Prüfrahmen für Antikollisionssysteme in Schleswig-Holstein eingeführt
Leitfaden „Naturschutzfachliche Mindestkriterien bei PV-Freiflächenanlagen“ des BMWK veröffentlicht
Hinweise für die Umsetzung in der Praxis und zur Nachweispflicht
Im Leitfaden werden insbesondere Fragen der Nachweispflicht adressiert. Als Nachweis sind wahlweise Eigenerklärungen der Projektierer, Bebauungspläne oder Baugenehmigungen beim zuständigen Netzbetreiber einzureichen. Nachkontrollen oder ein Monitoring konkreter Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen. Mit dieser Regelung können daher weder die Erfüllung noch die Zielerreichung der „naturschutzfachlichen Mindestkriterien“ evaluiert werden. Die sogenannten „naturschutzfachlichen Mindestkriterien“ dienen damit lediglich dazu, die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit einer Anlage nach EEG 2023 zu erfüllen. Inhaltlich bleiben sie hinter bereits in einzelnen Ländern veröffentlichten Naturschutzstandards zurück, teils werden auch hierzu widersprüchliche Regelungen formuliert. Die Fachbehörden dieser Länder bieten mit ihren Arbeitshilfen, Leitfäden oder Erlassen bereits differenziertere Vorgaben für eine ökologisch hochwertige Ausgestaltung und Pflege der Anlagen. Das KNE empfiehlt den Genehmigungsbehörden und Kommunen diese Dokumente bei der Planung und Umsetzung von Solarparks zu berücksichtigen. So entstehen fachlichen Standards entsprechende Anlagen, die dann auch die Mindestkriterien des EEG erfüllen und den Projektierern die Nachweisführung gegenüber dem Netzbetreiber ermöglichen. Das KNE bietet hierbei Unterstützung durch Veröffentlichungen, Fachveranstaltungen und das Forschungsprojekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers).Publikation: Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen
Plädoyer für einen offensiven Umweltschutz
Mein Tipp: Die Antworten auf diese Fragen unbedingt lesen!
Quelle: Gesenhues, Jan-Niclas. "Offensiver Umweltschutz. Wie wir Natur und Wohlstand retten können." (2024), 200 S., Murmann.KNE-Podcast: Wie will Europa zerstörte Natur wiederherstellen?
Ziele und Inhalte des EU Nature Restoration Law
Das KNE veröffentlicht neue Übersicht
Handreichungen der Länder zu Natur- und Artenschutz und Windenergie an Land (Planungsebene)
Die Länder sind gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) dazu verpflichtet, länderspezifische Flächenziele für die Windenergienutzung zu erfüllen und entsprechende “Flächenbeitragswerte” bis 2027 bzw. 2032 zu erreichen. Daher laufen aktuell in allen Bundesländern Prozesse zur Aktualisierung oder Neuausweisung der Flächen für die Windenergie. Für die Planungsebene erstellen die Länder landesspezifische Handreichungen in Form von Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben zu Natur- und Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen enthalten unter anderem Kriterien, die bei der Abgrenzung von Gebieten für die Windenergie berücksichtigt werden sollen. Dies bietet die Möglichkeit, den Artenschutz bereits auf Planungsebene zu berücksichtigen und somit die Windenergieentwicklung auf potenziell konfliktärmere Flächen zu lenken. Die tabellarische Übersicht zeigt den aktuellen Stand der Handreichungen der Länder und verlinkt zu den entsprechenden Dokumenten.Aktuelles aus Bund und Ländern
Bund
Ein aktueller Artikel der Bundesregierung zeigt die von ihr ergriffenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf. So habe unter anderem der Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, der am 6. November 2023 beschlossen wurde, bereits zu einer deutlichen Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien geführt. Durch den Pakt seien Verfahren verschlankt, das Recht modernisiert und einzelne Prüfschritte in Genehmigungsverfahren reduziert worden. Des Weiteren habe der Vorrang für erneuerbare Energien eine Beschleunigungswirkung entfaltet. Im Ergebnis haben sich die Genehmigungszahlen im Bereich Windenergie in nur einem Jahr nahezu verdoppelt: Während 2021 und 2022 gut 4.000 Megawatt Windleistung genehmigt wurden, waren es 2023 knapp 8.000 Megawatt. Projekte werden jetzt durchschnittlich vier Monate schneller genehmigt als vor einem Jahr. Auch der Ausbau der Solarenergie boome: Jeden Tag werden in Deutschland aktuell Photovoltaik-Anlagen in der Größe von 34 Fußballfeldern installiert.Bayern
