Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturvertrÀglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstĂŒtzt das KNE mit fundierten AuskĂŒnften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlĂ€sslicher Informationen fĂŒr unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen fĂŒr den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle AnsĂ€tze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturvertrĂ€glichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewÀhlten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Auswahlbibliografien zur Vertiefung

Die KNE-JahrbĂŒcher berichteten aus der vielfĂ€ltigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Dezember 2024

Bilanzierung des Kompensationsbedarfs bei Solarparkprojekten

Solarparks sind ein Vorhabentyp mit spezifischen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Zur BewĂ€ltigung der Eingriffsregelung sind deswegen an das Vorhaben angepasste Hinweise erforderlich. Außerdem könnten die mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) eingefĂŒhrten Kriterien im Einzelfall geeignet sein, als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme berĂŒcksichtigt zu werden. Die Publikation zeigt auf, wie der Kompensationsbedarf fĂŒr Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bei Solarparkprojekten bilanziert wird. Dazu werden aktuelle LeitfĂ€den und Arbeitshilfen der LĂ€nder gesichtet und bestehende Bilanzierungen vorgestellt und verglichen. Das KNE hat recherchiert, dass sechs BundeslĂ€nder fachliche Hinweise zur Erfassung, zur Bewertung und zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs fĂŒr Solarparks veröffentlicht haben. Ihr Vorgehen orientiert sich an der Entscheidungskaskade der Eingriffsregelung. Die BilanzierungsansĂ€tze basieren – jeweils in abgewandelter Form – auf dem so genannten Biotopwertverfahren. Dabei wird entweder ein Vorher-Nachher-Vergleich der Biotopwerte (ggf. mit Modifikationsmöglichkeiten) vorgenommen oder der Bilanzierungsumfang mit Hilfe eines pauschal festgelegten Faktors bestimmt. Gemeinsam ist den betrachteten LĂ€nderdokumenten, dass sie Empfehlungen zur Reduzierung des Kompensationsbedarfs enthalten. In allen LĂ€ndern werden beispielsweise aus diesem Grund die IntensitĂ€t der FlĂ€cheninanspruchnahme begrenzt, Standards fĂŒr die Gestaltung oder Pflege der Anlage formuliert oder die Nutzung unempfindlicher Standorte empfohlen. Die Kompensation des Eingriffs soll vorzugsweise auf der FlĂ€che des Solarparks selbst erfolgen. Die im Vergleich zu anderen Bauvorhaben sehr speziellen BeeintrĂ€chtigungen, insbesondere die großflĂ€chigen Überstellungen bei gleichzeitig geringen Versiegelungsanteilen, stellen neue Anforderungen an die Eingriffsbilanzierung. Um diese möglichst einheitlich und effizient durchfĂŒhren zu können, ist es fĂŒr die am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden wĂŒnschenswert, dass in den BundeslĂ€ndern einheitliche Standards entwickelt werden. Die vorliegenden LeitfĂ€den bieten hierfĂŒr einen guten Ausgangspunkt.

Umfrage – Ihre Meinung zĂ€hlt

Mit Erscheinen dieser Publikation laden wir Sie ein, an einer kurzen Umfrage teilzunehmen (Dauer za. fĂŒnf Minuten). Die anonyme und freiwillige Umfrage soll uns einen Einblick in Ihre Erfahrungen bei der Ermittlung des Kompensationsumfangs von Solarparkprojekten geben. Ihre Antworten werden es uns ermöglichen, Herausforderungen und Änderungsoptionen zu identifizieren und diese in Diskussionsprozesse mit verschiedenen Akteuren einzubringen. Herzlichen Dank im Voraus fĂŒr Ihre Teilnahme an der Umfrage.
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November 2024

Handreichungen der LĂ€nder zu Naturschutz und Solarparks

Die LĂ€nder erstellen in Form von Erlassen, LeitfĂ€den, Verwaltungsvorschriften und weiteren Informationen landesspezifische Handreichungen zu Naturschutz und Solarenergie-FreiflĂ€chenanlagen. Diese Handreichungen sind sowohl fĂŒr die zustĂ€ndigen Behörden als auch fĂŒr die Projektierer und die GutachterbĂŒros wichtige Orientierungshilfen bzw. Vorgaben zum Umgang mit naturschutzrechtlichen Anforderungen bei der Planung und Genehmigung von Solarenergie-FreiflĂ€chenanlagen.

