Zentrale Forschungsergebnisse kompakt zusammengefasst
- ProBat 7 – Intelligentes WEA-Betriebsmanagement zum Schutz der Fledermäuse als Genehmigungsauflage für Windenergieanlagen
- Natur- und Landschaftsschutz: GIS-gestĂĽtzte Szenarien zur Windenergie
- Vogelschutzmarker an Freileitungen – ein Fachkonventionsvorschlag zur Berücksichtigung der artspezifischen Schutzwirkung in Planungen und Genehmigungsverfahren
- Schutz von Vögeln und Fledermäusen an Kleinwindenergieanlagen
- Fachplanerische Bewertung der Mortalität von Fischen an Wasserkraftanlagen (in Kürze wieder online verfügbar)
- Wärmeversorgung nachhaltig für Natur und Landschaft gestalten
Aktuelles aus den Ländern und der Forschung
Mecklenburg-Vorpommern
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 8/1872) des Abgeordneten Hannes Damm (Bündnis 90/Die Grünen) gibt die Landesregierung Auskunft über Verfügbarkeit und Verwaltung von Naturschutzdaten. Informationen der einzelnen Behörden laufen in den Datenbanken MultibaseCS (Artendaten) und MVBIO-PRO (Vegetationsdaten) im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) zusammen, werden dort aufbereitet und den Behörden zur Verfügung gestellt. Die Artendatenbank M-V des LUNG M-V enthalte landesweit erfasste Daten zu aktuellen Brutvogel- und Fledermausvorkommen. Deren Aktualität zu den einzelnen Arten sei sehr unterschiedlich. Im Rahmen des Monitorings häufiger Brutvögel in der Normallandschaft werden jährlich Brutvogeldaten auf landesweit 100 Probeflächen (je ein Quadratkilometer) erhoben. Abhängig von der jeweiligen Artengruppe nutze man auch ehrenamtlich erhobene Daten, zum Beispiel im Rahmen der FFH-Berichtspflicht an die EU oder für die Erarbeitung von Roten Listen.Rheinland-Pfalz
Die Ampelfraktionen haben einen Antrag (Landtags-Drucksache 18/5838) mit dem Titel „Solarpaket für Rheinland-Pfalz – mehr Klimaschutz und schnellere Energiewende“ beschlossen. SPD, Grüne und FDP wollen damit einen schnelleren Ausbau der Solarenergie unterstützen. Einen Schwerpunkt bilde der Ausbau von Photovoltaik (PV) auf versiegelten Flächen und Dachflächen. Hier müsse insbesondere die öffentliche Hand durch eine sie selbst treffende Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen bei Neubauten und Dachsanierungen eine Vorbildfunktion übernehmen. Auf der Freifläche habe der Ausbau der Solarenergie in Rheinland-Pfalz bereits deutlich an Tempo gewonnen. Daher solle das aktuell auf 200 Megawatt pro Jahr gedeckelte Ausschreibungsvolumen verdoppelt werden. Vom Landtag werde begrüßt, dass die Landesregierung auch den Arten- und Naturschutz mitdenke und schon im Jahr 2021 den „Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Solarparks“ durch die TH Bingen habe erstellen lassen, der Wege aufzeige, wie Solarparks positive Wirkungen auf das Ökosystem entfalten können.Schleswig-Holstein
Eine Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 20/844) des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) adressiert den Ausbau von Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden. Hinsichtlich des energiepolitischen Potenzials von PV-Anlagen auf Denkmälern antwortet die Landesregierung, dass derartige Anlagen lediglich einen Baustein für das Erreichen der Klimaschutzziele des Landes Schleswig-Holstein darstellen werden, da weniger als drei Prozent der Gebäude in Schleswig-Holstein unter Denkmalschutz stehen. Hinzu komme, dass die Installation von PV-Anlagen auf mit Reet gedeckten Denkmälern aus Brandschutzgründen nicht erlaubt sei. Zwar sei bei Diskussionen über energiepolitische Potenziale die Stromerzeugung durch PV-Anlagen in denkmalgeschützten Bereichen mitzudenken, wichtiger sei jedoch, dass die Denkmalpflege, die für langfristige Werterhaltung und Dauerhaftigkeit, lange Nutzungsdauer und ganzheitliche Bewertungsansätze stehe, eine Vorbildfunktion für nachhaltiges klimagerechtes Bauen einnehme und zu Ressourceneinsparungen führe.Fraunhofer IEE
Das Fraunhofer IEE erarbeitet zusammen mit den Universitäten in Kassel, Kiel und Chemnitz sowie Partnern aus der Praxis ein System namens „Deep Bird Detect“, mit dem sich Vögel und andere Tiere auf den Flächen anhand von Audio-Signalen automatisiert erkennen und klassifizieren lassen. Dabei kommt Künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz: Die Forschenden setzen Deep-Learning-Verfahren ein, um die Arten zeitlich und räumlich zu erfassen. Auf diese Weise will das Konsortium dazu beitragen, Rechtssicherheit zu schaffen und die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Das zu Jahresbeginn gestartete Forschungsprojekt  hat eine Laufzeit von drei Jahren. Das Bundesumweltministerium (BMUV) fördert die Entwicklung des Systems mit knapp zwei Millionen Euro im Rahmen seiner Initiative "KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen", um mit Künstlicher Intelligenz ökologischen Herausforderungen zu begegnen (PM 03/2023).KNE-Stellungnahme zum „Fachkonzept Habitatpotentialanalyse“
Neue KNE-Publikation: Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und GrĂĽnland
Neuer KNE-Beirat konstituiert
Energiewende und Biodiversitätsschutz in Einklang bringen
Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesumweltministeriums, Dr. Bettina Hoffmann, eröffnete die konstituierende Sitzung mit einem Vortrag zu den aktuellen Herausforderungen an die naturverträgliche Energiewende und betonte die Bedeutung des KNE als Schnittstelle und Ansprechpartner für die Akteure. „In kürzester Zeit muss diese Bundesregierung die seit Jahren ausgebremste Energiewende beschleunigen und den Schutz unserer Natur auf eine neue Stufe heben, damit wir unsere Klima- und Biodiversitätsziele erreichen können. Wir müssen Klimaschutz, Energieversorgungssicherheit und den Erhalt der Biodiversität auf Augenhöhe miteinander in Einklang bringen. Hierzu trägt das KNE mit kompetenter Dialoggestaltung und aktuellsten Fachinformationen hervorragend bei", führte Hoffmann aus.Mit Expertise, Erfahrung und Engagement
