KNE-Podcast: Windenergie auf der SchwÀbischen Alb: Erste Einblicke in die Naturschutzforschung
- Welches Design wurde fĂŒr die Naturschutzbegleitforschung entwickelt?
- Welche Probleme waren fĂŒr die naturschutzfachliche Genehmigung des Testfelds zu lösen?
- Welche VermeidungsmaĂnahmen werden erprobt?
Aktuelles aus Bund und LĂ€ndern
Bund
In jĂŒngerer Zeit sind Umwelt und Natur weltweit besonderem Druck ausgesetzt. Allen voran der menschengemachte Klimawandel, der weltweite BiodiversitĂ€tsverlust und die globale Verschmutzung setzten Ăkosysteme unter Druck und gefĂ€hrdeten die Grundlagen des menschlichen Lebens. Zu diesem Fazit kommt der Umweltbericht 2023, den die Bundesregierung als Unterrichtung (20/11330) vorgelegt hat. In dem Papier werden MaĂnahmen aufgelistet, die von der Bundesregierung zum Schutz dieser Lebensgrundlagen ergriffen wurden und die geplant sind. Hinsichtlich der naturvertrĂ€glichen Energiewende wird berichtet, dass eine Reihe von GesetzesĂ€nderungen im Bereich der erneuerbaren Energien durchgefĂŒhrt wurden, um Genehmigungsverfahren in diesem Bereich naturvertrĂ€glich und rechtssicher zu beschleunigen. Zur naturschutzseitigen Flankierung der Energiewende und zur generellen BekĂ€mpfung der BiodiversitĂ€tskrise diene das Nationale Artenhilfsprogramm, welches vom Bundesamt fĂŒr Naturschutz (BfN) aufgestellt werde und den Erhaltungszustand von lokalen sowie ĂŒberregionalen Populationen verbessern bzw. nicht verschlechtern solle.Berlin
Eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Julia Schneider und Dr. Stefan Taschner (BĂNDNIS 90/DIE GRĂNEN) im Abgeordnetenhaus Berlin (Drucksache 19/18506) bezieht sich auf die umweltvertrĂ€gliche Windenergienutzung in Berlin. Die Fragesteller adressieren darin unter anderem die Nutzung von Berliner WaldflĂ€chen. Laut der Senatsverwaltung fĂŒr Wirtschaft, Energie und Betriebe sei das Land Berlin bundesgesetzlich durch das WindenergiebedarfsflĂ€chengesetz (WindBG) dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 0,25 Prozent seiner LandesflĂ€che und bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 0,5 Prozent als Windenergiegebiet auszuweisen. Die Senatsverwaltung habe daraufhin eine Potenzialstudie beauftragt, bei der nach PrĂŒfung von AusschlussflĂ€chen, wie beispielsweise Siedlungs- und Naturschutzgebieten, weniger als fĂŒnf Prozent der Berliner LandesflĂ€che fĂŒr die Eignung als Windenergiegebiete ĂŒbrig geblieben seien. Um eine ausreichende PrĂŒfkulisse fĂŒr das FlĂ€chennutzungsplanverfahren zu haben, werden daher in Berlin â Ă€hnlich wie auch in anderen BundeslĂ€ndern â auch WaldflĂ€chen auf ihre Eignung als Windenergiegebiete geprĂŒft.Nordrhein-Westfalen
Mit dem âStrukturwandel im Rheinischen Revier â beschĂ€ftigt sich eine GroĂe Anfrage der SPD-Fraktion im nordrhein-westfĂ€lischen Landtag (Drucksache 18/9134). Unter anderem fragen die Abgeordneten darin, wie die Landesregierung die Integration schwimmender PV-Anlagen (Floating-PV) auf den Tagebaurestseen im Rheinischen Revier als Form der Energiegewinnung bewertet. Um sowohl die Klimaschutzziele als auch die Ausbauziele fĂŒr Erneuerbare Energien zu erreichen, sei die umfangreiche Nutzung der vorhandenen Potenziale bei den erneuerbaren EnergietrĂ€gern notwendig, einschlieĂlich der ErschlieĂung neuer Bereiche wie schwimmende PV-Anlagen auf Tagebaurestseen, so die Landesregierung in ihrer Antwort. Floating-PV sei ein wichtiger Baustein der Energiewende in Nordrhein-Westfalen. Sowohl die vielen durch Kies- und Sandabbau entstandenen Seen als auch die Tagebaurestseen bieten groĂe Potenziale fĂŒr Floating-PV. Es handle sich dabei allerdings um eine vergleichsweise junge Technologie, weshalb sie hinsichtlich der ökologischen Folgewirkung derzeit noch mit offenen Fragen belegt sei.Saarland
Die saarlĂ€ndische Landesregierung will den Ausbau der Solarenergie mit einem âSolarpaketâ auf Landesebene weiter beschleunigen. Im Zuge einer Landespressekonferenz stellten Wirtschafts- und Energieminister JĂŒrgen Barke und Innen- und Bauminister Reinhold Jost zunĂ€chst den aktuellen Stand beim Ausbau der Photovoltaik im Saarland vor. âWir sind bundesweiter Spitzenreiter bei der installierten Photovoltaik-Leistung pro FlĂ€che mit 346,5 kW/km2. Das kann sich sehen lassen. Bei uns im Saarland ist schon richtig viel passiert und dennoch geht da noch mehr. Wir werden den Ausbau der Photovoltaik gemeinsam weiter beschleunigenâ, so Barke. Unter anderem ist in dem Regierungs-Entwurf der Landesbauordnungs-Novelle die EinfĂŒhrung einer Solarpflicht fĂŒr öffentliche und gewerblich genutzte GebĂ€ude (bei Errichtung und grundlegender Dachsanierung) mit mehr als 100 Quadratmetern sowie eine Solarpflicht fĂŒr öffentliche und gewerblich genutzte neue ParkplĂ€tze ab 35 StellplĂ€tzen vorgesehen (PM Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie 05/2024).Neue KNE-Publikation: RED III â eine EinfĂŒhrung
Ăbersicht von Erprobungsberichten zu Antikollisionssystemen
Die Ergebnisse auf einen Blick
Das KNE macht in einer Zusammenstellung auf einer Internetseite die Ergebnisse von Erprobungen fĂŒr jedermann zugĂ€nglich und stellt diese zum Download bereit. Auf diese Weise wird transparent, welche Detektionssysteme fĂŒr welche Arten bereits erprobt sind und wie die Gutachter jeweils vorgegangen sind, um die LeistungsfĂ€higkeit der Systeme nachzuweisen.Windenergie im Wald â Vermeidung und Minderung von Naturschutzkonflikten
Publikation: "Windenergienutzung auf Waldstandorten"Â (Stand: 20.02.2024)
EU-Kommission legt Leitlinien und Empfehlungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien vor
Solarpaket 1: Mindestkriterien können den Naturschutz im Solarpark stÀrken
- die Erweiterung der Kulisse der nach EEG vergĂŒtungsfĂ€higen FlĂ€chen und
- die fĂŒnf naturschutzfachlichen Mindestkriterien.
