Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Zudem erstellt das KNE unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer Im Bereich Naturschutz und Energiewende.

Schlagworte: "PV-Freiflächenanlagen" (21 Dokumente gefunden)

24.04.2026 | Auswirkungen von Solarparks auf Kaltluftbahnen und Kaltluftentstehung | 387

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Hat eine Freiflächen-Photovoltaikanlage Auswirkungen auf Kaltluftbahnen und die Entstehung von Kaltluft?

! Kurzantwort

Die Auswirkungen von Solarparks auf Kaltluftbahnen und Kaltluftentstehungsgebiete sind standort- und anlagenabhängig. Sie gelten bislang als moderat und lokal begrenzt. Um Intensität der Wirkfaktoren, ihre Wirkungsweise sowie die Relevanz etwaiger Beeinträchtigungen genauer einschätzen zu können, bedarf es weiterer Untersuchungen.

Solarparks können den bodennahen Kaltlufttransport verändern, da sie in die Strömungsverhältnisse eingreifen. Erste Untersuchungen zeigen, dass Solarparks die Windgeschwindigkeit in Bodennähe verringern. Die PV-Module können zudem die Windrichtung innerhalb der Anlage umlenken. Darüber hinaus erhöht der Solarpark die Oberflächenrauigkeit. Durch die Überstellung wird die nächtliche Abkühlung vermindert. Dadurch wird weniger Kaltluft produziert.

Bei der Planung sollten Flächen mit besonderer Bedeutung für die klimatische Ausgleichsfunktion (Kaltluftentstehung, Kalt- und Frischlufttransport) – insbesondere in Hanglage und nahe von Siedlungen – vermieden werden.

 

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19.02.2026 | Festlegung einer maximalen Größe eines Solarparks | 328

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Gibt es aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes eine Obergrenze für die Größe von Solarparks? Wie ließe sich die Größe der Anlage begrenzen?

! Kurzantwort

Aus den Zielen und Anforderungen des Naturschutzrechts lassen sich keine abstrakten maximalen Größenvorgaben für Solarparks ableiten. Welche Flächengröße vertretbar ist, hängt stark von den jeweiligen Standortbedingungen ab – etwa von der Topografie. Auch die Ausgestaltung und die optische Einbindung der Solarparks beeinflussen ihre Verträglichkeit. So kann ein kleinerer Solarpark mit Ost-West-Orientierung und hoher Grundflächenzahl negativere Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben als ein größerer, nach Süden ausgerichteter Park mit weiten Reihenabständen und einer Eingrünung. Auf kommunaler Ebene besteht die Möglichkeit, die Größe im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu begrenzen. Die Möglichkeit, auf Landesebene über regionale Raumordnungspläne oder Leitfäden eine Flächenbegrenzung zu formulieren, wurde bisher nur in wenigen Bundesländern genutzt.

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11.11.2025 | Gestaltung und Pflege ökologisch wertvoller Hecken in und um Solarparks | 383

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Wie können Hecken gestaltet und gepflegt werden, um die Artenvielfalt in Solarparks zu fördern und ihre Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu minimieren?

! Kurzantwort

Das vorrangige Ziel der Eingrünung von Solarparks mit Hecken besteht zumeist darin, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu vermeiden. Durch die Heckenpflanzung können jedoch mehrere Schutzgüter adressiert werden, da Hecken zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum dienen. Sie sind außerdem ein wichtiges Element der Biotopvernetzung.

Eine ökologisch hochwertige Hecke ist strukturreich, weist Lücken und Ausbuchtungen auf und ist drei- bis fünfreihig gepflanzt. Die Integration von Bäumen fördert die vertikale Vielfalt. Dornengehölze bieten geschützte Nistmöglichkeiten und liefern mit ihren Blüten und Früchten Nahrung für verschiedene Tierarten. Hecken sollten eine Mindestbreite von fünf Metern aufweisen.

Damit Hecken ihre Strukturvielfalt und ihren ökologischen Wert entwickeln und langfristig erhalten können, ist eine regelmäßige Pflege erforderlich. Diese sollte abschnittsweise und während der Vegetationsruhe erfolgen.

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28.10.2025 | Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange bei der Realisierung verfahrensfreier Photovoltaik-Freiflächenanlagen | 382

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Inwiefern werden naturschutzrechtliche Belange bei der Realisierung von verfahrensfreien Photovoltaik-Freiflächenanlagen berücksichtigt?

