Meldungen

13.12.2024

Naturbewusstsein 2023: Der Waschbär ist Verlierer

In erfreulicher und gebotener zweijähriger Regelmäßigkeit lassen das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das Bewusstsein – also die Überzeugungen, die Wahrnehmungen und das Wissen – der Bevölkerung zu Natur, Naturschutz und biologischer Vielfalt erheben.
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12.12.2024

Aktuelles aus Bund und Ländern

Das BMWK veröffentlicht aktuelle Zahlen zum Ausbau der erneuerbaren Energien. In Baden-Württemberg wurde der Leitfaden zur Photovoltaik-Nutzung in Kommunen aktualisiert und der Regierungsvertrag in Thüringen zeigt die energiepolitische Zielsetzung der neuen Koalitionsregierung auf.
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Spielsteine auf Untergrund
Foto: Gerd Altmann auf Pixabay
12.12.2024

KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“ – Wie geht Pflege im Solarpark naturverträglich?

Am 10. Dezember fand zum zehnten Mal das KNE-Forum “Naturverträgliche Solarparks” statt. In der Onlineveranstaltung diskutierten die geladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem Fragen zur Solarparkpflege, Biodiversität und Anreizen für die naturverträgliche Gestaltung von Solarparks.
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11.12.2024

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) unterstützt die Bemühungen zur Förderung und zum Ausbau von Windenergieprojekten in der Europäischen Union (EU), da Windenergie erhebliche Möglichkeiten in Bezug auf die Energieversorgungssicherheit, den Anteil erneuerbarer Energien und die Erreichung der Dekarbonisierungsziele bietet. Windenergie ist eine der Schlüsseltechnologien des europäischen Grünen Deals und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Energieunabhängigkeit auf lokaler und regionaler Ebene. Der Ausschuss betont, dass der Ausbau von Windenergieprojekten in enger Abstimmung mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erfolgen muss, um die Ziele der EU für saubere Energie und Energieeffizienz zu erreichen. Dies schließt auch die Beteiligung an Entscheidungsprozessen und Genehmigungsverfahren ein, um Akzeptanz vor Ort zu schaffen und gleichzeitig die Umsetzung von Projekten zu beschleunigen. Ein zentraler Punkt ist die Unterstützung von dezentralen Windenergiesystemen mit kombinierter Energiespeicherung und deren Integration in die lokale Energieinfrastruktur. Diese Systeme könnten zur Stabilisierung der Netze und zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit beitragen. Zudem sollte der Ausbau der Windenergie von einem entsprechenden Ausbau der Netzinfrastruktur begleitet werden, um Engpässe zu vermeiden und die Resilienz des gesamten Energieversorgungssystems zu stärken. Außerdem fordert der AdR eine verstärkte Berücksichtigung der sozialen und gesellschaftlichen Akzeptanz von Windenergieprojekten. Die Beteiligung der lokalen Bevölkerung und deren Integration in den Planungsprozess seien entscheidend, um Widerstände zu überwinden und die Akzeptanz für Windenergie zu erhöhen. Ein fairer und transparenter Dialog mit der Bevölkerung und lokalen Gebietskörperschaften sollte von Anfang an Bestandteil der Projektentwicklung sein. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Ausbau der Windenergie sowohl durch rechtzeitige Genehmigungen als auch durch geeignete Finanzierungsinstrumente zu unterstützen, um den Übergang zu einer sauberen, erneuerbaren Energiezukunft in der EU zu beschleunigen.
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Luftbild Windenergieanlagen und Landschaft
06.12.2024

BWE-Konferenz Windenergie & Artenschutz mit Fokus auf RED III

Rund 200 Teilnehmende informierten und vernetzten sich auf der zweitägigen BWE-Konferenz „Windenergie & Artenschutz“ am 3. und 4. Dezember in Hannover. Dr. Elke Bruns, Dr. Mathis Danelzik und Jenny Lassmann vom KNE waren vor Ort. Im Vordergrund der Konferenz standen die möglichen Auswirkungen des Endes der Ampelkoalition auf den Ausbau der Windenergie hinsichtlich der Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III). Den Einstieg in das Thema gaben Vorträge zu den Regelungen der Richtlinie selbst sowie zum aktuellen Entwurf eines § 6b WindBG zur Umsetzung der Richtlinie im Genehmigungsrecht für Windenergieanlagen. Ein weiterer Beitrag behandelte die Handhabung der Eingriffsregelung in Verfahren, die nach dem Regierungsentwurf ablaufen würden. Mit einer Verabschiedung des nationalen Umsetzungsgesetzes zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie sei in dieser Legislatur  jedoch nicht zu rechnen. Zudem sei unbekannt, ob eine zukünftige Bundesregierung die Gestaltung der nationalen Umsetzung der Richtlinie anders ausgestalten werde.