Neuregelungen zur Erweiterung der Förderkulisse
Aus Opt-In wird Opt-Out: Neue Förderkriterien fĂŒr PV in benachteiligten Gebieten.
Mit der bisherigen Opt-In-Option im EEG konnten bzw. mussten die BundeslĂ€nder ĂŒber eigene Verordnungen Acker- und GrĂŒnlandflĂ€chen in benachteiligten Gebieten freigeben, um die Bebauung mit Solarparks zu ermöglichen. Dies wird nun auf eine Opt-Out-Option umgestellt. PV-FreiflĂ€chenanlagen sind auf Acker- und GrĂŒnlandflĂ€chen in benachteiligten Gebieten jetzt generell nach EEG vergĂŒtungsfĂ€hig.[1] Das gilt auch fĂŒr Solarparks in Landschaftsschutzgebieten oder Naturparks, die in diesen Gebieten liegen. Ausgenommen sind Natura-2000-Gebiete, gesetzlich geschĂŒtzte Biotope, Lebensraumtypen nach Anlage I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente und Kern- und Pflegezonen von BiosphĂ€renreservaten.[2] Diese weitgehende Ăffnung der VergĂŒtungsfĂ€higkeit fĂŒr PV-Anlagen in benachteiligten Gebieten können die BundeslĂ€nder mit der Opt-Out-Option wieder begrenzen, indem sie Regelungen treffen, geplanten Solarparks in Landschaftsschutzgebieten und Naturparks im Zuschlagsverfahren des ersten Segments die GebotsfĂ€higkeit abzuerkennen. Damit sind diese Gebote dann also teilweise oder ganz von der Teilnahme an Ausschreibungen nach EEG ausgeschlossen. DarĂŒber hinaus besteht fĂŒr die LĂ€nder die Möglichkeit, die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter FlĂ€chen in benachteiligten Gebieten oberhalb eines Schwellenwerts von 1 Prozent (bzw. 1,5 Prozent ab 2031) einzuschrĂ€nken.Deutlich mehr FlĂ€che förderfĂ€hig â Ausbau aber nicht unbegrenzt.
Die Nutzung landwirtschaftlicher FlĂ€chen wird zusĂ€tzlich zur Opt-Out-Option der LĂ€nder noch ĂŒber einen zweiten Mechanismus eingeschrĂ€nkt: Es gilt bis zum Jahr 2030 ein bundesweites Förderlimit von 80 Gigawatt fĂŒr neue Solarparks auf landwirtschaftlichen FlĂ€chen. In den Folgejahren wird die Deckelung auf 177,5 Gigawatt angehoben.[3] Der Ausbau soll also trotz der Ăffnung der benachteiligten Gebiete nicht völlig unbegrenzt erfolgen.Anhebung der Gebotsmenge â Steuerung auch gröĂerer Solarparks wird möglich.
Die maximale Gebotsmenge fĂŒr einen Solarpark wird von je 20 auf je 50 Megawatt angehoben.[4] Damit werden deutlich gröĂere Solarparks als bisher vergĂŒtungsfĂ€hig nach EEG. Diese Regelung fĂŒhrt dazu, dass sich die Steuerungswirkung des EEG hinsichtlich der Standortwahl und der Standards zur Ausgestaltung auch auf groĂe Anlagen auswirken kann. Anzumerken ist aber, dass zwei Drittel der Solarparks ohne EEG-Förderung betrieben werden und sie somit die Auflagen nicht erfĂŒllen mĂŒssen.[5]Neuregelungen zum Naturschutz
Im ersten Entwurf zur Ănderung des EEG 2023 war das Segment der âbesonderen Solaranlagenâ um zwei neue Anlagentypen erweitert worden, die mit einem zusĂ€tzlichen Bonus vergĂŒtet werden sollten. Die sogenannten âBiodiversitĂ€tssolaranlagenâ sollten, wie auch die âExtensiveren Solaranlagen mit landwirtschaftlicher Nutzungâ, einen Anreiz bieten, mehr Artenvielfalt auf den FlĂ€chen zu erreichen.Betreiber mĂŒssen mindestens drei von fĂŒnf naturschutzfachlichen Mindestkriterien umsetzen.
Beide Anlagentypen sind im novellierten EEG nicht mehr enthalten. Sie wurden entsprechend dem Ănderungsantrag der âAmpelâ-Fraktionen vom 15. April 2024 durch fĂŒnf ânaturschutzfachliche Mindestkriterienâ ersetzt. Diese gelten fĂŒr alle Solaranlagen des ersten Segments, wobei besondere Solaranlagen ausgenommen sind. Gebote dĂŒrfen nur abgegeben werden, wenn die geplanten Anlagen mindestens drei der folgenden Kriterien erfĂŒllen sollen: â1. die von den Modulen maximal in Anspruch genommene GrundflĂ€che betrĂ€gt höchstens 60 Prozent der GrundflĂ€che des Gesamtvorhabens, 2. auf den Boden unter der Anlage wird ein biodiversitĂ€tsförderndes Pflegekonzept angewandt, indem a) die Mahd zur Förderung der BiodiversitĂ€t maximal zweischĂŒrig erfolgt und das Mahdgut abgerĂ€umt wird oder b) die FlĂ€che als Portionsweide mit biodiversitĂ€tsfördernd an den FlĂ€chenertrag angepasster Besatzdichte beweidet wird, 3. die DurchgĂ€ngigkeit fĂŒr Tierarten wird gewĂ€hrleistet, indem a) bei Anlagen, die an mindestens einer Seite eine SeitenlĂ€nge von mehr als 500 Metern aufweisen, Wanderkorridore fĂŒr GroĂsĂ€uger angelegt werden, deren Breite und Bepflanzung die örtlichen Gegebenheiten berĂŒcksichtigen, und b) die DurchgĂ€ngigkeit fĂŒr kleinere Tierarten gewĂ€hrleistet wird, 4. auf mindestens 10 Prozent der FlĂ€che der Anlage werden standortangepasste Typen von Biotopelementen angelegt, 5. die Anlage wird bodenschonend betrieben, indem a) auf der FlĂ€che keine Pflanzenschutz- oder DĂŒngemittel verwendet werden und b) die Anlage nur mit Reinigungsmitteln gereinigt wird, wenn diese biologisch abbaubar sind und die Reinigung ohne die Verwendung der Reinigungsmittel nicht möglich ist.â[6] Werden VerstöĂe gegen die Einhaltung der Kriterien bekannt, werden diese sanktioniert.[7] Die Bundesnetzagentur kann festlegen, in welcher Weise der Nachweis der Einhaltung zu fĂŒhren ist.[8] In der GesetzesbegrĂŒndung wird betont, dass auch Mindestkriterien zulĂ€ssig sind, die aufgrund technischer oder baulicher Besonderheiten bereits erfĂŒllt sind. Die gewĂ€hlten Mindestkriterien können darĂŒber hinaus als Ausgleichs- und ErsatzmaĂnahmen berĂŒcksichtigt werden. In der BegrĂŒndung zum Ănderungsantrag wird darauf hingewiesen, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) einen Leitfaden zur Umsetzung der Mindestkriterien und zu geeigneten Nachweisen herausgeben will.[9]Naturschutzfachliche Mindestkriterien in der Praxis
Mit dem Solarpaket 1 haben naturschutzfachliche Mindestkriterien fĂŒr Solarparks erstmals Eingang in das EEG gefunden. Sie sind ein wichtiges Signal an die Akteure und sollen zur âVereinbarkeit von geförderten FreiflĂ€chenanlagen mit Natur und Landschaftâ beitragen.[10] Die BĂŒndelung der MaĂnahmen zu fĂŒnf Kriterien macht ihre Anwendung leicht ĂŒberschaubar. Es ist zu erwarten, dass die Nachweispflicht zu einer hohen Verbindlichkeit fĂŒhrt. Sie bietet gegenĂŒber der aktuellen Praxis ein groĂes Verbesserungspotenzial, da bisher hĂ€ufig weder Nachkontrollen noch ein Monitoring der NaturschutzmaĂnahmen stattfinden.Die Reduzierung von Anforderungen ist kontraproduktiv.
