Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Landschaftsschutzgebiete"

[347] Zu sogenannten Öffnungsklauseln für PV-FFA und Agri-PV innerhalb von Landschaftsschutzgebieten

? Frage

Welche rechtlichen Anforderungen sind an sogenannte Öffnungsklauseln in Schutzverordnungen von Landschaftsschutzgebieten zu stellen, welche die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Agri-Photovoltaik-Anlagen innerhalb solcher Gebiete ermöglichen sollen?

! Kurzantwort

Die Errichtung von baulichen Anlagen (und somit auch von Photovoltaik-Anlagen) ist innerhalb von Landschaftsschutzgebieten in der Regel durch die jeweilige Schutzverordnung ausgeschlossen. Öffnungsklauseln bieten eng begrenzte Ausnahmen. Die an diese zu stellenden rechtlichen Anforderungen leiten sich teilweise aus dem Grundgesetz und ansonsten aus dem Naturschutzrecht ab. Die wichtigsten rechtlichen Anforderungen sind eine hinreichende Bestimmtheit der Öffnungsklausel, die Beachtung der zugrundeliegenden Schutzgebietsabwägung, die Wahrung der Zuständigkeit sowie eine höchstmögliche Rechtssicherheit. Zwar wird teilweise Kritik an Öffnungsklauseln geübt, sie bieten aber eine Möglichkeit, die Ziele des Naturschutzes und der Energiewende in Übereinstimmung zu bringen.

Ausführliche Antwort

[327] Zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten

? Frage

Unter welchen naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich Photovoltaik-Freiflächenanlagen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten realisieren?

! Kurzantwort

Die Verwirklichung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten ist keinesfalls immer ausgeschlossen. Ergänzend zu der regelmäßig notwendigen Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplans bietet die Anpassung der Schutzverordnung in Kombination mit der naturschutzrechtlichen Befreiung hierfür einen rechtssicheren Weg. Verfahrensrechtlich sind Projektierer und Grundstückseigentümer auf die Kooperation mit den lokalen und regionalen Behörden angewiesen. Der Antrag auf naturschutzrechtliche Befreiung ist in vielen Fällen der erfolgsversprechende Weg – vorausgesetzt, die Schutzverordnung bietet hierfür genügend Raum. Eine Anpassung der Schutzverordnung in Form einer Zonierung unter Beachtung der Naturschutzkriterien für Landschaftsschutzgebiete sollte stets gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden umgesetzt werden, um so größtmögliche Synergien aus Arten- und Klimaschutz zu erzielen.

Ausführliche Antwort