Bewirtschaftungsabschaltung

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Landwirtschaftliche Bewirtschaftungsereignisse wie Pflügen, Mähen und Ernten haben auf bestimmte Groß- und Greifvogelarten eine Attraktionswirkung. Sie suchen die bearbeiteten Flächen gezielt auf, weil sie dort kurzzeitig Nahrung finden. Dadurch kommt es zu einer zeitweise erhöhten Flugaktivität über den bearbeiteten Flächen. Wenn diese in der Nähe von Windenergieanlagen liegen, kann sich das Kollisionsrisiko für die angelockten Vogelarten erhöhen.

Um das zu vermeiden, können Windenergieanlagen bei landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsereignissen abgeschaltet werden. Die „Bewirtschaftungsabschaltung“ ist als Schutzmaßnahme fachlich anerkannt und im Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Sie gilt als wirksame Maßnahme, um das Kollisionsrisiko insbesondere für die kollisionsgefährdeten Arten Rot- und Schwarzmilan, Rohrweihe, Schreiadler und Weißstorch zu senken.

Publikationen zum Thema

Hier stellen wir Ihnen Publikationen des KNE, vom KNE erarbeitete Systemsteckbriefe und weitere Veröffentlichungen zur Verfügung.

KNE-Publikationen

  • Abschaltung von Windenergieanlagen bei Bewirtschaftungsereignissen
    veröffentlicht: Juni 2025
    Die Publikation gibt einen Überblick zu den neuen rechtlichen Vorgaben zur Bewirtschaftungsabschaltung. Sie beschreibt, was bei der Umsetzung beachtet werden muss, welche Herausforderungen die Regelungen mit sich bringen und welche Fragen noch offen sind.

Systemsteckbriefe

Weitere Veröffentlichungen