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06.03.2024

Neue KNE-Publikation: Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur – eine Einführung in die Thematik

Am 27. Februar 2024 hat das Europäische Parlament den Verordnungsentwurf zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law - NRL) mit 329 Ja-Stimmen, 275 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen. Das Gesetz muss nun noch vom Rat angenommen werden, bevor es im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt. Am 22. Juni 2022 präsentierte die Europäische Kommission erstmals das im Green Deal angekündigte NRL. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des European Green Deals und zielt darauf ab, verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur in der EU festzulegen. Das NRL soll bestehende Rechtsinstrumente ergänzen und Kohärenz mit Umweltpolitiken schaffen. Es soll einen Beitrag zur Erholung der biologischen Vielfalt leisten, die Widerstandsfähigkeit der Natur erhöhen, zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen beitragen. Die Verordnung setzt konkrete Ziele für die Wiederherstellung verschiedener Ökosysteme bis 2050 und verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Entwicklung nationaler Wiederherstellungspläne. Mit der Annahme durch das Europäische Parlament rückt das NRL näher an seine Umsetzung. Der Ausgangspunkt „Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur“ gibt eine kurze Übersicht über Gründe, Ziele und zentrale Regelungsinhalte der Verordnung und liefert Antworten auf folgende Fragen:
  • Welche Gründe haben die Einführung des NRL veranlasst?
  • Welche Ziele werden mit dem NRL angestrebt?
  • Welche Anforderungen stellt das NRL an die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten?
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29.02.2024

KNE-Podcast: Wie ist die Datenlage – zur Ausweisung von Windenergiegebieten?

Daten und die Datenverfügbarkeit bilden eine wichtige Grundlage für den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Festlegung und Evaluation von Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen für geschützte Arten sollte optimalerweise auf Basis gesicherter Daten über das Vorhandensein und die konkrete Situation der lokalen Population dieser Art erfolgen. Auch die Ausweisung von Windenergiegebieten soll auf Grundlage vorhandener Daten erfolgen. Zugleich hat der Gesetzgeber aber Vorhabenträger davon entbunden, für das Genehmigungsverfahren innerhalb von Windenergiegebieten selbst Daten erheben zu müssen. Das erhöht die Anforderungen an Sammlung und Aufbereitung von Daten und an deren Umfang und Qualität.
  • Welche Daten liegen uns vor?
  • Wie aktuell sind sie?
  • Wer darf sie nutzen, und wer nicht?
Diese Fragen und mehr beantwortet Kathrin Schwarz, Referentin Biodiversität am KNE, in Folge 34 von Naturschutz und Energiewende. Im Gespräch mit Dr. Torsten Raynal-Ehrke erklärt sie auch, welche Änderungen sich durch die Umsetzung der EU-Notfallverordnung ergeben und wie Künstliche Intelligenz dieses Thema in der Zukunft beeinflussen wird. Was passiert eigentlich, wenn es Datenlücken gibt? Und welche Rollen spielen Behörden und Ehrenamtliche?

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23.02.2024

Aktuelles aus Bund, Ländern und Forschung

Bund

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag fragte im Zuge der Kleinen Anfrage (Drucksache 20/10098) „Naturschutzrechtlicher Ausgleich beim Ausbau der erneuerbaren Energien“, ob die Bundesregierung davon ausgehe, dass es durch einen ökologisch hochwertigen Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen zu einer Aufwertung der Fläche kommen kann. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine Aufwertung auf den Betriebsflächen grundsätzlich möglich sei, es jedoch auf den Einzelfall ankomme. Dabei sei zu beachten, dass viele Faktoren aus den Bereichen Standortwahl, Bau und Ausgestaltung der Anlage sowie der Betrieb der Anlage berücksichtigt werden müssen, damit eine ökologische Aufwertung erfolgreich ist. Die konkreten Auswirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf Arten, Habitate, Naturgüter, Bodenfunktionen und die Landschaft vor Ort hängen maßgeblich von der Vornutzung und dem ökologischen Ausgangszustand der Fläche sowie der baulichen Ausführung der Anlage ab. So könne aus der extensiven Nutzung bzw. Pflege eines vorher intensiv landwirtschaftlich bewirtschafteten Standortes eine ökologische Aufwertung resultieren. Die Antwort auf die Kleine Anfrage enthält zudem noch weitere Informationen, beispielsweise zur Anerkennung wiedervernässter Moorflächen als Ausgleichsflächen (Frage 8), zum Genehmigungsgeschehen infolge der EU-Notfall-Verordnung (Frage 9 und 10) und zum geplanten Natur-Flächen-Gesetz (Frage 17).

Baden-Württemberg

Aus Sicht des Ministeriums für Umwelt Klima und Energiewirtschaft (Drucksache 17/5913) können PV-FFA auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden bei gleichzeitiger Wiedervernässung eine Alternative für die entwässerungsbasierte Bewirtschaftung darstellen und seien daher grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings gebe es bei dieser Art der PV-FFA-Nutzung zahlreiche Herausforderungen und wenige Erfahrungswerte. Offene Fragen, beispielswiese hinsichtlich Synergien, die durch eine verminderte Verdunstung durch den Schutz der Module auftreten können, seien noch zu klären. Planungen zur Errichtung von PV-FFA auf bereits wiedervernässten naturschutzfachlich hochwertigen Moorflächen werden als besonders voraussetzungsvoll und herausfordernd erachtet. Wiedervernässte Moorflächen in Baden-Württemberg seien derzeit in der Regel das Ergebnis von naturschutzfachlich motivierten Projekten und Maßnahmen mit dem Ziel des Erhalts und einer bestmöglichen Wiederherstellung des Moorkörpers. Die Errichtung einer PV-FFA könne die Möglichkeit einschränken, die projektspezifischen Ziele zu erreichen. Zudem bestehen für mögliche Planungen in naturschutzfachlich hochwertigen Gebieten und auf weitgehend naturnahen Moorstandorten umfangreiche naturschutzrechtliche Anforderungen, die häufig nicht oder nur in langwierigen Verfahren und mit großem Aufwand erfüllt werden können. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in der KNE-Publikation „Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden“.

Fachagentur Windenergie an Land

Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) hat die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage zur Akzeptanz der Nutzung und des Ausbaus der Windenergie an Land in Deutschland veröffentlicht. Die Nutzung und der Ausbau der Windenergie an Land werden demnach von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen. In der aktuellen Befragung bewerten 81 Prozent der Befragten die Nutzung und den Ausbau der Windenergie an Land im Rahmen der Energiewende als „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Erstmalig wurden von der FA Wind die Meinungsbilder von Befragten in Städten und auf dem Land verglichen. Die Gegenüberstellung zeigt: Die Unterschiede sind wesentlich geringer als dies oft angenommen wird. Zwar äußern die Menschen in ländlichen Räumen deutlich häufiger, dass sie zumindest große Bedenken hätten, falls erstmalig Windenergieanlagen in ihrem direkten Wohnumfeld errichtet würden (39 %, in Städten 27 %). Gleichzeitig zeigt die Befragung aber auch, dass eine deutliche Mehrheit der Menschen auf dem Land mit den jeweils vor Ort installierten Windenergieanlagen einverstanden ist (82 %). In Städten sind dies 78 Prozent.
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Windenergieanlage und Landschaft, Foto: © raland - stock.adobe.com
Foto: © raland - stock.adobe.com
23.02.2024

Richtigstellung zur Meldung der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe vom 16. Feb. 2024

