07.11.2024
Videoaufzeichnungen zur Abschlusskonferenz des FuE-Projekts „AKS in der Praxis“ online
Das KNE hat im Rahmen einer Abschlusskonferenz am 24.10. in Berlin die Ergebnisse des FuE-Projekts „Antikollisionssysteme in der Praxis“ diskutiert. Nun stehen die Videoaufzeichnungen der Vorträge und die Präsentationen zu Verfügung.
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07.11.2024
KNE-Auswahlbibliografie zu Signifikanzschwellen für Brutvögel
Die KNE-Auswahlbibliografie "Signifikanzschwellen für Brutvögel" umfasst eine Auswahl der Veröffentlichungen der letzten sechs Jahre zum Thema Signifikanzschwellen kollisionsgefährdeter Brutvögel. Eine Signifikanzschwelle bildet den Maßstab für die Beurteilung, ob ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vorliegt oder nicht.
Der Fokus liegt auf aktuellen Studien und Publikationen, die sich mit methodischen Ansätzen, dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot, der Bestimmung des Tötungsrisikos für Vögel und diesbezüglich rechtlichen und fachlichen Bewertungsmaßstäben auseinandersetzen.
Die Auswahlbibliografien des KNE bieten einen Überblick über einschlägige Veröffentlichungen zu bestimmten Teilaspekten der naturverträglichen Energiewende. Sie fassen die neuesten Forschungsergebnisse, Handlungsleitfäden und Positionspapiere zusammen. Die Auswahlbibliografien sollen sowohl den Einstieg in ein Thema ermöglichen, als auch den aktiven Akteuren den Zugang zu verlässlichen Quellen erleichtern. In unserer Fachbibliothek finden Sie weitere Auswahlbibliographien und Literatur zu Thema naturverträgliche Energiewende.
Gern können Sie sich mit Ergänzungsvorschlägen oder Anregungen an uns wenden.
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06.11.2024
LIFE EUROKITE-Projekt präsentierte Zwischenergebnisse zu Todesursachen des Rotmilans
Das im Rahmen des LIFE-Programms der Europäischen Union finanzierte LIFE EUROKITE-Projekt ermittelt mithilfe von Telemetriedaten die grenzüberschreitende Lebensraumnutzung von Greifvogelarten und quantifiziert die Hauptgründe für deren Sterblichkeit, wobei der Rotmilan eine besondere Priorität hat. Ziel ist es, Maßnahmen zu ergreifen, um die wichtigsten vom Menschen verursachten Todesursachen zu bekämpfen.
Im Rahmen des LIFE EUROKITE-Projekts wurden im Zeitraum von 2013 bis 2022 über 2.300 Rotmilane in der Europäischen Union und der Schweiz besendert, deren Bewegungsdaten ausgewertet und von tot aufgefundenen Individuen die Mortalitätsursache bestimmt. Zwischenergebnisse des noch bis 2027 laufenden Projektes wurden am 15.10.2024 auf der WINGSPAN Conference in Brüssel im Rahmen einer Präsentation (Folien 236-252) vorgestellt. Entsprechende wissenschaftliche Veröffentlichungen liegen noch nicht vor.
In der Präsentation werden die Mortalitätsursachen für eine begrenzte Anzahl von 121 (adulten und subadulten) Rotmilanen dargestellt, die im genannten Zeitraum in Deutschland tot aufgefunden wurden. Die führenden Mortalitätsursachen bilden sich den Angaben zufolge wie folgt ab (Werte gerundet): natürliche Fressfeinde (41 %), Schienenverkehr (12 %), Straßenverkehr (10 %), andere natürliche Ursachen (10 %), Windenergieanlagen (8 %). Insgesamt seien über 50 Prozent der Mortalität auf natürliche Faktoren im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens zurückzuführen, während 48 Prozent auf anthropogene Ursachen entfielen.
Diese Ergebnisse wurden in einigen Medien und von der Windenergiebranche bereits aufgegriffen und zur Ableitung verwendet, dass Windenergieanlagen für den Rotmilan keine existenzielle Bedrohung darstellen würden und der Schutz vor Fressfeinden wichtiger sei als die Reduzierung des Kollisionsrisikos an Windenergieanlagen.
Solche weitreichenden Schlussfolgerungen geben die vorgelegten Ergebnisse jedoch aus Sicht des KNE zumindest zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht her.
Es ist entscheidend, die Ergebnisse nicht isoliert zu betrachten, sondern im Zusammenhang mit der gesamten Studie – inklusive dokumentierter Daten und Methodik – zu analysieren. Die in der Präsentation gezeigten Informationen reichen allein nicht aus, um abschließende und verlässliche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Signifikanz von Tötungsrisiken durch die Windenergienutzung zu treffen bzw. hinsichtlich der Möglichkeit Schutz- bzw. Minderungsmaßnahmen zu reduzieren bzw. auf sie zu verzichten.
Es entspricht guter wissenschaftlicher Praxis, die Veröffentlichung der vollständigen Studie abzuwarten, bevor weitreichende Bewertungen und Schlussfolgerungen vorgenommen werden.
Das KNE wird nach Veröffentlichung der wissenschaftlichen Studie bzw. eines entsprechenden Fachzeitschriftenartikels (Peer Review) – geplant ab Mitte 2025 – zu den Ergebnissen und den daraus ableitbaren Schlussfolgerungen Stellung beziehen.
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06.11.2024
Wie kann Deutschland die EU-Biodiversitätsziele erreichen?
Bis 2030 sollen 30 Prozent der Land- und Meeresflächen in allen EU-Ländern als Schutzgebiete ausgewiesen sein, 10 Prozent der Gesamtfläche sollen einem strikten Schutz unterliegen. Die Kriterien für diese Flächen legt die EU-Biodiversitätsstrategie fest. Die vorgelegte Studie zeigt für die terrestrischen, also Landflächen Handlungsfelder auf, die für die Umsetzung der EU-Strategie angegangen werden müssen.
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06.11.2024
Dokumentation des Berechnungsalgorithmus des RKR-Modells online
Die Bundesregierung plant die Einführung einer probabilistischen Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Vögeln an Windenergieanlagen. Als Grundlage für eine solche Berechnung wurde das sog. Raumnutzungs-Kollisionsrisikomodell (RKR-Modell) für den Rotmilan entwickelt. Dieses Modell wurde in mehreren Schritten erarbeitet, wobei das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie das Bundesamt für Naturschutz als Auftraggeber fungierten. Die Studien sind bereits auf der KNE-Internetseite „Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung“ verfügbar. Nun liegt die Dokumentation dazu vor.
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29.10.2024
Integrative Energieszenarien entwickeln
Energiesystem-Transformationen sind eine große gesellschaftliche Herausforderung – die Gesellschaft kann sie vorantreiben, ihr aber auch kritisch bis ablehnend gegenüberstehen. Im Helmholtz Programm Energiesystemdesign wurde von Forschenden ein integrativer Ansatz zur Entwicklung nachhaltiger Energiesysteme erarbeitet. In einem Policy Brief werden die Ergebnisse nun vorgestellt.
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28.10.2024
Aktuelles aus Bund und Ländern
Die Bundesregierung informiert über die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat ein Positionspapier zum Thema „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Artenschutz“ veröffentlicht. Im baden-württembergischen Bad Schönborn ist die derzeit größte und leistungsstärkste schwimmende Photovoltaikanlage Deutschlands eingeweiht worden. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft (HMWVW) informiert über den Stand des Ausbaus der Windenergie im Land.
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25.10.2024
Vogelschutz an Windenergieanlagen: Wie kommen Antikollisionssysteme in die Anwendung?
Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen, auch Antikollisionssysteme (AKS) genannt, sind eine fachlich geeignete und wirksame Maßnahme, um Vogelkollisionen zu vermeiden. Das KNE verfolgt das Potenzial von Antikollisionssystemen zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie seit 2018. Das jetzt abgeschlossene FuE-Projekt „Antikollisionssysteme in der Praxis“ hatte zum Ziel, die Rahmenbedingungen für den Einsatz von AKS zu klären und so ihre Anwendung in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen. Die damit verbundenen Herausforderungen, aber auch mögliche Lösungsansätze bestimmten die Abschlussveranstaltung des Projekts, zu der rund 100 Teilnehmende und auch mehrere Systemanbieter nach Berlin gekommen waren.