Mit der Berufung des neuen Beirats unterstreicht das KNE seine Verbundenheit mit den verschiedensten Akteursgruppen der naturverträglichen Energiewende und seine Bereitschaft zu Dialog und Austausch. „Im neuen Beirat bündeln sich vielfältige Expertise und wertvolle Erfahrungen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Sie sind von unschätzbarem Wert für eine kritisch-konstruktive Begleitung unserer Arbeit“, erklärte KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke. „Insbesondere vor dem Hintergrund der ambitionierteren Klimaziele und des beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien, gilt es die besonderen Herausforderungen für den Naturschutz in der Energiewende nicht aus dem Blick zu verlieren und beherzt neue Lösungsansätze zur Sicherung der Natur- und Artenschutzstandards zu entwickeln und umzusetzen. Unsere neuen Beiratsmitglieder werden uns in diesem Sinne wichtige Impulse für unsere Arbeit als Kompetenzzentrum geben.“ Zentrale Themen der Beiratssitzung waren die neusten EU-Rechtsänderungen und ihre Auswirkungen auf die naturverträgliche Energiewende in Deutschland, der Artenschutz als neue Aufgabe der Planungsebene, Stand und Herausforderungen der Photovoltaiknutzung auf wiedervernässten Moorböden sowie Fragen der Konfliktvermeidung und Konfliktbeilegung in der gegenwärtigen Phase der naturverträglichen Energiewende.Die Mitglieder des neuen KNE-Beirats
Wolfram Axthelm (BWE-Geschäftsführer), Dr. Sebastian Bolay (DIHK-Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie), Antje von Broock (BUND-Bundesgeschäftsführerin Politik und Kommunikation), Bernd Düsterdiek (Beigeordneter Deutscher Städte- und Gemeindebund), Katharina Graf (BDEW-Fachgebietsleiterin), Christoph Heinrich (Geschäftsführender Vorstand WWF Deutschland), Daniel Hölder (Vorstand Bundesverband Neue Energiewirtschaft), Michael Hormann (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie), Adrian Johst (DNR-Präsidium), Prof. Dr. Ilke Marschall (Professorin für Landschaftsplanung, FH Erfurt), Prof. Dr. Ellen Matthies (Professorin für Umweltpsychologie, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg), Prof. Dr. Sabine Schlacke (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Universität Greifswald), Maike Schmidt (ZSW-Leiterin Systemanalyse) und Dr. Nicole Spundflasch (NABU-Vizepräsidentin).Das KNE
Das 2016 gegründete Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) ist eine von der Umweltstiftung Michael Otto getragene und vom Bundesumweltministerium finanzierte Einrichtung. Zweck der gemeinnützigen GmbH ist die Unterstützung einer naturverträglichen Energiewende vor Ort. Das KNE bietet Beratung und umfangreiche Fachinformationen an, es organisiert Dialog und Austausch, und vermittelt, wenn es beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu Konflikten kommt, speziell ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren.Aktuelles aus Bund, Ländern und Verbänden
Bund
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat anlässlich des ersten Photovoltaik-Gipfels mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und Bundesländer den Entwurf einer Photovoltaik-Strategie vorgelegt, diese wird nun öffentlich konsultiert.
- Das KNE hat eine ausfĂĽhrliche Stellungnahme zu dieser Strategie erstellt und an das BMWK gesendet.
Die PV-Strategie zeigt Handlungsfelder und Maßnahmen auf, mit denen der Ausbau der PV deutlich beschleunigt werden soll. Die Vision für die PV im Jahr 2035 enthält die Vorbeugung von Flächenkonkurrenzen bei PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) durch intelligente Konzepte und Innovationen. Biodiversitäts-Solarparks, die neue Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt schaffen, sollen ebenso Standard werden wie Agri-PV in der Landwirtschaft. Um das Ausbauziel von rund elf Gigawatt PV-FFA pro Jahr ab 2026 zu erreichen, sollen unter anderem Anpassungen bei den benachteiligten Gebieten, die Stärkung von besonderen Solaranlagen wie Floating-PV-Anlagen oder Agri-PV-Anlagen, die deklaratorische Öffnung von Industrie- und Gewerbegebieten sowie die Berücksichtigung von stillgelegten landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden. Zur Steigerung des Ausbaus der Agri-PV sollen kleine Agri-PV-Anlagen gezielt gefördert werden. Um Floating-PV-Anlagen zu erleichtern, sei im Wasserhaushaltsgesetz maßvoll nachzujustieren.
Baden-WĂĽrttemberg
Im Zuge eines Berichtsantrags (Landtags-Drucksache 17/4086) fragt die baden-württembergische SPD-Fraktion, welche Fortschritte es bislang genehmigungsrechtlich dazu gebe, den Schutz vorhandener Greifvögel durch Abschalteinrichtungen sicherzustellen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft führt dazu aus, dass durch den Einsatz von Antikollisionssystemen (AKS) zukünftig pauschale Abschaltzeiten zum Schutz von Greifvögeln während der gesamten Brutsaison durch ereignisbezogene Abschaltungen ersetzt werden können. Technisch befinden sich die unterschiedlichen Systeme derzeit noch in der Entwicklungs-, Erprobungs- oder Optimierungsphase (vgl. auch Synopse des KNE). Das im Juli 2022 novellierte Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) benenne AKS in § 45b Abs. 3 Nr. 2 ausdrücklich als fachlich anerkannte Schutzmaßnahme für die in Anlage 1 Abschnitt 1 zu § 45b Abs. 1 bis 5 BNatSchG genannten Brutvogelarten. Zugleich seien in § 45b Abs. 6 BNatSchG aber auch Zumutbarkeitsbeschränkungen etabliert, die die Anwendung von AKS in der Genehmigungspraxis erschweren könnten. In Baden-Württemberg finden im Rahmen des von Bund und Land geförderten Projektes NatForWinsent im Windtestfeld Göppingen Erprobungs- und Forschungsvorhaben zu Systemen statt. Darüber hinaus gebe es im Land erste Genehmigungen für WEA (z. B. Hohenlohekreis, Alb-Donau-Kreis), die einen Einsatz von AKS vorsehen.
