Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturvertrĂ€glichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausfĂŒhrlich, informieren ĂŒber den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterfĂŒhrende Literatur.

Schlagworte: "Windenergie" (86 Dokumente gefunden)

29.04.2025 | Einsatz von Flug-Drohnen bei der Horstsuche und Besatzkontrolle | 376

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Drohnen werden zunehmend zur Erfassung und zum Monitoring von Wildtieren eingesetzt. Was ist speziell beim Einsatz von Drohnen bei der Horstsuche und Besatzkontrolle von kollisionsgefÀhrdeten Brutvögeln zu beachten?

! Kurzantwort

Der Einsatz von Drohnen erleichtert das Auffinden von BrutplĂ€tzen insbesondere in schwer zugĂ€nglichem GelĂ€nde und ermöglicht eine effektive Besatzkontrolle der Horste. Voraussetzung ist, dass etwaige Störwirkungen fĂŒr die Vögel vermieden werden. Störwirkungen können vor allem bei zu geringem Abstand zum Horst und bei abrupten Flugmanövern auftreten. Werden störungsarme Flugprofile gewĂ€hlt und MindestabstĂ€nde eingehalten, sind Reaktionen in der Regel sehr gering. Drohnen ermöglichen eine effiziente Erfassung in schwer zugĂ€nglichem GelĂ€nde, ersetzen aber keine vollstĂ€ndige Revier- oder Horstkartierung.

AusfĂŒhrliche Antwort

28.04.2025 | BegrĂŒnung des direkten Umfeldes von Windenergieanlagen im Offenland | 375

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Warum erfolgt bei Windenergieanlagen im Offenland in der Regel keine BegrĂŒnung des direkten Anlagenumfeldes? Gibt es dafĂŒr fachliche GrĂŒnde oder gar gesetzliche HĂŒrden? WĂ€re eine BegrĂŒnung nicht auch eine Alternative zur optisch unschönen Schotterung der FlĂ€chen?

! Kurzantwort

Auf eine BegrĂŒnung WEA-naher FlĂ€chen wird verzichtet, um die Anlockwirkung fĂŒr kollisionsgefĂ€hrdete Vogel- und Fledermausarten zu minimieren. Die FlĂ€chen sollen fĂŒr diese Arten unattraktiv sein. Dies entspricht dem mit der Schutzmaßnahme „Senkung der AttraktivitĂ€t von Habitaten im Mastfußbereich“ verfolgten Zweck. Diese Maßnahme gehört zu den fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen in Anlage 1 Abschnitt 2 zu § 45b Absatz 1 bis 5 BNatSchG und ist regelmĂ€ĂŸig anzuwenden.

In der Praxis werden WEA-nahe FlĂ€chen, die zur Errichtung und zu Revisionszwecken in der Betriebsphase dienen, verdichtet und in der Regel geschottert. Dies ist insofern Teil der Schutzmaßnahme und dĂŒrfte den Zweck der Senkung der AttraktivitĂ€t erfĂŒllen. Eine Schotterung der gesamten gesetzlich definierten MaßnahmenflĂ€che dĂŒrfte hingegen wenig zielfĂŒhrend und in der Praxis schwer realisierbar sein. Die unattraktive Gestaltung des an die notwendigerweise geschotterten FlĂ€chen angrenzenden Bereichs sollte einzelfallspezifisch angepasst werden. Hier sollten zumindest keine zusĂ€tzlichen attraktiven Vegetationsstrukturen geschaffen werden.

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22.04.2025 | ZeitrĂ€ume phĂ€nologischer Abschaltungen von Windenergieanlagen fĂŒr kollisionsgefĂ€hrdete Brutvogelarten | 369

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Aufgrund der Zumutbarkeitsgrenzen im Bundesnaturschutzgesetz 2022 sind die ZeitrĂ€ume fĂŒr Abschaltungen fĂŒr Vögel begrenzt. Sie decken nicht mehr die gesamte Brut- und Fortpflanzungszeit ab. Welche Phasen gelten als besonders sensibel und gibt es fachliche Vorgaben und weitere Grundlagen fĂŒr die Wahl artspezifischer AbschaltzeitrĂ€ume?

! Kurzantwort

Aufgrund der starken Brutplatzbindung und zugleich einer hohen FlugaktivitÀt in BrutplatznÀhe gelten die Phasen der Jungenaufzucht und die Zeit um das Ausfliegen der Jungvögel als besonders sensibel. PhÀnologische Abschaltungen haben daher in diesen ZeitrÀumen die höchste Minderungswirkung des Kollisionsrisikos.