Hinweis der Redaktion vom 8. Mai 2024: Diese Meldung des KNE bezieht sich auf die ursprüngliche Meldung der BVB/Freie Wähler Gruppe zum unten angegebenen Datum. Diese wurde auf deren Internetseite mittlerweile modifiziert. (In der ersten Fassung der Meldung wurde behauptet, dass die Liste auf 10 Arten reduziert wurde). Die BVB/Freie Wähler Gruppe im Landtag Brandenburg hat am 16. Februar 2024 auf ihrer Internetseite eine Meldung unter dem Titel „Traurige Neuigkeiten: Das Windkraft-Vogelschreddern geht dank geändertem Bundesnaturschutzgesetz weiter!“ veröffentlicht. Zu der Meldung stellt das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) einen Sachverhalt richtig: Die BVB/Freie Wähler-Gruppe schreibt in ihrer Meldung: „Die Anzahl, der als kollisionsgefährdet geltenden Brutvogelarten wurde von 35 auf nur noch 10 Arten reduziert.“  Angepasste Richtigstellung (8.Mai 2024): Im Jahr 2015 wurden in einer Veröffentlichung der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (das sind die Fachbehörden der Länder für den ornithologischen Artenschutz) bundesweit 37 Arten als „windenergiesensibel“ eingestuft. Die Sensibilität der Arten beruhte nur bei einem Teil der Arten auf einer Kollisionsgefährdung (bzw. festgestellten Kollisionsereignissen in Deutschland bzw. Europa). Ein Teil der Arten wurde aufgrund ihrer Störungsempfindlichkeit durch Windenergieanlagen als sensibel eingestuft. Im Jahr 2022 legte der Bundesgesetzgeber im novellierten Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine abschließende Liste (Anlage 1 zum § 45b Absatz 1 bis 5) mit 15 kollisionsgefährdeten Brutvogelarten fest. Im Rahmenpapier der Verhandlungen von Bund und Ländern über diese Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten war zunächst eine Liste mit 12 Arten vorgeschlagen worden. Im Ergebnis der fachlichen Beratungen wurden drei Arten mehr in die Liste aufgenommen. Wichtig ist: Dass bestimmte Arten seit 2022 nicht mehr als kollisionsgefährdet gelten, ist das Ergebnis fachlicher Beratungen. Der in der Meldung der BVB/FREIE WÄHLER weiterhin genannte Wachtelkönig gilt seit jeher primär als möglicherweise störungssensible Art. Der Schwarzstorch wurde nach fachlichen Beratungen nicht in die aktuelle Bundesliste aufgenommen. Er gilt unseres Wissens in den Ländern, in denen er vorkommt, auch weiterhin als störungsempfindliche Art. Der Bundesgesetzgeber hat in Bezug auf den artenschutzrechtlichen Störungstatbestand keine einheitlichen Vorgaben gemacht, also auch keine Listung erstellt, ergo auch keine Streichungen vorgenommen. Die auf der BVB/FREIE WÄHLER-Meldung beigefügten Illustration abgebildeten Möwen dagegen gehören weder in Brandenburg noch anderswo zu den kollisionsgefährdeten Vogelarten. Zum KNE Zu den Aufgaben des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) gehört es, strittige Debatten auf Grundlage aktueller fachwissenschaftlicher Erkenntnisse zu versachlichen. Wir stellen den Akteuren der naturverträglichen Energiewende aktuelle Wissensstände in verschiedenen Formaten zur Verfügung.
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22.02.2024

Solarparks als Lebensräume für Insekten der Agrarlandschaft (Minnesota, USA)

Walston et al. (2024): If you build it, will they come? Insect community responses to habitat establishment at solar energy facilities in Minnesota, USA Eine fünfjährige Feldstudie in Minnesota (USA) zeigt, dass neu eingesäte Gräser und Kräuter in Solarparks zu einem starken Anstieg der Insektenbiodiversität geführt haben. Dies wirkte sich auch auf angrenzende Ackerflächen aus: durch den Zuwachs der Insektengemeinschaften erhöhte sich dort die Bestäuberleistung. Diese positiven Entwicklungen passieren aber nicht von allein. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass standortgerechte Saatgutmischungen verwendet werden und zudem angepasste Pflegemaßnahmen umgesetzt werden.

Hintergrund und Forschungsansatz

Der weltweit zu beobachtende Rückgang der Insektenpopulationen hat neben dem Biodiversitätsverlust auch Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion, da Bestäubungsleistung und natürliche Schädlingsbekämpfung verloren gehen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien führt zu veränderten Landnutzungen, die sich zusätzlich auf die Ökosystemleistungen auswirken werden. Vor diesem Hintergrund wurde in Minnesota (USA) im Rahmen einer umfangreichen Feldstudie die Entwicklung von Blütenpflanzen und Insektengemeinschaften in neu angelegten Lebensräumen in Solarparks untersucht. Darüber hinaus wurde ermittelt, ob und wie sich diese Habitate auf die Bestäubungsleistung auf nahegelegenen Ackerflächen auswirken ("Spillover"-Effekt). Walston et al. dokumentierten in den Jahren 2018 bis 2022 Beobachtungen zu den Insektengruppen Bienen und Wespen, Fliegen, Käfer, Nachtfalter und Schmetterlinge. Daneben wurden blühende Pflanzenarten erfasst. Die beiden untersuchten Solarparks wurden im Jahr 2017 errichtet. Der Vegetationsbestand unter den Modulen wurde neu begründet, da die Flächen zuvor intensiv landwirtschaftlich genutzt worden waren. Beide Standorte wurden mit Glyphosat-Herbiziden vorbehandelt, um das Wachstum invasiver, nichtheimischer Arten zu verhindern. Es folgte eine zweimalige Einsaat einheimischer Gräser und Kräuter. Das Vegetationsmanagement umfasste saisonale Mahd und punktuelle Herbizidanwendungen.

Zahl der Bestäuberinsekten und Nützlinge verdreifachte sich

An beiden Solarstandorten wurden insgesamt 10.943 Nützlinge aus vier Ordnungen nachgewiesen. Die größten Insektengruppen waren Käfer (35,1 %), Schwebfliegen/Syrphiden (19,5 %) und Nachtfalter (17,2 %). Im Laufe der fünf Jahre wurden deutliche zeitliche Verschiebungen in der Insektengemeinschaft beobachtet. Die Auswertungen belegen eine relativ schnelle Reaktion der Insektengemeinschaft auf die Wiederherstellung von Grünland. Am Ende des fünfjährigen Untersuchungszeitraums wurde eine durchschnittliche Zunahme der Artenzahl von Blütenpflanzen um das Siebenfache festgestellt. Die Zahl der Bestäuberinsekten und Nützlinge verdreifachte sich. Die Vielfalt der Insektengruppen nahm um durchschnittlich 13 Prozent pro Jahr zu. Walston et al. stellen heraus, dass die Abundanz einheimischer Bienen im Laufe der Studie um das Zwanzigfache – und damit am deutlichsten – zunahm. Die Solarpark-Habitate hatten darüber hinaus positive Wirkungen auf den Bienenbesuch in den nahe gelegenen Sojabohnenfeldern. In benachbarten Transekten wurden ähnlich hohe Werte ermittelt, wie auf Sojabohnenfeldern im Umfeld von geschützten Grünlandflächen. Damit kommt die Forschungsgruppe zu dem Schluss, dass der Lebensraum Solarpark zu einer Verbesserung der Bestäubungsleistung und damit der Sojabohnenproduktion beitragen könnte. Sie schlägt vor, dass künftige Solarparks auf ertragsschwachem Ackerland errichtet und als Lebensräume für Bestäuber gestaltet werden. So blieben hochwertige Böden für den Anbau von Nahrungsmitteln erhalten und ihre Produktivität verbessere sich.

Einordnung

Die Ergebnisse aus Minnesota zeigen, dass Solarparks geeignet sind, um eine erhebliche Steigerung der Insektenbiodiversität und der damit verbundenen Bestäubungsleistung zu erreichen. Die erhöhte Vielfalt wirkt sich nicht nur auf dem Solarpark selbst, sondern auch in der umgebenden Landschaft aus. Die Studienergebnisse können nicht pauschal auf Solarparks in Deutschland übertragen werden, auch wenn grundsätzlich angenommen werden kann, dass ähnliche Maßnahmen ähnliche Effekte haben würden. Die Entwicklung des Vegetationsbestandes und die Besiedelung durch Insekten sind bei geringeren Niederschlägen oder anderen Temperaturverhältnissen als in Minnesota möglicherweise unterschiedlich. Zu berücksichtigen ist auch, dass in der Studie speziell an das Forschungsdesign angepasste Pflegemaßnahmen durchgeführt wurden. Zukünftige Forschungsarbeiten sollten daher praxisnahe Variationen im Vegetationsmanagement und ihren Einfluss auf Insektenpopulationen noch stärker in den Fokus rücken, um die Entwicklungen in tatsächlich existierenden Solarparks abzubilden. Quelle: Walston, L.J., Hartmann, H.M., Fox, L., Macknick, J., McCall, J., Janski, J., Jenkins, L. (2024): If you build it, will they come? Insect community responses to habitat establishment at solar energy facilities in Minnesota, USA. Environmental Research Letters 19 (1). S. 13, (letzter Zugriff: 19.01.2024). Zum Download
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Windenergieanlage mit Rotmilan, © Kara - adobe.stock.com
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14.02.2024

Wie können Vögel beim Ausbau der Windenergie besser geschützt werden?

