Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Horstschutz"

[335] Artenhilfsmaßnahmen Rotmilan

? Frage

Welche Faktoren wirken auf die Populationsgröße des Rotmilans ein? Welche populationsstützenden Maßnahmen leiten sich daraus ab, und welche davon sollten in Artenhilfsprogrammen im Kontext des verstärkten Ausbaus der Windenergie umgesetzt werden?

! Kurzantwort

Auf die Populationsgröße des Rotmilans wirken eine Reihe natürlicher Faktoren, aber auch verschiedene anthropogene Beeinträchtigungen ein. Um die Bestände positiv zu beeinflussen, kann an der Reduzierung von Individuenverlusten oder an einer Erhöhung des Bruterfolgs angesetzt werden. Zentraler Ansatzpunkt von Artenhilfsprogrammen, insbesondere im Kontext eines verstärkten Windenergieausbaus, ist letzterer. Maßnahmen zur Erhöhung des Nahrungsangebotes und ihrer Zugänglichkeit auf landwirtschaftlichen Flächen in der kritischen Phase der Jungenaufzucht, der Erhalt und die Entwicklung von Nistplatzstrukturen sowie die Unterstützung einer störungsfreien Brut haben sich in der Praxis bewährt und sollten in zukünftigen Artenhilfsprogrammen prioritär und komplementär umgesetzt werden.

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[317] Beseitigung einer künstlichen Nisthilfe

? Frage

Kann eine künstliche Nisthilfe, die sich in der Nähe einer bereits genehmigten Windenergieanlage befindet, entfernt werden, um so zu verhindern, dass sich eine windenergiesensible Vogelart dort ansiedelt und dies zu einem artenschutzrechtlichen Konflikt führt?

! Kurzantwort

Sollte eine künstliche Nisthilfe nach Erteilung der Genehmigung der Windenergieanlage entdeckt werden und könnte diese im Fall der Ansiedlung einer windenergiesensiblen Vogelart zu einem artenschutzrechtlichen Konflikt führen, kann die zuständige Behörde die Niststätte je nach Einzelfall verlegen. Insbesondere bei noch nicht besetzten künstlichen Niststätten bietet sich eine Verlegung in ein geeignetes Habitat an, um so einen sicheren Brutstandort anzubieten und gleichzeitig CO2-neutrale Stromerzeugung zu ermöglichen. Gleichwohl scheiden sowohl naturschutz-, als auch baurechtliche Ansprüche auf die Beseitigung einer Nisthilfe aus.

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[152] Einschätzung zur Deaktivierung von Greifvogelhorsten als Vermeidungsmaßnahme in der Flächennutzungsplanung

? Frage

Wie ist eine Deaktivierung von Greifvogelhorsten zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos im Zusammenhang mit der Planung von Windkonzentrationszonen aus fachlicher und rechtlicher Sicht einzuschätzen? Würde durch eine Deaktivierung nicht wiederum gegen geltendes Artenschutzrecht verstoßen?

! Kurzantwort

Die Frage ist fachlich und rechtlich komplex. Aufgrund unterschiedlicher „Lesarten“ der Maßnahme bedarf es einer vertieften juristischen Betrachtung. Zudem erschwert eine Reihe von Prognoseunsicherheiten die Einschätzung, ob die Maßnahme grundsätzlich geeignet und im Einzelfall auch wirksam ist.

In der Antwort des KNE werden die fachlichen und rechtlichen Aspekte im Einzelnen diskutiert.

Zusammenfassend kommt das KNE zu der Einschätzung, dass die Handhabung dieses Maßnahmentyps rechtlich wie fachlich voraussetzungsvoll und zudem mit Unsicherheiten behaftet ist. Der mit der Maßnahme verbundene beträchtliche Erfassungs-, Prüf- und Monitoring-Aufwand dürfte nur im Einzelfall zu rechtfertigen sein.

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[156b] Der Horst als schützenswerte Fortpflanzungsstätte nach dem BNatSchG

? Frage

Wann ist ein Horst eine schützenswerte Fortpflanzungsstätte nach BNatSchG?

! Kurzantwort

Gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Der Horst fällt als Lokalität, die zur Reproduktion genutzt wird, unter den Schutz dieser Vorschrift (vgl. Gellermann in: Landmann und Rohmer (2017), § 44, Rn. 15).

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[150] Einfluss der Horstschutzregelung auf die Genehmigung von Windenergieanlagen

? Frage

Ist es möglich, durch die Zerstörung von Horsten seltener Brutvögel (beispielsweise von Schwarzstörchen oder Rotmilanen) die Planung und Genehmigung von Windenenergieanlagen zu befördern oder hat dies sogar gegenteilige Wirkungen? Welche Horstschutzregelungen bestehen diesbezüglich in Nordrhein-Westfalen und was sind die Unterschiede zu Ländern mit artspezifischen Horstschutzfristen?

! Kurzantwort

Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gibt es Listen mit artspezifischen Horstschutzfristen, die auch im Falle einer Horstentfernung weiter gelten. Durch eine anthropogene Horstzerstörung ergeben sich also hinsichtlich einer Nutzung von Standorten zum Beispiel für die Windenergie eher Nachteile. In Nordrhein-Westfalen enthält jedoch der landesspezifische Leitfaden zu Artenschutz und Windenergie ebenfalls artspezifische, mehrjährige Prüffristen auch für unbesetzte Horste. Zudem gilt: Ist ein Revier nach einer Horstbeseitigung weiterhin besetzt, muss auch weiterhin nachgewiesen werden, dass das Tötungsrisiko durch ein Windenenergievorhaben nicht signifikant erhöht ist.

Ausführliche Antwort