Die LĂ€nderleitfĂ€den beinhalten zwar mehrheitlich ĂŒbergreifende Hinweise zu phĂ€nologischen Abschaltzeiten, machen jedoch bislang nur vereinzelt Vorgaben dazu, in welchen Brutzeitphasen diese vor dem Hintergrund der gesetzlichen BeschrĂ€nkung idealerweise umgesetzt werden sollen. Beispiele hierfĂŒr sind Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, die auf die Aufzuchtzeit der Jungen bzw. auf die Zeit um den Ausflug der Jungvögel fokussieren.

Das KNE hat aus Fachquellen fĂŒr die besonders relevanten Arten eine Übersicht erstellt, aus der Zeitfenster einzelner Brutzeitphasen ersichtlich sind [im Anhang der PDF-Version]. Die Übersicht kann bei der Festlegung und Priorisierung von Abschaltzeiten Orientierung bieten, bis eine entsprechende Bundesempfehlung vorliegt bzw. bis weitere LĂ€nder entsprechende Zeitfenster definiert haben, in denen phĂ€nologische Abschaltungen liegen sollten, um eine grĂ¶ĂŸtmögliche Schutzwirkung zu entfalten.

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31.03.2025 | Vorgaben zu Parametern fĂŒr pauschale Abschaltungen zum Fledermausschutz in den LĂ€ndern | 140

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Können Sie einen Überblick ĂŒber die Parameter fĂŒr pauschale Abschaltungen zum Fledermausschutz in den ArtenschutzleitfĂ€den der LĂ€nder geben? Interessant wĂ€ren ZeitrĂ€ume, Temperatur, Windgeschwindigkeit und Niederschlag.

! Kurzantwort

Vorgaben zu pauschalen Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Fledermausschutz finden sich mittlerweile in den meisten BundeslĂ€ndern. Die prĂ€sentierte tabellarische Übersicht enthĂ€lt die Vorgaben der derzeit gĂŒltigen LĂ€nderleitfĂ€den hinsichtlich der Parameter Jahres- und Nachtzeit, Temperatur, Windgeschwindigkeit und NiederschlĂ€ge. Je nach Parameter gibt es bei den Vorgaben grĂ¶ĂŸere oder kleinere Unterschiede.

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10.12.2024 | Waldinanspruchnahme durch Windenergieanlagen sowie Beitrag der Windenergie zu klimaresilienten WĂ€ldern | 261

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Gibt es Zahlen zum Umfang der in Deutschland fĂŒr Windenergieanlagen im Wald gerodeten FlĂ€chen und ist bekannt, welchen Beitrag die Windenergie an Land zum Waldumbau im Sinne eines an den Klimawandel angepassten Waldes leistet?

! Kurzantwort

Zum Gesamtumfang fĂŒr den Bau von Windenergieanlagen (WEA) gerodeter FlĂ€chen gibt es keine exakten Zahlen. Durchschnittswerte zur Waldinanspruchnahme und zu Anlagenzahlen von WEA-Vorhaben auf Waldstandorten ergeben eine GesamtflĂ€che von rund 2.300 Hektar WaldflĂ€che, die dauerhaft und temporĂ€r von WEA in Anspruch genommen wird (Stand Ende 2023). HĂ€ufig werden WEA im Wald jedoch auch auf nicht bestockten Windwurf- oder KalamitĂ€tsflĂ€chen realisiert. TemporĂ€r benötigte FlĂ€chen mĂŒssen zeitnah wieder aufgeforstet werden und fĂŒr die dauerhafte Waldumwandlung werden in der Regel Ersatzaufforstungen vorgenommen. Hierbei werden in vielen FĂ€llen Gehölze der Laub- und LaubmischwĂ€lder verwendet, die besser an den Klimawandel angepasst sind als (Nadelbaum-)Monokulturen. Pachteinnahmen können WaldeigentĂŒmer zusĂ€tzlich fĂŒr den dringend nötigen Waldumbau nutzen. Auch wenn es keine Studien gibt: Durch die insgesamt eher geringe FlĂ€cheninanspruchnahme durch WEA im Wald dĂŒrfte auch der Beitrag der Windenergie zum klimawandelgerechten Waldumbau in Deutschland eher gering sein.

