Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturverträglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstützt das KNE mit fundierten Auskünften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlässlicher Informationen für unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berücksichtigt. Darüber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle Ansätze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewählten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Auswahlbibliografien zur Vertiefung

Die KNE-Jahrbücher berichteten aus der vielfältigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Januar 2025

Handreichungen der Länder zu Natur- und Artenschutz und Windenergie an Land (Zulassungsebene)

Die Länder erstellen in Form von Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben landesspezifische Handreichungen zu Natur- und Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen sind sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Projektierer und die Gutachterbüros wichtige Orientierungshilfen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Genehmigung von Windenergievorhaben. Die Bundesregierung hat mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 2022 sowie mit § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gesetzliche Regelungen zur Handhabung des Artenschutzes geschaffen, die zu einer beschleunigten Genehmigung von Windenergievorhaben an Land führen sollen. Dadurch entsteht die Notwendigkeit der Anpassung bzw. Neufassung der länderspezifischen Artenschutz-Handreichungen. Die meisten Länder haben bereits entweder ihre Leitfäden aktualisiert oder diese durch Erlasse oder ministerielle Hinweisschreiben ergänzt. Bekannt sind laufendende Fortschreibungsaktivitäten in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Geplant sind weitere in Hessen und Rheinland-Pfalz und Saarland. Durch die Übergangsregeln im BNatSchG (§ 74 Abs. 4 und 5) besitzen eine Reihe älterer Leitfäden zunächst weiterhin Relevanz, weshalb sie auch weiterhin in der Übersicht zu finden sind. Die Standardisierung, Vereinfachung und Beschleunigung auf Bundesebene führt auf Länderebene zunächst zu zusätzlichem Klarstellungsbedarf. Diesem wird verstärkt durch vergleichsweise kurze Hinweisschreiben und Erlasse begegnet, die die bestehenden Handreichungen ergänzen oder teilweise ersetzen. Zusätzlich führen aktuelle rechtliche Übergangsregeln und -fristen zu einer erhöhten Komplexität der Genehmigungspraxis. Perspektivisch wird sich das in einigen Jahren wieder ändern. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.
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Januar 2025

Handreichungen der Länder zu Natur- und Artenschutz und Windenergie an Land (Planungsebene)

Die Länder sind gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) dazu verpflichtet, länderspezifische Flächenziele für die Windenergienutzung zu erfüllen und entsprechende “Flächenbeitragswerte” bis 2027 bzw. 2032 zu erreichen. Daher laufen aktuell in allen Bundesländern Prozesse zur Aktualisierung oder Neuausweisung der Flächen für die Windenergie. Für die Planungsebene erstellen die Länder landesspezifische Handreichungen in Form von Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben zu Natur- und Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen enthalten unter anderem Kriterien, die bei der Abgrenzung von Gebieten für die Windenergie berücksichtigt werden sollen. Dies bietet die Möglichkeit, den Artenschutz bereits auf Planungsebene zu berücksichtigen und somit die Windenergieentwicklung auf potenziell konfliktärmere Flächen zu lenken. Im Zuge der Novellierung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) und deren Umsetzung in Deutschland ergeben sich weitere neue Anforderungen für die Planungsebene, die sich perspektivisch auch in bestehenden bzw. neuen Handreichungen niederschlagen werden. Die tabellarische Übersicht zeigt den aktuellen Stand der Handreichungen der Länder und verlinkt zu den entsprechenden Dokumenten. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.
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Januar 2025

Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarparks

Die Länder erstellen in Form von Erlassen, Leitfäden, Verwaltungsvorschriften und weiteren Informationen landesspezifische Handreichungen zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen. Diese Handreichungen sind sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Projektierer und die Gutachterbüros wichtige Orientierungshilfen bzw. Vorgaben zum Umgang mit naturschutzrechtlichen Anforderungen bei der Planung und Genehmigung von Solarenergie-Freiflächenanlagen.

