Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Zudem erstellt das KNE unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer Im Bereich Naturschutz und Energiewende.

Schlagworte: "Planerische Steuerung" (11 Dokumente gefunden)

19.02.2026 | Festlegung einer maximalen Größe eines Solarparks | 328

? Frage

Gibt es aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes eine Obergrenze für die Größe von Solarparks? Wie ließe sich die Größe der Anlage begrenzen?

! Kurzantwort

Aus den Zielen und Anforderungen des Naturschutzrechts lassen sich keine abstrakten maximalen Größenvorgaben für Solarparks ableiten. Welche Flächengröße vertretbar ist, hängt stark von den jeweiligen Standortbedingungen ab – etwa von der Topografie. Auch die Ausgestaltung und die optische Einbindung der Solarparks beeinflussen ihre Verträglichkeit. So kann ein kleinerer Solarpark mit Ost-West-Orientierung und hoher Grundflächenzahl negativere Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben als ein größerer, nach Süden ausgerichteter Park mit weiten Reihenabständen und einer Eingrünung. Auf kommunaler Ebene besteht die Möglichkeit, die Größe im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu begrenzen. Die Möglichkeit, auf Landesebene über regionale Raumordnungspläne oder Leitfäden eine Flächenbegrenzung zu formulieren, wurde bisher nur in wenigen Bundesländern genutzt.

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28.10.2025 | Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange bei der Realisierung verfahrensfreier Photovoltaik-Freiflächenanlagen | 382

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Inwiefern werden naturschutzrechtliche Belange bei der Realisierung von verfahrensfreien Photovoltaik-Freiflächenanlagen berücksichtigt?

! Kurzantwort

In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) seit diesem Jahr unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei gestellt. Für diese Anlagen ist kein Baugenehmigungsverfahren und grundsätzlich auch sonst keine Unterrichtung der Bauaufsichtsbehörde vorgesehen. Verfahrensfreistellung bedeutet aber keine Entbindung von den Vorgaben des öffentlichen Rechts und insofern keine Absenkung der naturschutzfachlichen Standards. Die Verfahrensfreistellung beinhaltet lediglich eine Übertragung der Prüfpflicht von der Bauaufsichtsbehörde auf den Bauherrn. Dieser ist für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Wie auch bei privilegierten PV-FFA ist eine naturschutzrechtliche Genehmigung einzuholen. Verstößt das Vorhaben gegen naturschutzrechtliche oder sonstige Vorgaben des öffentlichen Rechts, drohen Baueinstellung bzw. Beseitigungsanordnung sowie gegebenenfalls sogar umweltstrafrechtliche Konsequenzen.

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23.06.2025 | Informationsgehalt der Energieatlanten der Länder | 378

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Welche digitalen Tools stehen zur Ermittlung von Potenzialflächen für Solarparks zur Verfügung?

! Kurzantwort

Grundsätzlich können webbasierte Energieatlanten Kommunen dabei unterstützen, naturverträgliche Standorte für Solarparks zu ermitteln und erleichtern die interkommunale Abstimmung. Aktuell haben fünf Bundesländer Plattformen mit Informationen zu rechtlich, naturschutzfachlich oder wirtschaftlich geeigneten bzw. potenziell nutzbaren Flächen veröffentlicht. Die ermittelten Potenzialflächen aller betrachteten Tools sind als Suchräume zu verstehen, die mit detaillierten Umweltdaten auf kommunaler Ebene ergänzt werden müssen. Für eine gute Nutzbarkeit der Tools müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein: es muss eine aktuelle, nachvollziehbare Potenzialflächenanalyse integriert sein. Die Benennung sowie die Darstellung der Kartenlayer und Werkzeuge sollten anwenderfreundlich und selbsterklärend gewählt werden. Damit die Energieatlanten als Basis für eine kommunale Planung genutzt werden können, sollte ein Export der Daten möglich und ihre Nutzung zulässig sein.

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25.02.2025 | Auswirkung von § 2 EEG bei der Planung und Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen | 371

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Wie wirkt sich das überragende öffentliche Interesse nach § 2 EEG auf die „reguläre“ Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Vergleich zur privilegierten Zulassung dieser Anlagen aus?

! Kurzantwort

Das überragende öffentliche Interesse nach § 2 EEG wirkt sich regelmäßig nur bei Abwägungsentscheidungen aus dem Fachrecht aus. Derartige Entscheidungsspielräume bestehen in beiden Fällen, also sowohl bei der „regulären“ Bauplanung als auch bei der Genehmigung privilegierter Vorhaben.

Im Wesentlichen hat § 2 EEG bei beiden Genehmigungssituationen die gleichen Auswirkungen, und zwar bei Abwägungsentscheidungen aus dem Fachrecht. Dort wird Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) besonderes Gewicht – aber kein Automatismus – verschafft. Ansonsten bleibt die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit in den beiden Alternativen von § 2 EEG weitestgehend unberührt.

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24.06.2024 | Solarparks in Überschwemmungsgebieten | 366

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Sind Solarparks in gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten zulässig und sind Errichtung und Betrieb mit dem Hochwasserrisikomanagement vereinbar?