Nordrhein-Westfalen
Bis zum Jahr 2032 muss Nordrhein-Westfalen 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen. Das Land wolle dieses Ziel bereits bis 2025 erfüllen. Basierend auf einer vom Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeiteten Analyse erfolge eine gerechte Verteilung der geeigneten Windflächen auf die sechs Planungsregionen des Landes. Die Planungsregionen werden im Zuge der Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) verpflichtet, entsprechende Windeignungsgebiete auszuweisen. Grundlage der Windflächenanalyse des LANUV sei ein umfangreicher Kriterienkatalog, der zur Verfügung stehende Flächen im Land präzisiere und Ausschlussflächen definiere. Ausgenommen seien etwa Siedlungsbereiche und die direkte Umgebung von Einzelwohnhäusern im Freiraum mit Abständen von 700 Metern (Innenbereich) und 500 Metern (Außenbereich). In Anspruch genommen werden können aus den Regionalplänen auch Gewerbe- und Industriegebiete (GIB) und nicht fachrechtlich ausgeschlossene Bereiche zum Schutz der Natur (BSN). Für eine gerechte Verteilung auf die Planungsregion seien zwei Aspekte leitend: Zum einen solle keine Planungsregion mehr als 75 Prozent ihrer Potenzialflächen für die Windenergie zur Verfügung stellen müssen. Zum anderen solle nicht mehr als die bundesseitig vorgesehene Obergrenze von 2,2 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion für die Windenergie vorgehalten werden müssen (PM 03/2023).
BDEW
Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) und die Unternehmemsberatung EY haben gemeinsam einen Fortschrittsmonitor entwickelt, der Fortschritte bei der Energiewende aus der Sicht der Energiewirtschaft aufzeigt. Der Fortschrittsmonitor Energiewende umfasst die Themenfelder volks- und energiewirtschaftliche Kennzahlen, Ausbau erneuerbarer Energien, klimaneutrale Gase, Netzintegration, Wärmewende und Elektromobilität. Der Monitor betrachtet für jedes dieser Themenfelder anhand von Kennzahlen den Status quo der Energiewende in Deutschland, führt die unterschiedlichen Dimensionen der Transformation und ihre Entwicklung in einem Kompendium zusammen und zeigt Verbesserungspotenziale auf.
Laut Monitor verlaufe der Ausbau der erneuerbaren Energien noch zu langsam. Bei der Windenergie hinke man vor allem bei der Flächenausweisung hinterher. Der in der Studie enthaltene Genehmigungsklimaindex für den Ausbau erneuerbarer Energien zeige, wie Marktteilnehmer die Qualität von Genehmigungsprozessen bewerten. Das Genehmigungsklima in Deutschland sei nicht ausreichend, ein massiver Personalmangel in den Behörden und umständliche Prozesse bremsten die Beteiligten aus. Bezüglich der Lebensdauer von Windenergieanlagen (WEA) und deren Ersatzbedarfs wird in der Studie ausgeführt, dass Deutschlands Onshore-WEA im Schnitt 14 Jahre alt seien. Viele dieser Anlagen müssten in den kommenden Jahren ersetzt werden. Ab 2030 entstehe ein hoher und jährlich wachsender Ersatzbedarf, aufgrund dessen sich das Repowering-Geschehen deutlich erhöhen müsse.
KNE-Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK
KNE-Podcast: Was regelt die EU-Notfallverordnung?
Eine Einordnung aus rechtlicher Sicht
Ende Dezember 2022 erließ die Europäische Union die „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für den beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“, bekannt als EU-Notfallverordnung. Wie kam es zu dieser Verordnung und was sind ihre Inhalte? Welche Ziele werden mit der Verordnung verfolgt und wie wird sich dies auf den Natur- und Artenschutz im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien auswirken? In dieser Folge von „Naturschutz und Energiewende“ ist Moderator Dr. Torsten Raynal-Ehrke im Gespräch mit Dr. Silke Christiansen, Leiterin der Rechtsabteilung des KNE. Dabei gehen sie nicht nur auf die obigen Fragen ein, sondern auch auf die rechtliche Umsetzung in Deutschland und die Bedeutung der Verordnung für die verschiedenen Akteure der Windenergie-Nutzung vor Ort. Auch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wird thematisiert, insbesondere in welchen Konstellationen die neuen Regelungen nun noch eine Rolle spielen.Wie naturverträglich ist die Energiewende?
Kerninhalte
Grundlage für den nun online verfügbaren EE-Monitor waren zwei Forschungsprojekte, die seit 2015 durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gefördert wurden. Ziel der Projekte war es, ein Monitoring zu konzipieren, mit dem die Naturverträglichkeit der bisherigen Energiewende bewertet werden kann. Das UFZ hat dieses Monitoring frei verfügbar als Web-Anwendung umgesetzt, die sich in ein Web-GIS mit Anlagenstandorten und einen Report-Teil mit weitergehenden Analysemöglichkeiten gliedert. Das Tool ist übersichtlich strukturiert und intuitiv durch die Anwendenden zu bedienen. In der Kartenansicht können die Anlagen gefiltert nach Anlagengröße, installierter Leistung oder nach Jahr der Inbetriebnahme angezeigt und ihre räumliche Verteilung nachvollzogen werden. Dargestellt werden Windenergieanlagen, PV-Freiflächenanlagen, Bioenergieanlagen und Wasserkraftanlagen auf Ebene des Bundes, der Bundesländer oder Landkreise. Darauf aufbauend bietet der Monitoring-Report die Möglichkeit Analysen bezogen auf 41 Kennzahlen durchzuführen, die die Naturverträglichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien beschreiben sollen. Die Kennzahlen umfassen naturschutzfachliche, aber auch energiewirtschaftliche Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel die Dichte der Anlagen auf Acker-, Grünland-, Wald- und Siedlungsstandorten oder die Anlagenzahl in Schutzgebieten. Sie sind sechs naturschutzfachlichen Zielsetzungen zugeordnet, die Anforderungen an eine naturverträgliche Energiewende formulieren und aus dem 5-Punkte-Papier (BMU 2017) sowie dem Erneuerbare Energien Report des Bundesamtes für Naturschutz (BfN 2020) abgeleitet wurden.Datengrundlagen