Um neue Erkenntnisse aus der Forschung, Praxis und Rechtsprechung berücksichtigen zu können, ist es sinnvoll, die Handreichungen in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und fortzuschreiben. Die tabellarische Übersicht stellt den Stand der vorliegenden Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen dar und enthält Angaben zu bekannten laufenden und geplanten Aktualisierungen. Über angegebene Links können Sie schnell auf die jeweiligen Dokumente zugreifen. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.
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Dezember 2024

Schutzgebiete des Naturschutzrechts und erneuerbare Energien

Die erneuerbaren Energien sollen weiter zügig ausgebaut werden. Hierbei kommen zunehmend auch Flächen in den Fokus, die innerhalb von Schutzgebieten nach dem Bundesnaturschutzgesetz liegen. Zugleich sind Schutzgebiete eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes zum Erhalt von Arten und Lebensräumen. Um einen schnellen und praxisorientierten Überblick über die Schutzgebiete und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen in diesen zu geben, hat das KNE eine entsprechende Übersicht erstellt. Es werden Hinweise zu Merkmalen, zu Nutzungseinschränkungen und zur Realisierbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) gegeben. Die Übersicht verzichtet auf eine vollumfängliche Darstellung aller maßgeblichen Vorschriften des Bau- und Umweltrechts. Für eine abschließende Beurteilung der Zulässigkeit einer EE-Anlage in einem Schutzgebiet sind jedoch sowohl die bundes- und landesrechtlichen Regelungen als auch die geltende Schutzgebietsverordnung und deren Festlegungen zugrunde zu legen. Die Publikation (Erstveröffentlichung im Mai 2022) wurde neu strukturiert und inhaltlich umfassend aktualisiert.
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Dezember 2024

Bilanzierung des Kompensationsbedarfs bei Solarparkprojekten

Solarparks sind ein Vorhabentyp mit spezifischen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Zur Bewältigung der Eingriffsregelung sind deswegen an das Vorhaben angepasste Hinweise erforderlich. Außerdem könnten die mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) eingeführten Kriterien im Einzelfall geeignet sein, als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme berücksichtigt zu werden. Die Publikation zeigt auf, wie der Kompensationsbedarf für Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bei Solarparkprojekten bilanziert wird. Dazu werden aktuelle Leitfäden und Arbeitshilfen der Länder gesichtet und bestehende Bilanzierungen vorgestellt und verglichen. Das KNE hat recherchiert, dass sechs Bundesländer fachliche Hinweise zur Erfassung, zur Bewertung und zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für Solarparks veröffentlicht haben. Ihr Vorgehen orientiert sich an der Entscheidungskaskade der Eingriffsregelung. Die Bilanzierungsansätze basieren – jeweils in abgewandelter Form – auf dem so genannten Biotopwertverfahren. Dabei wird entweder ein Vorher-Nachher-Vergleich der Biotopwerte (ggf. mit Modifikationsmöglichkeiten) vorgenommen oder der Bilanzierungsumfang mit Hilfe eines pauschal festgelegten Faktors bestimmt. Gemeinsam ist den betrachteten Länderdokumenten, dass sie Empfehlungen zur Reduzierung des Kompensationsbedarfs enthalten. In allen Ländern werden beispielsweise aus diesem Grund die Intensität der Flächeninanspruchnahme begrenzt, Standards für die Gestaltung oder Pflege der Anlage formuliert oder die Nutzung unempfindlicher Standorte empfohlen. Die Kompensation des Eingriffs soll vorzugsweise auf der Fläche des Solarparks selbst erfolgen. Die im Vergleich zu anderen Bauvorhaben sehr speziellen Beeinträchtigungen, insbesondere die großflächigen Überstellungen bei gleichzeitig geringen Versiegelungsanteilen, stellen neue Anforderungen an die Eingriffsbilanzierung. Um diese möglichst einheitlich und effizient durchführen zu können, ist es für die am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden wünschenswert, dass in den Bundesländern einheitliche Standards entwickelt werden. Die vorliegenden Leitfäden bieten hierfür einen guten Ausgangspunkt.

