Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Zudem erstellt das KNE unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer Im Bereich Naturschutz und Energiewende.

05.03.2026 | Fachliche und finanzielle Untersetzung des nationalen Artenhilfsprogramms | 374

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Wie ist das Nationale Artenhilfsprogramm (kurz „nAHP“) entstanden, und welche Ziele werden damit verfolgt? Welche Arten und Maßnahmen können gefördert werden? Wie erfolgt die Finanzierung, und wie ist der Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung?

! Kurzantwort

Über das Nationale Artenhilfsprogramm können Maßnahmen zum Schutz insbesondere der vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffener, aber auch bestandsgefährdeter Arten sowie Arten, für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt gefördert werden. Förderschwerpunkt liegt auf Projekten zur Schaffung oder Verbesserung von spezifischen Lebensräumen der Arten. Die Auswahl der Zielarten basiert auf wissenschaftlichen Analysen. Forschungsprojekte sind nur begrenzt förderfähig, etwa zur Wirksamkeit von Maßnahmen. Finanziert wird das Programm über den Bundesnaturschutzfonds sowie über zweckgebundene Sonderabgaben von Vorhabenträgern bzw. Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Ergänzend werden unter anderem Arten-Aktionspläne erarbeitet, um die Maßnahmen fachlich und räumlich steuern zu können. Eine ergänzte Förderrichtlinie wurde im Februar 2026 veröffentlicht.

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25.02.2026 | Schwimmende Solaranlagen („Floating Solar“) | 239

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Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei Planung und Genehmigung von Floating-PV-Anlagen zu beachten? Welche Auswirkungen auf Gewässer sind von Floating-PV-Anlagen zu erwarten?

! Kurzantwort

Als Floating-PV werden auf Gewässern schwimmende Photovoltaikanlagen bezeichnet. Für die Realisierung von Floating-PV sind im Wesentlichen das öffentliche Baurecht nach Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) relevant. Darüber hinaus können naturschutzrechtliche Regelungen relevant werden. So ist wegen eines möglichen Eingriffs in Natur und Landschaft die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. §§ 13 ff. BNatSchG zu beachten. Daneben ist unter Umständen auch eine Artenschutzprüfung vorzunehmen.

Aktuell liegen nur sehr wenige Studien zum Einfluss der Anlagen auf Gewässer und Uferbereiche vor. Zu erwarten sind physikalische, chemische und biologische Veränderungen mit Auswirkungen auf zahlreiche Ökosystemprozesse. Die Zusammenhänge sind komplex und beeinflussen oder überlagern sich gegenseitig. Die derzeitige Reglementierung von Floating-PV-Anlagen ist daher sinnvoll, bis belastbare Forschungsergebnisse vorliegen.

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19.02.2026 | Festlegung einer maximalen Größe eines Solarparks | 328

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Gibt es aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes eine Obergrenze für die Größe von Solarparks? Wie ließe sich die Größe der Anlage begrenzen?

! Kurzantwort

Aus den Zielen und Anforderungen des Naturschutzrechts lassen sich keine abstrakten maximalen Größenvorgaben für Solarparks ableiten. Welche Flächengröße vertretbar ist, hängt stark von den jeweiligen Standortbedingungen ab – etwa von der Topografie. Auch die Ausgestaltung und die optische Einbindung der Solarparks beeinflussen ihre Verträglichkeit. So kann ein kleinerer Solarpark mit Ost-West-Orientierung und hoher Grundflächenzahl negativere Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben als ein größerer, nach Süden ausgerichteter Park mit weiten Reihenabständen und einer Eingrünung. Auf kommunaler Ebene besteht die Möglichkeit, die Größe im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu begrenzen. Die Möglichkeit, auf Landesebene über regionale Raumordnungspläne oder Leitfäden eine Flächenbegrenzung zu formulieren, wurde bisher nur in wenigen Bundesländern genutzt.

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27.01.2026 | Regelungen eines bodenschutzgerechten Rückbaus von Windenergieanlagen | 183

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Welche Bestimmungen bzw. Empfehlungen gibt es für einen bodenschutzgerechten Rückbau von Windenergieanlagen, und wie kann der Schutz des Bodens beim Rückbau gewährleistet werden?

