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14.04.2025

bne veröffentlicht Ergebnisse seiner bundesweiten Feldstudie zur Artenvielfalt im Solarpark

Können Solarparks die Artenvielfalt in unserer Kulturlandschaft unterstützen? Dieser Frage widmet sich die vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. vorgelegte Feldstudie. Im Jahr 2024 wurden Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf ehemaligen Agrarflächen untersucht und deren Potenziale in Hinblick auf ihre Lebensraumeignung für acht Artengruppen ausgewertet. Das KNE nimmt eine erste Einordnung der Studie vor und empfiehlt eine weitere fachliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen. Die Studie zeigt, dass sich viele Arten in Solarparks ansiedeln können. Ob sie dies tun, hängt aber von Standort, Bauweise, Ausstattung und Pflege der Fläche ab. Aus Sicht des KNE bleiben eine Einzelfallprüfung des Projektes und die Festlegung von Kompensationsmaßnahmen bei der Umsetzung von Solarparks weiterhin unverzichtbar.

Die Feldstudie in Kürze

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (bne) hat am 27. März 2025 die Studie „Artenvielfalt im Solarpark - Eine bundesweite Feldstudie“ veröffentlicht. Ziel war es, die empirische Datenbasis zu erweitern und belastbare Fakten für die Praxis zu liefern, um dadurch zur Versachlichung der Debatten über den naturschutzfachlichen Wert von Solarparks beizutragen. Die Studie zeigt auf Grundlage von Kartierungen, wie Solarparks von Tierarten als Lebens- und Nahrungsraum genutzt werden. Im vergangenen Jahr haben dazu mehrere Gutachterbüros in 24 deutschen und einem dänischen Solarpark Daten über das Vorkommen verschiedener Artengruppen erhoben. Ergänzt wurden die Kartierungen durch weitere Untersuchungen aus den Jahren 2022 bis 2024, so dass insgesamt Daten aus 31 Anlagen von den Autoren (Peschel u. Peschel 2024) ausgewertet wurden. Im Fokus stehen Anlagen, die auf ehemaligen Ackerflächen errichtet wurden. Neben klassischen Solarparks wurden auch zwei dem Sonnenstand folgende, sogenannte nachgeführte Anlagen, in die Untersuchung einbezogen. Für jeden untersuchten Solarpark wurde ein Steckbrief mit Rahmendaten (u. a. Bauweise, Planungsunterlagen und Untersuchungsergebnisse) erstellt und auf der bne-Internetseite veröffentlicht. Erfasst wurden Pflanzen sowie Urzeitkrebse, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter, Reptilien, Amphibien, Vögel und Fledermäuse. Dabei wurden in keiner Anlage alle Organismengruppen untersucht, sondern je eine standortspezifische Auswahl vorgenommen. Im Ergebnis haben die Autoren die nachgewiesenen Arten aus allen Erfassungen aufsummiert und prozentual mit der in Deutschland vorkommenden Artenzahl der jeweiligen Tiergruppe verglichen. Zusätzlich wurde mit Hilfe der JACCARD´schen Zahl als Maß für die Ähnlichkeit zweier Probestellen gezeigt, welche Solarparks sich in ihrer Artenausstattung ähneln.