Mit dieser Frage, und ob Antikollisionssysteme (AKS) eine geeignete Schutzmaßnahme darstellen, beschäftigte sich unsere Kollegin Dr. Elke Bruns in einem Beitrag auf tagesschau.de. In der Praxis kommt es beim Windenergieausbau vor, dass als geeignet eingestufte Standorte nicht immer unproblematisch in Bezug auf geschützte Arten sind. „Nicht überall ist es möglich, ausreichend Abstand einzuhalten zu den Brutplätzen, etwa des Rotmilans“, erklärt Bruns. Selbst wenn sich herausstellen würde, dass ein signifikantes Tötungsrisiko besteht, heißt das aber nicht pauschal, dass keine Windenergieanlage errichtet werden darf. Außer in unmittelbarer Nähe zum Brutplatz. Es gebe eine Reihe von Schutzmaßnahmen, um das Kollisionsrisiko zu senken. Eine mögliche Schutzmaßnahme: sogenannte Antikollisionssysteme. Aktuelle Studien zu Antikollisionssystemen zeigen, dass Vögel mit sehr hoher Zuverlässigkeit erkannt und Rotoren der Windenergieanlagen rechtzeitig verlangsamt werden. Die derzeitigen Anschaffungskosten von mehr als 300.000 Euro sind allerdings sehr hoch. Es sei jedoch nicht davon auszugehen, dass die Technik bald standardmäßig in Deutschland zum Einsatz kommt. „Für Anlagenbetreiber muss sich die Technik amortisieren“, so Bruns weiter. Laut Professor Christoph Moning von der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf gebe es jedoch Hoffnung, dass Antikollisionstechnik bald günstiger wird. Denn auch deutsche Hersteller seien dabei, aufzuholen und würden dann das Angebot auf dem Markt erweitern.

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Strasse und Solarpark mit Landschaft
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14.02.2024

Aktualisierung der Publikation: Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Der Gesetzgeber möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter erleichtern und beschleunigen. Nicht nur für die Windenergie werden daher gesetzliche Änderungen vorgenommen. Auch der Ausbau der Solarenergie wird befördert und schreitet voran. Die insgesamt installierte Leistung im Jahr 2023 um etwa 13.000 Megawatt auf rund 80.000 Megawatt angestiegen. Eine deutliche Erhöhung zum Zuwachs des Vorjahres. Weil diese Zahlen aber noch weit von der anvisierten Ausbaumenge entfernt waren, hat der Gesetz-geber Anfang 2023 eine rechtliche Erleichterung für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) vorgenommen. Das betrifft die seit Anfang 2023 geltende Teilprivilegierung von PV-FFA im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Geregelt ist diese Teilprivilegierung im Baugesetzbuch. Die Regelung gilt aber nur für PV-FFA entlang von bestimmten Straßen und Gleisen.

Was ist der Anlass der Aktualisierung?

Anlass für die Aktualisierung der Publikation (Erstveröffentlichung im Mai 2023) sind relevante Gesetzesänderungen. Angepasst wurden der Wegfall der Restriktionen aus dem Bundesfernstraßengesetz nach § 9 Abs. 2c FStrG und die Skizzierung der neuen Privilegierung für Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB. Die Publikation befasst sich mit den Regelungen unter Einbeziehung der rechtlichen Änderungen mit den Fragen:
  • Was beinhaltet die neue Teilprivilegierung und welchen Anwendungsbereich hat sie?
  • Welche Restriktionen ergeben sich aus dem Straßenrecht?
  • Wie gestaltet sich das Verhältnis der Teilprivilegierung zum Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
  • Wie ist die Novelle aus naturschutzfachlicher Sicht einzuschätzen?
  • Ändert sich die Umweltprüfung und welche Steuerungsmöglichkeit haben die Kommunen?

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01.02.2024

KNE-Veranstaltung „Naturverträgliche Solarparks in die Praxis bringen“

Online-Veranstaltung für kommunale Akteure

Am 30. Januar fand die Veranstaltung „Naturverträgliche Solarparks in die Praxis bringen – Erfahrungen und Wissensbedarfe kommunaler und überregionaler Akteure“ statt. Darin tauschten sich kommunale und überregionale Akteure, Teilnehmende aus Naturschutzverbänden und Genehmigungsbehörden sowie aus Institutionen der Landwirtschaft über die Potenziale und Möglichkeiten von naturverträglichen Solarparks aus. Die Veranstaltung startete mit der Vorstellung des FuE-Vorhabens „Solarenergie und Naturschutz - Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers). Frau Ammermann, vom Bundesamt für Naturschutz erteilte das Grußwort. Dr. Julia Wiehe, Projektleiterin und Leiterin des Teams Solar am KNE, erklärte die Ziele des Projekts, erläuterte die Auswirkungen von Solarparks auf Natur und Landschaft und stellte bestehende Instrumente für die Umsetzung naturverträglicher Solarparks dar. Der Erfahrungsaustausch der 130 Teilnehmenden war das Herzstück der Veranstaltung. In mehreren Kleingruppen diskutierten die Teilnehmenden darüber, welche Vorteile sie in der naturverträglichen Gestaltung von Solarparks sehen. Darüber hinaus tauschten sie sich dazu aus, inwiefern sie schon bei der Gestaltung eines solchen Parks Einfluss nehmen konnten und wie Kommunen mit der Eingriffsregelung umgehen können. Die Antworten auf diese und weitere Fragen gaben den Gruppen und dem KNE hilfreiche Einblicke in die Arbeit vor Ort. Im letzten Teil der Veranstaltung fand eine Podiumsdiskussion statt. Eduard Eich (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen), Daniel Krieg (Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH), Dr. Verena Ruppert (Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e. V.) und Pia Schmidt (Dialogforum Energiewende und Naturschutz, Baden-Württemberg) gaben einen Überblick über ihre Erfahrungen und die Informationsbedarfe der Kommunen. Der Austausch hat gezeigt, dass die Planung und Umsetzung von naturverträglichen Solarparks trotz bestehender Handreichungen und Fachliteratur für die Kommunen eine große Herausforderung darstellt. Über die Bauleitplanung hinaus werden von den befragten Kommunen bislang kaum weitere Instrumente, wie zum Beispiel kommunale Standortkonzepte oder städtebauliche Verträge, genutzt, um den Ausbau der Solarenergie zu steuern. In der Diskussion wurde positiv hervorgehoben, dass den Konzepten klare Auswahlkriterien zugrunde liegen und sie somit Kommunen dabei helfen, begründete Entscheidungen über Standorte und Vergabekriterien zu treffen. Die von den Teilnehmenden geäußerten Bedarfe nach gezielter Unterstützung bei der Umsetzung naturverträglicher Solarparks werden im Projekt SuN-divers ausgewertet, in die inhaltliche Arbeit des Projektes einfließen und bei der Erstellung weiterer Informationsmaterialien berücksichtigt. Wir bedanken uns für die zahlreichen Anregungen und Hinweise.

Das FuE-Vorhaben: Solarenergie und Naturschutz

Der Ausbau der Photovoltaik, auch auf der Freifläche, wird in den nächsten Jahren in Deutschland stark zunehmen. Ziel des Projektes ist es, die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei der Umsetzung von Solarparks besser zu unterstützen und den Wissenstransfer in die Planungspraxis zu stärken. Um dies zu erreichen werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zählen online durchgeführte Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen für eine große Teilnehmendenzahl sowie regionale Präsenzveranstaltungen. Die Ergebnisse aus den Fachgesprächen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengeführt und in einer Informationsbroschüre für die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, Verbänden und Landwirtschaft aufbereitet. Das Projekt SuN-divers wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
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Simulation Rotmilan vor Windenergieanlage
© Tino Herrmann
01.02.2024

Länderworkshop zur Anerkennung und zum möglichen Einsatz von Antikollisionssystemen

Am 30. Januar fand der 2. Länderworkshop im Rahmen des "FuE AKS-Praxis" statt. Mit 17 teilnehmenden aus 12 Bundesländern war der Workshop gut besucht. Darüber hinaus nahmen Vertreterinnen und Vertreter des BfN als Forschungsgeber und des BMUV teil. Thema des Austausches war der Anerkennungsprozess für Antikollisionssysteme (AKS) zur Vermeidung von Vogelkollisionen mit Windenergienanlagen. Im Zentrum des Workshops stand die Frage, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, damit ein AKS als vermeidungswirksam gelten kann. Für ein System konnte der Nachweis der Wirksamkeit zur Vermeidung von Vogelkollisionen bereits erbracht werden. So gilt das System IdentiFlight (IDF) als anerkannt und kann zum Schutz für den Rotmilan und den Seeadler eingesetzt werden. Für weitere Systeme steht eine Anerkennung bevor. Es bleibt zu hoffen, dass bis 2025 weitere Systeme einsetzbar sind. Das Projektteam des KNE erläuterte, welche „Knackpunkte“ beim Anerkennungsprozess noch zu klären seien – insgesamt handele es sich um einen komplexen Vorgang.  Dieser umfasse nicht nur einen Nachweis der technischen Sicherheit und Zuverlässigkeit,  sondern auch den Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen durch Erprobungen. Ebenfalls Teil des Anerkennungsprozesses seien ein Prüfrahmen für die konkrete standortbezogene Prüfung im Genehmigungsfall sowie Vorgaben für das Betriebsmanagement und die Dokumentation etwaiger Änderungen während der Betriebszeit.

