Die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III)
Schutzgebietsmanagement unter Berücksichtigung des Klimawandels
Zum Artikel (nicht frei verfügbar)
Quelle: Vollheyde, A.-L., Wenzel, T., von Haaren, C. (2023): Wasser zurück in die Landschaft - Ein Frühwarnsystem für FFH-Lebensräume im Klimawandel am Beispiel Bremens. Naturschutz und Landschaftsplanung 55 (8). S. 18-27KNE zu Gast im Fritz for Future Podcast
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Wiederherstellungsziele
Der ursprüngliche Verordnungsentwurf der EU-Kommission vom 22. Juni 2022 legt ergänzend zu geltenden Rechtsinstrumenten (u. a. Vogelschutz- und Habitatrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie) verbindliche Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen für ein breites Spektrum an Ökosystemen fest. Für Land-, Küsten- und Süßwasserökosysteme und Meeresökosysteme (Artikel 5) sind quantitative und qualitative Wiederherstellungsziele (Artikel 4 und 5) formuliert. In städtischen Ökosystemen wird angestrebt, einen Nettozuwachs an städtischen Grünflächen und Baumüberschirmungen zu erreichen (Artikel 6). Für Flusslebensräume und -ökosysteme ist die Vernetzung von Flüssen und die Wiederherstellung von Überschwemmungsflächen zu fördern (Artikel 7). Ziel ist es, den Rückgang der Bestäuberpopulation bis 2030 umzukehren und anschließend einen positiven Trend zu erreichen (Artikel 8). In Agrarökosystemen sollen die biologische Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen erhöht und entwässerte Moorflächen wiedervernässt werden. Für Waldökosysteme wird angestrebt, die biologische Vielfalt zu steigern und eine positive Entwicklung des Zustands der Wälder zu erreichen (Artikel 10). Die Regelungen enthalten konkrete Vorgaben, was die Mitgliedstaaten bis zu welchem Zeitpunkt erreichen müssen. Zusammengenommen sollten sich diese Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 auf alle Ökosysteme erstrecken, bei denen eine Wiederherstellung erforderlich ist. Der Kommissionsvorschlag wurde vom Europäischen Parlament allerdings deutlich abgeschwächt. Unter anderem verwarf das Parlament in seiner Position den vorgeschlagenen Artikel über die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Flächen, der auch die Wiederherstellung von Torfmooren einschließt, wodurch ein wesentlicher Hebel, um dem Verlust der Biodiversität entgegenzuwirken, entfällt. Das Weiteren wurde ein Änderungsantrag angenommen, der die Umsetzung des Gesetzes verzögern würde, bis eine Bewertung des Gesetzes zur europäischen Ernährungssicherheit durchgeführt wurde. Dennoch unterstrichen die EU-Abgeordneten mit der Annahme des Standpunktes, dass sie die Wiederherstellung der Ökosysteme als den Schlüssel zur Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt betrachten (PM EU-Parlament 07/2023). Es wurde zudem betont, dass der Gesetzentwurf weder die Schaffung neuer Schutzgebiete in der EU vorschreibe, noch den Ausbau erneuerbarer Energien behindere, da ein neuer Artikel hinzugefügt worden sei, in dem betont werde, dass solche Anlagen im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen. Nach den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union wird sich zeigen, was vom ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission letztendlich übrig bleiben wird.Ab sofort informiert das KNE zu europarechtlichen Regelungen!
Europarechtliche Regelungen werden zunehmend wichtiger – auch für die naturverträgliche Energiewende in Deutschland. Das KNE beschäftigt sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen vertieft mit der Politik der EU-Institutionen. An dieser Stelle werden wir regelmäßig über die für die Akteure des Naturschutzes und der Energiewende relevanten Entscheidungen und Prozesse informieren. Wir starten daher mit der Ausgabe 07/23.KNE-Podcast: Stark wie ein Baum – was schützt den Baum, wenn er Dach-PV verschattet?
Im Sommer produzieren Dach-Photovoltaik-Anlagen (Dach-PV) mehr als zwei Drittel des jährlichen Ertrags. Das KNE erreichen zunehmend Berichte von Kommunen, dass Immobilienbesitzende Baumfällungen beantragen, da diese geplante PV-Anlagen beschatten würden. Das führt zu der Frage: Müssen Fällgenehmigungen grundsätzlich erteilt werden, obwohl Bäume positive und wichtige Funktionen, insbesondere in der Stadt, erfüllen?
In unserer neuen Episode von „Naturschutz und Energiewende“ ist Moderator Dr. Torsten Raynal-Ehrke dazu im Gespräch mit Dr. Silke Christiansen, Leiterin der Rechtsabteilung im KNE. Sie erörtern, welche Konflikte es mit dem Baumschutz bei der Umsetzung von Dach-PV geben kann und wie diese gelöst werden können.
Welche Naturschutzregelungen sind hier betroffen? Welche „Rechte“ hat der Baum und wann darf er gefällt werden? Wie können Behörden und Kommunen mit Konflikten umgehen? Und wie kann der Gesetzgeber den Ausbau von Dach-PV wirtschaftlich erleichtern und gleichzeitig den Schutz des Baumbestandes im städtischen Bereich zu gewährleisten?
Diese Fragen und mehr im Podcast. Jetzt anhören!