Ergebnisse der Kartierungen

Flora Die Autoren haben insgesamt 385 Pflanzenarten nachgewiesen, von denen sechs Arten auf der Roten Liste als gefährdet eingestuft sind. Fauna In drei Anlagen konnten 13 Libellenarten nachgewiesen werden, das entspricht 16,5 Prozent der in Deutschland als etabliert geltenden Arten. 30 Heuschreckenarten wurden erfasst, von denen zwei Arten als gefährdet eingestuft werden. Mit 36 Tagfalter- und Widderchenarten wurden 17 Prozent der in Deutschland als etabliert geltenden Arten gefunden. Es wurden in vier untersuchten Solarparks insgesamt acht Amphibienarten und drei Reptilienarten nachgewiesen. In 25 Solarparks wurden 32 Brutvogelarten kartiert, darunter eine vom Aussterben bedrohte, drei stark gefährdete und vier gefährdete Arten der Roten Liste. Insgesamt 63 Nahrungsgäste wurden beobachtet. Darüber hinaus wurden die Rufe von insgesamt 13 eindeutig bestimmbaren Fledermausarten verschiedener Gefährdungsklassen in 15 Anlagen aufgenommen. Weitere Ausführungen Neben der überblicksartigen Darstellung der Kartierungen enthält die Studie Vorschläge, wie die Integration von artenreichen Solarparkflächen in die Flächenkulisse einen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 leisten kann. In einem abschließenden Faktencheck setzen sich die Autoren mit ausgewählten Vorbehalten gegenüber Photovoltaik-Freiflächenanlagen auseinander.

Einordnung des KNE

Die Autoren und auch der bne als Herausgeber sowie rund 50 der im Verband organisierten Projektierer setzen sich bereits seit einigen Jahren für eine „Gute Planung“ von Solarparks ein. Das KNE arbeitet in verschiedenen Zusammenhängen mit diesen Akteuren zusammen, damit Solarparks naturverträglicher umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund stellt die Studie einen dankenswerten Diskussionsbeitrag der Branche zum Schließen der noch immer bestehenden Wissenslücken dar. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in Solarparks auf ehemals intensiv genutzten Ackerflächen Lebensräume entstehen können, auch für gefährdete Arten. Hierfür kommt es nach übereinstimmender Einschätzung vor allem darauf an, dass ausreichend besonnte Bereiche zur Verfügung stehen, die Module höher aufgeständert werden und die Entwicklung von artenreichem Grünland mit Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel ermöglicht wird. Wichtige Voraussetzung für die Zielerreichung sind Pflegekonzepte, die während der Betriebsphase des Solarparks mit Fachkenntnis umgesetzt werden müssen. Unter dieser Voraussetzung sind Ausgleich, Biodiversitätsförderung und Stromerzeugung auf derselben Fläche möglich.

Zur Methodik

Die Validität der Studie hätte gewonnen, wenn bestimmte Standards des wissenschaftlichen Arbeitens mehr Beachtung erhalten hätten. So verzichten die Autoren beispielsweise auf die nachvollziehbare Darstellung der Untersuchungsmethoden sowie auf eine Begründung der Auswahl von Untersuchungsflächen und untersuchten Organismengruppen. Auch eine Beschreibung der Vornutzung auf den Solarparkflächen erfolgt nicht. Vielmehr wird pauschal angenommen, dass Ackerstandorte mit Düngemitteln und Pestiziden belastet und daher artenarm seien. Hilfreich für die Interpretation der Ergebnisse wären auch systematisch aufbereitete Informationen zur Einbindung der Untersuchungsflächen in die Landschaft gewesen, um die Besiedelung mit zugewanderten Arten besser nachvollziehen und daraus Maßnahmen für zukünftige Projekte ableiten zu können. Das reine Aufsummieren der bundesweit gefundenen Arten lässt keine Rückschlüsse darüber zu, welche Bereiche in den Solarparks welchen Arten Lebensraum bieten. Mit den Anlagensteckbriefen liegt neben dem Haupttext viel Rohmaterial vor, welches aus Sicht des KNE für detailliertere Auswertungen hinsichtlich der Wirkungen von Bauweise und Pflege auf die Habitatqualität für ausgewählte Arten (konfliktträchtig sind insbesondere Feldlerche oder Fledermäuse) genutzt werden sollte. Die Studie könnte dann einen noch besseren Beitrag leisten, die aktuell bestehenden Wissenslücken zu schließen.