Zum Auftakt erläuterte KNE-Projektleiterin Dr. Elke Bruns einen grundlegenden Paradigmenwechsel für den Einsatz von AKS als Folge der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Vor der Novelle, als es für Windenergieanlagen keine konfliktarmen Standorte mehr gab und pauschale Langfristabschaltungen ihren Betrieb unwirtschaftlich machten, versprachen AKS wegen ihrer bedarfsgerechten Abschaltung zugleich ein hohes Schutzniveau für die Vogelwelt und eine deutliche Senkung der Ertragsverluste. Dieser Vorteil hat an Gewicht verloren. Mit der Novelle wurde eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, die Ertragsverluste durch Abschaltmaßnahmen auf einem niedrigeren Niveau als zuvor deckelt.
Verfügbarkeit und Anwendung der Systeme
In der Veranstaltung wurde der Stand des Wissens zu zwei Anwendungsvoraussetzungen in der Praxis thematisiert: Die Anerkennung und Verfügbarkeit der Systeme und die Zumutbarkeit von Investitionskosten und Ertragsverlusten sowie die Prognose der tatsächlichen Ertragsverluste bei bedarfsgerechter Abschaltung.
Die Zahl, der in Deutschland marktverfügbaren und erprobten oder in Erprobung befindlichen Systeme ist überschaubar – das KNE hat dazu ein aktuelle Übersicht veröffentlicht. Für einen Teil der Systeme liegen bereits veröffentlichte Erprobungsberichte (auf Basis des KNE-Anforderungsprofils, KNE 2019) vor. Sie attestieren diesen eine zuverlässige Erfassungsrate in einem ausreichenden Abstand zur Windenergieanlage.
Prüfrahmen für Antikollisionssysteme sollte der Erprobung und Validierung weiterer Systeme dienen
Bisher gab es bundesweit noch keine neuen Standards für den Wirksamkeitsnachweis und die damit verbundene Anerkennung von Systemen. Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland einen Prüfrahmen für Antikollisionssysteme erarbeitet. Dieser definiert Mindestanforderungen für die Entwicklung, Validierung und Prüfung der Systeme und wurde als Fachkonventionsvorschlag veröffentlicht. Aus Sicht des KNE stellt der schleswig-holsteinische Prüfrahmen den neuen Stand der Wissenschaft dar und sollte zukünftig der Erprobung und Validierung weiterer Systeme zugrunde gelegt werden. Eine wichtige Regelung darin ist, dass eine unabhängige Prüforganisation in die Prüfung der Wirksamkeit eines Systems einbezogen sein soll. Grundsätzlich standen auch die Teilnehmenden dem Prüfrahmen als möglichem neuen methodischen Standard positiv gegenüber. Er könne – mit Anpassungen – auch auf andere Bundesländer übertragen werden.
Zur Wirtschaftlichkeit von Systemen
Die Maßnahmenauswahl zum Vogelschutz wird maßgeblich durch deren Zumutbarkeit bestimmt. AKS verursachen nicht nur abschaltbedingte Ertragsverluste, sondern auch Investitionen. Diese werden eher getätigt, wenn es gelingt, ein AKS zur Überwachung von mehreren Windenergieanlagen einzusetzen, denn die Kosten werden den Windenergieanlagen anteilig zugerechnet.
Dass es trotzdem Fallkonstellationen für einen zumutbaren AKS-Betrieb gibt, zeigte der Input von KNE-Rechtsreferentin Jenny Lassmann. Diese Sichtweise unterstützte Tim Steinkamp (ARSU GmbH). Mit Hilfe aktueller Daten aus dem Testbetrieb eines Systems konnte er zeigen, dass der erwartbare Ertragsverlust in den betrachteten Fällen deutlich unter dem im BNatSchG festgesetzten Pauschalwert von 3 Prozent lag. Die Befürchtung, die Ertragsverluste könnten regelmäßig höher als der Pauschalwert liegen, ließe sich damit entkräften. Das Gutachten dazu werde in Kürze veröffentlicht.
Intensive Diskussionen zeichneten die Veranstaltung aus
Gelegenheit zur Diskussion gab es nach den einzelnen Themensessions und in der Podiumsrunde. „Auch wenn sich die Rahmenbedingungen nicht günstig entwickelt haben: Fachlich gesehen sind AKS wegen ihrer hohen Vermeidungswirksamkeit eine gute Lösung“, sagte Kathrin Ammermann (Bundesamt für Naturschutz). Es lohne sich, nicht aufzugeben und daran weiterzuarbeiten. Die im BNatSchG festgelegten Schutzmaßnahmen seien wichtig und konstellationsspezifisch zu priorisieren.
Es wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, die Anwendungsvoraussetzungen zu verbessern. Das Plenum gab zu bedenken, dass Standorte, an denen AKS die aus fachlicher Sicht geeignetste Maßnahme darstellen, dies wirtschaftlich nicht immer hergeben. Da der Umfang der möglichen Abschaltmaßnahmen nach § 45b BNatSchG an die Höhe des Ertrags gekoppelt ist, so Dr. Elke Bruns, könnte nur eine Entkoppelung oder eine Anhebung der Zumutbarkeitsgrenze etwas daran ändern. Die Chancen, diese gesetzlichen Regelungen zu ändern oder Sonderregelungen für AKS vorzusehen, seien gering. Bereits die als Denkanstoß gemeinte Überlegung stieß auf Kritik.
In einem Punkt waren sich die Teilnehmenden jedoch einig: Nicht bei allen Projekten werden diese Systeme gebraucht, aber sinnvolle Standorte lassen sich identifizieren.
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22.10.2024
Systemübersicht: Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von WEA
Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen besitzen das Potenzial, Vogelkollisionen wirkungsvoll zu vermeiden. Der Einsatz dieser Systeme kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko von kollisionsgefährdeten Vogelarten senken und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindern.
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21.10.2024
Können artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen in Solarparks umgesetzt werden?
Am 15. Oktober fand die Online-Veranstaltung des KNE zum Fachgutachten „Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks“ mit über 300 Teilnehmenden statt.
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11.10.2024
Von der Idee zur konkreten Umsetzung von naturverträglichen Solarparks
Mehr als 30 Teilnehmende aus Regierungspräsidien, Landkreisen, Regionalverbänden, Planungsbüros und Naturschutzverbänden, sowie Projektentwicklerinnen und Projektentwickler und Akteure von verschiedenen, relevanten Netzwerken kamen in der Stadtbibliothek in Reutlingen zusammen. Thema des Workshops und der anschließenden Exkursion war die Frage, wie Solarparks naturverträglich gestaltet werden können und welche Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung auftreten.
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01.10.2024
Das KNE auf Tour im Saarland
Eine Delegation des KNE war im Saarland unterwegs, um einen Solarpark auf dem Gelände eines ehemaligen Kalkbergwerks im Biosphärenreservat Bliesgau zu besuchen. Auch ein Austausch mit Vertretern des Saarländischen Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), eine Besichtigung einer Agri-Photovoltaik-Anlage der Firma Next2Sun und ein Besuch des Biotop Beeden standen auf dem Tagesprogramm.
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01.10.2024
Das KNE auf dem 37. DNT in Saarbrücken
Vom 24. bis 28. September fand in Saarbrücken unter der Überschrift „Europa natürlich verbinden“ der 37. Deutsche Naturschutztag (DNT) statt. Der DNT richtet sich an Ehrenamt, Politik, Verwaltung, Praxis, Planung und Wissenschaft sowie besonders auch an junge Menschen.
Im Modul 3 im „Forum II – Klimawandel und Biodiversität“ informierte Dr. Julia Wiehe vom KNE in ihrem Vortrag „Freiflächenphotovoltaikanlagen – wo geht der Ausbau hin?“ über die verschiedenen Photovoltaik-Anlagentypen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und neue Regelungen aus dem Solarpaket 1. Anschließend diskutierte sie gemeinsam mit weiteren Referenten und Referentinnen die Frage, wie die Herausforderungen einer naturverträglichen Energiewende gelingen können. Moderiert wurde das Podium mit rund 80 Teilnehmenden von Kathrin Ammermann vom BfN.
