Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Solarenergie"

[362] Zur Begrünung von PV-Freiflächenanlagen mit Regiosaatgut

? Frage

Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes muss für die Begrünung von Solarparkflächen oder die Anlage von neuen Gehölzstrukturen gebietseigenes Saat- und Pflanzgut (Regiosaatgut) verwendet werden. Warum ist dies verpflichtend und wie kann die Verfügbarkeit von Regiosaatgut sichergestellt werden?

! Kurzantwort

Nach § 40 BNatSchG dürfen seit dem 3. März 2020 in der freien Natur nur noch gebietseigene Pflanzen ausgebracht werden. Das Saat- und Pflanzgut wird von Pflanzen gewonnen, die bereits über einen langen Zeitraum in einem Gebiet vorkommen. Zur „freien Natur“ zählen neben unberührter Natur oder Schutzgebieten auch „sonstige Flächen“, wie Solarparks.

Durch die gesetzliche Pflicht ist die Nachfrage nach gebietseigenem Saatgut stark gestiegen. Auch der Ausbau der Solarenergie trägt hierzu bei, wenn aufgrund der Änderungen im EEG zukünftig mehr Solarparks entstehen werden. Da die Produktion des Regiosaatgutes aufwändig und die Zahl der Anbieter begrenzt ist, können Beschaffungsengpässe nicht ausgeschlossen werden. Sie können vermieden werden, indem der Zeitpunkt der Begrünung verschoben wird, auf einzelne Arten einer Mischung verzichtet oder auf subregionales Saatgut ausgewichen wird. Wichtig ist, dass Projektierer frühzeitig die Verfügbarkeit für ihre geplanten Maßnahmen sicherstellen.

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[367] Blend- und Reflektionswirkung von Solarparks auf fliegende Vögel

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Inwieweit können Solarparks überfliegende Vögel blenden oder ablenken? Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um dies zu reduzieren?

! Kurzantwort

In wissenschaftlichen Publikationen und Gutachten werden aktuell keine negativen Auswirkungen reflektierender Solarmodule auf überfliegende Vögel in Deutschland beschrieben. Untersuchungen von Greifvögeln beim Überflug von Solarparks zeigen kein Meideverhalten aufgrund von Lichtreflexionen. Vielmehr nutzen sie Solarparks als Jagdhabitat, wenn die Anlagen entsprechende Freiflächen, weite Reihenabstände und ausreichend Nahrung bieten. Für Rast- und Gastvögel gibt es in der Literatur keine Hinweise auf Verhaltensänderungen durch Lichtreflexe.

Lichtreflexionen können durch eine Antireflexbeschichtung der Solarzellenoberfläche oder durch strukturierte Oberflächen minimiert werden. Diese Beschichtung wird weniger wegen der Auswirkungen auf die Fauna empfohlen, als vielmehr um die Blendwirkung für Anwohnende und Erholungssuchende zu reduzieren. Die Antireflexbeschichtung steigert darüber hinaus die Stromerzeugung der Solarzellen, ein Effekt, der vor dem Hintergrund der Flächeneffizienz vorteilhaft ist.

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[366] Solarparks in Überschwemmungsgebieten

? Frage

Sind Solarparks in gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten zulässig und sind Errichtung und Betrieb mit dem Hochwasserrisikomanagement vereinbar?

! Kurzantwort

Die Errichtung von baulichen Anlagen ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Überschwemmungsgebieten nicht zulässig. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur unter strengen Auflagen möglich. Die immer häufiger auftretenden verheerenden Hochwasser in Deutschland mit Todesopfern, großem Leid für die Betroffenen und enormen wirtschaftlichen Schäden zeigen, dass Maßnahmen zum Hochwasserschutz dringend ausgeweitet werden müssen. Entsprechend dem länderübergreifenden Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) soll dies vorrangig durch den Wasserrückhalt in der Fläche erreicht werden. Die Freihaltung der Überschwemmungsgebiete von Bebauung ist daher weiterhin geboten.

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[350] Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf Kompensationsflächen

? Frage

Ist es möglich, auf einer Kompensationsfläche, die dem Ausgleich oder Ersatz eines naturschutzrechtlichen Eingriffs dient, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) zu errichten?

! Kurzantwort

Kompensationsflächen haben den Zweck, Eingriffe in die Funktionen des Naturhaushalts und das Landschaftsbild in gleichartiger und gleichwertiger Weise wiederherzustellen. Die Wiederherstellung ist für die Dauer des Eingriffs aufrechtzuerhalten. Dafür muss der Verursacher des Eingriffs sorgen. Wenn eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf einer Kompensationsfläche gebaut wird, besteht die Gefahr, dass die ökologische Aufwertung der Fläche nicht entsprechend den Festlegungen in der Genehmigung erfolgt. Der Bau und Betrieb einer PV-FFA ist mit bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Natur und das Landschaftsbild verbunden. Die Versieglung von Teilfläche, die Überstellung – verbunden mit Verschattung oder eine veränderte Niederschlagsverhältnisse können dazu führen, dass die ökologische Aufwertung der Fläche hinter den festgelegten Kompensationszielen zurückbleibt. Darüber hinaus stellt die PV-FFA selbst einen Eingriff dar, der wiederum Kompensationspflichten – an anderer Stelle – nach sich zieht.