Die fĂŒnf Mindestkriterien könnten bei vollstĂ€ndiger Beachtung zu ökologisch wertvolleren Solarparks fĂŒhren, als sie aktuell vielerorts gebaut werden. FĂŒr die FörderfĂ€higkeit muss allerdings nur die Umsetzung von drei dieser fĂŒnf Kriterien nachgewiesen werden. Diese Reduktion der ökologischen Anforderungen eröffnet die Option, an Solarparks mit eher geringem ökologischem Wert festzuhalten. Dies liegt nicht im Interesse des Naturschutzes. Ein Beispiel. Ein Projektierer entscheidet sich fĂŒr die ohne zusĂ€tzlichen Aufwand umsetzbaren Kriterien 1 und 5. WĂ€hlt er Kriterium 4 als dritte Voraussetzung hinzu, bliebe auf einer FlĂ€che mit 50 Hektar Solarpark nur noch die Notwendigkeit auf 5 Hektar âstandortangepasste Typen von Biotopelementenâ anzulegen, um die FörderfĂ€higkeit zu erreichen. In der GesetzesbegrĂŒndung heiĂt es dazu, dass hierunter entweder âAnpflanzungen heimischer StrĂ€ucher und Hecken oder die Einsaat der FlĂ€chen mit artenreichem regionalem Saatgutâ zu verstehen sind. Da durch das Bundesnaturschutzgesetz die Verwendung von gebietsheimischem Saatgut in der freien Landschaft ohnehin vorgeschrieben ist,[11] wĂ€re dieses Kriterium auch ohne explizite ErwĂ€hnung im EEG zu erfĂŒllen. Die FörderfĂ€higkeit wĂŒrde bei dieser Beispielauswahl erreicht, aber die eigentlich aus BiodiversitĂ€tsgrĂŒnden wĂŒnschenswerte DurchlĂ€ssigkeit der Anlagen wĂŒrde ebenso wenig hergestellt, wie ein biodiversitĂ€tsförderndes Pflegekonzept aufgestellt und umgesetzt.Auf LĂ€nderebene festgelegte Kompensationserfordernisse gelten weiterhin.
Mit der Option der Reduzierung auf nur drei bleiben die Mindestkriterien hinter bereits bestehenden Standards fĂŒr eine naturvertrĂ€gliche Ausgestaltung zurĂŒck. Nach derzeitiger Praxis werden durch die Kommunen im Rahmen der Planung von PV-FreiflĂ€chenanlagen Verminderungs- und VermeidungsmaĂnahmen festgelegt und im Bebauungsplan festgeschrieben. Viele BundeslĂ€nder haben bereits Handreichungen erarbeitet, die in der Regel sogar mehr als die fĂŒnf MaĂnahmen des EEG benennen und die von den Kommunen angewendet werden. Die zum Teil sehr detailliert ausgearbeiteten Hinweise und Vorgaben zur Eingriffsregelung haben weiterhin Bestand. FĂŒr Projektierer gilt es daher zu beachten, dass sie nun möglicherweise doppelte Standards erfĂŒllen mĂŒssen. Zum Erreichen der FörderfĂ€higkeit mĂŒssen die Mindestkriterien nach EEG erfĂŒllt und ihr Vollzug dem Netzbetreiber nachgewiesen werden. Im Rahmen der Bauleitplanung oder der Baugenehmigung werden aber sehr wahrscheinlich zusĂ€tzliche KompensationsmaĂnahmen oder auch ArtenschutzmaĂnahmen zu erfĂŒllen sein.Einordnung und Empfehlung des KNE
Das KNE geht davon aus, dass die hier betrachteten Neureglungen des EEG sowohl fĂŒr die Projektierer als auch fĂŒr die Genehmigungsbehörden ein sichtbares Zeichen sind, die PV-FreiflĂ€chenanlagen auch als FlĂ€chen fĂŒr den Natur- und Artenschutz zu verstehen. Dies ist ein Fortschritt, insbesondere weil diese Standards auch fĂŒr gröĂere Anlagen und auf einer erweiterten FlĂ€chenkulisse greifen werden.Die Erweiterung der FlĂ€chenkulisse birgt Risiken fĂŒr den Natur- und Landschaftsschutz.
Diese Erweiterung birgt jedoch auch das Risiko der technischen ĂberprĂ€gung gröĂerer FlĂ€chen als bisher. Durch weitrĂ€umigere Solarparks oder auch mehr kleine Anlagen in einer Region entstehen in einem Landschaftsraum möglicherweise neue, kumulative Effekte, die ĂŒber die Wirkungen bisheriger, einzelner Projekte hinausgehen. Denkbar ist, dass einzelne Offenlandarten die Modulfelder meiden und aufgrund von zwischen den Kommunen nicht abgestimmten Planungen in der Region dann zu wenig AusweichflĂ€chen fĂŒr Brut oder Nahrungssuche zur VerfĂŒgung stehen. Es bleibt zu beobachten, mit welchen Festlegungen die Opt-Out-Regelung durch die BundeslĂ€nder ausgestaltet wird, und in welchem AusmaĂ nun auch Landschaftsschutzgebiete und Naturparke in Nutzung genommen werden.Die Mindestkriterien nutzen das Potenzial fĂŒr mehr BiodiversitĂ€t noch nicht aus.
Dass ein Nachweis ĂŒber die Umsetzung der Kriterien erbracht werden muss, ist grundsĂ€tzlich positiv hervorzuheben, da er die Kontrolle und ein Monitoring der NaturschutzmaĂnahmen ermöglicht. Aber fĂŒr die EEG-FörderfĂ€higkeit mĂŒssen nur drei der fĂŒnf Kriterien tatsĂ€chlich erfĂŒllt werden. Je nach âAuswahlâ ist es so möglich, dass nur eine sehr geringe oder sogar keine ökologische Aufwertung der FlĂ€che stattfindet.Die Mindestkriterien, wo möglich, noch erweitern.
