26.09.2023

Aktuelles aus den Ländern und der Forschung

Brandenburg

Energieminister Jörg Steinbach (SPD) hat am 14. September die Brandenburger Solarausbauoffensive vorgestellt. Im Fokus stehen insbesondere PV-Dachanlagen, Parkplatz-PV und sonstige besondere Solaranlagen wie Agri- oder Floating-PV. Kommunen sollen dabei mehr an der Energiewende teilhaben können. Steinbach unterstütze die von aus SPD, CDU und Grünen bestehenden Regierungskoalition geplante Einführung des sogenannten Solareuro. Analog zum Windeuro (Windenergieanlagenabgabegesetz) sollen Kommunen finanziell von der Solarenergie vor Ort profitieren. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müsse die Photovoltaik deutlich ausgebaut werden. Die Brandenburger Energiestrategie 2040 setze ambitionierte Ziele. Bis 2030 seien demnach18 Gigawatt installierter Leistung und bis 2040 33 Gigawatt geplant (PM Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie 09/2023).

Agri-PV oder Anlagen auf wiedervernässten Ackerflächen böten laut Klimaschutzminister Axel Vogel die Chance, „Landwirtschaft, Naturschutz und Energieerzeugung unter einen Hut zu bringen“. Es sei wichtig, Kommunen bei ihrer Planung zu unterstützen. Daher wurde in Brandenburg bereits im August eine Arbeitshilfe für die Planung von PV-FFA veröffentlicht. Darin werden planungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie kommunale Teilhabeoptionen kompakt zusammengefasst (PM des MLUK, MIL und MWAE 08/2023).

Forschungszentrum Jülich

Solarstrom und Landwirtschaft auf demselben Acker – wie das am besten funktionieren kann, untersucht das Forschungszentrum Jülich gemeinsam mit RWE in einer Demonstrationsanlage im Rheinischen Revier. Bereits seit Juni werde am Rande des Braunkohletagebaus Garzweiler auf einer rund sieben Hektar großen Rekultivierungsfläche eine Agri-PV-Anlage errichtet. Gefördert werde das Forschungsvorhaben vom Land Nordrhein-Westfalen über das Programm progres.nrw. Die Demonstrationsanlage werde über eine Kapazität von 3,2 Megawatt peak verfügen und soll bis Ende des Jahres in Betrieb gehen. Anfang 2024 sollen die mindestens fünf Jahre laufenden Forschungsaktivitäten starten. Ziel sei es, geeignete Bewirtschaftungsmethoden und wertschöpfende Betreiberkonzepte für Agri-PV-Anlagen zu testen. Das Forschungszentrum Jülich bringt dafür seine wissenschaftliche Expertise in der Kombination von Pflanzenforschung und Photovoltaik – auch im Kontext der Bioökonomie – ein. Für die Demonstrationsanlage seien drei unterschiedliche Agri-PV-Konzepte geplant, die sowohl eine acker- als auch gartenbauliche Nutzung der Fläche ermöglichen (PM Forschungszentrum Jülich 09/2023).

Hamburg

Für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) müssen in Hamburg bis 2027 0,25 Prozent der Stadtfläche und bis 2032 0,5 Prozent der Stadtfläche Vorranggebiete für Windenergie werden. Sollten diese Flächenziele nicht erfüllt werden, seien WEA überall im Stadtgebiet möglich. Dies geht aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Sandro Kappe (CDU) auf Drucksache 22/12663 hervor. Zur Ermittlung geeigneter Windenergievorranggebiete werde derzeit ein Katalog potenziell geeigneter Flächen erarbeitet. Die sich daraus ergebenden Flächen werden Grundlage der erforderlichen Änderungsverfahren von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm. Unter Beachtung verschiedener besonders relevanter Kriterien (zum Beispiel bebaute Bereiche, Abstand zu Wohnnutzungen, Naturschutzgebiete, Fauna-Flora-Habitatrichtlinie-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete, Wald, Wasserschutzgebietszonen, Kleingärten, Friedhöfe, Parkanlagen/Spielplätze, Flughäfen et cetera) werden mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet potenziell geeignete Flächen identifiziert. Die Überprüfung dieser Kriterien sei noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung und Landschaftsprogrammänderung soll im Anschluss begonnen werden. Sobald die Windenergievorranggebiete ausgewiesen seien, können Anträge zur Errichtung von WEA in diesen Gebieten gestellt werden.

Nordrhein-Westfalen

Der Abgeordnete Dietmar Brockes (FDP) befragte die Landesregierung im Zuge einer Kleinen Anfrage zum Sachstand der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung bei der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NW). Hinsichtlich der Digitalisierung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) führt die Landesregierung auf Landtags-Drucksache 18/5647 aus, dass beabsichtigt sei, das mit Bundesmitteln entwickelte Online-Antragsverfahren ELiA-Online in NW für die digitale Antragstellung von Genehmigungsverfahren und Änderungsanzeigen nach BImSchG zu nutzen. Länderübergreifend laufen dazu aktuell die Vorbereitungen für die Rollout-Planung. Für die digitale Bearbeitung der Anträge sei noch in diesem Jahr die Bereitstellung eines Moduls zur Behördenbeteiligung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren über die Plattform Beteiligung.NRW vorgesehen. Laut Fragesteller werden Genehmigungsprozesse in den Kreisen sehr unterschiedlich angegangen. Um eine Vereinheitlichung der Genehmigungsstandards im Land zu erreichen, sei laut der Landesregierung von den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der fünf Bezirksregierungen im Februar 2023 eine Absichtserklärung zu „Regional-Initiativen Wind“ unterzeichnet worden. Diese sehe vor, dass in jedem Regierungsbezirk die Bezirksregierungen und die Kreise bzw. kreisfreien Städte als zuständige Genehmigungsbehörden zur Optimierung, Beschleunigung und Unterstützung von Genehmigungsverfahren eng zusammenarbeiten.