Aktuelles aus den Ländern
Bayern
Der Verband der bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) weist darauf hin, dass der Flächenverbrauch bei der Windenergie sehr gering sei. Die tatsächlich versiegelte Fläche liege bei einer 3 Megawatt Anlage lediglich bei rund 350 Quadratmetern. Unter Berücksichtigung von Zufahrtswegen, freigehaltenem Platz für Wartungen sowie Transformatoren betrage der dauerhafte Platzbedarf zwischen 2.000 und 4.000 Quadratmeter, bei größeren 5,5 Megawatt Anlagen maximal 5000 Quadratmeter je Anlage. Laut der Studie „Bayernplan Energie 2040“ benötige Bayern von 2019 bis 2040 jede Woche den Neubau zwei solcher 5,5 MW Windkraftanlagen, um die Klimaneutralität erreichen zu können, also rund 2.200 Anlagen bzw. 12 GW insgesamt. Selbst unter der sehr konservativen Annahme, dass die bestehenden 1.269 Windenergieanlagen in Bayern (Stand: Ende 2021) ebenfalls je 5.000 Quadratmetern versiegelte Fläche benötigen würden, errechne sich ein gesamter Flächenbedarf für die bayerische Windenergie von 17 Quadratkilometern. Dies entspräche 0,02 Prozent der Landesfläche (VBEW PM 07/2023).Brandenburg
Renaturierte Gewässer, neue Hecken und Bäume oder Amphibientunnel: 2022 habe die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg landesweit 48 Projekte Dritter gefördert sowie 35 eigene realisiert. Aus der kürzlich von Brandenburgs Umwelt- und Klimaminister Axel Vogel vorgestellten Jahresbilanz der Stiftung geht hervor, dass im vergangenen Jahr insgesamt 9,9 Millionen Euro in Projekte für den Naturschutz im Land investiert wurden. Ein wichtiges finanzielles Fundament für die Arbeit des NaturSchutzFonds seien Ersatzzahlungen. Sie werden von den Verursachern von Eingriffen wie etwa dem Bau einer Windenergieanlage (WEA) geleistet, wenn die entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht vermieden oder durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden können. Die Stiftung verwalte die Ersatzzahlungen und sorge dafür, dass die Gelder wieder in den Landkreisen und Naturräumen eingesetzt werden, in denen die Eingriffe verursacht wurden. Seit ihrer Errichtung vor 28 Jahren habe die Stiftung mehr als 81 Millionen Euro für den Naturschutz im Land bereitstellen können. Gemeinsam mit ihren zahlreichen Partnern seien mit ihrer Hilfe rund 94 Millionen Euro an Drittmitteln für das Land gesichert worden. In Summe ergibt das mehr als 175 Millionen Euro für den Schutz der biologischen Vielfalt in Brandenburg (MLUK PM 06/2023).Hamburg
Der Klimabeirat Hamburg fordert in seiner neuesten Publikation „Photovoltaik in Hamburg. Chancen für Klimaschutz und Energiewende“ eine umfassende Photovoltaik-Strategie des Senats. Aus Sicht des Klimabeirates gebe es zwar eine Reihe von Einzelaktivitäten zur Photovoltaik in Hamburg, aber diese entfalteten bislang keine ausreichende Dynamik. Dabei attestiere eine aktuelle Studie des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg der Hansestadt, dass bilanziell rund zwei Drittel des Hamburger Strombedarfs über Photovoltaik wirtschaftlich erzeugt werden können. Neben der PV-Strategie für Hamburg schlägt der Klimabeirat weitere konkrete Maßnahmen vor, die dazu beitragen könnten, das solare Potenzial in Hamburg zu heben. „Die Dächer sind da, die Wirtschaftlichkeit ist gegeben, der Senat hat Zugriff auf den Netzbetreiber und mit der SAGA auf ein großes kommunales Wohnungsunternehmen. Ein PV-Gipfel des Senats wäre jetzt das richtige Aufbruchssignal, damit wir in Hamburg mit mehr Mieterstrom, innovativen PV-Projekten und einem smarten Stromnetzmanagement zum solaren Aushängeschild Norddeutschlands werden“ (Hamburger Klimabeirat PM 07/2023), so Prof. Dr. Hans Schäfers, Experte für erneuerbare Energien im Klimabeirat.Saarland
Anhand einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 17/461) erkundigen sich Abgeordnete der CDU-Fraktion im Saarländer Landtag nach dem Windenergieausbau im Bundesland. Auf die Frage hin, wie hoch der Anteil der Fläche im Land sei, die für die Nutzung durch Windenergieanlagen (WEA) ausgewiesen sei, antwortet die Landesregierung, dass im Saarland insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche für WEA ausgewiesen seien. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat für alle Länder pauschal die Auswirkungen einer maximalen Rotor-außerhalb-Umrechnung im Vergleich zu den Zwischenzielen des „Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG)“ berechnet. Diese Anforderung ergibt sich aus einer Regelung des WindBG, wonach Flächen von Seiten des Bundes künftig nicht mehr vollumfänglich angerechnet werden, wenn planerisch geregelt ist, dass der Rotor innerhalb der Ausweisung liegen muss. Demnach sind aktuell lediglich 0,8 Prozent an Flächen für Windenergie im Saarland planerisch gesichert. Nach einer datentechnischen Analyse der Fachagentur Windenergie an Land standen im Saarland 2022 theoretisch noch rund 48 Prozent der ausgewiesenen Fläche für WEA zur Verfügung.30 Prozent Flächennaturschutz bis 2030 – Kriterien und Prioritäten
Hintergrund