Minderungsmaßnahmen

Die Diskussion über Minderungsmaßnahmen bildete einen zweiten Schwerpunkt der Veranstaltung. Da die Genehmigung von Windenergieanlagen nach aktueller Rechtslage nicht mehr aus artenschutzrechtlichen Gründen versagt werden kann, würden sich rechtliche Auseinandersetzungen in Zukunft voraussichtlich vornehmlich auf Erfordernis und Umfang von Maßnahmen beziehen. Dadurch senke sich das Konfliktpotenzial in einem gewissen Maß. Ein Überblick über aktuelle und im Sinne der Windenergie ausfallende Rechtsprechung wurde als türöffnend und klarstellend befürwortet. Abschaltungen wurden mit Blick auf Ertragsverluste und das Erreichen von Erzeugungszielen kritisch betrachtet und ihre Notwendigkeit hinterfragt. Dadurch werde keine Naturverträglichkeit des Windenergie-Ausbaus erreicht. Hierfür solle mehr auf populationsstützende Maßnahmen gesetzt werden. Das nationale Artenhilfsprogramm wurde diesbezüglich kritisch diskutiert. Die Rückkehr zu multifunktionalen Flächenmaßnahmen für den Ausgleich artenschutzrechtlicher Konflikte wurde angeregt. Von anderen Teilnehmenden wurde die aktuelle Praxis der Geldzahlung bei der Anwendung der Beschleunigungsregelungen jedoch auch begrüßt.

Thematischer Rundum-Blick

Weitere Beiträge beschäftigten sich mit dem probabilistischen Raumnutzungs-Kollisionsrisikomodell (RKR-Modell), dessen Verrechtlichung sich nach dem Ende der Regierungskoalition in die nächste Legislatur verschiebe sowie den Ergebnissen aus dem LIFE EUROKITE-Projekt zur Ermittlung der Todesursachen des Rotmilans. Darüber hinaus boten Vorträge einen Überblick über aktuelle Diskussions- und Fachbeiträge zum Fledermausschutz an Windenergieanlagen, Bestandsentwicklungen beim Abendsegler und der Wirksamkeit von Fledermauskästen als bestandsstützender Maßnahme. Auch Wissensdefizite zur Abschätzung der populationsgefährdenden Wirkung von Windenergieanlagen auf Fledermäuse wurden aufgezeigt.
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03.12.2024

Neue KNE-Publikation zur Bilanzierung des Kompensationsbedarfs bei Solarparkprojekten

Solarparks haben im Vergleich zu anderen Bauvorhaben sehr spezifische Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Zur effizienten und effektiven Handhabung der Eingriffsregelung sind daher entsprechend angepasste Hinweise erforderlich. Die Publikation „Bilanzierung des Kompensationsbedarfs bei Solarparkprojekten − Spezifische Ländervorgaben für die Eingriffsregelung“ stellt die fachlichen Hinweise zur Erfassung und zur Bewertung des Kompensationsbedarfs für Solarparks aus sechs Bundesländern dar. „Die Bilanzierungsverfahren für Solarparks bzw. die Verfahrensvorschläge sind unterschiedlich und sie werden in der Praxis oft nicht einheitlich angewendet. Dies führt zu einer großen Unsicherheit bei Projektierern“, erläutert Dr. Julia Thiele, Fachreferentin für naturverträgliche Solarenergie und Autorin der Publikation. Grundgedanke der Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu erhalten. Eingriffe in Natur und Landschaft sind deswegen zu vermeiden oder auszugleichen. Hierzu enthalten die ausgewerteten Länderdokumente Empfehlungen wie zum Beispiel die Begrenzung der Intensität der Flächeninanspruchnahme, Standards für die Gestaltung resp. die Pflege der Anlage oder die Nutzung unempfindlicher Standorte. Die Länder nutzen überwiegend das sogenannte Biotopwertverfahren, um die Wertigkeit von Ausgangs- und Zielbiotop gegenüberzustellen und zu bilanzieren. Die Dokumente aus den sechs Ländern zeigen, dass bei einer fachlich korrekten Umsetzung der Eingriffsregelung zahlreiche Vorgaben für eine ökologisch hochwertige Gestaltung und Pflege von Solarparks berücksichtigt werden. Je nach Wertigkeit des Ausgangsbiotops reduziert sich dadurch der Bedarf an zusätzlichen Ausgleichsflächen. Insbesondere für personell nicht gut ausgestattete Kommunen stellen die Länderdokumente eine Arbeitserleichterung dar. Auch für Projektierer erhöhen sich Planungssicherheit und -qualität, wenn die "Regeln" je Bundesland von Anfang an klar formuliert sind. Die bislang veröffentlichten Leitfäden bieten einen Ausgangspunkt für weitere Bundesländer, einheitliche Standards für die Bilanzierung des Kompensationsbedarfs von Solarparkprojekten zu entwickeln.
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29.11.2024

