Meldungen

29.05.2024

KNE-Podcast: Windenergie auf der SchwÀbischen Alb: Erste Einblicke in die Naturschutzforschung

Im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien kann es zu Konflikten mit dem Artenschutz kommen. Im Zusammenhang mit der Windenergie besteht fĂŒr bestimmte geschĂŒtzte Vogelarten, wie den Rotmilan, und fĂŒr FledermĂ€use ein Risiko, zu Schlagopfern zu werden. Auf der SchwĂ€bischen Alb beschĂ€ftigt sich das Naturschutzbegleitprojekt NatForWINSENT mit den Fragen, wie sich Vögel und FledermĂ€use an Windenergieanlagen in bergig-komplexem GelĂ€nde verhalten, und mit welchen Maßnahmen ihr effektiver Schutz sichergestellt werden kann. Der innovative Ansatz des Projektes ist es, dass Forschende direkten Zugriff auf die Windenergieanlagen erhalten. Umgesetzt wird das Vorhaben vom Zentrum fĂŒr Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-WĂŒrttemberg (ZSW).
  • Welches Design wurde fĂŒr die Naturschutzbegleitforschung entwickelt?
  • Welche Probleme waren fĂŒr die naturschutzfachliche Genehmigung des Testfelds zu lösen?
  • Welche Vermeidungsmaßnahmen werden erprobt?
Im GesprĂ€ch mit Dr. Torsten Raynal-Ehrke werden in Folge 36 von ‚Naturschutz und Energiewenden diese und weitere Fragen von Dr. Frank Musiol, ZSW-Projektleiter und -koordinator von NatForWINSENT, beantwortet. Sie erfahren, wie es zu dem Projekt kam, welche Schwierigkeiten zu bewĂ€ltigen waren bzw. sind, und wann mit ersten belastbaren Ergebnissen zu rechnen ist.

Mehr zum Thema

mehr lesen
23.05.2024

Aktuelles aus Bund und LĂ€ndern

Bund

In jĂŒngerer Zeit sind Umwelt und Natur weltweit besonderem Druck ausgesetzt. Allen voran der menschengemachte Klimawandel, der weltweite BiodiversitĂ€tsverlust und die globale Verschmutzung setzten Ökosysteme unter Druck und gefĂ€hrdeten die Grundlagen des menschlichen Lebens. Zu diesem Fazit kommt der Umweltbericht 2023, den die Bundesregierung als Unterrichtung (20/11330) vorgelegt hat. In dem Papier werden Maßnahmen aufgelistet, die von der Bundesregierung zum Schutz dieser Lebensgrundlagen ergriffen wurden und die geplant sind. Hinsichtlich der naturvertrĂ€glichen Energiewende wird berichtet, dass eine Reihe von GesetzesĂ€nderungen im Bereich der erneuerbaren Energien durchgefĂŒhrt wurden, um Genehmigungsverfahren in diesem Bereich naturvertrĂ€glich und rechtssicher zu beschleunigen. Zur naturschutzseitigen Flankierung der Energiewende und zur generellen BekĂ€mpfung der BiodiversitĂ€tskrise diene das Nationale Artenhilfsprogramm, welches vom Bundesamt fĂŒr Naturschutz (BfN) aufgestellt werde und den Erhaltungszustand von lokalen sowie ĂŒberregionalen Populationen verbessern bzw. nicht verschlechtern solle.

Berlin

Eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Julia Schneider und Dr. Stefan Taschner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Abgeordnetenhaus Berlin (Drucksache 19/18506) bezieht sich auf die umweltvertrĂ€gliche Windenergienutzung in Berlin. Die Fragesteller adressieren darin unter anderem die Nutzung von Berliner WaldflĂ€chen. Laut der Senatsverwaltung fĂŒr Wirtschaft, Energie und Betriebe sei das Land Berlin bundesgesetzlich durch das WindenergiebedarfsflĂ€chengesetz (WindBG) dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 0,25 Prozent seiner LandesflĂ€che und bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 0,5 Prozent als Windenergiegebiet auszuweisen. Die Senatsverwaltung habe daraufhin eine Potenzialstudie beauftragt, bei der nach PrĂŒfung von AusschlussflĂ€chen, wie beispielsweise Siedlungs- und Naturschutzgebieten, weniger als fĂŒnf Prozent der Berliner LandesflĂ€che fĂŒr die Eignung als Windenergiegebiete ĂŒbrig geblieben seien. Um eine ausreichende PrĂŒfkulisse fĂŒr das FlĂ€chennutzungsplanverfahren zu haben, werden daher in Berlin – Ă€hnlich wie auch in anderen BundeslĂ€ndern – auch WaldflĂ€chen auf ihre Eignung als Windenergiegebiete geprĂŒft.

Nordrhein-Westfalen

Mit dem „Strukturwandel im Rheinischen Revier “ beschĂ€ftigt sich eine Große Anfrage der SPD-Fraktion im nordrhein-westfĂ€lischen Landtag (Drucksache 18/9134). Unter anderem fragen die Abgeordneten darin, wie die Landesregierung die Integration schwimmender PV-Anlagen (Floating-PV) auf den Tagebaurestseen im Rheinischen Revier als Form der Energiegewinnung bewertet. Um sowohl die Klimaschutzziele als auch die Ausbauziele fĂŒr Erneuerbare Energien zu erreichen, sei die umfangreiche Nutzung der vorhandenen Potenziale bei den erneuerbaren EnergietrĂ€gern notwendig, einschließlich der Erschließung neuer Bereiche wie schwimmende PV-Anlagen auf Tagebaurestseen, so die Landesregierung in ihrer Antwort. Floating-PV sei ein wichtiger Baustein der Energiewende in Nordrhein-Westfalen. Sowohl die vielen durch Kies- und Sandabbau entstandenen Seen als auch die Tagebaurestseen bieten große Potenziale fĂŒr Floating-PV. Es handle sich dabei allerdings um eine vergleichsweise junge Technologie, weshalb sie hinsichtlich der ökologischen Folgewirkung derzeit noch mit offenen Fragen belegt sei.

Saarland

Die saarlĂ€ndische Landesregierung will den Ausbau der Solarenergie mit einem „Solarpaket“ auf Landesebene weiter beschleunigen. Im Zuge einer Landespressekonferenz stellten Wirtschafts- und Energieminister JĂŒrgen Barke und Innen- und Bauminister Reinhold Jost zunĂ€chst den aktuellen Stand beim Ausbau der Photovoltaik im Saarland vor. „Wir sind bundesweiter Spitzenreiter bei der installierten Photovoltaik-Leistung pro FlĂ€che mit 346,5 kW/km2. Das kann sich sehen lassen. Bei uns im Saarland ist schon richtig viel passiert und dennoch geht da noch mehr. Wir werden den Ausbau der Photovoltaik gemeinsam weiter beschleunigen“, so Barke. Unter anderem ist in dem Regierungs-Entwurf der Landesbauordnungs-Novelle die EinfĂŒhrung einer Solarpflicht fĂŒr öffentliche und gewerblich genutzte GebĂ€ude (bei Errichtung und grundlegender Dachsanierung) mit mehr als 100 Quadratmetern sowie eine Solarpflicht fĂŒr öffentliche und gewerblich genutzte neue ParkplĂ€tze ab 35 StellplĂ€tzen vorgesehen (PM Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie 05/2024).
mehr lesen
Europaflaggen vor der dem Sitz der Europaeischen Kommission
© keremberk - adobe.stock.com
22.05.2024

Neue KNE-Publikation: RED III – eine EinfĂŒhrung

Die Gesetzgebungsorgane der EuropĂ€ischen Union (EU) haben nach langwierigen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie („RED III“ oder „Richtlinie“) Ende 2023 beschlossen. Die Richtlinie ist Teil der Politikprogramme European Green Deal, Fit for 55 und REPowerEU. Sinn und Zweck der Richtlinie sind unter anderem die Verringerung von Treibhausgasemissionen durch einen beschleunigten und umfassenden Ausbau von erneuerbaren Energien. Parallel hatte der Energieministerrat der EU in einem gesonderten Verfahren eine thematisch flankierende Notfallverordnung erlassen. Die genannten europĂ€ischen Gesetze sind aufeinander abgestimmt und sollen sich ergĂ€nzen, die temporĂ€r fortbestehende EU-Notfallverordnung soll einen fließenden Übergang zu den Bestimmungen der hier behandelten RED III gewĂ€hrleisten. Die Publikation "RED III – eine EinfĂŒhrung. Aus Perspektive der Planung und Genehmigung von erneuerbaren Energien" beleuchtet die aus chronologischer Sicht dringendsten Aspekte und soll vor allem den verantwortlichen staatlichen Akteuren eine EinfĂŒhrung und Orientierung bieten. So werden schon im Mai dieses Jahres die ErklĂ€rung von bestehenden Windenergiegebieten zu Beschleunigungsgebieten und die entsprechende Rechtslage auf der Genehmigungsebene innerhalb und außerhalb von Beschleunigungsgebieten relevant. Zudem wird man sich fortlaufend mit der neuen Gebietsplanung der Beschleunigungsgebiete befassen mĂŒssen. Mit weiteren in der Richtlinie enthaltenen Themen wie dem Netz- und Speicherausbau, befasst sich die Ausarbeitung nicht, hier hat es jedoch ebenso weitreichende Änderungen gegeben. Am Ende des Dokuments wird ein einordnender Ausblick gegeben.
mehr lesen
Raptor Bird in Flight
© John - stock.adobe.com
22.05.2024

Übersicht von Erprobungsberichten zu Antikollisionssystemen

Die neuen Regelungen in § 45b Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nennen auch Antikollisionssysteme (AKS) als eine Schutzmaßnahme, mit der ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko gesenkt werden kann. Nach Anlage 1 Abschnitt 2 BNatSchG ist die Wirksamkeit bisher fĂŒr ein Detektionssystem, und zwar zum Schutz des Rotmilans, gegeben. Um das Angebot an Detektionssystemen zu erhöhen, mĂŒssen weitere Systeme erprobt werden. Die DurchfĂŒhrung der Erprobung im Feld orientiert sich bisher am KNE-Anforderungsprofil (2019). Eine Fortschreibung ist in Arbeit.