Schwerpunkte der folgenden Diskussion waren neue rechtliche Vorgaben durch die EU-Notfallverordnung, die RED III und das Solarpaket, die Naturverträglichkeit von Windenergie und Solarparks, Herausforderungen und Möglichkeiten des technischen Artenschutzes durch Antikollisionssysteme (Einsatzvoraussetzungen und -möglichkeiten in der Praxis) sowie die Vor- und Nachteile der Förderrichtlinie zu den Artenhilfsprogrammen.
Es wurde deutlich, dass durch die zahlreichen Neuregelungen im Bereich Ausbau der Windenergie in der Praxis viele neue Fragen entstehen und die Umsetzung der RED III im Solarbereich ist noch unklar ist. Es gab grundsätzlich Zustimmung, dass Antikollisionssysteme als Minderungsmaßnahmen genutzt werden sollten, aber aktuell gäbe es (noch?) keinen wirklichen Markt hierfür. Im Zusammenhang mit der Förderrichtline zu den nationalen Artenhilfsprogrammen wurde diskutiert, dass diese die Vermeidung oder Verminderung vor Ort nicht ersetzen solle und diese immer Vorrang haben müsse. Neben bundesweiten AHP-Projekten sei es für die Akzeptanz wichtig, auch am Ort des Eingriffs Maßnahmen umzusetzen.
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28.09.2024
Kommunale Akteure im Gespräch im Solarpark in Eggesin
Wie sehen naturverträgliche Solarparks in der Praxis aus? Am 24. September 2024 fand in Eggesin der vierte regionale Workshop im Rahmen des FuE-Projektes „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers) statt. Teil des Workshops war auch die Besichtigung des Solarparks auf den Konversionsflächen einer ehemaligen Kaserne.
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24.09.2024
Aktuelles aus Bund und Ländern
Die drei Sachverständigenräte des Bundes – der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) sowie die Wissenschaftlichen Beiräte für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) und für Waldpolitik (WBW) – haben gemeinsam eine Stellungnahme mit dem Titel „Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften“ erarbeitet.
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20.09.2024
Biodiversität und naturschutzfachliches Pflegemanagement in Solarparks
Am 19. September lud der Zweckverband Raum Kassel zum 3. Runden Tisch Freiflächen-PV mit dem Schwerpunkt Agri-Photovoltaik ein. Nach der Begrüßung und Einführung durch Thomas Ackermann (Landkreis Kassel) wurde das Thema in verschiedenen Fachvorträgen beleuchtet.
„Mehr Biodiversität in Solarparks – wie schaffen wir das?“ lautete der Titel des Vortrags von Dr. Julia Thiele, Fachreferentin naturverträgliche Solarenergie im KNE. Im Rahmen ihres Vortrags informierte sie die Teilnehmenden über ökologisch wertvolle Gestaltungsmöglichkeiten und über die Steuerungsmöglichkeiten von Gemeinden bei der Realisierung von Solarparks. Zum Solarpaket 1 erläuterte sie die wesentlichen Inhalte und die fünf naturschutzfachlichen Mindestkriterien. Darüber hinaus berichtete sie zu den aktuellen Erkenntnissen und Ergebnissen des FuE-Projektes „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“. In weiteren Vorträgen ging es unter anderem um die Beweidung von PV-Freiflächenanlagen, beispielsweise mit Schafen
In der Diskussion interessierten sich die Teilnehmenden besonders für ganz praxisorientierte Fragen: Welchen Einfluss haben Solarparks auf das Lokalklima? Wie wirkt sich eine Ost-West-Aufständerung auf die Biodiversität in den Parks aus? Wird es auch in Zukunft genügend Schafe für die Beweidung geben? Gibt es Auflagen für die Schäfer durch die zuständigen Behörden? Wie sollen ein Schutz vor Wölfen und die Durchlässigkeit für Kleinsäuger zusammengeführt werden?
Darüber hinaus ging es auch um die Herausforderungen für die Gemeinden, mit den steigenden Anfragen von Betreibern umzugehen.
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18.09.2024
KNE-Beiratssitzung: Gleichgewicht zwischen Naturschutz und Energiewende
Zum Abschluss der „Highlight-Woche“ des KNE mit der KNE-Konferenz und dem KNE-Sommerabend fand am 16.09.2024 die 19. Sitzung des KNE-Beirats statt. Angesichts der zahlreichen rechtlichen Veränderungen herrschte reger Austauschbedarf zwischen den Beiratsmitgliedern. Fachliche Einblicke in die Arbeit des KNE gaben Dr. Julia Wiehe und Dr. Mathis Danelzik.
Mit einer Keynote eröffnete Dr. Jochen Gebauer, Abteilungsleiter Naturschutz im Bundesumweltministerium (BMUV), die 19. Sitzung des KNE-Beirates. Sowohl auf Bundes- als auch EU-Ebene gebe es zahlreiche Neuerungen im Politikfeld Naturschutz und Energiewende. Man sei insbesondere mit der nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) beschäftigt. Ein weiteres großes Thema seien nationale Artenhilfsprogramme (nAHP), hinsichtlich deren Bezug zum Ausbau der erneuerbaren Energien (vgl. KNE-Wortmeldung). Angesichts der dynamischen Entwicklungen sei es wichtig, das Gleichgewicht zwischen Naturschutz und Energiewende aufrechtzuerhalten.
Dr. Julia Wiehe, Teamleiterin Solar im KNE, gab in ihrer Präsentation Einblicke in das FuE-Vorhaben SuN-divers und zu dem kürzlich erschienenen Fachgutachten „Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks“. Mit dem verstärkten Zubau von Solarparks entstehe ein erhöhter Bedarf an Projekt- und Ausgleichsflächen. Im Rahmen des Projektes beschäftige man sich insbesondere mit den Fragen, ob der artenschutzrechtliche Ausgleich auf der Vorhabensfläche erreicht werden könne und für welche Arten dies unter welchen Voraussetzungen möglich wäre.
Zum Stand des Standardisierungsprozesses zur Probabilistik informierte Dr. Mathis Danelzik, Leiter Dialoggestaltung im KNE. Die von der Umweltministerkonferenz (UMK) eingesetzte Unterarbeitsgruppe Probabilistik (UAG 2) begleitet seit 2022 die Erarbeitung des „Raumnutzungs-Kollisionsrisikomodells“ („RKR-Modell“). Das KNE ist Mitglied in der UAG 2 und moderiert ihren Arbeitsprozess (siehe KNE-Internetseite). Die Vollzugsfähigkeit des „RKR-Modells“ sei von mehreren Bedingungen abhängig, wie einer Signifikanzschwelle, der Erprobung und Evaluierung sowie der rechtlichen Umsetzung.
Die Beiratsmitglieder betonten in ihren Diskussionsbeiträgen zu den jeweiligen Themen ihre Wertschätzung für die Arbeit des KNE. Angesichts der dynamischen umwelt- und energiepolitischen Entwicklungen sei das KNE ein wichtiger Akteur, der zum Erhalt des Gleichgewichts zwischen Naturschutz und Energiewende beitrage.
