Meldungen

Photovoltaik auf Moorboden
© Bas Spanjers
13.12.2022

Neue KNE-Publikation: Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden

Eine neue Flächenkulisse im EEG 2023

Moore erfüllen in der Landschaft mehrere Funktionen: Sie binden in naturnahem oder natürlichem Zustand Kohlenstoff bzw. das klimaschädliche Kohlenstoffdioxid (CO2), bieten seltenen Arten sowie spezialisierten Lebensgemeinschaften Lebensräume und leisten einen Beitrag zur Wasserrückhaltung in der Fläche. Als mögliche Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen kommen sie aktuell stärker in die Diskussion. Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bringt ab Januar 2023 weitere Änderungen. Nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 lit. e EEG ist dann die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden förderfähig, sofern diese Flächen dauerhaft wiedervernässt wurden. Ausgenommen sind Moorböden innerhalb der gesetzlichen Schutzgebiete. Damit eröffnet sich theoretisch ein großes Flächen- und Stromerzeugungspotenzial. Akteure aus Moorforschung, Naturschutz, Landwirtschaft und Solarpraxis diskutieren gegenwärtig, wie eine dauerhafte Vernässung im Sinne des Moorschutzes erreicht werden kann, was dies für die landwirtschaftliche Nutzbarkeit bedeutet, und unter welchen Bedingungen diese Standorte auch für die PV-Nutzung genutzt werden können. Das KNE greift in der digitalen Publikation den aktuellen Diskussions- und Wissensbedarf auf. Warum ist Wiedervernässung unserer Moore notwendig? Was sind die Erfolgsbedingungen für PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden? Welche standortspezifische Technik ist erforderlich? Wie kann der Bau von PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden naturverträglich gestaltet werden? Diese und weitere Fragen werden in der vorliegenden Publikation erörtert, um Beteiligten und Interessierten einen ersten Überblick zu verschaffen. In die Publikation fließen auch die Diskussionen und Ergebnisse aus dem KNE-Fachgespräch „Solarparks als strategische Chance für die Wiedervernässung von Moorböden?“ vom 10. November 2022 ein.
  • Alles Wichtige in Kürze und Download: Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden - eine neue Flächenkulisse im EEG 2023
Hinweis: Erstmalig wurde die Publikation am 13. Dezember veröffentlicht. Es wurden kleine Präzisierungen in einigen wenigen Formulierungen vorgenommen. Hier zum Downlaod steht Ihnen nun die aktualisierte Fassung vom 14. Dezember 2022 zur Verfügung. Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik
  • KNE-Fachgespräch „Solarparks als strategische Chance für die Wiedervernässung von Moorböden?“
  • KNE-Publikation „Photovoltaiknutzung auf Gebäuden ausbauen - Natur- und Landwirtschaftsflächen entlasten“
  • Übersicht die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021
  • Digitale Broschüre „Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren - Hinweise zum Vorgehen für kommunale Akteure“
  • Übersicht „Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen“
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl für Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht über die Einschätzung der Eignung verschiedener Flächentypen“
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht und Hinweise zur Gestaltung“
  • Meldung zum KNE-Forum "Naturverträgliche Solarparks" zu Standort- und Qualitätskriterien naturverträglicher Solarparks am 19. Januar 2021
  • Meldung zum Auftakt des KNE-Forums „Naturverträgliche Solarparks“ am 18. September 2020
  • KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
  • KNE-Publikation "Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung"
  • KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
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KNE-Fachkonferenz Mai 2019, Foto: Tanja M. Marotzke
KNE-Fachkonferenz Mai 2019, Foto: Tanja M. Marotzke
12.12.2022

Ein Abschied

Bekanntermaßen soll man ja gehen, wenn es am schönsten ist

Im Juni 2014 hat meine Reise mit dem Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende begonnen. Damals noch beim Deutschen Naturschutzring im dort angesiedelten Aufbauprojekt „KNE in Gründung“. Gerade die ersten Wochen waren ein Changieren zwischen ersten inhaltlichen Arbeiten und strukturellen Vorbereitungen. Die zwei Jahre, die ich dort zusammen mit Dr. Torsten Raynal-Ehrke bestritten habe, werde ich nie vergessen. Danach ging es in die Kochstraße am Checkpoint Charlie und die gGmbH musste ins Laufen gebracht werden. Es lief schleppender an als wir dachten, dafür heute umso erfolgreicher. Um das zu erreichen, waren wir gefordert und haben Aufgaben und Strukturen immer wieder hinterfragt und angepasst. Nach fünf Jahren in der Kochstraße und eine Pandemie später ging es zum Cuvrycampus, wo wir eine neue Arbeitswelt etablierten. Strukturen und Aufgaben wurden wieder hinterfragt und angepasst, die Arbeitsfähigkeit dauerhaft erhalten und die Quantität und Qualität gesteigert. Immer mit einem klaren Bild, wohin wir wollten. In dieser Phase kam auch der Prozess der Umweltministerkonferenz und meine starke inhaltliche Beschäftigung mit der Probabilistik als „neuer“ Methode für die Bewertung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos. Eine intensive und spannende Aufgabe, die mich als Moderator der Unterarbeitsgruppe voll gefordert hat. Beauftragt vom hessischen Umweltministerium durfte ich auch das Vergabeverfahren für die Pilotstudie durchführen. Diese liegt in wenigen Tagen vor und wird die Debatte um die Standardisierung des Naturschutzes beim Ausbau der Windenergie weiter befeuern. Eines habe ich in den mehr als acht Jahren beim Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende gelernt: Fortschritt bedeutet Fortschreiten, wer sich nicht verändert, der kommt auch nicht voran. Der stete Wandel, das stete Lernen, das stete Hinterfragen sind Triebfedern, die unverzichtbar sind, um in einer beschleunigten, unsicheren, komplexen und mehrdeutigen Welt kluge Lösungen für zentrale Herausforderungen zu finden. Denn die großen Themen unserer Zeit, ob Energiewende, Klimawandel, Mobilität, Digitalisierung oder Generationengerechtigkeit leben vom Austausch, vom Ringen um Ideen und Konzepte. Die Transformation gilt es kommunikativ zu gestalten. Ich bin davon überzeugt, dass es dafür mehr Dialoge braucht. Deshalb endet nun meine Reise mit dem KNE und eine neue beginnt. Ich habe ich mich auf den Weg gemacht und mein eigenes Büro für (digitale) Dialoggestaltung gegründet. Wer einen Blick wagen will oder Kontakt aufnehmen möchte: www.dialoge.digital und mk@dialoge.digital. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Wegbereitern und Wegbegleitern, die in den verschiedenen Phasen des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende an meiner Seite waren. Ganz besonders bedanke ich mich bei Dr. Torsten Raynal-Ehrke, denn ohne ihn wäre ich heute nicht da, wo ich jetzt bin und es hätte vermutlich auch nur halb so viel Spaß gemacht. Auf ein Wiedersehen! Bildergalerie: KNE-Fachkonferenz Mai 2019, Foto: Tanja M. Marotzke // KNE-Tour 2022 zum Schachtwasserkraftwerk in Großweil, Foto: Michael Krieger // Tag der offenen Tür 2019 im BMU, Foto: KNE // Im Podcast, Foto: Florian Magers // KNE-Sommerabend 2017, Foto: Tanja M. Marotzke // Berliner Energietage 2018: Michael Krieger und Svenja Schulze, Foto: Anke Ortmann // KNE-Sommerabend 2019, Foto: Tanja M. Marotzke // KNE-Sommerabend 2022, Foto Tanja M. Marotzke.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][dt_media_gallery_carousel image_border_radius="0px" project_icon_color="#ffffff" project_icon_border_width="0px" arrow_bg_width="36x" arrow_border_width="0px" r_arrow_icon_paddings="0px 0px 0px 0px" r_arrow_v_offset="0px" l_arrow_icon_paddings="0px 0px 0px 0px" l_arrow_v_offset="0px" include="1977,1976,1975,1974,1973,1972,1971,1970,1969"][/vc_column][/vc_row]
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Illustration Gluehbirne auf gelbem Grund
09.12.2022