KNE-Podcast: In Solarparks steckt auch Dialogarbeit

Von April bis Oktober 2024 organisierte das KNE fünf Workshops in verschiedenen Bundesländern. Wie kann Biodiversität in Solarparks gefördert werden? Was können wir mit und von Akteuren vor Ort lernen? Dies und mehr im neuen Podcast!
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21.11.2024

Aktuelles aus Bund und Ländern

Der Bundesrat befürchtet einen Anstieg der Umweltklagen durch die von der Bundesregierung angestrebten Änderungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Die Herbst-Energieministerkonferenz endete mit einem klaren Bekenntnis für die Fortführung der Energiewende. In Mecklenburg-Vorpommern sollen Anreize für die Wiedervernässung von Moorböden und das Aufstellen von PV-Anlagen auf wiedervernässten Flächen geschaffen werden. Der Freistaat Sachsen nimmt im ersten Halbjahr 2024 den Spitzenplatz unter den Flächenländern beim flächenbezogenen Zubau von erneuerbaren Energien ein.
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Spielfiguren mit Bändern verbunden
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19.11.2024

Fachforum des KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation

Am 13. November 2024 kam der KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation zu seinem regelmäßigen Herbst-Fachforum zusammen, um sich fachlich und methodisch auszutauschen und weiterzubilden. Im Zentrum stand diesmal die Frage danach, welche aktuellen Erkenntnisse es von Seiten der Wissenschaft zu den Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern an Kommunikation in Energiewendeprojekten gibt. Diskutiert wurde, wie sich das in der konkreten Vor-Ort-Arbeit der KNE-Mediatorinnen und -Mediatoren in Informationsveranstaltungen, Beteiligungsprozessen und weiteren Dialogformaten widerspiegelt. Zu Gast war dieses Mal Prof. Helena Stehle von der Universität Münster. In Ihrem Impuls wurde unter anderem deutlich, dass es aus Sicht der Forschung sehr unterschiedliche „Dialogtypen“ gibt. Deren unterschiedliche Erwartungen gilt es zu berücksichtigen, wenn man möglichst viele lokale Akteure mit ihren Anliegen, Fragen und Ideen ins Gespräch miteinander bringen will. Das deckt sich mit den Erfahrungen unserer Kommunikationsexpertinnen und Experten im KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation, macht aber die Bandbreite nochmal auf wissenschaftlich systematische Weise deutlich und untermauert die langjährige praktische Erfahrung mit empirischen Befunden. Näheres zu den Forschungsergebnissen der Universität Münster finden sich hier. Daran anknüpfend, stellt sich zunehmend die Frage, wie auch dialogskeptische Menschen in Verständigungsprozesse vor Ort gut einbezogen werden können. Dazu bleibt der Pool weiter mit seinen vielfältigen Methodenerfahrungen im Austausch. Wenn Sie selbst kommunikative, vermittelnde Unterstützung zu konkreten Projekten im Bereich Energiewende und/oder Naturschutz haben, wenden Sie sich gern vertrauensvoll an uns. Der KNE-Pool steht Ihnen mit seiner Expertise und Erfahrung bundesweit zur Verfügung.