Die Ergebnisse auf einen Blick

Das KNE macht in einer Zusammenstellung auf einer Internetseite die Ergebnisse von Erprobungen fĂŒr jedermann zugĂ€nglich und stellt diese zum Download bereit. Auf diese Weise wird transparent, welche Detektionssysteme fĂŒr welche Arten bereits erprobt sind und wie die Gutachter jeweils vorgegangen sind, um die LeistungsfĂ€higkeit der Systeme nachzuweisen.
mehr lesen
Windenergieanlage im Wald
21.05.2024

Windenergie im Wald – Vermeidung und Minderung von Naturschutzkonflikten

Zum Erreichen der Klimaschutz- und Ausbauziele der Windenergie an Land werden in waldreichen BundeslĂ€ndern, wie zum Beispiel Bayern, Windenergieprojekte zunehmend auch auf Standorten im Wald umgesetzt werden. C.A.R.M.E.N. e. V., das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk, lud am 14. und 15. Mai zu dieser Thematik zur Web-Seminar-Reihe „Windenergie im Wald – Natur- und Artenschutz“ ein. Auf der Veranstaltung mit rund 40 Teilnehmenden wurden daher insbesondere Aspekte aufgegriffen, die fĂŒr eine naturvertrĂ€gliche Umsetzung von Windenergieprojekten auf Waldstandorten eine entscheidende Rolle spielen. Holger Ohlenburg, Leiter Team Wind, informierte dort zum Thema „Windenergie im Wald – Vermeidung und Minderung von Naturschutzkonflikten“ und gab grundsĂ€tzliche Empfehlungen auf Ebene der Planung und der Zulassung. „Wald ist nicht gleich Wald“, so Ohlenburg in seiner PrĂ€sentation. Die Windenergie im Wald sollte bevorzugt auf intensiv forstwirtschaftlich genutzten WaldflĂ€chen mit geringem naturschutzfachlichen Wert, auf KalamitĂ€tsflĂ€chen sowie auf WaldflĂ€chen mit „kulturbestimmter“ und „kulturbetonter“ Baumartenzusammensetzung gelenkt werden. WaldflĂ€chen mit artenreichem Laub- und Laubmischwald-BestĂ€nden, mit einem hohen Anteil an HöhlenbĂ€umen sowie naturnahe und unbeschĂ€digte WĂ€lder sollen gemieden werden. Auf der Ebene der Regionalplanung seien WĂ€lder, die zugleich als Schutzgebiete des Naturschutzrechts ausgewiesen sind, wie Nationalparke, Naturschutzgebiete, BiosphĂ€renreservate (Zone I und II), besonders geschĂŒtzte Biotope sowie teilweise auch FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete ohnehin fĂŒr den Windenergieausbau ausgeschlossen. In Bayern sind nach dem Landeswaldgesetz zudem Naturwaldreservate und NaturwaldflĂ€chen sowie Schutz-, Erholungs- und BannwĂ€lder (bei Nachteilen fĂŒr deren Funktion bzw. wenn keine gleichwertige Ersatzaufforstung möglich ist) ebenfalls ausgeschlossen. Bei der Konfliktvermeidung auf der Zulassungsebene sei frĂŒhzeitig auf eine kleinrĂ€umige Standortwahl, vorhandene Zuwegungen und weitere Möglichkeiten der Minimierung der FlĂ€chen- und Waldinanspruchnahme zu achten. WĂ€hrend der Bauzeit sollten zusĂ€tzlich eine Rodungs- und Bauzeitoptimierung und eine Umweltbaubegleitung erfolgen, um artenschutzrechtliche Konflikte zu minimieren. FĂŒr eine naturvertrĂ€gliche und konfliktarme Windenergienutzung im Wald sollten alle Akteure – Forstwirtschaft, Naturschutz und Projektierende – frĂŒhzeitig ins GesprĂ€ch gehen. So können, wie Ohlenburg betonte, „Win-Win-Win-Lösungen“ entstehen.

Mehr zum Thema

mehr lesen
21.05.2024

EU-Kommission legt Leitlinien und Empfehlungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien vor

Fast zwei Jahre nach der Verabschiedung des REPowerEU-Plans hat die Kommission den Mitgliedstaaten neue Empfehlungen und Leitlinien vorgelegt, um den Einsatz erneuerbarer Energien weiter zu beschleunigen. Die Dokumente beziehen sich auf die Verbesserung und Straffung der Genehmigungsverfahren, die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und auf Auktionen fĂŒr erneuerbare Energien. Von der Kommission werden damit keine neuen Vorgaben an die Mitgliedstaaten gemacht. Es handelt sich dabei lediglich um allgemeine Leitlinien. Mit der aktualisierten Empfehlung zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und den dazugehörigen Leitlinien zeigt die Kommission Wege zur Verbesserung der Planungs- und Genehmigungsverfahren fĂŒr erneuerbare Energien und damit verbundenen Infrastrukturprojekten in der EU auf. Der aktualisierte Leitfaden fĂŒr die Erteilung von Genehmigungen enthĂ€lt Beispiele fĂŒr bewĂ€hrte Verfahren zur Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Er unterstreicht die Bedeutung der Digitalisierung und der Beteiligung der Bevölkerung und zeigt auf, wie Standortauswahlverfahren am besten gehandhabt werden können. Die Kommission hat außerdem einen weiteren Leitfaden zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten fĂŒr erneuerbare Energien vorgelegt. Laut der ĂŒberarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) handelt es sich dabei um Gebiete, in denen erneuerbare Energien-Projekte voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt haben und in denen daher die erforderlichen Verfahren beschleunigt werden sollen, um eine schnelle Umsetzung der Vorhaben zu gewĂ€hrleisten. SchlĂŒsselelemente fĂŒr die Auswahl solcher Gebiete seien die VerfĂŒgbarkeit digitaler Werkzeuge fĂŒr die Planung und Kartierung sowie Daten ĂŒber die KapazitĂ€t an erneuerbaren Energien und ĂŒber potenzielle Umweltauswirkungen. In ihren Leitlinien unterstreicht die Kommission auch die Rolle einer angemessenen Einbeziehung der Interessengruppen und der Öffentlichkeitsbeteiligung, um eine erfolgreiche Ausweisung der Beschleunigungsgebiete zu erleichtern.
mehr lesen
14.05.2024

Solarpaket 1: Mindestkriterien können den Naturschutz im Solarpark stÀrken

Der Bundesrat hat am 26. April 2024 dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften („Solarpaket 1“) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am Tag nach seiner VerkĂŒndung (16. Mai 2024) in Kraft. Es bietet grundsĂ€tzlich Potenzial, um zu mehr NaturvertrĂ€glichkeit im Solarpark zu gelangen. Bei der konkreten Ausgestaltung der neuen Regelungen sollten aber noch PrĂ€zisierungen vorgenommen werden. Mit dem Solarpaket 1 soll der Ausbau der Photovoltaik (PV) beschleunigt und entbĂŒrokratisiert, aber auch die naturvertrĂ€gliche Gestaltung von Solarparks gefördert werden. In seiner Einordnung und Bewertung fokussiert sich das KNE auf zwei Neuerungen:
  • die Erweiterung der Kulisse der nach EEG vergĂŒtungsfĂ€higen FlĂ€chen und
  • die fĂŒnf naturschutzfachlichen Mindestkriterien.

Neuregelungen zur Erweiterung der Förderkulisse

Aus Opt-In wird Opt-Out: Neue Förderkriterien fĂŒr PV in benachteiligten Gebieten.

Mit der bisherigen Opt-In-Option im EEG konnten bzw. mussten die BundeslĂ€nder ĂŒber eigene Verordnungen Acker- und GrĂŒnlandflĂ€chen in benachteiligten Gebieten freigeben, um die Bebauung mit Solarparks zu ermöglichen. Dies wird nun auf eine Opt-Out-Option umgestellt. PV-FreiflĂ€chenanlagen sind auf Acker- und GrĂŒnlandflĂ€chen in benachteiligten Gebieten jetzt generell nach EEG vergĂŒtungsfĂ€hig.[1] Das gilt auch fĂŒr Solarparks in Landschaftsschutzgebieten oder Naturparks, die in diesen Gebieten liegen. Ausgenommen sind Natura-2000-Gebiete, gesetzlich geschĂŒtzte Biotope, Lebensraumtypen nach Anlage I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente und Kern- und Pflegezonen von BiosphĂ€renreservaten.[2] Diese weitgehende Öffnung der VergĂŒtungsfĂ€higkeit fĂŒr PV-Anlagen in benachteiligten Gebieten können die BundeslĂ€nder mit der Opt-Out-Option wieder begrenzen, indem sie Regelungen treffen, geplanten Solarparks in Landschaftsschutzgebieten und Naturparks im Zuschlagsverfahren des ersten Segments die GebotsfĂ€higkeit abzuerkennen. Damit sind diese Gebote dann also teilweise oder ganz von der Teilnahme an Ausschreibungen nach EEG ausgeschlossen. DarĂŒber hinaus besteht fĂŒr die LĂ€nder die Möglichkeit, die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter FlĂ€chen in benachteiligten Gebieten oberhalb eines Schwellenwerts von 1 Prozent (bzw. 1,5 Prozent ab 2031) einzuschrĂ€nken.

Deutlich mehr FlĂ€che förderfĂ€hig – Ausbau aber nicht unbegrenzt.

Die Nutzung landwirtschaftlicher FlĂ€chen wird zusĂ€tzlich zur Opt-Out-Option der LĂ€nder noch ĂŒber einen zweiten Mechanismus eingeschrĂ€nkt: Es gilt bis zum Jahr 2030 ein bundesweites Förderlimit von 80 Gigawatt fĂŒr neue Solarparks auf landwirtschaftlichen FlĂ€chen. In den Folgejahren wird die Deckelung auf 177,5 Gigawatt angehoben.[3] Der Ausbau soll also trotz der Öffnung der benachteiligten Gebiete nicht völlig unbegrenzt erfolgen.

Anhebung der Gebotsmenge – Steuerung auch grĂ¶ĂŸerer Solarparks wird möglich.

Die maximale Gebotsmenge fĂŒr einen Solarpark wird von je 20 auf je 50 Megawatt angehoben.[4] Damit werden deutlich grĂ¶ĂŸere Solarparks als bisher vergĂŒtungsfĂ€hig nach EEG. Diese Regelung fĂŒhrt dazu, dass sich die Steuerungswirkung des EEG hinsichtlich der Standortwahl und der Standards zur Ausgestaltung auch auf große Anlagen auswirken kann. Anzumerken ist aber, dass zwei Drittel der Solarparks ohne EEG-Förderung betrieben werden und sie somit die Auflagen nicht erfĂŒllen mĂŒssen.[5]

Neuregelungen zum Naturschutz

Im ersten Entwurf zur Änderung des EEG 2023 war das Segment der ‚besonderen Solaranlagen‘ um zwei neue Anlagentypen erweitert worden, die mit einem zusĂ€tzlichen Bonus vergĂŒtet werden sollten. Die sogenannten „BiodiversitĂ€tssolaranlagen“ sollten, wie auch die „Extensiveren Solaranlagen mit landwirtschaftlicher Nutzung“, einen Anreiz bieten, mehr Artenvielfalt auf den FlĂ€chen zu erreichen.

Betreiber mĂŒssen mindestens drei von fĂŒnf naturschutzfachlichen Mindestkriterien umsetzen.