Länder wünschen sich eine Rahmensetzung durch den Bund

Die Diskussionen machten deutlich, dass die Länder eine hohen Handlungsbedarf sehen, die formellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass AKS in der Genehmigungspraxis zukünftig eingesetzt werden können. Sie würden dabei eine Anerkennung nach einheitlichen Kriterien bevorzugen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Länder sprachen sich daher mehrheitlich für eine Rahmensetzung durch den Bund aus. Das ermögliche eine bundesweit einheitliche Anerkennung von Systemen. Es sei klar zu vermeiden, dass ein System in dem einem Bundesland anerkannt sei und in dem anderen nicht. Für die Prüfung auf Vollzugsebene müssten die Länder dann Prüfleitfäden erstellen, die auf die spezifischen naturräumlichen Ausprägungen und ihre Verwaltungsstruktur angepasst seien. Aus Sicht des Projektteams war der Workshop ein weiterer gelungener Austausch mit Expertinnen und Experten aus den Ländern. Die Teilnehmenden signalisierten ihrerseits Interesse, den Austausch fortzusetzen. Der Workshop wurde im Rahmen des FuE-Projektes „AKS-Praxis“, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz (FKZ 3522 860800), durchgeführt.

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30.01.2024

KNE-Podcast: Wenn der Traktor kommt – Windenergie abschalten?

Wie kann der technische Fortschritt helfen, den Ausbau der Windenergie an Land naturverträglicher zu gestalten? Beim Ausbau der Windenergie an Land kann es Konflikte mit dem Artenschutz geben. In der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes schreibt der Gesetzgeber Maßnahmen vor, um Vögel zu schützen und das Kollisionsrisiko mit Windenergieanlagen (WEA) zu senken. Eine dieser Maßnahmen ist die Abschaltung von WEA während Bewirtschaftungsereignissen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, kurz Bewirtschaftungsabschaltungen.
  • Was ist unter Bewirtschaftungsabschaltungen zu verstehen?
  • Wieso sind sie wichtig für den Naturschutz?
  • Und wie sind sie gesetzlich geregelt?
In Folge 33 von Naturschutz und Energiewende ist Dr. Elke Bruns, Leiterin der Abteilung Fachinformationen am KNE und Projektleiterin des FuE-Vorhabens „Antikollisionssysteme in der Praxis“, zu Gast und beantwortet diese und weitere Fragen. Im Gespräch mit Anke Ortmann erklärt sie auch, wie der technische Fortschritt mit modernen Kamerasystemen diese Maßnahme erleichtern kann. Gibt es Systeme, die Bewirtschaftungsereignisse automatisch erkennen können? Welche Vorteile haben Vogelerkennung und Bewirtschaftungserkennung? Und welche Chance bietet dies für die Betreiber von WEA und den Artenschutz? Jetzt auf allen gängigen Plattformen!

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Simulation Rotmilan vor Windenergieanlage
© Tino Herrmann
29.01.2024

Aktualisierung der KNE-Publikation: Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit

Im novellierten Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) sind neue Regelungen festgelegt, um die Genehmigung von Windenergieanlagen zu beschleunigen. Es enthält auch eine Liste von Schutzmaßnahmen, die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko wirksam senken können, darunter auch Antikollisionssysteme (AKS) zur Vermeidung von Vogelkollisionen. Gleichzeitig definiert das Gesetz eine Zumutbarkeitsgrenze für den vom Vorhabenträger zu tragenden Aufwand für Schutzmaßnahmen. Die KNE-Publikation „Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ geht der Frage nach, welche Investitionsspielräume insbesondere für AKS innerhalb der im BNatschG formulierten Zumutbarkeitsgrenzen bestehen. Die Veröffentlichung zeigt auf, dass wirtschaftliche Erwägungen bei der Maßnahmenauswahl durch die neu eingeführte Zumutbarkeitsschwelle an Bedeutung gewinnen. Damit AKS zukünftig in größerem Umfang zur Anwendung kommen können, müssen sie nicht nur die Vermeidungswirksamkeit nachweisen, sondern auch bestimmte Preisobergrenzen einhalten. Die Publikation (Erstveröffentlichung im Oktober 2023) wurde um ausgewählte Fragen der Teilnehmenden aus einer Begleitveranstaltung im November 2023 erweitert. Die Fragen sind thematisch sortiert und werden in dieser Publikation ausführlich beantwortet. Bei den insgesamt 17 Fragen geht es um Fragestellungen zum Gütefaktor, zur Berechnung der Zumutbarkeit, zu Kosten und Einsatzbereichen von AKS, zu AKS in der Betriebsphase und zu Kombinationsmöglichkeiten von Maßnahmen. Die Publikation ist im Rahmen des FuE-Projektes „AKS-Praxis“, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz (FKZ 3522 860800), entstanden.

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25.01.2024

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, die probabilistische Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Brutvögeln bei Windenergieanlagen (WEA) an Land im Jahr 2024 einzuführen. Das geht aus einer Unterrichtung (Drucksache 20/9830) zum entsprechenden Prüfbericht hervor. Die Bundesregierung strebt für den Rotmilan eine Einführung der Methode im Sommer 2024 an. Weitere Brutvogelarten sollen schrittweise folgen. Der Bericht erläutert und bewertet den Angaben zufolge den gesetzlichen Hintergrund und den wissenschaftlichen Kenntnisstand. Er zeigt die Vorteile und den Nutzen der Methode auf und beschreibt die erforderlichen Schritte, die bis zur Einführung gegangen werden müssen. Die noch ausstehenden Arbeitsschritte sind mit einem Zeitplan hinterlegt.

Berlin

In der Sitzung des Berliner Senats am 9. Januar 2024 wurde die Studie „Windenergienutzung in Berlin – Prüfkulisse für den Flächenbeitragswert“ vorgestellt und die Ergebnisse beraten. Gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind alle Bundesländer dazu verpflichtet, Flächen für die Nutzung von WEA auszuweisen. Für Berlin sowie andere Stadtstaaten gilt dabei die Zielmarke von 0,25 Prozent der Landesfläche (bis zum Jahr 2027) und 0,5 Prozent der Landesfläche (bis zum Jahr 2032). Die nach umfangreichen datenbasierten Untersuchungen im Dezember 2023 vorgelegten und nun im Senat besprochenen Ergebnisse beinhalten theoretisch mögliche Flächen sowohl für große WEA (230 Meter Höhe) als auch Standorte für kleinere Einzelanlagen (150 Meter Höhe). Im nächsten Schritt werden diese theoretischen Flächen einer Detailanalyse und ortsbezogenen Einzelfallbewertungen mit Bezirks- und Senatsverwaltungen unterzogen (PM Senatskanzlei Berlin 01/2024.

Rheinland-Pfalz

Im bereits 2021 ins Leben gerufenen Dialogprozesses zu Windkraft und Artenschutz arbeitet das rheinland-pfälzische Klimaschutzministerium mit den in Rheinland-Pfalz maßgeblichen Energie- und Umweltverbänden zusammen. Im Zuge des Prozesses sollten hinsichtlich des Artenschutzes möglichst konfliktarme Flächen für den Windenergieausbau identifiziert und zugleich ausreichend Raum für geschützte Arten dargestellt werden. Wie Umwelt- und Energieministerin Katrin Eder betonte, sei dies „in guter und konstruktiver Kooperation jetzt geschehen“. Im Rahmen des Prozesses wurde ein 🚧 Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet, der dann an die Planungsgemeinschaften übermittelt wurde. Ziel ist es, entsprechend den Vorgaben des Bundesgesetzgebers, im ersten Schritt bis Ende 2027 auf mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche die Errichtung von WEA zu ermöglichen und auf mind. 2,2 Prozent bis 2030. Für den Windenergieausbau ergeben sich aus Sicht des Arten- und des Naturschutzrechts konfliktarme Flächen von über 4 Prozent der Landesfläche. Diese Flächen werden in eine umfassende landesweite Flächenpotenzialanalyse des Innenministeriums Eingang finden (PM MKUEM RP 12/2023).