Die Anzeige des Reports erfolgt in Form von Grafiken in einem Dashboard. Grundlage der Analyse bilden statistische Daten, bereinigte Angaben von Anlagenbetreibern aus dem Marktstammdatenregister (MaStR), dem Anlagenregister für den deutschen Strom- und Gasmarkt sowie wissenschaftliche Veröffentlichungen. Das Tool zeigt die Entwicklung der Energiewende in den letzten 30 Jahren und hilft, die Naturverträglichkeit des Prozesses einzuschätzen. So zeigen die Daten einerseits ein seit 2010 verstärkter Zubau von Anlagen in Schutzgebieten, was möglicherweise auf eine zunehmende Flächenkonkurrenz zurückzuführen ist. Andererseits kann aber auch der Erfolg von räumlichen Steuerungsmaßnahmen nachvollzogen werden, wie zum Beispiel die verstärkte Nutzung von vorbelasteten Verkehrskorridoren für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen. In der aktuellen Version des Monitors sind Datensätze aus den Jahren 1990 bis 2020 hinterlegt. Eine umfangreiche Aufgabe wird es bleiben, diese regelmäßig zu aktualisieren, um auch zukünftig die Prozesse einer beschleunigten Energiewende abbilden zu können und auf dieser Grundlage möglicherweise Steuerungsinstrumente nachzuschärfen.Planungsbeschleunigung im Zeichen der Energiewende
Das Wissen um die Zusammenhänge zwischen Natur- und Klimaschutz steigern
Von der Bundesebene bis in die Praxis
Entsprechend vielfältig waren die Vorträge und Ansätze, mit einem Einstieg in das Thema durch Dr. Josefine Walz (Bundesamt für Naturschutz) die in ihrem Beitrag „Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt: zwei Krisen, eine Lösung?“ ein neues Selbstverständnis des Naturschutzes anregte. Vor dem Hintergrund, dass 60 bis 80 Prozent der Biotope in Baden-Württemberg bis Ende 2100 voraussichtlich massiv durch den Klimawandel beeinträchtigt werden, müssten im Rahmen von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen naturbasierte Lösungen mitgedacht und umgesetzt werden. Der Naturschutz sie dabei gefordert, die neue Dynamik aufzugreifen. Mit Ihrem Vortrag „Biodiversität und Erneuerbare Energien – die Energiewende naturverträglich gestalten“ gab Dr. Julia Wiehe, Referentin naturverträgliche Solarenergie im KNE, einen Einblick in die zu erwartenden Auswirkungen der Wind- und Solarenergie auf Natur und Landschaft, gesetzliche Regelungen zum beschleunigten Ausbau der Erzeugungsanlagen und Ansätze zu einer naturverträglichen Umsetzung. Synergien bei Klimaanpassung und Schutz der Biodiversität im kommunalen Bereich waren das Thema von Sonja Blaser und Susanne Miethaner, Landschaftsarchitektinnen im Büro faktorgruen (Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesell. mbB). Im Vortrag „Resilient und biodivers - vom Landschaftsraum bis in den Siedlungsbereich“ wurden am Beispiel von Praxisprojekten Erfolgskriterien für resiliente und biodiverse Stadtentwicklung vorgestellt. „Mehr-Wert-Lösungen“ wurden aufgezeigt und eine selbstverständliche Integration von Klimaschutz und Biodiversität angeregt. In den anschließenden Diskussionsrunden wurde sich über die Themen vertieft ausgetauscht und verschiedene Handlungsoptionen Möglichkeiten der Umsetzung vor Ort erörtert. Die Veranstaltung schloss mit dem Beitrag „Klima- und Artenschutz am Gebäude – Welche Herausforderungen und Lösungen gibt es?“ von Johannes Mayer (Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH). Mayer plädierte dafür, dass auch auf der Ebene des einzelnen Gebäudes biodiversitätsfördernde Maßnahmen ergriffen werden sollten. Insbesondere im Zusammenhang mit Gebäudeabriss oder Gebäudesanierung käme es zu Habitatverlusten für Fledermäuse, Höhlenbrüter oder Insekten, wenn Spalten und Einfluglöcher geschlossen würden. Da die Sanierungsmaßnahmen genehmigungsfrei seien, wird der Artenschutz oft aus Unkenntnis nicht berücksichtigt.Wissen erweitern und anwenden
Das Wissen um die Zusammenhänge zwischen Natur- und Klimaschutz sowie Klimaanpassung ist wichtig, damit Klima- und Biodiversitätsschutz beispielsweise bei Dach- und Fassadenbegrünungen, Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Gebäudesanierungen bereits in der Planung bedacht und für die Realisierung in Einklang gebracht werden. Die Beiträge und Diskussionen machten deutlich, dass vielschichtige Maßnahmen mit Mehrwert für Klimaschutz und Biodiversität möglich sind. Noch immer bestehende Wissenslücken bei Bauherren und Planenden sollten geschlossen werden, damit die Umsetzung in der Praxis stattfindet. Foto: Palle Knudsen auf UnsplashAktuelles aus Bund und Ländern
Bund
Mit der Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) liegen die Erneuerbaren im überragenden öffentlichen Interesse. Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) bringt dafür die verkehrlichen und Sicherheitsbedürfnisse in Einklang mit der optimalen Flächennutzung entlang deutscher Autobahnen. In einem Abstand von 40 Metern vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Autobahn (20 Meter bei Bundesstraßen in Bundesverwaltung) sei die Errichtung von Hochbauten untersagt. Von diesem Verbot seien grundsätzlich auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) erfasst. Aufgrund der Änderung des § 2 EEG liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien jedoch im überragenden öffentlichen Interesse. Die erneuerbaren Energien sollen als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Hinsichtlich der Errichtung von PV-FFA in der Anbauverbotszone seien daher Privilegierungen möglich, so dass die Inanspruchnahme der 40-Meter-Anbauverbotszone, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, bei einer Vielzahl von Vorhaben möglich sei. Um die Vereinbarkeit mit den straßenrechtlichen Belangen und das Maß einer möglichen Inanspruchnahme feststellen zu können, bedürfe es jedoch immer einer Bewertung der konkreten Umstände des Einzelfalls. (FBA 01/2023)Mecklenburg-Vorpommern
Nachdem der Mecklenburg-Vorpommersche Landtag Ende Januar ein Gesetz für den beschleunigten Ausbau der Windenergie beschlossen hatte, folgte nun die Vorstellung des „Planungserlasses Wind-an-Land“. Dieser regelt die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern. Laut Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur und Tourismus, gebe der Planungserlass klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete vor. Damit sei eine wesentliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Verantwortlichkeit für die Planung der Windenergiegebiete bei den Regionalen Planungsverbänden bleibe und gleichzeitig Prozesse beschleunigt werden. Eine weitere Voraussetzung sei, dass die Flächenausweisung gleichmäßig in den Regionen verteilt erfolge. Es sollen jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche ausgewiesen werden. Um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, werde die naturschutzrechtliche Bewertung bei der Zulassung von Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern künftig von Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt vorgenommen. Vorher lag sie bei den Landkreisen. (PM 033/2023)Niedersachsen