Bei nĂ€herer Betrachtung zeigt sich, dass es im Gesetzestext im Interesse des Naturschutzes noch Erweiterungsbedarf gibt. Kriterium 5 beispielsweise wird ohnehin in jedem Solarpark eingehalten werden, da der Einsatz von DĂŒnge- und Pflanzenschutzmitteln dort nicht notwendig und die Verwendung chemischer Reinigungsmittel in der freien Landschaft durch Umweltrecht reguliert ist. Eine Erweiterung dieses Kriteriums etwa um MaĂnahmen zum Bodenschutz wĂ€hrend des Baus und RĂŒckbaus der Anlagen, wĂ€re eine notwendige ErgĂ€nzung.Neue Rechtsbegriffe praxistauglich prĂ€zisieren.
Mit den Mindestkriterien werden neue, unbestimmte Rechtsbegriffe eingefĂŒhrt. So ist beispielsweise noch nicht geklĂ€rt, was ein âbiodiversitĂ€tsförderndes Pflegekonzeptâ beinhalten sollte. WĂŒnschenswert wĂ€ren hier beispielsweise Konkretisierungen zur Mahdhöhe, zum Mahdzeitpunkt oder zum Belassen von AltgrasbestĂ€nden. Gleiches gilt fĂŒr fehlende Festlegungen zur Ausgestaltung von Wanderkorridoren oder ZĂ€unen. Bestehende LeitfĂ€den der LĂ€nder oder Positionspapiere der Naturschutzorganisationen bieten hier bereits detaillierte VorschlĂ€ge.Der BMWK-Leitfaden sollte die Umsetzung ökologisch wertvoller Solarparks stĂ€rken.
Eine groĂe Chance zur Verbesserung der WirkmĂ€chtigkeit des novellierten EEG in Hinblick auf die NaturvertrĂ€glichkeit bietet die Ausgestaltung des angekĂŒndigten BMWK-Leitfadens. In diesem Dokument sollten Erfahrungen und bewĂ€hrte Regelungen der BundeslĂ€nder BerĂŒcksichtigung finden, um einerseits die aus naturschutzfachlicher Sicht notwendigen Ziele besser zu erreichen und andererseits eine praxistaugliche Umsetzung der EEG-Regelungen zu ermöglichen. Doppelte Planungen und Nachweispflichten fĂŒr die Projektierer gegenĂŒber Netzbetreibern und Genehmigungsbehörden sollten vermieden werden.Kommunen mĂŒssen weiterhin ihre Verantwortung fĂŒr naturvertrĂ€gliche Solarparks wahrnehmen.
Die Neuregelungen in ihrer bisherigen Ausgestaltung werden nicht per se dazu fĂŒhren, eine gute NaturvertrĂ€glichkeit aller PV-FreiflĂ€chenanlagen sicherzustellen. Den Kommunen verbleibt weiterhin die wichtige Aufgabe, im Rahmen der Bauleitplanung die vorhandenen Instrumente zur naturvertrĂ€glichen Gestaltung und Pflege von Solarparks zu nutzen. Dies gilt auch und insbesondere fĂŒr die zunehmende Zahl von Anlagen, die ohne EEG-Förderung errichtet werden und daher nicht an die Förderkulisse und die Mindestkriterien gebunden sind. [1] Siehe § 37c EEG. [2] Siehe § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. h und i EEG. [3] Siehe § 37a Abs. 4 EEG. [4] Siehe § 37 Abs. 3 EEG. [5] EE-Statistik MaStR - Februar 2024 (Stand 19.03.2024).xlsx (bundesnetzagentur.de). [6] § 37 Abs. 1a EEG. [7] Siehe § 52 Abs. 1 Nr. 9a EEG. [8] Siehe § 85 Abs. 2 Nr. 6 EEG. [9] Siehe BT-Drs. 20/11180 v. 24.04.2024, S. 135. [10] Siehe BT Drs. 20/11180 v. 24.04.2024, S. 134. [11] Siehe Bundesnaturschutzgesetz § 40.Wozu dienen die Prozentwerte fĂŒr zumutbare Ertragsverluste durch Abschaltungen von Winden
Antikollisionssysteme â aktuelle Entwicklungen und Probleme in der Praxis
Zwei Webinare im Rahmen des FuE-Projektes
Das KNE-Forschungsprojekt âAntikollisionssysteme in der Praxisâ befasst sich mit der Frage, wie Antikollisionssysteme (AKS) als eine der in § 45b Absatz 6 Bundesnaturschutzgesetz genannten SchutzmaĂnahmen Eingang in die Genehmigungspraxis finden können. Im Rahmen des Projektes wurden nun zwei Webinare zu den Themen âGenehmigung von AKS â Basiswissen und aktuelle Entwicklungenâ und âAKS als Schutznahmen im BNatSchG â alle Probleme gelöst?â durchgefĂŒhrt.Webinar 1 âGenehmigung von AKS â Basiswissen und aktuelle Entwicklungenâ
Das erste Webinar am 30. April 2024 richtete sich an Vertreterinnen und Vertreter von. Dort wurde der aktuelle Wissenstand rund um die grundlegenden Fragen zum Einsatz von AKS prĂ€sentiert. Dr. Elke Bruns (Projektleiterin) gab im ersten Teil der Online-Veranstaltung einen Ăberblick ĂŒber die technische Ausstattung, den Entwicklungsstand von Detektionssystemen, wie sie funktionieren und was sie leisten mĂŒssen, um als wirksam zu gelten. AKS gelten laut Gesetz als fachlich geeignet. Sie versprechen ein hohes Schutzniveau, da das Kollisionsrisiko fĂŒr Brutvogelarten dadurch - auch ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum hinweg bedarfsgerecht verringert werden kann. In der Praxis stellt sich die Anwendung jedoch als nicht so einfach dar. Zum einen gilt bisher erst ein einziges Detektionssystem als wirksam. Es kann zum Schutz des Rotmilans, in zwei BundeslĂ€ndern auch zum Schutz des Seeadlers eingesetzt werden. Weitere Systeme sind noch in der Erprobung, Die Vertreter und Vertreterinnen der Unteren Naturschutzbehörden wĂŒnschten sich eine KlĂ€rung, wer fĂŒr die Anerkennung zustĂ€ndig ist und wie das Prozedere der Anerkennung ablĂ€uft. Hierzu konnte das FuE-Projekt nur vorlĂ€ufige Angaben machen. Zum andern setzen, wie Maik Pommeranz (Projektmitarbeiter) erlĂ€uterte, die ZumutbarkeitsbeschrĂ€nkungen fĂŒr SchutzmaĂnahmen insbesondere der Anwendung von kostenintensiven AKS Grenzen. Dies gilt vor allem an den weniger ertragreichen Standorten, da dort die Grenze der wirtschaftlichen Zumutbarkeit schneller erreicht ist. Wenn ein AKS hingegen mehrere WEA abdecken kann und die Kosten aufgeteilt werden können, erhöhen sich die SpielrĂ€ume fĂŒr den Einsatz der Systeme. Die Teilnehmenden kritisierten in ihren RĂŒckmeldungen, dass es an konkreten Vollzugshinweisen fehle, wann AKS eingesetzt werden sollten. Unsicherheiten bestehen auch bei der Frage, wie AKS im Genehmigungsbescheid zu behandeln sind. In dem Webinar wurde ein aktuelles Urteil thematisiert, wonach der Behörde ein Abschaltkonzept vorliegen mĂŒsse, so dass die Vermeidungswirksamkeit der MaĂnahme beurteilt werden kann. Die Teilnehmenden bestĂ€tigten, dass eine Handreichung fĂŒr die rechtssichere Anordnung von AKS bei Ănderungen und oder Neugenehmigungen hilfreich sei.Webinar 2 âAKS als Schutznahmen im BNatSchG â alle Probleme gelöst?â