Sachsen

Eine Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 7/14881) und eine Nachfrage (Landtags-Drucksache 7/15179) der Abgeordneten Antonia Mertsching (Die Linke) adressieren die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf Konversionsflächen mit Waldentwicklung. Aus der Antwort des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft auf die Nachfrage geht hervor, dass sich aus der EEG-rechtlichen Zuordnung als Konversionsfläche allein keine bauplanungsrechtliche oder genehmigungsrechtliche Privilegierung ergebe. Bei der Entscheidung über eine Waldinanspruchnahme für PV-FFA seien Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Interessen der Waldbesitzenden sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen. Über die Zulässigkeit der Waldinanspruchnahme könne von der Forstbehörde nur im Einzelfall entschieden werden.
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24.01.2024

Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung

Die Ende Dezember vom Rat der Europäischen Union beschlossene Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung ist am 10. Januar 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt nun bis zum 30. Juni 2025. Teile der geänderten Verordnung treten allerdings erst ab dem 1. Juli 2024 in Kraft. Mit der Verordnung, die Ende Juni 2024 ausgelaufen wäre, sollen die Genehmigungsverfahren beim Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden, indem in Vorranggebieten für die Windenergie von den Behörden auf die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verzichtet wird. In der Verordnung enthaltene Maßnahmen wurden durch die Novelle der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in ordentliches europäisches Recht überführt. Fraglich war allerdings, ob die EU-Staaten die Vorgaben aus der RED III rechtzeitig vor dem Auslaufen der Notfall-Verordnung in nationales Recht hätten umsetzen können. Mit der Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung sollen nun bis zur Umsetzung der RED III in Deutschland beschleunigte Genehmigungsverfahren ermöglicht werden. Das KNE hat sich eingehend mit den Inhalten der EU-Notfall-Verordnung beschäftigt (siehe KNE-Publikation "Die EU-Notfallverordnung – Regelungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien").Extrakte aus der EUEuroparechtliche Regelungen werden zunehmend wichtiger – auch für die naturverträgliche Energiewende in Deutschland. Das KNE beschäftigt sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen vertieft mit der Politik der EU-Institutionen. An dieser Stelle informieren wir regelmäßig über die für die Akteure des Naturschutzes und der Energiewende relevanten Entscheidungen und Prozesse.
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Europaflaggen vor der dem Sitz der Europaeischen Kommission
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23.01.2024

Aktualisierung der KNE-Publikation zur EU-Notfallverordnung für den beschleunigten Ausbau der EE

Kurz vor Jahresende 2022 hat die Europäische Union (EU) die „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ (kurz: EU-NotfallVO) für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien erlassen. Am 11. Januar 2024 ist nun die novellierte EU-NotfallVO in Kraft getreten. Hierbei wurde dasselbe Verfahren durchlaufen. Diese Neuerungen werden zusätzlich in der neuen Version* des Ausgangspunktes aufgezeigt. Die Kernbestimmungen sind im Wesentlichen gleichgeblieben, wobei es zu gewissen Anpassungen bzgl. Alternativenprüfung und Ausgleichsmaßnahmen gekommen ist. Ferner gibt es eine Verlängerung der Geltungsdauer ausgewählter Vorschriften bis 2025, andere laufen wie geplant Mitte dieses Jahres aus. Darüber hinaus werden Überleitungsvorschriften für die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) angepasst. Die EU-NotfallVO und ihre Verlängerung stützen sich auf Art. 122 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Hierbei handelt es sich um ein außerordentliches Gesetzgebungsverfahren, um kurzfristig einer herausfordernden Wirtschaftslage angemessene Maßnahmen beschließen zu können. Die ursprüngliche Verordnung gilt für 18 Monate bis Ende Juni 2024. Begründet wird dieses Vorgehen mit der Notwendigkeit, die erneuerbaren Energien rasch auszubauen und damit die Auswirkungen der aktuellen Energiekriese zu mindern sowie sich gegen das Vorgehen Russlands im Hinblick auf die Energieversorgung zu schützen. Das KNE hat den Entstehungsprozess von Anfang mitverfolgt. Was ist der Anlass und wie gestaltete sich das abgekürzte Gesetzgebungsverfahren zwischen EU-Kommission und Rat der Europäischen Union? Welche rechtliche Wirkung entfaltet die EU-Notfallverordnung innerhalb Deutschlands? Was sind ihre Inhalte und welche Teile haben besondere Relevanz für naturschutzrechtliche Prüfungen? Die vorliegende Publikation erörtert daher vertieft die Art. 3, 3a und 6 der Verordnung, die im Hinblick auf das Natur- und Artenschutzrecht relevant sind. Diese betreffen die Auswirkungen auf umweltrechtliche Schutzgüterabwägungen sowie die Auswirkungen auf die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Bewertungen im Rahmen des Artenschutzrechts in Gebieten mit beschleunigter Genehmigung. *Hinweis: Das KNE hatte sich bereits im Januar 2023 in einem Ausgangspunkt mit dem Thema befasst.
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23.01.2024

Was lässt sich aus großangelegten Forschungsvorhaben für die Naturschutzpraxis ableiten?

Erstmals wurde für Bayern eine differenzierte Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen Klimawandel und Landnutzungsänderungen und deren kombinierte Einflüsse auf Arten, Lebensgemeinschaften und Ökosysteme vorgenommen.  Um die Ursachen des Insektensterbens besser zu verstehen, wurden im LandKlif-Verbundprojekt in einer bayernweiten Feldstudie elf Teilforschungsprojekte zwischen 2018 und 2023 durchgeführt. Die Ergebnisse geben Hinweise zur Verbesserung der Naturschutzpraxis im Bereich Insektenschutz. Ein Beispiel ist die Schaffung lichter Wälder mit Waldwiesenlichtungen, die als Refugien für bedrohte Insektenarten der intensiv genutzten Offenlandschaften dienen können.

Hintergrund

Die wesentlichen Treiber des Insektensterbens sind weiterhin Teil wissenschaftlicher Debatten. Als großräumige Ursachen kommen sowohl Klimaänderungen als auch Landnutzungsänderung in Frage, die untereinander in Wechselwirkung stehen. Die lokalen Auswirkungen werden durch die Landnutzungsintensität verstärkt. Eine Gewichtung dieser Einflussfaktoren auf die Insektenbiomasse und -diversität ist weiterhin Thema wissenschaftlicher Publikationen und wird aktuell kontrovers diskutiert (siehe Müller et al. (2023). Im LandKlif –Verbundprojekt Bayern wurde zu diesem Thema geforscht und die Biodiversität und Multifunktionalität der Lebensräume entlang eines Landnutzungs- und Klimagradienten in Bayern ermittelt.

LandKlif- Verbundprojekt Bayern

In dem Verbundprojekt LandKlif greifen die Forschenden verschiedene Fragen auf.  Wie prägen Klima und Landnutzung die Artenvielfalt, Lebensgemeinschaften und Ökosystemdienstleistungen? Welchen Beitrag kann die biologische Vielfalt auf verschiedene Ebenen zur Klimaresilienz von Ökosystemen leisten?  Welche Maßnahmen könnten auf lokaler bis regionaler Ebene Bayerns Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen im Kontext des Klimawandels fördern? Sie gehen davon aus, dass sich Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt zur Förderung der Klimaresilienz und zur Sicherung der biologischen Vielfalt zu langfristigen Pflichtaufgaben für bayrische Kommunen entwickeln werden. In ihrem Artikel fassen die Autoren und die Autorin das Versuchsdesign und die für die Naturschutzpraxis relevanten Studienergebnisse zusammen. Es werden die Anknüpfungspunkte für die Naturschutzpraxis der Waldlebensräume, der intensiv und extensiv genutzte Lebensräume im Offenland und des urbanen Raums betrachtet.

Einordnung

Die Studie zeigt die Notwendigkeit auf, zum Schutz der Biodiversität Landnutzungsmuster und Klimafaktoren gemeinsam zu betrachten. Dabei sollen die im Projekt ermittelten Biotopzeigerarten die Beurteilung der Habitatqualität für Insektengruppen erleichtern. Agrarumweltmaßnahmen sollten flexibel, praktikabel und rentabel gestaltet werden und finanzielle Sicherheit bieten, indem bisherige Förderansätze um erfolgsbasierte Agrarumweltmaßnahmen ergänzt werden. Eine angepasste Bewirtschaftung sowie eine naturnahe Gestaltung urbaner Grünflächen können in Verbindung mit besserer (administrativer) Zusammenarbeit einen entscheidenden Beitrag zum Biodiversitäts- und Klimaschutz leisten. Quelle: Treffler, j., Tobisch, C., Moning, C. und Ewald, J. (2024): LANDKLIF-Verbundprojekt – Biodiversität und Klimawandel. Was lässt sich aus großangelegten Forschungsvorhaben für die Naturschutzpraxis ableiten? ANLIEGEN NATUR 46(1), 12 S. Zum Download
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Rotmilan im Flug_Sven-Lachmann_Pixabay
18.12.2023

Ermittlung des Kollisionsrisikos von Vögeln durch Probabilistik?