Zur Bauweise und Pflege der Parks

Das KNE hält das Anlagendesign (Überstellungsgrad, Modultischhöhe, Reihenabstand, Umzäunung usw.) und das Pflegekonzept für ausschlaggebende Stellgrößen der Habitatqualität von Solarparks. Zu diesen machen die Gutachten keine genauen Angaben. Es wird erwähnt, dass Solarparks für die Untersuchung ausgewählt seien, „die die Kriterien einer an Biodiversität ausgerichteten Bauweise und Pflege berücksichtigt haben“ (S. 5). Welche Kriterien dies sind, bleibt unklar. Informationen sind in den 25 Anlagensteckbriefen enthalten, werden aber in der Auswertung im Haupttext nicht ausreichend in einen Zusammenhang mit den gefundenen Arten gebracht. Die Studie enthält zu Bauweise und Pflege leider keine konkreten Empfehlungen an die Planungspraxis.

Zu den Empfehlungen

Die Studie enthält eine Vielzahl an Dokumenten mit verschiedenen Kartierzeitpunkten und Kartiermethoden. Zu Bauweise und Pflege von Solarparks enthält sie leider keine konkreten Hinweise an die Planungspraxis. Zudem müssen die Lesenden die zum Teil unterschiedlichen Schlussfolgerungen der Gutachterbüros selbst einordnen. Am Beispiel der Feldlerche zeigt sich, dass die Gutachtenden widersprüchliche Aussagen treffen, wie diese in Solarparks gefördert werden könnten. So heißt es im Bericht aus der Anlage Bundorf 2023: „Falls ein hohes Niveau der Siedlungsdichte der Feldlerche langfristig aufrechterhalten werden soll, dann muss der hohe Rohbodenanteil erhalten werden, z. B. durch Maßnahmen wie herbstliches Eggen und Grubbern (ca. alle 3 Jahre je nach Bedarf).“ Im Bericht aus dem Solarpark Bad Liebenwerda kommen die Gutachtenden dagegen zu dem Schluss: „Mit der weiteren Etablierung von dichteren Vegetationsflächen in den aktuell noch un- oder nur schütter bewachsenen Flächen, wird sich die Habitatqualität für die Feldlerche weiter verbessern.“ Die Autoren Peschel und Peschel bleiben mit ihren Hinweisen im Haupttext der Studie – „ausreichende Strukturen, wie Wege“; „entsprechend geeignete Pflege“ – vor diesem Hintergrund eher unkonkret. Hier und auch hinsichtlich der anderen Organismengruppen wären gut umsetzbare Handlungsempfehlungen wünschenswert.

Studie als Ausgangspunkt für weitere Auswertungen

Das KNE begrüßt, dass die Erhebungen die bisherigen Annahmen aus Forschung und Verwaltungspraxis zum naturverträglichen Ausbau von Solarparks (KNE-Wissensplattform Natur im Solarpark) untermauern. In den ausgewählten Solarparks auf Ackerflächen konnte gezeigt werden, dass es zur Artenvielfalt beiträgt, wenn die Grundsätze der Vermeidung und der naturverträglichen Gestaltung berücksichtigt werden. Die Schlussfolgerung der Autoren, dass Kompensationsmaßnahmen in Solarparks generell verzichtbar seien, verkennt, dass sich die Empfindlichkeiten von Standorten und die Bauweisen der Solarparkprojekte stark unterscheiden. Die Anwendung der Eingriffsregelung leistet hier aus Sicht des KNE einen wesentlichen Beitrag, indem die Vermeidung von negativen Wirkungen in der kommunalen Planung frühzeitig in den Fokus gerückt wird. Über dieses Instrument werden die Mindestanforderungen festgeschrieben, mit denen die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb besonderer Schutzgebiete gesichert und erhalten werden kann. Um diese Mindestanforderungen fachlich abzusichern, kann die Studie einen wichtigen Beitrag leisten. Hierzu sollten die Ergebnisse in den weiteren fachlichen Austausch eingebracht werden. Das KNE unterstützt diesen Prozess und die Umsetzung biodiversitätsfördernder Solarparks mit vielfältigen Formaten des Wissenstransfers. Zur Studie „Artenvielfalt im Solarpark - Eine bundesweite Feldstudie