In ihrer Antwort (Landtags-Drucksache 19/2268) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD) gibt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Auskunft über Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Bayerischen Staatsforsten (BaySF). Zum Stand 13. Mai 2024 waren in den BaySF 101 WEA in Betrieb. 154 Anlagen befanden sich in der Planung, die meisten davon in Oberbayern (69 Anlagen). Im Rahmen von Standortsicherungsverträgen stellen die BaySF Dritten Staatsforstflächen zur Verfügung. Der Standortsicherungsverträge ermöglichen es den Vertragspartnern, Voruntersuchungen (z. B. Windmessungen) durchzuführen, Gutachten zu erstellen und das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren einzuleiten. Auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchungen und Gutachten würden für die jeweilige Fläche die Genehmigungsplanung für das Windprojekt mit der geeigneten Zahl an WEA festgelegt und der Anlagentyp mit der korrespondierenden Nennleistung ausgewählt. Die Erträge der BaySF aus der Windenergie beliefen sich im Jahr 2023 insgesamt auf mehr als drei Millionen Euro.Niedersachsen
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz informiert in ihrer Antwort (Landtags-Drucksache 19/4703) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Jonas Pohlmann (CDU) über die Berücksichtigung von Vorschlägen, die durch Branchenvertreterinnen und -vertreter im Rahmen der Task-Force Energiewende eingebracht wurden. Die niedersächsische Task-Force Energiewende wurde am 31. Januar 2023 eingerichtet. Verschiedene Gremien erfüllen dabei spezifische Aufgaben. Die Projektgruppen seien das Gremium, in dem Branchenvertreter/-innen und andere Teilnehmende Vorschläge zur Beseitigung von Ausbauhemmnissen vorbringen können. Dabei wurde vorgeschlagen, per Erlass festzulegen, welche Tierarten im Kontext des § 6 WindBG als „relevant“ gelten. Die Landesregierung erklärt diesbezüglich, dass der Bundesgesetzgeber eine abschließende Liste der durch den Betrieb von WEA an Land kollisionsgefährdeten Brutvogelarten in Abschnitt 1 der Anlage 1 zu § 45 b Abs. 1 bis 5 BNatSchG festgelegt habe. Diese sei geltendes Recht, weshalb es keines Erlasses bedürfe. Festlegungen zu kollisionsgefährdeten „Ansammlungen“, wie z. B. von Koloniebrütern und Gastvögeln, von Fledermäusen und störungsempfindlichen Arten, die vom Bund bisher nicht beregelt wurden, finden sich im niedersächsischen Artenschutzleitfaden.Thüringen
Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) und der Regionalisierung der Teilflächenziele leiste Thüringen nun seinen Beitrag zu dem im Windenergiebedarfsgesetz (WindBG) festgelegten Zwei-Prozent-Flächenziel für die Windenergie. Außerdem sei das Land, wie Energieminister Bernhard Stengele erklärte, dank des Windenergiebeteiligungsgesetzes gut aufgestellt, da an jeder neuen WEA die Gemeinden finanziell beteiligt werden. Man habe sich während des gesamten Prozesses dafür eingesetzt, dass WEA standortnah an Industrie- und Gewerbegebieten errichtet werden. Das erleichtere der Wirtschaft – von kleinen- und mittelständischen Unternehmen bis hin zu Weltkonzernen – den dringend benötigten Zugang zu Strom aus erneuerbaren Energien. Das LEP sorge bei der Ausweisung von Standorten für WEA durch die regionalen Planungsgemeinschaften für Klarheit. Für den Naturschutz gelten laut Stengele hohe Standards, beispielsweise für Schutzgebiete im Wald, Natura-2000-Gebiete oder das Grüne Band Thüringen. WEA auf Schadflächen in Wäldern können dazu beitragen, dass die Waldbesitzer den nötigen Waldumbau finanzieren können (PM Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Thüringen 07/2024).BfN und UBA legen Empfehlungen für einen Green Deal 2.0 vor
Das KNE auf dem 15. Österreichischen Windenergiesymposium
KNE-Podcast: RED III – Neuerungen für die Erneuerbaren
Aktuelles aus Bund und Ländern
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Die Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) „Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften“ liegt nun als Unterrichtung (Drucksache 20/11595) der Bundesregierung vor. Der SRUfordert darin die Bundesregierung auf, die „Wiederherstellung der Natur in Deutschland anzugehen“. Der Bericht betont, dass Natur nicht nur geschützt, sondern ihr Zustand dringend aktiv verbessert werden müsse. Zentrale Forderung der 15 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind dabei bessere Rahmenbedingungen für die Wiederherstellung von Natur, Flächen „zukunftsfähig zu bewirtschaften“ sowie eine „ambitionierte Renaturierungspolitik“ in Deutschland und in Europa. Der SRU unterstreicht in dem 92-seitigen Papier die Bedeutung von Fördermaßnahmen für den Natürlichen Klimaschutz, unter anderem im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Die Stellungnahme ist gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) sowie dem Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik (WBW) entstanden.Niedersachsen