Fachgespräch zu den Ergebnissen aktueller Studien zur Ermittlung der Kollisionswahrscheinlichkeit (Probabilistik) und dem Ausweichverhalten des Rotmilans Die Bundesregierung prüft die Einführung einer probabilistischen Methode zur Ermittlung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Vögeln an Windenergieanlagen. Sie soll perspektivisch die Habitatpotenzialanalyse ergänzen und die abstandsbezogene Regelvermutung mit Mitteln der Wahrscheinlichkeitsrechnung überprüfen. Als Grundlage für eine solche Berechnung wurde ein neues Kollisionsrisikomodell – das sogenannte „Hybrid-Modell“ entwickelt. Vor diesem Hintergrund informierte das KNE in einer Fachveranstaltung über das Modell hinsichtlich des Ansatzes, die zugrunde liegenden Parameter, die Prognosesicherheit und den damit verbundenen methodischen Paradigmenwechsel. Dazu wurden zwei aktuelle Studien eingehend vorgestellt. Dr. Moritz Mercker (Bionum) legte den Modellierungsansatz aus der Pilotstudie „Erprobung Probabilistik“ dar. Dr. Marc Reichenbach (ARSU) vermittelte ferner die Ergebnisse des Fachgutachtens zur Ermittlung des Flugverhaltens des Rotmilans im Windparkbereich unter Einsatz von Detektionssystemen in Hessen. Dort wurde das Ausweichverhalten des Rotmilans untersucht. Das Ausweichverhalten ist ein zentraler Parameter in Kollisionsrisikomodellen. Im Anschluss an die Vorstellung der Studienergebnisse wurden Rückfragen geklärt und weitergehende Aspekte im Rahmen einer Podiumsrunde mit eingeladenen Statementgebern besprochen. Darüber hinaus hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen über ein Online-Tool zu stellen. Die Auswertung ergab, dass besonders folgende Themen für die Akteure interessant waren:
  • Was wäre notwendig, bis ein solches Modell anwendungsfähig wäre?
  • Spiegelt das Modell das tatsächliche Verhalten des Rotmilans ausreichend gut wider?
  • Unter welchen Umständen könnte das Modell auch für andere kollisionsgefährdete Arten verwendet werden?
Diese Fragen konnten von den Referenten zum Teil schon beantwortet werden. Die Anwendung für andere kollisionsgefährdete Arten als den Rotmilan wird gegenwärtig geprüft, die Datenlage ist vielversprechend.  Mit dem „Hybrid-Modell“ ist die Methodenentwicklung einen großen Schritt weitergekommen, es ist das derzeit genaueste Kollisionsrisikomodell. Die Veranstaltung machte insgesamt deutlich, dass das Thema sehr komplex und das Interesse und der Wissensbedarf der Akteure sehr groß ist.

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18.12.2023

Aktuelles aus Bund, Ländern und Forschung

Bertelsmann Stiftung

Die Energiewende verspricht vor allem ländlichen EU-Regionen einen Aufschwung: Mehr Arbeitsplätze, mehr wirtschaftlicher Wohlstand und ein verbesserter wirtschaftlicher Zusammenhalt. Die ländlichen Regionen würden vom weiteren Ausbau erneuerbarer Energien besonders profitieren, zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der Bertelsmann Stiftung. Für urbane Räume stellt sich die Energiewende gesellschaftlich und wirtschaftlich eher problematisch dar. Beispielsweise können die durch den Ausstieg aus der fossilen Energieerzeugung verloren gehenden Arbeitsplätze durch den Ausbau der Erneuerbaren nicht vollständig ausgeglichen werden. Die neue Studie der Bertelsmann Stiftung legt dar, dass das Bewältigen dieser Herausforderungen auch den wirtschaftlichen Zusammenhalt zwischen Europas Regionen stärken könnte. Es zeige sich: Regionen, die beim Ausbau der erneuerbaren Energie ohnehin schon führend seien, und ländliche Gebiete mit großem Potenzial zur Erzeugung erneuerbarer Energie, würden am meisten von der Energiewende profitieren.

Bund

Eine Kleine Anfrage (Drucksache 20/9109) der CDU/CSU Fraktion im Bundestag befasst sich mit dem Strukturwandel der Regionen Ostdeutschlands. Die Fraktion fragt spezifisch, wie es um Markt und Produktion von Photovoltaikmodulen steht. Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen steige zwar, aber liege noch unter der Angebotsmenge. Mit dem Solarpaket I wolle die Bundesregierung die Nachfrage weiter vorantreiben und prüfen, welche Unterstützung man der Industrie anbieten könne, damit in Deutschland nachhaltig PV-Module mit einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis produziert werden könnten. Die Bundesregierung und BMWK führen zudem aus, dass der derzeitige Preisverfall von PV-Modulen darauf zurück gehe, dass Module, die in China in Zwangsarbeit hergestellt werden, nicht mehr in den USA verkauft werden dürfen und nun in großen Mengen auf dem europäischen Markt angeboten werden. Die Bundesregierung stehe zu dieser Problematik in Kontakt mit der EU-Kommission, um handelspolitische Schutzmaßnahmen zu prüfen.

Schleswig-Holstein

Das schleswig-holsteinische Innenministerium legt einen Gesetzentwurf vor, um die Gemeindeöffnungsklausel mit der Regionalplanung Windenergie in Einklang zu bringen. Der Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes gibt Leitlinien vor, wonach sich Gemeinden an denselben Zielen der Raumordnung orientieren müssen wie die Regionalplanung. Mit der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel hat der Bund den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Windenergieflächen außerhalb von bestehenden Vorranggebieten zu planen. Die Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e Abs. 5 des Baugesetzbuches tritt am 14. Januar 2024 in Kraft. Danach können Kommunen bei der Landesplanungsbehörde ein Zielabweichungsverfahren beantragen, um Windenergieflächen außerhalb von Vorranggebieten zu planen. Neben dem Zielabweichungsverfahren ist eine vollumfängliche gemeindliche Bauleitplanung inklusive Umweltprüfung, Öffentlichkeitsbeteiligung und Abstimmung mit den Nachbarkommunen erforderlich.
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13.12.2023

„Vom Winde verdreht?“

Studie der Otto-Brenner-Stiftung zu medialen Narrativen zur Windenergie

Georgiana Banita (2023): Vom Winde verdreht? Mediale Narrative über Windkraft, Naturschutz und Energiewandel Die Energiewende in Deutschland wird derzeit massiv beschleunigt, entsprechend verändert sich die Präsenz in der Berichterstattung in den Medien. Die Berichte zum Ausbau der erneuerbaren Energien, speziell der Windenergie, und zum Naturschutz sind häufig kritisch geprägt. Eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung (OBS) hat mediale Narrative zu den vermeintlichen Konfliktfeldern Bekämpfung des globalen Klimawandels, Naturschutz und Windenergieausbau untersucht. Viele der kritischen Medienberichte übernehmen eingefahrene Denkmuster und Moralvorstellungen. Die befürwortenden Artikel sind stärker sachlich orientiert und pro Klimaschutz. Die Autorin der Studie, Georgiana Banita, identifiziert folgende Schwerpunktthemen in der Berichterstattung zur Windenergie, auf die sie in der Studie ausführlich eingeht.
  • Waldmythos und Landschaftsästhetik
  • Artenschutz und Schonung des Lebensraums
  • Windenergie als (teure) Gefahr für die Demokratie
  • Ein gesundheitsgefährdender Fortschrittsglaube?

Welche Haltungen sind festzustellen?

Es werden zwei wesentliche Haltungen und Ausrichtungen in den Medienberichten festgestellt. Auf der einen Seite stehen Beiträge, die einen Erhalt heimatlicher Natur und Kultur betonten und das Thema bisweilen sehr emotional besetzten. Banita legt dar, dass insbesondere in diesen vielfach häufig auf „kulturelle Konstrukte“ zurückgegriffen werde, beispielweise auf den „Nationalmythos des deutschen Waldes“. Dabei würden wissenschaftliche Erkenntnisse und Fakten mehr oder weniger ignoriert und die Auswirkungen des Klimawandels unterbewertet. Auf der anderen Seite stehen jene Berichte, die die Energiewende befürworten, ihren Beitrag zum Klimaschutz herausstellen und stärker sachlich orientiert seien. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Fakten werden miteinbezogen. Der technologische Fortschritt wird optimistisch bewertet.

Welche Empfehlungen werden ausgesprochen?

Für eine gesicherte und seriöse Medienarbeit empfiehlt die Autorin Journalistinnen und Journalisten, wissenschaftliche Erkenntnisse verständlicher zu vermitteln und bei speziellen Fragen die Expertise von Wissenschaftlerinnen und Experten zu berücksichtigen – und diese Kompetenz im Artikel klar zu benennen. Darüber hinaus plädiert sie für mehr Klarheit und Plausibilität hinsichtlich noch offener Fragen. So ist es beispielsweise wissenschaftlich nicht abschließend geklärt, wie die die gesundheitlichen Auswirkungen von Windenergieanlagen in unterschiedlichen Abständen zu Wohngebieten sind. Das sollte dann auch so kommuniziert werden. Darüber hinaus wären ein stärkerer Bezug auf die Geschichte der Energieträger, mehr Bereitschaft zur sachlichen Debatte und zur Selbstreflexion über die eigenen Werte einer ausgewogene Berichterstattung dienlich.

Mit welcher Methode wurden die Ergebnisse ermittelt?

