Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Gondelmonitoring"

[140] Vorgaben der Bundesländer bei Abschaltzeiten für den Fledermausschutz an Windenergieanlagen

? Frage

Können Sie einen Überblick über die Parameter für pauschale Abschaltungen zum Fledermausschutz aus den Windenergieerlassen und Artenschutzleitfäden der Bundesländer geben? Interessant wären hierbei Temperatur, Windgeschwindigkeit, Niederschlag und Nebel.

! Kurzantwort

Vorgaben zu pauschalen Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Fledermausschutz finden sich mittlerweile in den meisten Bundesländern. Die präsentierte tabellarische Übersicht enthält die Vorgaben der derzeit gültigen Handreichungen der Länder hinsichtlich der Parameter Jahres- und Tageszeit, Windgeschwindigkeit und Niederschläge.

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[144b] Schritte und Verantwortlichkeiten beim Fledermaus-Gondelmonitoring an Windenergieanlagen

? Frage

Was sind Schritte und Verantwortlichkeiten bei Fledermaus-Gondelmonitorings? Wer wertet die Daten des Gondelmonitorings aus und wer überprüft diese? Wer trägt dafür Sorge, dass die Abschalt-Algorithmen entsprechend angepasst werden?

! Kurzantwort

Das Gondelmonitoring wird von Fledermausgutachterbüros durchgeführt, die durch die Projektierer bzw. Betreiber beauftragt werden. Zu den Aufgaben der Gutachterbüros gehören neben der Begleitung der sachgerechten Installation der Erfassungstechnik und der Gewährleistung einer dauerhaften Datenerfassung auch die fachliche Prüfung und ggf. die manuelle Korrektur der Daten sowie deren Auswertung. Auf Grundlage der Auswertung werden von Gutachtern dann Anpassungen der Abschaltalgorithmen abgeleitet. Ergebnis der gutachterlichen Arbeit sind sogenannte Gondelmonitoring-Berichte, die den Genehmigungsbehörden übermittelt werden. Den Genehmigungsbehörden obliegt die Prüfung der Berichte, dem Betreiber wiederum nach Zustimmung der Behörde die Umsetzung der modifizierten Abschalt-Algorithmen.

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[144a] Zugang zu faunistischen Daten über das Umweltinformationsgesetz

? Frage

Wie erhält man Zugang zu faunistischen Gutachten und Daten zu Fledermaus-Gondelmonitorings bei Windenergievorhaben?

! Kurzantwort

Grundsätzlich gibt es auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG) einen gesetzlichen „Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen“, über die Behörden als sogenannte „informationspflichtige Stellen“ verfügen. Dieses Informationsrecht bzw. die behördliche Informationspflicht besteht gegenüber jedermann. Faunistische und artenschutzrechtlichen Gutachten sowie auch den Behörden übermittelte Monitoring-Berichte können derartige Umweltinformationen darstellen.

Um Zugang zu diesen Dokumenten zu erhalten, müsste nach § 4 UIG ein Antrag an die informationspflichtige Stelle gerichtet werden, in diesem Falle an die Genehmigungsbehörden.

Insgesamt ist die Frage der Zugänglichkeit zu Gutachten, Monitoringberichten und Gondelmonitoringdaten allerdings komplex und somit entsprechend differenziert zu beantworten, nicht zuletzt auch aus rechtlicher Perspektive.

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