! Kurzantwort

In den geltenden Bodenschutzgesetzen des Bundes und der Länder finden sich keine verbindlichen Regelungen, die sich spezifisch auf den Rückbau von Windenergieanlagen (WEA) beziehen. Daher hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) einen Leitfaden für einen bodenschonenden Rückbau von WEA erarbeitet. Er hat den Charakter einer bundesweiten Fachkonvention, die für Genehmigungsbehörden handlungsleitend sein kann. Im Leitfaden wurden u. a. allgemeine sowie spezifische Ziele, Anforderungen und Maßnahmen des Bodenschutzes für jeden Rückbauschritt zusammengestellt. Darüber hinaus wurden Textbausteine für Genehmigungsauflagen formuliert. Ergänzende Checklisten können bei der Einhaltung der Auflagen helfen. Bei der Ausschreibung, Vergabe und Durchführung von (Rück-)Bauleistungen sind zudem bodenschutzrelevante DIN-Vorschriften anzuwenden und einzuhalten.

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22.01.2026 | Alternative Maßnahmen für den Schutz von Fledermäusen und Vögeln beim Betrieb von Windenergieanlagen | 141

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Gibt es fachlich anerkannte bzw. wirksame Alternativen zur Abschaltung von Windenergieanlagen, um kollisionsgefährdete Brutvogelarten und Fledermäuse zu schützen?

! Kurzantwort

Bei einigen Brutvogelarten können alternativ Ablenkmaßnahmen in Kombination mit einer Senkung der Attraktivität im direkten Anlagenumfeld zum Einsatz kommen. Bei Fledermäusen gelten Abschaltungen von Windenergieanlagen in Deutschland derzeit als einzig wirksame Maßnahme zum Schutz vor Kollisionen. Vergrämungsmaßnahmen gelten bisher sowohl für Vögel als auch für Fledermäuse nicht als hinreichend wirksam, um Kollisionsrisiken dauerhaft zu senken. In Deutschland ist die Vergrämung keine fachlich anerkannte Schutzmaßnahme.

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20.01.2026 | Bestandsentwicklung kollisionsgefährdeter Brutvogelarten | 386

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Wie haben sich nach neuesten Erkenntnissen die Bestände der Brutvogelarten entwickelt, die an Windenergieanlagen als kollisionsgefährdet gelten? Welche Rolle spielen bestandsstützende Maßnahmen dabei?

! Kurzantwort

Die Bestände einiger kollisionsgefährdeter Brutvogelarten haben sich positiv entwickelt. Dies gilt für Seeadler, Fischadler, Schreiadler, Rot- und Schwarzmilan, Wanderfalke, Uhu und Weißstorch.  Die Bestände der Korn- und Rohrweihe, beides Arten der offenen Agrarlandschaft, nahmen ab. Die Bestände der Wiesenweihe erholten sich hingegen leicht. Zu den positiven Bestandsentwicklungen tragen auch bestandsstützende Maßnahmen entscheidend bei, die beispielsweise im Rahmen von Artenhilfsprogrammen umgesetzt werden. Um die Bestände der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten zu stabilisieren, ist beim Ausbau der Windenergie weiterhin auf die Auswahl risikoarmer Standorte zu achten. Bei signifikant erhöhten Tötungsrisiken müssen wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

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16.12.2025 | Bestandsentwicklung des Großen Abendseglers und Einfluss der Windenergie | 384

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Wie entwickelt sich der Bestand des Großen Abendseglers (Nyctalus noctula) in Deutschland? Welchen Einfluss hat der Ausbau der Windenergie darauf?

! Kurzantwort

Es gibt Hinweise auf eine negative Bestandsentwicklung des Abendseglers in Deutschland, die sich in der Einstufung in der Vorwarnliste der Roten Liste und in einem ungünstigen Erhaltungszustand nach FFH-Richtlinie niederschlagen. Jedoch existieren aufgrund methodischer Herausforderungen beim Monitoring nach wie vor Kenntnislücken.

Der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) gehört zu den kollisionsgefährdeten Fledermausarten und wird vergleichsweise häufig als Schlagopfer an Windenergieanlagen (WEA) gefunden. Der Einfluss der Windenergie auf die Bestandsentwicklung kann im Verhältnis zu weiteren Gefährdungsfaktoren aber nicht abschließend bewertet werden. Die Vermeidung von Individuenverlusten in der Bau- und Betriebsphase von WEA ist dennoch sowohl aus artenschutzrechtlicher als auch aus populationsbiologischer Sicht von großer Bedeutung. Hierzu dienen insbesondere standortangepasste Abschaltungen während Zeiten hoher Flugaktivität in der Betriebsphase. Ergänzend könnte die Art über Maßnahmen aus dem Nationalen Artenhilfsprogramm des Bundes gefördert werden. Ansätze für standardisierte, langfristig angelegte Monitoringprogramme sollten weiter ausgebaut werden.

