Berlin, 25. Januar 2020

KNE-Fachgespräch zu Artenhilfsprogrammen und Ausnahmeerteilung

Im KNE-Fachgespräch „Artenhilfsprogramme und Ausnahmeerteilung nach § 45 Absatz 7 BNatSchG“ wurden die Voraussetzungen, die Machbarkeit und deren Relevanz für die Genehmigung von Windenergieanlagen erörtert.

Rund 35 Vertreterinnen und Vertreter von Naturschutzorganisationen und Energieverbänden, vom Bundesministerium für Umwelt, vom Bundesamt für Naturschutz, weiteren Landesministerien und Behörden und der Rechtswissenschaft folgten der Einladung des KNE und trafen sich zum Fachaustausch in den Räumen des Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) in Berlin.

Worum geht es?

Anlass für das Fachgespräch war ein Vorschlag des NABU, durch den ein Stopp des Ausbaus der Windenergie verhindert und die rechtlichen Anforderungen an den besonderen Artenschutz erfüllt würden: Mittels der Durchführung von Artenhilfsprogrammen sollen die Voraussetzungen für eine regelmäßige Ausnahme geschaffen werden.

In den Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Windenergie stellt insbesondere der Vollzug des Artenschutzrechts, genauer gesagt die rechtssichere Beurteilung, ob das Tötungsrisiko für bestimmte windenergiesensible Arten signifikant erhöht ist, eine große Herausforderung dar. In Fällen, in denen das Tötungsrisiko signifikant erhöht ist, haben die Genehmigungsbehörden bisher bei Windenergieprojekten nur selten von der Ausnahme Gebrauch gemacht.

Welche Fragestellungen wurden daraus abgeleitet?

Die Veranstaltung gliederte sich in drei thematische Blöcke. Zunächst ging es um die Fragen: Was sind Artenhilfsprogramme? In welchen Ländern gibt es Konzepte, Projekte oder Programme? Wie sieht die gegenwärtige Praxis aus? Hierzu referierten Dr. Elke Bruns (KNE), Ubbo Mammen (Ökotop-Büro für angewandte Landschaftsökologie), Martin Kolbe (Rotmilanzentrum Heineanum) und Lars Lachmann (NABU).

Im zweiten Block wurde die Ausnahme des § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aus rechtlicher Sicht untersucht. Zunächst stellte Frank Sailer (Stiftung Umweltenergierecht) die Ausnahmevoraussetzungen dar. Im Anschluss ging Rechtsanwalt Dirk Teßmer (Rechtsanwälte Philip-Gerlach • Teßmer) auf die Anforderungen an den Erhaltungszustand ein, bevor Dr. Andreas Weiss (Ohms Rechtsanwälte) die Möglichkeiten darstellte, um die Ausnahme bereits auf Ebene der Planung zu berücksichtigen.

Gegenstand des letzten Blocks war die Frage, wie man den Erhaltungszustand von Vogelarten gewährleisten kann, wenn Ausnahmen erteilt werden. Lars Lachmann erläuterte den Vorschlag des NABU, die Erteilung von Ausnahmen an Artenhilfsprogramme zu koppeln. Im Anschluss legte Johannes Fischer (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein) dar, wie der Bestandserhalt durch FCS-Maßnahmen gewährleistet werden soll.

Dr. Mathis Danelzik vom KNE moderierte die Diskussion zu den Voraussetzungen einer rechtssicheren Anwendung der Ausnahme und über die Vor- und Nachteile der Lösungsvorschläge zum Bestandserhalt. Angesichts des großen Interesses plant das KNE, ein weiteres Fachgespräch – dieses Mal mit dem Schwerpunkt auf der Beauflagung und Umsetzung und von bestandssichernden Maßnahmen – durchzuführen. Hier sollen die offenen Fragen aus der ersten Diskussionsrunde erörtert werden. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Hier finden Sie die Dokumentation zum Fachgespräch.

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