FuE-Vorhaben: Antikollisionssysteme in der Praxis

Wissenstransfer und Anforderungen an technische Vermeidungsmaßnahmen

Das novellierte Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 b Abs. 6 Anlage 1 Abschnitt 2) führt Antikollisionssysteme in einer Liste als eine geeignete Schutzmaßnahme auf, die Kollisionsrisiken von Vögeln an Windenergieanlagen vermeiden beziehungsweise senken kann. Antikollisionssysteme sollen alternativ zu anderen Maßnahmen, beispielsweise pauschalen Abschaltungen, eingesetzt werden.

Ziel des Projektes

Ziel des Vorhabens war es, die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Antikollisionssystemen (AKS) zu klären, um die Anwendung von Antikollisionssystemen in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen.

Der Fokus des FuE-Projektes lag somit auf Fragestellungen, die für die Justierung und Anpassung von Systemanforderungen und für die Praxisanwendung relevant sind. Das Projekt nahm ein Update der fachlichen Anforderungen an Antikollisionssysteme (AKS) unter den neuen regulatorischen Voraussetzungen des BNatSchG vor. Neben ausgewählten Erprobungsparametern wurden auch die Empfehlungen zum Einsatz der Systeme überarbeitet. Darüber hinaus unterstützte das Projekt den Erfahrungsaustausch über Erprobung und Testbetrieb und trug durch Veranstaltungen zur Verbreitung der Erkenntnisse bei.

Systemanforderungen untersetzen

Konkret sollten Faktoren für die Ermittlung der artspezifischen Reaktionsdistanz (die mittlere Fluggeschwindigkeit von Vögeln sowie die Dauer bis zum Eintreten in den Trudelmodus) überprüft werden. Beide Parameter sind für das Vermögen eines Systems, eine Anlage rechtzeitig abschalten zu können, von großer Bedeutung.

Die bisherigen Annahmen sollten deswegen durch neue Erkenntnisse untersetzt oder, wenn notwendig, angepasst werden. Eine weitere Vertiefung bestand darin zu untersuchen, durch welche Standards die Abdeckungsrate durch das System zuverlässig und möglichst einheitlich bestimmt werden können. Neu gewonnen werden, sollte Erkenntnisse über die Ausweichrate von Vögeln (hier Rotmilane) sowie die empirische Absicherung von Erkenntnissen über vorherrschende Flughöhen von Rotmilanen.

Praxisanwendung ermöglichen

Damit AKS zukünftig in der Praxis Anwendung finden können, müssen die Rahmenbedingungen geklärt werden: Wann sind AKS eine sinnvolle Alternative und welche Anforderungen sind an die Vermeidungswirksamkeit unter Zumutbarkeitsbeschränkungen zu stellen? Die Aktualisierung und Verbreitung des Wissensstandes soll dazu beitragen, Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen.

Die Zumutbarkeitsbeschränkungen haben neben der Klärung fachlicher Fragen einen besonderen Stellenwert. Sie sollen Maßnahmenkosten, aber auch Ertragseinbußen durch Abschaltungen begrenzen. Im Rahmen des Projektes sollte daher auch die Frage geklärt werden, welche Anwendungsrestriktionen sich aus den Zumutbarkeitsbeschränkungen sowohl für Neuzulassungen als auch für Repoweringvorhaben ergeben und wie diese ggf. optimiert werden können.

Zur Verbreitung der gewonnenen Erkenntnisse lag ein weiterer Schwerpunkt des Projektes auf dem Wissenstransfer in die Praxis. Hierfür wurden Workshops und Webinare zur Qualifizierung der Anwender konzipiert, ergänzend dazu sah das Projekt Zwischenveröffentlichungen mit Praxisinformationen vor.

Abschlusskonferenz „Vogelschutz an Windenergieanlagen: Wie kommen Antikollisionssysteme in die Anwendung?“

Das KNE hat im Rahmen einer Abschlusskonferenz am 24.10.2024 mit rund 100 Teilnehmenden in Berlin die Ergebnisse des FuE-Projekts „Antikollisionssysteme in der Praxis“ diskutiert (Programm). Hier stellen wir Ihnen weiterführende Informationen zu den Inhalten, den Diskussionen und den Vorträgen zur Verfügung.

Präsentationen

Videoaufzeichnungen

Die Videos der Vorträge der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen gebündelt in einer Playlist auf dem YouTube-Kanal des KNE zur Verfügung.

Arbeitsschritte und Vorgehen auf einen Blick:

Länderworkshop zur Anerkennung und zum möglichen Einsatz von Antikollisionssystemen

Am 30. Januar fand der 2. Länderworkshop im Rahmen des „FuE AKS-Praxis“ statt. Mit 17 teilnehmenden aus 12 Bundesländern war der Workshop gut besucht. Darüber hinaus nahmen Vertreterinnen und Vertreter des BfN als Forschungsgeber und des BMUV teil. Thema des Austausches war der Anerkennungsprozess für Antikollisionssysteme (AKS) zur Vermeidung von Vogelkollisionen mit Windenergienanlagen. Im Zentrum des Workshops stand die Frage, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, damit ein AKS als vermeidungswirksam gelten kann. Zur Meldung.

Zwei Webinare im Rahmen des FuE-Projektes

Im Rahmen des Projektes wurden nun zwei Webinare zu den Themen „Genehmigung von AKS – Basiswissen und aktuelle Entwicklungen“ und „AKS als Schutznahmen im BNatSchG – alle Probleme gelöst?“ durchgeführt. Zur Meldung.

Das KNE verfolgt das Potenzial von Antikollisionssystemen zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie bereits seit 2018. Das jetzige Vorhaben knüpft an die bisherigen Aktivitäten und Arbeiten des KNE an.

Mehr zum Thema