Umfrage – Ihre Meinung zählt

Mit Erscheinen dieser Publikation laden wir Sie ein, an einer kurzen Umfrage teilzunehmen (Dauer za. fünf Minuten). Die anonyme und freiwillige Umfrage soll uns einen Einblick in Ihre Erfahrungen bei der Ermittlung des Kompensationsumfangs von Solarparkprojekten geben. Ihre Antworten werden es uns ermöglichen, Herausforderungen und Änderungsoptionen zu identifizieren und diese in Diskussionsprozesse mit verschiedenen Akteuren einzubringen. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Teilnahme an der Umfrage.
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Windenergieanlage vor Wald mit Grafiken
KNE
Oktober 2024

Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von Windenergieanlagen zum Schutz von tagaktiven Brutvögeln

Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen, auch Antikollisionssysteme genannt, besitzen das Potenzial, Vogelkollisionen wirkungsvoll zu vermeiden. Der Einsatz dieser Systeme kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko von kollisionsgefährdeten Vogelarten senken und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindern. Mit der vorliegenden Systemübersicht aktualisiert das KNE die inzwischen vorliegenden Informationen über die Systemspezifika, den Stand der Erprobung und Anwendung und weist auf die zum Nachweis der grundsätzlichen Vermeidungswirksamkeit erforderlichen Erprobungsberichte hin. Neu aufgenommen wurden Neuentwicklungen von Kamerasystemen zur Detektion der Bewirtschaftung (Agri Oculus, FlexiBird). Diese zielen darauf ab, den Anlass für eine bewirtschaftungsabhängige Abschaltung – also die relevanten Bewirtschaftungsformen auf Flurstücken (im Radius von 250 Metern oder mehr) zu identifizieren. Daran kann sich eine manuelle oder auch eine automatische Abschaltung der WEA für den vorgegebenen Zeitraum anschließen. Während sich die technischen Komponenten und die Funktionsweise der Systeme kaum verändert haben, gibt es neue Informationen über den Erprobungsstand und erste Anwendungen. Die Informationen für die Aktualisierung stammen in erster Linie von den Systemanbietern und wurden vor dem Hintergrund des Wissensstands im KNE verifiziert. Darüber hinaus flossen die Ergebnisse laufender und abgeschlossenen Erprobungsvorhaben ein. Das KNE verfolgt das Potenzial von Antikollisionssystemen zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie seit 2018. Es versteht sich als Plattform für den Wissenstransfer, auf der die Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereiche zusammenkommen. Durch Übersichten, einen regelmäßigen Fachaustausch, Positionspapiere mit dem Bundesamt für Naturschutz und die Publikation von Forschungsergebnissen hat das KNE den Wissensstand erweitert und zu einer sachlichen Debatte über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes beigetragen. Das KNE führt auch ein FuE-Projekt zum Thema Antikollisionssysteme in der Praxis durch. Ziel des Vorhabens ist es, die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Antikollisionssystemen (AKS) zu klären, um die Anwendung von Antikollisionssystemen in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen.
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August 2024

Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks

Bis 2040 soll die installierte Leistung der Solarenergie in Deutschland auf 400 Gigawatt gesteigert werden. Es ist zu erwarten, dass beim Ausbau der Photovoltaik in der Freifläche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht vollständig vermieden werden können. Im Falle der Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders und streng geschützter Arten ist laut Gesetz ein (vorgezogener) artenschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. Hierfür müssen zusätzliche Flächen planungsrechtlich gesichert werden. Kommunen müssen diesen Bedarf in ihrer Planung mitbedenken. Wenn sich der artenschutzrechtliche Ausgleich direkt im Solarpark verwirklichen ließe, würde das Flächen sparen und den Aufwand für die Aufstellung von Bebauungsplänen begrenzen. Im Rahmen des FuE-Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen" (SuN-divers) hat das KNE daher ein Fachgutachten beauftragt. Das Gutachterbüro BGH-Plan, Umweltplanung und Landschaftsarchitektur hat untersucht, ob und für welche Arten der artenschutzrechtliche Ausgleich innerhalb der Vorhabenflächen von Solarparks umgesetzt werden kann. Das Fachgutachten bietet eine Einführung in planungsrechtliche Grundlagen und eine Darstellung der von Solarparks ausgehenden Wirkungen. Basierend auf aktueller Literatur zu den Auswirkungen auf Arten und Biotope werden mögliche Beeinträchtigungen, deren Vermeidung und Ausgleichsmaßnahmen für ausgewählte Artengruppen des Offenlandes steckbriefartig dargestellt.