Beide Anlagentypen sind im novellierten EEG nicht mehr enthalten. Sie wurden entsprechend dem Änderungsantrag der „Ampel“-Fraktionen vom 15. April 2024 durch fĂŒnf „naturschutzfachliche Mindestkriterien“ ersetzt. Diese gelten fĂŒr alle Solaranlagen des ersten Segments, wobei besondere Solaranlagen ausgenommen sind. Gebote dĂŒrfen nur abgegeben werden, wenn die geplanten Anlagen mindestens drei der folgenden Kriterien erfĂŒllen sollen: „1. die von den Modulen maximal in Anspruch genommene GrundflĂ€che betrĂ€gt höchstens 60 Prozent der GrundflĂ€che des Gesamtvorhabens, 2. auf den Boden unter der Anlage wird ein biodiversitĂ€tsförderndes Pflegekonzept angewandt, indem a) die Mahd zur Förderung der BiodiversitĂ€t maximal zweischĂŒrig erfolgt und das Mahdgut abgerĂ€umt wird oder b) die FlĂ€che als Portionsweide mit biodiversitĂ€tsfördernd an den FlĂ€chenertrag angepasster Besatzdichte beweidet wird, 3. die DurchgĂ€ngigkeit fĂŒr Tierarten wird gewĂ€hrleistet, indem a) bei Anlagen, die an mindestens einer Seite eine SeitenlĂ€nge von mehr als 500 Metern aufweisen, Wanderkorridore fĂŒr GroßsĂ€uger angelegt werden, deren Breite und Bepflanzung die örtlichen Gegebenheiten berĂŒcksichtigen, und b) die DurchgĂ€ngigkeit fĂŒr kleinere Tierarten gewĂ€hrleistet wird, 4. auf mindestens 10 Prozent der FlĂ€che der Anlage werden standortangepasste Typen von Biotopelementen angelegt, 5. die Anlage wird bodenschonend betrieben, indem a) auf der FlĂ€che keine Pflanzenschutz- oder DĂŒngemittel verwendet werden und b) die Anlage nur mit Reinigungsmitteln gereinigt wird, wenn diese biologisch abbaubar sind und die Reinigung ohne die Verwendung der Reinigungsmittel nicht möglich ist.“[6] Werden VerstĂ¶ĂŸe gegen die Einhaltung der Kriterien bekannt, werden diese sanktioniert.[7] Die Bundesnetzagentur kann festlegen, in welcher Weise der Nachweis der Einhaltung zu fĂŒhren ist.[8] In der GesetzesbegrĂŒndung wird betont, dass auch Mindestkriterien zulĂ€ssig sind, die aufgrund technischer oder baulicher Besonderheiten bereits erfĂŒllt sind. Die gewĂ€hlten Mindestkriterien können darĂŒber hinaus als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen berĂŒcksichtigt werden. In der BegrĂŒndung zum Änderungsantrag wird darauf hingewiesen, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) einen Leitfaden zur Umsetzung der Mindestkriterien und zu geeigneten Nachweisen herausgeben will.[9]

Naturschutzfachliche Mindestkriterien in der Praxis

Mit dem Solarpaket 1 haben naturschutzfachliche Mindestkriterien fĂŒr Solarparks erstmals Eingang in das EEG gefunden. Sie sind ein wichtiges Signal an die Akteure und sollen zur „Vereinbarkeit von geförderten FreiflĂ€chenanlagen mit Natur und Landschaft“ beitragen.[10] Die BĂŒndelung der Maßnahmen zu fĂŒnf Kriterien macht ihre Anwendung leicht ĂŒberschaubar. Es ist zu erwarten, dass die Nachweispflicht zu einer hohen Verbindlichkeit fĂŒhrt. Sie bietet gegenĂŒber der aktuellen Praxis ein großes Verbesserungspotenzial, da bisher hĂ€ufig weder Nachkontrollen noch ein Monitoring der Naturschutzmaßnahmen stattfinden.

Die Reduzierung von Anforderungen ist kontraproduktiv.

Die fĂŒnf Mindestkriterien könnten bei vollstĂ€ndiger Beachtung zu ökologisch wertvolleren Solarparks fĂŒhren, als sie aktuell vielerorts gebaut werden. FĂŒr die FörderfĂ€higkeit muss allerdings nur die Umsetzung von drei dieser fĂŒnf Kriterien nachgewiesen werden. Diese Reduktion der ökologischen Anforderungen eröffnet die Option, an Solarparks mit eher geringem ökologischem Wert festzuhalten. Dies liegt nicht im Interesse des Naturschutzes. Ein Beispiel. Ein Projektierer entscheidet sich fĂŒr die ohne zusĂ€tzlichen Aufwand umsetzbaren Kriterien 1 und 5. WĂ€hlt er Kriterium 4 als dritte Voraussetzung hinzu, bliebe auf einer FlĂ€che mit 50 Hektar Solarpark nur noch die Notwendigkeit auf 5 Hektar „standortangepasste Typen von Biotopelementen“ anzulegen, um die FörderfĂ€higkeit zu erreichen. In der GesetzesbegrĂŒndung heißt es dazu, dass hierunter entweder „Anpflanzungen heimischer StrĂ€ucher und Hecken oder die Einsaat der FlĂ€chen mit artenreichem regionalem Saatgut“ zu verstehen sind. Da durch das Bundesnaturschutzgesetz die Verwendung von gebietsheimischem Saatgut in der freien Landschaft ohnehin vorgeschrieben ist,[11] wĂ€re dieses Kriterium auch ohne explizite ErwĂ€hnung im EEG zu erfĂŒllen. Die FörderfĂ€higkeit wĂŒrde bei dieser Beispielauswahl erreicht, aber die eigentlich aus BiodiversitĂ€tsgrĂŒnden wĂŒnschenswerte DurchlĂ€ssigkeit der Anlagen wĂŒrde ebenso wenig hergestellt, wie ein biodiversitĂ€tsförderndes Pflegekonzept aufgestellt und umgesetzt.

Auf LĂ€nderebene festgelegte Kompensationserfordernisse gelten weiterhin.

Mit der Option der Reduzierung auf nur drei bleiben die Mindestkriterien hinter bereits bestehenden Standards fĂŒr eine naturvertrĂ€gliche Ausgestaltung zurĂŒck. Nach derzeitiger Praxis werden durch die Kommunen im Rahmen der Planung von PV-FreiflĂ€chenanlagen Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen festgelegt und im Bebauungsplan festgeschrieben. Viele BundeslĂ€nder haben bereits Handreichungen erarbeitet, die in der Regel sogar mehr als die fĂŒnf Maßnahmen des EEG benennen und die von den Kommunen angewendet werden. Die zum Teil sehr detailliert ausgearbeiteten Hinweise und Vorgaben zur Eingriffsregelung haben weiterhin Bestand. FĂŒr Projektierer gilt es daher zu beachten, dass sie nun möglicherweise doppelte Standards erfĂŒllen mĂŒssen. Zum Erreichen der FörderfĂ€higkeit mĂŒssen die Mindestkriterien nach EEG erfĂŒllt und ihr Vollzug dem Netzbetreiber nachgewiesen werden. Im Rahmen der Bauleitplanung oder der Baugenehmigung werden aber sehr wahrscheinlich zusĂ€tzliche Kompensationsmaßnahmen oder auch Artenschutzmaßnahmen zu erfĂŒllen sein.

Einordnung und Empfehlung des KNE

Das KNE geht davon aus, dass die hier betrachteten Neureglungen des EEG sowohl fĂŒr die Projektierer als auch fĂŒr die Genehmigungsbehörden ein sichtbares Zeichen sind, die PV-FreiflĂ€chenanlagen auch als FlĂ€chen fĂŒr den Natur- und Artenschutz zu verstehen. Dies ist ein Fortschritt, insbesondere weil diese Standards auch fĂŒr grĂ¶ĂŸere Anlagen und auf einer erweiterten FlĂ€chenkulisse greifen werden.

Die Erweiterung der FlĂ€chenkulisse birgt Risiken fĂŒr den Natur- und Landschaftsschutz.

Diese Erweiterung birgt jedoch auch das Risiko der technischen ÜberprĂ€gung grĂ¶ĂŸerer FlĂ€chen als bisher. Durch weitrĂ€umigere Solarparks oder auch mehr kleine Anlagen in einer Region entstehen in einem Landschaftsraum möglicherweise neue, kumulative Effekte, die ĂŒber die Wirkungen bisheriger, einzelner Projekte hinausgehen. Denkbar ist, dass einzelne Offenlandarten die Modulfelder meiden und aufgrund von zwischen den Kommunen nicht abgestimmten Planungen in der Region dann zu wenig AusweichflĂ€chen fĂŒr Brut oder Nahrungssuche zur VerfĂŒgung stehen. Es bleibt zu beobachten, mit welchen Festlegungen die Opt-Out-Regelung durch die BundeslĂ€nder ausgestaltet wird, und in welchem Ausmaß nun auch Landschaftsschutzgebiete und Naturparke in Nutzung genommen werden.

Die Mindestkriterien nutzen das Potenzial fĂŒr mehr BiodiversitĂ€t noch nicht aus.

Dass ein Nachweis ĂŒber die Umsetzung der Kriterien erbracht werden muss, ist grundsĂ€tzlich positiv hervorzuheben, da er die Kontrolle und ein Monitoring der Naturschutzmaßnahmen ermöglicht. Aber fĂŒr die EEG-FörderfĂ€higkeit mĂŒssen nur drei der fĂŒnf Kriterien tatsĂ€chlich erfĂŒllt werden. Je nach „Auswahl“ ist es so möglich, dass nur eine sehr geringe oder sogar keine ökologische Aufwertung der FlĂ€che stattfindet.

Die Mindestkriterien, wo möglich, noch erweitern.

Bei nĂ€herer Betrachtung zeigt sich, dass es im Gesetzestext im Interesse des Naturschutzes noch Erweiterungsbedarf gibt. Kriterium 5 beispielsweise wird ohnehin in jedem Solarpark eingehalten werden, da der Einsatz von DĂŒnge- und Pflanzenschutzmitteln dort nicht notwendig und die Verwendung chemischer Reinigungsmittel in der freien Landschaft durch Umweltrecht reguliert ist. Eine Erweiterung dieses Kriteriums etwa um Maßnahmen zum Bodenschutz wĂ€hrend des Baus und RĂŒckbaus der Anlagen, wĂ€re eine notwendige ErgĂ€nzung.

Neue Rechtsbegriffe praxistauglich prÀzisieren.

Mit den Mindestkriterien werden neue, unbestimmte Rechtsbegriffe eingefĂŒhrt. So ist beispielsweise noch nicht geklĂ€rt, was ein ‚biodiversitĂ€tsförderndes Pflegekonzept‘ beinhalten sollte. WĂŒnschenswert wĂ€ren hier beispielsweise Konkretisierungen zur Mahdhöhe, zum Mahdzeitpunkt oder zum Belassen von AltgrasbestĂ€nden. Gleiches gilt fĂŒr fehlende Festlegungen zur Ausgestaltung von Wanderkorridoren oder ZĂ€unen. Bestehende LeitfĂ€den der LĂ€nder oder Positionspapiere der Naturschutzorganisationen bieten hier bereits detaillierte VorschlĂ€ge.

Der BMWK-Leitfaden sollte die Umsetzung ökologisch wertvoller Solarparks stÀrken.

Eine große Chance zur Verbesserung der WirkmĂ€chtigkeit des novellierten EEG in Hinblick auf die NaturvertrĂ€glichkeit bietet die Ausgestaltung des angekĂŒndigten BMWK-Leitfadens. In diesem Dokument sollten Erfahrungen und bewĂ€hrte Regelungen der BundeslĂ€nder BerĂŒcksichtigung finden, um einerseits die aus naturschutzfachlicher Sicht notwendigen Ziele besser zu erreichen und andererseits eine praxistaugliche Umsetzung der EEG-Regelungen zu ermöglichen. Doppelte Planungen und Nachweispflichten fĂŒr die Projektierer gegenĂŒber Netzbetreibern und Genehmigungsbehörden sollten vermieden werden.

Kommunen mĂŒssen weiterhin ihre Verantwortung fĂŒr naturvertrĂ€gliche Solarparks wahrnehmen.