Im Zuge der Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes (WaLG) der Bundesregierung, hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen allen Landkreisen die Ausbauziele für die Windenergie bekanntgegeben. Somit haben die 37 Landkreise und acht kreisfreien Städte Klarheit darüber, wie groß der Anteil ihrer Flächen ist, der künftig für Windenergieanlagen vorgesehen ist. 2,2 Prozent der Landesfläche Niedersachsens sind laut WaLG für die Windenergie auszuweisen; doppelt so viel wie die bisherigen 1,1 Prozent. Aus der Windflächenpotentialstudie werde das 2,2-Prozent-Ziel für die einzelnen Planungsregionen nach fachlichen Kriterien wie Besiedlungsdichte, Abständen zur Wohnbebauung, Belangen der Bundeswehr sowie FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzgebieten berechnet. Die auszuweisenden Flächenanteile variieren von 0,01 Prozent in der Stadt Osnabrück bis 4,89 Prozent im Landkreis Rotenburg (Wümme). In einem eigenen Windenergie-Beschleunigungs-Gesetz für Niedersachsen sollen die konkreten Flächenanteile, die jede Region bis 2026 als Windenergiefläche mindestens ausweisen muss, rechtsverbindlich festgelegt werden (PM 012/2023).Sachsen-Anhalt
Hinsichtlich des „Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“, das vom Bundestag beschlossen wurde, fragen die Landtagsabgeordneten Olaf Meister und Wolfgang Aldag (beide Bündnis 90/Die Grünen) die Landesregierung im Zuge einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 8/2152), inwiefern in Sachsen-Anhalt Tagebaufolgeflächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in Frage kommen. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt führt aus, dass der Bundesgesetzgeber mit dem neu eingefügten § 249b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eine Verordnungsermächtigung geschaffen habe, die es den Ländern mit Braunkohletagebau ermögliche, Tagebaufolgeflächen für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik- oder Windenergieanlagen schnell und unkompliziert zu erschließen. Für das Land Sachsen-Anhalt liegen in Rede stehende Flächen innerhalb von Abbaubereichen eines Braunkohlen- oder Sanierungsplans in der Planungsregion Halle vor. Für Gebiete, in denen Braunkohleaufschluss- oder -abschlussverfahren durchgeführt werden sollen, seien Regionale Teilgebietsentwicklungspläne als Teilregionalpläne aufzustellen.Neue Erkenntnisse zu naturverträglicher Windenergienutzung im Wald
Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse
In den ersten beiden Themenblöcken berichteten die Referierenden aus Forschunsgprojekten, die sich mit unterschiedlichen Aspekten und Auswirkungen der Windenergieproduktion im Wald auf Vögel und Fledermäuse befassten. Forschungen hinsichtlich der Auswirkungen auf Vögel ließen den Schluss zu, dass Windenergieanlagen (WEA) auf häufige Waldvogelarten eher moderate Verdrängungseffekte haben. Ein kausaler Zusammenhang zwischen einem verminderten Nachweis von Vögeln und dem laufendem Betrieb von WEA ließ sich nicht herstellen. Bei automatisierten akustischen Erfassungen von Spechten und Waldkauz wurde eine geringere akustische Aktivität nahe an den Anlagen festgestellt. Die Ursache(n) dafür – keine Vögel da, kein Rufen oder Maskierung der Rufe durch Geräusche der Anlage – konnten aufgrund der Methodik nicht geklärt werden. Ab 150 Meter Abstand von WEA konnten für Spechte kein Effekt und für Waldkauz nur noch ein schwacher Effekt nachgewiesen werden (BfN-Skripten 643). Bezüglich der Auswirkungen auf Fledermäuse ermittelten die Forschenden ein Meideverhalten von Waldspezialisten-Arten gegenüber WEA, insbesondere solchen mit größeren Rotoren (hier Durchmesser von 115 bis 126 Metern). Daraus leiteten die Forschenden den Bedarf an Ausgleichsmaßnahmen für den indirekten Habitatverlust ab. Die Untersuchungen ergaben auch, dass alle Fledermausarten die Freiflächen um WEA nutzten und die Aktivität hier signifikant höher war als im angrenzenden Wald. Abgesehen von einem möglichen ökologischen Nutzen der Freiflächen, z. B. als Jagdhabitat, könnte sich dadurch für die kollisionsgefährdeten Fledermausarten auch das Schlagrisiko erhöhen, so die Forschenden. Spezifische Forschungen zum großen Abendsegler wiederum ergaben, dass dieser ebenfalls mehrheitlich ein Meideverhalten an WEA zeigt, wenngleich einzelne Individuen durchaus unterschiedlich auf die WEA reagierten. Im Rahmen vorgestellter gutachterlicher Erfassungen in einem Repoweringvorhaben konnten allerdings auch Wochenstuben-Quartiere von Mops- und Bechsteinfledermäusen in unmittelbarer Nähe von Windenergiestandorten nachgewiesen werden. Insgesamt wurde deutlich, dass es hinsichtlich der Auswirkungen von  WEA auf waldlebende Vogel- und Fledermausarten weiterhin ungeklärte Fragen gibt. Allerdings wurde auch sehr deutlich, dass sowohl die Vogel- als auch die Fledermausaktivität stark durch die Waldstruktur und die Waldqualität beeinflusst wird, weshalb insbesondere alte und strukturreiche Wälder als Windenergiestandorte gemieden werden sollten.Möglichkeiten für eine naturverträgliche Windenergienutzung
Der dritte Themenblock widmete sich den regulatorischen Herausforderungen und Lösungsansätzen für eine naturverträgliche Windenergienutzung im Wald. Holger Ohlenburg, Referent naturverträgliche Windenergie im KNE, ging in seinem Vortrag auf Möglichkeiten und Herausforderungen der naturverträglichen Windenergienutzung auf Waldstandorten ein und beleuchtete Ansätze zur Vermeidung und zur Kompensation natur- und artenschutzrechtlicher Konflikte auf der Planungs- und Zulassungsebene. In weiteren Beiträgen ging es um die rechtliche Zulässigkeit von  WEA im Wald, um Potenziale und Zielkonflikte. In der folgenden Diskussion lag der Fokus auf den aktuellen und 2022 umgesezten Beschleunigungsgesetzgebungen für die Windenergie allgemein und im Kontext der vorgestellten Forschungserkenntnisse. Aktualisiert am 03.03.2023Aktuelle Einordnung der Auswirkungen von PV-Freiflächenanlagen im regionalen Biotopverbund
Kerninhalte der Studie
