Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Zudem erstellt das KNE unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer Im Bereich Naturschutz und Energiewende.

Schlagworte: "Bewirtschaftungsabschaltung" (4 Dokumente gefunden)

22.01.2026 | Alternative Maßnahmen für den Schutz von Fledermäusen und Vögeln beim Betrieb von Windenergieanlagen | 141

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Gibt es fachlich anerkannte bzw. wirksame Alternativen zur Abschaltung von Windenergieanlagen, um kollisionsgefährdete Brutvogelarten und Fledermäuse zu schützen?

! Kurzantwort

Bei einigen Brutvogelarten können alternativ Ablenkmaßnahmen in Kombination mit einer Senkung der Attraktivität im direkten Anlagenumfeld zum Einsatz kommen. Bei Fledermäusen gelten Abschaltungen von Windenergieanlagen in Deutschland derzeit als einzig wirksame Maßnahme zum Schutz vor Kollisionen. Vergrämungsmaßnahmen gelten bisher sowohl für Vögel als auch für Fledermäuse nicht als hinreichend wirksam, um Kollisionsrisiken dauerhaft zu senken. In Deutschland ist die Vergrämung keine fachlich anerkannte Schutzmaßnahme.

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15.09.2025 | Unterschiede zwischen der Vogeldetektion mit Antikollisionssystemen und der Bewirtschaftungsdetektion an Windenergieanlagen | 381

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Antikollisionssysteme sind im Bundesnaturschutzgesetz als wirksame Schutzmaßnahme für kollisionsgefährdete Brutvögel beim Betrieb von Windenergieanlagen genannt. Nun sollen auch bei der Bewirtschaftungsabschaltung Detektionssysteme zum Einsatz kommen. Wie unterscheiden sich die eingesetzten Systeme?

! Kurzantwort

Es bestehen drei wesentliche Unterschiede zwischen der Vogeldetektion und der Bewirtschaftungsdetektion. Zum einem ist die Detektion der Flugaktivität bestimmter Vogelarten ein technisch komplexer Vorgang. Eine Erfassung von Bewirtschaftungsereignissen anhand der landwirtschaftlichen Maschinen umzusetzen, ist im Vergleich weniger anspruchsvoll. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Automatisierung der Vogeldetektion obligatorisch ist. Bei der Bewirtschaftungsdetektion sind dagegen auch manuelle oder halbautomatische Lösungen praktikabel. Hieraus resultiert der dritte Unterschied: Systeme zur Vogeldetektion müssen immer eine Erprobung bzw. Validierung sowie Zertifizierung durchlaufen. Die Notwendigkeit eines Wirksamkeitsnachweises für Systeme zur Bewirtschaftungsdetektion ist aus Sicht des KNE dagegen abhängig von ihrem Automatisierungsgrad. Bei manuellem Betrieb wären Nachweise demnach nicht zwingend erforderlich, bei automatischem Betrieb dagegen schon.

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24.09.2024 | Abschaltung von Windenergieanlagen in den Trudelbetrieb | 361

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Zur Senkung des Kollisionsrisikos für Vögel und Fledermäuse an Windenergieanlagen (WEA) sieht das Bundesnaturschutzgesetz unterschiedliche Formen der Abschaltung als fachlich geeignete Schutzmaßnahmen vor. Abschaltung bedeutet jeweils, dass der Rotor in den sogenannten „Trudelbetrieb“ versetzt wird. Wie ist dieser eigentlich definiert und mit welcher Rotordrehzahl ist dabei zu rechnen? Wie schnell kann dies erreicht werden und welche Rolle spielt das im Kontext der Anwendung von Antikollisionssystemen als Schutzmaßnahme?

! Kurzantwort

Bei einer Abschaltung (synonym auch Abregelung) wird die Windenergieanlage in den Trudelbetrieb versetzt. Dies geschieht, indem die Rotorblätter „aus dem Wind gedreht“ werden („Pitchen“). Im Trudelbetrieb ist die WEA immissionsschutzrechtlich gesehen nicht „in Betrieb“. Vom Trudelbetrieb kann somit kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ausgehen. Aus rechtlicher Sicht gilt dies unabhängig von der Drehgeschwindigkeit des Rotors. Ein Stillstand des Rotors ist nicht gefordert.

Bei der bedarfsgerechten Abschaltung mit Antikollisionssystemen (AKS) kommt es für die Vermeidungswirksamkeit auf eine rechtzeitige Verringerung der Rotordrehzahl an. Damit diese Anforderung erfüllt werden kann, wird eine Mindest-Reaktionsdistanz festgelegt, bei deren Unterschreitung abzuschalten ist. Um diese zu bemessen, müssen Annahmen für die Rotordrehzahl und die Zeit bis zum Erreichen des Trudelmodus (Trudelzeit) getroffen werden. Im Mittel wird hierfür eine Rotordrehzahl von zwei Umdrehungen pro Minute und eine Zeitspanne von 30 Sekunden angenommen.

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28.02.2024 | Zumutbarkeit von Ertragsverlusten durch WEA-Abschaltungen in der Betriebsphase | 355

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In § 45b und in Anlage 2 BNatSchG sind Prozentwerte für zumutbare Ertragsverluste festgelegt, die durch Abschaltungen von Windenergieanlagen entstehen, zum Beispiel wenn ein Antikollisionssystem als Schutzmaßnahme für Vögel eingesetzt wird. Welche Funktion haben diese Werte, und lässt sich daraus – im Sinne einer Deckelung – die Möglichkeit ableiten, abschaltungsbezogene Schutzmaßnahmen in der Betriebsphase unterjährig außer Kraft zu setzen? Und was gilt diesbezüglich bei Genehmigungen in Windenergiegebieten und damit im Anwendungsbereich von § 6 WindBG?

! Kurzantwort

Die Prozentwerte für die zumutbaren Ertragsverluste in § 45b und in Anlage 2 BNatSchG dienen der pauschalen Ermittlung der Zumutbarkeit bzw. Verhältnismäßigkeit der Schutz- bzw. Minderungsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung einer Windenergieanlage und nicht der fortlaufenden Ermittlung von realen Ertragsverlusten in der Betriebshase. Sie sind nicht als „Deckel“ des Maßnahmenumfangs im Betrieb zu verstehen. Entsprechend berechtigen die Prozentwerte den Betreiber nicht, Antikollisionssysteme oder andere Abschaltmaßnahmen unterjährig zeitlich einzuschränken oder auszusetzen.

 

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