Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Zudem erstellt das KNE unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer Im Bereich Naturschutz und Energiewende.

Schlagworte: "Landschaftsbild" (5 Dokumente gefunden)

19.02.2026 | Festlegung einer maximalen Größe eines Solarparks | 328

? Frage

Gibt es aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes eine Obergrenze für die Größe von Solarparks? Wie ließe sich die Größe der Anlage begrenzen?

! Kurzantwort

Aus den Zielen und Anforderungen des Naturschutzrechts lassen sich keine abstrakten maximalen Größenvorgaben für Solarparks ableiten. Welche Flächengröße vertretbar ist, hängt stark von den jeweiligen Standortbedingungen ab – etwa von der Topografie. Auch die Ausgestaltung und die optische Einbindung der Solarparks beeinflussen ihre Verträglichkeit. So kann ein kleinerer Solarpark mit Ost-West-Orientierung und hoher Grundflächenzahl negativere Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben als ein größerer, nach Süden ausgerichteter Park mit weiten Reihenabständen und einer Eingrünung. Auf kommunaler Ebene besteht die Möglichkeit, die Größe im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu begrenzen. Die Möglichkeit, auf Landesebene über regionale Raumordnungspläne oder Leitfäden eine Flächenbegrenzung zu formulieren, wurde bisher nur in wenigen Bundesländern genutzt.

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11.11.2025 | Gestaltung und Pflege ökologisch wertvoller Hecken in und um Solarparks | 383

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Wie können Hecken gestaltet und gepflegt werden, um die Artenvielfalt in Solarparks zu fördern und ihre Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu minimieren?

! Kurzantwort

Das vorrangige Ziel der Eingrünung von Solarparks mit Hecken besteht zumeist darin, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu vermeiden. Durch die Heckenpflanzung können jedoch mehrere Schutzgüter adressiert werden, da Hecken zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum dienen. Sie sind außerdem ein wichtiges Element der Biotopvernetzung.

Eine ökologisch hochwertige Hecke ist strukturreich, weist Lücken und Ausbuchtungen auf und ist drei- bis fünfreihig gepflanzt. Die Integration von Bäumen fördert die vertikale Vielfalt. Dornengehölze bieten geschützte Nistmöglichkeiten und liefern mit ihren Blüten und Früchten Nahrung für verschiedene Tierarten. Hecken sollten eine Mindestbreite von fünf Metern aufweisen.

Damit Hecken ihre Strukturvielfalt und ihren ökologischen Wert entwickeln und langfristig erhalten können, ist eine regelmäßige Pflege erforderlich. Diese sollte abschnittsweise und während der Vegetationsruhe erfolgen.

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11.09.2025 | Auswirkungen von Solarparks mit Ost-West-Orientierung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild | 301

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Welche Auswirkungen haben Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Ost-West-Orientierung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild?

! Kurzantwort

Ost-West-Anlagen liefern vormittags und nachmittags mehr Strom als Solarparks mit Südausrichtung. Dadurch wird die Mittagsspitze geglättet, die Netzinfrastruktur entlastet und es wird ein breiteres Ertragsprofil erreicht.

Da Verschattung eine untergeordnete Rolle spielt, werden die Reihen zumeist mit geringen Abständen errichtet und die Anlagen haben einen hohen Anteil überstellter Fläche. Durch die umfangreiche Verschattung kann sich unter den Modulen kaum flächendeckende Vegetation entwickeln. Mikroklima und Boden verändern sich großflächiger. Studien haben gezeigt, dass sich in modulfreien Bereichen von Solarparks hochwertige Lebensräume entwickeln können. Bei diesem Anlagentyp sind diese Bereiche jedoch in der Regel nur eingeschränkt vorhanden.

Insbesondere in Hanglagen kann durch fehlenden Bewuchs und eine veränderte Niederschlagsverteilung die Erosionsgefahr steigen. Im Vergleich zu südexponierten Anlagen beeinflusst das Erscheinungsbild des Modulfelds das Landschaftsbild stärker.

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22.01.2025 | Berücksichtigung von Landschaftsbild und Erholungswert bei Solarparkprojekten | 370

? Frage

Mit welchen Maßnahmen sollen klassische Solarparks nach Empfehlungen der Länder in die Landschaft integriert werden, damit das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion erhalten bleiben?

! Kurzantwort

Solarparks stellen als technische Bauwerke je nach Größe und Gestaltung eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Erholungswerts dar. Sie verändern den Charakter der Landschaft, Sichtbeziehungen oder Wegenetze von Erholungssuchenden. Einige Bundesländer schlagen als zentrale Vermeidungsmaßnahme vor, die Topografie sowie vorhandene Landschaftsstrukturen bereits bei der Standortwahl zu berücksichtigen. Wegeverbindungen für die landschaftsgebundene Erholung sollen erhalten bleiben. Außerdem wird zur Kompensation eine Begrünung durch beispielsweise Hecken, Blühstreifen oder Sträucher empfohlen, die immer standortgerecht und zielartenspezifisch umgesetzt werden sollte. Die Arbeitshilfen bieten Hinweise für die frühzeitige Vermeidung von Beeinträchtigungen und ihre Kompensation. Bisher fehlen in den Länderdokumenten meist Vorgaben, die anhand von Bilanzierungsbeispielen aufzeigen, in welchem Umfang Maßnahmen in Abhängigkeit  der Eingriffsschwere umgesetzt werden müssen.

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22.09.2017 | Eingrünungsmaßnahmen an PV-Freiflächenanlagen als Vermeidungsmaßnahme für das Landschaftsbild | 130

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Im Zuge der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen werden von den Naturschutzbehörden regelmäßig Eingrünungen von mindestens drei Metern Breite gefordert. Was ist das Ziel dieser Eingrünungsmaßnahmen und kann von solchen Maßnahmen abgewichen werden, wenn die dadurch verursachte Verschattung die Anlage unwirtschaftlich werden lassen? Kann stattdessen eine Kompensation auf anderen Flächen erfolgen?

! Kurzantwort

Primäres Ziel von Eingrünungen von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) ist die Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch visuelle Störungswirkungen. Als Vermeidungsmaßnahmen sind Pflanzungen von Sträuchern und Gehölzen mit entsprechenden Abmessungen geeignet.

Die naturschutzrechtliche Vermeidungspflicht ist „striktes Recht“, allerdings müssen Vermeidungsmaßnahmen verhältnismäßig bleiben und dürfen nicht zur Unwirtschaftlichkeit von Vorhaben führen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Um unerwünschte Verschattungen von PV-FFA gering zu halten, können jedoch in vielen Fällen Abstände der Vegetationsstrukturen zu den Anlagen sowie ein regelmäßiger Rückschnitt dienen.

Die vom Vorhabenträger durchzuführenden Maßnahmen zur Vermeidung sowie zum Ausgleich von nicht vermeidbaren Umweltbeeinträchtigungen werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan verbindlich festgelegt.

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