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Storch auf einem Feld vor einem Windpark
Volodymyr Shevchuk/stock.adobe.com
14.04.2025

Von Ausweichnahrungshabitat bis Zumutbarkeitsregelung

Auf der Online-Veranstaltung „Das Bundesnaturschutzgesetz 2022 besser verstehen - Einstieg und Update“ stellte das KNE am 10. April 2025 zentrale Regelungen aus der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Rund 300 Teilnehmende informierten sich dabei umfassend über aktuelle rechtliche und fachliche Entwicklungen der Novelle. Einblicke aus der Praxis der vergangenen drei Jahre vervollständigten das Programm. Die Veranstaltung wurde begleitend zur kürzlich veröffentlichten Aktualisierung der KNE-Publikation „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022“ angeboten.
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31.03.2025

KNE-Podcast: Kompensation braucht Platz

Solarparks stellen immer einen Eingriff in das Landschaftsbild dar, der ausgeglichen werden muss. Was bedeutet das? Wie erfolgt die Ermittlung des Kompensationsbedarfs? Wie wurden die Empfehlungen von den Bundesländern angepasst und warum sollten die Leitfäden berücksichtigt werden? Jetzt in Folge 43!
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31.03.2025

Naturschutz und Energiewende auf europäischer Ebene

Am 11. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm mit neuen Initiativen im Bereich Umwelt- und Energiepolitik, die auf nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz abzielen. Darunter der „Clean Industrial Deal“, ein Plan zur Dekarbonisierung der Industrie und Förderung der Energiewende. Kernstück sind 100 Milliarden Euro zur Finanzierung des Umbaus.
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Foto von Aiden Guinnip auf Unsplash
26.03.2025

Aktualisierte Publikation zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz

Vor knapp drei Jahren traten neue Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Mit der Aktualisierung der erstmalig im Juni 2023 veröffentlichten Publikation „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022“ informiert das KNE über die rechtlichen und fachlichen Entwicklungen der vergangenen drei Jahre. Das Ziel des Gesetzgebers bestand darin, mit § 45b BNatSchG konkretisierende Maßgaben zur Prüfung des Signifikanzkriteriums sowie zur artenschutzrechtlichen Ausnahmenerteilung für den Betrieb von Windenergieanlagen an Land vorzugeben und damit zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beizutragen. Gleichzeitig wollte der Gesetzgeber mithilfe des nationalen Artenhilfsprogramms den dauerhaften Schutz der Arten sicherstellen. Auch jener, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien in besonderer Weise betroffen sind. Die Fachwissenschaft und die Fachbehörden haben mit Studien und Arbeitshilfen bereits maßgeblich zum besseren Verständnis und zur rechtssicheren Anwendung der Vorschriften beigetragen. Dennoch zeigen zahlreiche abgeschlossene und weiterhin laufende Gerichtsverfahren, dass die gesetzlichen Konkretisierungen notwendigerweise nicht jeden Einzelfall regeln konnten und selbst Fragen aufwarfen. Das KNE hat die Publikation „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022“ neu aufgelegt, um den aktuellen und gesicherten Erkenntnisstand zur Anwendung dieser Regelungen zusammenzufassen. Eingeflossen sind fachliche Weiterentwicklungen aus der Praxis und der Forschung sowie rechtliche Weiterentwicklungen aus der Rechtsprechung und Literatur. Entstanden ist eine interdisziplinäre Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen, die durch die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz eingefügt wurden.