Soziales Nachhaltigkeitsbarometer der Energie- und Verkehrswende

KNE-Lesetipp

Wolf, I., Huttarsch, J.-H., Fischer, A.-K., & Ebersbach, B.(2022). Soziales Nachhaltigkeitsbarometer der Energie- und Verkehrswende 2022: Was die Menschen in Deutschland bewegt - Ergebnisse einer Panelstudie zu den Themen Energie und Verkehr. „Der Weg zur Klimaneutralität ist kein Spaziergang, sondern umfasst auch beschwerliche und risikoreiche Streckenabschnitte. Gleichzeitig kann dieser Weg gemeinsam begangen und bewältigt werden, wenn die Menschen in Deutschland diesen engagiert und überzeugt mittragen. Das Barometer zeigt deutlich, dass eine große Mehrheit in der Bevölkerung den weiteren Ausbau der Windenergie und anderer regenerativer Energieträger unterstützt.“, so Prof. Dr. Ortwin Renn, wissenschaftlicher Direktor am Institut für Transformative Nachhaltigkeitsforschung (IASS) in Potsdam, im Vorwort der Panelstudie. Das Soziale Nachhaltigkeitsbarometer untersucht zum zweiten Mal die gesellschaftlichen Dimensionen der Energie- und Verkehrswende. Mittels einer repräsentativen Onlinepanelbefragung von über 6.500 Personen wurden in diesem Frühjahr im Rahmen des Kopernikus-Projekts Ariadne Einstellungen, Anliegen und Bewertungen zur Ausgestaltung und Umsetzung der Energie- und Verkehrswende erhoben. Der Befragung liegt ein neu entwickelter Ansatz zur Messung der subjektiven Bewertung sozialer Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Energie und Verkehr zugrunde. Grundsätzlich wurde bezüglich der Energiewende festgestellt, dass über 70 Prozent der Bevölkerung den Klimawandel als menschlich verursacht einschätzen und von der Politik zielführende Maßnahmen zum Klimaschutz fordern. Die generelle Befürwortung der Energiewende (75 %) in Deutschland nehme weiter zu (2021: 70 %). Der Zuspruch für den klimafreundlichen Umbau des Energiesystems werde auch in der steigenden Akzeptanz des Baus von neuen Windenergie- und Solaranlagen im eigenen Wohnumfeld (71 %) deutlich. Für eine große Mehrheit der Befragten (81 %) sei es bei der Umsetzung der Energiewende von zentraler Bedeutung, dass Landschaft und Natur bei der lokalen Umsetzung der Energiewende geschont und erhalten würden. Rund die Hälfte der Befragten fühle sich zudem persönlich verantwortlich, das Vorankommen zu unterstützen. So seien die meisten bereit, für den Klimawandel ihr eigenes Verhalten zu ändern und politische Maßnahmen zu unterstützen, auch wenn dafür Einbußen beim persönlichen Lebensstandard notwendig sein sollten. Der Wunsch nach einer internationalen Vorreiterrolle Deutschlands blieb im Jahresvergleich unverändert und werde weiterhin von der Mehrheit der Befragten (57 %) geäußert. In Bezug auf die notwendigen Investitionen in die Energiewende zeige sich ein deutlich positiver Trend. Mehr als zwei Drittel (69 %) der Befragten stimmten der Aussage zu, dass ausreichend finanzielle Mittel in die Energiewende fließen müssten, damit zukünftig weniger Kosten durch Klimaschäden entstünden.

Trotz großer Befürwortung und Bereitschaft zu Eigenengagement bleibt Skepsis

Laut Nachhaltigkeitsbarometer herrsche unter den Befragten ein großer Zweifel an der Erreichung der Ziele im Energiebereich. Hinsichtlich des  Zieles bis zum Jahr 2030 80 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, sind 63 Prozent der Befragten der Meinung, dass dieses nicht geschafft werde. Ebenso glauben 62 Prozent nicht, dass der Kohleausstieg bis 2030 vollzogen sein wird. Die Befragung zeigt: Die Mehrzahl Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, wollen eine zügige, effektive und sozial gerechte Energie- und Verkehrswende. Die Forschenden gehen davon aus, dass dieser Trend  durch die aktuelle Energiekrise seit der Erhebung im März und April noch zugenommen habe. Das Soziale Nachhaltigkeitsbarometer Die Fragestellungen und Ergebnisse werden in der Studie des Kopernikus-Projekt Ariadne mit zahlreichen Diagrammen und Infocharts anschaulich präsentiert. Weitere Informationen und Unterlagen zum Sozialen Nachhaltigkeitsbarometer der Energie- und Verkehrswende bietet ebenso diese  Projektinternetseite. Die gesamten Ergebnisse können zudem über eine speziell für diese Studie entwickelte Datenvisualisierungsapplikation eingesehen und interaktiv erkundet werden. Auf die zusammenfassenden Ergebnisse zum Themenbereich Verkehrswende wird an dieser Stelle nicht vertiefend eingegangen, sie können dem Nachhaltigkeitsbarometer entnommen werden. Quelle: Wolf, I., Huttarsch, J.-H., Fischer, A.-K., & Ebersbach, B.(2022). Soziales Nachhaltigkeitsbarometer der Energie- und Verkehrswende 2022: Was die Menschen in Deutschland bewegt - Ergebnisse einer Panelstudie zu den Themen Energie und Verkehr. Potsdam: Kopernikus-Projekt Ariadne, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK).
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Windenergie im Aufbau
Foto: © BWE/Tim Riedinger
06.12.2022

BMWK-Workshop: Kommunen beim Windenergieausbau stärken

Der neu eingerichtete Leitungsstab Transformationspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) arbeitet aktuell an Möglichkeiten, Kommunen bei der Umsetzung von lokalen Energiewendevorhaben zu unterstützen. Denn gut aufgestellte Kommunen sowie ein breiter gesellschaftlicher Rückhalt können den notwendigen beschleunigten Ausbau der Windenergie erfolgreich unterstützen. Vor diesem Hintergrund hat das BMWK den Workshop „Kommunen beim Windenergieausbau stärken“ für Kommunen, Landesenergieagenturen, Projektierer, Verbände und weitere Akteure der Energiewende durchgeführt, an dem auch Tina Bär, Dialoggestalterin im KNE, teilgenommen hat. Anliegen war es die Herausforderungen und Bedarfe der Kommunen besser nachvollziehen zu können und die unterschiedlichen Akteure und Initiativen zu einem konstruktiven Informations- und Erfahrungsaustausch zusammenzubringen. Aus Sicht des KNE sind vor allem eine frühzeitige Kommunikation mit allen Beteiligten, im Idealfall professionell begleitet durch eine Mediatorin oder einen Mediator, sowie sachliche Fachinformationen als Fundament für einen erfolgreichen Prozess sinnvoll. Dabei können die Mitglieder des KNE-Mediatorinnen- und Mediatoren-Pools zielführend unterstützen.
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02.12.2022

Antikollisionssysteme in der Praxis

KNE startet Forschungs- und Erprobungsvorhaben

Antikollisionssysteme (AKS) werden mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als mögliche Schutzmaßnahmen anerkannt, um Kollisionsrisiken von Vögeln an Windenergieanlagen zu vermeiden beziehungsweise zu senken. Aufgabe des jetzt am Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gestarteten und vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Forschungs- und Erprobungsvorhabens Antikollisionssysteme in der Praxis ist es, das vorhandene Wissen zu AKS zu erweitern und die 2021 durch das KNE erarbeiteten Empfehlungen an den rasant fortschreitenden Kenntnisstand anzupassen. Konkret besteht beispielsweise noch Untersetzungsbedarf für die Ermittlung der artspezifischen Reaktionsdistanz. Diese mit einer hohen Erfassungssicherheit zu überwachen, ist Voraussetzung für eine rechtzeitige Abschaltung. Die eingesetzten Systeme sollten diese Distanz sicher abdecken können. Durch Auswertung von Daten über die Fluggeschwindigkeit von Vögeln können die bisherigen Annahmen konkretisiert und abgesichert werden. „Im Projekt befassen wir uns auch mit den Anforderungen an die Abdeckung von potenziellen Standorten durch die Systeme“, sagt Projektleiterin Dr. Elke Bruns, „und wir prüfen, inwieweit Standards zur Ermittlung der Abdeckungsrate formuliert werden können.“ Ziel des Vorhabens ist es, die Anwendung von Antikollisionssystemen in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen. So nennt das neue Naturschutzgesetz Antikollisionssysteme als fachlich geeignete Schutzmaßnahme. Bisher gilt die Vermeidungswirksamkeit aber nur für den Rotmilan als belegt. Perspektivisch könnten weitere Arten wie der Seeadler hinzukommen. Das FuE-Vorhaben wird diese Entwicklungen daher im Blick behalten. Zugleich wurden im neuen BNatSchG aber auch Zumutbarkeitsbeschränkungen etabliert, die die Anwendung von AKS erschweren könnten. Im Laufe des Projektes soll daher auch die Frage geklärt werden, welche Anwendungsrestriktionen sich aus den Zumutbarkeitsbeschränkungen ergeben und wie diese ggf. optimiert werden können. Ein weiterer Schwerpunkt des Projektes wird auf dem Wissenstransfer in die Praxis liegen. Hierfür werden Workshops und Webinare zur Qualifizierung der Anwender konzipiert, ergänzend dazu sieht das Projekt Zwischenveröffentlichungen mit Praxisinfos vor.