Die Orientierungshilfe soll als Grundlage für die Bestimmung von Planungskriterien im Rahmen der Fortschreibung des Teilregionalplans Energie (Region Bodensee-Oberschwaben) dienen und mögliche Zielkonflikte zwischen dem Ausbau von PV-FFA und dem regionalen Biotopverbund (Schwerpunkt Arten- und Biotopschutz bzw. Biodiversität) aufzeigen. Grundlage der Studie ist eine aktuelle Literaturrecherche im deutsch- und englischsprachigen Raum zu Wirkfaktoren und Wirkungen von PV-FFA auf Flora und Fauna. Ergänzend werden nicht veröffentlichte Monitoring-Unterlagen zu Solarparks analysiert sowie die langjährige Erfahrung der Autoren im Arten- und Biotopschutz eingebracht. Die Auswertung zeigt den nach wie vor großen Forschungsbedarf im Themenfeld: die vorhandenen Studien stützen sich in der Regel auf Kartierungen in einzelnen Beispielanlagen und es gibt keine belastbaren Aussagen zu den Auswirkungen im Landschaftskontext oder mit zunehmenden Alter der Anlagen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Autoren mit mangelnder Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen in der Praxis, werden für den Anlagenpark insgesamt weniger positive Wirkungen auf die Biodiversität angenommen, als es die Literatur vermuten lässt. Trautner et al. kommen zu dem Schluss, dass PV-FFA insbesondere in artenreichen, unbeschatteten Lebensräumen des Offenlandes nicht mit den Zielen des Naturschutzes und des Biotopverbunds im Einklang stehen. Nicht fragmentierte, kulissenfreie Landschaften sollten als Lebensräume für empfindliche Brutvögel der Feldflur sowie für Zug- und Rastvögel gesichert werden und frei von Bebauung bleiben. Werden Habitate besonders bedeutsamer Arten trotzdem in Anspruch genommen, müssen weitere landwirtschaftliche Flächen für funktionale Ausgleichsmaßnahmen gefunden werden. Mit den vorgestellten Planungskriterien sollen diese Konflikte vermieden und unkritische Standorte gefunden werden. Als naturschutzfachlich unproblematisch werden PV-FFA eingeschätzt, die in stark durch Gehölze gekammerten Landschaften angelegt werden und intensive Nutzungsformen ersetzen (Intensivobstkulturen, vielschüriges Intensivgrünland oder Intensiväcker) oder diese als Agri-PV ergänzen. Vorschläge für die Ausgestaltung des Anlagendesigns und angepasste Pflegemaßnahmen werden aufgezeigt, mit denen in diesen Fällen eine Aufwertung der Freiflächen in PV-FFA erreicht werden kann.Link zur Internetseite und Studie (frei verfügbar)
Quelle: Trautner, J., Attinger, A., Dörfel, T. (2022): Umgang mit Naturschutzkonflikten bei Freiflächensolaranlagen in der Regionalplanung - Orientierungshilfe zum Arten- und Biotopschutz für die Region Bodensee-Oberschwaben. Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt. 56 S. (letzter Zugriff: 01.02.2023).KNE-Podcast: Erneuerbare Energien in Landschaftsschutzgebieten
Eine Einordnung aus rechtlicher Sicht
Um die Ausbauziele der Windenergie zu erreichen, sieht der Gesetzgeber vor, dass zwei Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen sollen. Zur Erfüllung dieses Ziels können seit dem 1. Februar auch Landschaftsschutzgebiete für die Windenergie in Betracht gezogen werden. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für diesen Eingriff in diese geschützten Gebiete? Wie sind Landschaftschutzgebiete definiert und was schützen sie genau? Und wie wirkt sich die Gesetzesänderung auf den Naturschutz aus? Die rechtliche Einordnung dazu gibt Peer Michaelis, Rechtsreferent im KNE, in der neuen Folge von „Naturschutz und Energiewende“. Im Gespräch mit Moderatorin Elke Thiele erklärt er außerdem, was genau sich an der Rechtslage geändert hat, welche rechtliche Relevanz Landschaftsschutzgebiete für die Natur haben und was sie von anderen Schutzgebieten unterscheidet.KNE-Publiaktion: Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten.
Aktuelles aus Bund und Ländern
Bund
In welcher Größenordnung müssen Windenergieanlagen (WEA) bis 2030 gebaut werden, um die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beim Ausbau der Windenergie zu erreichen? Diese Frage adressierte die Abgeordnete Julia Klöckner (CDU) in einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung. Laut BMWK-Staatssekretär Dr. Patrick Graichen sollen gemäß § 4 Abs. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 im Jahr 2030 WEA an Land mit einer Leistung von 115 Gigawatt installiert sein (Stand Ende 2022: 58 Gigawatt). Gemäß EEG betrage das Ausschreibungsvolumen für WEA ab dem Jahr 2024 jährlich 10.000 Megawatt. Bei einer durchschnittlichen Leistung pro Anlage in Höhe von zirka 5 Megawatt wären im Durchschnitt etwa 2.000 Anlagen pro Jahr zu installieren. Ein Zubau in dieser Größenordnung sei in der Vergangenheit bereits gelungen. In den Jahren 2014 und 2017 seien jeweils knapp 1.800 neue WEA installiert worden, in den Jahren 2001 und 2003 sogar jeweils mehr als 2.000 Anlagen. Bei der Windenergie auf See müssten bei einer durchschnittlichen Turbinenleistung von 15 Megawatt pro Anlage bis 2030 rund 180 Anlagen pro Jahr installiert werden.Baden-Württemberg
Floating-Photovoltaikanlagen (Floating-PVA) können laut der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Landnutzungskonkurrenzen entschärfen, von einem ertragssteigernden Kühleffekt des Gewässers profitieren und durch die Bedeckung der Wasserfläche die Wasserverdunstung minimieren. Daher seien sie als Teil der integrierten Photovoltaik ein wichtiger Baustein der Energiewende. Basierend auf einer Studie des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme (Fraunhofer ISE) enthält der Energieatlas Baden-Württemberg nun auch Potenzialflächen für Floating-PVA auf Baggerseen. In einer GIS-gestützten Potenzialanalyse sei über einen Katalog an abgestuften Restriktionskriterien dabei rechnerisch das wirtschaftlich erschließbare Potenzial ermittelt worden. Für jeden gegebenen See habe man für Floating-PVA potenziell nutzbare Flächen identifiziert und andere gegebenenfalls ausgeschlossen. Die Potenzialanalyse stelle jedoch keine Vorprüfung auf die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben dar und jeder Standort müsse vor Ort geprüft werden (LUBW 2022).Niedersachsen