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16.09.2024
Kreative Poesie, Tauchen in der Ostsee und gute Gespräche
Der KNE-Sommerabend 2024
Auch in diesem Jahr folgten wieder zahlreiche Gäste der Einladung zum KNE-Sommerabend und versammelten sich zu einem entspannten Abend im artloft.berlin „Im Letzten Jahr ist vieles im Bereich Naturschutz und Energiewende passiert. Angesichts der intensiven Rechtsetzungsprozesse sind die Bedingungen für den Artenschutz nicht einfacher geworden. Unter anderem das Solarpaket 1, RED III, das Natur Restoration Law und die Förderrichtline zum nationalen Artenhilfsprogramm“, betonte KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke bei der Eröffnung des Abends. „Die vom Gesetzgeber angestrebte Beschleunigung beruht auf Vereinfachungen, Standardisierungen, jedoch schaffen diese Neuerungen gleichzeitig mehr Komplexität. Die neuen Regeln müssen noch handhabbarer gemacht werden für die Prozesse vor Ort.“Miteinander – das ist die Haltung des KNE
Vor dem Hintergrund der Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen und mit Blick auf die kommende Wahl in Brandenburg bleibe der Auftrag des KNE hochaktuell: zur Versachlichung von Debatten beizutragen und zur Vermeidung und Klärung von Konflikten in der naturverträglichen Energiewende. Das KNE werde auch weiterhin sachlich und faktenbasiert gemeinsame Sichtweisen, Positionen und Lösungen voranbringen. „Gemäß unserer KNE-Philosophie setzen wir immer auf ein Miteinander der Akteure, statt eines Gegeneinanders.“ Der Naturschutz stehe für das KNE immer im Mittelpunkt, er brauche aber die Energiewende. „Die ambitionierten Ziele der Klima- und Energiepolitik lassen sich nur erreichen, wenn wesentliche Fortschritte im Naturschutz erreicht werden. Wir wollen beides zusammenbringen“, erklärte Raynal-Ehrke.Ein vielseitiger und gelungener Abend
Ein Highlight des Abends war der Auftritt von Jesko Harbert und Samson von den Berliner Kiezpoeten. Intelligent, unerwartet und scharfsinnig – so die Poetry der beiden Künstler. Mit Humor und Wortwitz warfen sie einen sehr unterhaltsamen Blick auf das Thema Naturschutz und Energiewende. In gemütlichem Ambiente nutzten die Gäste zudem ausgiebig die Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung. Neben Gesprächen gab es aber auch die Möglichkeit, „aktiv“ zu werden. Sei es, seine Geschicklichkeit am Tischkicker unter Beweis zu stellen oder einen virtuellen Tauchgang zur Flora und Fauna der Ostsee zu unternehmen. Wir bedanken uns bei unseren Gästen für diesen schönen Abend.11.09.2024
Energiewende 2024 – Wo steht der Naturschutz?
Seit dem „Osterpaket“ im Jahr 2022 sind in verschiedenen Rechtsetzungsprozessen umfangreiche Neuerungen in das Umwelt- und Naturschutzrecht eingeführt worden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Daher beleuchtete die KNE-Konferenz „Energiewende 2024 – Wo steht der Naturschutz?“ am 10. September in drei Veranstaltungsabschnitten die sich verändernde Praxis der naturverträglichen Energiewende. Dabei wurden die aktuellen Entwicklungen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des behördlichen und verbandlichen Naturschutzes sowie aus Wissenschaft, Unternehmen und Kommunen eingeordnet. Die digital Teilnehmenden brachten darüber hinaus ihre Fragen in die Diskussionen ein.
Im Zentrum des Schwerpunkts „Naturschutz & Windenergie“ standen die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die EU-Notfallverordnung und die nationale Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie/RED III, die bislang erst als Entwurf vorliegt. Während noch vor zwei Jahren die Windbranche im Naturschutz das größte Genehmigungshemmnis sah, macht die Beschleunigungsgesetzgebung vorwiegend dem Artenschutz Sorgen. In Zukunft sollen unter anderem Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen entfallen können, wenn der Artenschutz bei der Ausweisung des jeweiligen Windenergiegebiets berücksichtigt worden ist. Artenschutzkonflikte, die bei Ausweisung nicht bekannt waren, können die Genehmigung nicht verhindern. Sie sollen nur noch beeinflussen, welche Maßnahmen zur Minderung des Konfliktes ergriffen werden müssen.
Rebekka Blessenohl (NABU) sah daher das Versprechen der Politik nicht erfüllt, dass der auch von der Umweltbewegung geforderte beschleunigte Ausbau der Windenergie naturverträglich erfolgt. Um den Artenschutz gut betrachten zu können, fehle es häufig an Daten und in vielen Behörden an Personal. Vor diesem Hintergrund stellte Kathrin Ammermann (Bundesamt für Naturschutz) fest, dass das verbleibende Niveau des Artenschutzes von der planenden Behörde abhänge; deshalb müsse der Artenschutz ein starker Partner in der Planung werden. Auf ein weiteres Problem wies Nadine Bühre (Landesamt für Umwelt, Schleswig-Holstein) hin: Einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein haben bereits eine eigene Standardisierung etabliert, die durch die Bundesregeln hinfällig werden könnten. Gleichzeitig falle man nicht in Zeiten zurück, wo Artenschutz keine Rolle spielt, wendete Peter Horntrich (Sprecher des AK Naturschutz des Bundesverbandes Windenergie) ein. Für die RED-III-Umsetzung seien jedoch praktische, gut umsetzbare Leitfäden auf Bundesebene notwendig.
Der Schwerpunkt „Naturschutz & Solarenergie“ beleuchtete die naturschutzfachlichen Mindestkriterien für Solarparks, die das aktuelle EEG gebracht hat. „Angesichts des angestrebten Zubaus von zehn Gigawatt pro Jahr sind die Effekte dieser Mindestkriterien wahrscheinlich größer, als wenn der Gesetzgeber das Segment Biodiversitäts-PV eingeführt hätte“, sagte Bernhard Strohmayer (bne). Allerdings greifen die Kriterien nur für EEG-Anlagen. Daher forderte Birthe März (Deutscher Naturschutzring), diese auch auf Nicht-EEG-Anlagen auszuweiten und dabei zu berücksichtigen, dass nicht alle Maßnahmen allen Arten guttun: „Man muss genau hinschauen.“ Die Notwendigkeit für einen näheren Blick auf die Standortunterschiede bestätigte Sandra Dullau (Hochschule Anhalt): „Die gleiche Maßnahme kann auf verschiedenen Flächen sehr unterschiedliche Effekte haben.“ Die Erfolgs- beziehungsweise Wirkungskontrolle komme noch zu kurz, ebenso der Blick auf den Bereich unter die Vegetationsschicht: den Boden.
Jonas Klamka (NRW.Energy4Climate) wies darauf hin, dass über die Chancen der Solarenergie für den Natur- und Artenschutz hinaus auch die Rolle der Photovoltaik als sichere, lokale und günstige Energiequelle kommuniziert werden müsse: „Für Unternehmen ist es inzwischen ein Standortfaktor, ob erneuerbare Energien verfügbar sind.“ Außerdem müssten die Kommunen dafür sensibilisiert werden, dass sie etwa über Bauleitplanungen höhere Vorgaben als das EEG machen können. Um Leistungen für die Biodiversität als Mehrwert herauszustellen, wäre für Dullau ein wissenschaftsbasiertes Labeling entsprechender Solarparks wünschenswert, wie es die Niederlande 2025 einführen wollen.
Das Raumnutzungs-Kollisionsrisiko-Modell (RKR), das die Bundesregierung noch in diesem Jahr einführen will, war Inhalt des Schwerpunkts „Daten & Methoden“. Das Modell führt zwei umfangreiche Datenbestände zusammen: zu Habitaten des Rotmilans und zu seinem Flugverhalten. Das Modell böte die Chance, dass man in einem Genehmigungsverfahren schnell und valide das Kollisionsrisiko für die Vögel ermitteln könne. Gleichzeitig würden aufwändige Ermittlungen vor Ort für die Berücksichtigung des Artenschutzes verringert. Abstandsregelungen bildeten das Risiko, dass sich aus der realen Raumnutzung ergebe, einfach nicht genau ab, sagte Dr. Moritz Mercker (Bionum GmbH), der das RKR-Modell entwickelt hat. Das Modell hingegen erlaube es, dank der großen Menge realer Daten in Kombination mit etablierten statistischen Verfahren, mittlere Verhaltensvorhersagen zu treffen – zunächst für den Rotmilan, perspektivisch auch für andere Arten wie Seeadler und Schwarzstorch.