Schutzgebiete sind ein wesentliches Instrument für den Biodiversitätsschutz. Jedoch gehen die Artenvielfalt und die Biomasse auch in diesen Gebieten stark zurück. Zunehmend wird erkannt, dass die bisherige Schutzgebietspraxis nicht ausreicht, um den Biodiversitätsverlust zu stoppen. Potenziell steigt das Risiko von Zielkonflikten durch die Gleichzeitigkeit von Schutzinteressern wie Arten-, Boden-, Gewässer- und Klimaschutz sowie der Nutzinteressen wie Lebensmittel- und Energieproduktion. Zudem ist die notwendige räumliche Verknüpfung bzw. Beseitigung von Ausbreitungsbarrieren zwischen Schutzgebieten bisher noch mangelhaft, und wichtige Elemente des Bundeskonzeptes „Grüne Infrastruktur“ von 2017 sind noch immer nicht umgesetzt. Mobilen Arten können so nicht die nötigen Anpassungs-Wanderungen an den stattfindenden Klimawandel vollziehen. Deutschland verpflichtet sich sowohl gegenüber der „Post 2020“ Strategie des GBF (Global Biodiversity Framework) als auch als Teil der EU-Biodiversitätsstrategie zu einer umfassenden Erweiterung des Schutzgebietsnetzwerks bis 2023 auf 30 Prozent der Fläche Deutschlands. Ziel ist es, den dramatischen Biodiversitätsverlust zu stoppen und die Ökosystemfunktionen und -dienstleistungen für den Menschen zu sichern („30-by-30“). Durch das Natura-2000-Netzwerk sind bisher 15,5 Prozent der terrestrischen Fläche Deutschlands und 45 Prozent der marinen Flächen geschützt.Biodiversitätsschutz in Deutschland
Vor dem Hintergrund der bis 2030 neu auszuweisenden Schutzgebiete beleuchten die Autoren in ihrem Artikel kritisch den derzeitigen Stand des Biodiversitätsschutzes in Deutschland. Obwohl in Deutschland bereits eine große Zahl an Schutzgebieten unterschiedlicher Kategorien ausgewiesen ist, seien die verantwortlichen Projektträger und Behörden finanziell und personell nicht ausreichend ausgestattet, um ein effizientes Management und Monitoring dieser Flächen zu erreichen. Neben den quantitativen Flächenbeiträgen seien bessere qualitative Standards, die den Arten- und Naturschutz zum Ziel haben, notwendig. Auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse der funktionellen Biodiversitätsforschung leiten sie aus ihrer Analyse Empfehlungen für die Praxis des Flächennaturschutzes ab.Kriterien für die Ausweisung zusätzlicher Flächen
Als Kernproblematik werden die Kleinteiligkeit und Vereinzelung der Schutzgebietskulisse, die mangelnde Funktion der Schutzgebiete als Biotopverbund und die unzureichende Pflege sowie das Monitoring der Schutzgebiete angesehen. Bisherige Schutzgebiete seien in der Regel zu klein, weshalb negative Effekte der Umgebung (Bsp.: Pestizid- und Nährstoffeinträge) besonders stark bis in Schutzgebiete wirken können. Wo es die Umgebung und Rahmenbedingungen zulassen, wird die Vergrößerung durch Pufferzonen und die Verbindung bestehender kleiner Schutzgebiete empfohlen: „Es sollten Prioritäten dort gesetzt werden, wo besonders wertvolle oder gefährdete Biotope und Ökosysteme bekannt sind oder entwickelt werden sollen, und nicht dort, wo Flächen ohne Konflikte auszuweisen sind“. Bei Neuausweisungen sollten unter anderem die künftige Entwicklung des lokalen Klimas und die Entwicklungsfähigkeit von Ökosystemen berücksichtigt werden. Unter diesem Aspekt raten die Autoren zu einer Neuorientierung des Schutzgebietsnetzes als Biotopverbundsysteme. Die Autoren betonen, dass bei neuen Projekten auf Multifunktionalität zu achten und Synergieeffekte zu nutzen seien. Diese ließen sich in eine gute Kommunikation der Projekte einbinden und würden die Akzeptanz erhöhen. Doch ohne eine Verbesserung der Ausstattung von Naturschutzbehörden und des Monitorings könnten Erfolge schlechter erzielt und nachgewiesen werden. Quelle: Beierkuhnlein, C., Stahlmann, R., Geist, J. (2023): Erfüllung der Ziele im Flächennaturschutz bis zum Jahr 2030 – Kriterien und Prioritäten. Naturschutz und Landschaftsplanung 55 (7), 16-21.Link zur Studie (nicht frei verfügbar)
Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines satellitengestützten Monitorings von Solarparks veröffentlicht
Studie im Auftrag des KNE veröffentlicht
Das KNE beschäftigt sich bereits seit Längerem mit Biodiversität in Solarparks. In der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom Mai 2023 wird eine Zukunftsvision entworfen, nach der im Jahr 2035 Biodiversitäts-Solarparks Standard sein sollen und „neue Lebensräume für Tier- und Pflanzenwelt schaffen“. Für diese Integration des Artenschutzes in PV-Freiflächenanlagen gibt es zahlreiche Vorschläge und Leitfäden. Ob diese Bemühungen auch erfolgreich sind und verpflichtende sowie freiwillige Maßnahmen zu den erwünschten Effekten führen, müsste allerdings durch vor-Ort-Kontrollen mit hohem personellen Aufwand ermittelt werden. In diesem Kontext verfolgt das KNE die Frage, wie vorgegangen werden müsste, um mit vertretbarem Aufwand einen guten Überblick über die Entwicklung im Solarpark zu bekommen. Zu diesem Zweck wurde das Büro Luftbild Umwelt Planung GmbH beauftragt, zu untersuchen, inwieweit sich das Monitoring auf Fernerkundungsdaten stützen kann. Ziel war es, zunächst eine Machbarkeitsstudie durchzuführen. Die „Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines satellitengestützten Monitorings von Solarparks“ zeigt, dass ein Biodiversitätsmonitoring auf Freiflächenanlagen mit den aktuell verfügbaren Fernerkundungsdaten und -methoden möglich ist. In der Studie werden zunächst die relevanten Habitate, Pflegemaßnahmen und technischen Parameter eines Solarparks dargestellt. Weiterhin werden die für ein Biodiversitätsmonitoring notwendigen Fernerkundungsdaten und -methoden erläutert. Abschließend wird ein Monitoringkonzept aus drei Ebenen vorgeschlagen:- ein Hintergrundmonitoring mit kostenfreien Satellitendaten zur Identifizierung und Überwachung bestehender Solarparks,
- ein landesweites Monitoring mit amtlich verfügbaren Daten zur Bestimmung technischer Parameter und Erkennung ausgewählter Biotoptypen sowie
- ein spezifisches Stichprobenmonitoring mit Drohnen für die detaillierte Erfassung von Biotopen und ihrer Ausprägung.