! Kurzantwort

Die Errichtung von baulichen Anlagen ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Überschwemmungsgebieten nicht zulässig. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur unter strengen Auflagen möglich. Die immer häufiger auftretenden verheerenden Hochwasser in Deutschland mit Todesopfern, großem Leid für die Betroffenen und enormen wirtschaftlichen Schäden zeigen, dass Maßnahmen zum Hochwasserschutz dringend ausgeweitet werden müssen. Entsprechend dem länderübergreifenden Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) soll dies vorrangig durch den Wasserrückhalt in der Fläche erreicht werden. Die Freihaltung der Überschwemmungsgebiete von Bebauung ist daher weiterhin geboten.

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19.05.2022 | Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten | 327

? Frage

Unter welchen naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich Photovoltaik-Freiflächenanlagen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten realisieren?

! Kurzantwort

Die Verwirklichung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten ist keinesfalls immer ausgeschlossen. Ergänzend zu der regelmäßig notwendigen Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplans bietet die Anpassung der Schutzverordnung in Kombination mit der naturschutzrechtlichen Befreiung hierfür einen rechtssicheren Weg. Verfahrensrechtlich sind Projektierer und Grundstückseigentümer auf die Kooperation mit den lokalen und regionalen Behörden angewiesen. Der Antrag auf naturschutzrechtliche Befreiung ist in vielen Fällen der erfolgsversprechende Weg – vorausgesetzt, die Schutzverordnung bietet hierfür genügend Raum. Eine Anpassung der Schutzverordnung in Form einer Zonierung unter Beachtung der Naturschutzkriterien für Landschaftsschutzgebiete sollte stets gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden umgesetzt werden, um so größtmögliche Synergien aus Arten- und Klimaschutz zu erzielen.

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16.05.2022 | Rahmenbedingungen für die Realisierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich | 327

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Unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) naturverträglich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich realisieren?

! Kurzantwort

Die Verwirklichung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ist trotz fehlender Privilegierung möglich. Der Aufwand durch die regelmäßig notwendige Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplans und ggf. eines Flächennutzungsplans wird durch langfristige Vorteile aufgewogen. In vielen Fällen empfiehlt sich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, welcher maßgefertigte Lösungen ermöglicht. Zum einen kann durch die Prüfung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen auf Planungsebene die rechtssichere Vorhabengenehmigung sichergestellt werden. Zum anderen wird die naturverträgliche Gestaltung von PV-FFA in einem frühen Planungsstadium vereinbart und gewinnt in einem größeren Kontext an Effektivität. Die Kooperation zwischen allen Beteiligten wird auch weiterhin der erfolgversprechende Weg sein.

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01.04.2021 | Kriterien für eine naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlage | 310

? Frage

An welchen Kriterien und Planungshilfen kann ich mich orientieren, wenn ich als Kommune mit einem Projektierer eine naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlage plane?

! Kurzantwort

Es existieren bereits einige Planungshilfen für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Kriterien lassen sich in die Planungsabschnitte Standortwahl und Ausgestaltung der Anlage unterteilen. Bei der Standortwahl wird mit Positivkriterien (beispielsweise eine hohe Vorbelastung der Fläche) und Negativkriterien (beispielsweise Schutzgebietsstatus) gearbeitet. Die Ausgestaltungskriterien beziehen sich unter anderem auf die Aufstellungsweise der Module (beispielsweise ein geringer Überstellungsgrad) oder die Pflege der Fläche (beispielsweise eine extensive Bewirtschaftung). Zur Sicherstellung der Naturverträglichkeit wird ein Monitoring angeraten, für das es aber noch keine standardisierten Kriterien und Methoden gibt.

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25.04.2019 | Handlungsspielräume der Kommunen bei der Flächenausweisung für die Windenergie | 196

? Frage

Welche Handlungsspielräume bestehen für die Kommunen nach Abschluss der Regionalplanung bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergie?

! Kurzantwort

Grundsätzlich besteht gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Pflicht der Kommunen, ihre Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Eine Feinsteuerung bleibt im Anpassungsprozess allerdings möglich. Zum Teil wird diese Feinsteuerung durch den Regionalplan an die Kommunen ausdrücklich delegiert. Zum Teil ergeben sich die Spielräume aus dem Umfang der raumordnungsrechtlichen Festlegungen.

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31.01.2019 | Planerische Steuerung und Regionalplanung der Windenergie in den Bundesländern | 196

? Frage

Wie erfolgt die planerische Steuerung der Windenergie auf Regionalplanungsebene in den Ländern und welche Ausbauziele enthalten die Raumordnungspläne? Gelingt eine Flächensteuerung mit Hilfe raumordnerischer Instrumente und wie ist der aktuelle Ausbaustand?

! Kurzantwort

Die regionalplanerische Steuerung der Windenergie erfolgt in den Bundesländern unterschiedlich. Dabei gibt es den Ansatz einer abschließenden Steuerung, bei der außerhalb ausgewiesener Gebiete keine Windenergienutzung im Außenbereich zulässig sind und den Ansatz, bei dem eine Steuerung ergänzend auch auf kommunaler Ebene möglich ist.

Einige Länder haben mittlerweile Ausbauziele in der Landesraumordnung aufgenommen, die allerdings keine strikte Verbindlichkeit entfalten.

Eine Mengensteuerung ist mit den vorhandenen raumordnerischen Instrumenten nur eingeschränkt möglich.

Während manche Länder mit ihrem Ausbaustand bereits bis zu zwei Drittel der selbst formulierten Ziele erreicht haben, haben andere Länder diesbezüglich noch einen Großteil des Weges vor sich.

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