„Jedes Modell ist eine Vereinfachung der Realität und damit nicht perfekt – aber das RKR ist besser als die vorherigen Modelle“, so Mercker. „Dank der vielen Daten im Hintergrund lässt sich das Risiko mit wenigen Parametern berechnen“, sagte Timur Hauck (Sprecher des AK Naturschutz des BWE) – und das mit höherer Sicherheit als mit Raumnutzungs- oder Habitatpotenzialanalysen. Für die Einführung des Modells fehlten aber noch einige Voraussetzungen, erläuterte Sebastian Olschewski (Umweltministerium Baden-Württemberg): die Festlegung der Signifikanzschwelle, die rechtliche Verankerung auf Bundesebene sowie eine Softwarelösung. Um langfristig verwendbar zu sein, müsse das Modell zudem laut Mercker regelmäßig mit neuen Daten und Erkenntnissen erweitert und aktualisiert werden. „Es stimmt, das Modell ist komplex – aber man kann komplexe Prozesse wie die Realität nur mit komplexen Modellen und vielen Daten abbilden.“
Fazit: „Angesichts der intensiven Rechtsetzungsprozesse sind die Bedingungen nicht einfacher geworden“, sagte KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke. „Die vom Gesetzgeber angestrebte Beschleunigung beruht auf Vereinfachungen, gleichzeitig schaffen die Neuerungen mehr Komplexität. Das muss handhabbarer gemacht werden für die Prozesse vor Ort.“ Grundsätzlich sei die Energiewende wichtig für den Naturschutz. „Aber wir sind überzeugt: Ohne substanzielle Fortschritte auch im Naturschutz lassen sich die ambitionierten Ziele der Klima- und Erneuerbare-Energien-Politik nicht erreichen.“
Die Internetseite zur Konferenz mit Programm und Gästen
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09.09.2024
Bund flankiert mit Förderprogramm die Artenhilfsprogramme der Länder
Das Nationale Artenhilfsprogramm (nAHP) des Bundes hat zum Ziel, die Erhaltungszustände sowie die Qualität und Vernetzung der Lebensräume von verschiedenen Arten langfristig zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz von Arten und ihren Lebensräumen, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind.
Am 15. August 2024 hat das Bundesumweltministerium (BMUV) die erste Förderrichtlinie für Projekte im Rahmen des nAHP veröffentlicht. Sie wird durch einen Leitfaden und Mustervorlagen für Förderanträge des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) ergänzt. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) stellt nachfolgend die wesentlichen Regelungen und Rahmenbedingungen für die Förderung von nAHP-Projekten vor und erläutert die Bedeutung der Richtlinie und der ergänzenden Arbeitshilfen für die naturverträgliche Energiewende.
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- Das nAHP rückt den Populationsschutz in den Fokus.
- Die Förderung von Artenhilfsmaßnahmen bekommt eine finanzielle Basis.
- Das nAHP ergänzt etablierte Programme der Länder für den Erhalt einzelner Arten.
Ziele und Gegenstand der Projektförderung
Ziel und Gegenstand der Förderrichtlinie
Ziel ist es, einen dauerhaften Schutz insbesondere der vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten, einschließlich deren Lebensstätten, zu erreichen und ihre Erhaltungszustände zu verbessern. Gegenstand sind insbesondere Maßnahmen, die langfristig und nachhaltig die Qualität und die Vernetzung der Lebensräume der Arten sowie deren Erhaltungszustand verbessern. Gleichzeitig soll damit ein wesentlicher Beitrag zu den EU-Biodiversitätszielen 2030 sowie zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) geleistet werden.Förderfähige Projekte und Maßnahmen
Es werden Projekte zum Schutz von durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See betroffenen Arten, und Projekte zum Schutz von bestandsgefährdeten Arten und Arten nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands gefördert. Förderfähig sind dem Ziel der Richtlinie dienende flächenbezogene Maßnahmen, direkte Schutz- und Vernetzungsmaßnahmen von Brut- und Lebensstätten, aber auch Maßnahmen zur Verringerung von Gefährdungs- und Todesursachen von betroffenen Arten. Neben der Finanzierung der Maßnahme können jeweils auch Ausgleichszahlungen für entstehende Ertragsverluste oder entgangene Gewinne, die durch Einschränkungen der Nutzung von Flächen oder Anlagen entstehen, als Entschädigung gewährt werden. Mit den Fördermitteln können auch Grundstücke langfristig angepachtet, im Grundbuch gesichert oder erworben werden. Auch Maßnahmen zur besseren Datenerhebung und Forschung sind in gewissen Grenzen förderfähig. Reine Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen hingegen nicht finanziert werden. Der Leitfaden des BfN konkretisiert die möglichen Projekte weiter und enthält darüber hinaus eine detaillierte Auflistung förderfähiger Maßnahmen, darunter auch technische Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus sind als Projekttypen auch Machbarkeitsstudien, Modellvorhaben sowie wissenschaftliche Begleitforschungen zu Artenhilfsmaßnahmen förderfähig. Nicht im Rahmen des nAHP förderfähig sind laut Richtlinie „Maßnahmen, die ganz oder in Teilen der Erfüllung anderer gesetzlicher oder aufgrund eines Gesetzes geltender Verpflichtungen dienen“. Grundvoraussetzungen für die Förderung von Projekten sind allerdings, dass ein erhebliches Bundesinteresse besteht und, dass das beantragte Projekt ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden kann. Die jeweils zuständige Stelle des Bundeslandes muss bestätigen, dass eine Förderung des Projektes aus Landesprogrammen nicht in Betracht kommt. Land und beteiligte Gebietskörperschaften müssen zudem ein grundsätzliches Interesse an dem Projekt haben, welches durch den Antragsteller ebenfalls dokumentiert sein muss.Betroffene und damit förderfähige Arten
Förderfähig sind gemäß Richtlinie Projekte mit Maßnahmen für alle Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See betroffen sind. Im Einzelfall sind jedoch auch Maßnahmen für Arten förderfähig, für die Deutschland eine nationale Verantwortung trägt oder die als bestandsgefährdet gelten. Der Leitfaden zur Förderrichtlinie enthält eine Liste der Arten, die nach derzeitigem Kenntnisstand durch den Ausbau von Windenergie- und Wasserkraftanlagen sowie den Netzausbau (Freileitungen und Erdkabel) an Land und auf See besonders betroffen sind. Hier können beispielsweise Beeinträchtigungen durch Kollision, Habitatverlust oder -zerschneidung oder auch durch Meideverhalten während der Bauphase sowie durch den Betrieb der Erneuerbare-Energien-Anlage entstehen. Die Betroffenheit von Arten durch Solaranlagen und Speicher ist laut Leitfaden zum nAHP abhängig vom Standort- und Anlagekonzept. Beeinträchtigungen durch Habitatverlust, Meideverhalten oder Kollisionen seien nicht ausgeschlossen, es bestehe aber noch weiterer Untersuchungsbedarf. Bei vorliegender Betroffenheit durch Solaranlagen, Speicher, aber auch durch Biomasse können auch für diese Maßnahmen gefördert werden. Die Artenliste ist in Bezug hierauf nicht abschließend.Vorrangige Gebiete und Maßnahmenflächen
Die Förderung von Maßnahmen durch das nAHP soll vorrangig in Gebieten erfolgen, in denen Schwerpunktvorkommen der Arten liegen, soweit diese auf regionaler und nationaler Ebene in Fachplanungen, Fachkonzepten oder in Arten-Aktionsplänen ausgewiesen sind. Der Leitfaden des BfN konkretisiert, welche Fachplanungen und -konzepte bei der Konzeption von Projekten berücksichtigt werden sollten. Maßnahmenflächen sollen in der Regel durch langfristige Pacht, grundbuchliche Sicherung der Nutzung, Erwerb oder Tausch der Grundstücke gesichert werden. Der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen ist gemäß § 45d Abs. 1 S. 2 BNatSchG nur in begründeten Ausnahmefällen, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt, möglich. Antragstellende müssen darlegen, dass die dauerhafte Sicherung der Maßnahmenflächen durch langfristige Pachtverträge, grundstücksgleiche Rechte oder Grunderwerb vorrangiges Ziel ist. In Ausnahmefällen kann ein Umsetzungsvorhaben mit entsprechender Begründung auch in Drittstaaten durchgeführt werden, etwa zum Schutz von Winterquartieren von Zugvögeln. Ausgeschlossen von der Förderung sind Maßnahmen, durch die Konflikte mit der Windenergienutzung oder mit dem Ausbau der Stromnetzinfrastruktur entstehen können bzw. zu erwarten sind.Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften wie Landkreise, Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte sowie natürliche oder juristische Personen. Auch Personengesellschaften wie Naturschutzorganisationen, private Waldbesitzende und Stiftungen können Projekte einbringen. Für die Einreichung von Projektanträgen im Rahmen des nAHP bestehen gegenwärtig keine Fristen, die Umsetzung des Projektes darf jedoch noch nicht begonnen haben. Anschlussprojekte und Projekte, die bisher aus anderen Mitteln gefördert wurden, sind grundsätzlich förderfähig.Finanzierung