Projektdetails

Projektteam

Die Projektleitung hat Dr. Elke Bruns, Leiterin der KNE-Fachinformation, übernommen. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter ist Maik Pommeranz für die Projektbearbeitung zuständig. Dr. Mathis Danelzik wird die verschiedenen Veranstaltungsformate im Projekt konzipieren und durchführen. Das Projekt wird gefördert durch das BfN mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
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Kuehe auf der Weide und ein Windrad
Windenergie in Schleswig-Holstein, Foto: Anke Ortmann
24.11.2022

Fachaustausch in Schleswig-Holstein zum Artenschutz

Am 22. November trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Naturschutzbehörden und Verbände sowie Gutachter und Gutachterinnen im Rahmen der Veranstaltung "Aktuelles aus dem Artenschutz" zum Informations- und Fachaustausch in Flintbek. In dem vom Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume organisierten Austausch ging es um Gesetzesänderungen, aktuelle Rechtsprechung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Diese beeinflussen die Rahmenbedingungen für den Umgang mit artenschutzrechtlichen Fragestellungen bei Vorhaben. Zudem wurden einige aktuell besonders relevante Themen für Schleswig-Holstein anhand von Fachvorträgen und Praxisbeispielen vertieft. Dr. Silke Christiansen, Leiterin der Abteilung Recht im KNE, lieferte einen wichtigen Input zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. Sie informierte unter anderem über die aktuellen Änderungen für den Ausbau der Windenergie an Land, über Konkretisierungen des Gesetzgebers zur Signifikanz- und Ausnahmeprüfung und gab eine Einordnung bezüglich der Bedeutung der neuen Regelungen für den Artenschutz ab. In der Diskussion wurde deutlich, dass die neuen Regelungen zwar Potenzial zur Beschleunigung der Energiewende unter Berücksichtigung des Artenschutzes haben, sich aber in der Praxis noch zeigen wird, ob ggf. noch etwas nachgesteuert werden muss.
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Illustration Lupe auf gruenem Grund.
23.11.2022

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 11/22

Aktuelles aus den Ländern

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Baden-Württemberg

Gemeinsam mit der Landesregierung haben sich die baden-württembergischen Regionalverbände zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 in jeder der zwölf Planungsregionen jeweils 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für die Windenergie planerisch zu sichern. Ein neuer „Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windkraft“ wird die Regionalverbände bei der Ausweisung von Vorranggebieten unterstützen. Die Erarbeitung des Fachbeitrags erfolgte im Rahmen der Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien unter Begleitung und Unterstützung der Arbeitsgruppe Natur- und Artenschutz beim Umweltministerium sowie einer Unterarbeitsgruppe bei der Landesanstalt für Umwelt mit Beteiligung des KNE. Zentraler Bestandteil der neuen Planungshilfe ist die Lokalisierung hinsichtlich der Belange des Artenschutzes „unproblematischer“ Gebiete. Zugleich werden darin die aus landesweiter Perspektive naturschutzfachlich besonders wertvollen Bereiche mit Vorkommen von gesetzlich geschützten, windenergiesensiblen Vogel- und Fledermausarten identifiziert. Der Beitrag soll zur Vereinfachung und Beschleunigung der Regionalplanungsverfahren beitragen (PM 10/2022).

Bayern

In ihrer Antwort auf eine Schriftliche Anfrage (Landtags-Drucksache 18/22314) geht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie auf Vorteile von Floating PV-Anlagen ein. Durch die natürliche Wasserkühlung und die Reflexion des Wassers könne man mit ungefähr zehn Prozent höheren Erträgen als an Land rechnen. Außerdem könnten Floating PV-Anlagen auf Baggerseen zur Entschärfung der Flächenkonkurrenz zwischen Energieerzeugung und der Landwirtschaft beitragen, da sie meist nicht mit anderen Nutzungsformen konkurrieren. In Kieswerken bestehe die Möglichkeit, die Anlagen zu einem hohen Grad für die Eigenversorgung zu nutzen, beispielsweise für Maschinen. Durch die Beschattung der Solarmodule könne im Sommer die Wasserqualität positiv beeinflusst werden, indem übermäßige Verdunstung beziehungsweise Austrocknung verhindert werde. Bezüglich gewässerökologischer Auswirkungen von Floating PV-Anlagen lägen bisher keine Langzeitstudien vor. In einer Studie der Hanze University of Applied Sciences Groningen sei nachgewiesen worden, dass die Wasserqualität unter einer Floating-PV-Anlage innerhalb eines Jahres auf einem gleich guten Niveau bleibe. Des Weiteren sei die Verringerung der Erosion an den Gewässerufern und eine infolgedessen verbesserte Vegetation festgestellt worden.

Rheinland-Pfalz

Um die Naturschutzverwaltung in Rheinland-Pfalz besser aufzustellen, habe man fachliche Vorgaben, Entscheidungshilfen und Förderinstrumente neu implementiert und überarbeitet, beispielsweise den naturschutzfachlichen Rahmen zur Beurteilung von Windenergieprojekten. Des Weiteren werde ein Kompetenzzentrum für staatlichen Vogelschutz und Artenvielfalt in der Energiewende eingerichtet und die Biodiversitätsstrategie des Landes weiterentwickelt sowie die Personalausstattung der rheinland-pfälzischen Naturschutzverwaltung verbessert. Im Jahr 2022 seien acht Stellen zur Unterstützung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (WEA) sowie die Einrichtung der Vogelschutzwarte Rheinland-Pfalz, für den Umgang mit invasiven Arten und zur Umsetzung der Aktion Grün, neu geschaffen worden. Damit wolle man dazu beitragen, der wichtigen Rolle des Artenschutzes beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie den Anforderungen zum Schutz der Biodiversität nachzukommen. Dies geht aus einer Antwort der Klimaschutzministerin Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) auf Landtags-Drucksache 18/4248 hervor.

Sachsen

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) arbeite laut Minister Thomas Schmidt derzeit daran, das Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von WEA an Land umzusetzen. Das Wind-an-Land-Gesetz gibt den Ländern konkrete Flächenanteile vor, die für Windenergieanlagen auszuweisen sind. Für Sachsen müssen bis 2027 1,3 Prozent sowie bis 2032 2,0 Prozent der Landesfläche für die Windkraft bereitgestellt werden. Das SMR wirke mit großem Einsatz darauf hin, die Flächenziele zu erreichen. Wegen der dichten Besiedelung und der vorhandenen Naturraumausstattung des Freistaates wolle man an der planerischen Steuerung der Windenergie durch die Regionalen Planungsverbände festhalten. Ziel der Planung werde auch zukünftig eine Konzentration von Windenergiestandorten in Vorranggebieten sein. Man sehe auch in Windenergieanlagen über Wäldern und in ehemaligen Tagebaugebieten Möglichkeiten, um die sächsischen Ausbauziele zu erreichen (PM 11/2022).
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Grafik Glühbirne auf gelber Fläche
22.11.2022

Wichtige Grundlagen für die weitere Diskussion um die Signifikanzbewertung bei Windenergievorhaben

KNE-Lesetipp

Wulfert et al. (2022): Vögel und Windenergienutzung - Best Practice-Beispiele und planerische Ansätze zur Konfliktlösung Das BfN hat im Rahmen eines FuE-Vorhabens methodische Lösungsansätze zur Signifikanzbewertung und zur artenschutzrechtlichen Ausnahme zusammentragen lassen. Die methodischen Grundlagen zur Signifikanzbewertung stellen eine wichtige Basis für die weitere fachliche und politische Diskussion dar.

Kerninhalte der Studie

Forscherinnen und Forscher der Gutachterbüros Bosch & Partner GmbH und Simon & Widdig GbR sowie der Rechtsanwaltskanzlei Füßer und Kollegen haben in einer Studie umfassende rechtliche, fachliche und planerische Grundlagen der Signifikanzbewertung und zur artenschutzrechtlichen Ausnahme zusammengestellt. Als Ausgangspunkte wurden zunächst allgemeine Anforderungen an die Signifikanzbewertung aus der Rechtsprechung und dem § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG herausgearbeitet. Darauffolgend wird auf Grundlage der Länderleitfäden die bisherige Praxis der Bundesländer dargestellt, wobei Länder mit der gleichen bzw. ähnlichen methodischen Vorgehensweisen geclustert wurden. Ergänzend werden weitere ausgewählte Ansätze und Diskussionsbeiträge zur Signifikanzbewertung aus der Fachliteratur dargestellt, die in den letzten Jahren veröffentlicht wurden, darunter auch probabilistische Ansätze. Nach einer rechtlichen, naturschutzfachlichen und planerischen Beurteilung der vorgestellten Ansätze werden Hinweise und Empfehlungen zur Bewertung der Signifikanz formuliert. Dies erfolgt anhand einzelner „Bausteine“ der Signifikanzbewertung wie der Artenauswahl, der Abstandsbetrachtungen, der Habitatpotenzialanalyse, der Raumnutzungsanalyse sowie der Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen. Zudem werden zentrale Anforderungen aus der Rechtsprechung genannt sowie eine Einschätzung zu den betrachteten probabilistischen Ansätzen formuliert. Die weiteren Kapitel beinhalten im Wesentlichen eine Auseinandersetzung mit dem Umgang bzw. den Grundlagen der artenschutzrechtlichen Ausnahme in den Bundesländern und der Beurteilung derselben und wiederum Hinweisen und Empfehlungen. Hierzu wurde im neuen Bundesnaturschutzgesetz in § 45 b Absatz 8 f. bereits eine Standardisierung vorgenommen. Einordnung Wenngleich sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen aktuell und fortlaufend ändern und die Studie im Hinblick auf einige der untersuchten Vorschläge und Empfehlungen (z. B. zur artenschutzrechtlichen Ausnahme) schon nicht mehr gänzlich aktuell ist, bildet jedoch insbesondere die Methodenzusammenstellung zur Signifikanzbewertung eine gute Ausgangsbasis für die jetzt und in Zukunft anstehenden Diskussionen. Diesbezüglich ist die weitere Untersetzung und Standardisierung der Signifikanzbewertung – zum Beispiel Stichwort Habitatpotenzialanalyse – zu nennen. Aber auch für die Diskussion rund um die Probabilistik, die Evaluation der neuen Gesetzeslage in Form des § 45 b des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der Anlage 1 dazu, kann die Veröffentlichung hilfreich sein. Quelle: Wulfert, K., Köstermeyer, H., Lau, M., Fischer, S., Kostelnik, I., Schöne-Warnefeld, J., Weber, J.  (2022): Vögel und Windenergienutzung - Best Practice-Beispiele und planerische Ansätze zur Konfliktlösung - Ergebnisse des gleichnamigen F+E-Vorhabens (FKZ 3515 82 0100). BfN-Skripten 634. Bundesamt für Naturschutz, Bonn. 203 S.
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18.11.2022

KNE-Podcast: Dreifache Ernte mit Agri-Photovoltaik?