! Kurzantwort

In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) seit diesem Jahr unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei gestellt. Für diese Anlagen ist kein Baugenehmigungsverfahren und grundsätzlich auch sonst keine Unterrichtung der Bauaufsichtsbehörde vorgesehen. Verfahrensfreistellung bedeutet aber keine Entbindung von den Vorgaben des öffentlichen Rechts und insofern keine Absenkung der naturschutzfachlichen Standards. Die Verfahrensfreistellung beinhaltet lediglich eine Übertragung der Prüfpflicht von der Bauaufsichtsbehörde auf den Bauherrn. Dieser ist für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Wie auch bei privilegierten PV-FFA ist eine naturschutzrechtliche Genehmigung einzuholen. Verstößt das Vorhaben gegen naturschutzrechtliche oder sonstige Vorgaben des öffentlichen Rechts, drohen Baueinstellung bzw. Beseitigungsanordnung sowie gegebenenfalls sogar umweltstrafrechtliche Konsequenzen.

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11.09.2025 | Auswirkungen von Solarparks mit Ost-West-Orientierung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild | 301

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Welche Auswirkungen haben Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Ost-West-Orientierung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild?

! Kurzantwort

Ost-West-Anlagen liefern vormittags und nachmittags mehr Strom als Solarparks mit Südausrichtung. Dadurch wird die Mittagsspitze geglättet, die Netzinfrastruktur entlastet und es wird ein breiteres Ertragsprofil erreicht.

Da Verschattung eine untergeordnete Rolle spielt, werden die Reihen zumeist mit geringen Abständen errichtet und die Anlagen haben einen hohen Anteil überstellter Fläche. Durch die umfangreiche Verschattung kann sich unter den Modulen kaum flächendeckende Vegetation entwickeln. Mikroklima und Boden verändern sich großflächiger. Studien haben gezeigt, dass sich in modulfreien Bereichen von Solarparks hochwertige Lebensräume entwickeln können. Bei diesem Anlagentyp sind diese Bereiche jedoch in der Regel nur eingeschränkt vorhanden.

Insbesondere in Hanglagen kann durch fehlenden Bewuchs und eine veränderte Niederschlagsverteilung die Erosionsgefahr steigen. Im Vergleich zu südexponierten Anlagen beeinflusst das Erscheinungsbild des Modulfelds das Landschaftsbild stärker.

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23.06.2025 | Informationsgehalt der Energieatlanten der Länder | 378

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Welche digitalen Tools stehen zur Ermittlung von Potenzialflächen für Solarparks zur Verfügung?

! Kurzantwort

Grundsätzlich können webbasierte Energieatlanten Kommunen dabei unterstützen, naturverträgliche Standorte für Solarparks zu ermitteln und erleichtern die interkommunale Abstimmung. Aktuell haben fünf Bundesländer Plattformen mit Informationen zu rechtlich, naturschutzfachlich oder wirtschaftlich geeigneten bzw. potenziell nutzbaren Flächen veröffentlicht. Die ermittelten Potenzialflächen aller betrachteten Tools sind als Suchräume zu verstehen, die mit detaillierten Umweltdaten auf kommunaler Ebene ergänzt werden müssen. Für eine gute Nutzbarkeit der Tools müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein: es muss eine aktuelle, nachvollziehbare Potenzialflächenanalyse integriert sein. Die Benennung sowie die Darstellung der Kartenlayer und Werkzeuge sollten anwenderfreundlich und selbsterklärend gewählt werden. Damit die Energieatlanten als Basis für eine kommunale Planung genutzt werden können, sollte ein Export der Daten möglich und ihre Nutzung zulässig sein.

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24.04.2025 | Städtebauliche Verträge und Naturschutzbelange | 372

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Wie lassen sich Naturschutzbelange für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in städtebaulichen Verträgen festlegen? Gibt es dafür konkrete Beispiele?

! Kurzantwort

Städtebauliche Verträge sind Verträge zwischen der Kommune bzw. Gemeinde und einem Dritten zur begleitenden Regelung der (baulichen) Nutzung eines Grundstücks. In einem solchen Vertrag können über die gesetzlichen Mindestvoraussetzung hinausgehende, einzelfallbezogene Regelungen getroffen werden. Damit können Naturschutzbelange bei der Errichtung und Nutzung von Photovoltaikfreiflächenanlagen (PV-FFA) besser als mit der reinen Bebauungsplanung berücksichtigt werden. Darüber hinaus können dauerhaft wirkende Erhaltungsmaßnahmen des Ausgleichs („Folgelasten“) auf den Vorhabenträger übertragen werden, welche über den Zeitraum der Anwuchs- und Entwicklungspflege hinausgehen. Hierfür gibt es diverse Formulierungsbeispiele. Es bestehen gewisse rechtliche Vorgaben für die Zulässigkeit des Vertrags und der einzelnen Regelungen, hierzu zählen insbesondere das Prinzip der Angemessenheit sowie das Kopplungsverbot.