Das Angebot des KNE-Mediationspools: Energiewende gemeinsam mit den Menschen vor Ort gestalten

In Ihrer Kommune sind Energiewendeprojekte in der Diskussion? Die frühzeitige Einbeziehung aller Beteiligten fördert Lösungen, von denen alle profitieren können. Der KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation bietet dafür professionelle Unterstützung. Ob in Bürgerinformationsveranstaltungen, einer klassischen Mediation oder anderen passgenauen Formaten: Die regionalen Kommunikations-Expertinnen und Experten des KNE begleiten alle Beteiligen und Betroffenen vor Ort kompetent dabei, einen konstruktiven Umgang mit den vielfältigen Veränderungen zu entwickeln.

Mehr zum Thema

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Mann am Rednerpult auf einer Veranstaltung
KNE
19.11.2024

Flächenanforderungen des Naturschutzes

Dr. Elke Bruns, Leiterin Fachinformation am KNE, war zu einem Vortrag über das Thema Flächenanforderungen des Naturschutzes auf dem Naturschutztag Schleswig-Holstein am 14. November 2024 in Neumünster eingeladen. In ihrem Vortrag skizzierte sie eingangs die Beschleunigungsgesetzgebung für die erneuerbaren Energien seit 2022. Diese habe nicht nur die Genehmigungsvoraussetzungen vereinfacht, sondern zugleich auch die Voraussetzungen geschaffen, dass anstelle von Schutzmaßnahmen auch Ausgleichszahlungen geleistet werden können. Diese sollen in das nationale Artenhilfsprogramm (AHP) fließen. Darüber hinaus sollen Artenhilfsmaßnahmen finanziert werden, die etwaigen Bestandsverlusten entgegenwirken. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden allerdings Maßnahmeflächen benötigt. Der Zugriff auf Maßnahmeflächen muss gewährleistet sein, zumal der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen aus Mitteln des AHP nicht möglich ist. Die Flächenbereitstellung und planerische Sicherung von Maßnahmeflächen wäre einfacher, wenn es auch für Naturschutzflächen ein „Bedarfsgesetz“ gäbe. Ein solches Gesetz könnte den Zugriff auf Flächen für Naturschutzzwecke verbessern. In der Konkurrenz um Flächen sei der Naturschutz ohne einen solchen Hebel unterlegen. Ungeachtet der Flächenkonkurrenz um stellte sie anschließend dar, welche Flächenanforderungen aus den strategischen Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie und der EU-Wiederherstellungsverordnung auf europäischer Ebene resultieren. Sie zeigte auf, dass das Ziel, 30 % der Landesfläche und 30 % der Meeresfläche bis 2030 unter einen effektiven Schutz zu stellen, noch nicht erfüllt sei. Bisher habe Deutschland erst Schutzgebiete im Umfang von 21 % an die EU gemeldet. In den Bundesländern gebe es laut einer Studie des NABU quantitativ wie qualitativ deutliche Unterschiede. Insgesamt müssten noch Schutzgebietsflächen nachgemeldet werden. Das treffe auch für Schleswig-Holstein zu, das bisher nur 11 % der Landesfläche gemeldet habe. Die Veranstaltung war mit zirka 950 Teilnehmenden sehr gut besucht. Vom Minister über den behördlichen Naturschutz, den Verbänden bis hin zu den professionellen und ehrenamtlichen Kräften, die mit der praktischen Umsetzung von Maßnahmen befasst sind, war ein breites Spektrum des Naturschutzes vertreten. Auch die Land- und Forstwirtschaft, Wasser- und Bodenverbände und Vertreter der Erneuerbaren-Branche haben die Möglichkeit genutzt, sich zum Tagungsmotto, der „Koexistenz von Naturschutz und erneuerbaren Energien“ auszutauschen. Foto: Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, eröffnete die Veranstaltung.
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18.11.2024

KNE-Auswahlbibliografie „Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Fledermausaktivität“

