Neue Herausforderungen für naturverträgliche Solarenergie
Austausch im KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“
Wie können Solarparks einen größeren Beitrag zur Biodiversität leisten? Welche Auswirkungen hat die Verfahrensfreistellung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf naturschutzrechtliche Belange? Und welche rechtlichen Fragen stellen sich künftig beim Rückbau von Solarparks? Diese und weitere Themen standen im Mittelpunkt des jüngsten KNE-Forums „Naturverträgliche Solarparks“. Rund 30 Vertreterinnen und Vertreter aus der Solarbranche, von Naturschutzverbänden, Behörden und der Wissenschaft kamen zum digitalen Austausch zusammen.
Beim jüngsten KNE-Forum am 30. Juni stellte Dr. Sandra Dullau, Wissenschaftlerin an der Hochschule Anhalt, die BIODIV-SOLAR Toolbox vor. Das digitale Informationssystem bündelt Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt BIODIV-SOLAR, in dem Sandra Dullau mit ihrem Team drei Jahre lang in fünf Solarparks untersuchte, wie sich Biodiversität dort gezielt fördern lässt.
Neue Toolbox für biodiversitätsfördernde Solarparks
Die Toolbox berücksichtigt sowohl naturschutzfachliche als auch energiewirtschaftliche Aspekte. Mit einem „Biodiversitätsscore“ wird das Biodiversitätspotenzial einer Anlage auf einer fünfstufigen Skala von „sehr gering“ bis „sehr hoch“ ermittelt. Ergänzend bietet die Toolbox Maßnahmenblätter, die praxisnah erklären, wie zusätzliche Biotope angelegt werden können. Künftig sollen außerdem Empfehlungen für standortangepasste Samenmischungen verfügbar sein.
Die anschließende Diskussion zeigte, dass solche Erkenntnisse aus der Forschung noch besser in die Praxis gelangen sollten. Mehrere Teilnehmende wünschten sich außerdem Anreizsysteme, damit biodiversitätsfördernde Maßnahmen stärker freiwillig umgesetzt werden.
Verfahrensfreistellung und Rückbau
Cäcilia Gätsch, Rechtsreferentin am KNE, stellte in einem weiteren Vortrag zentrale Punkte zur Verfahrensfreistellung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vor, die derzeit in vier Bundesländern gelten. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich der Wegfall des baurechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahrens auf die Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange auswirkt. Cäcilia Gätsch betonte, dass auch für verfahrensfreie PV-Freiflächenanlagen das Bundesnaturschutzgesetzt uneingeschränkt gelte, die Vorhabenträger aber eine erhöhte Verantwortung für die Prüfung aller rechtlichen Vorgaben tragen.
Anschließend gab sie einen Überblick zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben mit Einblicken in das Infrastrukturzukunftsgesetz, das Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur, die EEG-Novelle sowie weiteren laufenden Verfahren. Rebekka Blessenohl vom NABU und Bernhard Strohmayer vom bne berichteten, dass es darüber große Unsicherheiten und Sorgen gebe – sowohl aus Sicht des Naturschutzes als auch der Energiebranche.
Zum Abschluss beleuchtete Michaela Scharpf von der Stiftung Umweltenergierecht die rechtlichen Herausforderungen beim Rückbau und Folgenutzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Komplexe natur- und artenschutzrechtliche Fragen seien zukünftig vor allem dann zu erwarten, wenn sich während der Betriebsphase auf den Flächen geschützte Arten ansiedeln oder wertvolle Biotope entwickeln. Durch Unsicherheiten über mögliche Rechtsfolgen entstehen für Betreiber und Flächeneigentümer Anreize, die Flächen so zu pflegen, dass sich erst gar keine geschützten Arten ansiedeln. Auch wenn Rückbau und Repowering bislang noch selten im Fokus von Betreibern, Behörden und Flächeneigentümern stehen, müssten hierfür eindeutige Regelungen gefunden werden, um die Naturverträglichkeit der Solarparks zu stärken.
Das KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“ findet zweimal jährlich statt und bietet Raum für den fachlichen Austausch zwischen Naturschutz, Energiewirtschaft, Behörden und Wissenschaft.
KNE-Publikation: Verfahrensfreistellung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
KNE-Publikation: Artenreiches Grünland im Solarpark etablieren – aber wie?
Biodiversität und Photovoltaik – besser geplant mit der BIODIV-SOLAR Toolbox