Ergebnisse der Untersuchung

Zur Frage der Eignung von Solarparks als Lebensraum besteht immer noch ein erhebliches Defizit an systematischen, methodisch robusten Studien. Die Autorinnen und Autoren kommen dennoch zu verallgemeinerbaren Ergebnissen:
  • Größere Freiflächen ohne Module stellen die wichtigsten Lebensräume für die meisten wertgebenden Arten(-gruppen) dar.
  • Eine standortgerechte extensive Pflege muss erfolgen, um artenreiche Offenlandbiotope zu entwickeln und bestenfalls einen Ausgleich für betroffene Offenlandarten zu schaffen.
  • Die großteils beschatteten Bereiche zwischen oder unterhalb der Modulreihen eignen sich eher als Lebensraum für artenärmere Vegetationsbestände und verbreitete, anspruchslose Arten.
  • Die im öffentlichen Diskurs oft undifferenzierte Betrachtung von Solarparks kann zu unzulässigen Schlussfolgerungen führen. Der Artenreichtum einiger Vorzeigeanlagen mit hochwertigem Ausgangszustand oder im Umfeld von hochwertigen sogenannten Spenderbiotopen sollte nicht ohne Prüfung auf die mit Modulen überstellten Bereiche naturferner Anlagen in ausgeräumten Agrarlandschaften übertragen werden.
Nach aktuellem Stand des Wissens können Beeinträchtigungen hochwertiger Biotoptypen und Arten nur mit einem erhöhten Bedarf an externen Flächen oder mit größeren modulfreien Bereichen und damit geringerem Stromertrag in der Anlage vermieden werden.

Einschätzung des KNE

Aus Sicht des KNE erfordert die Berücksichtigung schutzbedürftiger Arten und Lebensgemeinschaften bei der Planung und dem Bau von Solarparks weiterhin besondere Aufmerksamkeit. Die umfassende Literaturauswertung zeigt, dass sich oftmals nur Teilbereiche der Anlagen zu hochwertigen Lebensräumen entwickeln können. Das ist zudem nur mit fachgerechten Pflegemaßnahmen zu erreichen. Artspezifische Ausgleichsziele können zwar in günstigen Fällen im Solarpark erreicht werden, dies dürfte aber nicht die Regel sein. Somit ist nicht auszuschließen, dass weiterhin ein Bedarf an Ausgleichsflächen besteht und planerisch abzusichern ist. Das Gutachten zeigt aber auch die nach wie vor großen Wissenslücken auf. Weitere Forschung sollte unbedingt stattfinden, um die Auswirkungen der sehr verschiedenen technischen Komponenten eines Solarparks frühzeitig zu erfassen und negativen Entwicklungen entgegenzutreten. Projektseite: FuE-Vorhaben Solarenergie und Naturschutz
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Copyright
Juli 2024

Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland

Der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. So ist die gesamte installierte Leistung im letzten Jahr um etwa 6.000 Megawatt auf 66.498 Megawatt angestiegen, was eine leichte Erhöhung gegenüber dem Zuwachs des Vorjahres darstellt. Die Ausbaumenge der Solarenergie soll mittels der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) noch deutlich gesteigert werden. Für den Ausbau großer Photovoltaik-Anlagen wird insbesondere im ländlichen Raum die Nutzung weiterer Flächen erforderlich sein. Ein Großteil dieser Flächen wird auch aus der Landwirtschaft kommen müssen. Durch das Zurverfügungstellen von Flächen für den Ausbau von PV-Anlagen können Landwirte und Landwirtinnen damit nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern auch durchaus profitable Einkommensquellen erschließen. Auf lange Sicht gesehen, führt die Herausnahme einer Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzung jedoch zu der Frage, ob nach Abschluss der PV-Nutzung wieder Landwirtschaft auf der Fläche betrieben werden kann und welche rechtlichen Anforderungen dazu erfüllt werden müssen? Diese Fragen sind für Landwirte und Landwirtinnen, bei der Entscheidung, ob Sie Flächen zum PV-Ausbau zur Verfügung stellen, von großer Bedeutung. Je mehr Sicherheit für eine etwaige landwirtschaftliche Folgenutzung dieser Flächen gegeben wird, desto eher werden diese zur Verfügung gestellt werden. In der aktualisierten Publikation (Erstveröffentlichung im April 2023) wurde die neue Rechtsprechung berücksichtigt. Darüber hinaus beschäftigt sie sich intensiver und umfassender mit den gängigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die vorliegende Veröffentlichung gibt Akteuren und Interessierten einen umfassenden Überblick.