Zeigen Fledermäuse ein Meidungsverhalten gegenüber Windenergieanlagen (WEA)? Die neue KNE-Auswahlbibliografie "Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Fledermausaktivitäten" führt Studien auf, die dieser Frage nachgehen. Diskutiert werden in diesem Kontext potenzielle Beeinträchtigungen von Fledermauslebensräumen bzw. ein teilweiser Habitatverlust durch Verdrängungseffekte von WEA. Insbesondere in europäischen Studien der letzten zehn Jahre wird ein Meidungsverhalten bestimmter Fledermausarten bzw. -gilden gegenüber WEA ermittelt. Aufgeführt sind sowohl übergreifende Studien, die Verdrängungseffekte als eine von mehreren Auswirkungskomplexen von WEA auf Fledermäuse diskutieren als auch solche, die sich ausschließlich mit dem Aspekt der Verdrängung bzw. Meidung beschäftigen – teilweise auf Waldstandorten, teilweise im Offenland. Die Auswahlbibliografien des KNE bieten einen Überblick über einschlägige Veröffentlichungen zu bestimmten Teilaspekten der naturverträglichen Energiewende. Sie fassen die neuesten Forschungsergebnisse, Handlungsleitfäden und Positionspapiere zusammen. Die Auswahlbibliografien sollen sowohl den Einstieg in ein Thema ermöglichen, als auch den aktiven Akteuren den Zugang zu verlässlichen Quellen erleichtern. In unserer Fachbibliothek finden Sie weitere Auswahlbibliographien und Literatur zu Thema naturverträgliche Energiewende. Gern können Sie sich mit Ergänzungsvorschlägen oder Anregungen an uns wenden.
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14.11.2024

Naturschutz braucht Fläche

Am 13.11. fand mit rund 160 Teilnehmenden an der TH Bingen die Naturschutztagung des Bundesverbands Beruflicher Naturschutz „Naturschutz braucht Fläche – Strategien zur Akquise und Sicherung“ statt. Rahel Weiland, Referentin für erneuerbare Energien und Naturschutz im KNE, war vor Ort.
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Grafik Windenergieanlage und Himmel
© Grafik Tino Herrmann
07.11.2024

Videoaufzeichnungen zur Abschlusskonferenz des FuE-Projekts „AKS in der Praxis“ online

Das KNE hat im Rahmen einer Abschlusskonferenz am 24.10. in Berlin die Ergebnisse des FuE-Projekts „Antikollisionssysteme in der Praxis“ diskutiert. Nun stehen die Videoaufzeichnungen der Vorträge und die Präsentationen zu Verfügung.
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07.11.2024

KNE-Auswahlbibliografie zu Signifikanzschwellen für Brutvögel

Die KNE-Auswahlbibliografie "Signifikanzschwellen für Brutvögel" umfasst eine Auswahl der Veröffentlichungen der letzten sechs Jahre zum Thema Signifikanzschwellen kollisionsgefährdeter Brutvögel. Eine Signifikanzschwelle bildet den Maßstab für die Beurteilung, ob ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vorliegt oder nicht. Der Fokus liegt auf aktuellen Studien und Publikationen, die sich mit methodischen Ansätzen, dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot, der Bestimmung des Tötungsrisikos für Vögel und diesbezüglich rechtlichen und fachlichen Bewertungsmaßstäben auseinandersetzen. Die Auswahlbibliografien des KNE bieten einen Überblick über einschlägige Veröffentlichungen zu bestimmten Teilaspekten der naturverträglichen Energiewende. Sie fassen die neuesten Forschungsergebnisse, Handlungsleitfäden und Positionspapiere zusammen. Die Auswahlbibliografien sollen sowohl den Einstieg in ein Thema ermöglichen, als auch den aktiven Akteuren den Zugang zu verlässlichen Quellen erleichtern. In unserer Fachbibliothek finden Sie weitere Auswahlbibliographien und Literatur zu Thema naturverträgliche Energiewende. Gern können Sie sich mit Ergänzungsvorschlägen oder Anregungen an uns wenden.
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Rotmilan im Flug - Foto: © Mark Hunter - adobe.stock.com
© Mark Hunter - stock.adobe.com
06.11.2024

LIFE EUROKITE-Projekt präsentierte Zwischenergebnisse zu Todesursachen des Rotmilans

Im Rahmen des LIFE EUROKITE-Projekts wurden im Zeitraum von 2013 bis 2022 über 2.300 Rotmilane in der Europäischen Union und der Schweiz besendert, deren Bewegungsdaten ausgewertet und von tot aufgefundenen Individuen die Mortalitätsursache bestimmt. Zwischenergebnisse des noch bis 2027 laufenden Projektes wurden am 15.10.2024 auf der WINGSPAN Conference in Brüssel im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.
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06.11.2024

Wie kann Deutschland die EU-Biodiversitätsziele erreichen?