Begleitveranstaltung zur Publikation

Wer die Regelungen und Neuerungen im BNatSchG noch besser verstehen will, ist herzlich am 10. April 2025 zu einer begleitenden KNE-Onlineveranstaltung eingeladen. Hier werden die zentralen Inhalte der aktualisierten Veröffentlichung vorgestellt und allen Interessierten, die in Genehmigungsprozessen für Windenergieanlagen involviert sind (Behörden, Projektierer, Gutachterbüros, Umweltverbände u. a.) Raum für Rückfragen und Blitzlichter aus der Praxis geboten. Die Veranstaltung richtet sich an Menschen, die sich einen ersten Überblick verschaffen wollen und auch an Interessierte mit Vorkenntnissen. Bitte melden Sie sich bis zum 7. April 2025 für die Veranstaltung an: ANMELDUNG

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21.03.2025

Validierung des Software-Tools zur modifizierten artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 6 WindBG des Regierungspräsidiums Gießen

Software-basierte Tools können Arbeitsprozesse in Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Sie können dazu genutzt werden, die Prüfschritte zu standardisieren und die zugrunde gelegten Unterlagen zu dokumentieren. Die tool-gestützte Bearbeitung trägt dazu bei, dass die Prüfergebnisse transparenter sind. Nicht zuletzt können sie die Rechtssicherheit erhöhen. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat auf Grundlage der neuen bundesrechtlichen Vorgaben und der in Hessen geltenden landesrechtlichen Regelungen ein Microsoft Excel-Tool[1] entwickelt. Es soll für die modifizierte artenschutzrechtliche Prüfung bei Windenergievorhaben im Anwendungsbereich von § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) angewendet werden. Es ist zu erwarten, dass die teilweise automatisierte Abarbeitung einzelner Prüfschritte im Zuge der Beschleunigungsbestrebungen weiter voranschreitet. Daher hat sich das KNE entschieden, sich intensiv mit dem Tool zu befassen und es zu validieren. Im Zentrum standen folgende Fragen:
  • Bildet das Tool alle zur Abarbeitung der modifizierten artenschutzrechtlichen Prüfung relevanten prüfschritte ab?
  • Werden alle maßgeblichen Bundes- und Landesvorgaben eingehalten?
  • Werden die mit der Entwicklung des Tools verfolgten Ziele (Standardisierung, Verbesserung der Nachvollziehbarkeit, geringerer Arbeits- und Zeitaufwand) erreicht?
Die Ergebnisse der Validierung sind in einem rund 30-seitigen Bericht dokumentiert. Eine zusammenfassende Einschätzung attestiert dem Tool eine weitestgehend valide Umsetzung der relevanten rechtlichen und fachlichen Vorgaben und enthält darüber hinaus Hinweise zu einzelnen möglichen Korrekturen, Ergänzungen und Klarstellungen. Das KNE stellt die zusammenfassende Einschätzung in Absprache mit dem RP Gießen zum Download zur Verfügung. Das RP Gießen berücksichtigt die Hinweise bei der Weiterentwicklung des Tools. [1] Version 4.2 vom 26.06.2024, unveröffentlicht.
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20.03.2025

Umweltbewegung im Wandel

Hohe Mitgliederzahlen, aber sinkender Einfluss? Umweltverbände und -gruppen in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen. Eine Studie analysiert die vergangenen 25 Jahre, nimmt etablierte, aber auch neuere Bewegungen in den Blick und entwirft Zukunftsszenarien.
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19.03.2025

Aktuelles aus Bund und Ländern

Das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ wurde vom Bundestag beschlossen. Das „Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau“ wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat mit dem Umweltministerium eine Übergangsregelung für Windenergieprojekte beschlossen. Eine Studie des Öko-Instituts empfiehlt, in Baden-Württemberg regionale und bürgerschaftliche Projekte zu erleichtern und die Windvorrangflächen regelmäßig zu evaluieren.
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Wattmanufactur, Solarpark Klein-Rheide
19.03.2025

Gut fürs Klima und den Artenschutz: Biodiversitätsfördernde Solarparks

Der BUND Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. lud am 18. März 2025 interessierte Akteure aus dem gesamten Bundesgebiet zur digitalen Tagung „Naturverträgliche Gestaltung von Solarparks“ ein. Dr. Julia Wiehe vom KNE hielt einen Vortrag über die Ergebnisse des FuE-Projekts SuN-divers.
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25.02.2025