Mit dem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien nimmt der Druck auf die Flächen immer weiter zu. Die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) hat den Vorteil, dass Flächen doppelt genutzt werden können: für die Erzeugung erneuerbarer Energie und für die landwirtschaftliche Produktion. Nur können Agri-PV-Anlagen auch zum Schutz der Biodiversität beitragen? In der aktuellen Folge von „Naturschutz und Energiewende“ steht Sandra Dullau, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung der Hochschule Anhalt, unserer Moderatorin Elke Thiele dazu Rede und Antwort. Sandra Dullau – als Spezialistin für Botanik, Vegetationskunde und Landschaftsökologie – erläutert, was ihr Forschungsteam unter AgriPVplus versteht, warum eine gute Planung bei der Errichtung von Agri-PV-Anlagen so wichtig ist und welche Standards sie sich generell für Solarparks wünscht. Sie berichtet über ihre Forschungen und spezifiziert, wann aus ihrer Sicht Agri-PV auf (Dauer-)Grünland möglich wäre. Ebenso beantwortet sie praktische Fragen, beispielsweise, warum Wildpflanzenmischungen für jeden Standort neu zusammengestellt werden sollten und wie auch lichthungrige Grünlandarten eine Chance unter Solarmodulen haben können. Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik
  • Publikation „Photovoltaiknutzung auf Gebäuden ausbauen - Natur- und Landwirtschaftsflächen entlasten“
  • Übersicht die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021
  • Digitale Broschüre „Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren - Hinweise zum Vorgehen für kommunale Akteure“
  • Übersicht „Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen“
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl für Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht über die Einschätzung der Eignung verschiedener Flächentypen“
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht und Hinweise zur Gestaltung“
  • Meldung zum KNE-Forum "Naturverträgliche Solarparks" zu Standort- und Qualitätskriterien naturverträglicher Solarparks am 19. Januar 2021
  • Meldung zum Auftakt des KNE-Forums „Naturverträgliche Solarparks“ am 18. September 2020
  • KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
  • KNE-Publikation "Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung"
  • KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
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Moor, Foto: Michael Gaida auf Pixabay
Foto: Michael Gaida auf Pixabay
15.11.2022

Solarparks als strategische Chance für die Wiedervernässung von Moorböden?

Mit dem EEG 2023 ist die Errichtung von Solarparks auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden förderfähig, sofern die Fläche dauerhaft wiedervernässt wird. Doch hier gilt es noch viele Fragen zu klären, beispielsweise: Wie werden Wiedervernässungsmaßnahmen erfolgreich gestaltet? Wie lassen sich Solarparks auf dauerhaft nassem Untergrund umsetzen? Und wie steht es um die Bereitschaft zur Wiedervernässung in stark landwirtschaftlich geprägten Regionen? Der Forschungsbedarf dazu ist hoch. Das KNE hat am 10. November rund 100 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Naturschutz, Moorschutz, Landwirtschaft und der Solarbranche in einem ersten Fachgespräch zusammengebracht, um die Herausforderungen und Chancen bei der Nutzung dieser neuen Flächenkategorie zu diskutieren, Wissen auszutauschen und sich untereinander zu vernetzen. Nach einem Grußwort von Prof. Dr. Michael Succow, eröffnete Dr. Arndt Piayda vom Johann Heinrich von Thünen-Institut das Fachgespräch mit einem Vortrag zum Moorschutz als Klimaschutzmaßnahme, zum Ablauf und den Maßnahmen einer Wiedervernässung. Olaf Stührmann vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser erläuterte am Beispiel einer Wiedervernässung im Landkreis Diepholz, welche Akteure aus Verwaltung und Landwirtschaft an dem sehr komplexen Verfahren der Wiedervernässung beteiligt sind und wie die Flurbereinigung im Moorschutz eingesetzt werden kann. Erste Praxisbeispiele zu Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden  stellten René Nissen, Wattmanufactur GmbH, mit dem Solarpark  Lottdorf und Ulf Larschow, EE Plan GmbH, mit   der Bürgerenergie im Landkreis Cuxhaven vor. Anhand dieser anschaulichen Beispiele konnten die Herausforderungen für die Praxis  gut diskutiert werden.

KNE-Podcast zum Thema

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In der Diskussion zeigte sich die Skepsis der Diskutierenden, ob es sowohl umsetzbar als auch notwendig sei, wiedervernässte Moorböden zusätzlich für die Stromproduktion zu nutzen. Gleichwohl stimmten etliche der Anwesenden der Einschätzung zu, dass die Etablierung von Photovoltaik auf diesen Flächen eine strategische Chance für mehr Wiedervernässung sei. So wären Photovoltaik-Projekte insbesondere in den Randbereichen der Wiedervernässungsflächen oder in den Übergangsbereichen von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen und Schutzgebieten sinnvoll. Allerdings seien die jeweiligen Standortgegebenheiten, wie etwa Torfmächtigkeit, Wasserverfügbarkeit, Relief usw. sehr divers, so dass auch die notwendigen Maßnahmen und Kosten für eine Wiedervernässung nur standortbezogen festgelegt werden können. Eine großflächige Überstellung von landwirtschaftlich genutzten Moorböden mit Solarmodulen  wurde als nicht realisierbar und nicht zielführend für den Moorschutz erachtet. [download id="476" template="small_grafik_box"]

Weitere Forschung ist erforderlich

Als erstes Fazit lässt sich festhalten, dass zu den klimatischen, ökologischen und sozio-ökonomischen Auswirkungen generell große Wissenslücken bestehen, die durch weitere  Forschung geschlossen werden sollten. Hierfür wäre eine beschleunigte Umsetzung von Beispielprojekten sinnvoll und notwendig.  Grundsätzlich wurden auch die Regelungen des EEG  als eher unklar, zu starr und als überarbeitungswürdig eingeschätzt. Einig waren sich alle Teilnehmenden, dass Solarparks ohne Wiedervernässung der landwirtschaftlich genutzten Moorböden verhindert werden sollten, da diese sonst die Flächen für den natürlichen Klimaschutz blockierten. Das KNE wird das Thema weiter intensiv inhaltlich begleiten und mit den Akteuren im Austausch bleiben.
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Moor, Foto: Michael Gaida auf Pixabay
Foto: Michael Gaida auf Pixabay
14.11.2022

Solarparks als strategische Chance für die Wiedervernässung von Moorböden?

Digitales Fachgespräch mit Expertinnen und Experten aus Natur- und Moorschutz, Landwirtschaft und Solarbranche

Mit dem EEG 2023 ist die Errichtung von Solarparks auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden förderfähig, sofern die Fläche dauerhaft wiedervernässt wird. Doch hier gilt es noch viele Fragen zu klären, beispielsweise: Wie werden Wiedervernässungsmaßnahmen erfolgreich gestaltet? Wie lassen sich Solarparks auf dauerhaft nassem Untergrund umsetzen? Und wie steht es um die Bereitschaft zur Wiedervernässung in stark landwirtschaftlich geprägten Regionen? Der Forschungsbedarf dazu ist hoch. Das KNE hat am 10. November rund 100 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Naturschutz, Moorschutz, Landwirtschaft und der Solarbranche in einem ersten Fachgespräch zusammengebracht, um die Herausforderungen und Chancen bei der Nutzung dieser neuen Flächenkategorie zu diskutieren, Wissen auszutauschen und sich untereinander zu vernetzen. Nach einem Grußwort von Prof. Dr. Michael Succow, eröffnete Dr. Arndt Piayda vom Johann Heinrich von Thünen-Institut das Fachgespräch mit einem Vortrag zum Moorschutz als Klimaschutzmaßnahme, zum Ablauf und den Maßnahmen einer Wiedervernässung. Olaf Stührmann vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser erläuterte am Beispiel einer Wiedervernässung im Landkreis Diepholz, welche Akteure aus Verwaltung und Landwirtschaft an dem sehr komplexen Verfahren der Wiedervernässung beteiligt sind und wie die Flurbereinigung im Moorschutz eingesetzt werden kann. Erste Praxisbeispiele zu Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden  stellten René Nissen, Wattmanufactur GmbH, mit dem Solarpark  Lottdorf und Ulf Larschow, EE Plan GmbH, mit   der Bürgerenergie im Landkreis Cuxhaven vor. Anhand dieser anschaulichen Beispiele konnten die Herausforderungen für die Praxis  gut diskutiert werden. In der Diskussion zeigte sich die Skepsis der Diskutierenden, ob es sowohl umsetzbar als auch notwendig sei, wiedervernässte Moorböden zusätzlich für die Stromproduktion zu nutzen. Gleichwohl stimmten etliche der Anwesenden der Einschätzung zu, dass die Etablierung von Photovoltaik auf diesen Flächen eine strategische Chance für mehr Wiedervernässung sei. So wären Photovoltaik-Projekte insbesondere in den Randbereichen der Wiedervernässungsflächen oder in den Übergangsbereichen von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen und Schutzgebieten sinnvoll. Allerdings seien die jeweiligen Standortgegebenheiten, wie etwa Torfmächtigkeit, Wasserverfügbarkeit, Relief usw. sehr divers, so dass auch die notwendigen Maßnahmen und Kosten für eine Wiedervernässung nur standortbezogen festgelegt werden können. Eine großflächige Überstellung von landwirtschaftlich genutzten Moorböden mit Solarmodulen  wurde als nicht realisierbar und nicht zielführend für den Moorschutz erachtet.