Um neue Erkenntnisse aus der Forschung, Praxis und Rechtsprechung berĂŒcksichtigen zu können, ist es sinnvoll, die Handreichungen in regelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden zu aktualisieren und fortzuschreiben. Die tabellarische Übersicht stellt den Stand der vorliegenden Handreichungen der LĂ€nder zu Naturschutz und Solarenergie-FreiflĂ€chenanlagen dar und enthĂ€lt Angaben zu bekannten laufenden und geplanten Aktualisierungen. Über angegebene Links können Sie schnell auf die jeweiligen Dokumente zugreifen. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.
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Windenergieanlage vor Wald mit Grafiken
KNE
Oktober 2024

Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von Windenergieanlagen zum Schutz von tagaktiven Brutvögeln

Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen, auch Antikollisionssysteme genannt, besitzen das Potenzial, Vogelkollisionen wirkungsvoll zu vermeiden. Der Einsatz dieser Systeme kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko von kollisionsgefĂ€hrdeten Vogelarten senken und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindern. Mit der vorliegenden SystemĂŒbersicht aktualisiert das KNE die inzwischen vorliegenden Informationen ĂŒber die Systemspezifika, den Stand der Erprobung und Anwendung und weist auf die zum Nachweis der grundsĂ€tzlichen Vermeidungswirksamkeit erforderlichen Erprobungsberichte hin. Neu aufgenommen wurden Neuentwicklungen von Kamerasystemen zur Detektion der Bewirtschaftung (Agri Oculus, FlexiBird). Diese zielen darauf ab, den Anlass fĂŒr eine bewirtschaftungsabhĂ€ngige Abschaltung – also die relevanten Bewirtschaftungsformen auf FlurstĂŒcken (im Radius von 250 Metern oder mehr) zu identifizieren. Daran kann sich eine manuelle oder auch eine automatische Abschaltung der WEA fĂŒr den vorgegebenen Zeitraum anschließen. WĂ€hrend sich die technischen Komponenten und die Funktionsweise der Systeme kaum verĂ€ndert haben, gibt es neue Informationen ĂŒber den Erprobungsstand und erste Anwendungen. Die Informationen fĂŒr die Aktualisierung stammen in erster Linie von den Systemanbietern und wurden vor dem Hintergrund des Wissensstands im KNE verifiziert. DarĂŒber hinaus flossen die Ergebnisse laufender und abgeschlossenen Erprobungsvorhaben ein. Das KNE verfolgt das Potenzial von Antikollisionssystemen zum naturvertrĂ€glichen Ausbau der Windenergie seit 2018. Es versteht sich als Plattform fĂŒr den Wissenstransfer, auf der die Erkenntnisse ĂŒber die LeistungsfĂ€higkeit und Einsatzbereiche zusammenkommen. Durch Übersichten, einen regelmĂ€ĂŸigen Fachaustausch, Positionspapiere mit dem Bundesamt fĂŒr Naturschutz und die Publikation von Forschungsergebnissen hat das KNE den Wissensstand erweitert und zu einer sachlichen Debatte ĂŒber Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes beigetragen. Das KNE fĂŒhrt auch ein FuE-Projekt zum Thema Antikollisionssysteme in der Praxis durch. Ziel des Vorhabens ist es, die Rahmenbedingungen fĂŒr den Einsatz von Antikollisionssystemen (AKS) zu klĂ€ren, um die Anwendung von Antikollisionssystemen in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen.
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August 2024

Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks

Bis 2040 soll die installierte Leistung der Solarenergie in Deutschland auf 400 Gigawatt gesteigert werden. Es ist zu erwarten, dass beim Ausbau der Photovoltaik in der FreiflĂ€che artenschutzrechtliche VerbotstatbestĂ€nde nicht vollstĂ€ndig vermieden werden können. Im Falle der BeeintrĂ€chtigung von Fortpflanzungs- und RuhestĂ€tten besonders und streng geschĂŒtzter Arten ist laut Gesetz ein (vorgezogener) artenschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. HierfĂŒr mĂŒssen zusĂ€tzliche FlĂ€chen planungsrechtlich gesichert werden. Kommunen mĂŒssen diesen Bedarf in ihrer Planung mitbedenken. Wenn sich der artenschutzrechtliche Ausgleich direkt im Solarpark verwirklichen ließe, wĂŒrde das FlĂ€chen sparen und den Aufwand fĂŒr die Aufstellung von BebauungsplĂ€nen begrenzen. Im Rahmen des FuE-Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr BiodiversitĂ€t in Solarparks umsetzen" (SuN-divers) hat das KNE daher ein Fachgutachten beauftragt. Das GutachterbĂŒro BGH-Plan, Umweltplanung und Landschaftsarchitektur hat untersucht, ob und fĂŒr welche Arten der artenschutzrechtliche Ausgleich innerhalb der VorhabenflĂ€chen von Solarparks umgesetzt werden kann. Das Fachgutachten bietet eine EinfĂŒhrung in planungsrechtliche Grundlagen und eine Darstellung der von Solarparks ausgehenden Wirkungen. Basierend auf aktueller Literatur zu den Auswirkungen auf Arten und Biotope werden mögliche BeeintrĂ€chtigungen, deren Vermeidung und Ausgleichsmaßnahmen fĂŒr ausgewĂ€hlte Artengruppen des Offenlandes steckbriefartig dargestellt.

Ergebnisse der Untersuchung

Zur Frage der Eignung von Solarparks als Lebensraum besteht immer noch ein erhebliches Defizit an systematischen, methodisch robusten Studien. Die Autorinnen und Autoren kommen dennoch zu verallgemeinerbaren Ergebnissen:
  • GrĂ¶ĂŸere FreiflĂ€chen ohne Module stellen die wichtigsten LebensrĂ€ume fĂŒr die meisten wertgebenden Arten(-gruppen) dar.
  • Eine standortgerechte extensive Pflege muss erfolgen, um artenreiche Offenlandbiotope zu entwickeln und bestenfalls einen Ausgleich fĂŒr betroffene Offenlandarten zu schaffen.
  • Die großteils beschatteten Bereiche zwischen oder unterhalb der Modulreihen eignen sich eher als Lebensraum fĂŒr artenĂ€rmere VegetationsbestĂ€nde und verbreitete, anspruchslose Arten.
  • Die im öffentlichen Diskurs oft undifferenzierte Betrachtung von Solarparks kann zu unzulĂ€ssigen Schlussfolgerungen fĂŒhren. Der Artenreichtum einiger Vorzeigeanlagen mit hochwertigem Ausgangszustand oder im Umfeld von hochwertigen sogenannten Spenderbiotopen sollte nicht ohne PrĂŒfung auf die mit Modulen ĂŒberstellten Bereiche naturferner Anlagen in ausgerĂ€umten Agrarlandschaften ĂŒbertragen werden.
Nach aktuellem Stand des Wissens können BeeintrĂ€chtigungen hochwertiger Biotoptypen und Arten nur mit einem erhöhten Bedarf an externen FlĂ€chen oder mit grĂ¶ĂŸeren modulfreien Bereichen und damit geringerem Stromertrag in der Anlage vermieden werden.

EinschÀtzung des KNE

Aus Sicht des KNE erfordert die BerĂŒcksichtigung schutzbedĂŒrftiger Arten und Lebensgemeinschaften bei der Planung und dem Bau von Solarparks weiterhin besondere Aufmerksamkeit. Die umfassende Literaturauswertung zeigt, dass sich oftmals nur Teilbereiche der Anlagen zu hochwertigen LebensrĂ€umen entwickeln können. Das ist zudem nur mit fachgerechten Pflegemaßnahmen zu erreichen. Artspezifische Ausgleichsziele können zwar in gĂŒnstigen FĂ€llen im Solarpark erreicht werden, dies dĂŒrfte aber nicht die Regel sein. Somit ist nicht auszuschließen, dass weiterhin ein Bedarf an AusgleichsflĂ€chen besteht und planerisch abzusichern ist. Das Gutachten zeigt aber auch die nach wie vor großen WissenslĂŒcken auf. Weitere Forschung sollte unbedingt stattfinden, um die Auswirkungen der sehr verschiedenen technischen Komponenten eines Solarparks frĂŒhzeitig zu erfassen und negativen Entwicklungen entgegenzutreten. Projektseite: FuE-Vorhaben Solarenergie und Naturschutz
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Copyright
Juli 2024

Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und GrĂŒnland

Der Ausbau von Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. So ist die gesamte installierte Leistung im letzten Jahr um etwa 6.000 Megawatt auf 66.498 Megawatt angestiegen, was eine leichte Erhöhung gegenĂŒber dem Zuwachs des Vorjahres darstellt. Die Ausbaumenge der Solarenergie soll mittels der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) noch deutlich gesteigert werden. FĂŒr den Ausbau großer Photovoltaik-Anlagen wird insbesondere im lĂ€ndlichen Raum die Nutzung weiterer FlĂ€chen erforderlich sein. Ein Großteil dieser FlĂ€chen wird auch aus der Landwirtschaft kommen mĂŒssen. Durch das ZurverfĂŒgungstellen von FlĂ€chen fĂŒr den Ausbau von PV-Anlagen können Landwirte und Landwirtinnen damit nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern auch durchaus profitable Einkommensquellen erschließen. Auf lange Sicht gesehen, fĂŒhrt die Herausnahme einer FlĂ€che aus der landwirtschaftlichen Nutzung jedoch zu der Frage, ob nach Abschluss der PV-Nutzung wieder Landwirtschaft auf der FlĂ€che betrieben werden kann und welche rechtlichen Anforderungen dazu erfĂŒllt werden mĂŒssen? Diese Fragen sind fĂŒr Landwirte und Landwirtinnen, bei der Entscheidung, ob Sie FlĂ€chen zum PV-Ausbau zur VerfĂŒgung stellen, von großer Bedeutung. Je mehr Sicherheit fĂŒr eine etwaige landwirtschaftliche Folgenutzung dieser FlĂ€chen gegeben wird, desto eher werden diese zur VerfĂŒgung gestellt werden. In der aktualisierten Publikation (Erstveröffentlichung im April 2023) wurde die neue Rechtsprechung berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinaus beschĂ€ftigt sie sich intensiver und umfassender mit den gĂ€ngigen Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen. Die vorliegende Veröffentlichung gibt Akteuren und Interessierten einen umfassenden Überblick.

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Juli 2024

Handreichungen der LĂ€nder zu Natur- und Artenschutz und Windenergie an Land (Planungsebene)

Die LĂ€nder sind gemĂ€ĂŸ dem WindenergieflĂ€chenbedarfsgesetz (WindBG) dazu verpflichtet, lĂ€nderspezifische FlĂ€chenziele fĂŒr die Windenergienutzung zu erfĂŒllen und entsprechende “FlĂ€chenbeitragswerte” bis 2027 bzw. 2032 zu erreichen. Daher laufen aktuell in allen BundeslĂ€ndern Prozesse zur Aktualisierung oder Neuausweisung der FlĂ€chen fĂŒr die Windenergie. FĂŒr die Planungsebene erstellen die LĂ€nder landesspezifische Handreichungen in Form von Erlassen, LeitfĂ€den und Hinweisschreiben zu Natur- und Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen enthalten unter anderem Kriterien, die bei der Abgrenzung von Gebieten fĂŒr die Windenergie berĂŒcksichtigt werden sollen. Dies bietet die Möglichkeit, den Artenschutz bereits auf Planungsebene zu berĂŒcksichtigen und somit die Windenergieentwicklung auf potenziell konfliktĂ€rmere FlĂ€chen zu lenken. Im Zuge der Novellierung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) und deren Umsetzung in Deutschland ergeben sich weitere neue Anforderungen fĂŒr die Planungsebene, die sich perspektivisch auch in bestehenden bzw. neuen Handreichungen niederschlagen werden. Die tabellarische Übersicht zeigt den aktuellen Stand der Handreichungen der LĂ€nder und verlinkt zu den entsprechenden Dokumenten. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.
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Juni 2024

Handreichungen der LĂ€nder zu Natur- und Artenschutz und Windenergie an Land (Zulassungsebene)