Einschätzung des KNE
Aus Sicht des KNE ist ein qualifiziertes Monitoring der bestehenden Solarparks von grundlegender Bedeutung, um die Entwicklung von Biodiversität auf den großen Anlagenflächen und während der langen Laufzeit der Solarparks dokumentieren zu können. Insbesondere die Umsetzung der Ausgleichsverpflichtungen oder die aktuell diskutierten speziellen Zertifizierungssysteme bzw. Vergütungsregelungen für Biodiversitäts-PV, erfordern verstärkte Erfolgskontrollen vor Ort. Mit der vorliegenden Machbarkeitsstudie wird die Idee eines mit möglichst geringem Personaleinsatz umsetzbaren Monitorings skizziert, die nun aufgegriffen und konkretisiert werden kann.Den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik naturverträglich gestalten
KNE-Forum "Naturverträgliche Solarparks"
Am 4. Juli traf sich zum siebten Mal das KNE-Forum “Naturverträgliche Solarparks”. Im Zentrum standen der Austausch zu aktuellen politischen Herausforderungen und fachliche Fragen aus Forschung und Praxis. In der einleitenden Forumsdiskussion kamen Perspektiven aus der Solarbrache, der Landwirtschaft und dem Naturschutz zu Wort. Impulse dafür setzten zu Beginn Teilnehmende der UKA-Gruppe, des Bauernverbands und des LNV Baden-Württemberg und lösten eine angeregte, in gewohnter Weise konstruktive Diskussion unter den Teilnehmenden aus. Diese kommen bundesweit aus Naturschutzverbänden, der Solarbranche, Ministerien und Behören, Energieagenturen und Beratern, der Wissenschaft und zunehmend der Landwirtschaft, was die Forumsdiskussion in fruchtbarer Weise bereichert. Der Landwirtschaft kommt beim beschleunigten Aus-bau der Freiflächenphotovoltaik eine zunehmend wichtige Rolle zu. Es geht darum, Flächen für die Energiewende bereitzustellen und den Ausbau gleichzeitig naturverträglich und landwirtschaftsverträglich zu gestalten.Perspektiven aus Energiewirtschaft, Landwirtschaft und Naturschutz
Dazu gibt es – wenig überraschend – unterschiedliche Positionen. Die Fragen, welche Böden unbedingt der landwirtschaftlichen Produktion vorbehalten bleiben sollten, wie sich über extensive Landwirtschaft und Biodiversitäts-PV sinnvolle Synergien zwischen Landwirtschaft, Energiewende und Naturschutz finden lassen, sind beispielhafte Themen, zu denen ein Austausch nötig ist. Das Forum leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Verständigung und zum Wissenstransfer zwischen verschiedenen Akteursgruppen. Auch die Frage danach, was notwendigerweise auf Bundesebene einheitlich geregelt werden sollte und wie zudem trotzdem standortspezifisch von Solarpark zu Solarpark geschaut werden müsse, was vor Ort sinnvolle Maßnahmen einer naturverträglichen Gestaltung sind, war wiederholt Thema. Beides muss klug verbunden werden, will man Klimakrise und Biodiversitätskrise auch beim boomenden Solarparkausbau zusammendenken und gestalten. Im zweiten Teil des Forums wurden fachliche Fragen vertieft. Herausforderungen und Chancen für den Schutz und Erhalt von Ackerwildkräutern in Solarparks wurden in Impulsbeiträgen ebenso thematisiert wie die Fragen, ob Insekten ein geeigneter Indikator für die Erfolgskontrolle und die Bewertung von Biodiversitäts-Solarparks sein könnten.Das KNE-Forum
Das KNE lädt gezielt ausgewählte Akteure ein. Die Teilnehmenden kommen aus Naturschutzorganisationen, aus der Solarbranche, Naturschutzbehörden, Bundes- und Landesministerien, Energieagenturen, Landwirtschaftsverbänden und der Wissenschaft und diskutieren regelmäßig zu selbst gewählten Themen. Mit dem Forum möchte das KNE einen Beitrag zu einem Austausch bundesweit interessierter Akteure leisten. Im Vordergrund des Forums steht der offene Austausch zu Themen, die den Teilnehmenden besonders am Herzen liegen. Das Forum findet zweimal im Jahr statt.KNE-Publikation: Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden - eine neue Flächenkulisse im EEG 2023
KNE-Fachgespräch „Solarparks als strategische Chance für die Wiedervernässung von Moorböden?“
Übersicht die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021
Übersicht „Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen“
Meldung zum Auftakt des KNE-Forums „Naturverträgliche Solarparks“ am 18. September 2020
KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
Neue KNE-Publikation zur Erläuterung der Vorschriften zur Windenergie an Land im novellierten Bundesnaturschutzgesetz
KNE-Podcast: Das Neue am neuen BNatSchG
Foto von Aiden Guinnip auf UnsplashKNE-Podcast: Fledermäuse und Windenergie
Aktuelles aus Bund und Ländern
Bundesregierung
Die Bundesregierung plant den Aufbau eines Nationalen Zentrums für Umwelt- und Naturschutzinformationen, um das vielfältige, dynamisch wachsende und teils sehr heterogene und zerstreute Daten- und Informationsangebot zu Umwelt und Naturschutz gebündelt verfügbar zu machen. Eckpunkte dazu wurden bereits als Unterrichtung vorgelegt (Drucksache 20/6701). Demnach soll das Zentrum, das als neuer Standort des Umweltbundesamtes in Merseburg aufgebaut wird, die Verantwortung für Umsetzung und Betrieb des Online-Portals umwelt.info übernehmen. Als Kernaufgabe des Portals nennt die Bundesregierung zunächst das Erschließen eines öffentlich verfügbaren, umweltbezogenen Daten- und Informationsraums. Alle öffentlich verfügbaren Daten und Informationen sollen durch standardisierte Medienformate abgebildet und über eine Metasuche auf dem Portal auffindbar sein. Zunächst gehe es darum, öffentliche Daten und Informationen aus der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen einzubinden, später sollten auch offene Daten- und Informationsangebote (Open Data) aus Forschung, Wissenschaft, Industrie, Verbänden und der allgemeinen Öffentlichkeit über das Portal sichergestellt werden.Bundesverband Neue Energiewirtschaft
„Biodiversitäts-PV als Solarpark-Standard“, so lautet der Titel eines neuen Positionspapiers des Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). Bei der Biodiversitäts-PV, die auch in der Solarstrategie des BMWK enthalten ist, handelt es sich um eine auf Artenvielfalt ausgerichtete Form der Agri-PV. Laut bne könne man anhand dieser Form der Freiflächen-Photovoltaik Synergien durch die Natur- und Landwirtschaftsverträglichkeit von Solarparks nutzbar machen. Im Kern sei deren Anspruch das Erreichen von drei Zielen auf einer Fläche: Erneuerbare Energie, Nachhaltige Landwirtschaft und die Förderung der Biodiversität. Wirksame Anreize seien nötig, um derartige PV-Anlagen entstehen zu lassen. Das Papier enthält konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung dieser „Vision“. Aus der Sicht des bne könne die extensive Nutzung von Solarparkflächen zum Standard in den Planungen werden. Die Flächenmehrfachnutzung führe zu Akzeptanz bei den Menschen in den Standortkommunen und sei vergleichsweise flächensparend. Laut bne bestehe die Möglichkeit, mit Biodiversitäts-PV eine „Win-Win-Win-Situation für saubere Energie, Landwirtschaft und Naturschutz zu schaffen“.Rheinland-Pfalz