Die Neuregelungen in ihrer bisherigen Ausgestaltung werden nicht per se dazu fĂŒhren, eine gute NaturvertrĂ€glichkeit aller PV-FreiflĂ€chenanlagen sicherzustellen. Den Kommunen verbleibt weiterhin die wichtige Aufgabe, im Rahmen der Bauleitplanung die vorhandenen Instrumente zur naturvertrĂ€glichen Gestaltung und Pflege von Solarparks zu nutzen. Dies gilt auch und insbesondere fĂŒr die zunehmende Zahl von Anlagen, die ohne EEG-Förderung errichtet werden und daher nicht an die Förderkulisse und die Mindestkriterien gebunden sind. [1] Siehe § 37c EEG. [2] Siehe § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. h und i EEG. [3] Siehe § 37a Abs. 4 EEG. [4] Siehe § 37 Abs. 3 EEG. [5] EE-Statistik MaStR - Februar 2024 (Stand 19.03.2024).xlsx (bundesnetzagentur.de). [6] § 37 Abs. 1a EEG. [7] Siehe § 52 Abs. 1 Nr. 9a EEG. [8] Siehe § 85 Abs. 2 Nr. 6 EEG. [9] Siehe BT-Drs. 20/11180 v. 24.04.2024, S. 135. [10] Siehe BT Drs. 20/11180 v. 24.04.2024, S. 134. [11] Siehe Bundesnaturschutzgesetz § 40.
mehr lesen
Gondel einer Windenergieanlage
© Nicole Klesy auf Pixabay
14.05.2024

Wozu dienen die Prozentwerte fĂŒr zumutbare Ertragsverluste durch Abschaltungen von Winden

In § 45b und in Anlage 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Prozentwerte fĂŒr zumutbare Ertragsverluste festgelegt, die durch Abschaltungen von Windenergieanlagen entstehen, zum Beispiel wenn ein Antikollisionssystem als Schutzmaßnahme fĂŒr Vögel eingesetzt wird. Welche Funktion haben diese Werte, und lĂ€sst sich daraus – im Sinne einer Deckelung – die Möglichkeit ableiten, abschaltungsbezogene Schutzmaßnahmen in der Betriebsphase unterjĂ€hrig außer Kraft zu setzen? Und was gilt diesbezĂŒglich bei Genehmigungen in Windenergiegebieten und damit im Anwendungsbereich von § 6 WindenergieflĂ€chenbedarfsgesetz (WindBG)? Diese Anfrage beantwortete das KNE bereits in diesem Februar und berichtete darĂŒber auch im Newsletter. Die ursprĂŒngliche Version der „Frage und Antwort“ fokussierte auf den Anwendungsfall der SignifikanzprĂŒfung nach den Regelungen des § 45b BNatSchG. Die Überarbeitung bezieht nun auch die Konstellation mit ein, dass Windenergieanlagen (WEA) in Windenergiegebieten im Anwendungsbereich des § 6 WindBG beantragt werden. Hier eröffnet das Gesetz – anders als außerhalb von Windenergiegebieten – die Möglichkeit, Schutzmaßnahmen in reduziertem Umfang umzusetzen, wenn diese die Zumutbarkeitsschwellen ĂŒberschreiten. Dann sind allerdings ergĂ€nzende Zahlungen in Artenhilfsprogramme zu leisten.
mehr lesen
Simulation Rotmilan vor Windenergieanlage
© Tino Herrmann
13.05.2024

Antikollisionssysteme – aktuelle Entwicklungen und Probleme in der Praxis

Zwei Webinare im Rahmen des FuE-Projektes

Das KNE-Forschungsprojekt „Antikollisionssysteme in der Praxis“ befasst sich mit der Frage, wie Antikollisionssysteme (AKS) als eine der in § 45b Absatz 6 Bundesnaturschutzgesetz genannten Schutzmaßnahmen Eingang in die Genehmigungspraxis finden können. Im Rahmen des Projektes wurden nun zwei Webinare zu den Themen „Genehmigung von AKS – Basiswissen und aktuelle Entwicklungen“ und „AKS als Schutznahmen im BNatSchG – alle Probleme gelöst?“ durchgefĂŒhrt.

Webinar 1 „Genehmigung von AKS – Basiswissen und aktuelle Entwicklungen“

Das erste Webinar am 30. April 2024 richtete sich an Vertreterinnen und Vertreter von. Dort wurde der aktuelle Wissenstand rund um die grundlegenden Fragen zum Einsatz von AKS prĂ€sentiert. Dr. Elke Bruns (Projektleiterin) gab im ersten Teil der Online-Veranstaltung einen Überblick ĂŒber die technische Ausstattung, den Entwicklungsstand von Detektionssystemen, wie sie funktionieren und was sie leisten mĂŒssen, um als wirksam zu gelten. AKS gelten laut Gesetz als fachlich geeignet. Sie versprechen ein hohes Schutzniveau, da das Kollisionsrisiko fĂŒr Brutvogelarten dadurch - auch ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum hinweg bedarfsgerecht verringert werden kann. In der Praxis stellt sich die Anwendung jedoch als nicht so einfach dar. Zum einen gilt bisher erst ein einziges Detektionssystem als wirksam. Es kann zum Schutz des Rotmilans, in zwei BundeslĂ€ndern auch zum Schutz des Seeadlers eingesetzt werden. Weitere Systeme sind noch in der Erprobung, Die Vertreter und Vertreterinnen der Unteren Naturschutzbehörden wĂŒnschten sich eine KlĂ€rung, wer fĂŒr die Anerkennung zustĂ€ndig ist und wie das Prozedere der Anerkennung ablĂ€uft. Hierzu konnte das FuE-Projekt nur vorlĂ€ufige Angaben machen. Zum andern setzen, wie Maik Pommeranz (Projektmitarbeiter) erlĂ€uterte, die ZumutbarkeitsbeschrĂ€nkungen fĂŒr Schutzmaßnahmen insbesondere der Anwendung von kostenintensiven AKS Grenzen. Dies gilt vor allem an den weniger ertragreichen Standorten, da dort die Grenze der wirtschaftlichen Zumutbarkeit schneller erreicht ist. Wenn ein AKS hingegen mehrere WEA abdecken kann und die Kosten aufgeteilt werden können, erhöhen sich die SpielrĂ€ume fĂŒr den Einsatz der Systeme. Die Teilnehmenden kritisierten in ihren RĂŒckmeldungen, dass es an konkreten Vollzugshinweisen fehle, wann AKS eingesetzt werden sollten. Unsicherheiten bestehen auch bei der Frage, wie AKS im Genehmigungsbescheid zu behandeln sind. In dem Webinar wurde ein aktuelles Urteil thematisiert, wonach der Behörde ein Abschaltkonzept vorliegen mĂŒsse, so dass die Vermeidungswirksamkeit der Maßnahme beurteilt werden kann. Die Teilnehmenden bestĂ€tigten, dass eine Handreichung fĂŒr die rechtssichere Anordnung von AKS bei Änderungen und oder Neugenehmigungen hilfreich sei.

Webinar 2 „AKS als Schutznahmen im BNatSchG – alle Probleme gelöst?“

Das zweite Webinar fand am 7. Mai 2024 statt und richtete sich speziell an Naturschutz- und UmweltverbĂ€nde. Ziel war es auch hier zunĂ€chst Basiswissen ĂŒber die Funktionsweise einer automatisch gesteuerten Abschaltung zu vermitteln. Die Verbandsvertreter und -vertreterinnen konnten sich im Zuge des Webinars ein Bild ĂŒber den Stand der technischen Entwicklungen sowie ĂŒber die Anerkennung wirksamer Detektionssysteme machen und zahlreiche Fragen stellen.

Skepsis und Wissensbedarf bleiben

Einige Webinarteilnehmerinnen und -teilnehmer zeigten sich skeptisch, ob die Systeme insbesondere an Standorten mit mehreren Brutpaaren kollisionsgefĂ€hrdeter Arten und zugleich hohem Aufkommen an NahrungsgĂ€sten zurechtkommen wĂŒrden. Gefragt wurde auch nach den Möglichkeiten einer nachtrĂ€glichen Ausstattung von WEA mit einem AKS. Wiederum andere Teilnehmer und Teilnehmerinnen meldeten, dass sie in ihrem ZustĂ€ndigkeitsbereich in den letzten zwei Jahren noch keine AKS als Genehmigungsauflage auf dem Tisch gehabt hĂ€tten. Insgesamt ĂŒberwog in der Runde die Skepsis darĂŒber, welche Zukunft die AKS unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen haben könnten.

Mehr zum Thema

mehr lesen
Photovoltaikanlagen auf der FreiflÀche, Foto: Natalie Arnold
Foto: Natalie Arnold
13.05.2024

BĂŒrgergesprĂ€ch zum Thema „Solarstrom vom Acker?“

Der Heimatverein Ringenwalde e. V. lud am 5. Mai zur Information und zur Diskussion ĂŒber Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen (PV-FFA) nach Ringenwalde in die Uckermark ein. Rund 50 Interessierte nahmen teil und informierten sich ĂŒber den Solarparkausbau in ihrer Region und den verbundenen Herausforderungen und Chancen. Dr. Julia Thiele, Fachreferentin naturvertrĂ€gliche Solarenergie im KNE, informierte im Rahmen ihres Vortrags "Mehr BiodiversitĂ€t in unsere Solarparks - wie schaffen wir das?" im Wesentlichen ĂŒber die Auswirkungen von Solarparks auf Natur und Landschaft, ĂŒber ökologisch wertvolle Gestaltungsmöglichkeiten und ĂŒber die Steuerungsmöglichkeiten von Gemeinden, damit ein naturvertrĂ€glicherer Ausbau erreicht werden kann. Weiteren Input lieferten Katja Neels zur BĂŒrgerbeteiligung in der Gemeinde Nordwestuckermark und Dieter Arndt mit einem Erfahrungsbericht aus der politischen Praxis. In der anschließenden Diskussion interessierten sich die Teilnehmenden unter anderem fĂŒr die Fragen: Wie lassen sich Chancen und Risiken möglichst fair verteilen? Welche Inhalte können GrundsatzbeschlĂŒsse enthalten? Werden Solarparks auch in Schutzgebieten zugelassen? Warum werden nicht nur oder wesentlich mehr VerkehrsflĂ€chen fĂŒr den Ausbau der PV-FFA genutzt? Wie viel FlĂ€che wĂŒrden Solarparks fĂŒr die Zielsetzung nach dem EEG benötigen, wenn sie naturvertrĂ€glich gestaltet werden? Wann wird ein Solarpark als ökologisch hochwertig bemessen? DarĂŒber hinaus ging es auch um die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger an Solarparks und die Herausforderung fĂŒr die Gemeinden, mit den vielen Anfragen von Betreibern umzugehen.
mehr lesen
08.05.2024

Ein digitales Dialogtool zur EntscheidungsunterstĂŒtzung im Rahmen der Energiewende