Die LĂ€nder erstellen in Form von Erlassen, LeitfĂ€den und Hinweisschreiben landesspezifische Handreichungen zu Natur- und Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen sind sowohl fĂŒr die zustĂ€ndigen Behörden als auch fĂŒr die Projektierer und die GutachterbĂŒros wichtige Orientierungshilfen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Genehmigung von Windenergievorhaben. Die Bundesregierung hat mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 2022 sowie mit § 6 WindenergieflĂ€chenbedarfsgesetz (WindBG) gesetzliche Regelungen zur Handhabung des Artenschutzes geschaffen, die zu einer beschleunigten Genehmigung von Windenergievorhaben an Land fĂŒhren sollen. Dadurch entsteht die Notwendigkeit der Anpassung bzw. Neufassung der lĂ€nderspezifischen Artenschutz-Handreichungen. Die meisten LĂ€nder haben bereits entweder ihre LeitfĂ€den aktualisiert oder diese durch Erlasse oder ministerielle Hinweisschreiben ergĂ€nzt. Bekannt sind laufendende FortschreibungsaktivitĂ€ten in Brandenburg, Sachsen und ThĂŒringen. Geplant sind weitere in Hessen und Rheinland-Pfalz und Saarland. Durch die Übergangsregeln im BNatSchG (§ 74 Abs. 4 und 5) besitzen eine Reihe Ă€lterer LeitfĂ€den zunĂ€chst weiterhin Relevanz, weshalb sie auch weiterhin in der Übersicht zu finden sind. Die Standardisierung, Vereinfachung und Beschleunigung auf Bundesebene fĂŒhrt auf LĂ€nderebene zunĂ€chst zu zusĂ€tzlichem Klarstellungsbedarf. Diesem wird verstĂ€rkt durch vergleichsweise kurze Hinweisschreiben und Erlasse begegnet, die die bestehenden Handreichungen ergĂ€nzen oder teilweise ersetzen. ZusĂ€tzlich fĂŒhren aktuelle rechtliche Übergangsregeln und -fristen zu einer erhöhten KomplexitĂ€t der Genehmigungspraxis. Perspektivisch wird sich das in einigen Jahren wieder Ă€ndern. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.
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Photovoltaik auf Moorboden
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Juni 2024

Photovoltaik auf wiedervernÀssten Moorböden

Eine neue FlÀchenkulisse im EEG 2023

Moore erfĂŒllen in der Landschaft vielfĂ€ltige Funktionen: Sie binden in naturnahem oder natĂŒrlichem Zustand Kohlenstoff bzw. das klimaschĂ€dliche Kohlenstoffdioxid (CO2), bieten seltenen Arten sowie spezialisierten Lebensgemeinschaften LebensrĂ€ume und leisten einen Beitrag zur WasserrĂŒckhaltung in der FlĂ€che. Als mögliche FlĂ€chen fĂŒr die Errichtung von Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen sind sie aktuell in der Diskussion. Das KNE greift in der Publikation den Diskussions- und Wissensbedarf auf und stellt Anforderungen an die Umsetzung von Moor-PV dar. Warum ist WiedervernĂ€ssung unserer Moore notwendig? Was sind die Erfolgsbedingungen fĂŒr PV-FFA auf wiedervernĂ€ssten Moorböden? Welche standortspezifische Technik ist erforderlich? Wie kann der Bau von PV-FFA auf wiedervernĂ€ssten Moorböden naturvertrĂ€glich gestaltet werden? Diese und weitere Aspekte werden in der Publikation erörtert, um einen Überblick zu verschaffen. Zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung im Dezember 2022 war im § 37 EEG die Errichtung von Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen (PV-FFA) auf entwĂ€sserten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden als förderfĂ€hig benannt, sofern diese FlĂ€chen dauerhaft wiedervernĂ€sst wĂŒrden. NĂ€here ErlĂ€uterungen fehlten zunĂ€chst. Anlass fĂŒr die Aktualisierung der Publikation sind die im Juli 2023 festgelegten Anforderungen der Bundesnetzagentur (in Abstimmung mit dem BfN und dem UBA). 