Die Abgeordneten Dr. Joachim Streit und Patrick Kunz (Freie Wähler) erkundigten sich bei der Landesregierung mittels einer Kleinen Anfrage nach der Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) in Rheinland-Pfalz (Landtags-Drucksache 18/6582). Nach dem WindBG ist Rheinland-Pfalz verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergiegebiete auszuweisen. Derzeit seien auf rund 1,2 Prozent der Landesfläche Windenergiegebiete wirksam ausgewiesen und planerisch verfügbar. Die Landesregierung habe sich in ihrem „Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz – 2021 bis 2026“ das Ziel gesetzt, Wind- und Solarenergie deutlich auszubauen, um bis 2030 eine Verdoppelung der installierten Leistung bei der Windenergie und eine Verdreifachung bei der Solarenergie zu erreichen. Einen wesentlichen Beitrag leiste die zum 31. Januar 2023 in Kraft getretene Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms. Im Hinblick auf das WindBG werde derzeit der Referentenentwurf eines Landesgesetzes abgestimmt. Dieser werde zeitnah dem Ministerrat vorgelegt.Sachsen
Im Auftrag des sächsischen Energieministeriums haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Brandenburgischen Technischen Universität unterschiedliche Varianten einer möglichen Landesregelung zur finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen geprüft. Eine Verpflichtung, wie sie etwa in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg umgesetzt wird, führe merkbar zu einer Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen. Chancen einer verpflichtenden Landesregelung ergeben sich laut Gutachten aus einer garantierten finanziellen Wertschöpfung für Standort- und Anrainergemeinden und einer daraus erwartbaren signifikanten Erhöhung der Akzeptanz. Dadurch könnten im Ergebnis auch Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Des Weiteren seien keine Standortnachteile durch verpflichtende Landesgesetzgebungen zu erwarten, falls auch in anderen Bundesländern Landesregelungen eingeführt würden. Führten ansonsten Bundesländer eine verpflichtende Beteiligung ein, könnten hingegen Standortnachteile für den Freistaat Sachsen entstehen. Wenn Sachsen keine verpflichtende Landesregelung einführte und sich zugleich andere Bundesländer für verpflichtende Landesregelungen entschieden, könne das die Akzeptanz vor Ort in Sachsen schmälern (SMEKUL PM 06/2023).Thüringen
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Maik Kowalleck (CDU) auf Landtags-Drucksache 7/8023 nennt die Landesregierung Möglichkeiten, um mögliche Konflikte mit dem Arten- und Naturschutz beim Bau von Windenergieanlagen im Wald bereits vorab zu vermeiden oder deutlich zu vermindern. Insbesondere eine sorgfältige Standortwahl im Rahmen einer sorgfältigen räumlichen und technischen Planung sei entscheidend. Grundsätzlich sollten bevorzugt Waldflächen ohne hervorgehobene Waldfunktionen sowie Waldschadensflächen als Standorte genutzt werden. Um möglichst wenig Waldfläche für die Erschließung in Anspruch zu nehmen, sollten vor allem Flächen genutzt werden, die durch das Forstwegenetz bereits erschlossen sind. Zudem bestehen technische Möglichkeiten, die Anlagen möglichst naturschonend zu transportieren und zu errichten.Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Vogelschutz
Kernaussagen der Studien
Die Studie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Vogelschutz in Österreich – Konflikt oder Synergie?“ (Strohmeier & Kuhn 2023) stellt in Teil A eine Befragung der relevanten Stakeholder zu den Rahmenbedingungen und ihren Erwartungshaltungen vor. Es zeigte sich, dass die meisten Befragten ernsthaft an einer konstruktiven Bewältigung der anstehenden Herausforderungen interessiert seien. Darüber hinaus bestünden bereits ein solides Fachwissen und ein hohes persönliches Engagement. Diese Voraussetzungen könnten aus Sicht der Autorinnen und Autoren gesellschaftspolitisch besser genutzt werden, um einen naturverträglichen Ausbau der Photovoltaik zu erreichen. Teil B der Veröffentlichung enthält eine umfassende Literaturstudie zu den potenziellen Auswirkungen von PV-FFA auf prioritäre Arten der Avifauna. Dabei wurden avifaunistische Berichte und Gutachten von Planungsbüros aus dem deutschsprachigen Raum herangezogen sowie Untersuchungen, die einen Vergleich zwischen den Vogelbeständen vor und nach dem Bau einer Anlage zulassen. Die Autorinnen und Autoren leiten aus dieser Literaturanalyse die Forderung ab, Tabu- und Horstschutzzonen für besonders zu berücksichtigende Vogelarten einzuführen, in denen keine PV-FFA errichtet werden dürften. Für sechs weniger sensible Arten sollten sogenannte „Vorbehaltszonen“ abgegrenzt werden, in denen PV-FFA unter bestimmten Voraussetzungen und nach naturschutzfachlicher Prüfung zulässig seien. Mit konkreten Abständen und Pufferzonen sollen störungsfreie Bruten erreicht und der Bruterfolg der Arten erhöht werden. Auf diese Weise entsteht, ähnlich dem Vorgehen beim Windenergie-Ausbau in Deutschland, ein abstandsbasiertes Schutzkonzept für einen naturverträglichen Ausbau der PV-FFA. . Aufbauend auf dieser Studie wurde als zweites Dokument der Handlungsleitfaden „Kriterien für eine naturverträgliche Standortsteuerung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Kriterien für die Errichtung und den Betrieb einer naturverträglichen Photovoltaik-Freiflächenanlage“ (BirdLife Österreich 2023) entwickelt. Mit Blick auf einen verbesserten Vogelschutz werden konkrete Maßnahmen für biodiversitätsfreundliche Solarparks vorgeschlagen und ihre Auswirkungen auf die ausgewählten Vogelarten dargestellt. Die naturverträgliche Standortwahl sollte demnach mit besonderer Rücksicht auf die Habitate von Offenland- und Feuchtgebietsarten erfolgen, die tendenziell besonders sensibel auf die Habitatveränderungen durch die Solarmodule reagieren. Die aktuell ausgewertete Literatur deutet darauf hin, dass die Flächen von PV-FFA zwar als Nahrungshabitat dienen, jedoch in ihrer bisherigen Ausgestaltung kaum als Brutgebiet genutzt werden. Naturnahe Flächenausstattung und -struktur, das Mahdregime oder die Beweidung können die Eignung der PV-FFA als Lebensraum wesentlich verbessern. Quellen Strohmaier, B., Kuhn, C. (2023): Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Vogelschutz in Österreich – Konflikt oder Synergie? - April 2023 Version 2.0. BirdLife Österreich, Wien. 66 S. (frei verfügbar) Link zum Dokument BirdLife Österreich - Gesellschaft für Vogelkunde (2023): Kriterien für eine naturverträgliche Standortsteuerung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Kriterien für die Errichtung und den Betrieb einer naturverträglichen Photovoltaik-Freiflächenanlage. 40 S. (frei verfügbar) Link zum DokumentEnergiewende vor Ort – intensiver Austausch