Das zweite Webinar fand am 7. Mai 2024 statt und richtete sich speziell an Naturschutz- und UmweltverbĂ€nde. Ziel war es auch hier zunĂ€chst Basiswissen ĂŒber die Funktionsweise einer automatisch gesteuerten Abschaltung zu vermitteln. Die Verbandsvertreter und -vertreterinnen konnten sich im Zuge des Webinars ein Bild ĂŒber den Stand der technischen Entwicklungen sowie ĂŒber die Anerkennung wirksamer Detektionssysteme machen und zahlreiche Fragen stellen.Skepsis und Wissensbedarf bleiben
Einige Webinarteilnehmerinnen und -teilnehmer zeigten sich skeptisch, ob die Systeme insbesondere an Standorten mit mehreren Brutpaaren kollisionsgefĂ€hrdeter Arten und zugleich hohem Aufkommen an NahrungsgĂ€sten zurechtkommen wĂŒrden. Gefragt wurde auch nach den Möglichkeiten einer nachtrĂ€glichen Ausstattung von WEA mit einem AKS. Wiederum andere Teilnehmer und Teilnehmerinnen meldeten, dass sie in ihrem ZustĂ€ndigkeitsbereich in den letzten zwei Jahren noch keine AKS als Genehmigungsauflage auf dem Tisch gehabt hĂ€tten. Insgesamt ĂŒberwog in der Runde die Skepsis darĂŒber, welche Zukunft die AKS unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen haben könnten.Internetseite zum FuE-Projekt âAKS-Praxisâ Ăbersicht zu Veröffentlichungen zu Antikollisionssystemen
BĂŒrgergesprĂ€ch zum Thema âSolarstrom vom Acker?â
Ein digitales Dialogtool zur EntscheidungsunterstĂŒtzung im Rahmen der Energiewende
Aktuelles aus den LĂ€ndern und der Forschung
Ăko-Institut
In Deutschland stehen mehr FlĂ€chen fĂŒr den Ausbau von PV-FreiflĂ€chenanlagen zur VerfĂŒgung, als nach aktuellen AbschĂ€tzungen fĂŒr ein vollstĂ€ndig erneuerbares Stromsystem benötigt werden. Laut Ăberblicksstudie des Ăko-Instituts könnten allein an Seitenrandstreifen, ĂŒber ParkplĂ€tzen sowie auf Industrie- und GewerbeflĂ€chen 287 Gigawatt Solarenergie installiert werden. Das ist deutlich mehr als die ZielgröĂe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 200 Gigawatt PV-FreiflĂ€chenanlagen bis zum Jahr 2040. Landwirtschaftliche FlĂ€chen mit geringerem Ertrag mĂŒssten dann nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen werden. Knapp 5.000 GW stĂŒnden darĂŒber hinaus zur VerfĂŒgung, wenn technische Potenziale ausgeschöpft wĂŒrden, die Synergien herstellen mit MoorflĂ€chen, GewĂ€ssern oder weiteren landwirtschaftlich hochwertigen FlĂ€chen (PM 04/2024).Baden-WĂŒrttemberg
In einem Berichtsantrag (Landtags-Drucksache 17/6356) fragt die Abgeordnete Gabriele Rolland unter anderem danach, welche Fortschritte es bislang hinsichtlich des Schutzes vorhandener Greifvögel durch Abschalteinrichtungen gebe und bei wie vielen Anlagen diese bereits genutzt werden. Laut der baden-wĂŒrttembergischen Landesregierung laufen derzeit verschiedene AktivitĂ€ten, um Antikollisionssysteme (AKS) weiterzuentwickeln. So fĂŒhrt das KNE im Auftrag des Bundesamts fĂŒr Naturschutz (BfN) momentan ein Forschungsvorhaben zu AKS in der Praxis durch. Das Land Schleswig-Holstein erstellt derzeit einen PrĂŒfrahmen fĂŒr AKS, der als Grundlage fĂŒr eine technische Zertifizierung der Systeme dienen könne. DarĂŒber hinaus fördere das Ministerium fĂŒr Umwelt, Klima und Energiewirtschaft finanziell die Entwicklung eines weiteren AKS im Windenergietestfeld auf der SchwĂ€bischen Alb im Landkreis Göppingen. Der Einsatz von AKS spiele im Land fĂŒr den ganz ĂŒberwiegenden Teil der Genehmigungsverfahren derzeit noch keine Rolle. Bisher kommen die Systeme in Baden-WĂŒrttemberg an einzelnen Anlagen im Hohenlohekreis und in diesem Jahr an einem Standort mit zwei Anlagen im Alb-Donau-Kreis zum Einsatz.Hamburg
Eine Schriftliche Kleine Anfrage (Senats-Drucksache 22/14870) des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) adressiert den Windenergieausbau in der Freien Hansestadt Hamburg. Laut der Antwort des Senats werde die Umsetzung des FlĂ€chenbeitragswertes nach WindenergieflĂ€chenbedarfsgesetz (WindBG) in Hamburg ĂŒber die Ausweisung von Windenergiegebieten im FlĂ€chennutzungsplan erfolgen. Hierbei seien ergebnisoffene Ănderungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) durchzufĂŒhren und die dort vorgegebenen Verfahrensschritte einzuhalten. Die betroffenen Bezirksverwaltungen seien seit 2022 im Rahmen von kontinuierlich tagenden Arbeitsgruppen in den Prozess der PotenzialflĂ€chensuche zur Vorbereitung des formellen Ănderungsverfahrens eingebunden. Der Senat strebt an, das â vom Bund vorgegebene â GesamtflĂ€chenziel von 0,5 Prozent der LandesflĂ€che bereits bis Ende 2027 zu erreichen. Zur Erreichung der bundesgesetzlichen FlĂ€chenziele sei die Ausweisung zusĂ€tzlicher FlĂ€chen notwendig. Eine entsprechende PotenzialflĂ€chenkulisse werde derzeit erarbeitet und im Rahmen der frĂŒhzeitigen Beteiligung der Ăffentlichkeit in diesem Jahr vorgestellt werden.Schleswig-Holstein
Im Zuge einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 20/2035) fragte der Abgeordnete Marc Timmer (SPD) nach der âDauer der Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen in Schleswig-Holsteinâ. Die durchschnittliche Genehmigungsdauer ab Antragstellung bei den im Jahr 2024 bisher genehmigten Anlagen lag, laut der Landesregierung, bei 16,9 Monaten. Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, wurden seit 2020 in den Haushaltsaufstellungen 13 wiederkehrend neue Personalstellen fĂŒr das LfU zur personellen VerstĂ€rkung bei der Bearbeitung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eingeworben. DarĂŒber hinaus werden MaĂnahmen zur Organisationsoptimierung durchgefĂŒhrt. Weiterhin wurden Projekte zur Identifizierung von Beschleunigungspotentialen durch Digitalisierung von Teilschritten wie z. B. Beteiligungsprozessen im Genehmigungsverfahren initiiert.KNE-Podcast: Nach Fukushima: Einblicke in die japanische Energiewende
Kommunale Akteure auf Exkursion im Solarpark Oberndorf
Regionaler Workshop in Bayern im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers
Wie sehen naturvertrĂ€gliche Solarparks in der Praxis aus? Am 23. April fand in Landshut der erste regionale Workshop im Rahmen des FuE-Projektes âSolarenergie und Naturschutz: Mehr BiodiversitĂ€t in Solarparks umsetzenâ (SuN-divers) statt. Teil des Workshops war auch die Besichtigung des Solarparks Oberndorf in der Gemeinde Bodenkirchen. Wie Vielfalt und der Ausbau der erneuerbaren Energien miteinander gelingen, sieht man am besten mit eigenen Augen vor Ort. DafĂŒr wurden im Rahmen des Projektes regionale Workshops mit Exkursionen fĂŒr kommunale Akteure konzipiert. Am 23. April fand in Landshut (Bayern) der erste Workshop statt. Die Gruppe der rund 20 Teilnehmenden kamen aus den unteren und oberen Naturschutzbehörden, aus dem bayrischen Staatsministerium, aus einer Kommune sowie aus PlanungsbĂŒros, VerbĂ€nden und aus der Projektentwicklung. Die Veranstaltung fand im GrĂŒnderzentrum in Landshut in Kooperation mit regionalwerke statt.Informationsaustausch und Diskussion
Konzipiert und moderiert wurde der Workshop von Simone Zeil (KNE). Nach einer Vorstellungsrunde und einem Kennenlernen der Teilnehmenden, stellte Elisabeth Wolfram (KNE) dar, welche Wirkungen Solarparks auf die verschiedene naturschutzfachlichen Bereiche Boden, Wasser, Landschaftsbild und auf Flora und Fauna haben. DarĂŒber hinaus wurden die bestehenden sowie die, im Rahmen des Solarpakets, voraussichtlich neu eingefĂŒhrten Instrumente zur Steigerung der BiodiversitĂ€t in Solarparks vorgestellt. MaĂnahmen, wie NaturvertrĂ€glichkeit in die jeweiligen Verfahren integriert werden könnte, wurden erlĂ€utert. Im Weiteren wurden in mehreren Diskussionsrunden die UnterstĂŒtzungsbedarfe der Teilnehmenden auf kommunaler Ebene (Gemeinden und Landkreise) ermittelt. Dr. Julia Thiele (KNE) unterstĂŒtzte die Diskussion mit weiteren natruschutzfachlichen BeitrĂ€gen. Jeremias Kempt (Bundesamt fĂŒr Naturschutz) brachte die naturschutzfachliche Sicht auf Bundesebene ein.Exkursion zum Solarpark Oberndorf
Am Nachmittag besichtigten die Teilnehmenden den nahegelegenen Solarpark in Oberndorf in der Gemeinde Bodenkirchen. Andreas Engl (regionalwerke, EULE Projekt) informierte anschaulich ĂŒber den Natur- und Artenschutz fördernden Solarpark: Er wurde 2012 auf einer alten Lehmbaugrube, die spĂ€ter landwirtschaftlich intensiv genutzt wurde, erbaut. Auf rund 1,6 Hektar des insgesamt 2,6 Hektar groĂen Solarparks wurden verschiedene Biotope angelegt â unter anderem Lesesteinhaufen, ErdflĂ€chen, Steinstufen, WasserflĂ€chen und Totholzhaufen. Durch eine dreireihige Hecke und altem Baumbestand an mehreren Seiten sowie ObstbĂ€ume und einen Weiher sind die nach SĂŒden ausgerichteten Solarmodule in der gut 1 Hektar groĂen eingezĂ€unten FlĂ€che kaum einsehbar. Die FlĂ€che liegt etwas tiefer als die umliegenden Felder und fĂ€llt daher im Landschaftsbild nur durch die Baumreihen und die Vielfalt an Arten (Vögel, Eidechsen, Tag- und Nachfalter sowie verschiedene SĂ€ugetiere, die sich in dem geschĂŒtzten Areal aufhalten) auf. Die Pflege der FlĂ€che erfolgt durch die Beweidung mit Schafen, einer Mahd mit BalkenmĂ€her und dem Abtransport des Mulchs. Alle Teilnehmenden konnten in diesem Solarpark sehen, wie mit relativ wenig Aufwand, ein lebendiges Ăkosystem in Verbindung mit FreiflĂ€chen-Photovoltaik auf einer FlĂ€che geschaffen werden können. Der Solarpark ist eng mit regionalen Partnern und den Bewohnerinnen und Bewohnern in Bodenkirchen verbunden, deren gut 340 Haushalte mit dem erzeugten Strom verlĂ€sslich versorgt werden. In der Abschlussrunde wurde viel positives Feedback zum persönlichen Austausch, dem interaktiven Veranstaltungsformat und der anschaulichen Besichtigung eines sehr gelungenen Beispiels eines naturfördernden Solarparks geteilt. Gleichzeitig sind viele Fragen offen, zum Beispiel: Wie können solche Beispiele in die FlĂ€che gebracht werden? Wie kann ein verlĂ€ssliches Monitoring der Vereinbarungen in den Genehmigungsverfahren und Vorgaben durch die Naturschutzbehörden nachgehalten werden? Wie können noch mehr Kommunen motiviert werden, sich aktiv und gestaltend in eine naturvertrĂ€gliche Energiewende einzubringen? Vielen Dank an alle Beteiligten fĂŒr diesen sehr interessanten und aufschlussreichen Workshop. [gallery link="file" ids="5913,5912,5911,5910,5909,5908,5907,5906,5905"]Solarenergie und Naturschutz: Mehr BiodiversitĂ€t in Solarparks umsetzen
Das FuE-Projekt âSolarenergie und Naturschutz: Mehr BiodiversitĂ€t in Solarparks umsetzen - SuN-diversâ soll dazu beitragen, dass Naturschutzbelange bei der Implementierung von Solarparks auf kommunaler Ebene stĂ€rker als bisher BerĂŒcksichtigung finden. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zĂ€hlen online durchgefĂŒhrte Workshops, WerkstattgesprĂ€che in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen fĂŒr eine groĂe Teilnehmendenzahl sowie die regionalen Workshops vor Ort mit Exkursionen zu guten Beispielen von naturvertrĂ€glich gestalteten Solarparks. Die Ergebnisse aus den FachgesprĂ€chen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengefĂŒhrt und in einer InformationsbroschĂŒre fĂŒr die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, VerbĂ€nden und Landwirtschaft aufbereitet. Die nĂ€chsten regionalen Workshops mit Besichtigungen von Solarparks sind bereits geplant Alle Informationen dazu sind auf der Internetseite zum FuE-Projekt âSuN-diversâ zu finden. Projektseite: FuE-Vorhaben Solarenergie und Naturschutz Das Projekt âSuN-diversâ wird gefördert durch das Bundesamt fĂŒr Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums fĂŒr Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.Publikation: âHandreichungen der LĂ€nder zu Naturschutz und Solarenergie-FreiflĂ€chenanlagenâ
Publikation: âAuswahlbibliografie Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen und Naturschutzâ
Publikation: âĂbersicht ĂŒber die Anwendung der LĂ€nderöffnungsklausel nach §37c EEG 2023â
BiodiversitĂ€tsschutz und Energiewende – Möglichkeiten und Herausforderungen
Intensiver Austausch auf der 18. KNE-Beiratssitzung
Wie können KMU zu nachhaltiger Entwicklung beitragen?