Weitere Forschung ist erforderlich

Als erstes Fazit lässt sich festhalten, dass zu den klimatischen, ökologischen und sozio-ökonomischen Auswirkungen generell große Wissenslücken bestehen, die durch weitere  Forschung geschlossen werden sollten. Hierfür wäre eine beschleunigte Umsetzung von Beispielprojekten sinnvoll und notwendig.  Grundsätzlich wurden auch die Regelungen des EEG  als eher unklar, zu starr und als überarbeitungswürdig eingeschätzt. Einig waren sich alle Teilnehmenden, dass Solarparks ohne Wiedervernässung der landwirtschaftlich genutzten Moorböden verhindert werden sollten, da diese sonst die Flächen für den natürlichen Klimaschutz blockierten. Das KNE wird das Thema weiter intensiv inhaltlich begleiten und mit den Akteuren im Austausch bleiben.
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11.11.2022

Fachforum KNE-Mediatorinnen- und Mediatoren-Pool

Jedes Jahr treffen sich die Mitglieder des KNE-Mediatorinnen- und Mediatoren-Pools (MuM) in der Regel zweimal zur Fortbildung im Bereich der naturverträglichen Energiewende und zum Fachaustausch untereinander. Am 11. und 12. November 2022 findet daher wieder ein Fachforum in Berlin statt. Das aktuelle Programm startete heute mit einer spannenden Exkursion zum EUREF-Energiecampus in Berlin Schöneberg. Das Gelände soll – als Reallabor der Energiewende – zu einem Modellquartier für eine klimaneutrale, ressourcenschonende und intelligente Stadt entwickelt werden. Schon jetzt lassen sich einfach erscheinende und doch beispielhafte Lösungen entdecken, seien es begrünte Dächer, Vorfahrt für Elektroautos, Ladestationen für dieselben in Laternenpfählen, einer Power-to-Heat-/Power-to-Cold-Anlage, das Sonnenlicht reflektierende Fassaden und vieles weitere mehr. Das Programm des Fachforums beinhaltet auch einen Austausch zu aktuellen Ereignissen und Neuigkeiten rund um den Ausbau der erneuerbaren Energien. So ist beispielsweise ein wichtiger Programmpunkt „Der neue gesetzliche Rahmen für den Ausbau der Windenergie“ mit Informationen aus der KNE-Rechtsabteilung. Auch der Austausch über Methoden der Mediation und Moderation nimmt naturgemäß wieder einen großen Teil des Fachforums ein. Erfahrungen aus der konkreten Umsetzung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zeigen, dass Mediatoren und Mediatorinnen mit professioneller Moderation und Mediation erfolgreich zur Klärung und Lösung von Konflikten beitragen können. Für eine optimale Unterstützung haben alle Mitglieder des KNE-MuM-Pools eine Fortbildung speziell zum Konfliktfeld Naturschutz und Energiewende absolviert. Sie moderieren bei Bedarf die Diskussionen, unterstützen die Beteiligten dabei, die Probleme sowie deren Lösungen zu identifizieren und halten die Vereinbarungen fest.
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Neue Wege beim Ausbau der Windenergie an Land für den Natur-, Arten- und Landschaftsschutz.
10.11.2022

Landnutzung im Wandel

Das KNE beim Strategischen Forum der Deutschen Agrarforschungsallianz am 8. und 9. November 2022 in Berlin

Laut Eigenbeschreibung der Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA) müssen Lebensmittelproduktion, Klimaschutz, Biodiversitätsschutz und Energiebereitstellung in der Agrarlandschaft möglichst parallel nebeneinander und in ausreichendem Maße stattfinden. Die Frage ist natürlich, ob das umgesetzt werden und wie genau das funktionieren kann. Die DAFA hat daher für das Strategische Forum 2022 Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen verschiedener Disziplinen gebeten, ihre Zukunftsvisionen einer multifunktionalen Landwirtschaft zu skizzieren. Für uns war die Leiterin der KNE-Rechtsabteilung, Dr. Silke Christiansen, vor Ort und informierte die Anwesenden über „Neue Wege beim Ausbau der Windenergie an Land für den Natur-, Arten- und Landschaftsschutz“. In ihrem Vortrag beschäftigte sie sich mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und den hier vorgenommenen Änderungen für die artenschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen an Land. Der Fokus lag hier auf der Darstellung der neuen Regelung zum Ausbau der Windenergie in Landschaftsschutzgebieten und auf der neuen Regelung des § 45b BNatSchG, der die Signifikanz- und Ausnahmeprüfung konkretisiert.

Weitere Informationen

  • Strategisches Forum 2022: Landnutzung im Wandel – DAFA
  • Das Neue am neuen BNatSchG – Der KNE-Podcast auf YouTube
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02.11.2022

KNE-YouTube-Kanal noch einfacher zu finden

Der YouTube-Kanal des KNE ist jetzt dank des neuen Alias' „@naturschutz-energiewende“ noch einfacher zu finden. Am besten gleich mal reinschauen, abonnieren und über alle Neuigkeiten schnell informiert sein. In verschiedenen Playlists, übersichtlich sortiert und thematisch vielfältig, greifen wir in unserem Kanal unterschiedlichste Fragestellungen und Themen zur naturverträglichen Energiewende auf.
  • Hören Sie rein in unsere Podcasts: Beispielsweise zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, zu den Möglichkeiten, wie Solarparks einen Beitrag zum Artenschutz leisten können, zum „überragenden öffentlichen Interesse“ und was das mit den Erneuerbaren zu tun hat oder dazu, wie die Probabilistik konkret beim naturverträglichen Ausbau der Windenergie helfen könnte.
  • In eingängigen Kurzvideos veranschaulichen wir unter anderem, wie Detektionssysteme zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen beitragen können, was die Ausnahme im besonderen Artenschutzrecht bedeutet oder auch, wie wir als Dialogzentrum mit Akteuren der naturverträglichen Energiewende den Austausch gestalten.
Link: youtube.com/@naturschutz-energiewende
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Grafik Lupe auf Grün
26.10.2022

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 10/22

Aktuelles aus den Ländern und der Forschung

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Berlin

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin plant in Abstimmung mit den Senatsverwaltungen für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eine Studie zu Windenergieanlagen in Berlin in Auftrag zu geben. In der Studie sollen das theoretisch mögliche Potenzial sowie in einem darauf aufbauenden Schritt die Standorte ermittelt werden, an denen Windenergieanlagen errichtet werden können. Die Studie könne von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und von den anderen beteiligten Senatsverwaltungen nicht selbst erstellt werden, weil die dafür benötigte Expertise hinsichtlich der unterschiedlichen Parameter und Kategorien für eine flächendeckende Raumbewertung mit den unterschiedlichen Konfliktpotenzialen in den Bereichen der Stadtplanung sowie Landschafts- und Artenschutz usw. nicht ausreichend vorhanden sei. Die Studie wird aus Mitteln des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms finanziert werden (Abgeordnetenhaus-Drucksache 19/0578).

Niedersachsen

Der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen und der NABU Landesverband Niedersachsen haben das zweijährige Gemeinschaftsprojekt „Wind und Natur – Integrative Genehmigungspraxis“ abgeschlossen. Das Projekt mit einer Laufzeit von Oktober 2020 bis September 2022 wurde vom Land Niedersachsen gefördert. Im Projekt wurden Genehmigungsverfahren fachlich und kommunikativ begleitend in den Blick genommen. Ziel war die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen gewesen. Im Zuge des Projektes wurden zahlreiche Interviews mit Behörden, Projektierern und Naturschutzverbänden geführt. Des Weiteren wurden zwei Kommunen und weitere Einzelvorhaben außerhalb der Kommunen längerfristig bei Windenergie-Vorhaben intensiv begleitet und die daraus gewonnenen Erkenntnisse nachträglich in einem Verbandsdialog diskutiert. Das Ergebnis des Projektes sind gemeinsame Empfehlungen für die konfliktarme Realisierung von Windenergieanlagen.

Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz befürwortet grundsätzlich die Öffnung der Flächenkulisse für Floating Photovoltaik-Anlagen auf künstlichen Gewässern und erheblich veränderten Gewässern. Das Potenzial auf Flächen von Baggerseen sei in Rheinland-Pfalz beschränkt, da die erforderlichen Abstände und maximalen Deckungsgrade der schwimmenden PV-Anlagen die Einsatzmöglichkeiten bei den meisten kleinen Gewässern einschränkten. Die Auswirkungen von schwimmenden PV-Anlagen auf die ökologischen Funktionen der Baggerseen seien kaum untersucht und weithin unbekannt. Inwieweit die Beschattung durch PV-Module positiv zum Temperaturverhalten (Kühlungseffekt vs. oberflächliche Erwärmung) beitrage, müsse noch wissenschaftlich untersucht werden. Mögliche negative Beeinflussungen der Unterwasservegetation könnten nicht ausgeschlossen werden und seien abhängig von Relief und den Tiefenverhältnissen des Baggersees, mögliche negative Einflüsse auf Wasservögel, Fische und aquatische Kleinlebewesen seien weitgehend unbekannt. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) auf Landtags-Drucksache 18/4091 hervor.

Sachsen

Auf dem Gelände der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Dresden-Pillnitz wurde eine Agri-Photovoltaikanlage in Betrieb genommen. Im Rahmen der Mehrwert-Initiative »Nachhaltig aus der Krise« wird das Modellvorhaben und Forschungsprojekt durch das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Sachsen mit knapp 450.000 Euro gefördert. Die Anlage hat eine Leistung von 140 Kilowatt und besteht aus beidseitigen (so genannten bifazialen) und vertikal aufgestellten Modulen, welche in Reihen von Nord nach Süd verlaufen. Das interdisziplinäre Forschungsprojekt der Hochschule widmet sich neben den Potenzialen auch der Erforschung, Demonstration und Weiterentwicklung dieser Technologie. Dabei werden Aspekte nachhaltiger Flächennutzung mit minimalem Flächenverbrauch, des Bodenschutzes oder der Biologischen Vielfalt betrachtet (PM 10/2022).
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Vortrag auf einer Tagung
Foto: Dr. Silke Christiansen.
24.10.2022

Interdisziplinärer Fachaustausch zu Landschafts- und Umweltentwicklung – das KNE auf der BDLA-Tagung

Mit drei fachlichen Vorträgen lieferten Dr. Silke Christiansen, Holger Ohlenburg und Dr. Julia Wiehe vom KNE wichtige inhaltliche Impulse auf der hybriden Tagung Update 2022. Landschafts- und Umweltentwicklung des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) am 20. und 21. Oktober.

Fachliche Beiträge aus dem KNE

Dr. Silke Christiansen, Leiterin der KNE-Rechtsabteilung, informierte die Teilnehmenden über die Änderungen des gesetzlichen Rahmens für den Ausbau der Windenergie an Land. Sie ging unter anderem auf die Änderungen im Baugesetzbuch hinsichtlich neuer Regelungen zur planerischen Steuerung des Windenergieausbaus ein, gab einen kurzen Überblick über die Veränderungen und den neuen § 45b im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Darüber hinaus erörterte Christiansen neue Mechanismen, die sich für die Flächenausweisung ergeben. Holger Ohlenburg, Referent für naturverträgliche Windenergie, befasste sich in seinem Vortrag mit den fachlichen und den planerischen Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen zur Windenergie. Dabei stellte Ohlenburg die sich aus den rechtlichen Neuerungen des § 45 BNatSchG – soweit erkennbar und lösbar – erwachsenen fachlichen Anforderungen in den Blickpunkt. Zudem informierte er zu den Grundzügen und den Voraussetzungen der Probabilistik. Die Umsetzung eines naturverträglichen Ausbaus von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) rückte Dr. Julia Wiehe, Referentin naturverträgliche Solarenergie, in den Mittelpunkt. Eingangs stellte sie die zu erwartenden Auswirkungen der unterschiedlichen PV-Anlagen vor – vom herkömmlichen Solarpark über Agri-PV und PV auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden bis hin zur Floating-PV. Dabei ging Wiehe insbesondere auf zwei mögliche Stellschrauben für eine naturverträgliche Umsetzung von PV-FFA ein: das Standortkonzept auf kommunaler Ebene und die Festsetzungen im Bebauungsplan auf der Ebene des Projektes. Ergänzt wurden ihre Ausführungen durch den Erfahrungsbericht von Sandra Folz (BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH) zur Umsetzung von PV-FFA in der Region Trier.

Schwerpunkthemen der Diskussionen

Vor dem Hintergrund der Klimaanpassung und Energiewende wurden die Möglichkeiten einer gestaltenden Landschaftsplanung diskutiert und ein Überblick zu den laufenden Entwicklungen in der Umweltplanung gegeben. Schwerpunkt des zweiten Veranstaltungstages waren die Diskussionen zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Bei der Windenergie lag der Fokus besonders auf den Gesetzesänderungen und den zu erwartenden Folgen für die Planungspraxis. Aktuell blieben viele Fragen der Umsetzung allerdings noch ungeklärt, so dass eine Beschleunigung des Windenergieausbaus nicht eindeutig erkennbar sei, so der Tenor der Teilnehmenden. Mit Blick auf die Solarenergie wurden in der Diskussion die unzureichenden Steuerungsmöglichkeiten hervorgehoben, da eine überörtliche Abstimmung der Standortkonzepte aktuell nicht erfolge und die zuständigen Kommunen einzeln agierten. Darüber hinaus wurden die Themenfelder „Solarparks und Eingriffsregelung“ und die landwirtschaftliche Nutzung der Solarparkflächen nach Betriebsende als weiter zu diskutierende Punkte identifiziert. Der Erfahrungsbericht aus der Region Trier zeigte, wie auch auf Eigeninitiative der Kommunen eine überörtliche Zusammenarbeit erfolgen kann.

Ergiebiger Erfahrungsaustausch

Die Veranstaltung bot eine gute Gelegenheit den naturverträglichen Ausbau der Windenergie und der Solarenergie mit Planerinnen und Planern und weiteren Akteuren der Energiewende umfassend zu diskutieren. Es zeigte sich, dass ein interdisziplinärer Fachaustausch vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzesänderungen wichtig und notwendig ist. Insbesondere, um die neuen Anforderungen an die Verwaltungen und Planungsbüros klar benennen und umsetzen zu können.
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21.10.2022

KNE-Podcast: Das Neue am neuen BNatSchG

Die Bundesregierung hat kürzlich das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) novelliert, um die Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Windenergie an Land zu vereinfachen und damit die naturverträgliche Energiewende zu beschleunigen. Nur was genau wurde am Gesetzestext verändert? Was bedeuten diese Änderungen für den Naturschutz und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die konkrete Arbeit vor Ort? In dieser Folge von „Naturschutz und Energiewende“ beschäftigen sich Moderatorin Elke Thiele und ihre Gäste mit den Änderungen am BNatSchG, diskutieren die neuen Regelungen und deren Auswirkungen in der Praxis. Dr. Silke Christiansen, Leiterin der KNE-Rechtsabteilung, deckt die rechtliche Perspektive ab und Holger Ohlenburg, der stellvertretende Leiter der KNE-Fachinformation und Referent für naturverträgliche Windenergie, sorgt für die fachliche Einordnung. Diese Folge des Podcasts baut auf den kürzlich vorangegangenen KNE-Informationsveranstaltungen zum BNatSchG auf und geht auch auf Fragen ein, die das KNE von unterschiedlichsten Akteuren erreicht haben.
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Screen Energiewendedialog, Foto: LUH/Moritz Küstner
Foto: LUH/Moritz Küstner
19.10.2022

Dialog-Tool zur Entschärfung von Energiewendekonflikten

Schlussbericht vom Projekt "Lokaler Energiewendedialog" für die Region Hannover online

Obwohl die Energiewende insgesamt von der Bevölkerung gewünscht ist, werden konkrete Projekte vor Ort von Teilen der Bevölkerung nicht akzeptiert. Im Projekt "Lokaler Energiewendedialog", gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, wurde das Veranstaltungskonzept "Vision:En 2040" mit integriertem Dialogtool entwickelt, um den Energiewendeprozess konfliktärmer zu gestalten. Der unter maßgeblicher Mitwirkung von Dr. Julia Wiehe (ehemals Projektleitung am Institut für Umweltplanung der Leibniz Universität Hannover, IUP), Referentin für Solarenergie im KNE, veröffentlichte Schlussbericht stellt Projektdesign, Veranstaltungskonzept und Evaluationsergebnisse aus der Pilotphase in der Region Hannover vor. Das Konsortium aus dem IUP, der Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH und der IP SYSCON GmbH entwickelte ein digitales Dialog-Tool, das Kommunen dabei unterstützen soll, den Ausbau erneuerbarer Energien partizipativ umzusetzen. Das Tool ermöglicht es Teilnehmenden in moderierten Veranstaltungen, eine vollständige Versorgung aus erneuerbaren Energien für ihre Gemeinde zu planen. Auf digitalen Karten werden Flächen angezeigt, die sich nach der Expertise von Forschungsprojekten des IUP für einen mensch- und naturverträglichen Ausbau eignen. Über einen Touch-Screen werden Wind- und Solarenergieanlagen verortet und ihre potenziellen Erträge angezeigt. Der so berechnete Gesamtstromertrag wird dem Energiebedarf der Kommune im Jahr 2040 gegenübergestellt. Auf Grundlage der Simulationsergebnisse können die Beteiligten den Beitrag ihrer Kommune zur Energiewende diskutieren. Die Evaluation der Modellveranstaltungen zeigte, dass das Dialog-Tool das Potenzial besitzt, die Handlungs- und die Einstellungsebene der Akzeptanz gegenüber der Energiewende vor Ort positiv zu beeinflussen. Die Teilnehmenden konnten ihr Wissen erweitern und empfanden das Dialog-Tool als hilfreich, um naturverträgliche Standorte für Energieerzeugungsanlagen aber auch persönliche Einstellungen zu diskutieren. In einem Folgeprojekt soll das Dialog-Tool für eine Nutzung in ganz Niedersachsen erweitert werden.
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27.09.2022