Auf Basis verhaltenswissenschaftlicher Erkenntnisse wurde ein digitales Dialogtool entwickelt, um die BĂŒrgerbeteiligung bei Planungen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen auf Gemeindeebene zu verbessern. Das Tool simuliert die Allokation der Anlagen auf einer interaktiven Karte. Die Zustimmung der Menschen zur Energiewende ist nach wie vor steigend, dennoch stoßen konkrete Planungen fĂŒr neue Erneuerbare-Energien-Projekte vor Ort hĂ€ufig auf Kritik oder Widerstand. Bei der Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist es daher wichtig, sowohl den Schutz von Natur und Landschaft als auch die BĂŒrgerbeteiligung im Blick zu behalten. Statt einer EinschrĂ€nkung der Beteiligungsmöglichkeiten werden neue Formate benötigt, die Gemeindemitglieder aktiver und verantwortungsvoller in die Gestaltung der Energielandschaft vor Ort einbeziehen. Zu diesem Zweck wurde von Julia Thiele, Jule Kinzinger und Christina von Haaren (UniversitĂ€t Hannover) auf Basis verhaltenswissenschaftlicher Erkenntnisse ein digitales Dialogtool entwickelt. In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift „Natur und Landschaft“ ist dazu nun ein Artikel erschienen. Kernelemente des Tools sind die Vorgabe eines von der Bundesebene rĂ€umlich herunterskalierten Zielstromertrags fĂŒr den Planungsraum und Informationen ĂŒber rĂ€umliche Grenzen fĂŒr eine gesellschaftlich akzeptierte und naturvertrĂ€gliche Allokation von Wind- oder Solarenergieanlagen. In Workshops simulierten Gemeindemitglieder auf einer interaktiven Karte die Verteilung der Anlagen, um den Zielstromertrag zu erreichen. Das digitale Dialogtool wurde in drei Gemeinden evaluiert. Im Ergebnis zeigte sich, dass Dialogprozesse und das lokale Verantwortungsbewusstsein sowie die Akzeptanz der erneuerbaren Energien vor Ort gefördert wurden. Die Resultate können in der Regional- oder Bauleitplanung als Beitrag der BĂŒrgerbeteiligung genutzt werden. Quelle: Thiele, J., Kinzinger, J., von Haaren, C. (2024): BĂŒrgerbeteiligung 3.0 – ein digitales Dialogtool zur EntscheidungsunterstĂŒtzung im Rahmen der Energiewende. „Natur und Landschaft“ 99. Jahrgang (2024) - Ausgabe 5, S. 217-227
mehr lesen
30.04.2024

Aktuelles aus den LĂ€ndern und der Forschung

Öko-Institut

In Deutschland stehen mehr FlĂ€chen fĂŒr den Ausbau von PV-FreiflĂ€chenanlagen zur VerfĂŒgung, als nach aktuellen AbschĂ€tzungen fĂŒr ein vollstĂ€ndig erneuerbares Stromsystem benötigt werden. Laut Überblicksstudie des Öko-Instituts könnten allein an Seitenrandstreifen, ĂŒber ParkplĂ€tzen sowie auf Industrie- und GewerbeflĂ€chen 287 Gigawatt Solarenergie installiert werden. Das ist deutlich mehr als die ZielgrĂ¶ĂŸe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 200 Gigawatt PV-FreiflĂ€chenanlagen bis zum Jahr 2040. Landwirtschaftliche FlĂ€chen mit geringerem Ertrag mĂŒssten dann nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen werden. Knapp 5.000 GW stĂŒnden darĂŒber hinaus zur VerfĂŒgung, wenn technische Potenziale ausgeschöpft wĂŒrden, die Synergien herstellen mit MoorflĂ€chen, GewĂ€ssern oder weiteren landwirtschaftlich hochwertigen FlĂ€chen (PM 04/2024).

Baden-WĂŒrttemberg

In einem Berichtsantrag (Landtags-Drucksache 17/6356) fragt die Abgeordnete Gabriele Rolland unter anderem danach, welche Fortschritte es bislang hinsichtlich des Schutzes vorhandener Greifvögel durch Abschalteinrichtungen gebe und bei wie vielen Anlagen diese bereits genutzt werden. Laut der baden-wĂŒrttembergischen Landesregierung laufen derzeit verschiedene AktivitĂ€ten, um Antikollisionssysteme (AKS) weiterzuentwickeln. So fĂŒhrt das KNE im Auftrag des Bundesamts fĂŒr Naturschutz (BfN) momentan ein Forschungsvorhaben zu AKS in der Praxis durch. Das Land Schleswig-Holstein erstellt derzeit einen PrĂŒfrahmen fĂŒr AKS, der als Grundlage fĂŒr eine technische Zertifizierung der Systeme dienen könne. DarĂŒber hinaus fördere das Ministerium fĂŒr Umwelt, Klima und Energiewirtschaft finanziell die Entwicklung eines weiteren AKS im Windenergietestfeld auf der SchwĂ€bischen Alb im Landkreis Göppingen. Der Einsatz von AKS spiele im Land fĂŒr den ganz ĂŒberwiegenden Teil der Genehmigungsverfahren derzeit noch keine Rolle. Bisher kommen die Systeme in Baden-WĂŒrttemberg an einzelnen Anlagen im Hohenlohekreis und in diesem Jahr an einem Standort mit zwei Anlagen im Alb-Donau-Kreis zum Einsatz.

Hamburg

Eine Schriftliche Kleine Anfrage (Senats-Drucksache 22/14870) des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) adressiert den Windenergieausbau in der Freien Hansestadt Hamburg. Laut der Antwort des Senats werde die Umsetzung des FlĂ€chenbeitragswertes nach WindenergieflĂ€chenbedarfsgesetz (WindBG) in Hamburg ĂŒber die Ausweisung von Windenergiegebieten im FlĂ€chennutzungsplan erfolgen. Hierbei seien ergebnisoffene Änderungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) durchzufĂŒhren und die dort vorgegebenen Verfahrensschritte einzuhalten. Die betroffenen Bezirksverwaltungen seien seit 2022 im Rahmen von kontinuierlich tagenden Arbeitsgruppen in den Prozess der PotenzialflĂ€chensuche zur Vorbereitung des formellen Änderungsverfahrens eingebunden. Der Senat strebt an, das – vom Bund vorgegebene – GesamtflĂ€chenziel von 0,5 Prozent der LandesflĂ€che bereits bis Ende 2027 zu erreichen. Zur Erreichung der bundesgesetzlichen FlĂ€chenziele sei die Ausweisung zusĂ€tzlicher FlĂ€chen notwendig. Eine entsprechende PotenzialflĂ€chenkulisse werde derzeit erarbeitet und im Rahmen der frĂŒhzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Jahr vorgestellt werden.

Schleswig-Holstein

Im Zuge einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 20/2035) fragte der Abgeordnete Marc Timmer (SPD) nach der „Dauer der Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein“. Die durchschnittliche Genehmigungsdauer ab Antragstellung bei den im Jahr 2024 bisher genehmigten Anlagen lag, laut der Landesregierung, bei 16,9 Monaten. Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, wurden seit 2020 in den Haushaltsaufstellungen 13 wiederkehrend neue Personalstellen fĂŒr das LfU zur personellen VerstĂ€rkung bei der Bearbeitung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eingeworben. DarĂŒber hinaus werden Maßnahmen zur Organisationsoptimierung durchgefĂŒhrt. Weiterhin wurden Projekte zur Identifizierung von Beschleunigungspotentialen durch Digitalisierung von Teilschritten wie z. B. Beteiligungsprozessen im Genehmigungsverfahren initiiert.
mehr lesen
29.04.2024

KNE-Podcast: Nach Fukushima: Einblicke in die japanische Energiewende

Die Nuklearkatastrophe in Fukushima im Jahr 2011 sorgte dafĂŒr, dass die japanische Regierung der Kernkraft den RĂŒcken kehrte, und bekanntermaßen auch die deutsche Regierung eine Kehrtwende in der Energiepolitik vollzog. Nach der Katastrophe gab es einen starken Anstieg des Interesses an erneuerbaren Energien, die zu diesem Zeitpunkt nur einen Anteil von knapp 5 Prozent an der Stromversorgung in Japan hatten. Oktober 2020 kĂŒndigt die japanische Regierung an, dass das Land bis 2050 CO2-neutral werden soll. Bis 2030 sollen in Japans Energiemix die erneuerbare Energien deutlich an Zuwachs gewinnen und 36 bis 38 Prozent der Stromproduktion ausmachen. Momentan liegt der Anteil der Erneuerbaren bei 23 Prozent, hauptsĂ€chlich durch Photovoltaik. In Folge 35 des KNE-Podcasts geht es darum, wo Japan heute beim Ausbau der erneuerbaren Energien steht. Wie hoch ist die Akzeptanz fĂŒr die Energiewende? Welche besondere Bedeutung hat die Agri-Photovoltaik? Und welche Rolle spielen der Natur- und Landschaftsschutz? Über diese Fragen und mehr spricht Moderatorin Anke Ortmann mit Christian Doedt, Forscher am Japanischen Institute for Sustainable Energy Policies (ISEP). Das ISEP in Japan beschĂ€ftigt sich damit, wie die Energiewende in Japan umgesetzt werden kann. Das KNE steht bereits mit dem Institut schon lĂ€nger in Kontakt. Unter anderem gab es im November 2021 einen intensiven Austausch zur Thematik der Konfliktbearbeitung in der Energiewende, und 2022 war Christian Doedt mit Mitarbeitenden des KNE zu Besuch beim Brandenburger Erprobungsvorhaben zum Einsatz von Antikollisionssystemen. Jetzt auf allen gĂ€ngigen Plattformen verfĂŒgbar!

Mehr zum Thema

mehr lesen
25.04.2024

Kommunale Akteure auf Exkursion im Solarpark Oberndorf

Regionaler Workshop in Bayern im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers

Wie sehen naturvertrĂ€gliche Solarparks in der Praxis aus? Am 23. April fand in Landshut der erste regionale Workshop im Rahmen des FuE-Projektes „Solarenergie und Naturschutz: Mehr BiodiversitĂ€t in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers) statt. Teil des Workshops war auch die Besichtigung des Solarparks Oberndorf in der Gemeinde Bodenkirchen. Wie Vielfalt und der Ausbau der erneuerbaren Energien miteinander gelingen, sieht man am besten mit eigenen Augen vor Ort. DafĂŒr wurden im Rahmen des Projektes regionale Workshops mit Exkursionen fĂŒr kommunale Akteure konzipiert. Am 23. April fand in Landshut (Bayern) der erste Workshop statt. Die Gruppe der rund 20 Teilnehmenden kamen aus den unteren und oberen Naturschutzbehörden, aus dem bayrischen Staatsministerium, aus einer Kommune sowie aus PlanungsbĂŒros, VerbĂ€nden und aus der Projektentwicklung. Die Veranstaltung fand im GrĂŒnderzentrum in Landshut in Kooperation mit regionalwerke statt.

Informationsaustausch und Diskussion

Konzipiert und moderiert wurde der Workshop von Simone Zeil (KNE). Nach einer Vorstellungsrunde und einem Kennenlernen der Teilnehmenden, stellte Elisabeth Wolfram (KNE) dar, welche Wirkungen Solarparks auf die verschiedene naturschutzfachlichen Bereiche Boden, Wasser, Landschaftsbild und auf Flora und Fauna haben. DarĂŒber hinaus wurden die bestehenden sowie die, im Rahmen des Solarpakets, voraussichtlich neu eingefĂŒhrten Instrumente zur Steigerung der BiodiversitĂ€t in Solarparks vorgestellt. Maßnahmen, wie NaturvertrĂ€glichkeit in die jeweiligen Verfahren integriert werden könnte, wurden erlĂ€utert. Im Weiteren wurden in mehreren Diskussionsrunden die UnterstĂŒtzungsbedarfe der Teilnehmenden auf kommunaler Ebene (Gemeinden und Landkreise) ermittelt. Dr. Julia Thiele (KNE) unterstĂŒtzte die Diskussion mit weiteren natruschutzfachlichen BeitrĂ€gen. Jeremias Kempt (Bundesamt fĂŒr Naturschutz) brachte die naturschutzfachliche Sicht auf Bundesebene ein.