6.394 Windenergieanlagen sind zum Stand 14. Dezember 2022 in Niedersachsen in Betrieb gewesen. Dies geht aus einer Antwort (Landtags-Drucksache 19/209) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Jonas Pohlmann (CDU) hervor. Und das Land verfolgt weiterhin ehrgeizige Ziele: 30 Gigawatt Onshore-Windenergieleistung sollen laut Niedersächsischem Klimaschutzgesetz im Land installiert werden. Dafür sei ein durchschnittlicher Zubau von rund 1,5 Gigawatt jährlich erforderlich. Um dies zu erreichen, müssten die Ausbauzahlen zügig erhöht werden. Mit der Task-Force Energiewende wolle man dazu beitragen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die Umsetzung des Windflächenbedarfsgesetzes des Bundes soll regeln, welchen Flächenanteil die Träger der Regionalplanung zur Erfüllung des Flächenziels von 2,2 Prozent der Landesfläche beitragen müssen. Außerdem werde die Servicestelle Windenergie im Umweltministerium weiter ausgebaut, um die Kommunen bei der Planung stärker beraten und unterstützen zu können.Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz hat das neue „Kompetenzzentrum Staatliche Vogelschutzwarte und Artenvielfalt in der Energiewende“ (KSVAE) im Landesamt für Umwelt (LfU) seine Arbeit aufgenommen. Ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt sei der Aufbau einer Beratungsstelle für Naturschutzbehörden bei artenschutzrechtlichen Fragen in der Energiewende. Informationen über Vögel, Fledermäuse sowie Biotope und ihre Betroffenheit beim Ausbau erneuerbarer Energien in Rheinland-Pfalz sollen im KSVAE zusammenfließen. Dazu zähle auch eine Unterstützung bei der geplanten Zentralisierung der Genehmigungsbehörden für Windenergieanlagen und die Aktualisierung des „Naturschutzfachlichen Rahmens zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz“. Künftig werde man im KSVAE Artenschutzprogramme und Handlungsempfehlungen für rheinland-pfälzische Brutvogelarten und Konzepte zum Schutz von Zug- und Rastvögeln erstellen und deren Umsetzung begleiten (PM 12/2022).KNE-Auswahlbibliografien zu PV-Freiflächenanlagen und Windenergie im Wald
Arten schützen, Windenergie beschleunigen – neue Wege für die Regionalplanung in Baden-Württemberg
Fachbeitrag Artenschutz fĂĽr die Regionalplanung Windenergie in Baden-WĂĽrttemberg
Transparenzhinweis: Das KNE hat den Erstellungsprozess des Fachbeitrages beratend unterstützt. Zentraler Baustein des Fachbeitrags ist die Ermittlung und Verortung von landesweiten „Schwerpunktvorkommen“ bzw. „Gebieten mit besonderer artenschutzfachlicher Bedeutung“ ausgewählter windenergiesensibler Vogel- und Fledermausarten. Insgesamt berücksichtigt der Fachbeitrag 37 Arten, für die jeweils die bestverfügbaren Daten herangezogen wurden. Naturschutzfachlich wurde das Ziel verfolgt, vor dem Hintergrund des Windenergieausbaus landesweit die wichtigsten Quellpopulationen der betreffenden Arten zu identifizieren und damit einen Baustein zur Sicherung des landesweiten Erhaltungszustands bereitzustellen. Die aggregierten naturschutzfachlich besonders hochwertigen Schwerpunktvorkommen sowie die aus Artenschutzsicht „unproblematischen“ Gebiete sollen eine Hilfestellung bei der Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie im Rahmen der Regionalplanung sein. Der Fachbeitrag besteht aus einem Textteil mit Anlagen und Karte sowie einem artenschutzfachlichen Geodatensatz, der von den Regionalverbänden genutzt werden kann.- Weitere Informationen zur Artenauswahl, zu den Arbeitsschritten bei der Identifizierung und Kategorisierung der Schwerpunktvorkommen sowie der regionalplanerischen Einordnung finden sich in einer Kurzzusammenfassung zum Fachbeitrag.
Einordnung
Die angemessene Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes hat in der Vergangenheit insbesondere bei der Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie oftmals zu einem großen Aufwand für die Regionalplanungsträger und zu Verzögerungen von Planungsverfahren geführt. Der baden-württembergische „Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie“ ist die erste Planungshilfe für die Regionalplanungsebene, die nach der Veröffentlichung des neuen Windenergieflächenbedarfsgesetzes und der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes erschienen ist und diese neuen Regelungen mit einbezieht. Zudem ermöglicht er es erstmalig für Baden-Württemberg, landesweit die Artenschutzbelange fachlich fundiert und standardisiert zu berücksichtigen. Aus Sicht des KNE erfolgte die Ermittlung der artenschutzfachlichen Schwerpunktvorkommen auf nachvollziehbare und pragmatische Weise. Eine Berücksichtigung der Schwerpunktvorkommen in der Regionalplanung kann dazu beitragen, die Konflikte zwischen Artenschutz und der Windenergie räumlich zu entzerren und damit den Zielkonflikt zwischen den Belangen des Artenschutzes und denen des Windenergieausbaus zu entschärfen. Zugleich kann der Fachbeitrag einen wesentlichen Beitrag für eine sachgerechte, rechtssichere Abwägung der Regionalverbände und damit zu einer beschleunigten Vorranggebietsausweisung für die Windenergie leisten. Dies erhöht die Chancen für Baden-Württemberg, den landesspezifischen Flächenbeitragswert für die Windenergie deutlich früher als gefordert zu erreichen. Flankierend sollten Artenhilfsprogramme für windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten auf den Weg und baldmöglichst in die Umsetzung gebracht werden. Foto: © Wolfgang Hauke - adobe.stock.comNeue KNE-Publikation zur EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung des Ausbaus der EE
KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“ – aktuelle Herausforderungen
Weitere Aspekte
Ferner wurden Themen aufgeworfen, die sicher in Zukunft noch vertieft zu diskutieren sind, wie beispielsweise die Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen und Maßgaben. Das Thema "Energielandschaft" und was das sein soll, wurde ebenfalls angeschnitten.Übersicht „Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen“
Meldung zum Auftakt des KNE-Forums „Naturverträgliche Solarparks“ am 18. September 2020
KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
KNE-Podcast: Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden?
Beitrag im KNE- Jahrbuch K 22 (2022) von Dr. Torsten Raynal-Ehrke "Besser geht's nicht.
KNE veröffentlicht Rechtsgutachten zur nachträglichen Anpassung von Betriebseinschränkungen für WEA
KNE mit neuer Leitungsstruktur
Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende hat zum Beginn des Jahres 2023 seine Leitungsstruktur neu geordnet.