In der EU geht der Ausbau der erneuerbaren Energien voran

Die Europäische Union (EU) macht Fortschritte beim Ausbau erneuerbarer Energien. Vor allem Solarenergie boomt und hat erstmals die Kohlenutzung überholt, wie der „European Electricity Review“ zeigt. Zudem besitzt Windenergie an Land doppelt so viel Potenzial wie zuvor vermutet. Das zeigt ein Datensatz der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der Europäischen Kommission.
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24.02.2025

Gut geplant ist halb gewonnen

Die Energiewende steckt voller Herausforderungen. Eine davon ist der Flächenverbrauch für neue Solar- oder Windparks. Wie können dabei die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege besser einbezogen und Konflikte vermieden werden?
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19.02.2025

Aktuelles aus Bund und Ländern

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass nächtliche Betriebsbeschränkungen für Windenergieanlagen unzulässig sind, wenn die Zusatzbelastung als irrelevant gilt. Rheinland-Pfalz übertraf 2024 das Jahresziel beim Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere bei Windenergie und Photovoltaik. In Schleswig-Holstein wurde das Energiewende- und Klimaschutzgesetz novelliert.
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Biodiversitätsfördernder Solarpark in Laubsdorf
KNE
14.02.2025

So geht Artenschutz im Solarpark

Wie können Solarparks naturverträglich gestaltet und gepflegt werden? Über diese Fragen sprach Dr. Julia Thiele, Fachreferentin für naturverträgliche Solarenergie am KNE am 12. Februar 2025 auf der Fachberatertagung „Naturschutz im Ökolandbau“ in Loheland bei Fulda. Auf der einmal jährlich stattfindenden Tagung treffen sich Fachberaterinnen und Fachberater, um aktuelle Themen und Fragestellungen der Branche zu diskutieren.
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12.02.2025

KNE-Podcast: Neurechte Narrative im Naturschutz

Welche Rolle spielt der Ausbau der erneuerbaren Energien bei neurechten Positionierungen zugunsten des Naturschutzes? Wie bedeutsam ist dieses Phänomen, und wie sollten wir damit umgehen? Diese Fragen und mehr beantwortet Dr. Hans-Werner Frohn, wissenschaftlicher Leiter und Geschäftsführer der Stiftung Naturschutzgeschichte, der sich seit langer Zeit mit rechten Narrativen im Naturschutz befasst. Jetzt anhören!
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Schema eines biodiversitätsfördernden Solarparks
Illustration Maxim Neroda
12.02.2025

Solarenergie und Naturschutz – Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem FuE-Projekt SuN-divers

Auf zwei digitalen Abschlussveranstaltungen zog das Team des FuE-Projekts „SuN-divers“ Bilanz aus eineinhalb Jahren Forschung und Netzwerkarbeit. Ein wichtiges Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens, das im März 2025 endet, ist der Start der Online-Wissensplattform „Mehr Natur im Solarpark“.
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30.01.2025

KNE-Podcast: Der Rotmilan im Zentrum

Der Rotmilan ist in aller Munde, wenn es um den Ausbau der Windenergie geht. Im KNE-Podcast mit Martin Kolbe, Leiter des Rotmilanzentrums in Sachsen-Anhalt haken wir nach: Was macht diesen Greifvogel so besonders? Welche Gefahrenquellen gibt es? Und wie kann der Bestand geschützt und gefördert werden?
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29.01.2025

Mehr Natur im Solarpark – neue Wissensplattform unterstützt kommunales Handeln

Solaranlagen auf Freiflächen sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. Deutschlandweit entstehen jährlich mehrere tausend Hektar dieser Anlagen. Die Effekte auf Tier- und Pflanzenarten können dabei sehr variieren. Damit sich viele verschiedene Insekten, Vögel, Amphibien oder Pflanzen zwischen den Solarmodulen ansiedeln, muss von der Planung bis zur Umsetzung einiges beachtet werden. Die neue Wissensplattform „Natur im Solarpark“ des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) liefert – vom Projektteam übersichtlich und praxisnah für kommunale Akteure aufbereitet – das dafür notwendige Wissen.
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Deutschland, Niedersachsen, Krummhörn, Windenergieanlage.Weißwangengans (Branta leucopsis), auch als Nonnengans bezeichnet.
Quelle: Fotolia
28.01.2025