Exkursion zum Solarpark Oberndorf

Am Nachmittag besichtigten die Teilnehmenden den nahegelegenen Solarpark in Oberndorf in der Gemeinde Bodenkirchen. Andreas Engl (regionalwerke, EULE Projekt) informierte anschaulich ĂŒber den Natur- und Artenschutz fördernden Solarpark: Er wurde 2012 auf einer alten Lehmbaugrube, die spĂ€ter landwirtschaftlich intensiv genutzt wurde, erbaut. Auf rund 1,6 Hektar des insgesamt 2,6 Hektar großen Solarparks wurden verschiedene Biotope angelegt – unter anderem Lesesteinhaufen, ErdflĂ€chen, Steinstufen, WasserflĂ€chen und Totholzhaufen. Durch eine dreireihige Hecke und altem Baumbestand an mehreren Seiten sowie ObstbĂ€ume und einen Weiher sind die nach SĂŒden ausgerichteten Solarmodule in der gut 1 Hektar großen eingezĂ€unten FlĂ€che kaum einsehbar. Die FlĂ€che liegt etwas tiefer als die umliegenden Felder und fĂ€llt daher im Landschaftsbild nur durch die Baumreihen und die Vielfalt an Arten (Vögel, Eidechsen, Tag- und Nachfalter sowie verschiedene SĂ€ugetiere, die sich in dem geschĂŒtzten Areal aufhalten) auf. Die Pflege der FlĂ€che erfolgt durch die Beweidung mit Schafen, einer Mahd mit BalkenmĂ€her und dem Abtransport des Mulchs. Alle Teilnehmenden konnten in diesem Solarpark sehen, wie mit relativ wenig Aufwand, ein lebendiges Ökosystem in Verbindung mit FreiflĂ€chen-Photovoltaik auf einer FlĂ€che geschaffen werden können. Der Solarpark ist eng mit regionalen Partnern und den Bewohnerinnen und Bewohnern in Bodenkirchen verbunden, deren gut 340 Haushalte mit dem erzeugten Strom verlĂ€sslich versorgt werden. In der Abschlussrunde wurde viel positives Feedback zum persönlichen Austausch, dem interaktiven Veranstaltungsformat und der anschaulichen Besichtigung eines sehr gelungenen Beispiels eines naturfördernden Solarparks geteilt. Gleichzeitig sind viele Fragen offen, zum Beispiel: Wie können solche Beispiele in die FlĂ€che gebracht werden? Wie kann ein verlĂ€ssliches Monitoring der Vereinbarungen in den Genehmigungsverfahren und Vorgaben durch die Naturschutzbehörden nachgehalten werden? Wie können noch mehr Kommunen motiviert werden, sich aktiv und gestaltend in eine naturvertrĂ€gliche Energiewende einzubringen? Vielen Dank an alle Beteiligten fĂŒr diesen sehr interessanten und aufschlussreichen Workshop. [gallery link="file" ids="5913,5912,5911,5910,5909,5908,5907,5906,5905"]

Solarenergie und Naturschutz: Mehr BiodiversitÀt in Solarparks umsetzen

Das FuE-Projekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr BiodiversitĂ€t in Solarparks umsetzen - SuN-divers“ soll dazu beitragen, dass Naturschutzbelange bei der Implementierung von Solarparks auf kommunaler Ebene stĂ€rker als bisher BerĂŒcksichtigung finden. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zĂ€hlen online durchgefĂŒhrte Workshops, WerkstattgesprĂ€che in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen fĂŒr eine große Teilnehmendenzahl sowie die regionalen Workshops vor Ort mit Exkursionen zu guten Beispielen von naturvertrĂ€glich gestalteten Solarparks. Die Ergebnisse aus den FachgesprĂ€chen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengefĂŒhrt und in einer InformationsbroschĂŒre fĂŒr die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, VerbĂ€nden und Landwirtschaft aufbereitet. Die nĂ€chsten regionalen Workshops mit Besichtigungen von Solarparks sind bereits geplant Alle Informationen dazu sind auf der Internetseite zum FuE-Projekt „SuN-divers“ zu finden. Projektseite: FuE-Vorhaben Solarenergie und Naturschutz Das Projekt „SuN-divers“ wird gefördert durch das Bundesamt fĂŒr Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums fĂŒr Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Mehr zum Thema

mehr lesen
Agri-Photovoltaik und ökologischer Obstanbau, Foto: © Anke Ortmann
23.04.2024

BiodiversitĂ€tsschutz und Energiewende – Möglichkeiten und Herausforderungen

Die digitale FrĂŒhjahrstagung des NaturFreunde-Fachbereichs Naturschutz, Umwelt und Sanfter Tourismus (NUST) am 19. und 20. April widmete sich dem Spannungsfeld zwischen Klimaschutz, erneuerbare Energien und Naturschutz. Im Rahmen dieser Veranstaltung beleuchtete Kathrin Schwarz, Referentin fĂŒr BiodiversitĂ€t und Klimawandel im KNE, in ihrem Vortrag die Zielkonflikte in der Energiewende und ging dabei insbesondere auf die Herausforderungen beim Ausbau der Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen ein. Bei den Rahmenbedingungen stellte sie heraus, dass Zielkonflikte im Zusammenhang der Energiewende dadurch geprĂ€gt sind, dass sich mindestens zwei legitime und wichtige Ziele entgegenstehen: der Zielkonflikt BiodiversitĂ€tsschutz und Energiewende. Beim Ausbau der Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen erlĂ€uterte sie unter anderem die Herausforderungen, die sich aus dem FlĂ€chenbedarf ergeben und informierte zu Möglichkeiten der Förderung der BiodiversitĂ€t und des Naturschutzes. Dabei ging sie auf verschiedene Möglichkeiten der FlĂ€chenauswahl und Gestaltung von Solarparks ein. Bei der Auswahl sollten NaturvertrĂ€glichkeitskriterien berĂŒcksichtigt werden, GrĂ¶ĂŸe und Ausrichtung des Solarparks sollten sich an lokalen Gegebenheiten orientieren und Habitate fĂŒr regionaltypische Arten der Kulturlandschaft sollten integriert werden. Bei der Agri-Photovoltaik bietet sich zudem die Möglichkeit der Kombination von landwirtschaftlicher Produktion und Energiegewinnung. In der anschließenden Diskussion ging es vorrangig um die Photovoltaik. Der Ausbau von Dach-PV-Anlagen war stark befĂŒrwortet worden. Ebenso wurde die Agri- Photovoltaik sehr positiv bewertet.
mehr lesen
Sitzungstisch mit Papieren
© Peter-Paul Weiler, berlin-event-foto.de
22.04.2024

Intensiver Austausch auf der 18. KNE-Beiratssitzung

Am 19. April fand die 18. KNE-Beiratssitzung statt. Auf Grundlage des von der GeschĂ€ftsfĂŒhrung vorgelegen Berichts wurden AktivitĂ€ten, Planungen und Herausforderungen des KNE erörtert. Einblicke in die Facharbeit gaben Dr. Elke Bruns, Dr. Mathis Danelzik und Thomas Schoder. Aufgrund zahlreicher fortlaufender Rechtssetzungsprozesse auf Bundes- und EU-Ebene, aber auch neuer Studien und Untersuchungen mĂŒsse man eine hohe FlexibilitĂ€t bei der Einordnung neuer rechtlicher Entscheidungen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnissen an den Tag legen, die Arbeit werde kleinteiliger und schnelllebiger, erklĂ€rte Dr. Elke Bruns, stellvertretende Direktorin des KNE, die den Bericht an den KNE-Beirat einbrachte. Sie informierte auch ĂŒber strukturelle Änderungen im KNE. Aufgrund des personellen Zuwachses in der Abteilung Fachinformation arbeite man dort nun in drei Teams: Team Wind, Team Solar, Team Recht. In ihrer Funktion als Leiterin der Abteilung Fachinformation gab Bruns ausgewĂ€hlte Einblicke in die Facharbeit des KNE. Das FuE-Projekt „Antikollisionssysteme in der Praxis“ befinde sich in der Endphase. Im Zuge des Projektes habe man zwei Webinare sowie eine Fachtagung durchgefĂŒhrt. Im Zentrum stehe der Anerkennungsprozess der Systeme zur Vermeidung von Vogelkollisionen mit Windenergieanlagen. DarĂŒber hinaus befasse sich die Abteilung verstĂ€rkt mit dem Wissenstransfer zu den Möglichkeiten der Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung. DiesbezĂŒgliche Informationen können auf der KNE-Internetseite eingesehen werden. Über die Herausforderungen und Vorgehensweisen der Dialogarbeit des KNE im Umfeld von Rechtsetzungsprozessen referierte Dr. Mathis Danelzik, Leiter der Dialoggestaltung im KNE, am Beispiel der BiodiversitĂ€ts-PV. Über einen lĂ€ngeren Zeitraum hinweg habe man sich mit zahlreichen Akteuren in verschiedenen Austauschformaten ĂŒber die Möglichkeiten der Ausgestaltung der BiodiversitĂ€ts-PV als neues Ausschreibungssegment verstĂ€ndigt. In dem Gesetzentwurf zum sogenannten „Solarpaket I“, der momentan im Bundestag beraten werde, sei die BiodiversitĂ€ts-PV nicht mehr vorgesehen. Im Anschluss an Danelziks PrĂ€sentation gab Thomas Schoder, Mitarbeiter Politikmonitoring im KNE, einen Einblick in „Rechtspopulistische AktivitĂ€ten im Bereich Naturschutz und Energiewende“. Im Spannungsfeld von Natur-, Arten- und Landschaftsschutz einerseits und dem Ausbau der erneuerbaren Energien andererseits seien zunehmend AktivitĂ€ten mit demokratiegefĂ€hrdenden Tendenzen und Anliegen zu verzeichnen. Diese rechten Diskurse und Interventionen dĂŒrften im Sinne des Demokratieschutzes nicht unerwidert bleiben. In den Diskussionen zu den jeweiligen Themen betonte der Beirat seine WertschĂ€tzung fĂŒr die Arbeit des KNE. Erfahrungen und Fragen der Mitglieder zu den einzelnen Themen flossen in den Austausch ein und gaben wichtige Impulse fĂŒr die weiteren Arbeitsprozesse des KNE.
mehr lesen
© DTdT-Schader-Stiftung-web
17.04.2024

Wie können KMU zu nachhaltiger Entwicklung beitragen?