Im Zuge einer Kleinen Anfrage (Drucksache 19/4612) fragen die Abgeordneten Jonas Pohlmann und Sophie Ramdor (CDU) die niedersächsische Landesregierung nach Kriterien, die einen historischen Waldstandort definieren. „Historisch alte Waldstandorte“ sind laut der Landesregierung solche, die bereits seit mindestens der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ohne oder nur mit geringer Unterbrechung mit Wald bestockt sind. Bei dieser Gebietskulisse handle es sich nicht zwingend um besonders naturnahe Waldbestockung oder (Ur-)Wälder und es wird auch nicht auf das Alter der Bäume abgestellt, sondern auf die Dauerhaftigkeit und die Kontinuität des Waldstandortes (Waldboden) als solche. „Historisch alte Waldstandorte“ seien somit zu unterscheiden von „historisch alten Wäldern“. Folglich existiere der historisch alte Waldstandort unabhängig davon, welche Art der Waldbestockung (Laub, Misch- oder Nadelwald) sich temporär auf der Waldfläche befindet.Rheinland-Pfalz
Eine Kleine Anfrage (Drucksache 18/2419) der Abgeordneten Martin Brandl, Marcus Klein und Christof Reichert (CDU) dreht sich um den „Ausschluss von Windkraftanlagen im Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen“. Aus Sicht der Landesregierung darf der Status des UNESCO-Biosphärenreservates Pfälzerwald nicht gefährdet werden. Aus diesem Grund bleiben Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates auch künftig von der Windenergienutzung ausgenommen. Gemäß des Koalitionsvertrags 2021-2026 soll die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in enger Abstimmung mit dem UNESCO-MAB-Komitee und unter Beteiligung betroffener Kommunen und der Biosphärenreservatsverwaltung lediglich auf vorbelasteten Flächen in Bereichen in der Entwicklungszone des Biosphärenreservates Pfälzerwald ermöglicht werden. Zunächst sei der Fortgang dieser Gespräche abzuwarten. Von den Kernzonen des Biosphärenreservates seien die Kernzonen der Naturparke zu unterscheiden. Diese Naturparkkernzonen sollen grundsätzlich für WEA ausgeschlossen bleiben. Dort, wo das Schutzziel nicht erheblich gestört werde, solle nach dem Koalitionsvertrag 2021-2026 eine Einzelfallprüfung möglich sein.Sachsen
Der Sächsische Landtag hat am 12. Juni 2024 das Gesetz zur Ertragsbeteiligung der Kommunen an Windenergie- und Photovoltaikanlagen beschlossen. Damit werden Städte und Gemeinden in Sachsen verbindlich an den Erlösen von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf ihrem Gemeindegebiet beteiligt. Die geltende bundesrechtliche Regelung in § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht nur eine freiwillige Beteiligung vor. Die Kommunen bekommen für Windenergieanlagen ab einer Leistung von einem Megawatt jährlich mindestens 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom, für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer Leistung von einem Megawatt jährlich mindestens 0,1 Cent je erzeugter Kilowattstunde. Alternativ können Kommunen mit den Betreibern eine Individualvereinbarung bis zum Doppelten dieses Wertes abschließen. Die Beteiligung in Höhe von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde würde überschlagen am Beispiel von Windenergieanlagen eine Zahlung zwischen 20.000 und 40.000 Euro pro Jahr und Anlage an die Gemeinde bedeuten (PM 06/2024 Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft).Kommunale Akteure auf Exkursion im Solarpark Klein-Rheide
Regionaler Workshop in Schleswig-Holstein im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers
Wie sehen naturverträgliche Solarparks in der Praxis aus? Am 19. Juni fand in Eckernförde der dritte regionale Workshop im Rahmen des FuE-Projektes „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers) statt. Teil des Workshops war auch die Besichtigung des Solarparks in der Gemeinde Klein-Rheide. Am 19. Juni trafen sich im Technik- und Ökologie Zentrum in Eckernförde rund 20 Teilnehmende aus verschiedenen Gemeinden und Landkreisen, unteren Naturschutzbehörden, einem Naturschutzverband und Planungsbüros. Eingeladen waren sie zu der Fragestellung, wie Solarparks naturverträglich gestaltet werden können und welche Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung bestehen.Informationsaustausch und Diskussion