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24.09.2024 | Abschaltung von Windenergieanlagen in den Trudelbetrieb | 361

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Zur Senkung des Kollisionsrisikos fĂŒr Vögel und FledermĂ€use an Windenergieanlagen (WEA) sieht das Bundesnaturschutzgesetz unterschiedliche Formen der Abschaltung als fachlich geeignete Schutzmaßnahmen vor. Abschaltung bedeutet jeweils, dass der Rotor in den sogenannten „Trudelbetrieb“ versetzt wird. Wie ist dieser eigentlich definiert und mit welcher Rotordrehzahl ist dabei zu rechnen? Wie schnell kann dies erreicht werden und welche Rolle spielt das im Kontext der Anwendung von Antikollisionssystemen als Schutzmaßnahme?

! Kurzantwort

Bei einer Abschaltung (synonym auch Abregelung) wird die Windenergieanlage in den Trudelbetrieb versetzt. Dies geschieht, indem die RotorblĂ€tter „aus dem Wind gedreht“ werden („Pitchen“). Im Trudelbetrieb ist die WEA immissionsschutzrechtlich gesehen nicht „in Betrieb“. Vom Trudelbetrieb kann somit kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ausgehen. Aus rechtlicher Sicht gilt dies unabhĂ€ngig von der Drehgeschwindigkeit des Rotors. Ein Stillstand des Rotors ist nicht gefordert.

Bei der bedarfsgerechten Abschaltung mit Antikollisionssystemen (AKS) kommt es fĂŒr die Vermeidungswirksamkeit auf eine rechtzeitige Verringerung der Rotordrehzahl an. Damit diese Anforderung erfĂŒllt werden kann, wird eine Mindest-Reaktionsdistanz festgelegt, bei deren Unterschreitung abzuschalten ist. Um diese zu bemessen, mĂŒssen Annahmen fĂŒr die Rotordrehzahl und die Zeit bis zum Erreichen des Trudelmodus (Trudelzeit) getroffen werden. Im Mittel wird hierfĂŒr eine Rotordrehzahl von zwei Umdrehungen pro Minute und eine Zeitspanne von 30 Sekunden angenommen.

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25.06.2024 | Umgang mit Vogelansammlungen in artenschutzrechtlichen PrĂŒfungen nach § 45b BNatSchG sowie nach § 6 WindBG | 360

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Wie ist mit Ansammlungen von Vögeln in der ArtenschutzprĂŒfung nach § 45b BNatSchG und in der modifizierten ArtenschutzprĂŒfung nach § 6 WindBG umzugehen?

! Kurzantwort

FĂŒr Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen im Anwendungsbereich des § 45b BNatSchG sind artenschutzrechtliche Konflikte der Anlage mit Ansammlungen von Vögeln nach den bestehenden Regelungen der LĂ€nder sowie nach den etablierten fachwissenschaftlichen Standards zu prĂŒfen. FĂŒr Vorhaben, fĂŒr die § 6 WindBG anwendbar ist, dĂŒrfte nur die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit der Maßnahmen zum Schutz von Vögeln in Ansammlungen in Anlehnung an den Maßstab des § 45b Abs. 6 BNatSchG zu prĂŒfen sein. Im Übrigen dĂŒrften artenschutzrechtliche Konflikte der Anlage mit Ansammlungen von Vögeln auch in Verfahren im Anwendungsbereich des § 6 WindBG nach den bestehenden Regelungen der LĂ€nder sowie nach den etablierten fachwissenschaftlichen Standards zu prĂŒfen sein.

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11.06.2024 | KollisionsgefÀhrdung von Uhu, Rohrweihe und Wiesenweihe | 365

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Ist es aus fachlicher Sicht zutreffend, dass bei BrutplĂ€tzen der Rohrweihe im Nahbereich von Windenergieanlagen bei Rotorunterkanten niedriger als 30, 50 bzw. 80 Metern – wie im zentralen PrĂŒfbereich – kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko anzunehmen ist? Oder trifft dies auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse nicht vielmehr auf den Uhu zu und mĂŒsste nicht daher der Uhu anstelle der Rohrweihe in der Fußnote in Anlage 1 Abschnitt 1 zu § 45b BNatSchG aufgefĂŒhrt sein?