Dr. Julia Wiehe vom KNE auf den sechsten DarmstĂ€dter Tagen der Transformation Die Schader-Stiftung lud gemeinsam mit der Hochschule Darmstadt, der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar und der Schmid Stiftung zu den sechsten DarmstĂ€dter Tagen der Transformation (DTdT) ein. Die Veranstaltung vom 15. bis 19. April widmete sich dem Wandel zu einer zukunftsfĂ€higen, sozial-ökologischen Wirtschaft mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Wie können KMU zu nachhaltiger Entwicklung beitragen? Im Rahmen des Forums „Photovoltaik im Freiland - Konflikte und Lösungen“ am 15. April wurden verschiedene Konzepte der FreiflĂ€chennutzung durch Photovoltaik diskutiert. Dr. Julia Wiehe vom KNE informierte die Teilnehmenden zu Anforderungen an Photovoltaik-Anlagen im Freiland aus naturschutzfachlicher Perspektive. In der Diskussion wurden Umsetzungsschwierigkeiten der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) und naturvertrĂ€glich ausgestalteten FreiflĂ€chenanlagen beleuchtet. Der Fokus lag insbesondere auf der Agri-PV, deren positive Wirkungen auf die Landwirtschaft hervorgehoben wurden. Es gelte, den Wissenstransfer weiter zu fördern und die wissenschaftlichen Grundlagen darzustellen. Generell wurde angemerkt, dass auf kommunaler Ebene die Frage der Beteiligung besonders wichtig sei. Naturschutz, aber unbedingt auch die Landwirtschaft, mĂŒssten bei der Diskussion um Standorte, AnlagengrĂ¶ĂŸen und Ausgestaltung der Solaranlagen einbezogen werden. Auf kommunaler Ebene gelte es aber auch, die Ziele der Energiewende als gemeinsame Ziele zu begreifen. Solarparks und Agri-PV seien eine Chance, der BiodiversitĂ€ts- und, einer im Klimawandel drohenden, ErnĂ€hrungskrise zu begegnen. Verwaltung und auch Politik auf kommunaler Ebene mĂŒssten zusammengebracht werden, um gute Projekte zu unterstĂŒtzen und umzusetzen. Die intensiven Diskussionen zeigten, dass ein gemeinsames VerstĂ€ndnis fĂŒr Ausbaunotwendigkeiten und -ziele gefunden werden sollte, die Bereitschaft dazu sei vorhanden. Die vorgeschlagenen Runden Tische mit allen wichtigen Stakeholdern der kommunaler Ebene könnten eine gute Möglichkeit sein, tragfĂ€hige Lösungen fĂŒr den Ausbau in den Kommunen zu finden.
mehr lesen
17.04.2024

Eine digitale Zeitreise durch 50 Jahre Umweltbundesamt

AnlĂ€sslich des 50-jĂ€hrigen JubilĂ€ums erzĂ€hlt das Umweltbundesamt (UBA) auf einer Internetseite seine Geschichte. Der virtuelle RĂŒckblick gibt einen sehr interessanten Einblick in die Entstehung, Entwicklung und Arbeit des UBA. So erfĂ€hrt man zu Beginn, dass in der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt der Umweltschutz endlich eigenstĂ€ndiger Politikbereich wurde. Im Oktober 1971 legt Hans-Dietrich Genscher, als damaliger Innenminister fĂŒr Umweltschutz zustĂ€ndig, das erste Umweltprogramm der Bundesregierung vor. Darin wird Errichtung eines „Bundesamts fĂŒr Umweltschutz“ empfohlen. Meilensteine und wegweisende Entwicklungen, die zum Teil vielleicht schon in Vergessenheit geraten sind, werden anschaulich dargestellt. Um hier einige zu nennen: 1978 wird das erste Umweltzeichen der Welt wird vergeben: der „Blaue Engel“. Zu Beginn der 80er Jahre legt das UBA eine Analyse zu Ursachen und Wirkungen des Sauren Regens vor und gibt eine Empfehlung aus: Die Emissionen mĂŒssen deutlich reduziert werden. Mit Artikel 20a wird 1994 Umweltschutz im Grundgesetz verankert. Erneuerbare Energien werden seit 2000 per Gesetz gefördert. Eine UBA-Studie von 2010 zum „Energieziel 2050“ zeigt auf, dass eine sichere Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien möglich ist. Mit vielen Fotos – von damals bis heute – fĂŒhrt die Internetseite Interessierte durch das UBA und informiert unter anderem ĂŒber die stetig gestiegenen Mitarbeitendenzahlen und die Themenpalette des UBA, ĂŒber nationale und internationale Entwicklungen aus der ganzen Bandbreite des Umweltschutzes und ĂŒber den ökologischen Musterbau in Dessau.

Mehr zum Thema

mehr lesen
03.04.2024

ZulÀssigkeit nachtrÀglicher artenschutzrechtlicher BeschrÀnkungen des Betriebs von Windenergieanlagen

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dez. 2023 (BVerwG 7 C 4.22)

In seinem Urteil (BVerwG 7 C 4.22) vom 19. Dezember 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die seit LĂ€ngerem strittige Frage höchstrichterlich entschieden, wie mit nachtrĂ€glich festgestellten VerstĂ¶ĂŸen gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot bei bestandskrĂ€ftig genehmigten Windenergieanlagen umzugehen ist. Seit dem 26. MĂ€rz 2024 liegt nun auch die BegrĂŒndung zu dem vielbeachteten Urteil vor.  GeklĂ€rt ist nun: Naturschutzbehörden sind grundsĂ€tzlich befugt, nachtrĂ€gliche Anordnungen zu treffen, die die Einhaltung dieses Verbots sicherstellen, etwa, wenn nach der Genehmigung das Vorkommen einer geschĂŒtzten Art im Umfeld der Anlage festgestellt wird. Dies nimmt das KNE zum Anlass, das Urteil und seine BegrĂŒndung einzuordnen und die absehbaren Konsequenzen fĂŒr die Praxis der naturvertrĂ€glichen Energiewende zu erlĂ€utern. In der Wortmeldung geht das KNE folgenden Fragen nach: Was war Anlass fĂŒr die gerichtliche Entscheidung? Was hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden? Wie haben die Gerichte ihre Entscheidungen begrĂŒndet? Was bedeutet das Urteil fĂŒr den behördlichen Naturschutz? Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen? In der rechten Spalte steht die Wortmeldung zum Download zu VerfĂŒgung.
mehr lesen
Fledermaus - Abendsegler ©JuergenL - adobe.stock.com
©JuergenL - stock.adobe..com
27.03.2024

Diskussionspapier zu bundesweiter Signifikanzschwelle zum Schutz von FledermÀusen

Bundesamt fĂŒr Naturschutz veröffentlicht seine Fachempfehlung

Der Betrieb von Windenergieanlagen bringt eine Gefahr fĂŒr FledermĂ€use mit sich, wenn sie ohne Abschaltmaßnahmen zur Verringerung von Kollisionsrisiken betrieben werden. Besonders betroffen sind hierbei die im freien Luftraum jagenden und ziehenden Arten. Der ambitionierte Ausbau der Windenergie erfordert daher Schutz- und Minderungsmaßnahmen, die die GefĂ€hrdung von FledermĂ€usen minimieren. Das Diskussionspapier des Bundesamtes fĂŒr Naturschutz (BfN) entstand auf Basis von Fachliteratur, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteilen und enthĂ€lt eine Fachempfehlung fĂŒr eine bundesweit einheitliche Signifikanzschwelle. Die Empfehlung ist ein Beitrag zur Diskussion, wie mögliche BeeintrĂ€chtigungen und Risiken fĂŒr FledermĂ€use beim Ausbau der Windenergie an Land minimiert werden könnten. Ein erster Entwurf der Fachempfehlung wurde im FrĂŒhjahr 2023 im Rahmen eines Konsultationsprozesses den LĂ€ndern, VerbĂ€nden und weiteren Organisationen – darunter dem KNE – mit der Bitte um Kommentierung vorgestellt. Es wurden insgesamt 16 Stellungnahmen abgegeben, die von den Autorinnen und Autoren des Diskussionspapiers ausgewertet wurden und ggf. in der finalen Fassung des Diskussionspapiers BerĂŒcksichtigung fanden. Erste Reaktionen zeigen, dass die Diskussion zu einer bundesweiten Signifikanzschwelle fĂŒr FledermĂ€use und Windenergieanlagen weitergeht.

Hintergrund

WĂ€hrend durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2022 die Signifikanzbewertung fĂŒr Brutvögel bundesweit standardisiert wurde, gelten fĂŒr FledermĂ€use bislang weiterhin die Vorgaben in den LeitfĂ€den und den Handreichungen der LĂ€nder. Diese legen Signifikanz-Schwellen fĂŒr tolerierbare Kollisionsopferzahlen von 0,5 bis zwei toten Individuen pro Anlage und Jahr zu Grunde. Eine fachliche Herleitung einer bundesweit einheitlichen Kollisionsopferschwelle, die als Grundlage fĂŒr Fledermaus-Abschaltungen herangezogen werden kann, gibt es bislang nicht. Dietz, M., Fritzsche, A., Johst, A., Ruhl, N. (2024): Diskussionspapier: Fachempfehlung fĂŒr eine bundesweite Signifikanzschwelle fĂŒr FledermĂ€use und Windenergieanlagen. Teilergebnisse aus dem F+E-Vorhaben: Bewertung der derzeitigen Signifikanzschwelle fĂŒr FledermĂ€use und Windenergieanlagen sowie vergleichende Erfassung von FledermĂ€usen mit zusĂ€tzlichen Turmmikrofonen an Windenergieanlagen (FKZ 3521 86 0300) BfN-Schriften 682. Bundesamt fĂŒr Naturschutz, Bonn. 114 S. Link zum Dokument
mehr lesen
26.03.2024

Artenschutz und Windenergie – Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen

Das KNE hat sich kĂŒrzlich in einer Veröffentlichung mit den Auswirkungen der neu eingefĂŒhrten Zumutbarkeitsschwellen auf die Einsatzmöglichkeiten von Antikollisionssystemen zum Schutz von Vögeln bei Windenergievorhaben befasst (KNE 2024). Ein neues Kurzpapier von Wulfert et al., das im Auftrag des BfN erstellt wurde, bezieht weitere Schutzmaßnahmen, Fallkonstellationen und Berechnungen mit ein.

Analyse von Fallkonstellationen und kritische WĂŒrdigung der neuen Zumutbarkeitsregeln fĂŒr Schutzmaßnahmen

Nach einer einleitenden Darstellung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Zumutbarkeit bzw. VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit von Schutz- und Minderungsmaßnahmen und zu Zahlungen in die neuen Artenhilfsprogramme des Bundes nach § 45b BNatSchG und § 6 WindBG werden verschiedene Fallkonstellationen mithilfe der Rechentools der Fachagentur Windenergie an Land analysiert. Dazu werden die Funktionsweise der Rechenvorschrift zur Ermittlung der Zumutbarkeit und Berechnung schrittweise erlĂ€utert und die Berechnungsergebnisse im Anschluss jeweils textlich und mithilfe von Diagrammen ausfĂŒhrlich dargestellt. Es werden Windenergieanlagen (WEA) mit Leistungen von 4 bis 7 Megawatt und mit 2.000 bis 3.000 Vollbenutzungsstunden auf Standorten mit den unterschiedlichen Zumutbarkeitsschwellen zu Grunde gelegt. Anhand der weiteren Berechnungsschritte werden der maximal mögliche zumutbare prozentuale und monetĂ€re Umfang von Abschaltungen fĂŒr FledermĂ€use, von bewirtschaftungsbedingten und phĂ€nologiebedingten Abschaltungen sowie von Antikollisionssystemen untersucht. Auch mögliche Maßnahmenkombinationen werden betrachtet. Die Berechnungsschritte und -formeln, die Auswirkungen der einzelnen Berechnungsparameter auf das Ergebnis sowie die Berechnungsergebnisse werden am Ende der einzelnen Teilkapitel jeweils fachlich kritisch gewĂŒrdigt und damit eingeordnet. Analoge ErlĂ€uterungen, Berechnungen und Einordnungen der Ergebnisse werden ergĂ€nzend fĂŒr den Basisschutz im Falle der Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen vorgenommen. GĂ€nzlich neu, und daher gleichfalls interessant, sind darĂŒber hinaus die vergleichenden Betrachtungen der Höhe der Zahlungen in die nationalen Artenhilfsprogramme, die ebenfalls fĂŒr verschiedene Fallkonstellationen berechnet wurden. Quelle: Katrin Wulfert, Tobias Scholz, Lydia Vaut, Heiko Köstermeyer (2024): Artenschutz und Windenergieausbau. Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen nach Anlage 2 BNatSchG und § 6 WindBG – Analyse von Fallkonstellationen erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens „Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG“ – 22.02.2024, 43 S. Zum Download
mehr lesen
25.03.2024

