12.12.2025

KNE informiert über die Neuregelungen des § 6b WindBG

Am 11. Dezember informierte das KNE rund 500 Teilnehmende in einer Online-Veranstaltung über die Inhalte der KNE-Publikation zu den Genehmigungserleichterungen in Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land und die zentralen Inhalte des § 6b des WindBG. Es nahmen weit überwiegend Mitarbeitende aus Naturschutzbehörden und Gutachtenbüros das Informationsangebot wahr.

Jenny Lassmann, Rechtsreferentin im KNE und Autorin der Publikation, beleuchtete in ihrem Vortrag unter anderem die Fragen: Ab wann und für welche Anlagen ist § 6b WindBG anwendbar? Wie läuft das Überprüfungsverfahren ab und was genau ist zu prüfen? Was sind die Grundlagen des Maßnahmenkonzepts? Welche Anforderungen gelten für die Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen? Wann entsteht eine Zahlungspflicht?

In den Fragerunden wurde deutlich, dass es zu einzelnen Regelungsinhalten des § 6b WindBG einen großen Klarstellungsbedarf der Beteiligten am Genehmigungsverfahren gibt. Hierzu gehören unter anderem die Regelungen zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und die Regelung zur Zahlungspflicht, wenn keine Daten vorhanden sind. Die Teilnehmenden betonten in ihren Fragen in diesem Zusammenhang auch, dass wesentliche Datenlücken bestehen und der Zugang zu bereits erhobenen Daten herausfordernd sei. Zahlreiche Fragen deuteten zudem darauf hin, dass in Genehmigungsverfahren in Beschleunigungsgebieten nach § 6a WindBG regelmäßig Konflikte mit dem Arten- und Habitatschutz auftreten, die auf der Planungsebene nicht adressiert wurden.

Natascha Holube (Projektleiterin bei der ecoda GmbH & Co. KG) und Petra Wirsich (Referentin Planungs- und Genehmigungsrecht Öffentliches Recht bei Enertrag SE) gaben in Kurzbeiträgen Einblicke über ihre Erfahrungen hinsichtlich der Neuregelungen in der Praxis. Holube erklärte unter anderem, dass vor Ort vielfach noch kartiert würde, um belastbare Daten zu haben, da häufig gerade die Datenlage nicht ausreichend sei. Auch Wirsich bestätigte, dass vielerorts noch eigene Daten mittels Kartierung erhoben würden. Darüber hinaus berichtete sie, dass Erfahrungen aus der Praxis zeigen würden, dass Ausgleichsmaßnahmen vor Ort in der Regel sinnvoller seien als Ausgleichszahlungen zu leisten und ebenso die Akzeptanz für Projekte steigern würden. Das Thema Datengrundlagen und Datenverfügbarkeit bewerteten auch die Teilnehmenden nach einer Umfrage als größte Herausforderung.

Zur Publikation

§ 6b Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) regelt den Entfall materieller Prüfpflichten des Artenschutzes, des Gebietsschutzes und des Gewässerschutzes sowie den Entfall der Umweltverträglichkeitsprüfung. An die Stelle dieser Prüfungen tritt ein neuartiges Überprüfungsverfahren.

Der Schwerpunkt der Publikation liegt auf den Veränderungen, die die Regelung bei der Abarbeitung der arten- und naturschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen an Land bewirken wird. Vor diesem Hintergrund wird beleuchtet, wie genau das Überprüfungsverfahren abläuft und wie es mit dem Genehmigungsverfahren für die Windenergieanlage verschränkt ist. Zudem legt die Publikation detailliert die Anforderungen an die Maßnahmen und die Einzelheiten der Zahlungspflicht dar.