Kathrin Ammermann (BfN, Leiterin Fachgebiet Naturschutz und erneuerbare Energien), eröffnete die Diskussionsrunde. Elisabeth Wolfram (KNE) informierte darüber, warum es geboten sein sollte, Energiewende und Biodiversitätskrise bei der Gestaltung von Solarparks gleichermaßen zu berücksichtigen – und welche Synergien dadurch entstehen können. Im anschließenden Austausch ging es insbesondere um gelungene Planungsprozesse, aus denen naturverträgliche Solarparks hervorgegangen sind. Auch Grundsätze zur Planung von großflächigen PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich des Landes Schleswig-Holstein (2021) wurden erörtert. Im Weiteren diskutierten die Teilnehmenden konkrete Fragen auf kommunaler Ebene (Gemeinden und Landkreise). Welche Rolle können Untere Naturschutzbehörden oder Planungsbüros einnehmen, um die Kommunen hinsichtlich einer fachlich fundierten und ausgewogenen Entscheidung in Genehmigungsverfahren zu unterstützen? Wie können Naturschutzbelange u. a. durch die Naturschutzverbände konstruktiv eingebracht werden? Eine frühzeitige Beteiligung aller Stakeholder sowie eine transparente Kommunikation vor Ort seien in jeder Hinsicht sinnvoll und notwendig. KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation bietet Unterstützung in diesen Verfahren an. Kathrin Ammermann, Georgia Erdmann und Jeremias Kempt vom BfN brachten die naturschutzfachliche Sicht auf Bundesebene mit in die Diskussion ein.Exkursion in den Solarpark in Klein-Rheide
Unter der Führung der Wattmanufactur GmbH ging es in den Solarpark in Klein-Rheide. Dag Frerichs (Geschäftsführer Osterhof, Wattmanufactur) informierte über die Entstehung und Bewirtschaftung des 27 Hektar umfassenden und Natur- und Artenschutz fördernden Solarparks. Durch teils großzügige Reihenabstände von 3,5 bis 4 Metern zwischen den Modulen werden ausreichend sonnenbeschienene Flächen für eine diverse Vegetationsentwicklung erhalten. Die Module verfügen über Abtropfkanten, welches eine homogene Wasserverteilung begünstigt. Mittels angepasster und biodiversitätsfördernder Pflegemaßnahmen und integrierter Zusatzhabitate wird für Naturschutz und Artenvielfalt viel erreicht. So zum Beispiel durch die Anlage von Wildtierkorridoren für Groß- und Kleinsäuger zwischen den Bauabschnitten und die Umsetzung weiterer Artenhilfsmaßnahmen wie Insektenhotels, Nistkästen oder auch Lesestein- und Totholzhaufen. Beindruckend waren für die Teilnehmenden auch, die beim Bau zufällig entstandenen Kleingewässer unter den Modulen, die unter anderem von Kröten besiedelt sind. Die Portionsbeweidung mit Schafen und ihre Wirkung wird gerade in Teilen des Parks erprobt. Um den Erfolg der verschiedenen Maßnahmen zu dokumentieren, führt die Wattmanufactur regelmäßige Monitorings durch. [gallery link="file" columns="2" ids="5856,5857,5855"]Wie können biodiversitätsfördernde Solarparks in die Fläche gebracht werden?
In der Abschlussrunde wurde viel positives Feedback zum Austausch und zur Besichtigung eines biodiversitätsfördernden Solarparks geteilt. Gleichzeitig blieben viele Fragen offen. Wie etwa: Wie können solche Beispiele in die Fläche gebracht werden? Wie können noch mehr Kommunen motiviert werden, sich aktiv und gestaltend in eine naturverträgliche Energiewende einzubringen? Welche Unterstützungsformate brauchen Kommunen, um bei Fehlbetragshaushalten und Fachkräftemangel in den Gemeinden weitreichende Entscheidungen in den Genehmigungsverfahren zu begleiten? Konzipiert und moderiert wurde der Workshop von Simone Zeil (KNE). Vielen Dank an alle Beteiligten für diesen sehr interessanten und aufschlussreichen Workshop.Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen
Das FuE-Projekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen - SuN-divers“ soll dazu beitragen, dass Naturschutzbelange bei der Implementierung von Solarparks auf kommunaler Ebene stärker als bisher Berücksichtigung finden. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zählen online durchgeführte Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen für eine große Teilnehmendenzahl sowie die regionalen Workshops vor Ort mit Exkursionen zu guten Beispielen von naturverträglich gestalteten Solarparks. Die Ergebnisse aus den Fachgesprächen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengeführt und in einer Informationsbroschüre für die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, Verbänden und Landwirtschaft aufbereitet. Das Projekt „SuN-divers“ wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.Meldung: Regionaler Workshop in Bayern im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers
Meldung: Regionaler Workshop in Brandenburg im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers
Publikation: „Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen“
Publikation: „Auswahlbibliografie Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
Publikation: „Übersicht über die Anwendung der Länderöffnungsklausel nach §37c EEG 2023“
Aktualisierung der Publikation „Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden“
Was ist der Anlass der Aktualisierung?