In der Regel ist eine Teilfinanzierung mit mindestens 5 Prozent Eigenbeteiligung vorgesehen, die auch in Form von unbaren Eigenmitteln erbracht werden kann. Vollfinanzierungen sind in Ausnahmefällen möglich. Aktuell stehen für die Finanzierung des nAHP jährlich 14 Millionen Euro zur Verfügung, ergänzt durch Einnahmen aus Zahlungen der Betreiber von Windenergieanlagen an Land und auf See sowie aus Netzausbauvorhaben. Die Gesamthöhe der für das nAHP zur Verfügung stehenden Mittel ist derzeit noch nicht abschätzbar.Evaluation
Der jeweilige Projekterfolg soll anhand projekt- bzw. maßnahmen- und artspezifischer Indikatoren evaluiert werden. Auf den Maßnahmenflächen sollen, wenn nötig, auch durch Kartierung erforderliche Grunddaten erhoben werden, so dass qualitative Vorher-Nachher-Vergleiche möglich sind. Die Entwicklung der Habitate und der Bestände bzw. der Erhaltungszustand der Arten sollen als Indikatoren für eine Evaluierung der Förderrichtlinie nach fünf Jahren herangezogen werden. Deshalb ist eine Verpflichtung zur Weitergabe der im Zuge von Projekten aus dem nAHP erhobenen Daten an das BfN vorgesehen.Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die geplanten Projekte müssen grundsätzlich den Förderzielen des nAHP entsprechen, es besteht jedoch kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Projektanträge sind an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu richten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Auf die Erstellung und Einreichung einer Projektskizze und eines Finanzierungsplans folgt – nach positiver Bewertung und Auswahl zur Förderung durch das BfN – die Einreichung eines Vollantrages. Das BfN stellt neben dem Leitfaden Muster und Vorlagen zur Verfügung.Auswahl von Projekten
Als Auswahlkriterien benennt die Richtlinie unter anderem, dass das geplante Projekt einen deutlichen Beitrag und Nutzen zum Schutz der betroffenen Arten und ihrer Lebensstätten erwarten lässt, der Antragsteller das Projekt angemessen durchführen kann und alle nötigen Ressourcen und Kompetenzen nachgewiesen werden können. Die geplanten Maßnahmen müssen dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen, eine ausreichende Akzeptanz im Fördergebiet ist ebenfalls glaubhaft darzustellen.Einordnung
Das nAHP ist ein neues Instrument des Bundes, das den Populationsschutz in den Fokus rückt. Es gibt der Förderung von Artenhilfsmaßnahmen eine finanzielle Basis und kann damit die bisher in den Ländern etablierten Programme für den Bestandserhalt einzelner Arten sinnvoll ergänzen und erweitern. Die Konzeption des Förderinstruments ist grundsätzlich geeignet, einen substanziellen Beitrag zum dauerhaften Erhalt der vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten zu leisten. Das ist vor dem Hintergrund der rechtlichen Änderungen beim Artenschutz besonders wichtig, welche auf eine beschleunigte Planung und Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung, Übertragung und Speicherung erneuerbarer Energien abzielen. Das breit angelegte Spektrum förderfähiger Projekte, Maßnahmen und Arten bietet Flexibilität, um auf unterschiedliche Betroffenheiten von Arten und sich stetig wandelnde Technologien zu reagieren. Es läge im Interesse einer naturverträglichen Energiewende, wenn sich das nAHP auf die vom Erneuerbare-Energien-Ausbau und vom Netzausbau am stärksten betroffenen Arten fokussieren würde. Denn im Bereich dieser Ausbauvorhaben wurden im Zuge der Beschleunigung Modifizierungen der individuenbezogenen Artenschutzprüfung vorgenommen. Ziel war es, diese Modifizierungen durch ein Instrument zu flankieren, das nicht mehr zwingend projektbezogen einen guten Erhaltungszustand sicherstellt, sondern insgesamt. Die Aufnahme von Arten in das förderfähige Artenspektrum, die nicht vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind, unterstützt die Erreichung europarechtlich vorgegebener Biodiversitätsziele. Solche Projekte sollten vor allem dann gefördert werden, wenn von ihnen zumindest substanzielle positive Sekundäreffekte für von Erneuerbare-Energien-Projekten betroffene Arten ausgehen. Bei der Auswahl von Projekten sollte der Fokus auf Umsetzungsprojekten liegen, die direkte populationsstützende Wirkungen erzielen bzw. auf Projekten mit diesbezüglich besonders hohem Erfolgspotenzial. Dadurch würden die zur Verfügung stehenden Mittel besonders effizient und zielgerichtet eingesetzt. Um die Akzeptanz der Energiewende zu unterstützen, sollten Mechanismen geschaffen werden, dass ein Rückfluss der Mittel in die Länder bzw. Regionen erfolgt, in denen der Ausbau erfolgt. Dabei ist es jedoch sinnvoll, dass die Förderung von Projekten ausgeschlossen ist, die in Gebieten von (zukünftigen) Erneuerbare-Energien-Gebieten liegen, um nicht neue Betroffenheiten zu schaffen. Die Verwendung von Mitteln für eine notwendige Begleitforschung für das Erfolgsmonitoring von Maßnahmen bzw. des Förderprogramms ist sinnvoll, ebenso der Ausschluss von reinen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und von Maßnahmen, die der Erfüllung anderer gesetzlicher Verpflichtungen dienen. Damit wird gewährleistet, dass die Förderrichtlinie keine Substitutionsanreize aussendet. Die begrenzte Finanzierbarkeit von Öffentlichkeitsarbeit und Mediation ermöglicht in Einzelfällen, dass zur Schaffung von Akzeptanz von Umsetzungsprojekten auch diese wichtigen Aspekte Berücksichtigung finden können. Mit der Förderung technischer Schutzmaßnahmen, wie bedarfsgerechten Abschaltungen von Windenergieanlagen, können Individuenverluste sehr wirksam vermieden werden, bei vergleichsweise geringer Einschränkung des Energieertrags. Ausgleichszahlungen für Ertragsverluste oder entgangene Gewinne durch die eingeschränkte Nutzung von Flächen oder Anlagen erhöhen die Akzeptanz dieser Maßnahmen. Um tatsächlich den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen ausnahmsweise zu ermöglichen, sollte zeitnah die in der Richtlinie angesprochene Rechtsverordnung erlassen werden. Hierdurch können gezielt Arten des Offenlandes gestützt oder Maßnahmen mit langen Entwicklungszeiten umgesetzt werden. Die Anlage von Gehölzbiotopen und Gewässern oder Ergänzungen des Biotopverbunds sind in besonders hohem Maße auf die langfristige Verfügbarkeit der Maßnahmenflächen angewiesen. Der Erfolg des nAHP hängt von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Die staatlichen Mittel werden ergänzt durch Zahlungen der Betreiber, in Form von Einmalzahlungen (z. B. beim Leitungsausbau) oder durch jährliche Beiträge über die gesamte Betriebsdauer von Anlagen. Die Höhe der Zahlungen insgesamt ist schwer abschätzbar. Erste Betreiberzahlungen aus Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen nach § 45b BNatSchG fließen nur, wenn artenschutzrechtliche Ausnahmen erteilt und keine populationsstützenden Maßnahmen umgesetzt werden. Die Zahlungen dürften frühestens 2026 eingehen, da die Berechnung und Zahlung erstmals im Jahr nach der Inbetriebnahme der Anlagen erfolgt. Die Höhe hängt unter anderem von den durchgeführten Schutzmaßnahmen im Basisschutz ab und von den jährlich erzielten Vollbenutzungsstunden der Windenergieanlage. Nur unwesentlich früher könnten Mittel aus Windenergievorhaben fließen, die nach § 6 WindBG genehmigt wurden. Eine Zahlungspflicht in das nAHP entsteht nur in Fällen, in denen Daten für prüfrelevante Arten nicht oder nicht vollständig vorhanden sind bzw. artenschutzrechtliche Konflikte nicht oder nicht hinreichend durch Schutz- und Minderungsmaßnahmen abgemildert werden können. Von diesen Faktoren ist auch die Höhe der jährlichen Zahlungen abhängig. Auch diese genehmigten Anlagen müssen zunächst an den Ausschreibungen teilnehmen und nach erteiltem Zuschlag noch gebaut und in Betrieb genommen werden. Im Zuge der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort zeichnet sich zudem eine Änderung der Zahlungsbedingungen ab. Nach dem gegenwärtigen Stand des Kabinettsentwurfs vom 22. Juli 2024 sollen die Betreiber von Windenergieanlagen Einmalzahlungen in das Artenhilfsprogramm leisten, sofern keine Daten vorhanden sind oder keine geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen verfügbar sind. Eine vergleichbare Pflicht zur Einmalzahlung regelt der Gesetzgeber auch für Solaranlagen und für Energiespeicher, die den Erzeugungsanlangen dienen. Dennoch geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich diese geplanten Änderungen mindernd auf die zu erwartenden Einnahmen des Artenhilfsprogramms auswirken. Es wird perspektivisch also auch zu prüfen sein, ob der aktuelle finanzielle Umfang des nAHP ausreicht, um den Erhaltungszustand der vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten langfristig zu stabilisieren und zu verbessern. Praxis und Erfolg der Förderrichtlinie sollen nach fünf Jahren evaluiert werden. Das eröffnet die Möglichkeit für Anpassungen und Ergänzungen auf der Grundlage neuer Erkenntnisse zu Betroffenheiten von Arten sowie zu möglichen weiteren Maßnahmen.29.08.2024
KNE-Podcast: Drei in Einem – Solarenergie, Biodiversität, Landwirtschaft
Wie können Photovoltaik-Freiflächenanlagen naturverträglich gestaltet werden? Welche Maßnahmen können zur Artenvielfalt beitragen und welche Erfahrungen gibt es schon?