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Europaflaggen vor der dem Sitz der Europaeischen Kommission
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Mai 2024

RED III – eine EinfĂŒhrung. Aus Perspektive der Planung und Genehmigung von erneuerbaren Energien

In KĂŒrze

Die Gesetzgebungsorgane der EuropĂ€ischen Union (EU) haben nach langwierigen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie („RED III“ oder „Richtlinie“) Ende 2023 beschlossen. Die Richtlinie ist Teil der Politikprogramme European Green Deal, Fit for 55 und REPowerEU. Sinn und Zweck der Richtlinie sind unter anderem die Verringerung von Treibhausgasemissionen durch einen beschleunigten und umfassenden Ausbau von erneuerbaren Energien. Parallel hatte der Energieministerrat der EU in einem gesonderten Verfahren eine thematisch flankierende Notfallverordnung erlassen. Die genannten europĂ€ischen Gesetze sind aufeinander abgestimmt und sollen sich ergĂ€nzen, die temporĂ€r fortbestehende EU-Notfallverordnung soll einen fließenden Übergang zu den Bestimmungen der hier behandelten RED III gewĂ€hrleisten. Die Publikation beleuchtet die aus chronologischer Sicht dringendsten Aspekte und soll vor allem den verantwortlichen staatlichen Akteuren eine EinfĂŒhrung und Orientierung bieten. So werden schon im Mai dieses Jahres die ErklĂ€rung von bestehenden Windenergiegebieten zu Beschleunigungsgebieten und die entsprechende Rechtslage auf der Genehmigungsebene innerhalb und außerhalb von Beschleunigungsgebieten relevant. Zudem wird man sich fortlaufend mit der neuen Gebietsplanung der Beschleunigungsgebiete befassen mĂŒssen. Mit weiteren in der Richtlinie enthaltenen Themen wie dem Netz- und Speicherausbau, befasst sich die Ausarbeitung nicht, hier hat es jedoch ebenso weitreichende Änderungen gegeben. Am Ende des Dokuments wird ein einordnender Ausblick gegeben. Das KNE weist darauf hin, dass sich die hier dargestellte Thematik in der deutschen Gesetzgebung befindet und dem laufenden Diskurs unterliegt. Daher können sich einzelne Aspekte noch Ă€ndern bzw. werden von Literatur und Gesetzgebung weiter spezifiziert. Die vorliegende Ausarbeitung dient daher der allgemeinen Orientierung, beruhend auf den europarechtlichen Vorgaben und ersetzt nicht eine fortlaufende Befassung.
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Mai 2024

NaturvertrĂ€gliche Gestaltung von Solarparks – Maßnahmen und Hinweise zur Gestaltung

Der Ausbau der Solarenergie nimmt Fahrt auf – in der FreiflĂ€che wird ein regelrechter Boom erwartet. Gleichzeitig ist jedoch FlĂ€che ein knappes Gut. Deswegen muss auf Mehrfachnutzungen gesetzt werden. Im Falle der Solarparks sollten diese großen, zusammenhĂ€ngenden FlĂ€chen, die einen weitgehend störungsarmen Betrieb ermöglichen, nicht nur fĂŒr den Klimaschutz, sondern auch fĂŒr die BiodiversitĂ€t fruchtbar gemacht werden. FĂŒr einen naturvertrĂ€glichen Ausbau der Solarenergie sind daher die Standortwahl sowie die Ausgestaltung der Solar-FreiflĂ€chenanlagen entscheidend. Die Übersicht zeigt Maßnahmen sowie weiterfĂŒhrende Hinweise fĂŒr eine ökologisch hochwertige Ausgestaltung und Pflege von Solarparks. Sie basiert auf Handreichungen der LĂ€nder, FachbeitrĂ€gen sowie Positionspapieren bundesweiter Akteure und ist unterteilt in fest aufgestĂ€nderte Solarparks, schwimmende PV-Anlagen und Moor-PV-Anlagen. Das KNE gibt die Maßnahmenempfehlungen der Akteure aus Verwaltung, Politik und Naturschutz wieder, ohne diese zu bewerten. Ziel ist es, die an der Planung von Solarparks beteiligten Personen dabei zu unterstĂŒtzen, AnsprĂŒche an die ökologisch hochwertige Gestaltung und Pflege zu formulieren. Aus der Anzahl der Nennungen in den Quellen kann nicht auf eine höhere Bedeutung einer Maßnahme geschlossen werden. Die Maßnahmenauswahl und -umsetzung muss aufgrund lokal-rĂ€umlicher Erfordernisse standortspezifisch und projektbezogen erfolgen.
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