozent. Die Ertragseinbußen sind damit deutlich geringer als die einer pauschalen Abschaltung (durchschnittlich 28,6 Prozent). Die Studie wurde im Rahmen des vom BfN geförderten FuE-Vorhabens „Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen“ erstellt.

Das FuE-Vorhaben

Im Rahmen des FuE-Vorhabens „Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen“ wurden erste Empfehlungen zu den Anforderungen an Kamera- und Radarsystemen formuliert, die Vögel automatisch erkennen und entsprechend die Windenergieanlage abschalten, um eine Kollision zu vermeiden. Das KNE führte dazu eine mehrteilige, aufeinander aufbauende Veranstaltungsreihe mit Expertenworkshops und einer Fachveranstaltung durch.
mehr lesen
Vogel vor Himmel
fotolia.de – bildwerfer, mirkograul
Juli 2018

Abschaltzeiten für Windenergieanlagen zum Vogelschutz nach Schreiber (2016)

Nach Auffassung von Schreiber (2016)* ist der derzeitige Umgang mit dem individuenbezogenen Tötungsverbot nach § 44 BNatSchG bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) unbefriedigend. Er schwanke zwischen einem Totalverbot bei Vorkommen „prominenter“ kollisionsgefährdeter Vogelarten und der weitgehenden Ignorierung des Tötungsverbots bei Vorkommen häufigerer Arten. Ebenso fehlten Ansätze, die die räumliche und zeitliche Variabilität des Auftretens kollisionsgefährdeter Vogelarten über die Laufzeit von WEA berücksichtigen. Von artenschutzrechtlichen Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG würde nur selten und lediglich pauschal Gebrauch gemacht, obwohl das Ausnahmeverfahren zwischen den genannten Polen vermitteln würde. Abschaltzeiten für Vogelarten würden selten festgesetzt – das Potenzial derartiger Maßnahmen der Risikominimierung würde somit nicht ausgeschöpft. Der Landkreis Osnabrück beauftragte daher ein Gutachten, in dem ein Verfahrensansatz zur Festlegung von Abschaltzeiten für die im Landkreis vorkommenden windenergiesensiblen Brutvogelarten entwickelt werden sollte. Das KNE fasst die wesentlichen Inhalte und Besonderheiten des Ansatzes zusammen und ordnet diese unter Berücksichtigung von Diskussionen, veröffentlichten Fachmeinungen und weiteren Quellen sowie eines am KNE im Dezember 2017 durchgeführten Fachgesprächs in den aktuellen fachlichen, rechtlichen und praktischen Kontext ein. Im Fokus:
  • Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) im Ausnahmeverfahren.
  • Festlegung von „Abschaltkontingenten“ in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Zumutbarkeit.
  • Flexibilisierung durch jährliche Anpassung der Abschaltungen während der gesamten Betriebslaufzeit.
Zentrale Inhalte:
  • Verfahrensvorschlag zur Genehmigung von WEA im Landkreis Osnabrück im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Ausnahme.
  • Erweiterte Liste zu betrachtender windenergiesensibler Brutvogelarten.
  • Methodischer Ansatz zur flexiblen Steuerung anlagenspezifischer Abschaltzeiten auf Grundlage der vorkommenden Arten sowie der Niststätten- und Revierdynamik (extensives Monitoring) über die gesamte Betriebslaufzeit.
  • Vorschläge zur Festlegung und Bemessung möglicher funktionserhaltender Maßnahmen (FCS-Maßnahmen) für unvermeidbare Beeinträchtigungen.
Relevanz für die Praxis:
  • Der Ansatz wurde bisher in einzelnen Landkreisen Niedersachsens angewendet.
  • Mit der Genehmigung im Ausnahmeverfahren sollen Einschränkungen und Defizite einer „herkömmlichen“ Genehmigungspraxis bezüglich signifikant erhöhter Tötungsrisiken gemindert werden. Die Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen de facto als Regelfall ist rechtlich jedoch umstritten.
  • Der Ansatz bedarfsabhängig nachsteuerbarer Abschaltungen bietet prinzipiell Möglichkeiten für eine flexiblere und damit problemadäquatere Handhabung.
  • Die Rechtmäßigkeit der Bemessung von Abschaltkontingenten als Obergrenze in einem Aushandlungsprozess auf Basis der wirtschaftlichen Zumutbarkeit bedarf jedoch weiterer Diskussion und Klärung.
  • Die Anwendung setzt eine „Freiwilligkeit“ der Projektierer bzw. Betreiber zur wirtschaftlichen Transparenz voraus.
  • Gegen eine breite Anwendung und generelle Übertragbarkeit sprechen eine Reihe noch ungeklärter rechtlicher und fachlicher Fragen.
mehr lesen