Bis 2030 sollen 30 Prozent der Land- und Meeresflächen in allen EU-Ländern als Schutzgebiete ausgewiesen sein, 10 Prozent der Gesamtfläche sollen einem strikten Schutz unterliegen. Die Kriterien für diese Flächen legt die EU-Biodiversitätsstrategie fest. Die vorgelegte Studie zeigt für die terrestrischen, also Landflächen Handlungsfelder auf, die für die Umsetzung der EU-Strategie angegangen werden müssen.
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Luftbild Windenergieanlagen und Landschaft
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06.11.2024

Dokumentation des Berechnungsalgorithmus des RKR-Modells online

Die Bundesregierung plant die Einführung einer probabilistischen Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Vögeln an Windenergieanlagen. Als Grundlage für eine solche Berechnung wurde das sog. Raumnutzungs-Kollisionsrisikomodell (RKR-Modell) für den Rotmilan entwickelt. Dieses Modell wurde in mehreren Schritten erarbeitet, wobei das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie das Bundesamt für Naturschutz als Auftraggeber fungierten. Die Studien sind bereits auf der KNE-Internetseite „Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung“ verfügbar. Nun liegt die Dokumentation dazu vor.
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29.10.2024

Integrative Energieszenarien entwickeln

Energiesystem-Transformationen sind eine große gesellschaftliche Herausforderung – die Gesellschaft kann sie vorantreiben, ihr aber auch kritisch bis ablehnend gegenüberstehen. Im Helmholtz Programm Energiesystemdesign wurde von Forschenden ein integrativer Ansatz zur Entwicklung nachhaltiger Energiesysteme erarbeitet. In einem Policy Brief werden die Ergebnisse nun vorgestellt.
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28.10.2024

Aktuelles aus Bund und Ländern

Die Bundesregierung informiert über die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat ein Positionspapier zum Thema „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Artenschutz“ veröffentlicht. Im baden-württembergischen Bad Schönborn ist die derzeit größte und leistungsstärkste schwimmende Photovoltaikanlage Deutschlands eingeweiht worden. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft (HMWVW) informiert über den Stand des Ausbaus der Windenergie im Land.
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25.10.2024

Vogelschutz an Windenergieanlagen: Wie kommen Antikollisionssysteme in die Anwendung?

Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen, auch Antikollisionssysteme (AKS) genannt, sind eine fachlich geeignete und wirksame Maßnahme, um Vogelkollisionen zu vermeiden. Das KNE verfolgt das Potenzial von Antikollisionssystemen zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie seit 2018. Das jetzt abgeschlossene FuE-Projekt „Antikollisionssysteme in der Praxis“ hatte zum Ziel, die Rahmenbedingungen für den Einsatz von AKS zu klären und so ihre Anwendung in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen. Die damit verbundenen Herausforderungen, aber auch mögliche Lösungsansätze bestimmten die Abschlussveranstaltung des Projekts, zu der rund 100 Teilnehmende und auch mehrere Systemanbieter nach Berlin gekommen waren. Zum Auftakt erläuterte KNE-Projektleiterin Dr. Elke Bruns einen grundlegenden Paradigmenwechsel für den Einsatz von AKS als Folge der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Vor der Novelle, als es für Windenergieanlagen keine konfliktarmen Standorte mehr gab und pauschale Langfristabschaltungen ihren Betrieb unwirtschaftlich machten, versprachen AKS wegen ihrer bedarfsgerechten Abschaltung zugleich ein hohes Schutzniveau für die Vogelwelt und eine deutliche Senkung der Ertragsverluste. Dieser Vorteil hat an Gewicht verloren. Mit der Novelle wurde eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, die Ertragsverluste durch Abschaltmaßnahmen auf einem niedrigeren Niveau als zuvor deckelt. Verfügbarkeit und Anwendung der Systeme In der Veranstaltung wurde der Stand des Wissens zu zwei Anwendungsvoraussetzungen in der Praxis thematisiert: Die Anerkennung und Verfügbarkeit der Systeme und die Zumutbarkeit von Investitionskosten und Ertragsverlusten sowie die Prognose der tatsächlichen Ertragsverluste bei bedarfsgerechter Abschaltung. Die Zahl, der in Deutschland marktverfügbaren und erprobten oder in Erprobung befindlichen Systeme ist überschaubar – das KNE hat dazu ein aktuelle Übersicht veröffentlicht. Für einen Teil der Systeme liegen bereits veröffentlichte Erprobungsberichte (auf Basis des KNE-Anforderungsprofils, KNE 2019) vor. Sie attestieren diesen eine zuverlässige Erfassungsrate in einem ausreichenden Abstand zur Windenergieanlage. Prüfrahmen für Antikollisionssysteme sollte der Erprobung und Validierung weiterer Systeme dienen Bisher gab es bundesweit noch keine neuen Standards für den Wirksamkeitsnachweis und die damit verbundene Anerkennung von Systemen. Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland einen Prüfrahmen für Antikollisionssysteme erarbeitet. Dieser definiert Mindestanforderungen für die Entwicklung, Validierung und Prüfung der Systeme und wurde als Fachkonventionsvorschlag veröffentlicht. Aus Sicht des KNE stellt der schleswig-holsteinische Prüfrahmen den neuen Stand der Wissenschaft dar und sollte zukünftig der Erprobung und Validierung weiterer Systeme zugrunde gelegt werden. Eine wichtige Regelung darin ist, dass eine unabhängige Prüforganisation in die Prüfung der Wirksamkeit eines Systems einbezogen sein soll. Grundsätzlich standen auch die Teilnehmenden dem Prüfrahmen als möglichem neuen methodischen Standard positiv gegenüber. Er könne – mit Anpassungen – auch auf andere Bundesländer übertragen werden. Zur Wirtschaftlichkeit von Systemen Die Maßnahmenauswahl zum Vogelschutz wird maßgeblich durch deren Zumutbarkeit bestimmt. AKS verursachen nicht nur abschaltbedingte Ertragsverluste, sondern auch Investitionen. Diese werden eher getätigt, wenn es gelingt, ein AKS zur Überwachung von mehreren Windenergieanlagen einzusetzen, denn die Kosten werden den Windenergieanlagen anteilig zugerechnet. Dass es trotzdem Fallkonstellationen für einen zumutbaren AKS-Betrieb gibt, zeigte der Input von KNE-Rechtsreferentin Jenny Lassmann. Diese Sichtweise unterstützte Tim Steinkamp (ARSU GmbH). Mit Hilfe aktueller Daten aus dem Testbetrieb eines Systems konnte er zeigen, dass der erwartbare Ertragsverlust in den betrachteten Fällen deutlich unter dem im BNatSchG festgesetzten Pauschalwert von 3 Prozent lag. Die Befürchtung, die Ertragsverluste könnten regelmäßig höher als der Pauschalwert liegen, ließe sich damit entkräften. Das Gutachten dazu werde in Kürze veröffentlicht. Intensive Diskussionen zeichneten die Veranstaltung aus Gelegenheit zur Diskussion gab es nach den einzelnen Themensessions und in der Podiumsrunde. „Auch wenn sich die Rahmenbedingungen nicht günstig entwickelt haben: Fachlich gesehen sind AKS wegen ihrer hohen Vermeidungswirksamkeit eine gute Lösung“, sagte Kathrin Ammermann (Bundesamt für Naturschutz). Es lohne sich, nicht aufzugeben und daran weiterzuarbeiten. Die im BNatSchG festgelegten Schutzmaßnahmen seien wichtig und konstellationsspezifisch zu priorisieren. Es wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, die Anwendungsvoraussetzungen zu verbessern. Das Plenum gab zu bedenken, dass Standorte, an denen AKS die aus fachlicher Sicht geeignetste Maßnahme darstellen, dies wirtschaftlich nicht immer hergeben. Da der Umfang der möglichen Abschaltmaßnahmen nach § 45b BNatSchG an die Höhe des Ertrags gekoppelt ist, so Dr. Elke Bruns, könnte nur eine Entkoppelung oder eine Anhebung der Zumutbarkeitsgrenze etwas daran ändern. Die Chancen, diese gesetzlichen Regelungen zu ändern oder Sonderregelungen für AKS vorzusehen, seien gering. Bereits die als Denkanstoß gemeinte Überlegung stieß auf Kritik. In einem Punkt waren sich die Teilnehmenden jedoch einig: Nicht bei allen Projekten werden diese Systeme gebraucht, aber sinnvolle Standorte lassen sich identifizieren.
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Windenergieanlage vor Wald mit Grafiken
KNE
22.10.2024

Systemübersicht: Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von WEA

Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen besitzen das Potenzial, Vogelkollisionen wirkungsvoll zu vermeiden. Der Einsatz dieser Systeme kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko von kollisionsgefährdeten Vogelarten senken und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindern.
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Solarmodule in Landschaft
21.10.2024

Können artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen in Solarparks umgesetzt werden?

