14.05.2025

Repowering – aber naturverträglich

Das KNE bringt Akteure zum hochaktuellen Thema Repowering in der Windenergie zusammen

Beim Repowering gibt es viele offene Fragen, aber auch Chancen für den Naturschutz. Das zeigte ein vom KNE initiierter Austausch zwischen Behörden, Akteuren der Windbranche und des Naturschutzes.

Viele Windenergieanlagen sind mittlerweile in die Jahre gekommen. Die alten Anlagen werden nach und nach durch neue ersetzt (Repowering), die größer und effizienter sind und mehr Energie auf weniger Fläche erzeugen. Der Abbau alter Anlagen bietet Chancen für den Natur- und Artenschutz, der in den Anfangsjahren der Windenergie vor 20 Jahren oft noch nicht oder nur stark eingeschränkt berücksichtigt wurde. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren mehrere rechtliche Regelungen geschaffen, die ein Repowering erleichtern sollen – wie etwa den neuen Paragrafen 45c des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).

Während einige Akteure vor allem die Chance auf Win-Win-Lösungen für Energiewende und Naturschutz sehen, sind andere besorgt, dass die in den letzten Jahren geschaffenen Genehmigungserleichterungen dazu führen, dass naturschutzfachlich ungünstig gewählte Standorte bestehen bleiben. Diese Gemengelage macht das Repowering zu einem interessanten Gegenstand akteursübergreifenden Dialogs an der Schnittstelle von Naturschutz und Energiewende.

Zwischen Praxis und Paragrafen

Am 7. Mai 2025 trafen sich auf Einladung des KNE knapp 30 Vertreterinnen und Vertreter aus Behörden, der Windbranche, Gutachterbüros, Umweltverbänden sowie weitere Fachleute zu einem ersten digitalen Austausch, um offene Fragen zu identifizieren, gemeinsamen Gesprächsbedarf auszuloten und bestehende Erfahrungen rund um die Deltaprüfung zusammenzutragen. Fachliche Impulse und Beispiele aus der Praxis beleuchteten, wie mit den aktuellen rechtlichen Vorgaben rund um das Repowering umgegangen wird und welche Fragen sich dabei aus Sicht der verschiedenen Akteure stellen. Im Fokus stand die sogenannte „Deltaprüfung“, bei der die natur- und artenschutzbezogenen Auswirkungen der Neuanlagen mit denen der Altanlagen verglichen werden sollen. Wie wird sie in der Praxis umgesetzt?

Repowering ist ein Thema von wachsender Bedeutung, zeigte der Austausch, den die Teilnehmenden als ausgesprochen konstruktiv empfanden. Besonders großen Informationsbedarf gibt es zur Anwendung des Paragrafen 45c des BNatSchG. In welchen Fällen gelten die dort vorgesehenen Vereinfachungen für Repoweringvorhaben? Wie sollen die im Gesetz genannten auswirkungsbezogenen Kriterien gewichtet werden? Und in welcher Form gehen die fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen in die Delta-Betrachtung ein? Darüber herrscht noch weitgehend Unklarheit.

Im Austausch bleiben

Aktuell finden Genehmigungsbehörden, Projektierer und deren Gutachterbüros in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedliche Lösungen. Ein einheitliches Vorgehen oder Prüfschema gibt es nicht, vielmehr sind die Beteiligten noch auf der Suche nach dem richtigen Umgang mit dem Repowering. Auch die Frage, wie sich eine Deltaprüfung vornehmen lässt, wenn es für die Altanlagen keine Artenschutzprüfung gab, wird in der Praxis sehr unterschiedlich beantwortet. Oft werden die Anträge je nach Sachlage einzeln betrachtet und es wird mit allen Verfahrensbeteiligten nach guten naturschutzfachlich verantwortungsvollen Lösungen gesucht.

Insgesamt wünschen sich alle Akteure mehr Klarheit darüber, wie die artenschutzrechtliche Deltaprüfung vorzunehmen ist. Gleichzeitig macht die Diskussion um das Repowering deutlich, dass der Rückbau alter Anlagen eine Verbesserung für den Artenschutz bringen kann. Wie dieses Potenzial eines natur- und artenschutzverträglichen Repowerings gehoben werden kann, gehört zu den spannenden noch ungeklärten Punkten und liefert viel Stoff für weitere Austausche. Das KNE bleibt dazu mit den interessierten Akteuren im Gespräch.

Mehr zum Thema

Publikation  „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022“ (aktualisierte Version 21.03.2025)