Anlass für die Aktualisierung der Publikation sind die im Juli 2023 festgelegten Anforderungen der Bundesnetzagentur (in Abstimmung mit dem BfN und dem UBA). Demnach dürfen die Errichtung und der Betrieb von PV-Anlagen auf entwässerten Moorböden einer Wiedervernässung nicht im Wege stehen. Diese gilt als erfolgreich, wenn definierte Mindestwasserstände erreicht werden. Vegetationsentwicklung und Landschaftspflegemaßnahmen sollen ebenso auf der Fläche möglich sein, wie der bodenschonende und rückstandslose Rückbau der Anlage. In der Publikation wird zudem erläutert, welche Gutachten beim Netzbetreiber vorgelegt werden müssen, um die EEG-Vergütung für Moor-PV-Anlagen zu erhalten. Darüber hinaus wurden neue Umsetzungshinweise aus Länderleitfäden oder Fachpublikationen im Text ergänzt. In der Publikation werden unter anderem folgende Fragen aufgegriffen: Warum ist Wiedervernässung unserer Moore notwendig? Was sind die Erfolgsbedingungen für PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden? Welche standortspezifische Technik ist erforderlich? Wie kann der Bau von PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden naturverträglich gestaltet werden? Diese und weitere Aspekte werden in der Publikation erörtert, um einen Überblick zu verschaffen.Podcast: Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden?
Podcast: Mit eigenen Augen und Stiefeln im Moor – das KNE auf Tour
Publikation: Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl von Solarparks
Publikation: Naturverträgliche Gestaltung von Solarparks - Maßnahmen und Hinweise zur Gestaltung
Auswahlbibliografie: Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz
Das EU-Renaturierungsgesetz ist verabschiedet – jetzt beginnt die Umsetzung auf nationaler Ebene
Vom Vorschlag zum Beschluss
Im Juni 2022 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag für das NRL vor. Im Umweltrat am 20. Juni 2023 hatte sich unter den Mitgliedstaaten eine Mehrheit dafür gefunden. Während des Trilogs wurden aufgrund von Forderungen einiger Beteiligter deutliche Flexibilitäten und Ausnahmen in den ursprünglichen Vorschlag des NRL eingeführt. Am 22. November 2023 erhielt die Verordnung im Ausschuss der ständigen Vertreter die Zustimmung der Mitgliedstaaten. Im Februar 2024 hatten die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes ihre klare Zustimmung für dieses Vorhaben gegeben. Heute hat der EU-Umweltrat das Renaturierungsgesetz formell verabschiedet.Ausgangspunkt „Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur“
KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“ – Austausch zum Solarpaket I
Die neuen Mindestkriterien im Solarpaket 1
Die neuen Mindestkriterien wurden von den Teilnehmenden als Möglichkeit angesehen, Naturschutzstandards auch bei einer zukünftig hohen Zahl von Anlagen oder deutlich größeren Solarparks umsetzen zu können. Jedoch sieht die aktuelle Regelung vor, dass nur drei der fünf Kriterien eingehalten werden müssen. Daher bestünde die Gefahr, dass eine Maßnahme zwar gute Voraussetzungen für mehr Biodiversität im Solarpark schaffe, die Nicht-Einhaltung einer anderen Vorgabe diese aber wieder zunichtemachen würde. So wäre beispielsweise die Anwendung eines Pflege- und Beweidungskonzepts nur hilfreich, wenn auch zwingend auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf der Fläche verzichtet würde. Auch ist das Schutzgut Landschaftsbild in den Kriterien unterrepräsentiert. Die Teilnehmenden bekräftigten, dass ein Großteil der Mindestkriterien in den ihnen bekannten Parks bereits angewendet würde.Beispiele zur naturverträglichen Gestaltung