Neue Auswahlbibliografie „Habitatpotenzialanalyse und Habitatmodellierung“

Der Schutz kollisionsgefährdeter Vogelarten und Fledermäuse ist ein zentraler Aspekt beim naturverträglichen Ausbau der Windenergie. Die Habitatpotenzialanalyse und Habitatmodellierungen sind hier wichtige Methoden, um Aufenthaltswahrscheinlichkeiten kollisionsgefährdeter Arten zu ermitteln beziehungsweise um trotz unvollständiger Daten Bereiche mit erhöhter Vorkommenswahrscheinlichkeit oder Habitateignung identifizieren zu können. Bei beiden methodischen Ansätzen werden Daten zu Vorkommen von Arten mit Daten zu artspezifisch relevanten Landschaftsmerkmalen miteinander in Beziehung gesetzt, allerdings zu unterschiedlichen Zwecken, mit unterschiedlichem räumlichen Fokus und unterschiedlicher Methodik. Die Methode der Habitatpotenzialanalyse (HPA) dient der Prognose der Raumnutzung bzw. Flugaktivität einer bestimmten Art in einem Umkreis eines festgestellten Brutplatzes in Bezug auf eine geplante Windenergieanlage. Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 2022 soll die HPA die vorzugsweise anzuwendende Methode sein, um im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung auf Zulassungsebene die Regelvermutungen des § 45b Abs. 3 und 4 BNatSchG zur Signifikanz von Tötungsrisiken kollisionsgefährdeter Brutvögel überprüfen und ggf. widerlegen zu können. Zeitaufwändige Geländeerfassungen der Flugaktivität von Individuen sollen dadurch zukünftig weitestgehend vermieden werden. Ansätze der Habitatmodellierung bieten eine Möglichkeit, trotz lückiger Daten, die Verbreitung und das Vorkommen bestimmter Arten auf Grundlage einer Stichprobe und in Abhängigkeit artspezifisch relevanter Umweltvariablen auf größere Untersuchungsgebiete zu projizieren. Sie kommen daher, insbesondere bei der Berücksichtigung artenschutzfachlicher Belange auf der Ebene der Regionalplanung, zum Einsatz. Mittels statistisch gerechneter Habitatmodelle können einerseits Schwerpunktvorkommen windenergiesensibler Arten ermittelt und damit potenzielle Konflikte bereits auf Planungsebene identifiziert werden. Bei der planerischen Ausweisung von Flächen, die vorrangig für den Ausbau der Windenergie genutzt werden sollen, können diese Gebiete dann berücksichtigt und möglichst freigehalten werden. Darüber hinaus können über Habitatmodellierungen auch Potenzialräume bestimmt werden, die aufgrund ihrer Habitatmerkmale besonders geeignet sind, um darin populationsstützende Artenhilfsmaßnahmen umzusetzen. Die Auswahlbibliografie stellt die relevanten Fachveröffentlichungen der letzten Jahre zu Habitatpotenzialanalysen und Habitatmodellierungen für Vögel und Fledermäuse zusammen.
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22.01.2025

Zwischen Baum und Borke – die Mopsfledermaus braucht naturnahe Wälder

Sie lebt versteckt in naturnahen Wäldern, ist sehr selten und streng geschützt – wo die Mopsfledermaus vorkommt, ist das Ökosystem Wald weitgehend intakt. Ein Praxisleitfaden stellt die gefährdete Art vor und erklärt, wie sie besser geschützt werden kann.
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17.01.2025

Aktuelles aus Bund und Ländern

Das BMWK und die Bundesnetzagentur veröffentlichen aktuelle Zahlen zum Ausbau der erneuerbaren Energien 2024. Die Regierungsverträge in Brandenburg und Sachsen zeigen die energiepolitische Zielsetzung der neuen Koalitionsregierung auf.
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13.01.2025