Der Ausbau der Photovoltaik wird in den nächsten Jahren deutlich zunehmen. Ab 2026 sollen jährlich rund 12 Gigawatt PV-Freiflächenanlagen gebaut werden, was diese Stromquelle zu einer zentralen Säule der Energiewende macht. Das wird einen hohen Flächenbedarf nach sich ziehen, auch landwirtschaftliche Flächen werden zu diesem Zweck benötigt werden.
Ein gelungenes Beispiel für eine PV-Freiflächenanlage mit multipler Flächennutzung ist der Solarpark Klein-Rheide in Schleswig-Holstein. Er wird von der Wattmanufactur betrieben und kann mit seinen 27 Hektar Größe zirka 7.200 Haushalte mit Strom versorgen.
Im Gespräch mit Anke Ortmann, erzählt in Folge 39 von Naturschutz und Energiewende diesmal René Nissen, Geschäftsführer der Wattmanufactur von seinen Erfahrungen im Solarpark Klein-Rheide. Von den Anfängen der Fläche als Maisacker und Kiesabbaugebiet, wie der Aufbau des Solarparks verlief bis hin zu der unverhofften Bildung eines Teichs und den Arten, die man dort nun finden kann.
Dabei geht es vor allem auch um Fragen der Praxis: Worauf sollte man bei der Planung eines naturverträglichen Solarparks achten, um die Fläche vielfältig nutzen zu können? Und welche konkreten Tipps können vielfältige Akteure umsetzen, um diese Effekte auch zu erreichen?
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KNE auf Exkursion in Klein-Rheide: Kommunale Akteure auf Exkursion im Solarpark Klein-Rheide
FuE-Vorhaben: Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen
KNE-Publikation: Übersicht zu Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarparks
27.08.2024
KNE veröffentlicht Fachgutachten zu Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs im Solarpark
Im Rahmen des FuE-Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen" (SuN-divers) hat das KNE ein Fachgutachten beauftragt und nun veröffentlicht. Es untersucht, ob und für welche Arten der artenschutzrechtliche Ausgleich innerhalb der Vorhabenflächen von Solarparks umgesetzt werden kann.
Beim verstärkten Ausbau der Photovoltaik in der Freifläche ist zu erwarten, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht vollständig vermieden werden können. Wenn sich der artenschutzrechtliche Ausgleich direkt im Solarpark verwirklichen ließe, würde das Flächen sparen und den Aufwand für die Aufstellung von Bebauungsplänen in den Kommunen begrenzen.
Diese Vermutung war für das KNE Anlass ein Fachgutachten zum Thema zu beauftragen. Das Gutachterbüro BGH-Plan, Umweltplanung und Landschaftsarchitektur hat darin festgestellt, dass zur Frage der Eignung von Solarparks als Lebensraum immer noch ein erhebliches Defizit an systematischen, methodisch robusten Studien besteht.
Aus der vorhandenen Literatur kann abgeleitet werden, dass größere Freiflächen ohne Module die wichtigsten Lebensräume für die meisten wertgebenden Arten(-gruppen) darstellen. Voraussetzung hierfür ist die fachgerechte und langfristige Pflege. Die beschatteten Bereiche zwischen oder unterhalb der Modulreihen eignen sich eher als Lebensraum für artenärmere Vegetationsbestände und anspruchslose Arten.
Sind hochwertige Biotoptypen und Arten von einem Solarpark betroffen, können Beeinträchtigungen nach aktuellem Stand des Wissens nur mit einem erhöhten Bedarf an externen Flächen oder mit größeren modulfreien Bereichen und damit geringerem Stromertrag in der Anlage vermieden werden.