Aktuelles aus Bund, LĂ€ndern und Forschung

Bund

Das Bundesamt fĂŒr Naturschutz (BfN) hat im MĂ€rz den Endbericht zum Forschungsvorhaben „Umsetzungsmöglichkeiten eines Monitorings zur BerĂŒcksichtigung der Anforderungen von Natur und Landschaft beim Ausbau der erneuerbaren Energien und Netze im Strombereich (EEMonReport)“ veröffentlicht. Der Bericht enthĂ€lt eine Bestandserfassung von Monitoring-Systemen und Internetwerkzeugen, um die Alleinstellungsmerkmale und Überschneidungen der Webanwendung EE-Monitor aufzufĂŒhren. Das Monitoringsystem des EE-Monitors basiert auf sechs sogenannten Zielfeldern, die die naturschutzfachlich relevanten Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien benennen, wie u. a. das Zielfeld „Verbrauchsnaher Ausbau“. Den Zielfeldern sind 41 Kennzahlen zugeordnet, die die NaturvertrĂ€glichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien nach Technologien im Zeitverlauf datengestĂŒtzt beschreiben, z. B. „Abstand von Windenergieanlagen zu Schutzgebieten“. Diese BfN-Schrift dokumentiert ebenso die kennzahlenspezifische Datenbasis und die technische Entwicklung und Struktur der Webanwendung. Im Detail werden die FunktionalitĂ€ten und jeweiligen Darstellungen in Form eines Handbuchs aufgefĂŒhrt. Ende Februar wurde der Deutsche Bundestag durch die Bundesregierung ĂŒber den Monitoringbericht zum Ausbau der erneuerbaren Energien 2023 und den Fortschrittsbericht Windenergie an Land 2023 (BT-Drs. 20/10478) unterrichtet. Der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch lag im Jahr 2023 bei ĂŒber 50 Prozent (46 Prozent im Jahr 2022). Bei den PV-Neuinstallationen ist 2023 ein Plus von 90 Prozent und bei den Neugenehmigungen bei Windenergie an Land ein Plus von 83 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Grundvoraussetzung fĂŒr den positiven Trend beim Windenergieausbau seien die AktivitĂ€ten der BundeslĂ€nder zur FlĂ€chenausweisung gemĂ€ĂŸ den Zielvorgaben des seit Februar 2023 in Kraft getretenen WindflĂ€chenbedarfsgesetzes (WindBG). Hier zeige sich weiterhin ein sehr heterogenes Bild zwischen den BundeslĂ€ndern.

Niedersachsen

Eine Kleine Anfrage (LT-Drs. 19/3336) der Abgeordneten Katharina Jensen (CDU) dreht sich um das Thema „Klein- und Kleinstwindkraftanlagen als Beitrag zur Energiewende in Niedersachsen“. Seit dem 1. Januar 2022 können in Niedersachsen bis zu 15 Meter hohe Kleinwindenergieanlagen (KWEA) auf Gewerbe- und IndustrieflĂ€chen sowie im Außenbereich ohne Baugenehmigung errichtet werden. Laut Landesregierung kann der Einsatz von KWEA – an Standorten, wo eine VertrĂ€glichkeit mit Nachbar-, Anwohner- und Artenschutz sowie Naturschutzbelangen gegeben ist – einen Beitrag zur vermehrten Nutzung erneuerbarer Energien leisten. Die Technologie stehe gleichwohl nicht nur wirtschaftlich, sondern auch hinsichtlich ihrer Attribute und potenziellen Auswirkungen am Einsatzort, im Wettbewerb zu anderen Technologien, allen voran der Photovoltaik. Das Markstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur weist fĂŒr Niedersachsen derzeit 28 in Betrieb befindliche KWEA mit einer Höhe von bis zu 15 Metern aus.

Rheinland-Pfalz

Das rheinland-pfĂ€lzische Innenministerium hat einen neuen Leitfaden zur Planung und Bewertung von FreiflĂ€chen-Photovoltaikanlagen (PV-FFA) vorgelegt. Mit dem Leitfaden werde ein Hilfswerk geschaffen, das die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen aufgreife und die Vorgaben aus der vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) konkretisiere. Im Januar 2023 setzte die rheinland-pfĂ€lzische Landesregierung mit der Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des LEP IV neue Rahmenbedingungen fĂŒr den Ausbau der Solarenergie. Dabei wurden die regionalen Planungsgemeinschaften verpflichtet, in den RegionalplĂ€nen Vorbehaltsgebiete fĂŒr PV-FFA auszuweisen. Im LEP IV wurde beispielsweise festgelegt, dass PV-FFA flĂ€chenschonend, insbesondere auf zivilen und militĂ€rischen KonversionsflĂ€chen, entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen sowie auf ertragsschwachen, artenarmen oder vorbelasteten Acker- und GrĂŒnlandflĂ€chen errichtet werden sollen. Der aktuelle Leitfaden nimmt nun zentrale Anliegen der regionalen und kommunalen Planungs- sowie ProjekttrĂ€ger in Bezug auf PV-FFA in den Fokus. Auf der Internetseite des KNE findet sich eine Übersicht zu PV-FFA-Erlassen und -LeitfĂ€den in den BundeslĂ€ndern.
mehr lesen
Person hÀlt vortrag
19.03.2024

Solarenergie und BiodiversitÀt zusammenbringen

Bei dem Ausbau von PV-FreiflĂ€chenanlagen ist eine ökologisch hochwertige Ausgestaltung gefragt. Wie kann der Ausbau von Solarparks  und BiodiversitĂ€t zusammengedacht werden? Um diese Frage ging es bei der Veranstaltung am 14. MĂ€rz vom Barnim Panorama im Rahmen der GesprĂ€chsreihe NATURPARKGESRÄCHE. Dr. Julia Thiele vom KNE war als Expertin eingeladen und gab zunĂ€chst einen Überblick zum Thema. Dabei ging sie unter anderem auf folgende Fragen ein: Wie sind der aktuelle Stand des Ausbaus und die zukĂŒnftigen Anforderungen im Bereich der Photovoltaik in Brandenburg? Welche Auswirkungen von Solarparks auf die Umwelt sind potenziell möglich? Welche Möglichkeiten der ökologisch hochwertigen Gestaltung gibt es? Wie können Solarparks sogar biodiversitĂ€tsfördernd umgesetzt werden und welche Rolle haben die Gemeinden dabei? Im Anschluss an die umfassenden AusfĂŒhrungen konnten die rund 30 Teilnehmenden mit Dr. Julia Thiele vertieft ins GesprĂ€ch gehen. Im Austausch ging es dabei um Rolle der Gemeinden beim Ausbau der FreiflĂ€chenphotovoltaik: Wie kann eine Gemeinde einen ökologisch hochwertigen und sozial vertrĂ€glichen Ausbau aktiv fördern und steuern? Welche Instrumente  gibt es ? DarĂŒber hinaus wurden Aspekte der Bauleitplanung beleuchtet, Unterschiede in der Planung von nicht privilegierten und privilegierten Solarparks diskutiert und die Thematik Solarparks im Landschaftsschutzgebiet behandelt.
mehr lesen
Solarmodule in Landschaft, Moor
15.03.2024

Erfahrungsaustausch unter Moor-PV-Praxisakteuren

Am 13. MĂ€rz tauschten sich auf Einladung des KNE sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der UniversitĂ€t Greifswald, Partner im Greifswald Moor Centrum, Praxisakteure verschiedener BundeslĂ€nder zu ersten konkreten Erfahrungen mit der Planung und Umsetzung von Moor-PV-Projekten aus. Das Thema Moor-PV steckt noch in den Kinderschuhen. Seit dem EEG 2023 ist die Errichtung von PV-FreiflĂ€chenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden förderfĂ€hig, sofern die FlĂ€che dauerhaft wiedervernĂ€sst wird. Im Juli 2023 wurden dazu Anforderungen von Seiten der BNetzA formuliert. Konkret umgesetzte Projekte gibt es bislang kaum, aber erste „Moor-PV-Pioniere“: Viele Menschen sind bereits entweder als Projektierer oder Behörde mit Moor-PV-Planungen befasst und inzwischen sogar erste Schritte gegangen. Im Zentrum des digitalen Austausches standen die Erfahrungen mit ganz konkreten Projekten. Impulse aus Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen zu bestehenden Vorhaben regten die gemeinsame Diskussion dazu an, welche praktischen Herausforderungen sich bei der Verbindung von Moor-WiedervernĂ€ssung und Solarparkbau bisher gezeigt haben. Diskutiert wurden planerische HĂŒrden, die sich aus Sicht der Praxisakteure in verschiedenen BundeslĂ€ndern stellen, Fragen der Wirtschaftlichkeit und Erfahrungen und Überlegungen zur technischen Umsetzbarkeit sowie auch der Wartung und Bewirtschaftung der FlĂ€chen nach Fertigstellung. Die Teilnehmenden signalisierten Bedarf und den Wunsch, auch weiterhin im Austausch zu sein, sich zu vernetzen, sowie Erfahrungen und Wissen zu teilen.

Mehr zum Thema

mehr lesen
Windpark
14.03.2024

10. Runder Tisch Artenschutz der FA Wind

Am 5. MĂ€rz lud die Fachagentur Windenergie an Land Akteure der Energiewende zum Fachaustausch nach Kassel ein. Einen Themenschwerpunkt des Tages bildete das Thema Antikollisionssysteme (AKS) zur bedarfsgesteuerten Abschaltung von Windenergieanlagen zum Schutz kollisionsgefĂ€hrdeter Brutvögel. Hierzu gab es einen Einblick zum neuesten Entwicklungsstand des AKS IdentiFlight und einen Bericht zu bestehenden Herausforderungen in der Genehmigungspraxis aus Sicht des Systemherstellers. In einem weiteren Beitrag wurde die Arbeit an einem geplanten PrĂŒfrahmen fĂŒr AKS in Schleswig-Holstein vorgestellt. Holger Ohlenburg vom KNE berichtete darĂŒber hinaus zu aktuellen AktivitĂ€ten des KNE: zum Stand des Forschungsprojektes „Antikollisionssysteme in der Praxis“, zur Publiaktion des KNE zum Einsatz von Antikollisionssystemen unter BerĂŒcksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit sowie zu einer aktuellen Frage aus dem Themenbereich. Die BeitrĂ€ge waren wesentliche Grundlage fĂŒr die fachlichen Diskussionen der rund 30 Teilnehmenden. In folgenden interessanten Inputs wurde ein weiteres technisches System zur autonomen Abschaltung von Windenergieanlagen bei landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsergeignissen vorgestellt sowie ein Überblick ĂŒber die bereits ergangene Rechtssprechung zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes von 2022.
mehr lesen