Eine digitale Zeitreise durch 50 Jahre Umweltbundesamt
ZulÀssigkeit nachtrÀglicher artenschutzrechtlicher BeschrÀnkungen des Betriebs von Windenergieanlagen
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dez. 2023 (BVerwG 7 C 4.22)
In seinem Urteil (BVerwG 7 C 4.22) vom 19. Dezember 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die seit LĂ€ngerem strittige Frage höchstrichterlich entschieden, wie mit nachtrĂ€glich festgestellten VerstöĂen gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot bei bestandskrĂ€ftig genehmigten Windenergieanlagen umzugehen ist. Seit dem 26. MĂ€rz 2024 liegt nun auch die BegrĂŒndung zu dem vielbeachteten Urteil vor. GeklĂ€rt ist nun: Naturschutzbehörden sind grundsĂ€tzlich befugt, nachtrĂ€gliche Anordnungen zu treffen, die die Einhaltung dieses Verbots sicherstellen, etwa, wenn nach der Genehmigung das Vorkommen einer geschĂŒtzten Art im Umfeld der Anlage festgestellt wird. Dies nimmt das KNE zum Anlass, das Urteil und seine BegrĂŒndung einzuordnen und die absehbaren Konsequenzen fĂŒr die Praxis der naturvertrĂ€glichen Energiewende zu erlĂ€utern. In der Wortmeldung geht das KNE folgenden Fragen nach: Was war Anlass fĂŒr die gerichtliche Entscheidung? Was hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden? Wie haben die Gerichte ihre Entscheidungen begrĂŒndet? Was bedeutet das Urteil fĂŒr den behördlichen Naturschutz? Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen? In der rechten Spalte steht die Wortmeldung zum Download zu VerfĂŒgung.Diskussionspapier zu bundesweiter Signifikanzschwelle zum Schutz von FledermĂ€usen
Bundesamt fĂŒr Naturschutz veröffentlicht seine Fachempfehlung
Der Betrieb von Windenergieanlagen bringt eine Gefahr fĂŒr FledermĂ€use mit sich, wenn sie ohne AbschaltmaĂnahmen zur Verringerung von Kollisionsrisiken betrieben werden. Besonders betroffen sind hierbei die im freien Luftraum jagenden und ziehenden Arten. Der ambitionierte Ausbau der Windenergie erfordert daher Schutz- und MinderungsmaĂnahmen, die die GefĂ€hrdung von FledermĂ€usen minimieren. Das Diskussionspapier des Bundesamtes fĂŒr Naturschutz (BfN) entstand auf Basis von Fachliteratur, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteilen und enthĂ€lt eine Fachempfehlung fĂŒr eine bundesweit einheitliche Signifikanzschwelle. Die Empfehlung ist ein Beitrag zur Diskussion, wie mögliche BeeintrĂ€chtigungen und Risiken fĂŒr FledermĂ€use beim Ausbau der Windenergie an Land minimiert werden könnten. Ein erster Entwurf der Fachempfehlung wurde im FrĂŒhjahr 2023 im Rahmen eines Konsultationsprozesses den LĂ€ndern, VerbĂ€nden und weiteren Organisationen â darunter dem KNE â mit der Bitte um Kommentierung vorgestellt. Es wurden insgesamt 16 Stellungnahmen abgegeben, die von den Autorinnen und Autoren des Diskussionspapiers ausgewertet wurden und ggf. in der finalen Fassung des Diskussionspapiers BerĂŒcksichtigung fanden. Erste Reaktionen zeigen, dass die Diskussion zu einer bundesweiten Signifikanzschwelle fĂŒr FledermĂ€use und Windenergieanlagen weitergeht.Hintergrund
WĂ€hrend durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2022 die Signifikanzbewertung fĂŒr Brutvögel bundesweit standardisiert wurde, gelten fĂŒr FledermĂ€use bislang weiterhin die Vorgaben in den LeitfĂ€den und den Handreichungen der LĂ€nder. Diese legen Signifikanz-Schwellen fĂŒr tolerierbare Kollisionsopferzahlen von 0,5 bis zwei toten Individuen pro Anlage und Jahr zu Grunde. Eine fachliche Herleitung einer bundesweit einheitlichen Kollisionsopferschwelle, die als Grundlage fĂŒr Fledermaus-Abschaltungen herangezogen werden kann, gibt es bislang nicht. Dietz, M., Fritzsche, A., Johst, A., Ruhl, N. (2024): Diskussionspapier: Fachempfehlung fĂŒr eine bundesweite Signifikanzschwelle fĂŒr FledermĂ€use und Windenergieanlagen. Teilergebnisse aus dem F+E-Vorhaben: Bewertung der derzeitigen Signifikanzschwelle fĂŒr FledermĂ€use und Windenergieanlagen sowie vergleichende Erfassung von FledermĂ€usen mit zusĂ€tzlichen Turmmikrofonen an Windenergieanlagen (FKZ 3521 86 0300) BfN-Schriften 682. Bundesamt fĂŒr Naturschutz, Bonn. 114 S. Link zum DokumentArtenschutz und Windenergie â Zumutbarkeit von SchutzmaĂnahmen
Analyse von Fallkonstellationen und kritische WĂŒrdigung der neuen Zumutbarkeitsregeln fĂŒr SchutzmaĂnahmen
Nach einer einleitenden Darstellung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Zumutbarkeit bzw. VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit von Schutz- und MinderungsmaĂnahmen und zu Zahlungen in die neuen Artenhilfsprogramme des Bundes nach § 45b BNatSchG und § 6 WindBG werden verschiedene Fallkonstellationen mithilfe der Rechentools der Fachagentur Windenergie an Land analysiert. Dazu werden die Funktionsweise der Rechenvorschrift zur Ermittlung der Zumutbarkeit und Berechnung schrittweise erlĂ€utert und die Berechnungsergebnisse im Anschluss jeweils textlich und mithilfe von Diagrammen ausfĂŒhrlich dargestellt. Es werden Windenergieanlagen (WEA) mit Leistungen von 4 bis 7 Megawatt und mit 2.000 bis 3.000 Vollbenutzungsstunden auf Standorten mit den unterschiedlichen Zumutbarkeitsschwellen zu Grunde gelegt. Anhand der weiteren Berechnungsschritte werden der maximal mögliche zumutbare prozentuale und monetĂ€re Umfang von Abschaltungen fĂŒr FledermĂ€use, von bewirtschaftungsbedingten und phĂ€nologiebedingten Abschaltungen sowie von Antikollisionssystemen untersucht. Auch mögliche MaĂnahmenkombinationen werden betrachtet. Die Berechnungsschritte und -formeln, die Auswirkungen der einzelnen Berechnungsparameter auf das Ergebnis sowie die