Meldungen

Europaflaggen vor der dem Sitz der Europaeischen Kommission
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22.05.2024

Neue KNE-Publikation: RED III – eine Einführung

Die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union (EU) haben nach langwierigen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie („RED III“ oder „Richtlinie“) Ende 2023 beschlossen. Die Richtlinie ist Teil der Politikprogramme European Green Deal, Fit for 55 und REPowerEU. Sinn und Zweck der Richtlinie sind unter anderem die Verringerung von Treibhausgasemissionen durch einen beschleunigten und umfassenden Ausbau von erneuerbaren Energien. Parallel hatte der Energieministerrat der EU in einem gesonderten Verfahren eine thematisch flankierende Notfallverordnung erlassen.
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Blumenwiese_von_alsterkoralle-Pixabay
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06.03.2024

Neue KNE-Publikation: Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur – eine Einführung in die Thematik

Am 27. Februar 2024 hat das Europäische Parlament den Verordnungsentwurf zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law - NRL) mit 329 Ja-Stimmen, 275 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen. Das Gesetz muss nun noch vom Rat angenommen werden, bevor es im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt. Am 22. Juni 2022 präsentierte die Europäische Kommission erstmals das im Green Deal angekündigte NRL. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des European Green Deals und zielt darauf ab, verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur in der EU festzulegen.
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Simulation Rotmilan vor Windenergieanlage
© Tino Herrmann
29.01.2024

Aktualisierung der KNE-Publikation: Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit

Im novellierten Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) sind neue Regelungen festgelegt, um die Genehmigung von Windenergieanlagen zu beschleunigen. Es enthält auch eine Liste von Schutzmaßnahmen, die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko wirksam senken können, darunter auch Antikollisionssysteme (AKS) zur Vermeidung von Vogelkollisionen. Gleichzeitig definiert das Gesetz eine Zumutbarkeitsgrenze für den vom Vorhabenträger zu tragenden Aufwand für Schutzmaßnahmen. Die KNE-Publikation „Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ geht
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Europaflaggen vor der dem Sitz der Europaeischen Kommission
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23.01.2024

Aktualisierung der KNE-Publikation zur EU-Notfallverordnung für den beschleunigten Ausbau der EE

Kurz vor Jahresende 2022 hat die Europäische Union (EU) die „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ (kurz: EU-NotfallVO) für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien erlassen. Am 11. Januar 2024 ist nun die novellierte EU-NotfallVO in Kraft getreten. Hierbei wurde dasselbe Verfahren durchlaufen. Diese Neuerungen werden zusätzlich in der neuen Version* des Ausgangspunktes aufgezeigt. Die Kernbestimmungen sind im Wesentlichen gleichgeblieben, wobei es zu gewissen Anpassungen bzgl. Alternativenprüfung und
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Simulation Rotmilan vor Windenergieanlage
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26.10.2023

Neue KNE-Publikation: Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit

Im novellierten Bundesnaturschutzgesetz sind neue Regelungen festgelegt, um die Genehmigung von Windenergieanlagen zu beschleunigen. Es enthält auch eine Liste von Schutzmaßnahmen, die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko wirksam senken können, darunter auch Antikollisionssysteme (AKS) zur Vermeidung von Vogelkollisionen. Gleichzeitig definiert das Gesetz eine Zumutbarkeitsgrenze für den vom Vorhabenträger zu tragenden Aufwand für Schutzmaßnahmen. Die neue KNE-Publikation „Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ geht daher
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Solaranlage und Landwirtschaft,
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06.09.2023

Neue KNE-Publikation: Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland – Teil 2

Der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Ausbaumenge der Solarenergie soll mittels der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) weiter deutlich gesteigert werden. Eine Publikation des KNE vom April 2023 beschäftigte sich bereits mit der Folgenutzung von Photovoltaik-Anlagen. In dieser zweiten Publikation zu Folgenutzungsfragen wird insbesondere auf die Regelungen des Naturschutzrechts im Hinblick auf eine mögliche landwirtschaftliche Folgenutzung von PV-Flächen eingegangen. Dem Fokus dieser Publikation liegt folgender
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Getreide vor Himmel
29.06.2023

Neue KNE-Publikation zur Erläuterung der Vorschriften zur Windenergie an Land im novellierten Bundesnaturschutzgesetz

  Der Bundesgesetzgeber hat mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ im Sommer 2022 neue Regelungen für den Arten- und Landschaftsschutz bei Windenergievorhaben verabschiedet. Dies erfolgte mit dem Ziel, eine bundesweite Standardisierung und Konkretisierung der Signifikanz- und Ausnahmeprüfung zu erreichen. Hierdurch soll die Genehmigung von Windenergieanlagen einfacher und schneller werden, um das von der Bundesregierung gesetzte Ziel von insgesamt 115 GW installierter Windenergieleistung an Land bis 2030 zu erreichen. Das KNE hat anlässlich der Novellierung
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24.05.2023

Neue KNE-Publikation: Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Der Gesetzgeber möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter erleichtern und beschleunigen. Nicht nur für die Windenergie als dem „Zugpferd“ der Energiewende wurden und werden daher gesetzliche Änderungen vorgenommen. Auch die Solarenergie soll verstärkt ausgebaut werden, der Ausbau schreitet stetig voran. Die insgesamt installierte Leistung ist im vergangenen Jahr um etwa 6.000 Megawatt auf 66.498 Megawatt angestiegen, was eine leichte Erhöhung zum Zuwachs des Vorjahres darstellt. Weil diese Zahlen aber noch weit von der anvisierten Ausbaumenge entfernt sind, hat der Gesetzgeber
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Europaflaggen vor der dem Sitz der Europaeischen Kommission
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17.01.2023

Neue KNE-Publikation zur EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung des Ausbaus der EE

Kurz vor Jahresende 2022 hat die Europäische Union (EU) die „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ (kurz: EU-NotfallVO) für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien erlassen, um damit die Auswirkungen der aktuellen Energiekriese zu mindern. Auch hierzulande sind von der für 18 Monate geltenden Verordnung Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu erwarten. Das KNE hat den Entstehungsprozess von Anfang mitverfolgt. Was ist der Anlass und wie gestaltete sich
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