Die Autorin analysierte 40 kritische und befürwortende Artikel aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der WELT, dem SPIEGEL und der Süddeutschen Zeitung hinsichtlich sinn-, identitäts- und stimmungsstiftender Zusammenhänge. Die betrachteten Artikel erschienen zwischen Januar 2011 und Dezember 2021 und durchliefen einen systematischen Auswahlprozess. Für die Untersuchung der Narrative setzte Georgina Banita ein qualitatives Forschungsdesign ein. Quelle: Georgiana Banita (2023): Vom Winde verdreht? Mediale Narrative über Windkraft, Naturschutz und Energiewandel, OBS-Arbeitspapier 60, Hrsg. OBS, 84 S.1 Zum Download
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08.12.2023

KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“

Am 7. Dezember traf sich zum achten Mal das KNE-Forum “Naturverträgliche Solarparks”. In der Veranstaltung diskutierten die geladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem Fragen zum Solarpaket, interessante Praxisprojekte, Neuigkeiten aus der Forschung und Erfahrungen mit dem Thema Folgenutzung in Solarpark. „Quo vadis Solarpaket der Bundesregierung? Naturverträgliche Solarparks zwischen Nische und Mainstream“ war die Diskussionsrunde überschrieben, mit der das Forum diesmal startete. Das Solarpaket der Bundesregierung befindet sich aktuell im parlamentarischen Prozess. In einer Anhörung Mitte November wurden von vielen Akteuren nochmal Stellungnahmen eingebraucht. Welche Anregungen aus Landwirtschaft, Solarbranche und Naturschutz insbesondere mit Blick auf die naturverträgliche Gestaltung von Solarparks nun im weiteren Prozess aufgegriffen werden, bleibt abzuwarten. Hier blicken die Forums-Teilnehmenden mit Spannung auf die weitere Entwicklung. Im Rahmen eines Praxisbeitrags, diesmal zum Thema „Die Kuh im Solarpark“ wurde anhand eines interessanten Beispiels aus Schleswig-Holstein diskutiert, wie sich Photovoltaik, Landwirtschaft und Naturschutz auf der selben Fläche realisieren lassen und welche Synergieeffekte es insbesondere mit der Weidehaltung von Rindern bei der Förderung von mehr Biodiversität im Solarpark gibt. Neben Neuigkeiten aus der Forschung waren gegen Ende des Forums zudem Herausforderungen, Wege und Erfahrungen bei der Folgenutzung von Solarparks Gegenstand des Austauschs. Eine Umfrage unter den Teilnehmenden zeigte, dass in fast der Hälfte der in der Runde bekannten Solarparkprojekte Folgenutzungsfragen sehr präsent sind. Einen Teil der damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen hat das KNE in zwei Publikationen aufgegriffen (siehe unten). Die Diskussion im Forum zeigte jedoch, dass bei diesem komplexen Thema durchaus auch noch viele Fragen offen sind.
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Personengruppe
01.12.2023

Fledermausschutz und Windenergie zusammendenken – das KNE bei der NUA-NRW

Am 30. November lud die Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) zur Veranstaltung „Fledermäuse in der Eingriffsplanung 2023“ nach Essen ein. Rund 350 Vertreterinnen und Vertreter des ehrenamtlichen und hauptamtlichen Naturschutzes, aus Verbänden, Behörden und Gutachterbüros, der Biologischen Stationen und der Wissenschaft tauschten sich zu dieser Thematik aus. Insbesondere am Nachmittag der Veranstaltung stand das Thema Windenergie und Fledermäuse im Fokus. Holger Ohlenburg vom KNE gab in seinem Vortrag „Geänderte Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie, basierend auf bundesrechtlichen Vorgaben – Bedeutung für die Fledermausfauna“ einen Überblick über die Neuregelungen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus und den Implikationen für den Fledermausschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Rechtsanwalt Patrick Harbor erörterte in seinem Beitrag die Frage, inwiefern der Fledermausschutz bzw. diesbezügliche Vermeidungsmaßnahmen Gegenstand der Eingriffsregelung sein können. In einem dritten Fachvortrag ging Dr. Christian Voigt vom IZW auf die jüngeren Erkenntnisse der Forschung zu Fledermäusen und Windenergie und die daraus resultierenden Herausforderungen ein. In der Podiumsdiskussion diskutierten Ohlenburg, Harbor, Voigt und Rebekka Blessenohl vom NABU-Bundesverband mit dem Auditorium die Frage, wie es um den Fledermausschutz im Kontext des Windenergieausbaus jetzt und perspektivisch bestellt ist. Dabei waren die Aspekte vielfältig. Es ging von den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem zeitlichen Druck der Flächenausweisungen, der Beschleunigung von Genehmigungen, die heterogene und lückenhafte Datenlage zu Fledermäusen über denkbare Standardisierungen zu Fledermäusen auf Bundesebene bis hin zu möglichen Implikationen der Anfang November in Kraft getretenen RED III, die erst noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Die Diskussionen machten deutlich, dass in der Praxis noch Unsicherheiten bestehen, wie die neuen Regelungen in Bezug auf Fledermäuse angewendet werden sollen. Auch besteht von Seiten des Naturschutz Besorgnis, dass noch ausstehende Standardisierungen und weitere Beschleunigungsregelungen für die Windenergie mit einem Abbau des Schutzniveaus für Fledermäuse bei Windenergievorhaben einhergehen könnten.
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29.11.2023

KNE-Podcast: Erneuerbare Energien im Biosphärenreservat – passt das?

In Deutschland gibt es 18 UNESCO-Biosphärenreservate. Diese sind nicht nur repräsentativ für die Vielfalt der Lebensräume, der Fauna und Flora hierzulande, sondern sind auch Modellregionen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in einem Schutzgebiet. Aufgaben und Ziele dieser Landschaften werden im Aktionsplan von Lima festgehalten. Dazu zählt auch, dass Biosphärenreservate zum Pariser Klimaabkommen und der Agenda 2030 beitragen müssen. Erneuerbare Energien sind also ein wichtiges Thema. Wie aber gelingt es in den Biosphärenreservaten Deutschlands, sich für den Naturschutz einzusetzen und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten? Welche Erfahrungen liegen hierzu vor? In Folge 32 von Naturschutz und Energiewende spricht Moderator Dr. Torsten Raynal-Ehrke mit Dr. Gerhard Mörsch, dem Geschäftsführer des Zweckverbandes Biosphärenreservat Bliesgau. Die Biosphäre Bliesgau liegt im Süden des Saarlands, hat seit 2009 den UNESCO-Status und war dieses Jahr Sieger des BMUV-Bundeswettbewerbs Nachhaltige Tourismusdestinationen. Im Gespräch werden Funktionen und Schutzbereiche dieser Landschaften näher erklärt. Was unterscheidet ein Biosphärenreservat von einem Naturpark? Wie funktioniert die Aufteilung der verschiedenen Zonen, der Kern-, Pflege- und Entwicklungszone? Und wie können Erneuerbare-Energien-Projekte umgesetzt werden? Darüber hinaus geht es auch um die praktischen Erfahrungen. Welche Arten von Erneuerbaren gibt es bereits im Bliesgau und worauf musste bei deren Planung geachtet werden? Was waren die Erfahrungen mit Mediation, als ein Windenergieprojekt auf Widerstand bei der Bevölkerung stieß? Jetzt auf allen gängigen Podcast-Plattformen.
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27.11.2023

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 15. November, stießen die von der Bundesregierung im sogenannten Solarpaket I geplanten gesetzlichen Neuregelungen zum Ausbau der Photovoltaik (Drucksache 20/8657) grundsätzlich auf Zustimmung. Es wurden jedoch weitere Änderungen angemahnt, damit der jährliche Leistungszubau bei PV-Anlagen wie geplant bis auf 22 Gigawatt gesteigert und für die Folgejahre auf diesem hohen Niveau stabilisiert werden kann. Durch das Gesetz soll unter anderem die Förderung für besondere Solaranlagen, sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV, neu geregelt werden. Birthe März, Referentin für Klima- und Transformationspolitik beim Deutschen Naturschutzring (DNR) erklärte, dass bei der Umwandlung unversiegelter und landwirtschaftlicher Flächen zu Standorten für Solar-Freiflächenanlagen Anforderungen des Naturschutzes eingehalten werden müssten. So könnten Naturschutz und eine beschleunigte Energiewende in Einklang gebracht werden. Ein Mehr an Biodiversität stärke zudem die Akzeptanz vor Ort.

Brandenburg

Eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Domres (DIE LINKE) befasst sich mit dem „Artenschutzprogramm Adler“, das 2005 in Brandenburg veröffentlicht wurde. Neben konkreten Schutzmaßnahmen, die das Programm vorschlug, sollte das Interesse für die berühmten Großvögel geweckt werden. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 7/8673) geht hervor, dass sich die Anzahl der Reviere von Fischadler und Seeadler deutlich positiv entwickelt haben. Beim Schreiadler sei zumindest von einer Stabilität des Bestandes auszugehen. Das bestehende Horstbetreuersystem und die Horstschutzzonen nach § 19 BbgNatSchAG hätten sich bewährt. Beim Fischadler gebe es zudem eine gute Zusammenarbeit mit den Energieversorgungsunternehmen. Hinsichtlich des Verlustgeschehens gebe es kaum noch Verluste durch Stromschlag. Verluste an Windenergieanlagen seien vor allem bei Schrei- und Seeadler relevant. Beim Seeadler gebe es zudem immer noch Bleivergiftungen und eine hohe Zahl an Bahnopfern.