Im Rahmen des Praxisbeitrags wurden Erfahrungen mit der naturverträglichen Gestaltung von Solarparks mit ost-west-ausgerichteten Modulen vorgestellt. Die eng stehenden Module führen zu einer stärkeren Verschattung und einer veränderten Niederschlagsverteilung auf den Flächen. Beispiele aus verschiedenen Solarparks veranschaulichten, dass auch bei diesem Anlagentyp der Reihenabstand und die Modultischhöhen variiert werden können, um die Entwicklung von Biodiversität zu ermöglichen. Die Erfolge zeigten sich aber erst nach mehreren Jahren in der Praxis vor Ort. In der Diskussion wurde deutlich, dass bei diesem Thema noch viele Fragen offen sind. Ein weiterer Beitrag widmete sich dem Bau von Zäunen und deren Durchlassmöglichkeiten im Solarpark. So sollten einerseits Klein- und Großsäuger die Solarparks passieren können, andererseits erfordere eine extensive Beweidung mit Schafen den Schutz vor Wölfen. Das Praxisbeispiel zeigte verschiedene Zaunkonzepte, die bei den Teilnehmenden des Forums auf Interesse stießen.Wortmeldung: Solarpaket 1: Mindestkriterien können den Naturschutz im Solarpark stärken
Fachforum der KNE-Mediatorinnen und -Mediatoren
Das Angebot des KNE-Mediationspools: Energiewende gemeinsam mit den Menschen vor Ort gestalten
In Ihrer Kommune sind Energiewendeprojekte in der Diskussion? Die frühzeitige Einbeziehung aller Beteiligten fördert Lösungen, von denen alle profitieren können. Der KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation bietet dafür professionelle Unterstützung. Ob in Bürgerinformationsveranstaltungen, einer klassischen Mediation oder anderen passgenauen Formaten: Die regionalen Kommunikations-Expertinnen und Experten des KNE begleiten alle Beteiligen und Betroffenen vor Ort kompetent dabei, einen konstruktiven Umgang mit den vielfältigen Veränderungen zu entwickeln.Klimaschutz in der Praxis – Exkursion nach Baden-Württemberg zu Solarparks
Mehr Biodiversität in Solarparks
Nach den Exkursionen gab es zudem Gelegenheit zum fachlichen Austausch über Biodiversität in Solarparks, gewässerökologische Effekte schwimmender Photovoltaik sowie Handlungsmöglichkeiten für Kommunen und Gemeinden. Dr. Julia Thiele (KNE) informierte im Rahmen ihres Vortrags "Mehr Biodiversität in unseren Solarparks - wie schaffen wir das?" über die Auswirkungen von Solarparks auf Natur und Landschaft, über Aufwertungspotenziale zur Steigerung der Biodiversität und über die Steuerungsmöglichkeiten von Gemeinden, damit ein naturverträglicherer Ausbau erreicht werden kann. Darüber hinaus stellte sie wesentliche Aspekte des Solarpaketes 1 vor und ordnete verschiedene Aspekte daraus ein. In der anschließenden Diskussion interessierten sich die Teilnehmenden unter anderem für die Fragen: Wie geht man mit einer Fläche um, für die als Folgenutzung Ackerbau vorgesehen war, auf der sich aber im Verlauf der Zeit Tierarten angesiedelt haben, die unter Schutz stehen? Wann wird ein Solarpark als ökologisch hochwertig eingestuft?Blütenmeer zwischen Solarmodulen – Exkursion Cottbus
Regionaler Workshop im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers
Wie kann eine Einsaat mit regionalem und artenvielfältigem Saatgut die Biodiversität im Solarpark erhöhen? Am 28. Mai fand in Cottbus der zweite regionale Workshop im Rahmen des FuE-Projektes „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers) statt. Teil des Workshops war auch die Besichtigung des Solarparks Laubsdorf in der Gemeinde Neuhausen. Teil des Projektes SuN-divers sind der Austausch mit Akteuren und die Besichtigung von naturverträglichen Solarparks, denn: Manches muss man mit eigenen Augen sehen. Die Exkursion war eine offene Veranstaltung mit über 30 Teilnehmenden aus Naturschutzbehörden, Projektiererbüros und Landwirtschaft.Erfahrungsaustausch