Neuer Fahrplan zum Schutz der biologischen Vielfalt

Wie kann die Biodiversität in Deutschland geschützt werden? Das Bundeskabinett hat dazu einen Beschluss verabschiedet, der auch Vorgaben für eine naturverträgliche Energiewende enthält. Das KNE begrüßt, dass die vorgestellte Biodiversitätsstrategie die Energiewende mitdenkt und betont, dass die Ziele nun rasch und konsequent umgesetzt werden sollten.
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13.12.2024

Naturbewusstsein 2023: Der Waschbär ist Verlierer

In erfreulicher und gebotener zweijähriger Regelmäßigkeit lassen das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das Bewusstsein – also die Überzeugungen, die Wahrnehmungen und das Wissen – der Bevölkerung zu Natur, Naturschutz und biologischer Vielfalt erheben.
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12.12.2024

Aktuelles aus Bund und Ländern

Das BMWK veröffentlicht aktuelle Zahlen zum Ausbau der erneuerbaren Energien. In Baden-Württemberg wurde der Leitfaden zur Photovoltaik-Nutzung in Kommunen aktualisiert und der Regierungsvertrag in Thüringen zeigt die energiepolitische Zielsetzung der neuen Koalitionsregierung auf.
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Spielsteine auf Untergrund
Foto: Gerd Altmann auf Pixabay
12.12.2024

KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“ – Wie gelingt Pflege im Solarpark naturverträglich?

Am 10. Dezember fand zum zehnten Mal das KNE-Forum “Naturverträgliche Solarparks” statt. In der Onlineveranstaltung diskutierten die geladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem Fragen zur Solarparkpflege, Biodiversität und Anreizen für die naturverträgliche Gestaltung von Solarparks.
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11.12.2024

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) unterstützt die Bemühungen zur Förderung und zum Ausbau von Windenergieprojekten in der Europäischen Union (EU), da Windenergie erhebliche Möglichkeiten in Bezug auf die Energieversorgungssicherheit, den Anteil erneuerbarer Energien und die Erreichung der Dekarbonisierungsziele bietet. Windenergie ist eine der Schlüsseltechnologien des europäischen Grünen Deals und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Energieunabhängigkeit auf lokaler und regionaler Ebene. Der Ausschuss betont, dass der Ausbau von Windenergieprojekten in enger Abstimmung mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erfolgen muss, um die Ziele der EU für saubere Energie und Energieeffizienz zu erreichen. Dies schließt auch die Beteiligung an Entscheidungsprozessen und Genehmigungsverfahren ein, um Akzeptanz vor Ort zu schaffen und gleichzeitig die Umsetzung von Projekten zu beschleunigen. Ein zentraler Punkt ist die Unterstützung von dezentralen Windenergiesystemen mit kombinierter Energiespeicherung und deren Integration in die lokale Energieinfrastruktur. Diese Systeme könnten zur Stabilisierung der Netze und zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit beitragen. Zudem sollte der Ausbau der Windenergie von einem entsprechenden Ausbau der Netzinfrastruktur begleitet werden, um Engpässe zu vermeiden und die Resilienz des gesamten Energieversorgungssystems zu stärken. Außerdem fordert der AdR eine verstärkte Berücksichtigung der sozialen und gesellschaftlichen Akzeptanz von Windenergieprojekten. Die Beteiligung der lokalen Bevölkerung und deren Integration in den Planungsprozess seien entscheidend, um Widerstände zu überwinden und die Akzeptanz für Windenergie zu erhöhen. Ein fairer und transparenter Dialog mit der Bevölkerung und lokalen Gebietskörperschaften sollte von Anfang an Bestandteil der Projektentwicklung sein. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Ausbau der Windenergie sowohl durch rechtzeitige Genehmigungen als auch durch geeignete Finanzierungsinstrumente zu unterstützen, um den Übergang zu einer sauberen, erneuerbaren Energiezukunft in der EU zu beschleunigen.
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