Saarland

Wirtschafts- und Energieminister Jürgen Barke (SPD) und Klimaministerin Petra Berg (SPD) haben Anfang November ein Gesetzespaket zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Saarland vorgestellt. Mit dem Saarländischen Flächenzielgesetz soll den Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetztes (WindBG) des Bundes entsprochen werden. Für das Saarland gelten demzufolge Flächenbeitragswerte von 1,1 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und 1,8 Prozent bis Ende 2032. Die Landesregierung beabsichtigt, ihre Verpflichtung deutlich schneller zu erfüllen und insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2030 nach Maßgabe des Energiefahrplans aus dem Jahr 2021 auszuweisen. Das Saarländische Flächenzielgesetz enthält Teilflächenziele auf kommunaler Ebene. Die Planungshoheit und damit die Steuerung des Windenergieausbaus werden dadurch auch zukünftig bei den Kommunen liegen. Zudem werde es ein Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz und eine Änderung des Landeswaldgesetzes geben (PM Ministerium für Umwelt Saarland 11/2023).
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Rotmilan im Flug - Foto: Manfred Stöber/adobestock.com
© Manfred Stöber-adobestock.com
24.11.2023

Möglichkeiten und Grenzen von Antikollisionssystemen für Vögel

Gemeinsame Presseinformation des KNE, des bayerischen LBV und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Fazit der bayerischen Tagung zur Vereinbarkeit von Windenergie und Artenschutz durch Kollisionsschutzsysteme

Der Artenschutz spielt bei der Umsetzung vieler Windenergieprojekte eine wichtige Rolle. Oftmals hängt hiervon ab, ob eine Anlage erfolgreich betrieben werden kann oder nicht. Um die ambitionierten Ausbauziele der Energiewende zu erreichen, ist es unabdingbar, dass Windenergie und Artenschutz miteinander vereinbar sind. Aus diesem Grund tagten auf Einladung des bayerischen Naturschutzverbands LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz), des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) zahlreiche Expertinnen und Experten. Dabei setzten sie sich mit den Fragen auseinander, wie Antikollisionssysteme (AKS) für Vögel eingesetzt werden können, um Konflikten mit dem Artenschutz zu begegnen, wo die Möglichkeiten und Grenzen ihres Einsatzes sind und welche Besonderheiten es beim Einsatz in Bayern zu beachten gibt. LBV-Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer: „Für den LBV ist die sorgfältige Standortwahl auf Basis solider Daten der entscheidende Faktor, um das Gefährdungsrisiko für betroffene Vogelarten zu minimieren. AKS müssen nun zügig weiterentwickelt, wissenschaftlich solide erprobt und preislich attraktiver werden, damit sie an anspruchsvollen, gegebenenfalls nur bedingt geeigneten Standorten zum Schutz von Brut- und Zugvögeln einen wichtigen Beitrag leisten können, um deren Tötungsrisiko signifikant zu senken.“ Stellvertretende KNE-Direktorin Dr. Elke Bruns: „Antikollisionssysteme haben das Potenzial, wirksam zur Vermeidung von Vogelkollisionen beizutragen, sind allerdings derzeit eine sehr kostspielige Schutzmaßnahme. Die Systeme unterscheiden sich in den Anschaffungskosten beträchtlich. Um innerhalb der Zumutbarkeitsschwelle zu bleiben, bestehen daher an ertragsschwachen Standorten mit geringem Gütefaktor nur begrenzte Spielräume für deren Einsatz - das trifft für Bayern zu. Die Zumutbarkeitsgrenze bei den Investitionskosten stellt damit ein Preissignal für die Hersteller dar. Es wäre wünschenswert, dass sich die Kosten für bereits anerkannte sowie für neue und aktuell in Erprobung befindliche Systeme so entwickeln, dass sie auch für ertragsschwächere Standorte und Regionen in Frage kommen.“ Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger: „Wir müssen den Ausbau der Windkraft beschleunigen. Unser Ziel sind 1.000 neue Windenergieanlagen bis 2030. Dafür brauchen wir naturverträgliche Lösungen. Die ersten Forschungsergebnisse aus Fuchstal zu Antikollisionssystemen für Vögel sind vielversprechend. Solche Systeme vergrößern unseren Handlungsspielraum. Sie ermöglichen einen forcierten Windkraftausbau im Einklang mit dem Artenschutz.“

Hintergrund

Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurden Antikollisionssysteme als eine mögliche Schutzmaßnahme festgelegt, um das Kollisionsrisiko von Vögeln mit Windenergieanlagen zu vermindern. Per Gesetz gilt bislang insbesondere für den Rotmilan ein System als wirksam, weitere Kollisionsschutzsysteme und Arten können hinzukommen. Der Einsatz von Antikollisionssystemen wird jedoch auch durch die Begrenzung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit beeinflusst. Dies wird sich deshalb auf die Auswahl der geeigneten Maßnahmen auswirken, insbesondere bei der Entwicklung an weniger profitablen Standorten in Bayern. Mit weiterer Validierung der Forschungserkenntnisse zur Wirksamkeit auch neuer Systeme, zur Standortauswahl und zur Minimierung von Ertragsverlusten haben Antikollisionssysteme aber das Potential, eine hochwirksame Schutzmaßnahme gerade auch für schwierige Standorte zu bieten und damit solche Standorte für die Windenergie artenschutzkonform zu erschließen. Mehr Informationen zur Veranstaltung
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Grafik zur Dreifachkrise
23.11.2023

Das KNE auf dem ANU-Fachtag zu Zielkonflikten zwischen Energiewende und Naturschutz

Die Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung (ANU) lud am 20. November Akteure zum Fachtag "Zielkonflikte zwischen Energiewende und Naturschutz im Kontext von BNE“ nach Hannover ein. Etwa 1300 Umweltzentren, Einrichtungen, Verbände, Initiativen und Personen, die in der außerschulischen Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) tätig sind, haben sich im Dach- und Fachverband ANU zusammengeschlossen. Der Fachtag richtete sich damit an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der BNE, in deren Arbeitsbereichen das Thema Zielkonflikte eine Rolle spielt und die zu diesem Thema Bildungsangebote erarbeiten. Kathrin Schwarz, Referentin Biodiversität in der Energiewende im KNE, stellte in ihrem Vortrag „Zielkonflikte in der Energiewende“ die sogenannte Triple-Krise (Biodiversitätsverlust, Klimawandel und Energiekrise) dar. Beispielhaft wurden die KNE-Arbeitsbereiche „Windenergie und Vogelschutz“ sowie „Solarenergie und Flächenverbrauch“ vorgestellt und Lösungsansätze von Zielkonflikten, wie beispielsweise der Einsatz von Antikollisionssystemen zur Vermeidung von Vogelkollisionen und der Doppelnutzung von Flächen mittel Agri-Photovoltaik, aufgezeigt. Zudem gab Kathrin Schwarz eine Einführung in die Historie und den Kontext der Debatten rund um die Zielkonflikte, um Hintergrundwissen für Bildungsangebote mit auf den Weg zu geben. Im weiteren Verlauf wurden BNE-Ansätze zur Thematik vorgestellt und mehrere Planspiele, sowohl für die schulische Bildung als auch für die Erwachsenenbildung, erklärt und getestet. Konsens herrschte schließlich darüber, dass die Ausbauziele erreicht werden müssen, jedoch dürfe der Artenschutz trotz der Beschleunigung der erneuerbaren Energien nicht vernachlässigt werden und muss entsprechend Berücksichtigung finden. Dahingehend sollte auch zukünftig gehandelt werden.
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23.11.2023

Verordnung über die Wiederherstellung der Natur: Rat und Parlament erzielen Einigung

Der Vorsitz des Rates der Europäischen Union und die Vertreter und Vertreterinnen des Europäischen Parlaments haben am 9. November 2023 eine vorläufige politische Einigung über eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur erzielt. Gemäß dieser Verordnung müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen festlegen und umsetzen, mit denen bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der EU wiederhergestellt werden. Für die in der Verordnung aufgeführten Ökosysteme – von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen –  werden spezifische rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Wiederherstellung der Natur festgelegt. Die Verordnung ist ein zentraler Bestandteil der Biodiversitätsstrategie für 2030 und soll der EU dabei helfen, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere jenen des Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal der Vereinten Nationen, der auf der Konferenz der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (COP 15) 2022 vereinbart wurde. Die vorläufige Einigung muss nun von den beiden gesetzgebenden Organen gebilligt und förmlich angenommen werden, ehe sie in Kraft treten kann (PM Rat der Europäischen Union 11/2023).
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