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Photovoltaik auf Moorboden
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Juni 2024

Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden

Eine neue Flächenkulisse im EEG 2023

Moore erfüllen in der Landschaft vielfältige Funktionen: Sie binden in naturnahem oder natürlichem Zustand Kohlenstoff bzw. das klimaschädliche Kohlenstoffdioxid (CO2), bieten seltenen Arten sowie spezialisierten Lebensgemeinschaften Lebensräume und leisten einen Beitrag zur Wasserrückhaltung in der Fläche. Als mögliche Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind sie aktuell in der Diskussion. Das KNE greift in der Publikation den Diskussions- und Wissensbedarf auf und stellt Anforderungen an die Umsetzung von Moor-PV dar. Warum ist Wiedervernässung unserer Moore notwendig? Was sind die Erfolgsbedingungen für PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden? Welche standortspezifische Technik ist erforderlich? Wie kann der Bau von PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden naturverträglich gestaltet werden? Diese und weitere Aspekte werden in der Publikation erörtert, um einen Überblick zu verschaffen. Zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung im Dezember 2022 war im § 37 EEG die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden als förderfähig benannt, sofern diese Flächen dauerhaft wiedervernässt würden. Nähere Erläuterungen fehlten zunächst. Anlass für die Aktualisierung der Publikation sind die im Juli 2023 festgelegten Anforderungen der Bundesnetzagentur (in Abstimmung mit dem BfN und dem UBA). 

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Europaflaggen vor der dem Sitz der Europaeischen Kommission
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Mai 2024

RED III – eine Einführung. Aus Perspektive der Planung und Genehmigung von erneuerbaren Energien

In Kürze

Die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union (EU) haben nach langwierigen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie („RED III“ oder „Richtlinie“) Ende 2023 beschlossen. Die Richtlinie ist Teil der Politikprogramme European Green Deal, Fit for 55 und REPowerEU. Sinn und Zweck der Richtlinie sind unter anderem die Verringerung von Treibhausgasemissionen durch einen beschleunigten und umfassenden Ausbau von erneuerbaren Energien. Parallel hatte der Energieministerrat der EU in einem gesonderten Verfahren eine thematisch flankierende Notfallverordnung erlassen. Die genannten europäischen Gesetze sind aufeinander abgestimmt und sollen sich ergänzen, die temporär fortbestehende EU-Notfallverordnung soll einen fließenden Übergang zu den Bestimmungen der hier behandelten RED III gewährleisten. Die Publikation beleuchtet die aus chronologischer Sicht dringendsten Aspekte und soll vor allem den verantwortlichen staatlichen Akteuren eine Einführung und Orientierung bieten. So werden schon im Mai dieses Jahres die Erklärung von bestehenden Windenergiegebieten zu Beschleunigungsgebieten und die entsprechende Rechtslage auf der Genehmigungsebene innerhalb und außerhalb von Beschleunigungsgebieten relevant. Zudem wird man sich fortlaufend mit der neuen Gebietsplanung der Beschleunigungsgebiete befassen müssen. Mit weiteren in der Richtlinie enthaltenen Themen wie dem Netz- und Speicherausbau, befasst sich die Ausarbeitung nicht, hier hat es jedoch ebenso weitreichende Änderungen gegeben. Am Ende des Dokuments wird ein einordnender Ausblick gegeben. Das KNE weist darauf hin, dass sich die hier dargestellte Thematik in der deutschen Gesetzgebung befindet und dem laufenden Diskurs unterliegt. Daher können sich einzelne Aspekte noch ändern bzw. werden von Literatur und Gesetzgebung weiter spezifiziert. Die vorliegende Ausarbeitung dient daher der allgemeinen Orientierung, beruhend auf den europarechtlichen Vorgaben und ersetzt nicht eine fortlaufende Befassung.
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