KNE-Podcast: „Wenn zwei sich streiten…“

Wie Mediation helfen kann, die naturverträgliche Energiewende zu beschleunigen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien bringt Veränderungen in Natur, Landschaft und Ökosystemen sowie mitunter auch in der Umgebung der Menschen mit sich. Konflikte bleiben dabei nicht aus. Mediation kann hier ein ausgesprochen wirksames Instrument sein, um diese Auseinandersetzungen und Gesprächsblockaden zwischen den Beteiligten lösen zu helfen. Wie genau läuft aber eine Mediation ab? Wo kann sie die naturverträgliche Energiewende in Deutschland unterstützen und wo nicht? Und warum dürfen Dritte bei einer Mediation nie dabei sein? Um diese und weitere Fragen rund um Mediation dreht sich alles in dieser Folge von „Naturschutz und Energiewende“, dem KNE-Podcast. Die Gesprächspartnerinnen von Moderatorin Elke Thiele sind die Mediatorinnen Emanuela Boretzki und Wiebke Heider. Beide sind ausgebildete Mediatorinnen und seit vielen Jahren im Bereich der Vermittlung und Beratung tätig. Seit langem sind sie Mitglieder im KNE-Mediatorinnen-und-Mediatoren-Pool (MuM-Pool) und damit auf die Mediation im Bereich der naturverträglichen Energiewende spezialisiert. Mit ihrer insgesamt jeweils mehr als 280-stündiger Ausbildung und stetigen Fortbildungen sind Boretzki und Heider bestens dafür gerüstet, vor Ort konkrete und qualitativ hochwertige Unterstützung bei der Bearbeitung und Beilegung von Konflikten und der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende zu leisten.
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Grafik Lupe auf Grün
27.09.2022

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 09/22

Aktuelles aus den Ländern

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Baden-Württemberg

In einem Berichtsantrag  (Landtags-Drucksache 17/2904) der Abgeordneten Dr. Hans-Ulrich Rülke und Daniel Karrais u. a. (FDP/DVP) wurde die Landesregierung Baden-Württemberg dazu aufgefordert, über „ökonomische und ökologische Potenziale der Kombination von Photovoltaik und Dachbegrünung“ zu berichten. Im Grundsatz könne laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bei einer extensiven Dachbegrünung davon ausgegangen werden, dass eine gute Vereinbarkeit mit Photovoltaikanlagen bestehe. Vorteile der Kombination bestehen insbesondere in der „Doppelnutzung“ der Flächen und den positiven Effekten einer Dachbegrünung für das örtliche Mikroklima. Insbesondere seien die Verdunstungskühlung, Wasserretention und die Erhöhung der Biodiversität zu nennen. Ob und in welchem Umfang durch die kühlende Wirkung der Dachbegrünung Ertragssteigerungen bei der Photovoltaikanlage hervorgerufen werden könnten, hänge von der konkreten Ausgestaltung der Dachbegrünung und vom jeweiligen Vergleichsfall für die Dachgestaltung ab. Grundsätzlich seien Ertragssteigerungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich möglich.

Bayern

Ein wohl eher spezifisch bayerisches Thema dürfte die „Photovoltaik im Hopfenanbau“ sein. PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen werden in Bayern in einigen privatwirtschaftlichen und staatlichen Pilotprojekten erprobt. In Au in der Hallertau wurde nun eine Demonstrationsanlage für PV-Stromerzeugung über Hopfenpflanzen errichtet. Die PV-Module böten dem Hopfen weniger Verdunstung und mehr Schatten. Um die Stabilität der Anlage in sieben Meter Höhe zu sichern, werde man bei der realen Anlage, die im Frühjahr errichtet werden soll, Betonpfeiler rund um das Hopfenfeld einlassen. Eine Rahmenkonstruktion für besonders leichte PV-Röhrenmodule werde darauf lagern. Mit ihrer Hopfenanbaufläche von etwa 20.000 Hektar biete die Hallertau, unter Annahme einer 20-prozentigen Nutzung, ein technisches Potenzial von etwa 2,4 GWp. Auch andere landwirtschaftliche Kulturen in Bayern wie Erdbeeren oder Wein sollen dahingehend geprüft werden, ob die Sonnenstromerzeugung mit der landwirtschaftlichen Nutzung sinnvoll kombinierbar sei (PM 08/2022).

Brandenburg

Brandenburg will bis spätestens 2045 klimaneutral wirtschaften und leben (PM 08/2022). Das Ziel hat die Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung mit zwei wichtigen Beschlüssen untermauert: Zum einen verabschiedete das Kabinett die von Energieminister Jörg Steinbach vorgestellte neue Energiestrategie 2040. Zum anderen beschloss es den von Klimaschutzminister Axel Vogel vorgeschlagenen Pfad mit Zwischen- und Sektorenzielen für den Klimaplan, der derzeit unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung. Insgesamt soll der Stromverbrauch bis 2030 zu 100 Prozent und bis 2040 der Anteil des Wärmeverbrauchs zu 82 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz informiert in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Rieger (CDU) auf Landtags-Drucksache 18/4023 über den „Sachstand zum Ausbau von Windenergieanlagen“ im Land. Zum Stand 30. Juni 2022 seien insgesamt 1.744 WEA in Rheinland-Pfalz in Betrieb, 231 WEA im Genehmigungsprozess und 65 WEA in der Planungsphase gewesen. Im Jahr 2021 seien 16 WEA in Betrieb genommen und neun WEA stillgelegt worden. Der Genehmigungsprozess für WEA dauere in Rheinland-Pfalz aktuell durchschnittlich circa 28 Monate. In seiner Antwort auf eine Frage zur Flächeninanspruchnahme bei der Windenergie bezieht sich das Ministerium auf eine Publikation des UBA zum Thema "Flächenrucksäcke von Gütern und Dienstleistungen - Teilbericht III". Darin werde eine durchschnittliche Flächeninanspruchnahme für das Fundament einer WEA von 380 m² (davon 30 m² für den Turmfuß) sowie den Kranstellplatz im Offenland von 1.500 m², im Wald von 1.800 m² und die Zuwegung im Offenland von 1.000 m² und im Wald von 1.500 m² angenommen. Bei der gegebenen Anzahl von WEA, von denen circa 73 Prozent im Offenland und circa 27 Prozent im Wald betrieben werden, ergebe sich demnach für Rheinland-Pfalz eine durch WEA beanspruchte Fläche von rein rechnerisch insgesamt 5,4 km². Dies entspreche etwa 0,027 Prozent der gesamten Landesfläche.
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Installation einer DachphoArbeistgruppe am Forschungsstandort Peetzigtovoltaik-Anlage, Foto: © anatoliy_gleb – adobe.stock.com
Foto: © anatoliy_gleb – adobe.stock.com
23.09.2022

Neue KNE-Publikation: Photovoltaiknutzung auf Gebäuden ausbauen

Ein Großteil der Dachflächen in Deutschland wird nach wie vor zur Stromerzeugung aus Solarenergie nicht genutzt. Dabei besteht im Bereich der Dach-Photovoltaik (Dach-PV) ein erhebliches Potenzial hinsichtlich einer Dezentralisierung der Energieversorgung, einer stärkeren Bürgerbeteiligung an der Energiewende sowie einer mittelbaren Schonung von Freiflächen insbesondere im ländlichen Raum, was sich günstig auf Naturschutzbelange auswirkt. Aus gemeldeten Zahlen geht hervor, dass im Juni 2022 in Deutschland insgesamt rund 2,4 Millionen Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Grundstücken mit einer Leistung von 62,873 Megawatt installiert waren. Die tatsächlichen Zahlen dürften höher liegen, da von einer gewissen Anzahl nicht erfasster Anlagen auszugehen ist. Dies veranschaulicht die enormen Möglichkeiten ohne weiteren Landverbrauch den Energiewende- und Klimazielen näher zu kommen. Wenn man zudem berücksichtig, dass bislang nur zirka fünf Prozent aller Gebäude mit Dach-PV ausgestattet wird, wird das außerordentliche Potenzial deutlich. Die KNE-Publikation „Photovoltaiknutzung auf Gebäuden ausbauen - Natur- und Landwirtschaftsflächen entlasten“ befasst sich vorrangig mit Anlagen, die entweder auf öffentlichen, betrieblichen oder auf Gebäuden in Privateigentum errichtet und unmittelbar angeschlossen werden. Mit der Nutzung dieser Dachflächen gehen auch rechtliche Fragen und Verwaltungsrestriktionen einher: Welche Anlagentypen sind unter Dach-PV genau zu verstehen? Was bietet der Förderrahmen des neuen EEG 2023? Aber auch andersherum – welche neuen Konflikte mit dem Naturschutz entstehen durch Dach-PV? Jene und weitere Aspekte werden in dieser Ausarbeitung skizziert, um Beteiligten und Interessierten einen Überblick zu verschaffen. Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik
  • Übersicht die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021
  • Digitale Broschüre „Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren - Hinweise zum Vorgehen für kommunale Akteure“
  • Übersicht „Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen“
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl für Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht über die Einschätzung der Eignung verschiedener Flächentypen“
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht und Hinweise zur Gestaltung“
  • Meldung zum KNE-Forum "Naturverträgliche Solarparks" zu Standort- und Qualitätskriterien naturverträglicher Solarparks am 19. Januar 2021
  • Meldung zum Auftakt des KNE-Forums „Naturverträgliche Solarparks“ am 18. September 2020
  • KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
  • KNE-Publikation "Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung"
  • KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
Titelbild: Foto: © anatoliy_gleb – adobe.stock.com
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Arbeistgruppe am Forschungsstandort Peetzig
Die Mitglieder der PAG informieren sich über erste Ergebnisse direkt am Erprobungsstandort. Foto: Michael Krieger
22.09.2022