Im Mittelpunkt standen zu Beginn Erfahrungsaustausch und Diskussion. Im Gründerzentrum StartblockB2 in Cottbus informierte Elisabeth Wolfram vom KNE über die naturverträgliche Gestaltung von Solarparks und Schnittstellen zur Klima- und Biodiversitätskrise. Die Präsentation war Grundlage für die Diskussion mit und unter den Teilnehmenden, begleitet von Simone Zeil, Dialoggestalterin im KNE. Unter anderem tauschten sich die Teilnehmenden darüber aus, wie durch Standortkonzepte die Artenvielfalt im Solarpark gestärkt werden kann und welche Maßnahmen biodiversitätsfördernd wirken. Es wurde auch, gemeinsam mit den Mitarbeitenden des KNE, darüber gesprochen, welche Auswirkungen das Solarpaket I des Bundes und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU haben werden. Da die Anwesenden aus verschiedenen Bundesländern kamen, herrschte auch darüber ein reger Erfahrungsaustausch.Exkursion in den Solarpark Laubsdorf
Das Highlight des Tages war die Exkursion in den Solarpark Laubsdorf in der Gemeinde Neuhausen, begleitet von Sandra Dullau und Pascal Scholz, von der Hochschule Anhalt, die das Forschungsprojekt BIODIV-SOLAR betreuen. Die Teilnehmenden wurden von einem Blütenmeer zwischen den Solarmodulen empfangen, dass das graue Wetter wettmachte. Dieses Blütenmeer bildet auch einen Forschungsschwerpunkt des Projektes, da erforscht wird, wie sich verschiedene Modultypen auf Pflanzen, insbesondere gebietsheimische und artenreiche Pflanzen, auswirken. Auf den Flächen experimentieren die Forschenden dazu auch mit verschiedenen Zusammensetzungen und jeweiligen Anteilen von Blüten, Kräutern und Gräsern. Sandra Dullau und Pascal Scholz berichteten, dass es mehrere Jahre dauere, bis die vielen Arten sich wirklich etablieren konnten. In den ersten Jahren hätte sich das Forschungsteam mehr Flexibilität beim Mahdzeitpunkt gewünscht, um das Mahdmanagement noch standortangepasster durchzuführen und entsprechend der zu fördernden Arten, vor allem auf die Wiesenkräuter bezogen, zu mähen. Die Forschenden erklärten außerdem, dass sich das gebietsheimische Saatgut auch für Betreiber von Solarparks lohne, da es hochwachsende Arten fernhalte, die mehr Aufwand mit der Mahd machen würden. Die Forschungsergebnisse des Projektes werden 2026 erwartet. Die Teilnehmenden teilten positives Feedback über den Austausch und die Organisation der Veranstaltung. Auch das reichhaltige Blütenmeer im Solarpark und die kenntnisreichen und vertiefenden Berichte von Sandra Dullau und Pascal Scholz waren beeindruckend und wurden von den Teilnehmenden als sehr bereichernd aufgenommen. Vielen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den offenen und interessanten Austausch! [gallery link="file" ids="5923,5922,5921,5920,5919,5918,5917,5916"]Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen
Das FuE-Projekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen - SuN-divers“ soll dazu beitragen, dass Naturschutzbelange bei der Implementierung von Solarparks auf kommunaler Ebene stärker als bisher Berücksichtigung finden. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zählen online durchgeführte Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen für eine große Teilnehmendenzahl sowie die regionalen Workshops vor Ort mit Exkursionen zu guten Beispielen von naturverträglich gestalteten Solarparks. Die Ergebnisse aus den Fachgesprächen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengeführt und in einer Informationsbroschüre für die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, Verbänden und Landwirtschaft aufbereitet. Das Projekt „SuN-divers“ wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.Publikation: „Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen“
Publikation: „Auswahlbibliografie Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
Publikation: „Übersicht über die Anwendung der Länderöffnungsklausel nach §37c EEG 2023“
Leitfaden: „Biodiversität und Freiflächensolaranlagen" des Landes Sachsen
KNE-Podcast: Windenergie auf der Schwäbischen Alb: Erste Einblicke in die Naturschutzforschung
- Welches Design wurde für die Naturschutzbegleitforschung entwickelt?
- Welche Probleme waren für die naturschutzfachliche Genehmigung des Testfelds zu lösen?
- Welche Vermeidungsmaßnahmen werden erprobt?