In Abstimmung mit dem KNE-Gesellschafter, der Umweltstiftung Michael Otto, ist Dr. Torsten Raynal-Ehrke nunmehr alleiniger Geschäftsführer der KNE gGmbH. In seiner Funktion als Direktor des Kompetenzzentrums ist er insbesondere für Strategie, Politik und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Die Leiterin Fachinformation Dr. Elke Bruns nimmt zusätzlich das neue Amt der stellvertretenden Direktorin des KNE wahr. Sie koordiniert in dieser Funktion die Fach- und Projektarbeit des Kompetenzzentrums und übernimmt zudem Aufgaben in der Repräsentanz und Medienkommunikation. Dr. Mathis Danelzik zeichnet zusätzlich zur Arbeit als Leiter Dialoggestaltung für die interne und externe Netzwerkkommunikation verantwortlich. Er ist zentraler Ansprechpartner für die Kommunikation mit den Akteursgruppen der naturverträglichen Energiewende sowie mit den Ländern. Für Karen Thormeyer, Leiterin Finanzen und Verwaltung, erweitern sich die Zuständigkeiten für das Personalwesen, die Finanzen und das Rechnungswesens. Sie verwaltet zudem den KNE-Mediatorinnen-und-Mediatoren-Pool und unterstützt die KNE-Projektarbeit zu Antikollisionssystemen. Die Umstrukturierung wurde durch das Ausscheiden des (Gründungs-)Geschäftsführers Michael Krieger notwendig, der das KNE auf eigenen Wunsch zum 31. Dezember 2022 verlassen hat. Michael Krieger war dem Kompetenzzentrum eng verbunden, so gehörte er schon von 2014 bis 2016 dem Aufbauteam des KNE i. Gr. an und avancierte dann zum ersten kaufmännischen Geschäftsführer des KNE. Er hat maßgeblich zum Erfolg des Kompetenzzentrums beigetragen. Wir danken ihm herzlich für sein langjähriges Engagement, für seinen Elan sowie für seine vielen klugen Ideen und Beiträge auch zur Facharbeit und wünschen ihm viel Erfolg in den neuen beruflichen Herausforderungen.Das KNE
Das 2016 gegründete Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) ist eine von der Umweltstiftung Michael Otto getragene und vom Bundesumweltministerium finanzierte Einrichtung. Zweck der gemeinnützigen GmbH ist die Unterstützung einer naturverträglichen Energiewende vor Ort. Das KNE bietet Beratung und umfangreiche Fachinformationen an, es organisiert Dialog und Austausch, und vermittelt, wenn es beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu Konflikten kommt, speziell ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren.Extrakte aus Politik und Gesellschaft 12/22
Aktuelles aus Forschung und Ländern
In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.Bundesamt für Naturschutz
Wie können erneuerbare Energien positiv auf Natur und Artenvielfalt wirken? Im Forschungsprojekt InPositiv haben sich Naturschutzverbände, Universitäten und Fachbüros mit dieser Frage auseinandergesetzt und ihre Antworten auf einer eigenen Internetseite veröffentlicht. Das vom Bundesamt für Naturschutz geförderte fachübergreifende Projekt vereint Expertisen aus Sozialpsychologie, Ökologie und Landschaftsplanung, Ökonomie und Naturwissenschaft. Ziel sei es, eine Lücke zu schließen – denn während die negativen Folgen des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf Natur und Landschaft oft bekannt seien, blieben positive Wirkungen häufig verdeckt. Die Internetpräsenz ergänze die öffentliche Diskussion um diese Aspekte und illustriere indirekte und direkte positive Wirkungen der erneuerbaren Energien: Für Solarenergie, Biomasse und Windenergie werden jeweils konkrete Beispiele für eine verantwortungsvolle Ausgestaltung im Sinne des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes vorgestellt (PM 12/2022).Bayern
Zu Staatsstraßen gehörende Grundstücke, insbesondere Straßenbegleitflächen wie Böschungen, Lärmschutzwälle, Anschlussstellen und Rest-/Nebenflächen, stellen laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr potenziell einen großen Flächenpool für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik dar. Allerdings könne man nicht alle Flächen zur Solarenergiegewinnung nutzen, da Straßenbegleitflächen in der Regel bereits einer Nutzung (insbesondere Verkehrssicherheit, Lärmschutz, Umweltschutz) unterliegen. Es sei daher sicherzustellen, dass die ursprünglich vorgesehenen Zweckbestimmungen nicht beeinträchtigt oder gar unmöglich gemacht werden. In geeigneten Fällen könne die Nutzung von Straßenbestandteilen, wie beispielsweise Lärmschutzanlagen  und -wänden oder Straßenbegleitflächen, für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Frage kommen. Aufgrund dessen lasse die Bayerische Straßenbauverwaltung derzeit das Photovoltaikpotenzial an Lärmschutzwänden und Straßenbegleitflächen entlang der Bundes- und Staatsstraßen in ganz Bayern erheben (Drucksache 18/24881).Hessen
Für alle landeseigenen Gebäude und für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sind in Hessen künftig Photovoltaik-Anlagen vorgeschrieben. Der Landtag hat eine entsprechende Novelle des Hessischen Energiegesetztes beschlossen. Grundsätzlich soll ein Prozent der Landesfläche für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. Damit formuliert Hessen erstmals ein Flächenziel für Photovoltaik. Um die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften zu erleichtern, werden auf Dächern die Mindestabstände zu Nachbardächern deutlich reduziert. Des Weiteren soll die Genehmigung von Windenergieanlagen beschleunigt werden. Das Gesetz stellt klar, dass erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Es verweist damit auf das neue Bundesgesetz, das vorgibt, dass bis Ende 2027 auf 1,8 Prozent und bis 2032 auf 2,2 Prozent der Landesfläche Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen sind. Hessen hat mit 1,9 Prozent das Ziel für 2027 bereits erreicht (PM 11/2022).Thüringen
In Thüringen wird der Umsetzung des Wind-an-Land Gesetzes (WaLG) mit dem Beschluss des ersten Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Rechnung getragen. Durch das WaLG wird Thüringen dazu verpflichtet, 2,2 Prozent der Landesfläche bis Ende 2032 für Windenergiegebiete auszuweisen. Derzeit seien etwa 0,62 Prozent der Landesfläche für Vorranggebiete Windenergie vorgesehen. Der Entwurf des LEP verteile erstmalig den Flächenwert von 2,2 Prozent auf die vier Planungsregionen Nord-, Mittel-, Ost- und Südwestthüringen. Da die Regionen landschaftlich sehr unterschiedlich geprägt seien, wichen die Werte für die einzelnen Planungsregionen voneinander ab. Man verfolge jedoch das Ziel, eine faire und angemessene Verteilung der Vorranggebiete Windenergie vorzunehmen. Es sei bereits berücksichtigt worden, dass die Ausweisung von Vorranggebieten im Wald nicht mehr pauschal ausgeschlossen sei. Diesbezüglich sollen insbesondere geschädigte Waldflächen berücksichtigt werden. Es gehe darum, den klimaresilienten Waldumbau mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien vernünftig zu kombinieren (PM 11/2022).KNE-Podcast: Wie können gute Dialoge die Energiewende voranbringen?
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