Die LAG Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern
Die LAG ist eine von sieben Landesarbeitsgemeinschaften der ARL. Die Länder Brandenburg und Berlin betreiben die Landesplanung gemeinsam. Die LAG bearbeitet den Nordosten Deutschlands mit den drei im Namen genannten Bundesländern. Raumstrukturell umfasst das LAG-Gebiet höchst unterschiedliche Räume: den Metropolenraum Berlin, d. h. den Stadtstaat Berlin und sein brandenburgisches Umland, einerseits sowie andererseits die dünnbesiedelten ländlichen Räume Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns, aus denen sich die sämtlich eher kleineren städtischen Verdichtungsräume herausheben. (Link zur Quelle)KNE aktualisiert Länderübersicht zu Erlassen und Leitfäden zu Natur- und Artenschutz im Kontext mit der Windenergie
Aktuelles aus Bund und Ländern
Bund
Am 23. Mai2023 wurde im Rahmen des zweiten Windkraftgipfels vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Windenergie-an-Land-Strategie vorgestellt. Hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes werden neben der Standardisierung der artenschutzrechtlichen Methode durch Konkretisierung der Anforderungen an die Habitatpotenzialanalyse (HPA) auch die Standardisierung der Erfassungsmethoden von Arten sowie die textliche Klarstellung landwirtschaftlicher Abschaltung im BNatSchG angekündigt. Des Weiteren soll eine zeitnahe Prüfung der Einführung einer probabilistischen Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Vögeln erfolgen. Geplant ist zudem, auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, eine Standardisierung der artenschutzrechtlichen Prüfung und der Schutzmaßnahmen für Fledermäuse im BNatSchG zu prüfen. Die Bereitstellung und Zugänglichkeit artenschutzfachlicher Daten sollen sichergestellt werden. Zudem wird ein Vollzugsleitfaden zu § 45b BNatSchG, unter anderem zu einer artspezifischen Unterlegung von Schutzmaßnahmen aus der Anlage 1 des BNatSchG sowie eine Konkretisierung der Berücksichtigung des Artenschutzes in der Planung angekündigt.Baden-Württemberg
Im Zuge der „Modellregion Agri-PV BaWü“ werden Agri-PV-Pilotanlagen und begleitende Forschungsarbeiten gefördert. Im Zuge eines Berichtsantrags (Landtags-Drucksache 17/4393) wird die Landesregierung unter anderem zum aktuellen Stand der Einführung und Umsetzung von Agri-PV-Anlagen im Land befragt. Laut der Landesregierung seien im Jahr 2023 mehrere Pilotprojekte vorgesehen und in Planung, unter anderem im Bereich Acker-/Grünlandnutzung. Ein weiteres Projekt, bei dem innovative Module über Versuchsflächen zum Einsatz kommen sollen, werde derzeit vorbereitet. Bereits fortgeschritten sei ein Projekt zur Entwicklung einer Pilotanlage, die temporär und versetzbar über einer Wiederaufforstung errichtet werde. Des Weiteren sei 2022 ein Screening Projekt zur Standortstuche für eine mögliche Anlage über wiederzuvernässenden Moorböden bewilligt worden; bis 2023 habe man jedoch noch keinen mit PV realisierbaren Standort identifizieren können. Darüber hinaus befinden sich Projekte zum Wissens- und Erfahrungstransfer sowie zur Information und Vernetzung von Akteuren im Handlungsfeld Agri-PV in Vorbereitung. Die Bewilligung sechs bis acht weiterer Teilprojekte sei in diesem Jahr vorgesehen.Bayern
Eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Martin Stümpfig (Grüne) auf Landtags-Drucksache 18/28873 adressiert den Windenergieausbau in Bayern. Laut Staatsregierung stehen im Freistaat aktuell rund 1.300 Windenergieanlagen (WEA). Ziel sei ein Zubau von mindestens 800 bis 1.000 WEA in den kommenden Jahren. Dazu seien unter anderem mit der Reform der 10 H-Regelung, der Initiative Aufwind mit den Windkümmerern, zusätzlichen Stellen in den Genehmigungsbehörden und der Fortschreibung der Regionalpläne mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Aktuell befinden sich insgesamt über 300 WEA in einer konkreten Planung. Im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms vom 2. August 2022 werde als Teilflächenziel zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für jede Region 1,1 Prozent der Regionsfläche bis zum 31. Dezember2027 festgelegt. Zur Umsetzung des höheren Flächenbeitragswertes nach dem WindBG für Bayern von 1,8 Prozent zum 31. Dezember 2023 auf die Regionen, werde derzeit eine Potenzialanalyse erarbeitet. Des Weiteren werde die Kartierungsanleitung der Brutvögel vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz angepasst. Wie in der derzeit gültigen Fassung werden darin technisch notwendige Maßnahmen bei der Erfassung planungsrelevanter Arten enthalten sein.Sachsen-Anhalt
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) zum Thüringer Waldgesetz dürfen die Bundesländer den Bau von WEA im Wald nicht generell verbieten (BVerfGE PM 88/2022). Die Abgeordnete Dorothea Frederking (Grüne) fragt die Landesregierung Sachsen-Anhalt im Zuge einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 8/2632), ob das Landeswaldgesetz entsprechend der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung angepasst und die Unzulässigkeit von Windenergieanlagen gestrichen werde. Die Landesregierung hält eine Aufhebung des § 8 Abs. 1 Satz 3 LWaldG angesichts der genannten Entscheidung des BVerfGE für geboten. Die Gesetzgebung liege beim Landtag von Sachsen-Anhalt. Die potenzielle Festlegung von Flächen für die Windenergie in artenreichen Wäldern solle geprüft und auf forstlichen Brachflächen und artenarmen Monokulturen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Zudem hat die Landesregierung am 23. Mai 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung, mit dem unter anderem neue Regelungen zu Abstandsflächen für WEA- und PV-Anlagen auf den Weg gebracht werden, zur Beschlussfassung in den Landtag übergeben. Die Abstandsfläche für WEA soll auf das allgemeine Maß von 0,4 H reduziert werden. Die in den Regionalen Entwicklungsplänen beziehungsweise Sachlichen Teilplänen enthaltenen Abstände von WEA gegenüber Siedlungsflächen seien davon nicht betroffen (Landesregierung Sachsen Anhalt PM 223/2023).KNE-Podcast: Solarparks an Straßen und Schienen – ganz einfach?
Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll weiter erleichtert und beschleunigt werden. Im Zuge dessen muss auch die Photovoltaik stärker ausgebaut werden. Obwohl in Deutschland jedes Jahr mehrere Tausend Megawatt installiert werden, entspricht dies noch nicht der anvisierten Ausbaumenge. Um dies zu ändern, gelten seit Anfang des Jahres rechtliche Erleichterungen, die sogenannte Teilprivilegierung für den Bau von PV-Freiflächenanlagen entlang von bestimmten Straßen und Bahngleisen. Was sind die Inhalte und Regelungen dieser Teilprivilegierung? Wie wirkt sie sich auf den Natur- und Artenschutz aus? Was sind die Auswirkungen auf die Steuerung und Planung durch Kommunen? Und auch ganz pragmatisch - gibt es eine Blendwirkung von Anlagen auf Autofahrerinnen und Autofahrer? Im Gespräch mit Moderator Dr. Torsten Raynal-Ehrke erörtern Dr. Julia Wiehe, Referentin naturverträgliche Solarenergie, und Peer Michaelis, Rechtsreferent, vom KNE, die unterschiedlichen Aspekte.Neue KNE-Publikation: Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
- Was beinhaltet die neue Teilprivilegierung und welchen Anwendungsbereich hat sie?
- Welche Restriktionen ergeben sich aus dem Straßenrecht?
- Wie gestaltet sich das Verhältnis der Teilprivilegierung zum Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
- Wie ist die Novelle aus naturschutzfachlicher Sicht einzuschätzen?
- Ändert sich die Umweltprüfung und welche Steuerungsmöglichkeit haben die Kommunen?
KNE-Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK vom 10. März 2023
KNE-Fachgespräch „Solarparks als strategische Chance für die Wiedervernässung von Moorböden?“
Übersicht die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021
Übersicht „Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen“
Meldung zum Auftakt des KNE-Forums „Naturverträgliche Solarparks“ am 18. September 2020
KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
Quantifizierung von Ackerbauflächen in Schutzgebieten
Anliegen und Kerninhalte der Studie
Diese Studie ist Teil des Forschungsprojektes DINA (Diversität von Insekten in Naturschutzarealen) und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die Raumanalyse des Leibnitz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR) zeigt auf, in welchem Umfang Ackerflächen innerhalb von Schutzgebieten oder an deren Rand liegen. Durch eine Verschneidung von amtlichen Meldedaten zu Naturschutz- und FFH-Gebieten mit Daten des „Digitalen Landbedeckungsmodell Deutschland“, die anhand von Satellitenbildern in 27 Freiraumklassen weiter differenziert wurden, konnten diese Konfliktflächen und deren Kontaktzonen zu Schutzgebieten erstmals quantifiziert und lokalisiert werden. Die Studie soll als Basis für eine konstruktive und zielorientierte Debatte dienen, um Risikostrategien für die Ackerflächen um und inErmittelter Handlungsbedarf und weiterer Untersuchungsbedarf
Der Studie zufolge bestehe vor dem Hintergrund der Ergebnisse in erheblichem Umfang Handlungsbedarf, sowohl für die Schutzgebietsflächen selbst als auch für umfangreiche Pufferzonen, um ein angemessenes Risikomanagement insbesondere zum Pestizideinsatz etablieren zu können. Durch ein besseres Management der Pufferzonen und realitätsnahe Fördermodelle für die Landbewirtschaftenden der Ackerflächen innerhalb der Schutzgebiete sei die Beeinflussung der Schutzgebiete durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (Dünger, Insektizide, Herbizide usw.) reduzierbar. Inwieweit breitere Gehölzriegel durch ihre Pufferwirkung den Eintrag verringern könnten, bedürfe weiterer Untersuchungen. Quelle: Eichler, L.; Meinel, Go.; Hörren, T.; Sorg, M.; Köthe, S.; Lehmann, G.; Mühlethaler, R. (2022): Raumanalyse der ackerbaulichen Flächennutzung in Naturschutz- und FFH-Gebieten in Deutschland. Ein Beitrag zur Minderung von Biodiversitätsschäden in Schutzgebieten. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 54 (2022) 04, S. 30-36.Link zur Studie (frei verfügbar)
Link zur Aufschlüsselung der Ergebnisse nach Bundesländern (Stand 2018)
Literatur Brühl, C., Bakanov, N., Köthe, S., Eichler, L., Sorg, M., Hörren, T., Mühlethaler, R., Meinel, G., Lehmann, G. (2021): Direct pesticide exposure of insects in nature conservation areas in Germany. Sci Rep 11, 24144 (2021). Link zum Dokument. Hallmann ,C. A., Sorg M, Jongejans, E., Siepel, H., Hofland, N,. Schwan, H. et al. (2017): More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas. PLoS ONE 12(10): e0185809. Link zum Dokument. Seibold, S., Gossner, M.M., Simons, N.K. et al. (2019): Arthropod decline in grasslands and forests is associated with landscape-level drivers. Nature 574, S. 671–674. Link zum Dokument.KNE-Internetseite „Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung“ online
- Mercker et al. (2023): Pilotstudie „Erprobung Probabilistik“, erstellt im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV).
- Köck (2022): Artenschutzrechtliches Tötungsverbot und Probabilistik. Rechtliche Aspekte der Nutzung probabilistischer Verfahren bei der Anwendung des sog. Signifikanzrahmens.", erstellt im Auftrag des KNE.
- Korner-Nievergelt (2022): Möglichkeiten und Risiken der Probabilistik im Individuen- und Artenschutz, erstellt im Auftrag des KNE.