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[354] Auswirkungen von Solarparks auf Fledermäuse

? Frage

Wie ist der Wissensstand zu möglichen Auswirkungen von Solarparks auf die Fledermausaktivität und welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen?

! Kurzantwort

Die Qualität der Jagdhabitate von Fledermäusen kann durch Solarparks beeinträchtigt werden. Zu diesem Schluss kommen drei Studien aus England, Ungarn und Frankreich, die eine geringere (Jagd-) Rufaktivität und ein verändertes Flug- sowie Jagdverhalten in den Anlagen ermittelten.

In England wurde in 19 Solarparks und deren Randbereichen die Fledermausaktivität anhand aufgezeichneter Rufsequenzen quantifiziert. Einige der untersuchten Arten bzw. Artengruppen zeigten eine geringere Rufaktivität in den Anlagenstandorten. In Ungarn wurden akustische Aufnahmen in 15 Solarparks und umliegenden Standorten gemacht. Aus den Ergebnissen wurde abgeleitet, dass sie suboptimale Lebensräume darstellen. In Frankreich wurde das Flug- und Jagdverhalten räumlich und akustisch untersucht: Fledermäuse überflogen die Anlagen schneller, geradliniger und die Wahrscheinlichkeit von Jagdrufen war geringer. Die Autoren schlussfolgern eine verminderte Jagdhabitatqualität. Der Forschungsbedarf ist weiterhin groß.

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[353] Länderspezifische Regelungen für Parkplatz-Photovoltaik

? Frage

Was ist Parkplatz-Photovoltaik, welche Potenziale bietet sie und welche Regelungen gibt es dazu in den Bundesländern?

! Kurzantwort

Als Parkplatz-Photovoltaik (Parkplatz-PV) werden Photovoltaikanlagen bezeichnet, die auf Parkplatzflächen installiert sind. Sie gehören nach EEG 2023 zu den besonderen Solaranlagen und sind damit vergütungsfähig. Das Ausbaupotenzial in Deutschland wird auf ungefähr 59 Gigawatt geschätzt, von denen bis Ende 2023 nur rund drei Megawatt genutzt wurden. Parkplatz-PV gilt als naturverträglich, weil keine zusätzlichen Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden. Aktuell gibt es in fünf Bundesländern Pflichten zur Errichtung von Parkplatz-PV. Die Regelungen zielen auf die Nutzung großer und vor allem neu gebauter Parkplätze ab und lassen zahlreiche Ausnahmen zu. Das KNE begrüßt die zusätzlich geplante Neuregelung im EEG 2024, Parkplatz-PV anzureizen und in den Ausschreibungen zu bevorzugen. Die Planung der Anlagen sollte mit Hinweisen und Handlungsleitfäden zur Umsetzung der Bauleitplanung unterstützt werden, um Siedlungsentwicklung, die Entwicklung von Grünflächen und Photovoltaiknutzung möglichst frühzeitig aufeinander abzustimmen.

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[147] Flächeneffizienz erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung

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Welche Technologie zur Erzeugung erneuerbaren Stroms weist die höchste Flächeneffizienz auf? Gibt es belastbare Untersuchungen, die den Energieertrag von Windenergie, Photovoltaik und Biomasse ins Verhältnis zum Flächenbedarf setzen?

! Kurzantwort

Durch die technologische Entwicklung bei der Photovoltaik sowie bei der Windenergie haben insbesondere diese Technologien in den letzten Jahren erhebliche Effizienzgewinne erzielen können. Aber auch bei der Verstromung von Anbaubiomasse konnte die Effizienz gesteigert werden. Mehrere Studien, die sich dem Thema Flächeneffizienz dieser Technologien nähern, kommen zu dem Ergebnis, dass die Flächeneffizienz der Stromerzeugung durch Windenergienutzung und durch PV-Freiflächenanlagen weit über der Stromerzeugung aus Biomasse liegt.

Unabhängig von der Flächeneffizienz besteht Konsens, dass zum Erreichen der Energiewende-Ziele ein Mix aus verschiedenen Erzeugungstechnologien erforderlich ist, um die Schwankungen und regionalen Unterschiede des Dargebots der Primärenergiequellen Wind und Sonneneinstrahlung und zugleich der zeitlich und regional unterschiedlichen Strombedarfe ausgleichen zu können. Eine ausschließliche Ausrichtung auf „die flächeneffizienteste“ Technologie ist daher nicht zielführend.