Am 15. Oktober fand die Online-Veranstaltung des KNE zum Fachgutachten „Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks“ mit über 300 Teilnehmenden statt.
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11.10.2024

Von der Idee zur konkreten Umsetzung von naturverträglichen Solarparks

Mehr als 30 Teilnehmende aus Regierungspräsidien, Landkreisen, Regionalverbänden, Planungsbüros und Naturschutzverbänden, sowie Projektentwicklerinnen und Projektentwickler und Akteure von verschiedenen, relevanten Netzwerken kamen in der Stadtbibliothek in Reutlingen zusammen. Thema des Workshops und der anschließenden Exkursion war die Frage, wie Solarparks naturverträglich gestaltet werden können und welche Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung auftreten.
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01.10.2024

Das KNE auf Tour im Saarland

Eine Delegation des KNE war im Saarland unterwegs, um einen Solarpark auf dem Gelände eines ehemaligen Kalkbergwerks im Biosphärenreservat Bliesgau zu besuchen. Auch ein Austausch mit Vertretern des Saarländischen Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), eine Besichtigung einer Agri-Photovoltaik-Anlage der Firma Next2Sun und ein Besuch des Biotop Beeden standen auf dem Tagesprogramm.
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Hände die Erde halten mit Pflanze
© MVProductions-KI generiert - stock.adobe.com
01.10.2024

Das KNE auf dem 37. DNT in Saarbrücken

Vom 24. bis 28. September fand in Saarbrücken unter der Überschrift „Europa natürlich verbinden“ der 37. Deutsche Naturschutztag (DNT) statt. Der DNT richtet sich an Ehrenamt, Politik, Verwaltung, Praxis, Planung und Wissenschaft sowie besonders auch an junge Menschen. Im Modul 3 im „Forum II – Klimawandel und Biodiversität“ informierte Dr. Julia Wiehe vom KNE in ihrem Vortrag „Freiflächenphotovoltaikanlagen – wo geht der Ausbau hin?“ über die verschiedenen Photovoltaik-Anlagentypen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und neue Regelungen aus dem Solarpaket 1. Anschließend diskutierte sie gemeinsam mit weiteren Referenten und Referentinnen die Frage, wie die Herausforderungen einer naturverträglichen Energiewende gelingen können. Moderiert wurde das Podium mit rund 80 Teilnehmenden von Kathrin Ammermann vom BfN. Schwerpunkte der folgenden Diskussion waren neue rechtliche Vorgaben durch die EU-Notfallverordnung, die RED III und das Solarpaket, die Naturverträglichkeit von Windenergie und Solarparks, Herausforderungen und Möglichkeiten des technischen Artenschutzes durch Antikollisionssysteme (Einsatzvoraussetzungen und -möglichkeiten in der Praxis) sowie die Vor- und Nachteile der Förderrichtlinie zu den Artenhilfsprogrammen. Es wurde deutlich, dass durch die zahlreichen Neuregelungen im Bereich Ausbau der Windenergie in der Praxis viele neue Fragen entstehen und die Umsetzung der RED III im Solarbereich ist noch unklar ist. Es gab grundsätzlich Zustimmung, dass Antikollisionssysteme als Minderungsmaßnahmen genutzt werden sollten, aber aktuell gäbe es (noch?) keinen wirklichen Markt hierfür. Im Zusammenhang mit der Förderrichtline zu den nationalen Artenhilfsprogrammen wurde diskutiert, dass diese die Vermeidung oder Verminderung vor Ort nicht ersetzen solle und diese immer Vorrang haben müsse. Neben bundesweiten AHP-Projekten sei es für die Akzeptanz wichtig, auch am Ort des Eingriffs Maßnahmen umzusetzen.
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