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FuE-Projekt "Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen"
Das FuE-Projekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen - SuN-divers“ soll dazu beitragen, dass Naturschutzbelange bei der Implementierung von Solarparks auf kommunaler Ebene stärker als bisher Berücksichtigung finden. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zählen online durchgeführte Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen für eine große Teilnehmendenzahl sowie die regionalen Workshops vor Ort mit Exkursionen zu guten Beispielen von naturverträglich gestalteten Solarparks. Die Ergebnisse aus den Fachgesprächen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengeführt und für die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, Verbänden und Landwirtschaft aufbereitet.26.08.2024
Aktuelles aus Bund, Ländern und Forschung
Bund
Im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms hat die Bundesregierung 1,461 Milliarden Euro in Forschungs- und Entwicklungsförderung investiert. Das geht aus der Unterrichtung der Bundesregierung (20/12370) zum Bundesbericht Energieforschung 2024 hervor. Darin betont die Bundesregierung „die hohe Bedeutung der Energieforschung für eine klimafreundliche Energiepolitik und den Erhalt der Versorgungssicherheit“. Die Ergebnisse der Windenergieforschung sollen dabei helfen, die Energiewende zu beschleunigen. Bestehende Hemmnisse sollen identifiziert und behoben werden, zusätzliche Standorte sollen erschlossen oder bereits verfügbare Standorte mehrfach genutzt beziehungsweise durch Repowering aufgewertet werden. Vor diesem Hintergrund spielen etwa Fragestellungen zur Akustik, zur Störwirkung von Windenergieanlagen und zur Akzeptanz durch die Bevölkerung eine bedeutende Rolle. Innovationen für den Natur- und Artenschutz sowie die Untersuchung unterschiedlicher Formen der Beteiligung sollen neue mögliche Lösungsansätze liefern.Fraunhofer ISE
Ein Studienteam von Fraunhofer ISE und RWE analysierte künstliche Gewässerflächen in Bezug auf die technische Umsetzbarkeit von Floating-PV-Anlagen, sowie der Einhaltung von Vorgaben im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Wasserhaushaltsgesetz. Diese besagen, dass in Deutschland maximal 15 Prozent einer Gewässeroberfläche mit Solaranlagen bedeckt werden können und ein Abstand zum Ufer von mindestens 40 Metern eingehalten werden muss. Des Weiteren zogen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur künstliche Seen in Betracht, die in keinen Schutzzonen wie beispielweise in Naturschutzgebieten oder Biosphärenreservaten liegen, und – um eine Wirtschaftlichkeit der Anlage zu garantieren – nicht weiter als 5 Kilometer von Einspeisepunkten ins Mittelspannungsnetz entfernt sind. Unter diesen Bedingungen komme man für Deutschland auf ein Floating-PV-Potenzial von 1,8 Gigawatt Peak für PV-Installationen mit Südausrichtung, bei Ost-West-Ausrichtung auf 2,5 Gigawatt Peak (PM Fraunhofer ISE 07/2024).Brandenburg
In ihrer Antwort (Drucksache 7/10037) auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Raschke und Clemens Rostock (Grüne) gibt die Landesregierung Auskunft über die Entwicklung der erneuerbaren Energien in Brandenburg. Im Jahr 2023 wurden in Brandenburg 123 Windenergieanlagen neu genehmigt, und damit 51 mehr als im Vorjahr. Die Gesamtzahl der installierten Windenergieanlagen betrug im selben Jahr 4059 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 8665 Megawatt. Hinsichtlich der Solarenergie wurde im Jahr 2023 975,2 Megawatt an PV-Leistung zugebaut. Bei der Freiflächen-Photovoltaik kann in diesem Jahr (Stand 07/2024) bereits ein Zubau von 66 PV-Anlagen verbucht werden. Die Landesregierung gibt zudem Auskunft über Großbatteriespeicher in Brandenburg. Vier solcher Speicher mit einer Speicherkapazität von insgesamt 83,98 Megawatt sind dort bereits im Einsatz.Saarland
Im Saarland ist ein Gesetzespaket zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Kraft getreten. Durch das Saarländische Flächenzielgesetz (SFZG) wird die Zielvorgabe adressiert, bis zum 31. Dezember 2030 insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen. Grundlage für die Ermittlung von Flächenpotenzialen für Windenergie ist eine landesweit durchgeführte Potenzialanalyse. Die Planungshoheit und damit die Steuerung des Windenergieausbaus werden auch zukünftig bei den Kommunen liegen. Das ermittelte Flächenpotenzial stellt die Grundlage für die Zuweisung der Teilflächenziele auf die Gemeinden dar, um den Zielwert von zwei Prozent für das Saarland zu erreichen. Dabei werden zunächst alle Flächenpotenziale proportional auf 90 Prozent ihres Ursprungswertes reduziert. Anschließend wird ein Deckel bei 3,46 Prozent eingezogen und alle darüberhinausgehenden Flächenpotenziale werden abgeschnitten. Gemeinden mit besonders hohen Potenzialwerten sollen durch die Verteilung entlastet werden. Mit dem Saarländischen Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG) soll die Akzeptanz von WEA an Land sowie von PV-FFA gestärkt werden (PM MWIDE 07/2024).23.08.2024
Das KNE informiert in Thüringen zum Artenschutz in der Beschleunigungsgesetzgebung
Das KNE informierte in zwei Workshops in Thüringen – Eisenach und Weimar – im Auftrag der Stiftung Naturschutz Thüringen (SNT) zum Verwaltungsvollzug der Beschleunigungsgesetzgebung.
Teilnehmende der beiden Workshops am 15. und am 22. August waren jeweils Mitarbeitende aus Naturschutzbehörden aus fast allen Kreisen und kreisfreien Städten Thüringens und Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) und des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).Das waren die Themen
Holger Ohlenburg, Leiter Team Wind im KNE, gab zunächst einen Überblick über die Hintergründe, Ziele und den Stand des Ausbaus der Windenergie in Deutschland und Thüringen als Teil der naturverträglichen Energiewende. Ein besonderes Augenmerk lag auf den daraus erwachsenden Herausforderungen für die Unteren Naturschutzbehörden Thüringens. Anschließend informierte Jenny Lassmann, Rechtsreferentin im KNE, über die artenschutzrechtliche Prüfung bei der Zulassung von Windenergieanlagen im Anwendungsbereich der Beschleunigungsregelungen nach § 45b BNatSchG und § 6 WindBG. Am Nachmittag standen die Schutzmaßnahmen zur Senkung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos und die Zumutbarkeit von Abschaltmaßnahmen im Mittelpunkt. Holger Ohlenburg gab einen vertiefenden Einblick in die Wirkmechanismen und Herausforderungen der einzelnen fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen sowie mögliche Lösungen und Perspektiven. Darüber hinaus ging er auf Abschaltungen zum Fledermausschutz und etwaige Priorisierungen von Maßnahmen unter den Zumutbarkeitsbedingungen ein. In einem weiteren Vortrag erläuterte er die Berechnungshilfen der Fachagentur Wind und Solar zu § 45b BNatSchG und § 6 WindBG, mit denen die Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen, der Umfang der Schutzmaßnahmen im Basisschutz sowie die Zahlungen in die Artenhilfsprogramme berechnet werden können.Austausch und Diskussion
Die Teilnehmenden nutzten die zahlreichen Gelegenheiten zum Austausch über die verschiedenen Themen. In der Diskussion und bei der Klärung von Fragen brachten sich neben Jenny Lassmann und Holger Ohlenburg auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des TMUEN und TLUBN ein. Dabei ging es um Fragestellungen wie: Kann die Formel für die Berechnung der Zumutbarkeit um weitere Variablen ergänzt werden? Gelten die Erleichterungen bei der artenschutzrechtlichen Prüfung des § 6 WindBG auch für Zuwegungen zu den Windenergieanlagen? Wie kann die Behörde die erhöhte Aufenthaltswahrscheinlichkeit von kollisionsgefährdeten Brutvögeln im erweiterten Prüfbereich nachweisen? Fragen oder Diskussionspunkte, die nicht abschließend geklärt werden konnten, wurden mitgenommen und bieten Anknüpfungspunkte für weitere Arbeit des KNE. Das KNE bedankt sich bei allen Beteiligten für die anregenden Gespräche. Die Workshops wurden im Rahmen des vom TMUEN geförderten Projektes Pilotphase „Umweltakademie Thüringen“ durchgeführt. Das Projekt „Pilotphase zur Gründung und zum Aufbau einer Umweltakademie im Freistaat Thüringen“ der SNT hat zum Ziel die AkteurInnen des Thüringer Natur- und Umweltschutzes noch stärker miteinander zu vernetzen, Wissen zu sichern und lebenslanges Lernen zu ermöglichen.22.08.2024
Von der Leyen stellt neue Leitlinien für die nächste Europäische Kommission vor
Am 18. Juli 2024 stellte die für eine zweite Amtszeit gewählte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dem Europäischen Parlament ihre politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029 vor.
Der Kurs des European Green Deals und die damit verbundenen Ziele sollen auch in der neuen Legislaturperiode weiterverfolgt werden. Der Fokus der nächsten Europäischen Kommission werde auf dem Clean Industrial Deal liegen und in erster Linie die Dekarbonisierung der Industrie adressieren.
Hinsichtlich des Ausbaus der erneuerbaren Energien sei Dank europäischer Maßnahmen im letzten Jahr mit einem Anteil von 50 Prozent an der Stromerzeugung in der EU einen Rekordwert erreicht worden. Dennoch stehe man noch vor zahlreichen Herausforderungen. Der Energiemarkt müsse besser funktionieren, um die Preise zu senken und sicherzustellen, dass die Verbraucher von den niedrigeren Produktionskosten für saubere Energie profitieren. Man wolle die Investitionen in saubere Energieinfrastrukturen erhöhen und ihnen Vorrang einräumen. Dazu gehören erneuerbare Energien und kohlenstoffarme Technologien, Netzinfrastruktur, Speicherkapazität und Transportinfrastruktur für abgeschiedenes CO2. Es soll in Energieeffizienzmaßnahmen, in die Digitalisierung des Energiesystems und den Aufbau eines Wasserstoffnetzes investiert werden.
Hinsichtlich des Naturschutzes wolle man sich auf eine gerechte und effiziente Umsetzung konzentrieren und die Umsetzung der internationalen Verpflichtungen im Bereich der biologischen Vielfalt erfüllen, die aus dem Montreal Abkommen erwachsen.
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