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28.11.2025 | Anzahl Windenergieanlagen mit Abschaltungen zum Fledermausschutz | 279

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Wie hoch ist die Zahl der Windenergieanlagen an Land in Deutschland, die mit bzw. ohne nächtliche Abschaltungen zum Schutz von Fledermäusen betrieben werden?

! Kurzantwort

Diese Frage kann nicht genau beantwortet werden, da Abschaltungen zum Fledermausschutz nicht zentral dokumentiert werden. Das KNE nimmt seit 2020 in Abständen eine überschlägige Schätzung vor. Dabei werden der aktuelle Anlagenbestand, die Entwicklung der Forschung, der gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zum Fledermausschutz für die Zulassungsebene sowie weitere Studien berücksichtigt. Ende 2024 wurden demnach knapp 11.000 der rund 28.500 WEA mit Fledermausabschaltungen betrieben. Dies sind rund 38 Prozent. Damit wuchsen Zahl und Anteil der Anlagen mit Abschaltungen weiter, allerdings nur langsam. Bleibt das Tempo gleich, kann es noch deutlich mehr als zehn Jahre, vermutlich sogar mehr als 20 Jahre dauern, bis der gesamte deutsche Anlagenbestand nahezu vollständig mit nächtlichen Abschaltungen zum Fledermausschutz betrieben wird.

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11.11.2025 | Gestaltung und Pflege ökologisch wertvoller Hecken in und um Solarparks | 383

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Wie können Hecken gestaltet und gepflegt werden, um die Artenvielfalt in Solarparks zu fördern und ihre Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu minimieren?

! Kurzantwort

Das vorrangige Ziel der Eingrünung von Solarparks mit Hecken besteht zumeist darin, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu vermeiden. Durch die Heckenpflanzung können jedoch mehrere Schutzgüter adressiert werden, da Hecken zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum dienen. Sie sind außerdem ein wichtiges Element der Biotopvernetzung.

Eine ökologisch hochwertige Hecke ist strukturreich, weist Lücken und Ausbuchtungen auf und ist drei- bis fünfreihig gepflanzt. Die Integration von Bäumen fördert die vertikale Vielfalt. Dornengehölze bieten geschützte Nistmöglichkeiten und liefern mit ihren Blüten und Früchten Nahrung für verschiedene Tierarten. Hecken sollten eine Mindestbreite von fünf Metern aufweisen.

Damit Hecken ihre Strukturvielfalt und ihren ökologischen Wert entwickeln und langfristig erhalten können, ist eine regelmäßige Pflege erforderlich. Diese sollte abschnittsweise und während der Vegetationsruhe erfolgen.

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28.10.2025 | Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange bei der Realisierung verfahrensfreier Photovoltaik-Freiflächenanlagen | 382

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Inwiefern werden naturschutzrechtliche Belange bei der Realisierung von verfahrensfreien Photovoltaik-Freiflächenanlagen berücksichtigt?

! Kurzantwort

In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) seit diesem Jahr unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei gestellt. Für diese Anlagen ist kein Baugenehmigungsverfahren und grundsätzlich auch sonst keine Unterrichtung der Bauaufsichtsbehörde vorgesehen. Verfahrensfreistellung bedeutet aber keine Entbindung von den Vorgaben des öffentlichen Rechts und insofern keine Absenkung der naturschutzfachlichen Standards. Die Verfahrensfreistellung beinhaltet lediglich eine Übertragung der Prüfpflicht von der Bauaufsichtsbehörde auf den Bauherrn. Dieser ist für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Wie auch bei privilegierten PV-FFA ist eine naturschutzrechtliche Genehmigung einzuholen. Verstößt das Vorhaben gegen naturschutzrechtliche oder sonstige Vorgaben des öffentlichen Rechts, drohen Baueinstellung bzw. Beseitigungsanordnung sowie gegebenenfalls sogar umweltstrafrechtliche Konsequenzen.

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