! Kurzantwort

Studien zu Flugverhalten und Flughöhen des Uhus, der Rohrweihe und der Wiesenweihe geben Hinweise darauf, dass das Gesetz hier einen redaktionellen Fehler enthĂ€lt. Bei Rohr- und Wiesenweihe wurden zumindest gewisse Anteile der Flugzeit in Höhen des Rotorbereichs festgestellt. Zudem liegen Informationen darĂŒber vor, dass grĂ¶ĂŸere Flughöhen insbesondere in BrutplatznĂ€he erreicht werden. Uhus ĂŒberschreiten die in Fußnote 1 in Anlage 1 Abschnitt 1 zu § 45b BNatSchG genannten Flughöhen in der Regel weder im Nahbereich noch im zentralen PrĂŒfbereich. Daher sollte der Uhu anstelle der Rohrweihe in der Fußnote aufgefĂŒhrt sein. Folglich wĂ€re beim Uhu sowohl im zentralen PrĂŒfbereich als auch im Nahbereich bei Unterschreitung der angegebenen Rotorunterkanten keine Signifikanz anzunehmen. FĂŒr beide Weihenarten wĂŒrde gelten, dass bei BrutplĂ€tzen im Abstand des Nahbereichs unabhĂ€ngig von der Rotorunterkante stets ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko anzunehmen ist.

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25.04.2024 | Regelung zu kĂŒnstlichen Nisthilfen | 356

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Welche Regelungen gelten fĂŒr das Anbringen von kĂŒnstlichen Nisthilfen gemĂ€ĂŸ § 45b Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz und welche Auswirkungen haben diese Regelungen auf die Praxis?

! Kurzantwort

Nisthilfen sind eine hĂ€ufig eingesetzte behördliche oder ehrenamtliche Maßnahme zum Schutz und zur Förderung bestimmter Vogel- und Fledermausarten. Mit dem 2022 eingefĂŒhrten § 45b Abs. 7 BNatSchG wurde das Anbringen neuer Nisthilfen in ausgewiesenen Windenergiegebieten und im Umkreis von 1.500 Metern um Windenergieanlagen verboten. Damit soll vermieden werden, dass sich bestehende artenschutzrechtliche Konflikte verschĂ€rfen oder neue Konflikte hinzutreten können. Das Verbot gilt fĂŒr jedermann, weshalb Nisthilfen innerhalb des Verbotsbereichs weder als FCS-Maßnahmen im Vorhabenkontext noch im ehrenamtlichen Naturschutz eingesetzt werden dĂŒrfen. Das Verbot kann sich zudem auf Schutzgebiete einschrĂ€nkend auswirken, wenn sich der Verbotsbereich mit einem Schutzgebiet ĂŒberschneidet und in diesem Bereich neue Nisthilfen nicht mehr als Maßnahmen im Rahmen des Schutzgebietsmanagements genutzt werden können. Der Einsatz als CEF-Maßnahme dĂŒrfte nach erster Rechtsprechung von dem Verbot ausgenommen sein, wobei eine höchstrichterliche KlĂ€rung durch das Bundesverwaltungsgericht noch abzuwarten ist.

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16.04.2024 | WEA und PV-FFA in FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten | 358

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Wie viele Windenergieanlagen und wie viele PV-FreiflÀchenanlagen stehen in Deutschland in FFH-Gebieten und in EuropÀischen Vogelschutzgebieten und wie ist die Verteilung auf die BundeslÀnder?

! Kurzantwort

Windenergieanlagen (WEA) und PV-FreiflĂ€chenanlagen (PV-FFA) stehen nur in einem vergleichsweise geringen Umfang in FFH- und Vogelschutzgebieten. 2020 lagen bundesweit 90 WEA-Standorte in FFH-Gebieten und 471 Standorte innerhalb von Vogelschutzgebieten, die meisten davon in Hessen.  PV-FFA lagen bundesweit mit einem Anteil von 56 Hektar innerhalb von FFH-Gebieten und 471 Hektar innerhalb von Vogelschutzgebieten, mit Schwerpunkten in Brandenburg und Bayern. Eine Aufsummierung der errichteten Anlagenzahlen (WEA) bzw. FlĂ€chen (PV-FFA) ist nicht möglich, da sich die Schutzgebietskategorien teilweise rĂ€umlich ĂŒberlagern. GrundsĂ€tzlich ist es möglich, dass die genannten Anlagen mit entsprechenden VertrĂ€glichkeitsprĂŒfungen in bestehende Schutzgebiete hinein geplant wurden, aber auch, dass es erst nach Bau der Anlagen zu den Schutzgebietsausweisungen kam.

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