21.10.2024

Können artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen in Solarparks umgesetzt werden?

Begleitveranstaltung zum Fachgutachten „Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks“

Am 15. Oktober fand die Online-Veranstaltung des KNE zum Fachgutachten „Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks“ mit über 300 Teilnehmenden statt. Das Gutachten wurde von der BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH im Auftrag des KNE als wichtiger Bestandteil des FuE-Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Förderung der Biodiversität in Solarparks“ (SuN-divers) erstellt.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die installierte Leistung der Photovoltaik bis 2040 auf rund 200 Gigawatt in der Freifläche zu steigern. Dieser starke Zubau lässt erwarten, dass eine Beeinträchtigung besonders und streng geschützter Arten und Lebensräume nicht an allen Standorten vollständig vermieden werden kann. Soll der Standort trotzdem genutzt werden, ist nach Bundesnaturschutzgesetz ein artenschutzrechtlicher Ausgleich notwendig, für den zusätzliche Flächen eingeplant und gesichert werden müssen. Das Fachgutachten widmet sich der Frage, ob und wie der artenschutzrechtliche Ausgleich innerhalb der Solarparks erfolgen könnte.

Lebensräume in Solarparks: Eine Analyse der Vielfalt

Dr. Stephan Feldmeier, Hauptautor des Gutachtens, stellte Methodik und Ergebnisse vor. Die Grundlage bildet eine umfangreiche Literaturrecherche, die neben wissenschaftlichen Veröffentlichungen (peer-reviewed) auch „graue Literatur“ berücksichtigt. Aus der Literatur konnte abgeleitet werden, dass größere Freiflächen ohne Module die wichtigsten Lebensräume für die meisten wertgebenden Arten(-gruppen) darstellen. Voraussetzung hierfür ist die fachgerechte und langfristige Pflege. Die beschatteten Bereiche zwischen oder unterhalb der Modulreihen eignen sich eher als Lebensraum für artenärmere Vegetationsbestände und anspruchslose Arten. Es zeigte sich zudem, dass sich Randbereiche, Wege und breite besonnte Streifen zwischen den PV-Modulen bei standortgerechter extensiver Pflege zu wertvollen Lebensräumen für viele wertgebende Arten entwickeln können. So wird beispielsweise ein angepasstes Pflegeregime empfohlen, bei dem die Mahd während der Brutzeiten vermieden wird.

Herausforderungen der Vergleichbarkeit: Es gibt nicht „den einen Solarpark“

Eine zentrale Erkenntnis des Gutachtens ist, dass Solarparks in Bauweise, Bewirtschaftung und Standortbedingungen so unterschiedlich sind, dass einheitliche und damit allgemeingültige Aussagen bezogen auf besonders geschützte Arten und Lebensgemeinschaften schwer zu treffen sind. Dies wurde auch mit der unzureichenden Studienlage begründet, die aktuell viele Fragen offenlässt. Für einzelne Arten oder bei bestimmten Anlagentypen wird es voraussichtlich weiterhin nötig sein, den artenschutzrechtlichen Ausgleich außerhalb der Anlage umzusetzen. Die Standortwahl bleibt entscheidend, um Eingriffe zu minimieren und Ausgleichsmaßnahmen wirksam umzusetzen.

Diskussion und Ausblick

Nach der Präsentation gab es einen regen Austausch mit den Teilnehmenden, darunter Vertreterinnen und Vertreter aus Fach- und Vollzugsbehörden, Projektentwicklungsbüros, Naturschutzverbänden, Landwirtschaftskammern und Kommunen. Das Gutachten wurde als Orientierung und Unterstützungsangebot eingestuft sowie als Motivation an alle Beteiligten, gemeinsam die unzureichende Datenlage zu verbessern. Das KNE greift die zahlreichen Fragen, Anregungen und Hinweise auf, um das Thema Biodiversität und Solarparks weiter zu bearbeiten und zu vertiefen. Zum Abschluss kündigte Dr. Julia Wiehe, Leiterin des Team Solar und des FuE-Projektes, für 2025 die Einrichtung einer Informationsplattform auf der KNE-Internetseite an. Diese soll praxisorientiert aktuelle Informationen und Ergebnisse gebündelt zur Verfügung stellen.