Aktuelles aus Bund und Ländern
Bund
In jüngerer Zeit sind Umwelt und Natur weltweit besonderem Druck ausgesetzt. Allen voran der menschengemachte Klimawandel, der weltweite Biodiversitätsverlust und die globale Verschmutzung setzten Ökosysteme unter Druck und gefährdeten die Grundlagen des menschlichen Lebens. Zu diesem Fazit kommt der Umweltbericht 2023, den die Bundesregierung als Unterrichtung (20/11330) vorgelegt hat. In dem Papier werden Maßnahmen aufgelistet, die von der Bundesregierung zum Schutz dieser Lebensgrundlagen ergriffen wurden und die geplant sind. Hinsichtlich der naturverträglichen Energiewende wird berichtet, dass eine Reihe von Gesetzesänderungen im Bereich der erneuerbaren Energien durchgeführt wurden, um Genehmigungsverfahren in diesem Bereich naturverträglich und rechtssicher zu beschleunigen. Zur naturschutzseitigen Flankierung der Energiewende und zur generellen Bekämpfung der Biodiversitätskrise diene das Nationale Artenhilfsprogramm, welches vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) aufgestellt werde und den Erhaltungszustand von lokalen sowie überregionalen Populationen verbessern bzw. nicht verschlechtern solle.Berlin
Eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Julia Schneider und Dr. Stefan Taschner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Abgeordnetenhaus Berlin (Drucksache 19/18506) bezieht sich auf die umweltverträgliche Windenergienutzung in Berlin. Die Fragesteller adressieren darin unter anderem die Nutzung von Berliner Waldflächen. Laut der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sei das Land Berlin bundesgesetzlich durch das Windenergiebedarfsflächengesetz (WindBG) dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 0,25 Prozent seiner Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 0,5 Prozent als Windenergiegebiet auszuweisen. Die Senatsverwaltung habe daraufhin eine Potenzialstudie beauftragt, bei der nach Prüfung von Ausschlussflächen, wie beispielsweise Siedlungs- und Naturschutzgebieten, weniger als fünf Prozent der Berliner Landesfläche für die Eignung als Windenergiegebiete übrig geblieben seien. Um eine ausreichende Prüfkulisse für das Flächennutzungsplanverfahren zu haben, werden daher in Berlin – ähnlich wie auch in anderen Bundesländern – auch Waldflächen auf ihre Eignung als Windenergiegebiete geprüft.Nordrhein-Westfalen
Mit dem „Strukturwandel im Rheinischen Revier “ beschäftigt sich eine Große Anfrage der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag (Drucksache 18/9134). Unter anderem fragen die Abgeordneten darin, wie die Landesregierung die Integration schwimmender PV-Anlagen (Floating-PV) auf den Tagebaurestseen im Rheinischen Revier als Form der Energiegewinnung bewertet. Um sowohl die Klimaschutzziele als auch die Ausbauziele für Erneuerbare Energien zu erreichen, sei die umfangreiche Nutzung der vorhandenen Potenziale bei den erneuerbaren Energieträgern notwendig, einschließlich der Erschließung neuer Bereiche wie schwimmende PV-Anlagen auf Tagebaurestseen, so die Landesregierung in ihrer Antwort. Floating-PV sei ein wichtiger Baustein der Energiewende in Nordrhein-Westfalen. Sowohl die vielen durch Kies- und Sandabbau entstandenen Seen als auch die Tagebaurestseen bieten große Potenziale für Floating-PV. Es handle sich dabei allerdings um eine vergleichsweise junge Technologie, weshalb sie hinsichtlich der ökologischen Folgewirkung derzeit noch mit offenen Fragen belegt sei.Saarland
Die saarländische Landesregierung will den Ausbau der Solarenergie mit einem „Solarpaket“ auf Landesebene weiter beschleunigen. Im Zuge einer Landespressekonferenz stellten Wirtschafts- und Energieminister Jürgen Barke und Innen- und Bauminister Reinhold Jost zunächst den aktuellen Stand beim Ausbau der Photovoltaik im Saarland vor. „Wir sind bundesweiter Spitzenreiter bei der installierten Photovoltaik-Leistung pro Fläche mit 346,5 kW/km2. Das kann sich sehen lassen. Bei uns im Saarland ist schon richtig viel passiert und dennoch geht da noch mehr. Wir werden den Ausbau der Photovoltaik gemeinsam weiter beschleunigen“, so Barke. Unter anderem ist in dem Regierungs-Entwurf der Landesbauordnungs-Novelle die Einführung einer Solarpflicht für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude (bei Errichtung und grundlegender Dachsanierung) mit mehr als 100 Quadratmetern sowie eine Solarpflicht für öffentliche und gewerblich genutzte neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen vorgesehen (PM Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie 05/2024).Neue KNE-Publikation: RED III – eine Einführung
Übersicht von Erprobungsberichten zu Antikollisionssystemen
Die Ergebnisse auf einen Blick
Das KNE macht in einer Zusammenstellung auf einer Internetseite die Ergebnisse von Erprobungen für jedermann zugänglich und stellt diese zum Download bereit. Auf diese Weise wird transparent, welche Detektionssysteme für welche Arten bereits erprobt sind und wie die Gutachter jeweils vorgegangen sind, um die Leistungsfähigkeit der Systeme nachzuweisen.Windenergie im Wald – Vermeidung und Minderung von Naturschutzkonflikten
Publikation: "Windenergienutzung auf Waldstandorten" (Stand: 20.02.2024)
EU-Kommission legt Leitlinien und Empfehlungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien vor
Solarpaket 1: Mindestkriterien können den Naturschutz im Solarpark stärken
- die Erweiterung der Kulisse der nach EEG vergütungsfähigen Flächen und
- die fünf naturschutzfachlichen Mindestkriterien.