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[350] Zur Möglichkeit der Errichtung einer PV-FFA auf Ausgleichsflächen

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Ist es möglich, im Rahmen einer Doppelnutzung auf einer Fläche, die dem Ausgleich oder Ersatz eines Eingriffs nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung dient, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten und was ist dabei zu beachten?

! Kurzantwort

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung müssen nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 15 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG) im erforderlichen Zeitraum unterhalten und rechtlich abgesichert werden. Der Eingriffsverursacher muss dafür sorgen, dass der Erfolg und die Wirkungen der Kompensationsmaßnahmen während der gesamten Eingriffsdauer aufrechterhalten bleiben. Um Doppelbelegungen der Ausgleichsfläche zu vermeiden, werden gemäß § 17 Abs. 6 BNatSchG die durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür genutzten Flächen in einem Kompensationsverzeichnis erfasst.
Der Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) ist mit bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Natur und das Landschaftsbild verbunden, zum Beispiel Bodenversiegelungen und -verdichtungen, Schattenwurf oder eine veränderte Niederschlagsverteilung. Bei einer Errichtung von PV-FFA auf einer Kompensationsfläche besteht daher das Risiko, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Aufwertung der Fläche hinter den festgelegten Ausgleichszielen zurückbleiben. In diesem Fall wäre die Errichtung einer PV-FFA nicht mit dem Zweck und den Zielen der Ausgleichsfläche vereinbar. Ferner könnte die PV-FFA selbst einen Eingriff darstellen und ausgleichspflichtig sein. Dann müsste eine andere Fläche gefunden werden, auf der ein Ausgleich oder Ersatz für die PV-FFA vorgenommen werden kann.

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[349] Zu Klima- und Baumschutz im Kontext des § 2 EEG beim Ausbau von Dach-PV

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Welche Konflikte mit dem Naturschutz kann es bei der Umsetzung von Dach-PV-Anlagen geben? In einigen Kommunen kommt es zu Anträgen von Immobilienbesitzenden auf das Fällen von Bäumen, weil diese eine geplante Dach-PV-Anlage beschatten würden und dem Ausbau der erneuerbaren Energien gemäß § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein überragendes öffentliches Interesse zukomme. Sind entsprechende Fällgenehmigungen grundsätzlich zu erteilen, obwohl Bäume ihrerseits zahlreiche positive Funktionen erbringen?

! Kurzantwort

Das KNE spricht sich hinsichtlich des Photovoltaik-Ausbaus grundsätzlich dafür aus, vorrangig Dach- und Gebäudeflächen zu nutzen, um Gebiete im sog. Außenbereich zu schonen. Im besiedelten Bereich können Zielkonflikte zwischen dem Ausbau von Dach-PV und dem Schutz von Bäumen entstehen, wenn ein Baumschnitt bzw. eine Fällung zugunsten der PV-Anlage begehrt wird. Hierbei spielen die Belange des Klima- und Artenschutzes sowie der Energiegewinnung eine Rolle. § 2 EEG kann hier nicht zwangsläufig zu einem Automatismus für die Gewährung etwaiger Fällgenehmigungen führen. Denn gerade im besiedelten Bereich erfüllen Bäume eine Vielzahl an wichtigen Funktionen.

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[347] Zu sogenannten Öffnungsklauseln für PV-FFA und Agri-PV innerhalb von Landschaftsschutzgebieten

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Welche rechtlichen Anforderungen sind an sogenannte Öffnungsklauseln in Schutzverordnungen von Landschaftsschutzgebieten zu stellen, welche die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Agri-Photovoltaik-Anlagen innerhalb solcher Gebiete ermöglichen sollen?

! Kurzantwort

Die Errichtung von baulichen Anlagen (und somit auch von Photovoltaik-Anlagen) ist innerhalb von Landschaftsschutzgebieten in der Regel durch die jeweilige Schutzverordnung ausgeschlossen. Öffnungsklauseln bieten eng begrenzte Ausnahmen. Die an diese zu stellenden rechtlichen Anforderungen leiten sich teilweise aus dem Grundgesetz und ansonsten aus dem Naturschutzrecht ab. Die wichtigsten rechtlichen Anforderungen sind eine hinreichende Bestimmtheit der Öffnungsklausel, die Beachtung der zugrundeliegenden Schutzgebietsabwägung, die Wahrung der Zuständigkeit sowie eine höchstmögliche Rechtssicherheit. Zwar wird teilweise Kritik an Öffnungsklauseln geübt, sie bieten aber eine Möglichkeit, die Ziele des Naturschutzes und der Energiewende in Übereinstimmung zu bringen.

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