Erste Ergebnisse im Erprobungsvorhaben zu Antikollisionssystemen vielversprechend

Am 21. September traf sich die projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG) des Erprobungsvorhabens zum vierten Mal. Erstmalig  fand eine physische Sitzung statt. Diese wurde am Erprobungsstandort in Peetzig durchgeführt. Die Mitglieder aus den Ministerien, Behörden, Planungsgemeinschaften und den Verbänden diskutierten den Stand der Erprobung der kamera- und radarbasierten Detektionssysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen. Die ersten Ergebnisse zeigen erfreulich viel Flugaktivitäten von Rotmilan und Seeadler sowie von anderen windenergierelevanten Arten am Standort. Die geforderte Zahl an Tracks wurde erreicht. Die Auswertung der Daten wird nach Abschluss der Erprobung vor Ort - also voraussichtlich ab Ende November - beginnen. Die Mitglieder diskutierten die ersten Ergebnisse und bezogen diese auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen seit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Sommer. Vor allem waren dabei Fragen rund um die Abschaltung und den wirtschaftlichen Betrieb relevant. Zum Erprobungsvorhaben Am 1. Juni startete das Projekt „Durchführung von Leistungsnachweisen für Detektionssysteme zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen in Brandenburg“, welches vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) gefördert wird. Dabei erprobt die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) automatische Vogeldetektionssysteme, die verhindern sollen, dass windenergiesensible Greif- und Großvogelarten mit Windenergieanlagen kollidieren. Ansprechpartnerin Karen Thormeyer karen.thormeyer@naturschutz-energiewende.de
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Windenergieanlage mit Rotmilan, © Kara - adobe.stock.com
© Kara -adobe.stock.com
21.09.2022

Wie leistungsfähig sind Antikollisionssysteme?

Onlineveranstaltung für Praxisakteure zur neuen KNE-Synopse „Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von Windenergienanlagen zum Schutz von tagaktiven Brutvögeln“ Das KNE hat eine aktuelle Systemübersicht „Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von Windenergienanlagen zum Schutz von tagaktiven Brutvögeln“ mit den wichtigsten Daten und Kennzahlen zusammengestellt. Die dritte Fortschreibung liefert einen Überblick über die Funktionsweise und den aktuellen Erkenntnisstand über die Leistungsfähigkeit der verschiedenen Technologien. Für Interessierte führte das KNE nachfolgend zur Veröffentlichung ein Rückfragekolloquium durch, in dem den Praxisakteuren die Möglichkeit zur vertiefenden Erörterung der Thematik gegeben wurde. Eva Schuster, freiberufliche Gutachterin und vom KNE beauftragte Autorin der Synopse, gab den Teilnehmenden zunächst einen umfassenden Überblick zu der Synopse und ordnete schließlich den aktuellen Wissensstand ein. Die Teilnehmenden waren an verschiedenen Aspekten interessiert, beispielsweise: Gibt es in Deutschland bereits BImSchG-Genehmigungen, die ein Antikollisionssystem umfassend als Maßnahme akzeptieren? Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Welche begleitenden Maßnahmen zur Erfolgskontrolle gemäß Bundesnaturschutzgesetz wären beim Testbetrieb zu empfehlen? Gibt es schon Systeme die genehmigungsfähig sind? Zur Perspektive führte Eva Schuster aus, dass die Datenlage und die Datenqualität in den meisten Fällen nicht ausreichend seien, um eine Einordnung aktuell fundiert vornehmen zu können, es habe sich seit 2020 aber viel getan. In den kommenden ein bis zwei Jahren sei zu erwarten, dass mehrere Systeme in der Praxis eingesetzt werden könnten.

Weitere Aktivitäten und Veröffentlichungen zum Thema

  • Veröffentlichungen zu Antikollisionssystemen Das KNE verfolgt das Potenzial von Antikollisionssystemen zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie seit 2018. Durch Übersichten, einen regelmäßigen Fachaustausch, und die Publikation von Forschungsergebnissen erweitert das KNE den Wissensstand kontinuierlich.
  • KNE-Video "Detektionssysteme zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen"
  • KNE-Podcast #1 Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermeiden
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Gruppenfoto AK Windenergie des LEE
Der AK Windenergie beim Fachaustausch im Rathaus Stralsund.
20.09.2022

Austausch zur Konfliktvermeidung beim Windenergieausbau

Wie wir den Ausbau der Windenergie vor Ort konfliktarm und naturverträglich gestalten können, stand im Mittelpunkt des Austausches der Landesenergieagenturen in Stralsund am 15. und 16. September. KNE-Geschäftsführer Michael Krieger stellte dort Möglichkeiten vor, wie die Rahmenbedingungen für die Konfliktarbeit vor Ort verbessert werden können. Neben den bereits mit einigen Landesenergieagenturen geschlossenen Kooperationen mit dem Kompetenzzentrum, empfiehlt das KNE die ausreichende Ausstattung der Agenturen mit Fonds, um Mediatorinnen und Mediatoren vor Ort einzusetzen. Außerdem wird eine Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Genehmigungsbehörden in wesentlichen Bausteinen der Konflikterkennung und Konfliktarbeit als zielführend empfunden. Andere Themen des Treffens waren die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie, der Einsatz von Schwefelhexafluid in Rotorblättern als klimaschädlicher Verbundwerkstoff und die aktuellen Gesetzesinitiativen auf Bundesebene. Das nächste bundesweite Treffen der Landesenergieagenturen wird im Frühjahr 2023 im niederbayerischen Straubing stattfinden.

Das KNE unterstützt bei der Bearbeitung von Konflikten

Als unabhängige und neutrale Einrichtung unterstützt das KNE dabei, bei Konflikten naturverträgliche und gemeinschaftlich getragene Lösungen zu finden. Dabei ist es entscheidend, die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen zu berücksichtigen und gemeinsam und auf Augenhöhe Lösungen zu erarbeiten. Bei Bedarf vermittelt das KNE Mediatoren und -Mediatorinnen aus der jeweiligen Region zur Unterstützung der Konfliktlösung vor Ort.
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20.09.2022

Was ist neu am neuen Bundesnaturschutzgesetz?

Veranstaltung des KNE thematisiert Änderung des BNatSchG zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)  sollen die Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Windenergie an Land vereinfacht und beschleunigt werden. Das Vierte Gesetz konkretisiert die Signifikanzprüfung bezüglich der Tötungs- und Verletzungsrisiken ausgewählter Brutvogelarten und trifft Klarstellungen bezüglich Ausnahmegenehmigungen. Daneben treffen die neuen Regelungen Festlegungen zur Inanspruchnahme von Landschaftsschutzgebieten durch die Windenergie an Land, überführt die artenschutzrechtlichen Regelungen zum Repowering von Bundesimmissionsschutz- in das Bundesnaturschutzgesetz und bestimmt, dass nationale Artenhilfsprogramme geschaffen werden. In (bislang) zwei Online-Veranstaltungen am 15. und 19. September mit insgesamt gut 350 Teilnehmenden stellten Dr. Silke Christiansen und Holger Ohlenburg vom KNE in einem interdisziplinären Vortrag die Neuerungen des geänderten Bundesnaturschutzgesetzes aus rechtlicher und fachlicher Sicht vor. Dabei lag der Fokus auf dem neuen Paragrafen 45b BNatSchG und der dazugehörigen Anlage 1 des Gesetzes zu den Bereichen kollisionsgefährdeter Brutvogelarten und den fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen. Erste Kommentierungen aus der Praxis von Seiten der Windenergiebranche und der Naturschutzverbände verdeutlichten darüber hinaus, wo in der Praxis Herausforderungen und Risiken in Bezug auf die neue Rechtslage bestehen, wo aber auch mögliche Chancen liegen.

Die Diskussion zeigte: Es gibt noch offene Fragen und weiteren Gesprächsbedarf

Die Teilnehmenden erörterten in kleinen Gruppen individuelle Bedarfe und Sichtweisen. In der abschließenden Runde zeigte sich, dass insgesamt noch viele Fragen bezüglich des neuen Gesetzes zu klären sind. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Regelungen in der Praxis mit Leben gefüllt werden und ob es zu guten Lösungen im Genehmigungsverfahren kommt. Das KNE regt einen frühen Austausch der relevanten Akteure an.
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