Der Begriff Probabilistik in der Begründung zur Novellierung des BNatSchG
„Mit dem Begriff der ‚Probabilistik‘ wird allgemein der Grundansatz bezeichnet, im Rahmen der Signifikanzprüfung mit Mitteln der Wahrscheinlichkeitsrechnung zu arbeiten, um festzustellen, ob bei Durchführung eines Vorhabens eine signifikante Erhöhung des Tötungs- oder Verletzungsrisikos für Exemplare betroffener Arten mit Blick auf ein sich dadurch ergebendes Kollisionsrisiko anzunehmen ist.“, so formuliert in der Begründung zur Novellierung des BNatSchG (Drucksache 20/2354).Intensiver Austausch der Mediatorinnen und Mediatoren des KNE
Auf Exkursion im Solarpark
Welche unterschiedlichen Aspekte es bei einer naturverträglichen Gestaltung von Solarparks zu bedenken gibt, konnten die Teilnehmenden ganz praktisch im Rahmen einer Exkursion erleben. Besichtigt wurden zwei Forschungsstandorte des BIODIV-SOLAR-Projektes der Hochschule Anhalt. In dem interdisziplinären Forschungsprojekt werden biodiversitätsfördernde und ökonomisch tragbare Gesamtkonzepte für Photovoltaikanlagen, als klassische Solarparks und Agri-PV-Anlagen, entwickelt. Ziel des Projektes ist die Entwicklung biodiversitätsfördernder und ökonomisch tragbarer Gesamtkonzepte für PV-Anlagen, die auch neue landwirtschaftliche Wertschöpfungsmodelle integrieren.Anteil an Windenergieanlagen mit „fledermausfreundlichem“ Betrieb steigt
Es geht voran
Gegenüber dem Anlagenbestand zu Ende 2019 hat sich, im Wesentlichen durch den Abbau alter und den Zubau neuer Anlagen, der Anteil von WEA mit Schutzabschaltungen für Fledermäuse, von – geschätzt – rund 25 auf mittlerweile 35 Prozent gesteigert. Diese Entwicklung ist aus Sicht des Fledermausschutzes positiv zu werten und dürfte sich in den kommenden Jahren weiter fortsetzen. Derzeit sind gut 8.000 Anlagen bereits mehr als 20 Jahre im Betrieb sind und dürften in den kommenden Jahren sukzessive außer Betrieb genommen bzw. im Zuge eines Repowerings durch Anlagen mit Fledermaus-Abschaltungen ersetzt werden. Allerdings laufen immer noch fast zwei Drittel aller WEA – rund 18.500 von nahezu 28.500 Anlagen – weiterhin ohne Schutzabschaltungen für Fledermäuse. In den meisten Fällen dürfte dies mit jährlichen Schlagopferzahlen verbunden sein, die über den derzeit für Neuanlagen angewendeten Schlagopferschwellen liegen, bei einzelnen Standorten sogar sehr deutlich darüber.Ausblick
Eine mögliche und sinnvolle Option wäre es daher, insbesondere Altanlagen an Standorten mit hohen Kollisionsrisiken, und die noch einen mehrjährigen Weiterbetrieb vor sich haben, nachträglich mit (zumindest pauschalen) Fledermausabschaltungen auszustatten. Dies wird derzeit im Rahmen des neu geschaffenen nationalen Artenhilfsprogramms angedacht – auf freiwilliger Basis. Zusätzlich zu den bestehenden abschaltungsbezogenen Kompensationsmechanismen des EEG über die Korrekturfaktoren, würden die monetären Abschaltverluste ergänzend über das Artenhilfsprogramm kompensiert werden. Die entsprechende Förderrichtlinie befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Eine Nutzung dieser Option könnte insbesondere bei WEA auf Hochrisikostandorten zu einer deutlich reduzierten jährlichen Schlagopferzahl führen und somit auch an Altanlagen einen „fledermausfreundliche(re)n“ Weiterbetrieb ermöglichen. Großer Abendsegler, ©Bernd Wolter - stock.adobe.comDie Energiewende zwischen EU-NotfallVO, BNatSchG, BauGB und WindBG
Das KNE informierte zu rechtlichen Neuerungen zur Beschleunigung der Energiewende
Die Bundesregierung hat mit enormer Geschwindigkeit neue Regelungen geschaffen, um die Energiewende zu beschleunigen. Aus diesem Anlass hat das KNE im Rahmen der Veranstaltung „Die Energiewende zwischen EU-NotfallVO, BNatSchG, BauGB und WindBG“ am 27. April über die rechtlichen Neuerungen und deren Auswirkungen auf den Naturschutz informiert. Rund 600 Teilnehmende aus dem breiten Spektrum der Praxisakteure der naturverträglichen Energiewende nahmen dieses Angebot wahr.
Im ersten Teil der Veranstaltung gaben Dr. Silke Christiansen und Peer Michaelis vom KNE einen Überblick über die einzelnen Rechtsänderungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Dabei lag der Fokus auf den Änderungen, die für die Planung und Genehmigung von Windenergie an Land und die artenschutzrechtlichen Fragestellungen wesentlich sind. Sie informierten über das Wind-an-Land-Gesetz mit seinen Änderungen im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz und die Neuschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Darüber hinaus berichteten sie über die relevanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz, die EU-Notfallverordnung und deren Umsetzung für die Windenergie an Land in § 6 WindBG und gaben schließlich einen Ausblick auf die zwischen der EU-Kommission, dem europäischen Rat und dem Parlament abgestimmte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III).
Im weiteren Verlauf des Vortrages wurde eine Zusammenschau der Regelungen vorgenommen. Es wurde dargestellt, wie die neuen Regelungen ineinandergreifen, wie sie innerhalb und außerhalb von Windenergiegebieten wirken und wie sich das Verfahren jeweils gestalten wird. Darüber hinaus wurden einige der Herausforderungen angesprochen, die die neuen Regelungen mit sich bringen.
Bedarfe und Anliegen
In der Diskussion kamen die Perspektiven von Umweltverbänden, Behörden und der Windbranche zu Wort. Die beteiligten Praxisakteure kamen im Wesentlichen überein, dass es durch die neuen Regelungen zu einer Steigerung der Komplexität gekommen ist. Es wurde zudem deutlich, dass hier eine Untersetzung der neuen Regelungen mittels entsprechender Leitfäden dringend von allen Akteuren gewünscht wird. Zudem zeigte sich, dass insbesondere bei den Umweltverbänden die Sorge besteht, dass durch die neuen Gesetze der Natur- und Artenschutz beim Ausbau der Windenergie abgeschwächt werden könnte. Ob die neuen rechtlichen Regelungen in der Praxis tatsächlich die beabsichtigte Beschleunigungswirkung haben werden, wurde von den Teilnehmenden unterschiedlich bewertet.