Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

30.11.2016 | Berücksichtigung des Naturschutzes bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen | 88

? Frage

Ehemalige Truppenübungsgelände können aus naturschutzfachlicher Sicht wertvoll sein. Diese Flächen werden oftmals als mögliche Standorte für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Betracht gezogen. Warum ist das so? Und auf welche Weise wird der Naturschutz beim Planungs- und Genehmigungsverfahren von Solaranlagen auf Freiflächen berücksichtigt?

! Kurzantwort

Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Freiflächenanlage) ist grundsätzlich eine gemeindliche Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) erforderlich. Bei der Erstellung eines Bebauungsplans sind öffentliche und private Belange miteinander abzuwägen. Der Naturschutz ist als öffentlicher Belang bei der Abwägung zu berücksichtigen. Auch bei der Erteilung einer Baugenehmigung sind die Vorschriften des Naturschutzes zu beachten. Bei der Standortwahl für PV-Freiflächenanlagen war bislang die Förderfähigkeit der geplanten Anlage durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausschlaggebend. Es dient der Bundesregierung als Instrument zur räumlichen Steuerung der Vorhaben auf bestimmte Flächenkategorien. Zu diesen gehören die sogenannten Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung (bspw. ehemalige Truppenübungsgelände). Eine PV-Freiflächenanlage ist hier jedoch nur dann förderfähig, wenn die Fläche ökologisch bereits vorbelastet ist.

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17.11.2016 | Vergleich der Breite von Erdkabel- und Freileitungstrassen und die Barrierewirkung für die Fauna | 59

? Frage

Wie breit ist eine Erdkabeltrasse im Vergleich zu einer Freileitungstrasse und ab welcher Breite stellt sie ein Problem für die Tierwanderung dar?

! Kurzantwort

Die Breite einer Trasse ist von der erforderlichen Übertragungskapazität wie auch von verwendeten Materialien und Technologien abhängig. Dabei spielt die Anzahl verlegter Systeme sowie der der Kabelgräben und technisch notwendige Abstände zwischen den Kabelsystemen und den Leitermitten eine Rolle. Während der Bauphase sind zudem temporäre Ablageflächen für den Erdaushub und ausreichend Zuwegung für Baufahrzeuge erforderlich. Für die Betriebsphase ist mit Trassenbreiten von 15 bis 30 Meter zu rechnen.

Hinsichtlich der Barriere- und Zerschneidungseffekte lässt sich kein für alle Arten geltender, pauschal anzusetzender Wert für die Trassenbreite von Erdkabelsystemen benennen.

Die Breite der Freileitungstrassen wird durch die Übertragungskapazität und den verwendeten Masttypus bedingt und beträgt inklusive Schutzstreifen 48 bis 70 Meter, bei Kompaktmasten knapp unter 40 Meter.

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