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25.02.2025 | Auswirkung von § 2 EEG bei der Planung und Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen | 371

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Wie wirkt sich das überragende öffentliche Interesse nach § 2 EEG auf die „reguläre“ Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Vergleich zur privilegierten Zulassung dieser Anlagen aus?

! Kurzantwort

Das überragende öffentliche Interesse nach § 2 EEG wirkt sich regelmäßig nur bei Abwägungsentscheidungen aus dem Fachrecht aus. Derartige Entscheidungsspielräume bestehen in beiden Fällen, also sowohl bei der „regulären“ Bauplanung als auch bei der Genehmigung privilegierter Vorhaben.

Im Wesentlichen hat § 2 EEG bei beiden Genehmigungssituationen die gleichen Auswirkungen, und zwar bei Abwägungsentscheidungen aus dem Fachrecht. Dort wird Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) besonderes Gewicht – aber kein Automatismus – verschafft. Ansonsten bleibt die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit in den beiden Alternativen von § 2 EEG weitestgehend unberührt.

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22.01.2025 | Berücksichtigung von Landschaftsbild und Erholungswert bei Solarparkprojekten | 370

? Frage

Mit welchen Maßnahmen sollen klassische Solarparks nach Empfehlungen der Länder in die Landschaft integriert werden, damit das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion erhalten bleiben?

! Kurzantwort

Solarparks stellen als technische Bauwerke je nach Größe und Gestaltung eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Erholungswerts dar. Sie verändern den Charakter der Landschaft, Sichtbeziehungen oder Wegenetze von Erholungssuchenden. Einige Bundesländer schlagen als zentrale Vermeidungsmaßnahme vor, die Topografie sowie vorhandene Landschaftsstrukturen bereits bei der Standortwahl zu berücksichtigen. Wegeverbindungen für die landschaftsgebundene Erholung sollen erhalten bleiben. Außerdem wird zur Kompensation eine Begrünung durch beispielsweise Hecken, Blühstreifen oder Sträucher empfohlen, die immer standortgerecht und zielartenspezifisch umgesetzt werden sollte. Die Arbeitshilfen bieten Hinweise für die frühzeitige Vermeidung von Beeinträchtigungen und ihre Kompensation. Bisher fehlen in den Länderdokumenten meist Vorgaben, die anhand von Bilanzierungsbeispielen aufzeigen, in welchem Umfang Maßnahmen in Abhängigkeit  der Eingriffsschwere umgesetzt werden müssen.

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04.09.2024 | Begrünung von PV-Freiflächenanlagen mit Regiosaatgut | 362

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Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes muss für die Begrünung von Solarparkflächen oder die Anlage von neuen Gehölzstrukturen gebietseigenes Saat- und Pflanzgut (Regiosaatgut) verwendet werden. Warum ist dies verpflichtend und wie kann die Verfügbarkeit von Regiosaatgut sichergestellt werden?

! Kurzantwort

Nach § 40 BNatSchG dürfen seit dem 3. März 2020 in der freien Natur nur noch gebietseigene Pflanzen ausgebracht werden. Das Saat- und Pflanzgut wird von Pflanzen gewonnen, die bereits über einen langen Zeitraum in einem Gebiet vorkommen. Zur „freien Natur“ zählen neben unberührter Natur oder Schutzgebieten auch „sonstige Flächen“, wie Solarparks.

Durch die gesetzliche Pflicht ist die Nachfrage nach gebietseigenem Saatgut stark gestiegen. Auch der Ausbau der Solarenergie trägt hierzu bei, wenn aufgrund der Änderungen im EEG zukünftig mehr Solarparks entstehen werden. Da die Produktion des Regiosaatgutes aufwändig und die Zahl der Anbieter begrenzt ist, können Beschaffungsengpässe nicht ausgeschlossen werden. Sie können vermieden werden, indem der Zeitpunkt der Begrünung verschoben wird, auf einzelne Arten einer Mischung verzichtet oder auf subregionales Saatgut ausgewichen wird. Wichtig ist, dass Projektierer frühzeitig die Verfügbarkeit für ihre geplanten Maßnahmen sicherstellen.

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