Berechnungsergebnisse werden am Ende der einzelnen Teilkapitel jeweils fachlich kritisch gewĂŒrdigt und damit eingeordnet. Analoge ErlĂ€uterungen, Berechnungen und Einordnungen der Ergebnisse werden ergĂ€nzend fĂŒr den Basisschutz im Falle der Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen vorgenommen. GĂ€nzlich neu, und daher gleichfalls interessant, sind darĂŒber hinaus die vergleichenden Betrachtungen der Höhe der Zahlungen in die nationalen Artenhilfsprogramme, die ebenfalls fĂŒr verschiedene Fallkonstellationen berechnet wurden. Quelle: Katrin Wulfert, Tobias Scholz, Lydia Vaut, Heiko Köstermeyer (2024): Artenschutz und Windenergieausbau. Zumutbarkeit von SchutzmaĂnahmen nach Anlage 2 BNatSchG und § 6 WindBG â Analyse von Fallkonstellationen erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens âArtenschutz und Windenergieausbau an Land â Neuregelung des BNatSchGâ â 22.02.2024, 43 S. Zum DownloadAktuelles aus Bund, LĂ€ndern und Forschung
Bund
Das Bundesamt fĂŒr Naturschutz (BfN) hat im MĂ€rz den Endbericht zum Forschungsvorhaben âUmsetzungsmöglichkeiten eines Monitorings zur BerĂŒcksichtigung der Anforderungen von Natur und Landschaft beim Ausbau der erneuerbaren Energien und Netze im Strombereich (EEMonReport)â veröffentlicht. Der Bericht enthĂ€lt eine Bestandserfassung von Monitoring-Systemen und Internetwerkzeugen, um die Alleinstellungsmerkmale und Ăberschneidungen der Webanwendung EE-Monitor aufzufĂŒhren. Das Monitoringsystem des EE-Monitors basiert auf sechs sogenannten Zielfeldern, die die naturschutzfachlich relevanten Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien benennen, wie u. a. das Zielfeld âVerbrauchsnaher Ausbauâ. Den Zielfeldern sind 41 Kennzahlen zugeordnet, die die NaturvertrĂ€glichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien nach Technologien im Zeitverlauf datengestĂŒtzt beschreiben, z. B. âAbstand von Windenergieanlagen zu Schutzgebietenâ. Diese BfN-Schrift dokumentiert ebenso die kennzahlenspezifische Datenbasis und die technische Entwicklung und Struktur der Webanwendung. Im Detail werden die FunktionalitĂ€ten und jeweiligen Darstellungen in Form eines Handbuchs aufgefĂŒhrt. Ende Februar wurde der Deutsche Bundestag durch die Bundesregierung ĂŒber den Monitoringbericht zum Ausbau der erneuerbaren Energien 2023 und den Fortschrittsbericht Windenergie an Land 2023 (BT-Drs. 20/10478) unterrichtet. Der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch lag im Jahr 2023 bei ĂŒber 50 Prozent (46 Prozent im Jahr 2022). Bei den PV-Neuinstallationen ist 2023 ein Plus von 90 Prozent und bei den Neugenehmigungen bei Windenergie an Land ein Plus von 83 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Grundvoraussetzung fĂŒr den positiven Trend beim Windenergieausbau seien die AktivitĂ€ten der BundeslĂ€nder zur FlĂ€chenausweisung gemÀà den Zielvorgaben des seit Februar 2023 in Kraft getretenen WindflĂ€chenbedarfsgesetzes (WindBG). Hier zeige sich weiterhin ein sehr heterogenes Bild zwischen den BundeslĂ€ndern.Niedersachsen
Eine Kleine Anfrage (LT-Drs. 19/3336) der Abgeordneten Katharina Jensen (CDU) dreht sich um das Thema âKlein- und Kleinstwindkraftanlagen als Beitrag zur Energiewende in Niedersachsenâ. Seit dem 1. Januar 2022 können in Niedersachsen bis zu 15 Meter hohe Kleinwindenergieanlagen (KWEA) auf Gewerbe- und IndustrieflĂ€chen sowie im AuĂenbereich ohne Baugenehmigung errichtet werden. Laut Landesregierung kann der Einsatz von KWEA â an Standorten, wo eine VertrĂ€glichkeit mit Nachbar-, Anwohner- und Artenschutz sowie Naturschutzbelangen gegeben ist â einen Beitrag zur vermehrten Nutzung erneuerbarer Energien leisten. Die Technologie stehe gleichwohl nicht nur wirtschaftlich, sondern auch hinsichtlich ihrer Attribute und potenziellen Auswirkungen am Einsatzort, im Wettbewerb zu anderen Technologien, allen voran der Photovoltaik. Das Markstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur weist fĂŒr Niedersachsen derzeit 28 in Betrieb befindliche KWEA mit einer Höhe von bis zu 15 Metern aus.Rheinland-Pfalz
Das rheinland-pfĂ€lzische Innenministerium hat einen neuen Leitfaden zur Planung und Bewertung von FreiflĂ€chen-Photovoltaikanlagen (PV-FFA) vorgelegt. Mit dem Leitfaden werde ein Hilfswerk geschaffen, das die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen aufgreife und die Vorgaben aus der vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) konkretisiere. Im Januar 2023 setzte die rheinland-pfĂ€lzische Landesregierung mit der Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des LEP IV neue Rahmenbedingungen fĂŒr den Ausbau der Solarenergie. Dabei wurden die regionalen Planungsgemeinschaften verpflichtet, in den RegionalplĂ€nen Vorbehaltsgebiete fĂŒr PV-FFA auszuweisen. Im LEP IV wurde beispielsweise festgelegt, dass PV-FFA flĂ€chenschonend, insbesondere auf zivilen und militĂ€rischen KonversionsflĂ€chen, entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen sowie auf ertragsschwachen, artenarmen oder vorbelasteten Acker- und GrĂŒnlandflĂ€chen errichtet werden sollen. Der aktuelle Leitfaden nimmt nun zentrale Anliegen der regionalen und kommunalen Planungs- sowie ProjekttrĂ€ger in Bezug auf PV-FFA in den Fokus. Auf der Internetseite des KNE findet sich eine Ăbersicht zu PV-FFA-Erlassen und -LeitfĂ€den in den BundeslĂ€ndern.Solarenergie und BiodiversitĂ€t zusammenbringen
Erfahrungsaustausch unter Moor-PV-Praxisakteuren
KNE-Publikation: Photovoltaik auf wiedervernÀssten Moorböden
10. Runder Tisch Artenschutz der FA Wind
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